JudikaturJustizRS0002370

RS0002370 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. April 2002

Die für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels erforderliche Beschwer fehlt, wenn die Partei die Einstellung der Exekution nicht beantragt und das Exekutionsgericht von der im Gesetz vorgesehenen Möglichkeit, die Exekution von Amts wegen (hier: nach § 39 Abs 1 Z 8 EO) einzustellen, nicht Gebrauch gemacht und nur in anderer Richtung entschieden hat.

Entscheidungen
5