RS0001279 – OGH Rechtssatz
RS0001279 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Exszindierungsklage ist abzuweisen, wenn vor Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz das Exekutionsverfahren eingestellt wurde.
RS0001279 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Exszindierungsklage ist abzuweisen, wenn vor Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz das Exekutionsverfahren eingestellt wurde.