JudikaturJustizRS0000318

RS0000318 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Februar 2023

Trotz der Veräußerung des Anteiles eines auf Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft belangten Miteigentümers kann im Falle der vorangegangenen Anmerkung der Teilungsklage ein Urteil im Sinne des Klagebegehrens ergehen, da dessen Vollstreckbarkeit gegen des Erwerber gemäß § 9 EO dann gegeben ist, wenn dieser sich nicht auf das Publizitätsprinzip und seinen guten Glauben berufen kann (JBl 1953,602).

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