Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß der erstrichterliche Aufschiebungsbeschluß unter Erhöhung des Betrages der von der Aufschiebungswerberin zu erlegenden Sicherheit auf S 80.000.-- und mit der Anordnung wiederhergestellt wird, daß d…
Text Begründung: Auf Grund des vollstreckbaren, die Mieterin zur Zahlung rückständiger Mietzinse von S 120.869,62 sA und zur Räumung der gemieteten Gasthausräumlichkeiten im Haus Heigerleinstraße 1, 1160 Wien, verpflichtenden Urteiles vom 9.Feber 1988, GZ 4 C 466/86-13, hat das Erstgericht am 11.April 1…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Aufschiebungswerberin ist zulässig (§ 78 EO; § 528 Abs 2 ZPO und § 502 Abs 4 Z 2 ZPO) und teilweise berechtigt. Der Vorwurf der Rechtsmittelwerberin, der Prozeßakt 4 C 1419/88b des Erstgerichtes sei dem Rekursgericht nicht vorgelegt worden, geht ins Leere, denn diese Akten wa…