Spruch Dem Revisionsrekurs der betreibenden Partei wird dahin Folge gegeben, dass der Beschluss des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Der betreibenden Partei werden für ihren Revisionsrekurs 2.724,90 EUR (darin 1.014 EUR Barauslagen) als weitere Exekutionskosten bestimmt.…
Text Begründung: Die damals beklagte GmbH (nun: verpflichtete Partei) hatte sich in einem am 4. März 2011 vor dem Landesgericht Wiener Neustadt abgeschlossenen Vergleich zur Zahlung von 98.465,17 EUR sA an die nun betreibende Partei verpflichtet. Am 22. Juli 2011 beantragte die betreibende Partei beim Be…
Rechtliche Beurteilung Dazu wurde erwogen: 1. Das Erstgericht hat die Aufschiebung der Exekution vom Erlag einer Sicherheitsleistung in Höhe von 71.000 EUR abhängig gemacht. Die Wirkung der Aufschiebung tritt in diesem Fall erst mit Erlag der Sicherheitsleistung ein (2 Ob 50/59 = SZ 22/26; Mini , Die Aufschiebung der Exek…