JudikaturJustizRS0002572

RS0002572 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Februar 2014

Ein bücherlich eingetragenes Veräußerungs- und Belastungsverbot zwischen Eltern und Kindern steht der Eintragung der Vormerkung eines exekutiven Pfandrechtes entgegen.

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