JudikaturJustizRS0001689

RS0001689 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Mai 1999

Bei Beurteilung der Frage, ob der vom Verpflichteten abgelegte Offenbarungseid in objektiver Einsicht falsch ist, kommt es darauf an, ob dieser im Vermögensverzeichnis alles das an vermögensrechtlichen Werten angegeben hat, was zufolge einer ihm zustehenden Verfügungsmöglichkeit wirtschaftlich zu seinem Vermögen gehört und allenfalls für die Befriedigung des betreibenden Gläubigers von Bedeutung sein kann.

Entscheidungen
8