JudikaturJustizRS0000713

RS0000713 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Februar 2015

Die Benützungsbefugnis kraft Miteigentumsrechtes ist der Ausübung nach übertragbar und stellt einen Exszindierungsgrund dar. Bestandvertrag eines Miteigentümers.

Entscheidungen
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