RS0002572 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Ein bücherlich eingetragenes Veräußerungs- und Belastungsverbot zwischen Eltern und Kindern steht der Eintragung der Vormerkung eines exekutiven Pfandrechtes entgegen.
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Ein bücherlich eingetragenes Veräußerungs- und Belastungsverbot zwischen Eltern und Kindern steht der Eintragung der Vormerkung eines exekutiven Pfandrechtes entgegen.