Spruch Der Revision des Erstbeklagten wird nicht Folge gegeben. Der Erstbeklagte ist schuldig, dem Kläger die mit 7.170,16 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten 651,84 S Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen. Der Revision der zweitbeklagten Partei wird Folge gegeben…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 23. April 1981 bei einem Verkehrsunfall, den der Erstbeklagte als Lenker eines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKWs verschuldet hatte, schwer verletzt. Er erlitt insbesondere schwere Schädelverletzungen, nach welchen als Dauerfolgen unte…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist trotz des Ausspruches des Berufungsgerichtes über ihre Unzulässigkeit zulässig, weil der Streitgegenstand, über den das Berufungsgericht entschieden hat, 300.000 S übersteigt. Die Revision des Erstbeklagten ist nicht berechtigt, wohl aber jene der zweitbeklagten Partei. Es entsprich…