JudikaturJustizRS0000614

RS0000614 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Dezember 2020

Anders als im Antrag auf Exekutionsbewilligung müssen im Vollzugsantrag nach § 355 EO konkrete Behauptungen über die angeblichen Zuwiderhandlungen des Verpflichteten aufgestellt werden. Das Exekutionsgericht hat dann zu prüfen, ob die behaupteten Zuwiderhandlungen unter die in der Exekutionsbewilligung angeführten Verbote fallen.

Entscheidungen
25