Spruch Der Beschwerde wird Folge gegeben und ausgesprochen, dass in Abänderung des angefochtenen Beschlusses die vom Bund zu übernehmenden Kosten für die medikamentöse Behandlung des Betroffenen - für Oktober 2022 mit EUR 558,26 (Rechnung Nr. 2938) - für November 2022 mit EUR 1.063,24 (Rechnung Nr. 2994) …
Text BEGRÜNDUNG: Mit Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen Graz als Vollzugsgericht vom 18.Juni 2013, GZ 2 BE 320/12t-15, wurde D* anlässlich der bedingten Entlassung aus der Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB die Weisung erteilt, im „B*“ Wohnsitz…
Rechtliche Beurteilung Zur Zulässigkeit der Beschwerde ist festzuhalten, dass die Rechtsprechung überwiegend davon ausgeht, dass gegen den Beschluss, mit dem Kosten im Zusammenhang mit der Therapie oder dem Aufenthalt in einer Einrichtung zugesprochen werden, neben dem Betroffenen und der Staatsanwaltschaft auch der Einri…