Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss mit Ausnahme seines abweisenden Teiles und die Entscheidung des Gerichts erster Instanz werden aufgehoben. Dem Gericht erster Instanz wird eine neuerliche, nach Ergänzung des Verfahrens zu fällende Entscheidung aufgetragen. Die Rekur…
Text Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Landesgerichts Salzburg vom 13. 7. 1983, GZ 5 Cg 296/83, wurde zur Sicherung der Ansprüche der Wilhelm E***** Gesellschaft mbH und Ingrid E*****s wider Karin K***** auf Zahlung von 421.135,20 S und 509.493,70 S je samt Nebengebühren die Verwahrung eines zu…
Rechtliche Beurteilung Das Rechtsmittel ist auch begründet. Befinden sich die nach § 379 Abs 3 Z 1 EO zu verwahrenden Sachen nicht in der Gewahrsame des Gegners der gefährdeten Partei, sondern in der Gewahrsame eines Dritten, dann kommt es für die Vollbarkeit der einstweiligen Verfügung darauf an, ob der Dritte zur Heraus…