Spruch Die Revisionsrekurse werden, soweit darin Nichtigkeit geltend gemacht wird, verworfen. Im Übrigen wird ihnen nicht Folge gegeben. Die betreibende Partei hat die Kosten ihrer erfolglosen Rechtsmittel selbst zu tragen. Die betreibende Partei ist schuldig, der verpflichteten Partei die mit 2.551,32 EUR…
Text Begründung: Mit Urteil des Handelsgerichts Wien vom 30. März 2001, GZ 39 Cg 124/99z 17, wurde die verpflichtete Partei schuldig erkannt, es im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs beim Vertrieb der periodischen Druckschrift NEWS zu unterlassen, unentgeltliche Zugaben, insbesondere Gra…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionsrekurse der betreibenden Partei sind im Hinblick auf die aufgeworfene Verfahrensfrage zwar zulässig, aber weder mit ihrem Nichtigkeitsvorwurf noch sonst berechtigt. a) Zunächst vertritt die betreibende Partei den Standpunkt, das Rekursverfahren müsse auch im Exekutionsbewilligungsverfah…