Spruch Die außerordentliche Revision wird zurückgewiesen.…
Text Begründung: Der beklagten Bank wurde am 28. Juni 2006 zur Hereinbringung von 36.340 EUR sA die Zwangsversteigerung einer dem Lebensgefährten der Exszindierungsklägerin gehörigen Liegenschaft bewilligt. Auf der Liegenschaft wird ein Tischlereibetrieb mit verschiedenen Maschinen betrieben. Der im Exek…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision der Klägerin ist mangels Vorliegens erheblicher Rechtsfragen iSd § 502 Abs 1 ZPO unzulässig. Die angefochtene Entscheidung steht im Einklang mit der oberstgerichtlichen Judikatur: I. Mit den Revisionsausführungen zum Thema, wann die Bezettelung der Maschinen erfolgte, f…