Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden bezüglich der Einbeziehung der Unfallrente der Sozialversicherungsanstalt der Bauern in die Pfändung und Zusammenrechnung aufgehoben. Dem Erstgericht wird in diesem Umfange eine neuerliche, nach Ergänzung des Verfahrens z…
Text Begründung: Zur Hereinbringung einer Forderung von 129.087,90 S wurden im Rahmen einer Exekutionsführung nach § 294 a EO die Bezüge der Verpflichteten a) bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern und b) bei der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter gepfändet. Die Sozialversicherungsanstalt …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der verpflichteten Partei ist berechtigt. Die verpflichtete Partei rügt in ihrem Revisionsrekurs nur mehr die Einbeziehung der Unfallrente in die pfändbaren und der Zusammenrechnung unterliegenden Einkommensteile. Sie trägt damit der Bestimmung des § 98 a Abs.1 und 2 ASVG (letzte…