Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß die Entscheidung des Erstgerichtes wieder hergestellt wird. Die Kosten des Revisionsrekurses werden mit S 2.899,20 (darin S 483,20 Umsatzsteuer) als weitere Exekutionskosten bestimmt.…
Text Begründung: Die Parteien schlossen am 16.11.1988 im Verfahren 1 C 25/88 vor dem Erstgericht einen bedingten Vergleich, in dem der Beklagte, nunmehr Verpflichtete, den Klägern, nunmehr Betreibenden diverse Mängelbehebungsarbeiten an einer von ihm errichteten Terrasse auf deren Anwesen zusagte. Laut …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der betreibenden Partei ist berechtigt. Der gerichtliche Vergleich hat zwar den Charakter eines zivilrechtlichen Rechtsgeschäftes und einer Prozeßhandlung (MGA ZPO14 § 204/1). Eine Vereinbarung über den Widerruf eines Vergleiches ist im Zweifel als eine prozeßrechtliche Vereinbar…