JudikaturJustizRS0000799

RS0000799 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Januar 2024

Bei Leistungsklagen ist die Bestimmtheit schon deshalb erforderlich, um dem Gegner den Umfang seiner Leistungen zweifelsfrei zu umschreiben und im Falle der Leistungsverweigerung die exekutive Durchführung zu ermöglichen.

Entscheidungen
6