Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 4.871,04 (darin enthalten S 811,84 USt) bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die beklagte Gemeinde erließ gegen den Kläger, der einen Gastronomiebetrieb führt, einen vollstreckbaren Rückstandsausweis, der Getränkeabgabenschulden von insgesamt S 66.417,-- und Nebenansprüche von S 3.228,--, insgesamt daher S 69.645,-- als offen auswies. Das Erstgericht bewilligte…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist nicht berechtigt. Ebenso wie bereits in seiner Klage räumt der Kläger in seinem Revisionsrekurs durchaus ein, dass nach österreichischem innerstaatlichen Recht seine Klagebegehren an der Unzulässigkeit des Rechtsweges scheitern müssten, insbesondere sein Oppositionsklagebeg…