JudikaturJustizRS0000428

RS0000428 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Juni 1991

Auf Grund eines vollstreckbaren Notariatsaktes kann ohne besondere Verpflichtungserklärung eines dritten Pfandbestellers Exekution geführt werden, wenn er in diesem Titel seine Liegenschaft für eine bestimmte Forderung zum Pfand bestellt hat.

Entscheidungen
2