JudikaturJustizRS0001333

RS0001333 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. März 2021

§ 234 ZPO gilt nicht im Exekutionsverfahren. Ein durch den Eigentumswechsel bedingter Wegfall der Sachbefugnis kann ohne Verstoß gegen die Fristbestimmung des § 35 Abs 1 Satz 2 EO im Oppositionsprozess vorgebracht werden.

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