JudikaturJustizRS0001247

RS0001247 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Juni 2010

Die Einbringung einer Exszindierungsklage und die Aufschiebung der Exektuion ist bis zur Ausfolgung der aus dem Meistbot zugewiesenen Beträge zulässig.

Entscheidungen
6