Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben; der Beschluß des Rekursgerichtes wird dahin abgeändert, daß der erstinstanzliche Beschluß wiederhergestellt wird. Die verpflichtete Partei ist schuldig, der betreibenden Partei die mit S 4.871,04 (darin enthalten S 811,84 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisions…
Text Begründung: Das Erstgericht bewilligte auf Antrag der betreibenden Gläubigerin nach Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens gemäß § 151 Abs 3 EO die Einverleibung des Pfandrechtes gemäß § 208 EO in der Rangordnung der Anmerkung der Einleitung des Versteigerungsverfahrens in C-LNr 23a und di…
Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs der betreibenden Gläubigerin ist zulässig und berechtigt. Bei der Entscheidung über den Antrag gemäß § 208 EO auf Umwandlung eines durch die Anmerkung der Einleitung des Zwangsversteigerungsverfahrens erworbenen Befriedigungsrechts in ein zwangsweises Pfandrech…