JudikaturJustizRS0001228

RS0001228 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. April 2008

Mangels einer aus der Aktenlage erkennbaren Exekutionsbeschränkung ist die Exekution sofort zu bewilligen; dem Verpflichteten bleibt es dann unbenommen, eine allenfalls nur bedingte Pfändbarkeit der in Exekution gezogenen Forderung nach § 39 Abs 1 Z 2 EO geltend zu machen.

Entscheidungen
5