JudikaturJustizRS0001722

RS0001722 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. September 2020

Das Begehren der Klage nach § 35 EO lautet: Der Anspruch, zu dessen Hereinbringung (Sicherung) zu ........ Exekution bewilligt wurde, ist erloschen (gehemmt).

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