Spruch
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. STARK über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , Staatsangehörigkeit Arabische Republik Syrien, gegen Spruchpunkt I. des Bescheides des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 29.03.2023, Zahl 1295657809/220358999, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht:
A)
Die Beschwerde wird gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 (AsylG), in der Fassung BGBl. I Nr. 87/2012, als als unbegründet abgewiesen.
B)
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl Nr. 1/1930 (B-VG), in der Fassung BGBl. I Nr. 51/2012, nicht zulässig.
Text
Entscheidungsgründe:
I. Verfahrensgang:
Ein volljähriger Bruder des Beschwerdeführers (B1) reiste illegal nach Österreich und stellte am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz.
Ein minderjähriger Bruder des Beschwerdeführers (B2) reiste, ebenfalls illegal, nach Österreich und stellte am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz.
1. erstinstanzliches Asylverfahren:
Der Beschwerdeführer, dessen Identität nicht feststeht, reiste gemeinsam mit seiner Familie im Jahr 2011 oder 2013 in den Libanon, wo er jahrelang lebte, bis er von dort, zu einem nicht feststellbaren Zeitpunkt, illegal ins Bundesgebiet reiste, um hier am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen.
In der Erstbefragung am XXXX gab der Beschwerdeführer zu seinen Fluchtgründen an:
„…9.1 Wann haben Sie den Entschluss zur Ausreise aus Ihrem Herkunftsstaat gefasst?
Im Jahr 2011 bin ich mit meinen Eltern in den Libanon geflüchtet. Im Jahr 2014 wollte ich nach Europa kommen.
9.2 Hatten Sie anlässlich Ihres Verlassens des Herkunftsstaates ein bestimmtes Reiseziel (Zielland)?
Ja.
9.2.1 Fall ja, welches und warum wollten Sie dieses bestimme Land erreichen?
Österreich, weil zwei meiner Brüder hier sind.
9.3 Wann und womit haben Sie ihren/n Heimat/Herkunftsstaat/Aufenthalts verlassen?
Abreise aus Wohnort: 18.10.2020 über Syrien unerkannt in die Türkei zu Fuß
Ausreise aus Herkunftsstaat: Syrien im Jahr 2011
Ausreise aus Staat des dauernden Aufenthalts: Libanon am 18.10.2020
[…]
11. Warum haben Sie Ihr Land verlassen (Fluchtgrund):
2011 flüchtete ich mit meiner Familie in den Libanon wegen dem Krieg in Syrien. Ich verließ den Libanon, weil ich von libanesischen verprügelt und fast umgebracht wurde, weil sie keine Syrer mehr im Land haben wollen. Das sind alle meine Fluchtgründe.
11.1 Was befürchten Sie bei einer Rückkehr in Ihre Heimat?
Ich habe Angst in Syrien zum Militär gehen zu müssen. Es sei denn ich hätte € 8.000.- um mich davon freizukaufen.
11.2. Gibt es konkrete Hinweise, dass Ihnen bei Rückkehr unmenschliche Behandlung, unmenschliche Strafe oder die Todesstrafe drohen? Hätten Sie im Falle Ihrer Rückkehr in Ihrem Heimatstaat mit irgendwelchen Sanktionen zu rechnen? Wenn ja, welche?
Nein
12…“
In der niederschriftlichen Befragung im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl am 23.11.2022 wiederholte der Beschwerdeführer sein Vorbringen anlässlich seiner Erstbefragung, führte es näher aus und gab an, im Gegensatz zu seinem Vater, der den syrischen Militärpflichtdienst absolviert habe, diesen nicht leisten zu wollen, weil er niemanden töten wolle und selbst nicht getötet werden wolle. Zudem wolle der Beschwerdeführer nicht nach Syrien, weil seine Familie nicht dort, sondern seit vielen Jahren im Libanon lebe. Der Beschwerdeführer sei in der Arabischen Republik Syrien nie persönlich bedroht oder verfolgt worden.
Mit Schreiben vom 06.02.2023 brachte der Rechtsanwalt des volljährigen Bruders B1, der bereits am XXXX seinen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hatte, eine Säumnisbeschwerde im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ein. Die Beschwerdevorlage im Verfahren dieses Bruders langte am 08.02.2023 im Bundesverwaltungsgericht ein.
Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 29.03.2023, Zahl 1295657809/220358999, wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz in Spruchpunkt I. bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG abgewiesen. In Spruchpunkt II. wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 8 Abs. 1 AsylG der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt und in Spruchpunkt III. gemäß § 8 Abs. 4 AsylG eine befristete Aufenthaltsberichtigung für subsidiär Schutzberechtigte erteilt.
Mit Verfahrensanordnung vom 30.03.2023 wurde dem Beschwerdeführer gemäß§ 52 Abs. 1 BFA-VG amtswegig ein Rechtsberater zur Seite gestellt.
2. Beschwerdeverfahren:
Nur gegen Spruchpunkt I. des Bescheides des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 29.03.2023, zugestellt am 04.04.2023, erhob der Beschwerdeführer fristgerecht, mit Schriftsatz vom 21.04.2023, gegenständliche Beschwerde wegen unrichtigen Feststellungen, Mangelhaftigkeit des Verfahrens und unrichtiger rechtlicher Beurteilung. Weites wird auszugsweise das bisherige Vorbringen wiederholt.
Die Beschwerdevorlage vom 11.05.2023 langte am 15.05.2023 im Bundesverwaltungsgericht ein.
Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , Zahl XXXX , wurde der Antrag des minderjährigen Bruders B2 auf internationalen Schutz in Spruchpunkt I. bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG abgewiesen. In Spruchpunkt II. wurde B2 gemäß § 8 Abs. 1 AsylG der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt und in Spruchpunkt III. gemäß § 8 Abs. 4 AsylG eine befristete Aufenthaltsberichtigung für subsidiär Schutzberechtigte erteilt.
Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom XXXX , Zahl XXXX , wurde dem Antrag des volljährigen Bruders B1 auf internationalen Schutz vom XXXX , nach einer öffentlichen mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht, gemäß § 3 Abs. 1 AsylG, in der Fassung BGBl. I Nr. 87/2012, stattgeben und ihm der Status des Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG wurde festgestellt, dass ihm damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. Die Revision wurde gemäßArt. 133 Abs. 4 B-VG, in der Fassung BGBl. I Nr. 51/2012, für nicht zulässig erklärt. B1 konnte glaubhaft machen, dass er von 2013 bis 2019 im Libanon lebte, nach seiner Rückkehr in die Arabische Republik Syrien im XXXX 45 Tage in XXXX in Haft war, am XXXX den Militärdienst in Damaskus antreten musste, im April 2020 desertierte und es konnte - nachdem B1 bereits vor Antritt des Wehrdienstes 45 Tage in XXXX in Haft war, er während dieser Zeit ca. zwanzig Kilo abgenommen hatte, weil er so gut wie nichts zu essen oder trinken bekam und gefoltert worden war – im konkreten Fall von B1 nicht mit der nötigen Gewissheit ausgeschlossen werden, dass er nach seiner militärischen Desertion vom syrischen Assad-Regime nicht wieder gefoltert und einem Militärgericht übergeben und/oder ohne weitere Ausbildung direkt an die Front geschickt wird und/oder, da Deserteure eher in früheren Phasen des Krieges exekutiert wurden, vom Assad-Regime dafür gesorgt wird, dass er „verschwindet“/getötet wird.
Nur gegen Spruchpunkt I. des Bescheides des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , zugestellt am 12.07.2023, wurde für den minderjährigen Bruder B2 fristgerecht, mit Schriftsatz vom 09.08.2023, Beschwerde erhoben und die Beschwerdevorlage vom 14.08.2023 langte am 17.08.2023 im Bundesverwaltungsgericht ein.
Zur Ermittlung des maßgeblichen Sachverhaltes wurde mit Ladungen vom 08.11.2023 für den 04.12.2023 eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht anberaumt. Zur Beschwerdeverhandlung erschienen der Beschwerdeführer und seine Vertreterin, ebenso sein minderjähriger Bruder B2 und dessen Vertreterin. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl hatte sich mit Schreiben vom 15.11.2023 entschuldigt und die Abweisung der Beschwerden beantragt. In der Verhandlung wurden die Quellen der zur Entscheidungsfindung herangezogenen Länderinformationen dargetan. Die Parteien verzichteten auf Einsichtnahme und Ausfolgung. Das Bundesverwaltungsgericht räumte den Verfahrensparteien vor Schluss der Verhandlung eine Frist zur Abgabe von Stellungnahmen ein.
Mit Schreiben des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.06.2025, zugestellt am 16.06.2025, wurden die Verfahrensparteien, wegen des Sturzes des Assad-Regimes, auf die aktuellen Länderinformationen der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen, Version 12 vom 08.05.2025, hingewiesen und ihnen im Rahmen von Parteiengehören die Möglichkeit eingeräumt, dazu schriftliche Stellungnahmen abzugeben.
Im Verfahren des minderjährigen Bruders B2 wird mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom heutigen Tag, Zahl XXXX , entschieden.
II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
1. Feststellungen:
a) Zu den persönlichen Verhältnissen:
Die Identität des Beschwerdeführers steht nicht fest. Er ist Staatsangehöriger der Arabischen Republik Syrien, gehört der Volksgruppe der Araber an, Religionsbekenntnis sunnitischer Islam. Der Beschwerdeführer stammt aus XXXX im Gouvernement XXXX .
b) Zum bisherigen Verfahrensverlauf:
Ein volljähriger Bruder des Beschwerdeführers B1 reiste illegal nach Österreich und stellte am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz. Ein minderjähriger Bruder des Beschwerdeführers B2 stellte am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz.
Der Beschwerdeführer reiste zu einem nicht feststellbaren Zeitpunkt illegal ins Bundesgebiet und stellten am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz.
Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 29.03.2023, Zahl 1295657809/220358999, wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz in Spruchpunkt I. bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG abgewiesen. In Spruchpunkt II. wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 8 Abs. 1 AsylG der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt und in Spruchpunkt III. gemäß § 8 Abs. 4 AsylG eine befristete Aufenthaltsberichtigung für subsidiär Schutzberechtigte erteilt.
Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , Zahl XXXX , wurde der Antrag des Bruders B2 auf internationalen Schutz in Spruchpunkt I. bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG abgewiesen. In Spruchpunkt II. wurde B2 gemäß § 8 Abs. 1 AsylG der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt und in Spruchpunkt III. gemäß § 8 Abs. 4 AsylG eine befristete Aufenthaltsberichtigung für subsidiär Schutzberechtigte erteilt.
Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom XXXX , Zahl XXXX , wurde dem Antrag des Bruders B1 auf internationalen Schutz vom XXXX , nach einer öffentlichen mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht, gemäß § 3 Abs. 1 AsylG, in der Fassung BGBl. I Nr. 87/2012, stattgeben und ihm der Status des Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG wurde festgestellt, dass ihm damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. Die Revision wurde gemäßArt. 133 Abs. 4 B-VG, in der Fassung BGBl. I Nr. 51/2012, für nicht zulässig erklärt.
Nach fristgerecht gegen die Spruchpunkte I. der Bescheide des Beschwerdeführers und seines Bruders B2 erhobenen Beschwerden wurde eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht anberaumt.
c) Zu den Fluchtgründen:
Der volljährige Beschwerdeführer war im Herkunftsstaat keinerlei persönlichen Übergriffen ausgesetzt, seine Familie reiste mit dem damals unmündigen minderjährigen Beschwerdeführer problemlos im Jahr 2011 oder 2013 in den Libanon, wo er viele Jahre lebte, bis er von dort illegal nach Österreich reiste, um am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen. Dem Beschwerdeführer wurde wegen der unsicheren Lage in der Arabischen Republik Syrien in Österreich der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt.
Der Beschwerdeführer lebte in der Arabischen Republik Syrien in XXXX im Gouvernement XXXX , welches im XXXX der Arabischen Republik Syrien liegt.
XXXX war am XXXX unter Kontrolle des XXXX und von XXXX bis XXXX unter Kontrolle der XXXX . Der Ort war von XXXX bis XXXX unter Kontrolle des XXXX und am XXXX unter Kontrolle der XXXX . Von XXXX bis 01.04.2025 war der Ort unter Kontrolle der Koalition unter Führung der HTS und steht seit 01.05.2025 unter Kontrolle der syrischen Übergangsregierung.
Es kann weder festgestellt werden, dass der Beschwerdeführer wegen seiner Weigerung den syrischen Militärdienst abzuleisten vom ehemaligen syrischen Assad-Regime verfolgt wird noch, dass er wegen seiner Asylantragstellung in Österreich in der Arabischen Republik Syrien verfolgt werden wird.
d) Zur aktuellen Lage im Herkunftsstaat:
Mögliche Änderungen bzgl. asylrelevanter Themen gem. GFK
1. Rasse
1.1. Ethnische Minderheiten
2. Religion
2.1. Religiöse Minderheiten
3. Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe
3.1. Frauen
3.2. Homosexualität
4. Politische Überzeugung
4.1. Wehrpflicht
4.2. Oppositionelle Gesinnung
Quellen
AAA - Asharq Al-Awsat (12.1.2025a): الأمن السوري يطلق سراح دفعة من الموقوفين في حمص [Syrische Sicherheitskräfte lassen eine Reihe von Gefangenen in Homs frei], https://aawsat.com/العالم-العربي/المشرق-العربي/5100480-الأمن-السوري-يطلق-سراح-دفعة-من-الموقوفين-في-حمص, Zugriff 13.1.2025
AC - Atlantic Council (20.12.2024): What will minority and womens rights look like in the new Syria?, https://www.atlanticcouncil.org/blogs/menasource/syria-minority-and-womens-rights, Zugriff 7.1.2025
AJ - Al Jazeera (31.12.2024a): Syria de facto leader al-Sharaa meets Christian clerics, https://www.aljazeera.com/news/2024/12/31/syria-de-facto-leader-al-sharaa-meets-christian-clerics, Zugriff 3.1.2025
AJ - Al Jazeera (8.12.2024): Opposition fighters declare Syrias Damascus liberated, al-Assad ousted, https://www.aljazeera.com/news/2024/12/8/opposition-fighters-take-syrian-capital-damascus, Zugriff 10.12.2024
Akhbar - Al Akhbar (31.12.2024): وقائع من حوارات مع قادة سوريا الجديدة: كيف ينظر الشرع إلى تفاصيل إدارة المرحلة الانتقالية؟ [Fakten aus Gesprächen mit den Führern des „neuen Syrien“: Wie sieht al-Sharaa die Einzelheiten des Übergangsmanagements?], https://al-akhbar.com/lebanon/817920/وقائع-من-حوارات-مع-قادة--سوريا-الجديدة---كيف-ينظر-الشرع-إلى, Zugriff 3.1.2025
AlHurra - Al-Hurra (10.1.2025a): "إعدام" مختار حي بضواحي دمشق لارتباطه بنظام الأسد ["Bürgermeister eines Vororts von Damaskus wegen Verbindungen zum Assad-Regime hingerichtet], https://www.alhurra.com/syria/2025/01/10/إعدام-مختار-حي-بضواحي-دمشق-لارتباطه-بنظام-الأسد, Zugriff 13.1.2025
ANF - Firat News Agency (9.1.2025): Frauenstiftung aus Syrien besorgt über Entwicklungen, https://anfdeutsch.com/frauen/frauenstiftung-aus-syrien-besorgt-uber-entwicklungen-44929, Zugriff 9.1.2025
Arabiya - Al Arabiya News (12.1.2025a): لم يتورطوا.. إطلاق 360 ضابطاً وعنصراً من الجيش في حمص [Sie waren nicht beteiligt: 360 Offiziere und Soldaten aus der Armee in Homs entlassen], https://www.alarabiya.net/arab-and-world/syria/2025/01/12/لم-يتورطوا-اطلاق-360-ضابطا-وعنصرا-من-الجيش-في-حمص, Zugriff 13.1.2025
Arabiya - Al Arabiya News (10.1.2025): Syria monitor says alleged al-Assad loyalist ‘executed’ in public, https://english.alarabiya.net/News/middle-east/2025/01/10/syria-monitor-says-alleged-al-assad-loyalist-executed-in-public-, Zugriff 13.1.2025
Arabiya - Al Arabiya News (6.1.2025a): انتهاء حملة التمشيط في مدينة حمص مع توقيف "عدد من المجرمين" [Razzia in der Stadt Homs endet mit der Verhaftung von „einer Reihe von Kriminellen“], https://www.alarabiya.net/arab-and-world/syria/2025/01/06/انتهاء-حملة-التمشيط-في-مدينة-حمص-مع-توقيف-عدد-من-المجرمين-, Zugriff 13.1.2025
BBC - British Broadcasting Corporation (26.12.2024): أنس خطّاب، من مُدرج على قائمة العقوبات إلى رئيس لجهاز الاستخبارات في سوريا، فماذا نعرف عن تعيينات الحكومة الانتقالية الجديدة؟ [Anas Khattab, vom Sanktionsbevollmächtigten zum Chef des syrischen Geheimdienstes], https://www.bbc.com/arabic/articles/cvgmry05930o, Zugriff 8.1.2025
BBC - British Broadcasting Corporation (24.12.2024): Protests in Syria after Christmas tree set alight, https://www.bbc.com/news/articles/cx27yx1y0deo, Zugriff 7.1.2025
BBC - British Broadcasting Corporation (23.12.2024): ’I was raped by Assad’s thugs - but I’m no longer afraid to show my face’, https://www.bbc.com/news/articles/c89xgdyk597o, Zugriff 10.1.2025
ISW - Institute for the Study of War (16.12.2024): Iran Update, December 16, 2024, https://www.understandingwar.org/backgrounder/iran-update-december-16-2024, Zugriff 18.12.2024
MEMRI - Middle East Media Research Institute, The (16.12.2024): Al-Joulani To Arab Press: Syrian President Will Be Chosen By Elections, I May Run; Armed Factions Will Be Dissolved; We Seek Good Relations With Other Countries, Including Russia And Iran; We Will Not Enter Conflict With Israel But Its 'Escalation' In Syria Must Be Stopped; Turkey Is Our 'Closest Friend', https://www.memri.org/reports/al-joulani-arab-press-syrian-president-will-be-chosen-elections-i-may-run-armed-factions, Zugriff 18.12.2024
Nahar - An Nahar (14.12.2024): المرأة السورية بعد التغيير الكبير: مؤشرات لا تطمئن وخطاب صادم [Syrische Frauen nach dem großen Wandel: Beunruhigende Indikatoren und schockierende Rhetorik], https://www.annahar.com/arab-world/arabian-levant/180071/المرأة-السورية-بعد-التغيير-الكبير-مؤشرات-لا-تطمئن-وخطاب-صادم, Zugriff 18.12.2024
NYT - New York Times, The (17.12.2024): Syria Shudders as Assads Prison Atrocities Come Into the Light, https://www.nytimes.com/2024/12/14/world/middleeast/syria-sednaya-prison-assad-atrocities.html, Zugriff 13.1.2025
Presse - Presse, Die (9.12.2024): Syrien: Rebellen verkünden Generalamnestie für Wehrpflichtige, https://www.diepresse.com/19162124/syrien-rebellen-verkuenden-generalamnestie-fuer-wehrpflichtige, Zugriff 10.12.2024
QNews - Q News (23.12.2024): LGBTQIA+ activist welcomes fall of Assad in Syria, https://qnews.com.au/lgbtqia-activist-welcomes-fall-of-assad-in-syria, Zugriff 10.1.2025
Rosa Lux - Rosa Luxemburg Stiftung (17.12.2024): Al-Dschulani, die HTS und die Zukunft Syriens, https://www.rosalux.de/news/id/52900/al-jolani-die-hts-und-die-zukunft-syriens, Zugriff 7.1.2025
SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (9.12.2024): عمليات تصفية على الهوية في منبج.. الفصائل الموالية لتركيا تعفش ممتلكات الكرد وتهين أبناء الأحياء الكردية | المرصد السوري لحقوق الإنسان [Identitätsmorde in Manbij: Pro-türkische Gruppierungen plündern kurdisches Eigentum und demütigen Mitglieder kurdischer Stadtteile], https://www.syriahr.com/عمليات-تصفية-على-الهوية-في-منبج-الفصائ/740199, Zugriff 20.12.2024
SyrNews - Syria News (9.12.2024): القيادة العامة تمنع تدخل عناصرها بلباس النساء [Generalkommando verbietet Einmischung in die Kleidung von Frauen], https://syria.news/6054962c-09122412.html, Zugriff 19.12.2024
TNA - New Arab, The (2.1.2025a): Uncertainty looms for female judges in post-Assad Syria, https://www.newarab.com/features/uncertainty-looms-female-judges-post-assad-syria, Zugriff 3.1.2025
TNA - New Arab, The (1.1.2025): New Syrian gov’t taps Druze woman as governor in Suwaida, https://www.newarab.com/news/new-syrian-govt-taps-druze-woman-governor-suwaida, Zugriff 3.1.2025
TR-Today - Türkiye Today (8.1.2025): Formation of Syria’s new army critical to region, https://www.turkiyetoday.com/region/formation-of-syrias-new-army-critical-to-region-102573, Zugriff 13.1.2025
2 Länderspezifische Anmerkungen
Letzte Änderung 2025-05-08 16:02
Aktualitätshinweis:
Die Lage in Syrien ist derzeit in allen Bereichen volatil, undurchsichtig, teilweise unklar und stetig von Änderungen betroffen. Aufgrund der kurzen Zeitspanne seit dem Umsturz liegen momentan erst wenige bis keine Berichte von verwendeten Standardquellen vor. Außerdem variiert je nach Thema bzw. Fragestellung die vorhandene Informationslage. D. h. zu manchen Themen liegen wenige bis keine (gesicherten) Informationen vor, während in anderen Bereichen die Quellenlage etwas breiter aufgestellt ist. Unrichtige Informationen können, insbesondere über Social Media-Kanäle, Eingang in die allgemeine Berichtslage finden. Ihrer Methodologie und den dort festgeschriebenen Standards folgend [zu finden auf: https://coi-cms.staatendokumentation.at/ bzw. https://www.staatendokumentation.at/de/], bemüht sich die Staatendokumentation, um die hier dargestellten Informationen umfassend zu recherchieren und abzusichern. Dennoch muss einschränkend auf den Disclaimer dieses Produkts verwiesen werden.
Aufgrund der Sicherheits- und insbesondere politischen Lage verändert sich die Quellenlage rasch. Diese Veränderungen werden in den folgenden Wochen und Monaten nach und nach im Zuge von Teilaktualisierungen in das vorliegende Produkt eingearbeitet werden. Insbesondere bei erheblichen asylrelevanten Veränderungen, werden zeitnahe Kurzinformationen versendet. Bei darüber hinausgehendem Informationsbedarf, sind jederzeit Anfragen an die Staatendokumentation möglich.
Im vorliegenden Dokument wurde auf die allgemeine Lage seit dem Umbruch am 8.12.2024 fokussiert. Die Lage in den Gebieten unter Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) hat sich bisher nicht wesentlich verändert. In dieser Länderinformation (LI) wurden die aus Sicht der Staatendokumentation wesentlichsten rezenten Entwicklungen aufgenommen. Für ältere, aber nicht notgedrungen veraltete, Informationen, sei auf die Version 11 der Länderinformationen verwiesen [abrufbar über https://www.ecoi.net/ oder über das Koordinationsboard des BFA]. Eine umfassende Überarbeitung dieses Kapitels, unter Berücksichtigung aktueller Quellen und Informationen, wird zeitnah mittels (Teil-)Aktualisierung erfolgen.
Die vorliegenden Länderinformationen wurden im DACH-Verband von Länderexpert:innen anderer COI-Einheiten im Sinne eines Peer-Reviews gegengelesen und qualitätsgesichert. Die Bereitstellung der vorliegenden Länderinformationen wurde auf europäischer Ebene abgesprochen bzw. koordiniert.
Aufbau
Im jeweiligen Überkapitel findet sich der aktuelle Informationsstand. In manchen Unterkapiteln finden sich Informationen, aus der Zeit kurz vor dem Sturz al-Assads am 8.12.2024. Solche wurden beibehalten, wo es für sinnvoll erachtet wurde. Dies ist besonders dort der Fall, wo diese Informationen einen Überblick über die Situation in der von Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) kontrollierten Region Idlib geben und somit Rückschlüsse auf die grundsätzlichen Vorstellungen der HTS bezüglich Staatsaufbau und Gesellschaftsverständnis zulassen, auch wenn das derzeitige Gebaren der HTS-Regierungsverantwortlichen in Syrien sich von jenem in Idlib unterscheidet. Sollten ältere Informationen auch für andere Kapitel gebraucht werden, stehen wir für eine Anfrage zur Verfügung.
Redaktionsschluss und Datum der Veröffentlichung
Für diese Länderinformation (LI) wurde als letzter Redaktionsschluss der 28.4.2025 festgelegt, wobei einzelne Kapitel und Unterkapitel einen wesentlich früheren Redaktionsschluss hatten. Berichte, die nach dem jeweiligen Redaktionsschluss eingelangt sind, werden im Zuge der folgenden (Teil)Aktualisierung eingearbeitet.
Übersetzungen
Siehe Disclaimer. Zudem sei darauf hingewiesen, dass Transliterationen der Eigennamen je nach Quelle variieren können.
3 Politische Lage - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 22:36
[Die Transformation der syrischen Politik ist noch nicht abgeschlossen und es wurden bereits Änderungen für März 2025 angekündigt. Im Folgenden wird der aktuelle Stand dargelegt, wie er sich aus öffentlich zugänglichen Quellen ergibt. Teilweise werden Falschinformationen, insbesondere auf Social Media Kanälen verbreitet, die in weiterer Folge auch Eingang in andere Berichte finden. Die Vorgehensweise der Recherche und Ausarbeitung der vorliegenden Länderinformation entspricht den in der Methodologie der Staatendokumentation festgeschriebenen Standards. Weder wird ein Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit der vorliegenden Informationen erhoben. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Am 8.12.2024 erklärten die Oppositionskräfte in Syrien die 24-jährige Herrschaft von Präsident Bashar al-Assad für beendet. Zuvor waren Kämpfer in die Hauptstadt eingedrungen, nachdem Oppositionsgruppierungen am 27.11.2024 eine Offensive gegen das Regime gestartet und innerhalb weniger Tage die Städte Aleppo, Hama und große Teile des Südens eingenommen hatten. Al-Assad war aus Damaskus geflohen (AJ 8.12.2024). Ihm und seiner Familie wurde Asyl in Russland gewährt (VB Moskau 10.12.2024). Er hatte das Land seit 2000 regiert, nachdem er die Macht von seinem Vater Hafez al-Assad übernommen hatte, der zuvor 29 Jahre regiert hatte (BBC 8.12.2024a). Er kam mit der Baath-Partei an die Macht, die in Syrien seit den 1960er-Jahren Regierungspartei war (NTV 9.12.2024). Bashar al-Assad hatte friedliche Proteste gegen sein Regime im Jahr 2011 gewaltsam unterdrückt, was zu einem Bürgerkrieg führte. Mehr als eine halbe Million Menschen wurden getötet, sechs Millionen weitere wurden zu Flüchtlingen (BBC 8.12.2024a). Die Offensive gegen al-Assad wurde von der Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) angeführt (BBC 9.12.2024). [Details zur Offensive bzw. zur Hay'at Tahrir ash-Sham finden sich im Kapitel Sicherheitsbehörden - Entwicklungen seit dem Sturz des al-Assad-Regimes (8.12.2024) Anm.] Die HTS wurde ursprünglich 2012 unter dem Namen Jabhat an-Nusra (an-Nusra Front) gegründet, änderte ihren Namen aber 2016 nach dem Abbruch der Verbindungen zur al-Qaida in Hay'at Tahrir ash-Sham. Sie festigte ihre Macht in den Provinzen Idlib und Aleppo, wo sie ihre Rivalen, darunter Zellen von al-Qaida und des Islamischen Staates (IS), zerschlug. Sie setzte die sogenannte Syrische Heilsregierung (Syrian Salvation Government - SSG) ein, um das Gebiet nach islamischem Recht zu verwalten (BBC 9.12.2024). Die HTS wurde durch die von der Türkei unterstützte Syrische Nationale Armee (Syrian National Army - SNA), lokale Kämpfer im Süden und andere Gruppierungen unterstützt (Al-Monitor 8.12.2024). Auch andere Rebellengruppierungen erhoben sich (BBC 8.12.2024b), etwa solche im Norden, Kurdenmilizen im Nordosten, sowie Zellen der Terrormiliz IS (Tagesschau 8.12.2024). Im Süden trugen verschiedene bewaffnete Gruppierungen dazu bei, die Regierungstruppen aus dem Gebiet zu vertreiben. Lokale Milizen nahmen den größten Teil der Provinz Dara'a sowie die überwiegend drusische Provinz Suweida ein (Al-Monitor 8.12.2024). Die Abteilung für Militärische Operationen (Department for Military Operations - DMO) dem auch die HTS angehört, kontrollierte mit Stand 11.12.2024 70 % des syrischen Territoriums (Arabiya 11.12.2024).
Die Karte zeigt die Aufteilung Syriens unter den bewaffneten Gruppierungen Ende Februar 2025:
 TWI 28.2.2025
 TWI 28.2.2025
In der ersten Woche nach der Flucht al-Assads aus dem Land gelang es Syrien, ein vollständiges Chaos, zivile Gewalt und den Zusammenbruch des Staates abzuwenden (MEI 19.12.2024). Ehemalige Regimeoffiziere sollen viele Regierungsgebäude niedergebrannt haben, um Beweise für ihre Verbrechen zu verstecken, nachdem sie nach dem Sturz des Regimes von Präsident Bashar al-Assad aus dem Innenministerium geflohen waren (Araby 16.12.2024). Die neuen de-facto-Führer Syriens bemühten sich um Sicherheit, Stabilität und Kontinuität. Obwohl es Berichte über Plünderungen in der Zentralbank und über Menschen gab, die den persönlichen Wohnsitz al-Assads und die Botschaft des Iran, seines Hauptunterstützers, durchwühlten, standen am 9.12.2024 Rebellenkämpfer vor Regierungsgebäuden in der gesamten Hauptstadt Wache. Die neuen Behörden verbreiteten auch Bilder von Sicherheitspersonal, das durch die Straßen von Damaskus patrouillierte, in den sozialen Medien (NYT 12.12.2024).
Der HTS-Anführer Mohammed al-Joulani, der mittlerweile anstelle seines Kampfnamens seinen bürgerlichen Namen Ahmad ash-Shara' verwendet (Nashra 8.12.2024), traf sich am 9.12.2024 mit dem ehemaligen Ministerpräsidenten und Vizepräsidenten von al-Assad, um die Modalitäten für eine Machtübergabe zu besprechen (DW 10.12.2024). Bis zu ihrer Übergabe blieben die staatlichen Einrichtungen Syriens unter seiner Aufsicht (REU 8.12.2024). Die Macht des Assad-Regimes wurde auf ein Übergangsgremium übertragen, das vom Premierminister der SSG, Mohammed al-Bashir, geleitet wurde (MEI 9.12.2024). Al-Bashir kündigte am ersten Tag seiner Ernennung an, dass die Prioritäten seiner Regierung folgende seien: Gewährleistung von Sicherheit, Bereitstellung von Dienstleistungen und Aufrechterhaltung der staatlichen Institutionen. (AJ 27.1.2025a). Am 29.1.2025 wurde de-facto-Herrscher Ahmed ash-Shara' zum Übergangspräsidenten ernannt (Standard 29.1.2025).
Die Übergangsregierung ließ laut Medienberichten die Verwaltungsbeamten auf ihren Posten (LTO 9.12.2024). Eine diplomatische Quelle eines europäischen Staates wiederum berichtet von einer Beurlaubung aller Staatsbeamten: Durch die Beurlaubung aller Staatsbeamter gibt es in Syrien zwar nun (interimistische) Minister, aber kaum Beamte, soll heißen, keine funktionierende Verwaltung. Mit ganz wenigen Ausnahmen stehen die Ministerien leer. Die einzigen Ordnungskräfte sind diejenigen Gruppen, die aus Idlib mitgekommen sind und die sich – personell überlastet – um ein Minimum an Ordnung in den Städten bemühen. Die kommunale Versorgung ist nicht vorhanden bzw. derzeit auf Privatinitiativen reduziert (SYRDiplQ1 5.2.2025). In Damaskus und anderen Orten kam es häufig zu Gewaltausbrüchen, weil Polizei und Armee nicht über genügend Personal verfügen, um die Ordnung aufrechtzuerhalten. Die Straßen sind oft mit Müll übersät, und anstelle der Polizei leiten Teenager den Verkehr (FT 25.3.2025). Syrienexperte Daniel Gerlach sagte, dass die leitende Beamtenebene im Land fehlt, die zwischen politischen Entscheidungsträgern und der Verwaltung – die ihre Arbeit wieder aufgenommen hat – steht. Es fehlen diejenigen, die mit den Verwaltungsträgern in Kontakt sind und die Politik umsetzen. Diejenigen, die in Syrien politische Entscheidungen träfen, seien ungefähr 15 bis 16 Personen, schätzt Gerlach (AC 23.1.2025). Alle Minister der Übergangsregierung waren aus dem 7. Kabinett der SSG, das im Februar 2024 ernannt worden war (AlMon 11.12.2024). Ash-Shara' und der Interims-Premierminister haben Loyalisten zu Gouverneuren in mehreren Provinzen und zu Ministern in der Übergangsregierung ernannt (ISW 19.12.2024). Al-Bashir hat gegenüber Al Jazeera erklärt, dass die Minister der SSG vorerst die nationalen Ministerämter übernehmen werden (AJ 15.12.2024a). Ash-Shara', sagte, dass in den ersten 100 Tagen keine internen und externen Parteien berücksichtigt werden. Er hat allen seinen Kameraden, die der HTS oder anderen Gruppierungen angehören, sehr deutlich gemacht, dass er diese Phase nur Leuten anvertraut, die sein persönliches Vertrauen haben. Er hat seine Partner und Freunde gebeten, ihm in dieser Phase beizustehen und sich darauf vorzubereiten, die Form einer neuen Regierung zu diskutieren (Akhbar 31.12.2024). Die HTS, die in der neuen Regierung erheblichen Einfluss hat, verfügt einem Bericht des Atlantic Council zufolge nicht über ausreichende technokratische Fachkenntnisse, um eine so komplexe Nation wie Syrien zu verwalten (AC 23.1.2025).
Die Regierung hat keinen Zeitplan für die Durchführung von Wahlen festgelegt. Ash-Shara' stellte am 16.12.2024 fest, dass Syrien nicht bereit für Wahlen sei. Die Amtszeit der Übergangsregierung wurde bis März 2025 festgesetzt (ISW 16.12.2024). Am 29.3.2025 ernannte der Präsident die neue syrische Regierung. Diese besteht aus Technokraten, ethnischen Minderheiten und mehreren engen Vertrauten ash-Shara's. Fast die Hälfte der Ernannten steht in keiner Verbindung zur HTS. Unter den Ernannten ist eine Frau, ein Angehöriger der drusischen Minderheit, ein Kurde und ein Alawit (FT 30.3.2025). Das einzige weibliche Kabinettsmitglied ist katholische Christin (VN 1.4.2025). Keiner davon erhielt ein wichtiges Ressort. Syrien-Experte Fabrice Balanche erklärte, dass wichtige Ressorts an „ehemalige Mitstreiter vergeben wurden, die bereits Teil der Syrischen Heilsregierung in der Provinz Idlib“ im Nordwesten Syriens waren (AlMon 30.3.2025). Der Verteidigungsminister und der Außenminister der Übergangsregierung behielten ihre Ämter. Innenminister Khattab war zuvor Leiter des Geheimdienstes (Independent 29.3.2025). Auch Außenminister ash-Shaibani behielt sein Amt (AlMon 30.3.2025). Mehrere der neuen Minister waren unter dem Assad-Regime tätig. Zu den ehemaligen Assad-Beamten gehören Yarab Badr, der neue Verkehrsminister, und Nidal ash-Sha'r, der zum Wirtschaftsminister ernannt wurde (NYT 30.3.2025). Die Mitglieder sind für fünf Jahre bestellt (FT 30.3.2025). Das Kabinett hat keinen Premierminister, da gemäß der vorläufigen Verfassung die Regierung einen Generalsekretär haben wird (Independent 29.3.2025). Ein neues Gremium, das Ende März per Dekret bekannt gegeben wurde, das Generalsekretariat für politische Angelegenheiten, gewährte ash-Shara's Stellvertreter, Außenminister ash-Shaibani, weitreichende Befugnisse über die Führung von Ministerien und Regierungsbehörden – ähnlich der Rolle eines Premierministers (FT 30.3.2025).
Die Kurden im Nordosten Syriens stellen sich gegen die neu vorgestellte syrische Regierung. Das Kabinett spiegele nicht die Vielfalt des Landes wider, teilte die Demokratische Autonome Verwaltung Nord- und Ostsyriens (DAANES) mit. Man sehe sich daher nicht an die Entscheidungen der neuen Regierung gebunden (Zeit Online 30.3.2025; vgl. Standard 30.3.2025; K24 30.3.2025). Obwohl der neuen Regierung mit Bildungsminister Mohammad Turko ein Kurde angehört, sind keine Vertreter der DAANES ins neue Kabinett berufen worden (MEE 30.3.2025). Einige Kritiker weisen auf die Diskrepanz zwischen ash-Shara's Rhetorik bei Treffen mit internationalen Vertretern und dem vermeintlichen Fehlen eines integrativen Diskurses mit einheimischen Akteuren hin (Etana 10.1.2025). In den ersten fünfzig Tagen der neuen Regierung wurden in den Regierungsinstitutionen eine Reihe von Ernennungen vorgenommen, darunter neben den Ministern auch die meisten Gouverneure und Direktoren der wichtigsten Regierungsbehörden und Abteilungen, die eine hoheitliche Dimension haben, wie der Geheimdienst, die Zentralbank und der Kassationshof (AJ 27.1.2025a). Die Problematik besteht darin, dass der Kreis der Entscheidungsträger – zumindest derzeit - ein besonders kleiner, ausschließlich aus engsten Vertrauten aus Idlib bestehender ist, d. h. ein in sich geschlossener Kreis. Hinzu kommen bereits interne Unstimmigkeiten: So mancher militärischen Gruppierung und manchem Weggefährten aus Idlib geht der moderate Zugang der Übergangsbehörden bereits zu weit. War man in den ersten euphorischen Wochen nach der Machtübernahme noch zuversichtlich-optimistisch bzw. vielmehr überzeugt, die Erfahrungen aus dem Modell Idlib auf das ganze Land übertragen zu können (die Argumentation dabei: Idlib als erfolgreicher Mikrokosmos Gesamtsyriens, da ja bewaffnete Gruppen aus dem ganzen Land nach Idlib transferiert worden waren), so hat 50 Tage nach dem Fall des Regimes Assad die Realität die neuen Machthaber eingeholt. Das katastrophale administrative Erbe, die schlechte Wirtschaftslage, die schiere Größe und Vielfalt des Landes, sowie der Mangel an allem, auch an eigenem Fachwissen und Erfahrung. Die Verwaltung eines Stadtstaates (Idlib) hat eine ganz andere Dimension als die eines komlpexen, zerstörten Landes (SYRDiplQ1 5.2.2025).
Die Übergangsregierung kündigte an, dass eine umfassende nationale Dialogkonferenz, eine vorläufige Verfassungserklärung abgeben, einen Ausschuss zur Ausarbeitung einer neuen Verfassung bilden und eine Übergangsregierung bestätigen wird, die die Macht von al-Bashirs Regierung übernehmen wird (AJ 27.1.2025a). Am 12.2.2025 bestätigten Quellen gegenüber Al Jazeera, dass die syrische Präsidentschaft das Vorbereitungskomitee für die Nationale Konferenz gebildet hat bestehend aus fünf Männern und zwei Frauen (AJ 12.2.2025; vgl. Sky News 12.2.2025). Zur Vorbereitung der Konferenz hat das siebenköpfige Vorbereitungskomitee Anhörungen in den Gouvernements organisiert und manchmal mehrere zweistündige Sitzungen pro Tag abgehalten, um die 14 Provinzen Syriens in einer Woche abzudecken. Fünf Mitglieder des Komitees gehörten der HTS an oder stehen ihr nahe. Vertreter der Drusen oder Alawiten, zwei der großen Minderheiten in Syrien, waren nicht dabei (BBC 25.2.2025). Mit 12.2.2025 nahm dieses Komitee seine Arbeit auf, um die nationale Konferenz vorzubereiten und die Einladungen an die Teilnehmer zu verschicken (AJ 12.2.2025). Die sieben Mitglieder des Vorbereitungskomitees haben etwa 4.000 Menschen in ganz Syrien konsultiert, um Meinungen einzuholen, die bei der Ausarbeitung einer Verfassungserklärung, eines neuen Wirtschaftsrahmens und eines Plans für institutionelle Reformen helfen sollen, teilte das Komitee am 23.2.2025 Reportern mit (REU 23.2.2025; vgl. AlHurra 23.2.2025). Am 25.2.2025 fand die Konferenz zum Nationalen Dialog in Damaskus statt. Hunderte von Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen waren anwesend, aber viele andere Persönlichkeiten und Gruppierungen waren nicht anwesend (AlHurra 25.2.2025). Ca. 400 Vertreter der Zivilgesellschaft, der Glaubensgemeinschaften, der Opposition und der Künstler nahmen teil (AlHurra 25.2.2025). Laut BBC waren es sogar 600 Teilnehmer (BBC 25.2.2025). Die Kurdische Autonomieverwaltung (Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien - DAANES) und ihr militärischer Arm, die SDF, haben keine Einladung zur Teilnahme an der Konferenz erhalten. Die Organisatoren hatten zuvor mitgeteilt, dass keine militärischen Einheiten oder Formationen, die noch ihre Waffen behalten, eingeladen wurden (AlHurra 25.2.2025). Nach der Eröffnung der Konferenz wurden die Teilnehmer in sechs Workshops eingeteilt, die sich mit zentralen Themen befassten, darunter „persönliche Freiheiten“, „Verfassungsaufbau“ und „Übergangsjustiz“. In der Abschlusserklärung der Konferenz wurde die rasche Bildung des provisorischen Legislativrats gefordert, der die Aufgaben der Legislative nach „Kriterien der Kompetenz und der gerechten Vertretung“ übernehmen soll (BBC 25.2.2025). Das Komitee der Dialogkonferenz gibt Empfehlungen heraus und erlässt keine Entscheidungen (AJ 21.2.2025). Diese Empfehlungen sollen in die Verfassungserklärung und den Plan für institutionelle Reformen einfließen, versichert der Sprecher des Komitees (AlHurra 23.2.2025; vgl. BBC 23.2.2025). Auf der Konferenz wurden mehrere Erklärungen abgegeben, darunter die Bildung eines Legislativrats, ein Bekenntnis zur Übergangsjustiz, zu den Menschenrechten und zur Gewährleistung der Meinungsfreiheit. Eine am Ende der eintägigen Konferenz veröffentlichte Erklärung – die nur wenige Tage zuvor angekündigt wurde und vielen potenziellen Teilnehmern nur wenig Vorbereitungszeit ließ – ebnete den Weg für die Bildung eines siebenköpfigen Ausschusses, der mit der Ausarbeitung einer Übergangserklärung zur Verfassung beauftragt wurde (TNA 3.3.2025). Am 2.3.2025 gab die neue Regierung die Bildung dieses siebenköpfigen Ausschusses bekannt. Der Ausschuss besteht aus einem Expertenkomitee, dem auch zwei Frauen angehören und dessen Aufgabe es ist, die Verfassungserklärung, die die Übergangsphase regelt, in Syrien zu entwerfen. Das Komitee werde „seine Vorschläge dem Präsidenten vorlegen“, hieß es in einer Erklärung, ohne einen Zeitrahmen anzugeben (FR24 2.3.2025; vgl. BBC 3.3.2025). Weniger als zwei Stunden nach dieser Entscheidung wurden die Texte der Artikel, die in diese Erklärung aufgenommen werden sollen, bekannt, was bei den Syrern sowohl Bestürzung als auch Spott hervorrief, zumal die Informationen von arabischen Satellitenkanälen und nicht von lokalen Sendern stammten (Nahar 4.3.2025). Der Ausschuss stellte fest, dass die Verfassungserklärung die allgemeinen Grundlagen des Regierungssystems festlegen wird, um Flexibilität und Effizienz bei der Verwaltung des Staates in dieser sensiblen Zeit zu gewährleisten, um die politische und soziale Einheit und die territoriale Integrität des Landes zu bewahren. Die Ideen aus den nationalen Dialogen und Diskussionen, die in den Workshops zur Verfassungsgebung während der Nationalen Dialogkonferenz stattgefunden haben, sollen vom Ausschuss berücksichtigt werden (SANA 3.3.2025).
Am 13.3.2025 unterzeichnete ash-Shara' die angekündigte Verfassungserklärung (NYT 14.3.2025). Das vorläufige Dokument besteht aus vier Kapiteln und 53 Artikeln (AlHurra 14.3.2025). Es sieht eine fünfjährige Übergangsphase vor (BBC 14.3.2025). Nach dieser Übergangsphase soll eine dauerhafte Verfassung verabschiedet und Wahlen für den Präsidenten abgehalten werden (NYT 14.3.2025). Die Erklärung legt fest, dass der syrische Präsident Muslim sein muss, wie es schon in der vorherigen Verfassung geschrieben stand. Anders als in der Verfassung von 2012, schreibt diese Verfassungserklärung die islamische Rechtslegung als wichtigste Quelle der Gesetzgebung fest. Daneben werden die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz verankert sowie die Rechte der Frauen garantiert (BBC 14.3.2025). Der Präsident ist jedoch allein für die Ernennung der Richter des neuen Verfassungsgerichts Syriens verantwortlich. Die Richter müssen unparteiisch sein (NYT 14.3.2025). Für die Rechenschaftspflicht des Präsidenten wird in der Verfassung keine Möglichkeit eingeräumt. Der Erklärung zufolge wird ash-Shara' neben dem Präsidenten der Republik die folgenden Ämter bekleiden: Premierminister, Oberbefehlshaber der Armee und der Streitkräfte und Vorsitzender des Nationalen Sicherheitsrates. In Artikel 41 räumt die Verfassungserklärung dem Präsidenten die Möglichkeit ein, mit Zustimmung des Nationalen Sicherheitsrates, dessen Mitglieder er selbst auswählt, den Ausnahmezustand auszurufen (AlHurra 14.3.2025). Der neu gebildete Nationale Sicherheitsrat setzt sich aus Shara'-Getreuen zusammen, darunter Verteidigungsminister Murhaf Abu Qasra, Innenminister Ali Keddah, Außenminister As'ad ash-Shaibani und Geheimdienstchef Anas Khattab (ISW 13.3.2025). Der Meinung des Syrienexperten Fabrice Balanche nach ist der Nationale Sicherheitsrat „die eigentliche Regierung“ (AlMon 30.3.2025). Die Erklärung garantiert Meinungs-, Ausdrucks-, Informations-, Veröffentlichungs- und Pressefreiheit. Allerdings können alle Rechte, einschließlich der Religionsfreiheit, eingeschränkt werden, wenn sie unter anderem als Verstoß gegen die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung angesehen werden. Die Verpflichtung zur Gewährleistung der Meinungs-, Ausdrucks-, Informations-, Veröffentlichungs- und Pressefreiheit ist mit einigen Ausnahmen verbunden, darunter die Verherrlichung des Assad-Regimes (NYT 14.3.2025). Auch die Symbole des Assad-Regimes sind unter Strafe gestellt sowie seine Verbrechen zu leugnen, zu loben, zu rechtfertigen oder zu verharmlosen (AlHurra 14.3.2025). Die Verfassungserklärung garantiert Frauen das Recht auf Bildung und Arbeit und fügt hinzu, dass sie volle soziale, wirtschaftliche und politische Rechte haben werden (NYT 14.3.2025). Aussagen eines Mitglieds des Ausschusses für die Verfassungserklärung zufolge werde eine neue Volksversammlung die volle Verantwortung für die Gesetzgebung tragen. Zwei Drittel ihrer Mitglieder würden von einem vom Präsidenten ausgewählten Ausschuss ernannt, ein Drittel vom Präsidenten selbst. Außerdem werde ein Ausschuss gebildet, der eine neue dauerhafte Verfassung ausarbeiten solle (BBC 14.3.2025). Diese temporäre Verfassung konzentriert viel Macht in den Händen des Präsidenten. So werden dem Präsidenten die Exekutivgewalt und die Befugnis, den Ausnahmezustand zu erklären, gewährt (NYT 14.3.2025). Das Parlament ist nicht befugt, den Präsidenten anzuklagen, Minister zu ernennen oder zu entlassen oder die Exekutive zu kontrollieren (HRW 25.3.2025). Immerhin spricht die Verfassungserklärung dem Präsidenten die Befugnis ab, allgemeine Amnestiegesetze zu erlassen, die al-Assad zuvor für sich monopolisiert hatte (AlHurra 14.3.2025). In der Verfassung ist Syrien als „arabische“ Republik definiert mit Arabisch als einziger Amtssprache (LSE 28.3.2025). Sie löste innerhalb Syriens viele Diskussionen aus. Umstritten sind insbesondere jene Passagen, die dem Präsidenten ein Machtmonopol einräumen (AlHurra 14.3.2025). Der Syrische Demokratische Rat, der politische Arm der kurdisch geführten Kräfte, die den Nordosten Syriens kontrollieren, erklärte, das neue Dokument sei „eine neue Form des Autoritarismus“ und kritisierte die seiner Meinung nach unkontrollierten Exekutivbefugnisse (NYT 14.3.2025). Das International Centre for Dialogue Initiatives schreibt, dass diese Reformen einseitig von einem ebenfalls vom Präsidenten ernannten Verfassungsausschuss ausgearbeitet wurden, der dann behauptete, ihre Legitimität stamme aus einem Dialogprozess. Die sogenannte Nationale Dialogkonferenz wurde so zu einem politischen Deckmantel für vorab festgelegte Verfassungsänderungen, die unter dem Deckmantel der Reform die autoritäre Herrschaft festigten (ICDI 4.4.2025). Trotz der weitverbreiteten Kritik an der aktuellen Verfassung ist keine kurzfristige Überarbeitung vorgesehen. Die vorliegende Fassung ist das Ergebnis eines beschleunigten Verfahrens, das unmittelbar nach der Nationalen Dialogkonferenz im Februar 2025 in Gang gesetzt wurde. Ein siebenköpfiges Gremium erarbeitete die Verfassung in kürzester Zeit und wird in ihrer aktuellen Form noch nicht ihren Ansprüchen für einen pluralistischen, freien und gerechten Staat gerecht (AdRev 3.4.2025).
Als Reaktion auf die neue Verfassung gründeten 34 verschiedene syrische Parteien und Organisationen am 22.3.2025 eine Allianz, die Allianz für gleiche Staatsbürgerschaft in Syrien (Syrian Equal Citizenship Alliance bzw. Tamasuk). Zu den Organisationen der Allianz gehört der Syrische Demokratische Rat (ISW 24.3.2025), die Partei des Volkswillens, die Demokratische Ba'ath-Partei und die Kommunistische Arbeiterpartei (TNA 23.3.2025) sowie andere kurdische, christliche und drusische Gruppierungen (ISW 24.3.2025). Das Bündnis bezeichnet sich selbst nicht als Opposition und verlangt eine dezentrale Machtverteilung (TNA 23.3.2025).
Die Verfassung und das Parlament wurden während der dreimonatigen Übergangszeit ausgesetzt, so die interimistischen Behörden (Almodon 8.1.2025). Laut Leaks wird der Übergangspräsident die Volksversammlung innerhalb von 60 Tagen nach der Veröffentlichung der Verfassungserklärung ernennen. Die Volksversammlung wird 100 Mitglieder umfassen, wobei eine gerechte Vertretung der Komponenten und Kompetenzen berücksichtigt wird, und wird vom Präsidenten der Republik durch ein republikanisches Dekret für eine Amtszeit von zwei Jahren ernannt (AlHurra 3.3.2025). Am 29.12.2024 sagte ash-Shara' in einem Interview, dass die Durchführung legitimer Wahlen eine umfassende Volkszählung benötige (Arabiya 29.12.2024). In einem Interview gab er an, dass es damit in Syrien freie, faire und integre Wahlen abgehalten werden können, einer Volkszählung, der Rückkehr der im Ausland lebenden Menschen, der Öffnung der Botschaften und der Wiederherstellung des legalen Kontakts mit der Bevölkerung bedarf. Darüber hinaus sind viele der Menschen, die innerhalb des Landes vertrieben wurden oder in Lagern in den Nachbarländern leben, nicht bei den Flüchtlingskommissionen registriert usw. (Economist 3.2.2025). Abgesehen von der wiederholten Aussage, dass Ausschüsse gebildet und Fachleute hinzugezogen würden, gab al-Shara nicht viel Aufschluss darüber, wie der Wahlprozess aussehen würde (NYT 30.12.2024). Ash-Shara' hatte angemerkt, dass die Einrichtung dieser Ausschüsse in naher Zukunft unwahrscheinlich sei. Er teilte der BBC am 18.12.2024 mit, dass ein syrisches Komitee von Rechtsexperten zusammentreten werde, um eine Verfassung zu verfassen und über eine Reihe nicht näher bezeichneter rechtlicher Fragen, darunter den Alkoholkonsum, zu entscheiden. Es ist unklar, auf welche Rechtsexperten sich ash-Shara' bezieht und ob diese Experten repräsentativ für die multiethnische, sektiererische und religiöse Bevölkerung Syriens sind oder ob es sich um HTS-nahe sunnitische Gelehrte handelt (ISW 19.12.2024).
Am 29.1.2025 versammelten sich die Führer der militärischen Gruppierungen, die an der militärischen Kampagne zum Sturz Assads beteiligt waren, zu einer Zeremonie im Präsidentenpalast, um den Sieg zu erklären. In der Siegeserklärung kündigten sie neun Schritte an, die in drei Hauptthemen unterteilt sind, wie beispielsweise: 1. Füllen des Machtvakuums durch die Annullierung der Verfassung von 2012, die Aussetzung aller Ausnahmegesetze, die Auflösung der während der Zeit des vorherigen Regimes gebildeten Volksversammlung und aller aus ihr hervorgegangenen Komitees und die Ernennung des Befehlshabers des militärischen Operationskommandos, Ahmed ash-Shara', zum Präsidenten des Landes während der Übergangszeit. Bei der Zeremonie wurde die Auflösung von vier Institutionen, welche die Säulen der Herrschaft und Kontrolle des früheren Regimes darstellten und die Schaffung eines neuen Regimes behindern, angekündigt, nämlich: die Armee, die Sicherheitsdienste mit ihren verschiedenen Zweigen und alle damit verbundenen Milizen, die Arabische Sozialistische Ba'ath-Partei, die Parteien der Nationalen Progressiven Front und die ihnen angeschlossenen Organisationen, Institutionen und Komitees und das Verbot ihrer Wiedererrichtung auch unter einem anderen Namen und Rückgabe ihrer Vermögenswerte an den syrischen Staat (AJ 31.1.2025a). Die Ba'ath-Partei des gestürzten syrischen Machthabers Bashar al-Assad stellte nach eigenen Angaben mit 12.12.2024 sämtliche Aktivitäten ein. Dies gelte bis auf Weiteres, hieß es in einer auf der Website der Parteizeitung veröffentlichten Erklärung. Die Vermögenswerte und die Gelder der Partei würden unter die Aufsicht des Finanzministeriums gestellt, Fahrzeuge und Waffen sollen nach Parteiangaben an das Innenministerium übergeben werden. Die Ba'ath-Partei war seit 1963 in Syrien an der Macht (Tagesschau 12.12.2024). Viele Mitglieder der Parteiführung sind untergetaucht und einige aus dem Land geflohen. In einem symbolischen Akt haben die neuen Machthaber Syriens das ehemalige Hauptquartier der Partei in Damaskus in ein Zentrum umgewandelt, in dem ehemalige Mitglieder der Armee und der Sicherheitskräfte Schlange stehen, um sich registrieren zu lassen und ihre Waffen abzugeben (AP 30.12.2024). Am 11.2.2025 gab das Präsidialamt bekannt, dass die wichtigsten Oppositionsgremien Syriens, die im Exil tätig waren, Damaskus die von ihnen bearbeiteten Akten übergeben haben, als Teil der Bemühungen, die während des Konflikts gebildeten Institutionen „aufzulösen“. Dieser Schritt kommt der Abschaffung der wichtigsten unbewaffneten Oppositionsgruppen Syriens gleich und erinnert an ash-Shara's Versuch, alle bewaffneten Gruppen aufzulösen und in die Armee zu integrieren (FR24 12.2.2025). Für die in den Kriegsjahren im und aus dem Ausland tätige Opposition hat man nur Geringschätzung (SYRDiplQ1 5.2.2025).
Während ash-Shara' ein gewisses Maß an Pragmatismus gezeigt hat, insbesondere im Umgang mit lokalen Gemeinschaften, sind die Strukturen der Übergangsregierung nach wie vor zentralisiert und hierarchisch, wobei die Macht in einem kleinen Führungskreis konzentriert ist. Dies schränkt die Möglichkeiten für eine integrative Entscheidungsfindung ein und verstärkt die Wahrnehmung der Ausgrenzung von Minderheiten und Frauen (AC 20.12.2024). HTS hat in Idlib einerseits bemerkenswerte Zugeständnisse an die lokale Bevölkerung gemacht. So erlaubte sie beispielsweise Christen, Gottesdienste abzuhalten und Frauen, Universitäten zu besuchen und Autos zu fahren – Maßnahmen, die angesichts der radikalen dschihadistischen Vergangenheit der Gruppe bemerkenswert sind. Darüber hinaus hat HTS Zivilisten in seine Regierungsverwaltung integriert und einen technokratischen Regierungsstil eingeführt, selbst in sensiblen ideologischen Bereichen wie Bildung und Religion, in denen die Gruppe ursprünglich ausschließlich eigenes Personal ernennen wollte. Andererseits ist die mangelnde Bereitschaft, politische Opposition zuzulassen, nach wie vor besorgniserregend. In Idlib hat HTS nach und nach die Macht monopolisiert und agierte praktisch als Einparteienstaat. Politische Opposition und zivilgesellschaftlicher Aktivismus wurden unterdrückt (DIIS 16.12.2024). Zu den ersten Entscheidungen der Übergangsregierung unter al-Bashir gehörten die Entsendung von Polizeikräften in Großstädte und das Verbot von Rauchen und Alkoholkonsum (MAITIC 17.12.2024). Der HTS wurden unter anderem von Human Rights Watch, immer wieder schwere Menschenrechtsverletzungen gegen Oppositionelle, Frauen und religiöse Minderheiten vorgeworfen. Es kam auch zu groß angelegten Protesten gegen die HTS und ihren Anführer, ash-Shara' (Rosa Lux 17.12.2024). Laut Terrorismusexperte Peter Neumann haben die Kämpfer der HTS für ein islamistisches Regime gekämpft. Er hält es für möglich, dass es zu einer Opposition in der eigenen Bewegung kommen könnte (Spiegel 11.12.2024). Auch Terrorismusexperte Hans-Jakob Schindler spricht von Videos von Personen aus dem Umfeld der HTS, die ein Kalifat aufbauen wollen (WiWo 9.12.2024). Alberto M. Fernandez, Vizepräsident des Middle East Media Research Institutes, wiederum sieht nicht so sehr die Gefahr, dass Syrien nun ein islamischer Staat sein wird, sondern dass es ein gescheiterter Staat sein wird. Die Gefahr besteht eher darin, dass die Anarchie die Oberhand gewinnt und nicht das Scharia-Recht. Dennoch sehen auch sie, al-Shara', seine Organisation die HTS und viele ihrer Verbündeten als Hardcore-Islamisten. Der beste Vergleich sind nicht der Islamische Staat (IS) und al-Qaida, sondern die Taliban und die Hamas, politische Projekte, die sowohl islamistisch als auch nationalistisch sind (MEMRI 9.12.2024). Etwa 70 % der syrischen Bevölkerung sind sunnitische Muslime, darunter auch Kurden, die etwa 10 % der Bevölkerung ausmachen. Die arabischen Sunniten sind sich jedoch in ihren Zielen nicht einig, und viele wünschen sich für die Zukunft Syriens keinen islamischen Staat (SWI 13.2.2025). [Informationen zu ethnischen und religiösen Minderheiten finden sich im Kapitel Ethnische und religiöse Minderheiten - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024).]
Trotz der Kritik ergab eine im März 2025 im Auftrag von „The Economist“ durchgeführte Umfrage, an der 1.500 Syrer aus allen Provinzen und konfessionellen Gruppen des Landes teilnahmen, dass 81 % die Herrschaft von ash-Shara' befürworten. Nur 22 % sind der Meinung, dass seine Vergangenheit als al-Qaida-Führer ihn für eine Führungsrolle disqualifiziert. Eine große Zahl der Befragten gibt an, dass sie seine neue Ordnung als sicherer, freier und weniger konfessionell geprägt empfinden als das Regime von al-Assad. Etwa 70 % sind optimistisch, was die allgemeine Richtung des Landes angeht. Die zufriedenste Provinz ist Idlib, ash-Shara's ehemaliges Machtgebiet, wo 99 der 100 Befragten sich optimistisch äußern. Tartus, wo Anfang März 2025 mehrere Massaker an der alawitschen Minderheit stattgefunden haben, ist die pessimistischste Provinz. Selbst dort gaben 49 % an, optimistisch zu sein, während 23 % sich pessimistisch äußerten. (Economist 2.4.2025).
Anfänglich drängten die Vereinten Nationen (VN) auf eine Rückkehr zum lange stagnierenden politischen Übergang auf der Grundlage der Resolution 2254 (National 9.12.2024). Die 2015 verabschiedete Resolution 2254 des Sicherheitsrates, die einen politischen Übergang in Syrien durch Verhandlungen zwischen der Regierung des gestürzten Regimes und der Opposition forderte, ist inzwischen gegenstandslos geworden, da das Regime, mit dem verhandelt werden sollte, gestürzt ist (AJ 28.12.2024a). Ash-Shara' sieht keine Notwendigkeit mehr für den Arbeitsmechanismus der Vereinten Nationen in Syrien und macht keinen Hehl aus seiner mangelnden Bewunderung für den UN-Gesandten Geir Pedersen. Die neue Regierung hat kein Interesse mehr an der Resolution 2254 und ihren Bestimmungen. Ash-Shara' sagte, dass die vergangenen Jahre die Ineffektivität der VN gezeigt hätten, weshalb er die Resolution mit dem Sturz des Regimes als hinfällig betrachte (Akhbar 31.12.2024).
Syrien steht auf der US-amerikanischen Liste der Länder, die den Terrorismus unterstützen und HTS wird von der Europäischen Union, der Türkei und den USA als ausländische terroristische Organisation eingestuft (AJ 15.12.2024a). HTS wurde im Mai 2014 auf die Terrorliste der UN gesetzt, als der Sicherheitsausschuss zu dem Schluss kam, dass es sich um eine terroristische Organisation mit Verbindungen zur al-Qaida handelt. Sie unterliegen drei Sanktionsmaßnahmen: Einfrieren von Vermögenswerten, Reiseverbot und Waffenembargo. Das bedeutet, dass international von allen Mitgliedstaaten erwartet wird, dass sie diese Maßnahmen einhalten. Um HTS nicht mehr als Terrororganisation zu listen, müsste ein Mitgliedstaat die Streichung von der Liste vorschlagen, und dieser Vorschlag würde dann an den zuständigen Ausschuss des Sicherheitsrats weitergeleitet. Der Ausschuss, der sich aus Vertretern aller 15 Länder zusammensetzt, die den Sicherheitsrat bilden, müsste dann einstimmig beschließen, den Vorschlag zu genehmigen (UN News 12.12.2024). Die internationale Gemeinschaft akzeptierte in bilateralen und multilateralen Formaten, dass HTS, trotz ihrer Einstufung als terroristische Vereinigung, einen Platz am Verhandlungstisch benötigt (MEI 9.12.2024).
Das Präsidium der syrischen Übergangsregierung hat einen Beschluss zur Einrichtung einer Allgemeinen Behörde für Land- und Seehäfen gefasst, die verwaltungstechnisch und finanziell unabhängig und direkt mit dem Premierminister verbunden ist. Die Behörde für Land- und Seehäfen wird die Generalgesellschaft des Hafens von Tartus, die Generalgesellschaft des Hafens von Latakia, die Generaldirektion der Häfen und andere umfassen, erklärte das Präsidium in einer separaten Entscheidung und ernannte Qutaiba Ahmad Badawi zum Leiter der Behörde. Die neue Behörde wird die Ein- und Ausfahrt von Passagieren und Fracht und alles, was diese Aufgabe erleichtert, überwachen und organisieren, sagte sie. Die Behörde wird auch die Seeschifffahrt, die kommerziellen maritimen Angelegenheiten, die Häfen und den Seeverkehr beaufsichtigen und die für ihre Arbeit notwendigen kommerziellen Schiffe und Immobilien besitzen und leasen (LBCI 1.1.2025).
Ash-Shara's Regierung kontrolliert begrenzte Teile Syriens, darunter die meisten westlichen Städte und Teile des ländlichen Raums (TWI 28.2.2025). Nordostsyrien wird von einer Kombination aus den kurdisch geführten Syrischen Demokratischen Kräften (Syrian Democratic Focres - SDF) und arabischen Stammeskräften regiert (MEI 19.12.2024). Die SDF führen Gespräche mit ash-Shara', bleiben aber vorsichtig, was seine Absichten angeht (TWI 28.2.2025). Nord-Aleppo wird von der von der Türkei unterstützten Syrischen Übergangsregierung kontrolliert (MEI 19.12.2024). Die von der Türkei unterstützten Rebellengruppierungen innerhalb der SNA kontrollieren Teile Nordsyriens nahe der türkischen Grenze, darunter 'Afrin, Suluk und Ra's al-'Ain. Diese Gebiete hat die SNA 2018 und 2019 von den kurdisch geführten Syrischen Demokratischen Kräften (Syrian Democratic Forces - SDF) erobert (Al-Monitor 8.12.2024). Am 29.1.2025 zwang die Türkei den Anführer dieser Gruppe, Sayf Abu Bakr, nach Damaskus zu reisen und dem neuen Präsidenten persönlich zu gratulieren, aber dies ist das einzige Zugeständnis, das er ash-Shara' bisher gemacht hat. Die beiden Anführer haben eine lange Geschichte gegenseitiger Feindseligkeit, insbesondere da viele Kämpfer der Syrischen Nationalarmee Veteranen des blutigen Krieges sind, den HTS 2017–2020 um die Kontrolle über die Provinz Idlib führte (TWI 28.2.2025). Südsyrien wird von einer halbunabhängigen Struktur in Suweida zusammen mit ehemaligen Oppositionsgruppen in Dara'a kontrolliert (MEI 19.12.2024). Im Euphrat-Tal ist die Loyalität der sunnitischen Stämme gegenüber HTS weniger sicher, während in Dara'a die vom ehemaligen Rebellen Ahmad al-'Awda und anderen südlichen Fraktionen kontrollierten Truppen sich der Integration in die neue syrische Armee widersetzen (TWI 28.2.2025). Anfang Jänner 2025 hinderten lokale Gruppierungen, die in der Provinz Suweida operieren, einen Militärkonvoi der DMO an der Einfahrt in die südsyrische Provinz. Quellen erklärten gegenüber Al Jazeera, dass die Entscheidung auf Anweisung des geistlichen Oberhaupts der monotheistischen Gemeinschaft der Drusen, Hikmat al-Hijri, getroffen wurde, der betonte, dass keine militärische Präsenz von außerhalb der Provinz erlaubt sei. Die Quellen erklärten, dass der Militärkonvoi in die mehrheitlich drusische Provinz Suweida kam, ohne sich vorher mit den lokalen Gruppierungen in der Provinz abzustimmen (AJ 1.1.2025a). Etana zufolge soll die HTS zunehmend versucht haben, ihre Macht und militärische Reichweite in der gesamten Provinz Dara'a und im weiteren Süden Syriens auszunutzen, was zu Spannungen mit Ahmad al-'Awda führte. In intensiven Verhandlungen im Gebäude des Gouvernements Dara'a wurde die Auflösung sowohl des 5. Korps als auch der Gruppen von Ahmad al-'Awda (die einst die 8. Brigade des 5. Korps bildeten) sowie anderer ehemaliger Oppositionsgruppen aus der Stadt Dara'a und at-Tafas angestrebt. Während HTS die Integration aller ehemaligen Oppositionsgruppen unter einem neuen Verteidigungsministerium nach al-Assad anstrebt, wuchs der Druck auf al-'Awda, der sich unter den bisherigen Bedingungen gegen die Auflösung gewehrt hatte (Etana 17.1.2025). Am 13.4.2025 gab die Gruppierung dem politischen und militärischen Druck schließlich nach und ihre Auflösung bekannt. Die Waffen werden an die Regierung übergeben (National 14.4.2025), schwere Waffen wurden von den Sicherheitskräften der Regierung beschlagnahmt (Etana 16.4.2025). [Weitere Informationen zu den Gruppierungen in Südsyrien sowie zu ihrer Entwaffnung finden sich in den Kapiteln Sicherheitsbehörden - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) und Wehr- und Reservedienst - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024).] Ash-Shara's politisches Projekt eines zentralisierten Syriens steht im Widerspruch zur aktuellen Realität vor Ort. Er glaubt, dass der Föderalismus die „Nation“ spalten könnte – eine Auffassung, die zum Teil auf der antiisraelischen Stimmung in der syrischen Bevölkerung beruht (TWI 28.2.2025).
Ahmed ash-Shara' wurde 1982 (Rosa Lux 17.12.2024) als Ahmed Hussein ash-Shara' in Saudi-Arabien als Kind syrischer Expatriates geboren. Ende der 1980er-Jahre zog seine Familie zurück nach Syrien (NYT 12.12.2024). Als junger Mann radikalisierte er sich während der blutigen zweiten Intifada, als die israelische Regierung auf palästinensische Selbstmordattentate mit brutaler Gewalt antwortete. Auch der 11.9.2001 prägte ihn (Rosa Lux 17.12.2024). Er ging 2003 in den Irak, um sich al-Qaida anzuschließen und gegen die US-Besatzung zu kämpfen. Arabischen Medienberichten und US-Beamten zufolge verbrachte er mehrere Jahre in einem amerikanischen Gefängnis im Irak. Zu Beginn des Bürgerkriegs tauchte er in Syrien auf und gründete die Jabhat an-Nusra, aus der sich schließlich Hay'at Tahrir ash-Sham entstand (NYT 12.12.2024). 2003 nahm er den Kriegsnamen Abu Mohammad al-Jolani an (Rosa Lux 17.12.2024). In einem vor einigen Jahren mit dem US-amerikanischen Sender PBS geführten Interview gab ash-Shara' zu, dass er bei seiner Rückkehr nach Syrien finanzielle Unterstützung durch den sogenannten Islamischen Staat (IS) erhielt, der zu diesem Zeitpunkt weite Teile des Iraks und Syriens besetzt hielt (DW 18.12.2024). Im Januar 2017 gründete er mit der HTS ein neues Bündnis verschiedener islamistischer Milizen, das sich dezidiert von der dschihadistischen al-Qaida und ihrem Ziel eines globalen Dschihads gegen den Westen lossagte (Rosa Lux 17.12.2024). Seit dem Bruch mit al-Qaida haben er und seine Gruppierung versucht, internationale Legitimität zu erlangen, indem sie globale dschihadistische Ambitionen ablehnten und sich auf eine organisierte Regierungsführung in Syrien konzentrierten (NYT 12.12.2024). 2013 setzten die USA ihn auf ihre Terrorliste und lobten später sogar ein Kopfgeld in Höhe von zehn Millionen für Hinweise zu seiner Ergreifung aus. 2018 wurde dann auch die HTS von den Vereinigten Staaten als terroristische Vereinigung eingestuft, die Vereinten Nationen folgten (Rosa Lux 17.12.2024).
Als Teil des Übergangs von der Revolution zum Staatsaufbau arbeitet die neue syrische Regierung daran, diesen Aufbau zu stärken und zu konsolidieren, indem sie eine nationale Armee aufbaut, die alle militärischen Formationen und Gruppierungen umfasst, die sich aufgrund bestimmter Umstände und Fakten während der syrischen Revolution gebildet haben (AJ 29.1.2025). [Details zum Aufbau dieser Armee finden sich in den Kapiteln Sicherheitsbehörden - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) und Wehr- und Reservedienst - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024).]
Quellen
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VB Moskau - Verbindungsbeamter des BMI in Russland [Österreich] (10.12.2024): RU-SY: Assad und Russland - Überblick der aktuellen Ereignisse in Syrien in Bezug zu Russland [erhalten per E-mail]
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WiWo - Wirtschaftswoche (9.12.2024): Syrien und das Ende Assads: Woher das Geld für die Eskalation der HTS kam, https://www.wiwo.de/politik/deutschland/umsturz-in-syrien-der-sturz-assads-und-die-geldquellen-dahinter/30123240.html, Zugriff 10.12.2024
Zeit Online - Zeit Online (30.3.2025): Syrien: Kurden im Nordosten Syriens lehnen neue Regierung ab, https://www.zeit.de/politik/ausland/2025-03/syrien-kurden-regierungsbildung-ahmed-al-scharaa, Zugriff 31.3.2025
3.1 Politische Lage in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Letzte Änderung 2025-05-08 22:36
Die Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (AANES), die von den Kurden häufig als Rojava oder „Westkurdistan“ bezeichnet wird, wurde auf der dritten Konferenz des Syrischen Demokratischen Rates (Syrian Democratic Council - SDC) am 16.7.2018 in 'Ain 'Issa gegründet. Vor der AANES hieß das lokale System Demokratische Föderation Nordsyrien (Democratic Federation of Northern Syria - DFNS), dessen Name 2016 übernommen wurde. Der Generalrat der Autonomen Verwaltung Nord- und Ostsyriens (AANES) verabschiedete am 13.12.2023 einen Gesellschaftsvertrag, in dem die AANES in Demokratische Autonome Verwaltung Nord- und Ostsyriens (DAANES) umbenannt wurde. Der Gesellschaftsvertrag gilt als de-facto-Verfassung. Im Zuge dieses Vertrags wurden die Verwaltungsgebiete zu einer einzigen Region unter dem Namen Nord- und Ostsyrien zusammengefasst (K24 13.12.2023). Die DAANES ist eine von Kurden angeführte, aber multiethnische Koalition, die sich in den letzten zehn Jahren eine relative Autonomie vom Assad-Regime bewahrt hat. Ihr mächtiger militärischer Flügel, die Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF), diente auf ihrem Höhepunkt als wichtiges Bollwerk gegen den Islamischen Staat (IS) und profitiert nach wie vor von der anhaltenden amerikanischen Unterstützung in der Region (MEPC 2025). Die SDF sind die militärische Kraft für die Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien. Die Volksverteidigungseinheiten (Yekîneyên Parastina Gel - YPG) sind die dominierende Kraft innerhalb der SDF, obwohl es auch Kämpfer aus arabischen, christlichen und anderen Gemeinschaften gibt. Die SDF kontrollieren große Teile Nord- und Nordostsyriens, darunter die Städte ar-Raqqa, al-Hasaka, die Verwaltungshauptstadt Qamishli und Teile der Provinz Deir ez-Zour. Die Türkei betrachtet die SDF als den syrischen Ableger der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (Partiya Karkerên Kurdistanê - PKK), was die SDF jedoch bestreiten (Al-Monitor 8.12.2024). Die SDF kontrollieren ein Gebiet von mehr als 35.000 Quadratkilometern, was bedeutet, dass sie etwa 18,92 % des syrischen Territoriums kontrollieren (AJ 29.1.2025). Obwohl die DAANES international nicht anerkannt ist, unterhält sie eine enge Arbeitsbeziehung zu den USA, welche die SDF seit Beginn des Krieges gegen den IS unterstützen (K24 13.12.2023; vgl. AJ 29.1.2025).
Der politische Flügel der SDF, der Syrische Demokratische Rat (Syrian Democratic Council - SDC), beglückwünschte das syrische Volk am 8.12.2024 zum Ende des Assad-Regimes und versprach, mit verschiedenen Gruppen im Land zusammenzuarbeiten. In einer Erklärung heißt es: Wir werden mit allen nationalen, kulturellen und gesellschaftlichen Kräften Syriens zusammenarbeiten, indem wir uns am nationalen Dialog beteiligen und unsere Verantwortung wahrnehmen, um ein neues Syrien zu schaffen, das alle seine Bürger einschließt (Al-Monitor 8.12.2024). Nach dem Sturz al-Assads hissten die SDF als Geste gegenüber der neuen Regierung in Damaskus die Revolutions- und Unabhängigkeitsflagge der Rebellengruppen auf ihren Einrichtungen, was von Washington begrüßt wurde (AJ 9.1.2025a). Am 29.12.2024 erklärte ash-Shara' gegenüber dem Fernsehsender Al Arabiya, dass die SDF in die neue nationale Armee integriert werden sollten. Waffen dürfen nur in den Händen des Staates sein. Wer bewaffnet und qualifiziert ist, um dem Verteidigungsministerium beizutreten, ist bei uns willkommen, sagte er (AJ 31.12.2024a). Laut dem Vizepräsidenten des Middle East Media Research Institutes zeigen sich die Kurden pragmatisch und werden versuchen, eine Vereinbarung mit den Machthabern zu treffen, die ein gewisses Maß an lokaler Autonomie bewahrt. Zu viel Autonomie wird Ankara verärgern, zu wenig Autonomie wird das Land gespalten halten (MEMRI 9.12.2024). Seit Dezember 2024 verhandelt die SDF mit der Übergangsregierung in Damaskus über ein mögliches Abkommen, das ihre Eingliederung in ein geeintes Syrien vorsieht (FP 20.2.2025). Ahmad ash-Shara' hat sich am 30.12.2024 mit einer Delegation der SDF, getroffen, um eine Grundlage für einen zukünftigen Dialog zu schaffen. Die Atmosphäre war positiv (Sky News 31.12.2024a). Ein syrischer Politiker sagte, dass die Verhandlungen mit der YPG [gemeint sind vermutlich die SDF; die Quelle ist türkisch Anm.] komplex bleiben, weil die Gruppierung auf Autonomie und mehr Kontrolle über rohstoffreiche Gebiete bestehe (TR-Today 8.1.2025). Umgekehrt soll laut einem Journalisten der türkischen Tageszeitung Hürriyet SDF-Kommandeur Mazloum 'Abdi bei seinem Treffen mit ash-Shara' angeboten haben, eine kurdische Fraktion in der syrischen Armee zu schaffen und das syrische Öl gleichmäßig zu teilen, was aber ash-Shara's Regierung ablehnte und betonte, dass es keine andere Lösung als die Übergabe von Waffen gäbe (Akhbar 9.1.2025). 'Abdi bot an, die Ölvorkommen in den von ihm kontrollierten Gebieten an die Zentralverwaltung zu übergeben, vorausgesetzt, der Reichtum wird gerecht auf alle syrischen Provinzen verteilt (Sharq 14.1.2025). Der syrische Verteidigungsminister sagte, dass sie [gemeint sind hier vermutlich die syrischen Behörden Anm.] kein Öl wollen, sondern die Institutionen und die Grenzen (Barrons 22.1.2025). Am 9.1.2025 berichtete Al Jazeera, dass 'Abdi sich mit der neuen syrischen Regierung geeinigt hätte, jegliche Teilungsprojekte, die die Einheit des Landes bedrohen, abzulehnen. (AJ 9.1.2025a; vgl. Arabiya 9.1.2025). 'Abdi sagte am 14.1.2025, dass seine Forderungen nach einer dezentralisierten Verwaltung für die von ihm kontrollierten Gebiete im Nordosten Syriens nicht im Widerspruch zur Einheit des Landes stünden und dass er dies als die beste Option für die syrische Realität betrachte, wobei er darauf hinwies, dass er diese Forderungen der neuen syrischen Regierung bei früheren Konsultationen vorgelegt habe. Die Forderung einer dezentralisierten Verwaltung Nord- und Ostsyriens ist die Hauptforderung der SDF. 'Abdi wies darauf hin, dass es sich bei der von ihm geforderten Dezentralisierung um eine „geografische Dezentralisierung und nicht um eine Dezentralisierung auf nationaler Ebene“ handele und erklärte, dass sie kein eigenes Parlament und keine eigene Regierung fordern (Sharq 14.1.2025). Am 27.1.2025 sagten Quellen, die der neuen Regierung nahestehen, dass diese den SDF ein Angebot gemacht habe, das die Anerkennung der kulturellen Rechte der Kurden und deren Aufnahme in die nächste Verfassung sowie die Öffnung des Weges für Kurden, um in die Sicherheits- und Militäreinrichtungen aufgenommen zu werden, beinhaltet. Die Quellen bestätigten, dass das Angebot auch ein dezentralisiertes Verwaltungssystem umfasst, das den lokalen Räten weitreichende Befugnisse zur Verwaltung der Angelegenheiten der Provinzen einräumt. Denselben Quellen zufolge lehnten die SDF das Angebot jedoch ab und bestanden auf ihren eigenen Bedingungen, zu denen gehören: Beitritt zur syrischen Armee als integrierte Einheit, Beibehaltung ihrer derzeitigen militärischen Einsatzgebiete, Erhalt eines Anteils an den Einnahmen aus den Ölfeldern und -quellen. Die SDF begründen ihre Position mit der Furcht vor einem möglichen türkischen Angriff auf ihre Gebiete und der fehlenden Integration der Gruppierungen der Syrischen Nationalen Armee (Syrian National Army - SNA) in das syrische Verteidigungsministerium. Die syrische Regierung lehnt ihrerseits die Vorschläge der SDF ab und betont, dass sie die Existenz von Blöcken innerhalb der Armee ablehnt und nicht bereit ist, das Öl-Dossier als politische Verhandlungskarte zu nutzen (AJ 27.1.2025b). In einem grundlegenden Wandel gegenüber der Ära al-Assad hat die Übergangsregierung in Damaskus den Kurden Syriens gleiche Rechte versprochen und angekündigt, Kurdisch zur zweiten Landessprache zu machen. Vertretern der SDF und der autonomen Verwaltung würden außerdem Sitze und Mitgliedschaft in allen Übergangsbehörden Syriens garantiert, darunter ein temporäres Parlament und ein Verfassungsausschuss. Die Einnahmen aus dem syrischen Öl-, Gas- und Agrarsektor würden anteilig in den Nordosten investiert werden. Nach wochenlangen Gesprächen hat die SDF einen Großteil des Abkommens grundsätzlich akzeptiert, wie ein Treffen zwischen der SDF und ihrem politischen Flügel und ihren Regierungsorganen am 17.2.2025 erneut bestätigte. Doch während die Organisation insgeheim schon seit Wochen akzeptiert hat, dass ihre Streitkräfte eines Tages aufgelöst und in die neuen Streitkräfte Syriens integriert werden, besteht das Haupthindernis bei den Gesprächen darin, wie dies geschehen soll. SDF-Anführer 'Abdi hat sich zwar mit allen anderen bewaffneten Gruppierungen in Syrien auf eine mögliche Auflösung geeinigt, fordert jedoch, dass das SDF-Personal ein eigenständiger Block innerhalb der neuen Streitkräfte Syriens bleibt und nur an seinen derzeitigen Standorten im Nordosten stationiert bleibt (FP 20.2.2025). Laut einem Mitglied des politischen Flügels der SDF, dem Demokratischen Rat Syriens (Meclîsa Sûriya Demokratîk - MSD), hat die autonome Verwaltung im Nordosten des Landes einen positiven Schritt unternommen, indem sie sich darauf vorbereitet, Grenzübergänge und offizielle Stellen an den syrischen Staat zu übergeben. Die syrische Übergangsregierung hat noch keine Vorstellung davon, wie die Verwaltung dieser Einrichtungen in Ostsyrien aufgenommen werden soll, daher müssen im Dialog zwischen der syrischen Regierung und der Autonomieverwaltung Ausschüsse auf Bildungs-, Verwaltungs- und Wirtschaftsebene gebildet werden (AJ 22.2.2025).
Am 10.3.2025 unterzeichneten der Anführer der kurdisch dominierten SDF Mazloum 'Abdi und Übergangspräsident Ahmad ash-Shara' ein Abkommen über die Integration der SDF in die staatlichen Institutionen Syriens. Das Abkommen sieht die Gewährleistung der Rechte aller Syrer auf Vertretung und Beteiligung, einen Waffenstillstand in allen syrischen Gebieten und die Integration aller zivilen und militärischen Institutionen im Nordosten Syriens vor. Das Abkommen sieht auch vor, dass die SDF den syrischen Staat bei der Bekämpfung von Assads Überbleibseln und Drohungen unterstützen und Aufrufe zur Teilung, Hassreden und Versuche, Zwietracht zu säen, zurückweisen werden (Arabiya 11.3.2025). Das Abkommen besteht aus acht Klauseln. Gemeinsame Ausschüsse sollen daran arbeiten, die Umsetzung des Abkommens bis Ende des Jahres abzuschließen (AJ 11.3.2025). Das Abkommen sieht vor, das DAANES-Gebiet unter die volle Kontrolle der syrischen Zentralregierung bringen (AJ 10.3.2025b). Es beinhaltet die Integration der zivilen und militärischen Einrichtungen im Nordosten Syriens in die syrische Staatsverwaltung, einschließlich der Grenzposten, des Flughafens [in Qamishli, Anm.] und der Öl- und Gasfelder, die von den SDF im Nordosten Syriens kontrolliert werden (FR24 10.3.2025). Kurz nach Bekanntgabe der Vereinbarung sagten Quellen gegenüber Al Jazeera, dass sich ein Konvoi des syrischen Verteidigungsministeriums in Abstimmung mit den SDF nach al-Hasaka begeben wird und dass die Kräfte des Verteidigungsministeriums die Gefängnisse von den SDF übernehmen werden (AJ 11.3.2025). Das Wall Street Journal zitierte US-Beamte mit der Aussage, dass US-Militärpersonal zwischen den SDF und den sogenannten Rebellengruppen vermittelt habe. Die Beamten sagten, die Vermittlung schließe auch Gruppierungen ein, die von der Türkei seit dem Sturz des gestürzten Präsidenten Bashar al-Assad unterstützt werden (AJ 11.3.2025). Das Abkommen könnte den Konflikt der SDF mit der benachbarten Türkei und den von der Türkei unterstützten ehemaligen syrischen Rebellengruppen, die mit der Regierung verbündet sind und versuchen, die SDF aus Gebieten nahe der Grenze zu vertreiben, entschärfen (BBC 11.3.2025). Das Abkommen macht keine Angaben darüber, wie die militärischen Einheiten der SDF in das syrische Verteidigungsministerium integriert werden sollen, was bisher ein wesentlicher Knackpunkt in den Gesprächen war. Die Vereinbarung bezieht sich weder auf die Übergabe von Waffen noch auf die Auflösung der von der YPG dominierten militärischen Formation (AJ 11.3.2025). Die Vereinbarung enthält die Bestätigung, dass das kurdische Volk ein integraler Bestandteil Syriens ist und ein Recht auf Staatsbürgerschaft und garantierte verfassungsmäßige Rechte hat (AJ 10.3.2025b), einschließlich der Verwendung und des Unterrichts ihrer Sprache, die unter Assad jahrzehntelang verboten waren (Sky News 10.3.2025). Die Vereinbarung beinhaltet die Gewährleistung der Rechte aller Syrer auf Repräsentation und Beteiligung am politischen Prozess und an allen staatlichen Institutionen, unabhängig von ihrer religiösen und ethnischen Zugehörigkeit (Arabiya 10.3.2025; vgl.AJ 10.3.2025a).
Das Abkommen hat bis Ende März nicht zu einer Beruhigung der Fronten geführt, obwohl eine Waffenruhe vorgesehen wäre. Die staatlichen Institutionen im Nordosten Syriens blieben ebenfalls unter der Schirmherrschaft der DAANES, auch was die Zahlung der Gehälter der Beschäftigten angeht (SYD 31.3.2025). Am 1.4.2025 erklärten die SDF, sich aus zwei historisch kurdischen Stadtvierteln in Aleppo zurückzuziehen. Lokale Quellen berichteten anschließend, dass sich die SDF am 2.4.2025 vom Tishrin-Damm und der Qara-Qozak-Brücke zurückgezogen haben, wo sie seit Dezember 2024 gegen SNA kämpften. Eine „Sonderverwaltung“, die möglicherweise aus Mitarbeitern des Damms besteht, wird die Kontrolle über das Gebiet um den Tishrin-Damm übernehmen. Den Mitarbeitern des Damms wurde gestattet, in dem Gebiet zu bleiben, damit das Elektrizitätswerk seinen regulären Betrieb fortsetzen kann. Eine Anti-SDF-Quelle behauptete außerdem, dass sich die SDF nach dem Verlassen des Tishrin-Staudamms und der Qara-Qozak-Brücke auch aus weiteren Ortschaften südlich des Staudamms entlang der Autobahn 4 zurückziehen würde. Syrische Quellen, darunter auch solche, die der Übergangsregierung nahestehen, behaupteten, der Rückzug der SDF sei das Ergebnis einer „vorläufigen Vereinbarung“ zur Schaffung einer entmilitarisierten Zone um häufig umkämpfte Gebiete (ISW 2.4.2025). Dem Direktor der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte (Syrian Observatory for Human Rights - SOHR) zufolge haben die Kämpfe rund um den Tishrin-Staudamm mit Mitte April 2025 aufgehört (SOHR 15.4.2025). Die syrische Regierung und die SDF haben eine Vereinbarung über die Übergabe des strategisch wichtigen Tishrin-Staudamms von der Kontrolle der SDF an Damaskus getroffen. Lokale kurdische Medien und staatliche Medien in Damaskus berichteten über die Vereinbarung, die nach viermonatigen Kämpfen um den Staudamm zwischen der von der Türkei unterstützten SNA und den SDF zustande kam. Der Staudamm liegt am Euphrat und ist ein wichtiger strategischer und infrastruktureller Standort in Zentralsyrien. Er verbindet außerdem Gebiete, die von den SDF kontrolliert werden, mit jenen der SNA und den neuen Regierungstruppen Syriens (LWJ 15.4.2025). Der Direktor von SOHR gibt an, dass es eine gemeinsame Verwaltung zwischen der syrischen Regierung und der mehrheitlich kurdischen Selbstverwaltung geben wird (SOHR 15.4.2025). In Aleppo begannen Regierungstruppen gemeinsame Patrouillen mit SDF-Einheiten durchzuführen. Teile der SDF begannen, sich aus dem wichtigsten kurdischen Viertel der Stadt zurückzuziehen (National 13.4.2025). Eine Quelle aus Nordsyrien berichtete, dass der Tishrin-Damm am 15.4.2025 bereits unter der Kontrolle der syrischen Regierung stand. Die SDF hätten sich bereits aus Aleppo zurückgezogen, aber noch keine Verhandlungen mit der Übergangsregierung über die territoriale Neuaufteilung in den mehrheitlich arabischen Provinzen ar-Raqqa und Deir ez-Zour aufgenommen (ISW 16.4.2025).
Der türkische Außenminister Hakan Fidan erklärte, dass die Türkei sowohl im Inland als auch international einen Olivenzweig ausstreckt, warnte jedoch, dass militärische Optionen auf dem Tisch bleiben, wenn dieses Angebot nicht angenommen wird (TR-Today 8.1.2025). Ende Jänner 2025 wiederholte die Türkei die Drohung einer Militäroperation gegen kurdische Kräfte in Syrien, wenn die SDF nicht die türkischen Forderungen erfüllen, zu denen auch die Beseitigung der Präsenz der PKK in der Region gehört (AJ 27.1.2025b). Der syrische Verteidigungsminister sagte am 22.1.2025, Damaskus sei offen für Gespräche mit den von Kurden geführten Kräften über deren Integration in die nationale Armee, sei aber bereit, Gewalt anzuwenden, sollten die Verhandlungen scheitern (Barrons 22.1.2025; vgl. BBC 22.1.2025).
Kurdisch geführte Truppen haben den Zusammenbruch der syrischen Armee genutzt, um die vollständige Kontrolle über die wichtigste Stadt, Deir ez-Zour, zu übernehmen (BBC 8.12.2024b). Diese wurde ihnen von den Rebellengruppierungen kurz darauf wieder abgenommen (Al-Monitor 8.12.2024). Kräfte der SNA wiederum haben die Situation genützt, um Territorium in Manbij von den SDF zu erobern (TWI 9.12.2024). Die SDF kontrollieren nun 20 % des syrischen Territoriums (Arabiya 11.12.2024). Am 6.2.2025 sind Streitkräfte des syrischen Ministeriums für Allgemeine Sicherheit in die nordwestsyrische Stadt 'Afrin einmarschiert. 'Afrin wird seit 2018 von verschiedenen bewaffneten Gruppierungen der von der Türkei unterstützten SNA besetzt gehalten. Mit dem Einmarsch in 'Afrin setzt die neue syrische Regierung ihre Kontrolle über Teile des Landes durch. 'Afrin ist ein historisch kurdisches Gebiet in Syrien, und der Machtwechsel wurde von den kurdischen Medien aufmerksam verfolgt (LWJ 6.2.2025).
Am 19.12.2024 bestätigte Mazloum 'Abdi, Oberbefehlshaber der SDF zum ersten Mal die Anwesenheit ausländischer Kämpfer aus dem gesamten Nahen Osten in den von den SDF kontrollierten Gebieten. 'Abdi erklärte gegenüber Reuters, dass zwar Kämpfer der PKK nach Syrien gekommen seien, es aber keine organisatorischen Verbindungen zwischen der PKK und seinen Kräften gebe. 'Abdi lobte nicht-syrische Kämpfer, die den von den USA unterstützten SDF im vergangenen Jahrzehnt im Kampf gegen den Islamischen Staat geholfen haben. Er sagte, einige seien im Laufe der Jahre nach Hause zurückgekehrt, andere seien geblieben, um im Kampf gegen den IS zu helfen, und dass es für sie an der Zeit sei, zurückzukehren, wenn ein Waffenstillstand erreicht werde (AJ 19.12.2024).
Anfang Februar 2025 wurden Pläne des US-Verteidigungsministeriums zum Abzug aller US-Truppen in Syrien bekannt. Der Abzug soll entweder in 30, 60 oder 90 Tagen erfolgen (TNA 5.2.2025; vgl. REU 5.2.2025b). Mitte April 2025 gaben die USA bekannt, mehr als die Hälfte ihrer in Syrien stationierten Truppen abzuziehen. Die US-Militärpräsenz soll in den folgenden Monaten auf weniger als 1.000 Soldaten reduziert werden. Das für den Nahen Osten zuständige US-Zentralkommando CENTCOM werde weiterhin bereit sein, Angriffe auf die Überreste des IS in Syrien auszuführen (FR 22.4.2025). Drei von acht Stützpunkten in Syrien sollen geschlossen werden (AJ 21.4.2025). Der Rückzug der US-amerikanischen Truppen aus Nord- und Ostsyrien würde es der Türkei ermöglichen, sich freier zu bewegen, um dem entgegenzutreten, was sie als Bedrohung ihrer nationalen Sicherheit ansieht, einschließlich der SDF, die Ankara als eine Erweiterung der PKK betrachtet, die als terroristische Organisation eingestuft wird (AlHurra 6.2.2025a). Der türkische stellvertretende Außenminister Yilmaz gab bekannt, dass die Türkei gemeinsam mit Jordanien, dem Irak und der syrischen Übergangsregierung eine Viererkoalition bilden werde, um sicherzustellen, dass der IS Syrien und den Irak nicht erneut bedroht (AlMon 12.2.2025). Am 12.2.2025 forderte die Türkei die neue syrische Regierung auf, die Kontrolle über die Lager zu übernehmen, in denen Vertriebene und inhaftierte IS-Terroristen untergebracht sind. Das Ende des IS und der PKK bzw. YPG seien die Voraussetzung für ein friedliches, unabhängiges und politisch geeintes Syrien (DS 13.2.2025).
Anfang März 2025 kam es zeitgleich mit den Massakern an der Küste im Westen Syriens, insbesondere in Deir ez-Zour zu Demonstrationen gegen die SDF. Es wurde einerseits dazu aufgerufen, die Verantwortlichen für die Angriffe in den Küstengebieten zur Rechenschaft zu ziehen, andererseits aber auch gegen die SDF skandiert (AJ 8.3.2025). Mindestens 25 arabische Stämme haben seit dem 14.4.2025 die SDF verurteilt, wahrscheinlich als Reaktion auf die anhaltenden Forderungen der SDF nach einer Dezentralisierung der Kontrolle Damaskus' im Nordosten Syriens. Die Stämme lehnten das, was sie als „separatistisches Projekt“ bezeichneten, das den mehrheitlich arabischen Gebieten aufgezwungen werde, ab. „Separatistisches Projekt“ ist eine häufig verwendete Bezeichnung für die Bemühungen der SDF, unter der Übergangsregierung die Dezentralisierung und Föderalisierung im Nordosten Syriens zu erreichen. Unbekannte arabische Stammesführer trafen sich kürzlich in der Provinz ar-Raqqa mit den SDF, um deren Aufruf zur Unterstützung nachzukommen. Andere arabische Stammesführer verurteilten diese Treffen und stellten klar, dass die beteiligten Personen nicht die offizielle Position ihrer Stämme vertreten. Stattdessen bekundeten die Stammesführer ihre Unterstützung für die Übergangsregierung in Damaskus. Einige arabische politische Gruppierungen kündigten am 15.4.2025 die Bildung eines neuen Rates an, um sich der Kontrolle der SDF im Nordosten Syriens zu widersetzen und eine einheitliche Front für Verhandlungen mit Damaskus zu bilden (ISW 16.4.2025).
Quellen
AJ - Al Jazeera (21.4.2025): رسائل واشنطن لدمشق من تقليص وجودها العسكري بسوريا [Washingtons Botschaften an Damaskus durch die Reduzierung seiner militärischen Präsenz in Syrien], https://www.aljazeera.net/politics/2025/4/21/رسائل-واشنطن-لدمشق-من-تقليص-وجودها, Zugriff 22.4.2025
AJ - Al Jazeera (11.3.2025): عبدي يشيد باتفاق دمج قوات سوريا الديمقراطية وخطوة منتظرة لبدء التنفيذ [Abdi begrüßt das SDF-Integrationsabkommen und erwartet den Beginn der Umsetzung], https://www.aljazeera.net/news/2025/3/11/عبدي-يشيد-باتفاق-دمج-قوات-سوريا, Zugriff 11.3.2025
AJ - Al Jazeera (10.3.2025a): نص الاتفاق بين الدولة السورية وقوات سوريا الديمقراطية (قسد) [Text des Abkommens zwischen dem syrischen Staat und den Syrischen Demokratischen Kräften (SDF)], https://www.aljazeera.net/encyclopedia/2025/3/10/نص-الاتفاق-بين-الدولة-السورية-وقوات, Zugriff 11.3.2025
AJ - Al Jazeera (10.3.2025b): Syria merges Kurdish-led Syrian Democratic Forces into state institutions, https://www.aljazeera.com/news/2025/3/10/syria-merges-kurdish-led-syrian-democratic-forces-into-state-institutions, Zugriff 11.3.2025
AJ - Al Jazeera (8.3.2025): تفاصيل الحراك في دير الزور وأهم مطالبه [Details der Bewegung in Deir Ezzor und ihre Hauptforderungen], https://www.aljazeera.net/politics/2025/3/8/تفاصيل-الحراك-في-دير-الزور-وأهم-مطالبه, Zugriff 23.4.2025
AJ - Al Jazeera (22.2.2025): بعد استعدادها الانضمام للجيش.. ماذا تريد قسد من الإدارة السورية؟ [Nachdem sie bereit waren, der Armee beizutreten. Was wollen die SDF von der syrischen Regierung?], https://www.aljazeera.net/politics/2025/2/22/بعد-استعدادها-الانضمام-للجيش-ماذا, Zugriff 24.2.2025
AJ - Al Jazeera (29.1.2025): لماذا تشكل قوات قسد أكبر تحد عسكري للإدارة السورية الجديدة؟ [Warum stellen die SDF die größte militärische Herausforderung für die neue syrische Regierung dar?], https://www.aljazeera.net/politics/2025/1/29/لماذا-تشكل-قوات-قسد-أكبر-تحد-عسكري, Zugriff 30.1.2025
AJ - Al Jazeera (27.1.2025b): مصادر للجزيرة نت: قسد رفضت عرضا من الإدارة السورية الجديدة [Quellen an Al Jazeera Net: SDF lehnen Angebot der neuen syrischen Regierung ab], https://www.aljazeera.net/news/2025/1/26/مصادر-للجزيرة-نت-قسد-رفضت-عرضا-من, Zugriff 30.1.2025
AJ - Al Jazeera (9.1.2025a): قائد "قسد": اتفقنا مع الإدارة الجديدة بدمشق على رفض مشاريع التقسيم [SDF-Kommandeur: Wir haben mit der neuen Regierung in Damaskus vereinbart, Teilungsprojekte abzulehnen], https://www.aljazeera.net/news/2025/1/9/عاجل-أ-ف-ب-عن-قائد-قوات-سوريا, Zugriff 9.1.2025
AJ - Al Jazeera (31.12.2024a): Syria de facto leader al-Sharaa meets Christian clerics, https://www.aljazeera.com/news/2024/12/31/syria-de-facto-leader-al-sharaa-meets-christian-clerics, Zugriff 3.1.2025
AJ - Al Jazeera (19.12.2024): قوات سوريا الديمقراطية تعترف لأول مرة بوجود مقاتلين أجانب وتعرض مغادرتهم [Demokratische Kräfte Syriens erkennen erstmals die Anwesenheit ausländischer Kämpfer an und bieten ihre Ausreise an], https://www.aljazeera.net/news/2024/12/19/قوات-سوريا-الديمقراطية-تعترف-للمرة, Zugriff 20.12.2024
Akhbar - Al Akhbar (9.1.2025): 500 مليار دولار كلفة إعمار سوريا: تركيا تصدّر نفسها حاميةً للأقليات [500 Milliarden Dollar für den Wiederaufbau von Syrien: Die Türkei als selbsternannter „Beschützer der Minderheiten“], https://al-akhbar.com/world/818807/500-مليار-دولار-كلفة-إعمار-سوريا--تركيا-تصدر-نفسها--حامية-لل, Zugriff 9.1.2025
AlHurra - Al-Hurra (6.2.2025a): إذا انسحبت أميركا من سوريا.. "قسد" أمام منعطف خطير [Wenn Amerika sich aus Syrien zurückzieht. „Die SDF sind an einem kritischen Punkt angelangt], https://www.alhurra.com/syria/2025/02/06/إذا-انسحبت-أميركا-سوريا-قسد-أمام-منعطف-خطير, Zugriff 6.2.2025
AlMon - Al Monitor (12.2.2025): Turkey escalates push to replace Kurds as top anti-ISIS force in Syria, https://www.al-monitor.com/originals/2025/02/turkey-escalates-push-replace-kurds-top-anti-isis-force-syria, Zugriff 13.2.2025 [Login erforderlich]
Al-Monitor - Al-Monitor (8.12.2024): Who controls what in Syria as post-Assad transition begins?, https://www.al-monitor.com/originals/2024/12/who-controls-what-syria-post-assad-transition-begins, Zugriff 12.12.2024
Arabiya - Al Arabiya News (11.3.2025): الرئيس السوري: احتمالات اندلاع حرب أهلية كانت كبيرة [Syrischer Präsident: Das Potenzial für einen Bürgerkrieg war hoch], https://www.alarabiya.net/arab-and-world/syria/2025/03/11/الشرع-للجنة-التحقيق-بأحداث-الساحل-احتمالات-اندلاع-حرب-أهلية-كانت-كبيرة, Zugriff 11.3.2025
Arabiya - Al Arabiya News (10.3.2025): بالتفاصيل.. 8 بنود لاتفاق اندماج قسد ضمن مؤسسات الدولة [Im Einzelnen... 8 Klauseln des Abkommens zur Integration der SDF in staatliche Institutionen], https://www.alarabiya.net/arab-and-world/syria/2025/03/10/بالتفاصيل-8-بنود-لاتفاق-اندماج-قسد-ضمن-مؤسسات-الدولة, Zugriff 11.3.2025
Arabiya - Al Arabiya News (9.1.2025): قسد: اتفقنا مع الإدارة السورية الجديدة على رفض مشاريع التقسيم [SDF: Wir haben mit der neuen syrischen Regierung vereinbart, Teilungsprojekte abzulehnen], https://www.alarabiya.net/arab-and-world/syria/2025/01/09/قسد-اتفقنا-مع-الادارة-السورية-الجديدة-على-رفض-مشاريع-التقسيم, Zugriff 9.1.2025
Arabiya - Al Arabiya News (11.12.2024): إدارة العمليات العسكرية تسيطر على 70% من سوريا.. وقسد 20 [Abteilung für militärische Operationen kontrolliert 70 Prozent von Syrien, SDF 20], https://www.alarabiya.net/arab-and-world/syria/2024/12/11/ادارة-العمليات-العسكرية-تسيطر-على-70-من-سوريا-وقسد-20, Zugriff 20.12.2024
Barrons - Barron's (22.1.2025): Syria Minister Says Open To Talks With Kurds, But Ready To Use ’Force’, https://www.barrons.com/news/syria-defence-minister-says-open-to-talks-with-kurds-but-ready-to-use-force-391bb745, Zugriff 30.1.2025
BBC - British Broadcasting Corporation (11.3.2025): Syria: Kurdish-led SDF agrees to integrate with government forces, https://www.bbc.com/news/articles/cedlx0511w7o, Zugriff 11.3.2025
BBC - British Broadcasting Corporation (22.1.2025): وزير الدفاع السوري لا يستبعد استخدام "القوة" مع الأكراد، وهجمات قاتلة لـ "فلول النظام" [Syrischer Verteidigungsminister schließt „Gewalt“ mit Kurden nicht aus; tödliche Angriffe auf „Regimeüberreste], https://www.bbc.com/arabic/articles/c1lvdq12z72o, Zugriff 24.2.2025
BBC - British Broadcasting Corporation (8.12.2024b): Who are Syrian rebels Hayat Tahrir al-Sham, HTS?, https://www.bbc.com/news/articles/ce313jn453zo, Zugriff 10.12.2024
DS - Daily Sabah (13.2.2025): Türkiye urges Syrias new rulers to take control of Daesh camps, https://www.dailysabah.com/politics/war-on-terror/turkiye-urges-syrias-new-rulers-to-take-control-of-daesh-camps, Zugriff 13.2.2025
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K24 - Kurdistan 24 (13.12.2023): New administration name adopted for local administration in northeast Syria, https://www.kurdistan24.net/en/story/33441-New-administration-name-adopted-for-local-administration-in-northeast-Syria, Zugriff 11.7.2024
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REU - Reuters (5.2.2025b): U.S. drafts plan to withdraw all its troops from Syria, NBC News reports, https://www.reuters.com/world/us/us-drafts-plan-withdraw-all-its-troops-syria-nbc-news-reports-2025-02-05, Zugriff 5.2.2025
Sharq - Al Sharq Strategic Research (14.1.2025): قائد "قسد" لـ"الشرق": اللامركزية الخيار الأنسب لسوريا [SDF-Kommandeur zu Al-Sharq: Dezentralisierung ist die beste Option für Syrien], https://asharq.com/reports/112969/سوريا-ميساء-صابرين-حاكمة-المصرف-المركزي-استقلال-البنك, Zugriff 30.1.2025
Sky News - Sky News (10.3.2025): Syria’s government signs breakthrough deal with Kurdish-led Syrian Democratic Forces, https://news.sky.com/story/syrias-government-signs-breakthrough-deal-with-kurdish-led-syrian-democratic-forces-13326020, Zugriff 11.3.2025
Sky News - Sky News (31.12.2024a): الشرع يلتقي وفدا من قوات سوريا الديموقراطية [Ash-Sharaa trifft Delegation der Demokratischen Streitkräfte Syriens], https://www.skynewsarabia.com/middle-east/1765817-الشرع-يلتقي-وفدا-قوات-سوريا-الديموقراطية, Zugriff 2.1.2025
SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (15.4.2025): مدير المرصد السوري: الخطر على السد نتيجة القصف التركي خلال الأشهر الأربعه الماضية وقصف المسيرات التركية.. - المرصد السوري لحقوق الإنسان [Direktor der Syrischen Beobachtungsstelle: Die Gefahr für den Damm durch die türkischen Bombardierungen in den letzten vier Monaten und die Bombardierung der türkischen...], https://www.syriahr.com/مدير-المرصد-السوري-الخطر-على-السد-نتيج/757028, Zugriff 22.4.2025
SYD - Syria Direct (31.3.2025): Can the SDF-Damascus deal withstand internal divisions and geopolitical shifts?, https://syriadirect.org/can-sdf-damascus-deal-withstand-internal-divisions-geopolitical-shifts, Zugriff 17.4.2025
TNA - New Arab, The (5.2.2025): US drafts plan to withdraw all its troops from Syria: report, https://www.newarab.com/news/us-drafts-plan-withdraw-all-its-troops-syria-report, Zugriff 5.2.2025
TR-Today - Türkiye Today (8.1.2025): Formation of Syria’s new army critical to region, https://www.turkiyetoday.com/region/formation-of-syrias-new-army-critical-to-region-102573, Zugriff 13.1.2025
TWI - Washington Institute for Near East Policy, The (9.12.2024): Syria Crisis Leaves Islamic State Prisons and Detention Camps Vulnerable, https://www.washingtoninstitute.org/policy-analysis/syria-crisis-leaves-islamic-state-prisons-and-detention-camps-vulnerable, Zugriff 12.12.2024
3.2 Außenpolitische Lage - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)
Letzte Änderung 2025-05-06 17:32
[In diesem Kapitel werden Informationen zu politischen Entwicklungen in Bezug auf das Ausland dargelegt. Informationen zum militärischen Engagement anderer Staaten in Syrien können im Kapitel Sicherheitsbehörden - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) / Ausländische Unterstützung bzw. Einmischung (Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)) abgerufen werden.]
Dem Assad-Regime war die Unterstützung aus dem Ausland weggebrochen: Die libanesische Hizbullah wurde im Krieg mit Israel stark dezimiert. Iran musste ebenfalls schwere Schläge gegen seine Militärführung in Syrien durch Israel einstecken. Und Russland ist mit Truppen und Gerät im Krieg gegen die Ukraine gebunden (NZZ 8.12.2024). Nach der Wende in Syrien durch den Sturz Assads hat sich die syrische Außenpolitik grundlegend verändert. Die Außenpolitik ist fragmentiert und strategisch unberechenbar. Während einige Fraktionen weiterhin Verbindungen zum Iran halten, haben andere begonnen, sich enger an die Türkei oder sunnitische Staaten zu binden. Israel intensiviert seine Luftangriffe auf iranische Stellungen, während die Türkei und die Golfstaaten versuchen, ihren Einfluss zu vergrößern. Die Region bleibt geopolitisch instabil, und die zukünftige Entwicklung der syrischen Außenpolitik hängt maßgeblich von den internen Machtkämpfen innerhalb der neuen islamistischen Regierung ab (VB Amman 9.2.2025). Durch das Ausschalten des Iran und Russlands sind noch drei Großmächte militärisch in die syrischen Angelegenheiten involviert – die Türkei, Israel und die USA (Soufan 16.12.2024). In den ersten Tagen der neuen Regierung entsandten Großbritannien, Frankreich, Deutschland, die USA, die Türkei, Saudi-Arabien, Katar und Jordanien hochrangige Delegationen nach Damaskus, gefolgt von Delegationen auf Außenministerebene aus einer Reihe von europäischen und arabischen Ländern. Saudi-Arabien, Katar und die Türkei stehen an der Spitze der arabischen und internationalen Bemühungen, sich den neuen Machthabern in Damaskus zu öffnen, und zwar in Verbindung mit einer von Europa und den USA angestrebten Lockerung der Sanktionen [Details zu Lockerungen der Sanktionen sind dem Kapitel Grundversorgung und Wirtschaft zu entnehmen.] (AJ 27.1.2025a). Der ehemalige Dschihadist, ash-Shara' strebt nach internationaler Legitimität und distanziert sich von seiner al-Qaida-Vergangenheit. Sein Stil hat sich allmählich von dschihadistischer Tarnkleidung zu staatsmännischen Anzügen gewandelt, während er sich in der internationalen Diplomatie engagiert (CNN 30.12.2024).
Arabische Staaten
Die Golfstaaten beobachten die Lage genau und versuchen, ihren Einfluss innerhalb der neuen syrischen Regierung auszuweiten (VB Amman 9.2.2025). Am 1.1.2025 kündigten die saudischen Behörden eine Luftbrücke nach Syrien an, um humanitäre Hilfe zu transportieren, während eine Delegation der neuen syrischen Regierung unter der Leitung des neu ernannten Außenministers zu ihrem ersten offiziellen Auslandsbesuch in Riad weilt (AlHurra 2.1.2025). Ash-Shara' nähert sich dem regionalen Machthaber Saudi-Arabien an und erklärt gegenüber Al Arabiya, dass das Königreich eine wichtige Rolle in der Zukunft Syriens spielen werde. Das Königreich habe in Syrien große Investitionsmöglichkeiten (Arabiya 29.12.2024).
In den Jahren der Syrienkrise gab es in Jordanien aufgrund der sich verschlechternden Sicherheitslage Hunderte von Fällen von Infiltration und Schmuggel von Waffen und Drogen, insbesondere von Captagon-Pillen. Auch nach dem Sturz al-Assads kam es zu Schmugglerversuchen, die von den jordanischen Streitkräften unter Anwendung von Gewalt vereitelt wurden (AJ 12.1.2025). Angesichts des Chaos in weiten Teilen Südsyriens sind die jordanischen Behörden skeptisch, ob sie den Drogen- und Waffenschmuggel aus dem Inneren Syriens nach Jordanien unterbinden können, sodass der Ausnahmezustand, unter dem die Grenzschutzbrigaden der Streitkräfte (Arabische Armee) stehen, fortgesetzt werden muss. Im Einzelnen verfügen Schmugglerbanden über große Mengen an Drogen, die immer noch an Orten in Südsyrien gelagert werden. Obwohl die Sponsoren und Unterstützer der Schmuggler aus den regulären syrischen Streitkräften (dem Vierten Bataillon, das mit Maher al-Assad, dem Bruder des ehemaligen Präsidenten Bashar al-Assad, verbunden ist) und den mit Teheran verbundenen Milizen verschwunden sind, suchen sie immer noch nach Märkten, um ihre Waren zu verkaufen. Angesichts der chaotischen Szenen in Südsyrien stellen jordanische Politiker das Ausmaß der Kontrolle der Interims-Militärverwaltung über das Gebiet des syrischen Territoriums infrage (AAA 12.1.2025b).
Iran
Dank der umfassenden Zusammenarbeit mit dem Assad-Regime, die durch die iranische Intervention im Jahr 2013 aufrechterhalten werden konnte, hatte das Korps der Islamischen Revolutionsgarden – Quds Force (IRGC-QF) eine bedeutende militärische Produktions- und Umschlaginfrastruktur im Land aufgebaut, die in erster Linie der Bewaffnung und Stärkung der libanesischen Hizbollah diente (Soufan 16.12.2024). Während das frühere Regime eine enge Allianz mit Iran pflegte, ist das Verhältnis der neuen Machthaber zu Teheran deutlich komplexer und fragmentierter. Einige islamistische Gruppen haben weiterhin Verbindungen zu Iran, während andere versuchen, sich von der schiitischen Einflussnahme zu distanzieren und stattdessen enge Beziehungen zur Türkei oder zu sunnitischen Golfstaaten aufzubauen. Dies führt zu internen Spannungen innerhalb der neuen syrischen Führung und erschwert eine klare außenpolitische Ausrichtung. Iran hat an Einfluss verloren, da viele islamistische Gruppierungen Teheran als zu dominant betrachten und sich gegen dessen anhaltende Präsenz in Syrien wenden. Dies hat zu Konflikten zwischen pro-iranischen Milizen wie der Hizbollah und den neuen Machthabern geführt, insbesondere in Gebieten wie Deir ez-Zour und dem Süden Syriens. Israel setzt seine Luftangriffe auf iranische Stellungen in Syrien fort, weil Teheran weiterhin versucht, strategische Stellungen und Waffenlager zu halten (VB Amman 9.2.2025). Seit dem Sturz al-Assads hat Iran seine Vermögenswerte in Syrien weitgehend evakuiert, wodurch die Islamische Republik als bedeutender Akteur in der Innenpolitik Syriens im Wesentlichen ausgeschaltet wurde (Soufan 16.12.2024). Teheran ist nun gewillt, den Aufbau eines neuen, geeinten syrischen Staates zu sabotieren. In einer Rede Anfang Januar forderte Irans oberster Führer Ayatollah Ali Khamenei höchstpersönlich die "syrische Jugend" dazu auf, Widerstand gegen die "fremden Besetzer" zu leisten. Die iranischen Revolutionswächter riefen auf ihren offiziellen Kanälen gar zu einer Gegenrevolution gegen die "ungläubigen Terroristen" auf und kündigten an, die "Befreiung" Syriens stehe unmittelbar bevor. Laut Beobachtern hat das iranische Regime in den vergangenen Wochen eine groß angelegte Desinformationskampagne gestartet, die primär darauf abzielt, religiöse Konflikte in Syrien zu schüren und damit die fragile Lage in dem Land zu destabilisieren. Dabei werden in den sozialen Netzwerken massenhaft falsche oder irreführende Berichte von Gewalttaten gegen Schiiten, Alawiten und Christen verbreitet, die angeblich von Kämpfern der islamistischen Miliz Hay'at Tahrir al-Sham (HTS) verübt wurden. Dass es tatsächlich iranische Akteure sind, die diese Berichte streuen, lässt sich in den wenigsten Fällen nachweisen. Doch die schiere Anzahl von Postings lässt darauf schließen, dass es sich um eine organisierte Kampagne handelt (NZZ 8.1.2025). Ash-Shara', sein Team und sogar seine Partner sehen Iran als ihren Hauptfeind an, so wie er es vor dem Sturz des Regimes war und auch jetzt noch ist. Sie glauben, dass Iran (zusammen mit der Hizbollah) der einzige Akteur ist, der in der Lage ist, Unruhen in Syrien zu schüren und die Syrer in großer Zahl zu mobilisieren und sie zu unterstützen, um die neue Regierung zu destabilisieren (Akhbar 31.12.2024). Ash-Shara' forderte Teheran auf, seine Regionalpolitik und Interventionen zu überdenken, und betonte, dass Oppositionskräfte die iranischen Positionen in Syrien während der Offensive, die zum Sturz von al-Assad führte, verteidigt hätten. Er wies darauf hin, dass die Oppositionskämpfer diesen Ansatz verfolgten, obwohl Iran einer der wichtigsten Unterstützer von al-Assad sei. Ash-Shara' fügte hinzu, dass er als Reaktion auf diese Aktionen positive Gesten von Teheran erwartet habe, die jedoch ausgeblieben seien (Arabiya 29.12.2024).
Israel
Israel eroberte die Golanhöhen in der Schlussphase des Sechstagekriegs 1967 von Syrien und annektierte sie 1981 einseitig. Dieser Schritt wurde international nicht anerkannt, obwohl die USA dies 2019 einseitig taten (BBC 10.12.2024). Die Haltung der neuen islamistischen Machthaber gegenüber Israel ist feindselig, aber nicht einheitlich – während einige Fraktionen eine direkte Konfrontation befürworten, sind andere pragmatischer und versuchen, sich auf interne Machtkämpfe zu konzentrieren (VB Amman 9.2.2025). Die israelische Führung ordnete an, dass die israelischen Streitkräfte (Israel Defence Forces - IDF) die von der syrischen Armee verlassenen Stellungen in einer von den Vereinten Nationen überwachten Pufferzone übernehmen sollten, die seit einem Abkommen von 1974 nach dem Jom-Kippur-Krieg und präsentierte Luftangriffe gegen syrische Militärziele als Verteidigungsmaßnahme, um zu verhindern, dass strategische Waffen in die Hände potenziell feindlicher Kräfte in Syrien fallen (Soufan 16.12.2024). Israel gab an, dass das 1974 geschlossene Abkommen über den Rückzug aus Syrien mit der Machtübernahme durch die Rebellen „geplatzt“ sei. Des Weiteren gab Israel zu, dass seine Truppen an „einigen zusätzlichen Punkten“ jenseits der Pufferzone weiter im Landesinneren von Syrien operieren, betonte jedoch, dass sie „nicht auf Damaskus vorrücken“ (BBC 10.12.2024) Netanjahu sagte, dass das Gebiet südlich von Damaskus entmilitarisiert wird. Israel werde weder zulassen, dass die Neue Syrische Armee in diesem Gebiet stationiert wird, noch irgendeine Bedrohung für die drusische Gemeinschaft in Südsyrien akzeptieren. Der israelische Außenminister forderte die Umwandlung des Landes in einen „Bundesstaat“ (TRT Arabi 27.2.2025). Der syrische Präsident Ahmad ash-Shara' hat den israelischen Einmarsch verurteilt und gleichzeitig betont, dass die derzeitige Lage im Land „keine neuen Konflikte zulässt“ (AJ 3.2.2025).
Russland
Russland intervenierte 2015 auf Ersuchen der syrischen Regierung und hatte seitdem Luftunterstützung, Spezialeinheiten, Militärberater, private Militärunternehmen, Schulungen, Waffen und Ausrüstung bereitgestellt. Iran und Russland unterstützten auch bei der Bekämpfung der Terrorgruppe Islamischer Staat im Irak und in der Levante (CIA 31.7.2024). Russland war einer von al-Assads wichtigsten Verbündeten im syrischen Bürgerkrieg. Nach seinem Sturz floh der syrische Machthaber mit seiner Familie nach Russland (Presse 28.1.2025). Russland, das lange ein zentraler Akteur in Syrien war, hat sich weitgehend zurückgezogen, da es nach dem Sturz al-Assads keinen klaren geopolitischen Vorteil mehr sieht (VB Amman 9.2.2025). Anfang Jänner 2025 berichtete der syrische Außenminister gegenüber der Financial Times, dass das Assad-Regime das Land mit etwa 8 Milliarden US-Dollar Schulden bei Russland belastet habe (FT 29.1.2025). Russische Beamte unter der Leitung des stellvertretenden Außenministers, reisten zu Gesprächen mit den neuen syrischen Behörden nach Damaskus, wo auch ein Treffen mit dem ash-Shara'a stattfand. Russland erklärte sich bereit, Syrien beim Wiederaufbau nach dem Krieg zu unterstützen, gab jedoch zu, dass bei den Gesprächen über die Zukunft seines strategisch wichtigen Luftwaffenstützpunkts und Marinehafens im Land keine Fortschritte erzielt wurden (FT 29.1.2025). Die Übergangsregierung in Syrien hat den Vertrag mit einer russischen Firma für den Betrieb des Mittelmeerhafens Tartus aufgelöst. Das Informationsministerium in Damaskus bestätigte, dass alle Einkünfte aus dem Hafen ab sofort dem syrischen Staat zufließen sollen. Der Vertrag mit der Firma Stroytransgaz sollte ursprünglich bis zum Jahr 2068 laufen. Als Begründung für die Auflösung nannte der Zolldirektor von Tartus, dass die russische Firma ihren Verpflichtungen der Modernisierung des Hafens nicht nachgekommen sei (Tagesschau 23.1.2025). Lediglich die russische Konzession für Betrieb und Ausbaus des Handelshafens in Tartus – nicht des militärischen – wurde einstweilen zurückgezogen. Über die Marinebasis wird noch verhandelt, stellte der syrische Verteidigungsminister Abu Qasra in einem Interview mit Al Araby klar (Standard 23.1.2025). Während Russland sich nach Jahren der Unterstützung des Assad-Regimes voraussichtlich aus Syrien zurückziehen wird, betonte ash-Shara' die „strategischen Interessen“ mit dem „zweitmächtigsten Land der Welt“. Er wolle nicht, dass Russland Syrien auf eine Weise verlässt, die seine Beziehung zu diesem Land untergräbt (Arabiya 29.12.2024). Russland hat nach dem Sturz des ehemaligen syrischen Präsidenten al-Assad damit begonnen, eine große Menge an militärischer Ausrüstung und Truppen aus Syrien abzuziehen, wie zwei US-Beamte und ein westlicher Beamter, der mit den Geheimdiensterkenntnissen vertraut ist, berichten. Die Beamten bezeichneten den russischen Rückzug als groß angelegt (CNN 16.12.2024). Russland, hat seine Streitkräfte aus Ost- und Zentralsyrien abgezogen und sein Kontingent in den Luft- und Marinestützpunkten entlang der Mittelmeerküste konsolidiert. Russland verhandelt mit der aufstrebenden Führung des Syriens nach al-Assad über die Beibehaltung dieser Stützpunkte, aber selbst wenn die Gespräche erfolgreich verlaufen, wird Russland keine wichtige Rolle mehr in der Innenpolitik Syriens spielen (Soufan 16.12.2024).
Türkei
Die Türkei hat Milizen, wie die Syrische Nationale Armee (Syrian National Army - SNA) ausgebildet und bewaffnet (CIA 31.7.2024). Die SNA ist offiziell Teil der Syrischen Übergangsregierung (Syrian Interim Government - SIG) und ist dort dem Verteidigungsministerium untergeordnet (GCSP 10.2020). Die SNA untersteht de facto der Autorität der Türkei, ebenso wie die SIG, wobei Letztere wiederum weniger mächtig ist als die SNA und von dieser regelmäßig ignoriert und übergangen wird. Obwohl die Präsenz der Türkei ein gewisses Maß an Stabilität in die Region bringt, gilt ihre Kontrollzone in Nordsyrien als die unsicherste und am brutalsten regierte. Das ist auf ihre Abhängigkeit von undisziplinierten lokalen Stellvertretern, ihre Unfähigkeit die Querelen der zahlreichen bewaffneten Gruppierungen untereinander zu überwinden und ihre Toleranz gegenüber Missbrauch und Ausbeutung der Zivilbevölkerung zurückzuführen (BI 27.1.2023). Laut The Arab Gulf States Institute in Washington hat Ankara die Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) durch Unterstützung, Anleitung und andere Mittel der Einflussnahme geformt (einschließlich der entscheidenden Hilfe für HTS bei der Verbesserung ihres Images) und versucht, eine gewisse Kontrolle über sie auszuüben (AGSIW 9.12.2024). Nach seinem Sieg in Damaskus verkündete ash-Shara' seine Absicht, strategische Beziehungen zu Ankara aufzubauen (MEE 2.1.2025). Die Türkei hat ihren Einfluss in Syrien ausgebaut und unterstützt islamistische Gruppen, die sich gegen den iranischen Einfluss richten (VB Amman 9.2.2025). Das türkische Verteidigungsministerium hat erklärt, dass Ankara eine militärische Zusammenarbeit mit der neuen syrischen Regierung aufbauen wird (MEE 2.1.2025). Ankara hat seine Botschaft in Damaskus wiedereröffnet und bereits hochrangige Kontakte mit dem Führer der neuen Regierung, Ahmed ash-Shara', aufgenommen (AJ 31.12.2024b). Im Dezember 2024 wies der türkische Präsident seine Minister an, Mängel und Herausforderungen innerhalb der syrischen Infrastruktur zu analysieren und Lösungen vorzuschlagen, um der neuen syrischen Regierung zu helfen. Im Rahmen dieser Bemühungen besuchten Vertreter des türkischen Energiesektors letzte Woche die syrische Hauptstadt, um einen Bericht über das Stromsystem des Landes zu erstellen, das von häufigen Stromausfällen geplagt wird (MEE 2.1.2025). Der türkische Energieminister Bayraktar erklärte, sein Land sei bereit, Syrien und den Libanon mit Strom zu versorgen. Ein Team von Regierungsvertretern sei bereits in Syrien, um zu besprechen, wie die Energieprobleme des Landes gelöst werden können (AJ 31.12.2024b).
Ash-Shara' hat ausdrücklich gesagt, dass er weder die Fähigkeit noch den Wunsch habe, sich heute in den laufenden Kampf mit den Kurden einzumischen, aber er habe nichts dagegen, wenn die Türkei diese Aufgabe allein übernimmt, obwohl er der Meinung ist, dass die Behandlung dieses Dossiers eine Absprache mit den US-Amerikanern erfordert (Akhbar 31.12.2024).
USA und internationale Koalition
Seit 2012, dem Beginn des syrischen Bürgerkriegs, unterhalten die USA keine diplomatischen Beziehungen mehr zu Syrien. Die Stützpunkte, die sie in den letzten zehn Jahren im Süden und Osten des Landes errichtet haben, unterliegen keiner syrischen Rechtshoheit. Sie unterstehen der von den USA geführten Anti-IS-Koalition, die im Irak und in Syrien operiert, aber diese Koalition wird bald aufgelöst (NPR 31.12.2024). Trump und ihm nahestehende Beamte äußerten Interesse daran, alle US-Truppen aus Syrien abzuziehen, was das Pentagon dazu veranlasste, Pläne für einen vollständigen Abzug in 30, 60 oder 90 Tagen auszuarbeiten (NBC 5.2.2025). Die von den USA geführte Anti-IS-Koalition wird auf Drängen der irakischen Regierung aufgelöst und durch bilaterale Abkommen ersetzt. Gemäß dem Abkommen zwischen dem Irak und den Vereinigten Staaten werden bis Ende dieses Jahres US-Truppen im von der Bundesregierung kontrollierten Teil des Irak und bis Ende 2026 im von den Kurden kontrollierten Teil des Irak stationiert sein (NPR 31.12.2024). Nach Angaben eines hochrangigen syrischen Kurdenvertreters werden derzeit Gespräche darüber geführt, ob US-amerikanische und französische Truppen ein Grenzgebiet in Nordsyrien sichern könnten, um den Konflikt zwischen der Türkei und den vom Westen unterstützten syrischen Kurden zu entschärfen. Der französische Präsident Emmanuel Macron sagte vor einigen Tagen, dass Paris die SDF, die eine von vielen bewaffneten Oppositionsgruppen während des 13-jährigen Bürgerkriegs in Syrien war, nicht aufgeben werde (LBCI 8.1.2025; vgl. REU 8.1.2025).
Die USA stuft die Hay'at Tahrir ash-Sham als Terrororganisation ein (AGSIW 9.12.2024). Im Dezember 2024 haben die USA eine Belohnung in Höhe von 10 Millionen US-Dollar für die Verhaftung des Übergangspräsidenten, Ahmed ash-Shara', gestrichen, nachdem sich hochrangige Diplomaten mit Vertretern von Hay'at Tahrir al-Sham (HTS) getroffen hatten (BBC 20.12.2024).
Ash-Shara' kritisierte die Vereinten Nationen, die es seinen Aussagen zufolge, nicht geschafft haben, die Freilassung eines einzigen Gefangenen zu erwirken oder die Rückkehr eines einzigen Flüchtlings zu ermöglichen (Arabiya 29.12.2024).
Quellen
AAA - Asharq Al-Awsat (12.1.2025b): مقتل أحد المهربين وإصابة ضابط أردني خلال اشتباكات على الحدود السورية [Schmuggler getötet, jordanischer Offizier bei Zusammenstößen an der Grenze zu Syrien verwundet], https://aawsat.com/العالم-العربي/المشرق-العربي/5100553-مقتل-أحد-المهربين-وإصابة-ضابط-أردني-خلال-اشتباكات-على-الحدود, Zugriff 13.1.2025
AGSIW - Arab Gulf States Institute in Washington, The (9.12.2024): The Domestic and Regional Impact of the Political Earthquake in Syria, https://agsiw.org/the-domestic-and-regional-impact-of-the-political-earthquake-in-syria, Zugriff 12.12.2024
AJ - Al Jazeera (3.2.2025): إسرائيل تنسحب من مواقع في سوريا [Israel zieht sich von Positionen in Syrien zurück], https://www.aljazeera.net/news/2025/2/3/إسرائيل-تنسحب-من-مواقع-في-سوريا, Zugriff 4.2.2025
AJ - Al Jazeera (27.1.2025a): كيف يبدو المشهد السياسي في سوريا بعد 50 يوما من خلع الأسد؟ [Wie sieht die politische Szene in Syrien 50 Tage nach dem Sturz von Assad aus?], https://www.aljazeera.net/politics/2025/1/27/كيف-يبدو-المشهد-السياسي-في-سوريا-بعد-50, Zugriff 30.1.2025
AJ - Al Jazeera (12.1.2025): الجيش الأردني يحبط محاولة تهريب من سوريا [Jordanische Armee vereitelt Schmuggelversuch aus Syrien], https://www.aljazeera.net/news/2025/1/12/الجيش-الأردني-يحبط-محاولة-تهريب-من, Zugriff 13.1.2025
AJ - Al Jazeera (31.12.2024b): تركيا تؤكد استعدادها لتزويد سوريا ولبنان بالطاقة [Türkei bestätigt Bereitschaft zu Energielieferungen an Syrien und Libanon], https://www.aljazeera.net/ebusiness/2024/12/31/turkiye-confirms-supply-syria-lebanon-energy, Zugriff 3.1.2025
Akhbar - Al Akhbar (31.12.2024): وقائع من حوارات مع قادة سوريا الجديدة: كيف ينظر الشرع إلى تفاصيل إدارة المرحلة الانتقالية؟ [Fakten aus Gesprächen mit den Führern des „neuen Syrien“: Wie sieht al-Sharaa die Einzelheiten des Übergangsmanagements?], https://al-akhbar.com/lebanon/817920/وقائع-من-حوارات-مع-قادة--سوريا-الجديدة---كيف-ينظر-الشرع-إلى, Zugriff 3.1.2025
AlHurra - Al-Hurra (2.1.2025): طائرة مساعدات إغائية ثالثة من السعودية إلى سوريا [Drittes Nahrungsmittelhilfsflugzeug aus Saudi-Arabien nach Syrien], https://www.alhurra.com/syria/2025/01/02/طائرة-مساعدات-إغائية-ثالثة-السعودية-سوريا, Zugriff 2.1.2025
Arabiya - Al Arabiya News (29.12.2024): Syria’s new elections and draft constitution: Al-Sharaa outlines timeline, https://english.alarabiya.net/News/middle-east/2024/12/29/syria-s-new-elections-and-draft-constitution-al-sharaa-outlines-timeline, Zugriff 3.1.2025
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BI - Brookings Institution (27.1.2023): Syria’s dissolving line between state and nonstate actors, https://www.brookings.edu/articles/syrias-dissolving-line-between-state-and-nonstate-actors/, Zugriff 25.9.2023
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Standard - Standard, Der (23.1.2025): Neues Regime in Syrien steigt Russen auf den Schlips, https://www.derstandard.at/story/3000000251967/neues-regime-in-syrien-steigt-russen-auf-den-schlips, Zugriff 29.1.2025
Tagesschau - Tagesschau (23.1.2025): Syrien kündigt Hafen-Vertrag - widersprüchliche Signale an Russland, https://www.tagesschau.de/ausland/asien/syrien-russland-hafen-tartus-100.html, Zugriff 29.1.2025
TRT Arabi - TRT Arabi (27.2.2025): نظام دفاعي وتهديد اجتماعي.. مرحلة جديدة من العدوان الإسرائيلي على سوريا [Verteidigungssystem und soziale Bedrohung Eine neue Phase der israelischen Aggression gegen Syrien], https://www.trtarabi.com/issues/نظام-دفاعي-وتهديد-اجتماعي-مرحلة-جديدة-من-العدوان-الإسرائيلي-على-سوريا-18269157, Zugriff 28.2.2025
VB Amman - Verbindungsbeamter des BMI in Jordanien [Österreich] (9.2.2025): Informationen zur Sicherheitslage und außenpolitischen Situation in Syrien – Stand Ende Jänner 2025 [erhalten per Mail]
4 Sicherheitslage - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 22:36
[Im Folgenden wird der aktuelle Stand dargelegt, wie er sich aus öffentlich zugänglichen Quellen ergibt. Teilweise werden Falschinformationen, insbesondere auf Social-Media Kanälen verbreitet, die in weiterer Folge auch Eingang in andere Berichte finden. Die Vorgehensweise der Recherche und Ausarbeitung der vorliegenden Länderinformation entspricht den in der Methodologie der Staatendokumentation festgeschriebenen Standards. Weder wird ein Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit der vorliegenden Informationen erhoben. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Trotz des Sturzes der 54-jährigen Diktatur der Familie al-Assad ist der Bürgerkrieg noch lange nicht vorbei (Leb24 13.2.2025). Trotz der Bemühungen der neuen syrischen Regierung bleibt die Sicherheitslage fragil, und die Zukunft Syriens ist von zahlreichen Unsicherheiten geprägt (VB Amman 9.2.2025). Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, Grandi, beschreibt die Lage vor Ort als "fluid". Sie könne sich nach derzeitigem Stand in alle Richtungen entwickeln (ÖB Amman 6.2.2025). Die neue syrische Übergangsregierung ist nicht in der Lage, das gesamte syrische Staatsgebiet zu kontrollieren (AlHurra 6.2.2025a). Seit Jahresbeginn 2025 hat sich die Sicherheitslage in Syrien nach dem Sturz von Bashar al-Assad weiterhin als instabil erwiesen. Die neuen Machthaber, dominiert von islamistischen Gruppierungen, bemühen sich um die Etablierung von Ordnung und Sicherheit, stoßen jedoch auf erhebliche Herausforderungen (VB Amman 9.2.2025). Außenminister ash-Shaybani gibt Sicherheitsprobleme in Teilen Syriens zu, bezeichnete sie aber als Einzelvorfälle: Offenbar hat die Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS), die offiziell aufgelöst wurde, Schwierigkeiten, ihre teils sehr radikalen islamistischen Untergruppen in den Griff zu bekommen. Zwischen Verfolgung von Regimestraftätern und Racheakten vor allem gegen die Volksgruppe der Alawiten, aus der die al-Assads stammen, ist nicht immer leicht zu unterscheiden (Standard 23.1.2025). Die Sicherheitskräfte der Übergangsregierung sind bei ihrem Versuch, das Land zu stabilisieren, mit zunehmenden Bedrohungen konfrontiert, darunter gewalttätige Überreste des Regimes, sektiererische Gewalt und Entführungen. Im Nordosten sind die Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF) gezielten Angriffen von Zellen des Islamischen Staates (IS) und anhaltenden Feindseligkeiten mit der von der Türkei unterstützten Syrischen Nationalen Armee (Syrian National Army - SNA) ausgesetzt (Etana 22.2.2025). Die fragile Sicherheitslage bedroht weiterhin den politischen Fortschritt, warnte der Sondergesandte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Syrien, Geir Pedersen, und verwies auf die anhaltenden Feindseligkeiten im Nordosten, einschließlich täglicher Zusammenstöße, Artilleriebeschuss und Luftangriffe, die Zivilisten und die Infrastruktur treffen (UN News 12.2.2025).
In den Gouvernements Syriens kam es weiterhin zu einer Zunahme von Entführungen. Die Civil Peace Group dokumentierte seit dem Sturz des Regimes 64 Entführungsfälle – 19 Opfer wurden später hingerichtet aufgefunden, nur drei führten zu Lösegeldforderungen. Auch Vorfälle sektiererischer Gewalt, die sich hauptsächlich gegen schiitische und alawitische Gemeinschaften richten, sind weit verbreitet (Etana 22.2.2025). Das Middle East Institute berichtet auch von eindeutig sektiererischen Verstößen, wie die Zerstörung eines Schreins im ländlichen Hama durch zwei sunnitische Zivilisten und Fälle von Schikanen an Kontrollpunkten, konstatiert aber, dass die meisten Verstöße, die von Sicherheitskräften in ganz Syrien begangen wurden, sich gegen bestimmte Anhänger des ehemaligen Regimes zu richten scheinen. Eines der drängendsten Probleme sind nicht sektiererisch motivierte Angriffe, sondern vielmehr der undurchsichtige Prozess der gezielten Verfolgung von Männern, die in den Streitkräften des Regimes gedient haben (von denen die meisten aufgrund der Natur des Regimes Alawiten sind) (MEI 21.1.2025). [Weiterführende Informationen zu Gewalt gegen religiöse Minderheiten finden sich in den Kapiteln Allgemeine Menschenrechtslage - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad Regimes (seit 8.12.2024) und Ethnische und religiöse Minderheiten - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024).] Die Kriminalität ist dramatisch gestiegen, nicht zuletzt auch aufgrund der Freilassung nicht nur politischer Gefangener aus den Gefängnissen (SYRDiplQ1 5.2.2025). Kriminelle Banden und Einzelpersonen suchen weiterhin nach Sicherheits- und Autoritätslücken, die sie in dieser neuen Ära ausnutzen können. Die schwereren Verbrechen ereignen sich in der Regel auf dem Land, wo die Sicherheitspräsenz geringer ist und sich eine höhere Konzentration von Ex-Shabiha [Shabiha sind die irregulären, bewaffneten pro-Assad-Gruppierungen Anm.] befindet (MEI 21.1.2025).
Seit islamistische Rebellen im Dezember den langjährigen repressiven Machthaber Bashar al-Assad stürzten, kam es in mehreren Gebieten zu Zusammenstößen und Schießereien, wobei Sicherheitsbeamte bewaffnete Anhänger der vorherigen Regierung beschuldigten (FR24 1.3.2025). In mehreren Gebieten in Syrien kommt es weiterhin zu Zwischenfällen mit verirrten Kugeln. Im Februar sind bei solchen Vorfällen 18 Menschen, darunter drei Frauen und vier Kinder, getötet und vier weitere, darunter zwei Kinder, verwundet worden. Die Opfer verteilen sich auf die von der Regierung in Damaskus, der Demokratischen Autonomen Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) und der Syrischen Nationalen Armee (SNA) kontrollierten Gebiete. Diese Zwischenfälle werden durch die Verbreitung von Waffen unter der Zivilbevölkerung verschärft (SOHR 24.2.2025b). Sicherheitskräfte sind immer noch dabei, Überbleibsel des Regimes im ganzen Land auszuheben, die häufig Mitglieder der Allgemeinen Sicherheit und Checkpoints ins Visier genommen haben. ETANA verzeichnete Angriffe von Pro-Regime-Gruppen auf Mitglieder der Allgemeinen Sicherheit in Rif Dimashq, Ost-Dara'a und West-Homs. Auch in Hama und Jableh, in der Nähe der Hmeimim-Basis, kam es zu Zusammenstößen. Sicherheitskräfte haben in ehemaligen Regimegebieten von Deir ez-Zour mehrere Operationen durchgeführt (Etana 22.2.2025). Während Zehntausende auf die Initiative der Versöhnungsprozesse eingingen, lehnten bewaffnete Gruppierungen von Regimeüberbleibseln sie ab, vor allem an der syrischen Küste, wo hohe Offiziere des Assad-Regimes stationiert waren. Im Laufe der Zeit flohen diese Gruppierungen in die Bergregionen und begannen, Spannungen zu schüren, die Lage zu destabilisieren und sporadische Angriffe auf die Regierungstruppen zu verüben (AJ 10.3.2025c). Bis Anfang März 2025 beschränkten sich solche Übergriffe auf kleine Ausbrüche von willkürlicher Selbstjustiz und waren nicht Teil von groß angelegter, organisierter Gewalt. Am 6.3.2025 jedoch überfielen Aufständische des Assad-Regimes die Sicherheitskräfte der Übergangsregierung in der westlichen Küstenstadt Jableh im Gouvernement Latakia und töteten 30 von ihnen (viele wurden später verbrannt oder in flachen Massengräbern aufgefunden) (TWI 10.3.2025). Die Anhänger des gestürzten Assad-Regimes riefen zu einem Aufstand auf. Ungefähr zur Zeit der ersten Angriffe gab eine Gruppierung, die sich selbst als "Militärrat für die Befreiung Syriens" bezeichnet, eine Erklärung ab, in der sie schwor, die Regierung zu stürzen (FT 10.3.2025). Unmittelbar nach dem Hinterhalt riefen die syrischen Sicherheitskräfte zu einer allgemeinen Mobilisierung über die bereits in der Küstenregion stationierten Einheiten hinaus auf und zur Ausrottung ehemaliger Regimegegner (TWI 10.3.2025). Sicherheitskräfte, die durch Verstärkung unterstützt wurden, begannen, gegen die Loyalisten des Assad-Regimes zu kämpfen und sie aus den Dörfern an der Küste Syriens zurückzudrängen. Die Loyalisten zogen sich aufs Land zurück, wobei sie Staatseigentum niederbrannten und mordeten. Als syrische Regierungstruppen und bewaffnete Zivilisten begannen, in alawitische Dörfer im Nordwesten Syriens einzudringen, tauchten Videos von Misshandlungen auf. Zivilisten berichteten von Massenmorden durch Sicherheitskräfte, was von Menschenrechtsgruppen bestätigt wurde (Guardian 10.3.2025). Laut dem Leiter der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte (Syrian Observatory for Human Rights - SOHR) war es ein Fehler, dass die Regierung in Damaskus in den Moschen zur Mobilisierung aufgerufen hatte. Dies habe zu einem Zustrom von Kämpfern von außerhalb der Region geführt, um Alawiten zu massakrieren (Sky News 9.3.2025a). Laut einem Freiwilligen der Nichtregierungsorganisation Weißhelme kamen Menschen aus allen Städten Syriens, um Rache zu üben (C4 9.3.2025). Die überwiegende Mehrheit der rechtswidrigen Tötungen von Zivilisten und Gefangenen durch syrische Sicherheitskräfte wurde laut dem Syrian Network for Human Rights (SNHR) von zwei bestimmten Fraktionen sowie von Personen begangen, die sich Militärkonvois angeschlossen hatten. Konkret waren die beiden Fraktionen, die für die meisten Tötungen von Zivilisten verantwortlich sind, die Suleiman Shah Division [auch: Abu Amsha-Division oder Amsha-Division] und die Hamza-Division. Beide Fraktionen und ihre Anführer stehen wegen mutmaßlicher schwerer Menschenrechtsverletzungen, darunter Vergewaltigung und Folter, unter US-Sanktionen (Guardian 10.3.2025). Laut Washington Institute for Near Eeast Policiy umfasste die Mobilisierung drei von den USA sanktionierte Milizen der von der Türkei unterstützten SNA: Jaysh ash-Sharqiya, Sultan Suleiman Shah Division und die Hamza-Division. Sie wurden zuvor wegen Menschenrechtsverletzungen an Kurden im Nordwesten Syriens angeklagt. An den Kämpfen waren auch ausländische Dschihad-Kämpfer der von den USA gelisteten Gruppierung Ansar at-Tawhid und lokale syrische Zivilisten beteiligt, die die Kriegsverbrechen des Regimes rächen wollten (TWI 10.3.2025). Die Gruppierungen stehen nominell unter der Schirmherrschaft des neuen Staates, wobei Abu Amsha zum Leiter der Militärbrigade der Provinz Hama ernannt wurde. In Wirklichkeit übt der Staat jedoch nur begrenzte Kontrolle über sie aus. [Weitere Informationen über Rebellengruppierungen finden sich im Kapitel Sicherheitsbehörden - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) Anm.] Die Bewaffneten, die die Massaker verübten, seien keine Bewohner der syrischen Küste, sondern stammten aus anderen Gouvernements und seien teilweise ausländischer Herkunft wie Usbeken, Tschetschenen und zentralasiatische Kämpfer (Sky News 9.3.2025a). Am 9.3.2025 gab eine syrische Sicherheitsquelle an, dass sich die Kämpfe in der Umgebung der Städte Latakia, Jabla und Baniyas etwas beruhigt hätten, während die Streitkräfte die umliegenden Berggebiete durchsuchten, in denen sich schätzungsweise 5.000 pro-Assad-Aufständische versteckt hielten (Sky News 9.3.2025b). Der Sprecher des Verteidigungsministeriums gab am 10.3.2025 das Ende der Militäroperation gegen die Überreste des Regimes in den Küstengebieten bekannt. Er betonte, dass die öffentlichen Einrichtungen ihre Arbeit wieder aufnehmen können, um die Rückkehr zum normalen Leben vorzubereiten, und dass die Sicherheitskräfte weiter daran arbeiten werden, die Stabilität und die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten (SANA 10.3.2025a). Der Gouverneur von Tartus betonte am 9.3.2025, dass die Provinz nach dem Sieg über die Überreste des untergegangenen Regimes eine allmähliche Rückkehr ins öffentliche Leben erlebt (SANA 9.3.2025a). In den meisten Vierteln der Stadt Latakia hat am 10.3.2025 das normale Leben wieder begonnen, nachdem die Angriffe der Überreste des ehemaligen Regimes vereitelt und die Sicherheit in der Stadt wiederhergestellt wurde (SANA 10.3.2025b). Nach der Ankündigung der Regierung in Damaskus über den Abschluss der Sicherheitskampagne an der syrischen Küste stürmten Gruppen von bewaffneten Männern, die dem Verteidigungsministerium angehören, die Stadt Harison in der Umgebung von Baniyas, wo sie Häuser und Eigentum von Zivilisten plünderten und in Brand setzten (SOHR 10.3.2025c). Die Lage in den Städten mag stabiler sein, aber in ländlicheren Gegenden finden abseits der Medien eklatante Rechtsverletzungen statt. Die Zwangsumsiedlungen gehen weiter (Sky News 9.3.2025a).
Die Zahl der Todesopfer der Kämpfe variierte stark (Guardian 9.3.2025). Laut dem Syrian Network for Human Rights (SNHR), das umfassende Dokumentationsstandards anwendet und als unabhängig gilt, haben Anhänger des Assad-Regimes 383 Menschen getötet, darunter 211 Zivilisten und 172 syrische Sicherheitskräfte, während syrische Sicherheitskräfte 396 Menschen getötet haben, darunter Zivilisten und entwaffnete Kämpfer (Guardian 10.3.2025). Syrische Sicherheitsquellen gaben an, dass mehr als 300 ihrer Mitglieder bei Zusammenstößen mit Angehörigen der ehemaligen Syrischen Arabischen Armee, bei koordinierten Angriffen und Hinterhalten auf ihre Streitkräfte getötet wurden (Sky News 9.3.2025b). Es wurden Massengräber mit Dutzenden von toten Mitgliedern gefunden (AJ 9.3.2025). Die syrischen Sicherheitskräfte töteten 700 ehemalige Soldaten und bewaffnete Männer, die dem ehemaligen Präsidenten Bashar al-Assad treu ergeben waren, oder sogenannte Regimeüberreste (Arabiya 9.3.2025). Dem Leiter der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte zufolge wurden 745 alawitische Zivilisten aus konfessionellen Gründen getötet, wobei er betonte, dass sie nicht an den Kämpfen beteiligt waren oder mit dem Regime in Verbindung standen (Sky News 9.3.2025a). Darüber hinaus wurden 125 Mitglieder der Sicherheitskräfte und 150 alawitische Kämpfer getötet (Sky News 9.3.2025a). Die meisten der von Regierungstruppen getöteten Zivilisten waren Alawiten, aber auch einige Christen wurden als tot bestätigt. Unter den getöteten Aufständischen des ehemaligen Regimes befanden sich Sunniten, Alawiten und Christen (TWI 10.3.2025). Laut der Vereinten Nationen kam es zu Tötungen ganzer Familien (UN News 9.3.2025). Die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte (SOHR) zog am 11.3.2025 Bilanz und verzeichnete eine Gesamtzahl von 1.093 Todesopfern vom Eintreffen bewaffneter Männer zur Unterstützung der Sicherheitskräfte bis zum 11.3.2025. Insgesamt wurden 44 Massaker verübt (SOHR 11.3.2025). Eine nicht näher genannte Beobachtungsgruppe verzeichnete der BBC zufolge mehr als 1.500 Todesopfer, darunter 1.068 Zivilisten (BBC 10.3.2025). Laut Aussage des Leiters von SOHR wurden Zehntausende Häuser geplündert und niedergebrannt (Sky News 9.3.2025a). Ein Freiwilliger der syrischen NGO Weißhelme (White Helmets) berichtete, dass seine Organisation am 5.3.2025 auf mehr als 40 Brände im Küstengebiet reagieren musste, bevor in der darauffolgenden Nacht die Schießerei begonnen hatte. Es wurde auch einer der Krankenwagen der Weißhelme angegriffen, ebenso das Krankenhaus und Kontrollpunkte (C4 9.3.2025). [Weitere Informationen zu den Vorfällen finden sich im Kapitel Allgemeine Menschenrechtslage - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad Regimes (seit 8.12.2024). Informationen zu den Tätergruppierungen finden sich im Kapitel Sicherheitsbehörden - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024).]
Diese Eskalation war nicht auf Latakia im Westen Syriens beschränkt, denn auch in anderen Gebieten am Rande der Hauptstadt Damaskus und in Dara'a kam es zu bewaffneten Zusammenstößen (AlHurra 8.3.2025). Unbekannte bewaffnete Männer in einem Auto warfen am 10.3.2025 Granaten und eröffneten das Feuer mit Maschinengewehren auf das Hauptquartier der allgemeinen Sicherheitskräfte im Stadtteil al-Mezzeh in Damaskus. Es kam zu Zusammenstößen zwischen den Angreifern und den Sicherheitskräften (SOHR 10.3.2025d).
Übergangspräsident ash-Shara' richtete einen dreißigtägigen Untersuchungsausschuss, der die tatsächlichen Geschehnisse untersuchen soll, ein. Im Gegensatz zu den früheren Ernennungen der Übergangsregierung für Ausschüsse, Ministerien und Provinzämter sind die sieben Mitglieder dieses neuen Ausschusses nicht mit HTS oder ihrer Verbündeten in Verbindung gebracht worden (TWI 10.3.2025). Der Ausschuss soll seinen Bericht dem Chef der syrischen Übergangsregierung, Ahmad ash-Shara', spätestens 30 Tage nach der Entscheidung zur Bildung des Ausschusses vorlegen (BBC 9.3.2025a). Er hat zur Aufgabe, die Ursachen, Umstände und Bedingungen aufzudecken, die zu diesen Ereignissen geführt haben, die Verletzungen zu untersuchen, denen die Zivilbevölkerung ausgesetzt war, die Verantwortlichen zu identifizieren, die Angriffe auf öffentliche Einrichtungen und Mitarbeiter der Sicherheitskräfte und der Armee zu untersuchen, die Verantwortlichen zu identifizieren und diejenigen, die nachweislich an den Verbrechen und Verletzungen beteiligt waren, an die Justiz zu verweisen (SANA 9.3.2025b). Am 9.3.2025 begannen die Behörden, gegen diejenigen vorzugehen, die Gewalttaten gegen Zivilisten begangen hatten. Die syrische Übergangsregierung verhaftete sogenannte undisziplinierte Gruppen, die in den letzten Tagen während der Säuberungsaktionen Sabotageakte begangen hatten. Sie sollen strafrechtlich verfolgt werden, weil sie die Anweisungen des Kommandos missachteten (Arabiya 9.3.2025).
Viele Beobachter sind sich einig, dass trotz der starken Präsenz interner Faktoren auch der externe regionale Faktor bei den Unruhen in der syrischen Küstenregion eine wichtige Rolle spielte. Syrische Sicherheitsquellen weisen darauf hin, dass Iran in die Ereignisse in der Region verwickelt war und dass er die Überreste des Regimes von Bashar al-Assad finanzierte und bewaffnete, die zwischen der Küste und der Provinz Homs unterwegs waren und aufgrund der instabilen Sicherheitslage in den Osten Syriens vordringen konnten (BBC 9.3.2025b). Israel drang nach dem Sturz des Assad-Regimes in Grenzdörfer in Syrien ein und bezeichnete dies als vorübergehende Maßnahme zum Schutz seiner eigenen Sicherheit. Während israelische Politiker seit Monaten deutlich machen, dass sie beabsichtigen, ihre Truppen in den Grenzregionen zu belassen, die eigentlich eine von internationalen Friedenstruppen überwachte Pufferzone sein sollte, stellen ihre Erklärungen über ein entmilitarisiertes Südsyrien eine Eskalation dar, die die Spannungen innerhalb Syriens verschärft hat (NYT 25.2.2025). Israel hatte die Pufferzone auf dem syrischen Golan umgangen und das Rückzugsabkommen von 1974 verletzt, indem es in Quneitra und Dara'a eindrang und weiteres syrisches Gebiet besetzte, bis es den Berg Hermon erreichte (BBC 9.3.2025b). Israelische Streitkräfte führen weiterhin Angriffe in und jenseits des entmilitarisierten Grenzstreifens von 1974 zwischen den von Israel besetzten Golanhöhen und Quneitra durch. Versuche Israels, die Herzen und Köpfe der Menschen in Quneitra zu gewinnen, wurden wiederholt abgewiesen und fanden gleichzeitig mit Razzien, Schießereien und anderen Verstößen statt (Etana 22.2.2025). Israel führte seit dem Sturz von al-Assad Hunderte von Luftangriffen in ganz Syrien durch, bei denen Luftwaffenstützpunkte, Munitionsdepots, militärische Ausrüstung und Stellungen von Kräften, die der neuen Regierung treu ergeben sind, angegriffen wurden (SCR 30.1.2025). Am 1.3.2025 drohte der israelische Ministerpräsident Netanyahu und der Verteidigungsminister Katz der syrischen Übergangsregierung, in Syrien einzugreifen, um die Drusen zu beschützen (Enab 1.3.2025; vgl. TIS 1.3.2025). Berichten aus Syrien zufolge kam es zuvor im Rahmen einer Sicherheitskampagne in Jaramana, einem Vorort von Damaskus, zu Zusammenstößen zwischen den Behörden der neuen syrischen Regierung und örtlichen drusischen Kämpfern (TIS 1.3.2025). [Weitere Informationen zur politischen Intervention Israels finden sich im Kapitel Politische Lage - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) / Außenpolitische Lage - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) und zur militärischen Intervention im Kapitel Sicherheitsbehörden - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) / Ausländische Unterstützung bzw. Einmischung - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024).] Kräfte von außen, die gemeinsam mit Assad die Macht verloren haben – Iran und seine Vasallen wie die libanesische Hisbollah –, haben Interesse daran, dass das neue Syrien scheitert (Standard 9.3.2025).
Nach dem Sturz des Assad-Regimes hat Russland begonnen, seine Streitkräfte aus der strategisch wichtigen Marinebasis Tartus abzuziehen. Dieser Rückzug könnte das Machtgleichgewicht in der Region beeinflussen und Auswirkungen auf die Sicherheitslage in Syrien haben (VB Amman 9.2.2025). [Weitere Informationen zu den politischen Beziehungen zwischen Syrien und Russland finden sich im Kapitel Politische Lage - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) / Außenpolitische Lage - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024). Informationen zur militärischen Präsenz Russlands sind dem Kapitel Sicherheitsbehörden - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) / Ausländische Unterstützung bzw. Einmischung - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) zu entnehmen.]
Ende Dezember wurde, einer syrischen Sicherheitsquelle von Al Jazeera zufolge, durch die Abteilung für militärische Operationen eine landesweite Sicherheitsoperation gestartet, um Überreste des untergegangenen Regimes zu jagen und militärische Kontrollpunkte an der Straße zum russischen Militärstützpunkt Hmeimim in Tartus einzurichten (AJ 28.12.2024b).[Weitere Informationen zu Sicherheitsoperationen finden sich in den Kapiteln Rechtsschutz / Justizwesen - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024), Sicherheitsbehörden - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) und Allgemeine Menschenrechtslage - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad Regimes (seit 8.12.2024).]
Die Internationale Koalition hat zwölf Sicherheitsoperationen gegen Zellen des Islamischen Staates (IS) durchgeführt, einige mit Beteiligung der SDF in verschiedenen Gebieten Syriens, wo diese Operationen zur Tötung von 14 Mitgliedern des IS führten, darunter zwei Anführer, sowie die Verhaftung von neun Personen, die beschuldigt werden, dem IS anzugehören und mit ihm zu kooperieren, darunter ein Ölinvestor (SOHR 23.2.2025). Die von den USA geführten internationalen Koalitionstruppen haben in Zusammenarbeit mit den SDF ein intensives militärisches Training mit schweren Waffen auf der Basis des Ölfeldes al-'Omar im Osten der Provinz Deir ez-Zour im Osten Syriens durchgeführt. Die Übungen sind Teil einer Reihe von Militärmanövern, die die Koalitionstruppen auf ihren Militärstützpunkten in den Provinzen Deir ez-Zour und al-Hasaka im Nordosten des Landes durchführen, um die Kampfbereitschaft und die operative Koordination mit den lokalen Partnern zu verbessern (TNA 27.2.2025). [Weitere Informationen zur Intervention der Internationalen Koalition bzw. der USA sind den Kapiteln Politische Lage - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) / Außenpolitische Lage - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) und Sicherheitsbehörden - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) / Ausländische Unterstützung bzw. Einmischung - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) zu entnehmen.]
Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, Grandi, sieht den Schlüssel, um die Voraussetzungen für ausreichende Lebensbedingungen und eine stabile Sicherheitslage zu schaffen, in der Elektrizität. Ohne diese gäbe es nicht nur extreme Unsicherheit. Die Lebensbedingungen, wie Kochen, Heizen, Transport usw. sind an Strom gekoppelt. Auch der Betrieb von Krankenhäusern und Schulen bedingt eine funktionierende Energieversorgung. Dauere der Zustand an, in dem nachts ganze Gegenden in völliger Dunkelheit lägen, sei ein "collapse of law and order" praktisch unvermeidlich. Die radikalen militanten Gruppierungen würden nur darauf warten, das Vakuum zu füllen (ÖB Amman 6.2.2025). [Weitere Informationen zur humanitären Lage, Stromversorgung etc. finde sich im Kapitel Grundversorgung und Wirtschaft.]
Kampfmittelreste und Blindgänger
In mehr als 13 Jahren Krieg wurden im ganzen Land schätzungsweise mehr als zehn Millionen Sprengkörper eingesetzt. In der Regel explodieren bis zu 30 % der eingesetzten Munition nicht, was zu einer hohen Kontaminierung mit Blindgängern führt (FR 20.1.2025b). Nicht explodierte Kampfmittelrückstände stellen eine große Gefahr für das Leben in Syrien dar. Sie werden hauptsächlich in zwei Kategorien unterteilt. Die Erste sind Blindgänger wie Streubomben, Mörsergranaten und Granaten. Diese sind in der Regel über der Erde und daher sichtbar. Die größere Herausforderung liegt in der zweiten Kategorie von Munition: Landminen. Ehemalige Regierungstruppen haben Hunderttausende davon in verschiedenen Gebieten in Syrien vergraben – hauptsächlich auf Ackerland (BBC 23.1.2025). Die Bedrohung durch Blindgänger hat sich seit dem Sturz des Assad-Regimes am 8.12.2024 noch verschärft, weil in Homs, aber auch in Damaskus, viele Waffen, darunter auch Sprengwaffen, zurückgelassen wurden (UN News 14.1.2025). Es ist ein starker Anstieg von Vorfällen mit Blindgängern und explosiven Kampfmittelrückständen zu verzeichnen, wobei fast täglich über zivile Opfer berichtet wird (UNOCHA 12.2.2025). Die Beseitigung von Landminen und anderen militärischen Trümmern ist dringender denn je. Während sich Millionen von Flüchtlingen auf ihre Rückkehr vorbereiten, sind viele ihrer Häuser oder das, was von ihnen übrig ist, mit nicht explodierten Mörser- und Artilleriegranaten, Raketen, Minen und Sprengfallen übersät (Leb24 13.2.2025). Für die Vertriebenen und diejenigen, die versuchen, nach Hause zurückzukehren, ist die Gefahr durch Blindgänger ständig und unvermeidlich (UN News 14.1.2025). Syrien ist seit Jahren unter den drei Ländern mit der höchsten Blindgänger-Dichte (FR 20.1.2025b). In allen Gebieten, in denen in den letzten Jahren Militäroperationen stattgefunden haben, sind nicht explodierte Kampfmittel weit verbreitet, sodass es riskant ist, nach Hause zurückzukehren und ein normales Leben wieder aufzunehmen. Trotz der dringenden Notwendigkeit, sie zu beseitigen, sind die Bemühungen nach wie vor unzureichend, weil die lokalen Behörden und humanitären Organisationen es verabsäumen, ernsthafte Schritte zum Schutz der Zivilbevölkerung zu unternehmen. Am stärksten betroffen sind die Gebiete unter der Kontrolle der neuen syrischen Regierung, gefolgt von der Demokratischen Autonomen Administration von Nord- und Ostsyrien (Democratic Autonomous Administration of North and East Syria - DAANES) und den Gebieten der durch die Türkei unterstützten SNA (SOHR 13.2.2025). Die Vorfälle ereignen sich in verschiedenen Gebieten des Landes. Dabei kommt es zu Explosionen auf landwirtschaftlichen Flächen, wo Zivilisten arbeiten, um Ernten zu sammeln oder nach Trüffeln zu suchen, zu Explosionen in Häusern oder während der Fahrt auf den Straßen (SOHR 21.2.2025). Nach Angaben des Halo Trust, einer internationalen Organisation, die auf die Räumung von Landminen und anderen Sprengkörpern spezialisiert ist, wurden allein seit dem Sturz al-Assads durch Landminen und andere explosive Hinterlassenschaften mindestens 400 Zivilisten getötet und verletzt, wobei die tatsächliche Zahl vermutlich viel höher liegt (Halo 3.2.2025). In den letzten neun Jahren wurden mindestens 422.000 Vorfälle mit Blindgängern in 14 Gouvernements in ganz Syrien gemeldet, wobei schätzungsweise die Hälfte davon tragische Opfer unter Kindern forderte. Die Gefahr betrifft etwa fünf Millionen Kinder, die in Gebieten leben, die mit den tödlichen Sprengkörpern verseucht sind. Für Kinder sind die Auswirkungen solcher Vorfälle verheerend. Wenn sie die Explosion überleben, sind lebensverändernde Verletzungen und Behinderungen die Folge, welche oft bedeuten, dass sie nicht mehr zur Schule gehen können oder dass es für sie schwieriger ist, Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung zu erhalten (UN News 14.1.2025). [Weiterführende Informationen zu den Auswirkungen von Blindgängern auf Kinder finden sich im Kapitel Relevante Bevölkerungsgruppen / Kinder - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024).] Laut Syrischer Beobachtungsstelle für Menschenrechte sind von Anfang 2025 bis 13.2.2025 169 Menschen durch Kampfmittelüberreste getötet worden, darunter 31 Kinder und sechs Frauen. 205 Personen wurden verletzt. Darunter 88 Kinder und Frauen (SOHR 13.2.2025). UNOCHA zählte bei 198 Vorfällen von Dezember 2024 bis 12.2.2025 141 Getötete, darunter 24 Kinder und eine Frau, sowie 265 Verletzte, darunter 114 Kinder und 16 Frauen. Von den 136 Vorfällen im Jänner und Februar ereigneten sich 90 während Bauern ihr Land bestellten oder Tiere weideten, was zum Tod von 61 Bauern und Hirten und 93 weiteren Verletzten führte. Seit Dezember wurden in Idlib, Aleppo, Hama, Deir ez-Zour und Lattakia insgesamt 138 Minenfelder und Minenpräsenzpunkte identifiziert (UNOCHA 12.2.2025). Viele der Getöteten sind den syrischen "Weißhelmen" zufolge Bauern und Landbesitzer, die versuchten auf ihr Land zurückzukehren (BBC 23.1.2025). Großstädte wie Idlib, ar-Raqqa, Aleppo, Hama, Homs und Ost-Ghouta, ein Vorort von Damaskus, wurden durch Bombardierungen verwüstet und sind deswegen mit Blindgängern übersät. Genau das sind die am meisten bewohnten Gegenden. Dort lebten teils Hunderttausende. Die Minenfelder und nicht explodierte Sprengkörper wie Bombenreste sind übers ganze Land verteilt (FR 20.1.2025b). Al Jazeera zufolge sind Provinzen wie Aleppo, Idlib, Hama, Homs, ar-Raqqa, Deir ez-Zour und al-Hasaka und in geringerem Maße Damaskus, Dara'a und Suweida mit Streumunition und Minen verseucht (AJ 1.1.2025c). Die folgende Karte stellt die Kontamination der syrischen Gouvernements durch Kampfmittelreste farblich dar:

BBC 23.1.2025
Der Islamische Staat (IS)
Die Instabilität wirkt sich auf Lager, Haftanstalten und andere Einrichtungen im Nordosten des Landes aus. 42.500 Personen, von denen einige mutmaßliche Verbindungen zu IS haben, sind weiterhin in Haft. Darunter sind 17.700 irakische Staatsangehörige und 16.200 syrische Staatsangehörige sowie 8.600 Staatsangehörige aus anderen Ländern (UN News 10.2.2025). [Weitere Informationen zu Flüchtlingslager in Nord- und Ostsyrien finden sich im Kapitel Allgemeine Menschenrechtslage - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad Regimes (seit 8.12.2024) / Allgemeine Menschenrechtslage in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Region Nord- und Ostsyrien (DAANES) / IDP's und Flüchtlinge.] Der IS ist in Syrien in zwei getrennten Gebieten verbreitet. Zum Ersten in der syrischen Jazira (Nordostsyrien), die von den von der Internationalen Koalition unterstützten SDF kontrolliert wird. Dort bewegt sich der IS in der südlichen Wüste der Provinz al-Hasaka, die auch mit der nordöstlichen Seite der Grenzstadt al-Bu Kamal verbunden ist, genauer gesagt mit der Stadt al-Baghouz, der letzten städtischen Hochburg des IS. Dieses Gebiet ist geografisch mit der Hatra-Wüste in der irakischen Provinz Ninive verbunden, trotz der Betonblöcke, die die beiden Länder trennen, bewegt sich der IS immer noch über die Grenze, wie ein Bewohner der ländlichen Provinz al-Hasaka gegenüber Al Jazeera bestätigt. Das zweite Gebiet, bekannt als al-Badiya ash-Shamiya (zu Deutsch: Syrische Wüste), befindet sich in der Nähe der Stadt Palmyra, östlich der Provinz Homs. Es zeichnet sich durch seine Weite aus und endet am Rande der meisten syrischen Provinzen und ist auch mit der irakischen Wüste al-Anbar verbunden, die eine wichtige Hochburg für den IS ist. Der IS profitierte früher von der Aufteilung des Einflusses entlang des Grenzstreifens zwischen den US-amerikanischen Streitkräften, die in der Militärbasis at-Tanf stationiert waren, und den iranischen Milizen, die al-Bu Kamal kontrollierten. Zusätzlich zu seiner relativ langen Erfahrung im Kampf und in der Anpassung an die Wüste konnte der IS seine Bewegung in diesem Gebiet zwischen den beiden Ländern aufrechterhalten (AJ 2.3.2025). Eine Reportage des Spiegels, bei der ein Journalist in die al-Badiya reiste und mit verschiedenen Personen vor Ort sprach, deutet an, dass der IS dort nicht mehr so stark präsent ist, sondern viele Überfälle und Angriffe von der gestürzten syrischen Regierung dem Islamischen Staat zugeschoben wurden (Spiegel 9.2.2025). Die Vielzahl der gegen den IS kämpfenden Parteien und der Zustand der Feindseligkeit oder Rivalität zwischen ihnen schuf einen Zustand der Verwirrung, der in der jüngsten Zeit (zwischen 2024 und 2023) offensichtlich wurde. Dies trug dazu bei, dass die Informationen über die Zahlen und Bewegungen der Organisation ungenau und sehr variabel sind, da es bis heute keine genaue Zahl für die Anzahl der IS-Kämpfer in Syrien gibt. Einige Quellen vor Ort deuten darauf hin, dass die Zahl der aktiven IS-Kämpfer in Syrien zwischen 900 und 1100 liegt, wobei sich der größte Teil von ihnen in der levantinischen al-Badiya befindet, während der kleinere Teil auf der syrischen Jazira (Nordostsyrien) verteilt ist (AJ 2.3.2025). Der IS hat die Sicherheitslücke ausgenutzt, die durch den Zusammenbruch des Regimes des ehemaligen syrischen Präsidenten Bashar al-Assad im vergangenen Dezember entstanden ist, so der SDF-Anführer 'Abdi. Seither wurde der IS sichtbarer und aktiver. Die Terrorgruppe nutzt Waffenlager, die sie beschlagnahmt hat, nachdem sie von Assad-treuen Kräften aufgegeben wurden. Der IS werde auch immer mutiger und schicke Terroristen aus ihren Verstecken in der Badiya in die umliegenden Städte (VOA 27.2.2025). Am 10.2.2025 stellte ein UN-Beamter fest, dass die unbeständige Lage in Syrien sehr besorgniserregend ist. Es besteht die Gefahr, dass Bestände moderner Waffen in die Hände von Terroristen fallen. Die syrische Badiya-Region wird weiterhin als Zentrum für die externe Operationsplanung des IS genutzt und ist ein wichtiges Gebiet für dessen Aktivitäten (UN News 10.2.2025). Der Abzug der USA würde eine Stärkung des IS bewirken, weil die Gruppierung die Schwäche der neuen syrischen Übergangsregierung ausnutzen wird, die nicht in der Lage ist, das gesamte syrische Staatsgebiet zu kontrollieren. Beamte warnen, dass der Abzug der US-Streitkräfte die SDF alleine lassen und die Sicherheit von mehr als 20 Gefängnissen und Flüchtlingslagern bedrohen wird, in denen mehr als 50.000 Menschen, darunter etwa 9.000 IS-Kämpfer, untergebracht sind. Ohne die US-amerikanischen Streitkräfte könnten die SDF die Gefängnisse und Lager aufgeben und Tausenden von IS-Kämpfern die Flucht ermöglichen. Der türkische Außenminister Fidan sagte Anfang Januar, dass die Türkei bereit sei, die Kontrolle über die Gefängnisse zu übernehmen, in denen IS-Gefangene untergebracht sind (AlHurra 6.2.2025a). In den letzten Jahren, nachdem der IS seine letzten städtischen Hochburgen verloren hatte, führten IS-Gruppierungen Hunderte von militärischen und sicherheitspolitischen Operationen in Syrien durch, meist in Form von Schnellangriffen auf Stellungen iranischer Milizen und Angehörige der ehemaligen syrischen Regime-Armee, zusätzlich zu aufeinanderfolgenden Angriffen auf Öltankwagen, die Öllieferungen von den syrischen Jazira-Feldern zu den Raffinerien in Homs und Baniyas transportierten. Seit der Ankündigung des Sturzes des Assad-Regimes sind die Angriffe des IS zurückgegangen, abgesehen von den üblichen Angriffen in der syrischen Region Jazira und zwei Angriffen in der levantinischen Badiya, von denen einer auf das Gasfeld von Sha'er abzielte und ein Todesopfer forderte. Dieses relative Verschwinden ist nicht unbedingt von Dauer, sondern wahrscheinlich eher vorübergehend und auf mehrere Gründe zurückzuführen, von denen die wichtigsten sind: 1. fehlende militärische Ziele durch den Abzug der Iranischen Milizen und das Auflösen der Syrischen Arabischen Armee (SAA), 2. der Einsatz militärischer Gruppierungen, die der Syrischen Freien Armee (SFA) angehörten und mittlerweile dem syrischen Verteidigungsministerium unterstellt sind, um das Machtvakuum in der Region zu schließen und wichtige strategische Positionen insbesondere an der einzigen Verbindungsstraße zwischen Deir ez-Zour und Damaskus zu übernehmen (AJ 2.3.2025).
Die Sicherheitslage in den verschiedenen Regionen Syriens variiert (VB Amman 9.2.2025). Im Folgenden wir die Sicherheitslage je nach Region dargestellt:
Zentralsyrien
Nach dem Sturz des Assad-Regimes und der Machtübernahme islamistischer Gruppen bleibt die Sicherheitslage auch in den Küsten- und Zentralregionen Syriens fragil und stark fragmentiert. Während einige Gebiete weitgehend unter der Kontrolle der neuen islamistischen Machthaber stehen, gibt es weiterhin Widerstand durch lokale Milizen, ehemalige Assad-treue Gruppen und ausländische Akteure (VB Amman 9.2.2025). Das syrische Innenministerium hat seine Sicherheitsoperationen in verschiedenen Provinzen intensiviert und dabei Elemente des gestürzten Assad-Regimes ins Visier genommen, die ihre Bewegungen in einigen Gebieten verstärkt haben. In mehreren Gebieten, insbesondere in den ländlichen Gebieten von Damaskus, Homs und Tartus, fanden groß angelegte Sicherheitsoperationen statt, bei denen eine Reihe von bewaffneten Kämpfern festgenommen und andere bei direkten Zusammenstößen neutralisiert wurden. Sicherheitsberichte bestätigen, dass diese Gruppierungen die syrische Armee und die Sicherheitskräfte ins Visier genommen hatten, um die Sicherheit zu schwächen und Chaos zu stiften. Dabei nutzen sie die schwierige geografische Lage einiger Gebiete, um sich zu verstecken und ihre Reihen neu zu formieren (AAA 1.3.2025). Damaskus ist unter der Kontrolle islamistischer Gruppierungen. Während in einigen Vierteln eine gewisse Stabilität herrscht, sind Anschläge, Attentate und gezielte Angriffe rivalisierender Gruppen weiterhin an der Tagesordnung. Israelische Luftangriffe auf mutmaßliche Waffenlager oder Stellungen von pro-iranischen Milizen haben zugenommen, während in den Außenbezirken einzelne Widerstandszellen gegen die neuen Machthaber operieren. IS-Zellen und lokale Widerstandsgruppen greifen regelmäßig Kontrollpunkte an, was zu einer angespannten Lage führt (VB Amman 9.2.2025). Bei Zusammenstößen zwischen den Streitkräften der neuen Machthaber Syriens und bewaffneten Männern der Minderheit der Drusen in der Nähe von Damaskus am 1.3.2025 wurde eine Person getötet und neun weitere verletzt, wie ein syrischer Menschenrechtsbeobachter berichtet (FR24 1.3.2025). Interne Sicherheitskräfte haben in Begleitung lokaler bewaffneter Gruppen eine Sicherheitskampagne gegen die Wohnhäuser von Offizieren in der Stadt Qatana im Hinterland von Damaskus durchgeführt, bei der Dutzende von Bewohnern der Gegend verhaftet und eine Ausgangssperre verhängt wurden. Es kam wiederholt zu Hausdurchsuchungen, begleitet von Vandalismus, Plünderungen und Verhaftungen einer Reihe von Bewohnern, darunter Männer und Frauen (SOHR 28.2.2025a). Im Umland von Damaskus kam es am 27.2.2025 zu Zusammenstößen zwischen syrischen Sicherheitskräften und bewaffneten Männern, bei denen es Verletzte gab (Shafaq 27.2.2025). Die Zunahme von Gewalt und Kriminalität in den Minderheitengebieten Syriens bleibt die größte Herausforderung für die neuen Behörden seit dem Sturz des alten Regimes im Dezember 2024. Das Land hat einen Anstieg der Angriffe erlebt, sowohl von Überbleibseln des Regimes, deren Interessen nach dem Sturz al-Assads leiden und die versuchen, das Land zu destabilisieren, als auch von allgemeinen Straftätern (AAA 1.3.2025). Die ehemals von der Assad-Regierung gehaltenen Küstenregionen Latakia und Tartus, die als Hochburgen der alawitischen Gemeinschaft galten, sind mittlerweile unter der Kontrolle islamistischer Gruppen gefallen. Der Übergang verlief jedoch nicht ohne Widerstand, da lokale alawitische Milizen, Überreste regierungstreuer Einheiten und vereinzelt russische Kräfte um ihre Einflusszonen kämpften. Während die Küste früher als sicher galt, könnten neue Konflikte zwischen islamistischen Gruppen, Assad-treuen Einheiten und möglicherweise verbleibenden russischen Kräften in den kommenden Monaten entstehen (VB Amman 9.2.2025). In der Küstenregion ist die Sicherheitslage instabil und durch wiederholte Angriffe an Kontrollpunkten und kriminelle Aktivitäten wie Plünderungen, Raubüberfälle und Entführungen, insbesondere in ländlichen Gebieten, gekennzeichnet (UNOCHA 12.2.2025). Die Region Latakia ist strategisch wichtig und beherbergt wichtige militärische Einrichtungen, die von der Assad-Regierung genutzt wurden. Russland hat hier noch Interessen, insbesondere im Hinblick auf den ehemaligen Militärflughafen Hmeimim. Vereinzelt wurden Kämpfe zwischen islamistischen Gruppen und zurückgebliebenen pro-Assad-Milizen gemeldet (VB Amman 9.2.2025). In den vergangenen zwei Monaten haben ehemalige Regimegruppierungen vier Operationen im Nordwesten des Landes durchgeführt, bei denen Angehörige der Abteilung für Militäreinsätze getötet und verletzt wurden (AAA 1.3.2025). In Tartus wurde die frühere russische Marinebasis Berichten zufolge von russischen Truppen teilweise geräumt, wobei unklar ist, ob sie vollständig aufgegeben wurde. Islamistische Gruppen haben die Kontrolle über die Stadt übernommen, aber die Präsenz von Untergrundzellen ehemaliger Assad-Anhänger könnte zu weiteren Spannungen führen (VB Amman 9.2.2025). Aufrufe zur Gewalt unter ehemaligen Assad-Anhängern haben viele Alawiten dazu veranlasst, in den syrischen Küstengouvernements Tartus und Latakia sowie in Homs zu den Waffen gegen die von HTS geführten Truppen zu greifen (LWJ 29.1.2025). Bewaffnete Männer auf zwei Motorrädern haben eine Polizeistation in der Stadt Savita in der Provinz Tartus angegriffen und Handgranaten geworfen, was zu einem bewaffneten Zusammenstoß zwischen den Angreifern und dem Personal der Station führte, bei dem einer der Mitarbeiter der Station verletzt wurde. Unterdessen wurde ein junger Zivilist aus dem Hinterland von Tartus durch verirrte Kugeln getötet, als er in einem Auto unterwegs war, berichtet die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte (SOHR 28.2.2025b). In Homs, Hama und Nordwestsyrien herrscht unterdessen relative Stabilität, abgesehen von einigen Unruhen im ländlichen Homs (UNOCHA 12.2.2025). Die zentrale Region Syriens, bestehend aus Homs und Hama, bleibt nach dem Sturz des Regimes eine Zone mit unklaren Machtverhältnissen. Die Stadt Homs, die einst ein zentrales Schlachtfeld im syrischen Bürgerkrieg war, ist nun ein Gebiet mit sporadischen Kämpfen zwischen islamistischen Gruppen und Widerstandsbewegungen, darunter ehemalige regierungstreue Milizen und lokale Stämme. Während die islamistischen Machthaber Kontrolle über die Stadt beanspruchen, gibt es Berichte über vereinzelte Scharmützel und Anschläge (VB Amman 9.2.2025). Kämpfer der Gruppierung Islamischer Staat (IS) haben am 10.12.2024 in der syrischen Region Homs mindestens 54 Menschen getötet, die alle ehemalige Mitglieder der Regierung von Bashar al-Assad gewesen sein sollen und nach deren Zusammenbruch versucht haben sollen zu fliehen (MEE 10.12.2024). Ähnlich wie Homs ist auch Hama von sozialen Spannungen und wirtschaftlicher Unsicherheit geprägt. Einige ländliche Gebiete außerhalb der Stadt stehen noch unter Einfluss lokaler Gruppierungen oder einzelner Widerstandszellen, die sich der neuen Ordnung widersetzen. Die humanitäre Lage in beiden Städten bleibt kritisch, da die Infrastruktur stark beschädigt ist und viele der ehemaligen staatlichen Versorgungsstrukturen nicht mehr funktionieren. Ar-Raqqa, die ehemalige Hauptstadt des IS, bleibt ein Brennpunkt der Unsicherheit. Teile der Region sind nach wie vor von lokalen kurdischen Einheiten der Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF) kontrolliert, was die Spannungen zusätzlich erhöht. Nach der Übernahme islamistischer Gruppierungen in anderen Teilen des Landes ist die Lage in ar-Raqqa weiterhin angespannt, da sich verschiedene Gruppen um die Kontrolle streiten. IS-Schläferzellen sind weiterhin aktiv und haben in den letzten Monaten gezielte Anschläge auf islamistische Sicherheitskräfte und Verwaltungsstrukturen verübt. Letztlich bleibt auch die Sicherheitslage in Deir ez-Zour hochgradig instabil. Die Region war bereits zuvor ein zentrales Schlachtfeld gegen den IS, und obwohl sich die Machtdynamik geändert hat, sind Guerilla-Taktiken, Anschläge und bewaffnete Konflikte weiterhin an der Tagesordnung. Die Kontrolle über Deir ez-Zour ist stark fragmentiert, da verschiedene islamistische Gruppierungen, die SDF sowie lokale Stammesmilizen um Einfluss kämpfen. Die neuen islamistischen Machthaber Syriens haben keine einheitliche Kontrolle über die Region, da verschiedene Gruppen um Territorium ringen. HTS und andere Fraktionen versuchen, ihre Positionen zu stärken, was zu Zusammenstößen mit lokalen Stämmen und ehemaligen regierungstreuen Milizen führt. Die SDF hält weiterhin einige Gebiete, insbesondere im nördlichen und östlichen Teil der Provinz, was die Spannungen mit islamistischen Gruppen und türkisch unterstützten Milizen weiter verschärft. Der IS ist weiterhin aktiv und nutzt das Machtvakuum, um Schläferzellen zu reaktivieren. In ländlichen Gebieten verübt der IS regelmäßig Anschläge auf Sicherheitskräfte, Checkpoints und lokale Stammesführer, die mit den neuen Machthabern kooperieren. Die sich verschlechternde Sicherheitslage ermöglicht es dem IS, erneut Rekruten anzuwerben, insbesondere unter den wirtschaftlich benachteiligten Stämmen. Deir ez-Zour war schon vor dem Sturz al-Assads ein Zentrum für Schmuggel und illegalen Ölhandel, eine Situation, die sich nun weiter verschärft hat. Kriminelle Netzwerke, bewaffnete Stämme und ehemalige regierungstreue Gruppen kontrollieren Teile der Ölfelder und Routen für Schmuggelware, was zu bewaffneten Auseinandersetzungen um wirtschaftliche Ressourcen führt. Die wirtschaftliche Lage ist katastrophal, da Versorgungslinien unterbrochen wurden und viele Menschen ohne Einkommen oder humanitäre Hilfe auskommen müssen (VB Amman 9.2.2025).
Südsyrien
Nach dem Sturz der Assad-Regierung und der Machtübernahme islamistischer Gruppierungen bleibt die Sicherheitslage im Süden Syriens fragil und unvorhersehbar. Die neuen Machthaber versuchen, die Kontrolle über das Land zu festigen, stehen aber vor internen Machtkämpfen, Widerstand lokaler Milizen und anhaltenden ausländischen Interventionen (VB Amman 9.2.2025). Israel griff Syrien bereits vor dem Sturz al-Assads an und gibt an, damit den Zustrom von Waffen und Geld aus Iran an die militante Hizbollah-Gruppe im Libanon eindämmen zu wollen. Seit 8.12.2024 hat Israel Gebiete nahe der gemeinsamen Grenze besetzt und militärische Einrichtungen angegriffen (NYT 25.2.2025). Seit dem 8.12.2024 hat Israel seine Militäroperationen in Syrien intensiviert, die Pufferzone besetzt und die Kontrolle über den Berg Hermon vervollständigt sowie seine Operationen in Quneitra und Rif Dimashq ausgeweitet (AJ 8.2.2025). Die israelische Armee gab bekannt, dass Bewaffnete am 31.1.2025 das Feuer auf ihre Streitkräfte in der Gegend von Quneitra auf der syrischen Seite des besetzten Golan eröffnet haben, zum ersten Mal seit ihrem Einmarsch in Syrien und ihrer Besetzung der Pufferzone nach dem Sturz des Regimes von Bashar al-Assad (AJ 1.2.2025). Seit 25.2.2025 fliegt Israel Luftangriffe im Süden Syriens, die Aussagen des israelischen Verteidigungsministers Katz zufolge Teil einer „neuen Politik“ seien, die darauf abziele, einen „entmilitarisierten Süden Syriens“ zu gewährleisten. Er fügte hinzu, dass jeder Versuch syrischer Streitkräfte oder militanter Gruppierungen, in dem von Israel als „Sicherheitszone“ bezeichneten Gebiet in der Region Fuß zu fassen, „mit Feuer beantwortet“ werde. Diese Politik wurde am 23.2.2025 vom israelischen Premierminister Netanjahu in einer Rede angekündigt, in der er die „vollständige Entmilitarisierung“ des südlichen Syrien forderte. Israel werde keine syrischen Streitkräfte in Quneitra, Dara'a und Suweida dulden (NYT 25.2.2025). [Weitere Informationen zum israelischen Vorgehen in Syrien finden sich in den Kapiteln Politische Lage - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) / Außenpolitische Lage - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) und Sicherheitsbehörden - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) / Ausländische Unterstützung bzw. Einmischung - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024).] Quneitra, das an den von Israel besetzten Golanhöhen grenzt, hat sich zu einem besonders sensiblen Sicherheitsgebiet entwickelt. Die islamistischen Machthaber versuchen, ihre Position entlang der Grenze zu Israel zu festigen, was wiederholt zu israelischen Luft- und Raketenangriffen auf ihre Stellungen geführt hat. Gleichzeitig sind pro-iranische Gruppen und schiitische Milizen aktiv, die gegen den neuen islamistischen Machtblock kämpfen. Die Präsenz internationaler Akteure macht Quneitra zu einem Brennpunkt mit anhaltenden Scharmützeln zwischen verschiedenen Fraktionen (VB Amman 9.2.2025). Am 2.2.2025 bestätigten die Behörden, dass sich die israelischen Verteidigungskräfte (Israel Defense Forces - IDF) aus den Gebäuden der Provinzverwaltung und des Gerichts in der Friedensstadt, Provinz Quneitra, zurückgezogen hatten und dabei massive Zerstörungen an der Infrastruktur und an zivilen Dokumenten hinterlassen hatten (UNOCHA 12.2.2025). Dara'a, die einstige Wiege des syrischen Aufstands, bleibt eine der instabilsten Regionen im Süden. Trotz der Machtübernahme islamistischer Gruppen gibt es anhaltenden Widerstand durch lokale Milizen und ehemalige regierungsnahe Kräfte, die mit der neuen Führung nicht kooperieren. Attentate, Entführungen und gezielte Angriffe auf Funktionäre der neuen Machthaber sind häufig. Zudem kommt es regelmäßig zu israelischen Luftangriffen auf mutmaßliche pro-iranische Milizen, die sich aus früheren Assad-treuen Gruppen rekrutieren (VB Amman 9.2.2025). Am 5.1.2025 kam es in der Stadt as-Sanamayn im ländlichen Dara'a zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen mehreren Parteien, die zu einem Ausnahmezustand führten. Es wurden die Streitkräfte der Übergangsregierung mobilisiert. Nach dem Eingreifen der Streitkräfte wurde vereinbart, die Zusammenstöße zwischen allen Parteien sofort zu beenden, alle Regierungsgebäude zu übernehmen und öffentliche Einrichtungen zu schützen sowie die schweren und mittleren Waffen der lokalen Gruppen abzuziehen (Sky News 5.1.2025). Die mehrheitlich von Drusen bewohnte Provinz Suweida nimmt weiterhin eine Sonderrolle ein. Während des Bürgerkriegs hatte die Region eine gewisse Autonomie bewahrt und sich weitgehend aus den Kämpfen herausgehalten. Nach der Machtübernahme islamistischer Gruppen bleibt die Region misstrauisch gegenüber der neuen Herrschaft und ist nur lose in die neue Ordnung integriert. In den letzten Monaten gab es Zusammenstöße zwischen drusischen Milizen und islamistischen Einheiten, die ihre Autorität durchsetzen wollen. Auch in Suweida sind Entführungen und lokale Machtkämpfe weiterhin ein Problem (VB Amman 9.2.2025). In den südsyrischen Provinzen Dara'a und Quneitra kam es am Anfang Februar zu israelischen Luftangriffen. Der israelische Armeesprecher gab bekannt, dass Kampfflugzeuge einen Angriff auf ein Waffendepot in der Gegend von Deir 'Ali im Süden Syriens durchgeführt haben und behauptete, das Depot gehöre der Islamischen Widerstandsbewegung (Hamas). Der Angriff erfolgt inmitten der eskalierenden Spannungen an der Grenze zwischen Syrien und Israel, da die israelischen Streitkräfte ihren Einmarsch in die Provinz Quneitra weiter ausweiten (AJ 8.2.2025).
Die Waffenruhe zwischen Israel und der libanesischen Hizbollah-Miliz wurde bis zum 18.2.2025 verlängert. Diese Entwicklung beeinflusst besonders die Sicherheitslage im Süden Syriens, insbesondere in Grenzgebieten zum Libanon (VB Amman 9.2.2025). Die Lage an der libanesisch-syrischen Grenze ist seit dem Sturz des ehemaligen syrischen Präsidenten Bashar al-Assad am 8.12.2024 von sporadischen Zusammenstößen und bürokratischen Hürden geprägt. In den ersten Wochen nach al-Assads Sturz kämpften bewaffnete syrische Kämpfer an mehreren Stellen der durchlässigen Grenze zwischen den beiden Ländern mit der libanesischen Armee (MEE 10.2.2025). Am 21.2.2025 gab das israelische Militär bekannt, dass es Grenzübergänge zwischen Syrien und dem Libanon bombardiert hat, die angeblich von der Hizbollah genutzt werden. Der israelische Beschuss richtete sich gegen die illegalen Grenzübergänge zwischen Syrien und dem Libanon in Wadi Khaled und im westlichen Umland von Homs und führte zu einer Reihe von Verletzten. Zehn Tage zuvor hatte das israelische Militär nach eigenen Angaben einen Luftangriff auf einen Tunnel an der syrisch-libanesischen Grenze geflogen, der angeblich von der von Iran unterstützten Hizbollah für den Waffenschmuggel genutzt wurde (Sky News 21.2.2025). Ein libanesischer Militärexperte sagt, dass die Grenzgebiete praktisch in den Händen der Hizbollah sind. In der Vergangenheit gab es eine Art Synergie zwischen der Hizbollah und den Stämmen beim Aufbau einer Parallelwirtschaft, die auf dem Schmuggel von Captagon basierte. Diese Synergie besteht auch heute noch (AlHurra 7.2.2025). Die syrische Übergangsregierung startete Anfang Februar 2025 eine umfangreiche Kampagne an der syrisch-libanesischen Grenze, bei der sie nach eigenen Angaben gegen Waffen- und Drogenschmuggel vorgehen. Schiitische Clans lieferten sich dabei schwere Gefechte mit den syrischen Streitkräften und kündigten schließlich ihren Rückzug aus Syrien in den Libanon an (MEE 10.2.2025). Die libanesische Armee gab bekannt, dass der Einsatz von Militäreinheiten an der nördlichen und östlichen Grenze angeordnet wurde, um auf die von syrischem Gebiet ausgehenden Feuerquellen zu reagieren (MEE 10.2.2025). Erklärungen der neuen Regierung in Damaskus deuten darauf hin, dass sie die Sicherheitskampagnen entlang der Grenze fortsetzen wird, um gegen Schmugglerbanden vorzugehen (AlHurra 7.2.2025). [Weiterführende Informationen zum Grenzgebiet Libanon-Syrien sind dem Kapitel Bewegungsfreiheit - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) zu entnehmen.]
Nordsyrien
Die Sicherheitslage in Nordsyrien ist nach wie vor instabil, da verschiedene Fraktionen um Kontrolle und Einfluss konkurrieren (SCR 30.1.2025). Nach al-Assads Sturz und der Machtübernahme islamistischer Gruppierungen bleibt der Nordwesten Syriens eine der unruhigsten und komplexesten Regionen des Landes. Die neuen Machthaber bestehen aus einem Bündnis verschiedener islamistischer Fraktionen, wobei insbesondere Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) in Idlib und Teilen Aleppos eine führende Rolle einnehmen. Trotz der formellen Übernahme der Macht kommt es in der Region weiterhin zu Machtkämpfen zwischen rivalisierenden islamistischen Gruppen, Widerstandszellen Assad-treuer Kräfte und externen Bedrohungen durch Luftangriffe und Grenzkonflikte (VB Amman 9.2.2025). Teile des Nordostens Syriens, insbesondere Ost-Aleppo, ar-Raqqa und al-Hasaka, sind von Feindseligkeiten, Zusammenstößen und Angriffen mit improvisierten Sprengkörpern (Improvised Explosive Devices - IED) betroffen (UNOCHA 12.2.2025). Idlib ist nun das Zentrum der islamistischen Verwaltung in Syrien, bleibt aber eine hochgradig instabile Region. Während HTS als dominierende Kraft die Kontrolle beansprucht, gibt es weiterhin Konflikte mit anderen Fraktionen sowie Widerstand durch kleinere Gruppierungen, die nicht vollständig in die neue Ordnung integriert wurden. Trotz des Sturzes al-Assads bleiben die syrischen Lufträume gefährdet durch israelische Angriffe auf iranische oder mit Iran verbundene Gruppierungen, während Russland gelegentlich gezielte Angriffe auf dschihadistische Gruppierungen in der Region durchführt. Spannungen zwischen HTS, anderen islamistischen Gruppierungen und lokalen Milizen sorgen für eine fragile Sicherheitslage mit regelmäßigen Attentaten und bewaffneten Auseinandersetzungen. Die anhaltende Instabilität, fehlende Grundversorgung und wirtschaftliche Notlage haben die humanitäre Situation in Idlib weiter verschärft. Aleppo bleibt eine der strategisch wichtigsten Städte Syriens, ist jedoch weiterhin zwischen verschiedenen Akteuren umkämpft. Während islamistische Gruppierungen Teile der Stadt kontrollieren, gibt es in anderen Bezirken noch Präsenz ehemaliger regierungstreuer Milizen oder autonomer kurdischer Einheiten. In nördlichen Teilen Aleppos gibt es weiterhin Spannungen zwischen türkisch unterstützten Milizen und kurdischen Einheiten der SDF. In Teilen Aleppos kommt es weiterhin zu gezielten Attentaten, Entführungen und Sprengstoffanschlägen gegen islamistische Führungspersonen, was auf eine aktive Widerstandsbewegung hindeutet. Die Stadt bleibt schwer beschädigt, und der Wiederaufbau schreitet nur schleppend voran, da sich die neuen islamistischen Machthaber auf militärische Kontrolle und weniger auf infrastrukturelle Erholung konzentrieren (VB Amman 9.2.2025). Das syrische Verteidigungsministerium gab bekannt, dass es einen Angriff der SDF an der Ashrafiya-Front Anfang März 2025 in Aleppo-Stadt zurückgeschlagen hat. Das syrische Verteidigungsministerium hat aus mehreren Gebieten militärische Verstärkung an die Kampffronten gegen die SDF in Aleppo geschickt (AJ 10.3.2025c). Die syrische Armee hat nach eigenen Angaben Mitglieder der kurdisch geführten SDF festgenommen, als diese aus dem Viertel al-Ashrafiya nach Aleppo eindrangen (BBC 9.3.2025a).
Quellen
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AJ - Al Jazeera (10.3.2025c): الجيش السوري يصد هجوما لـ"قسد" في حلب والأمن يلاحق الفلول بدير الزور [Syrische Armee schlägt Angriff der SDF in Aleppo zurück; Sicherheitskräfte verfolgen Überreste in Deir ez-Zour], https://www.aljazeera.net/news/2025/3/10/عاجل-سانا-عن-وزارة-الدفاع-السورية, Zugriff 11.3.2025
AJ - Al Jazeera (9.3.2025): هذه حقيقة ما جرى في الساحل السوري وهكذا بدأت الأحداث [Dies ist die Wahrheit über die Geschehnisse an der syrischen Küste und wie die Ereignisse begannen], https://www.aljazeera.net/news/2025/3/9/هذه-حقيقة-ما-جرى-في-الساحل-السوري-وهكذا, Zugriff 11.3.2025
AJ - Al Jazeera (2.3.2025): رايةٌ في الرمال.. مستقبل تنظيم الدولة في سوريا الجديدة [Eine Flagge im Sand Die Zukunft von ISIS im neuen Syrien], https://www.aljazeera.net/politics/2025/3/2/راية-في-الرمال-مستقبل-تنظيم-الدولة-في, Zugriff 3.3.2025
AJ - Al Jazeera (8.2.2025): انفجارات ضخمة في درعا والقنيطرة جنوبي سوريا [Massive Explosionen in Daraa und Quneitra, Südsyrien], https://www.aljazeera.net/news/2025/2/8/عاجل-مراسل-الجزيرة-دوي-انفجارات-ضخمة, Zugriff 10.2.2025
AJ - Al Jazeera (1.2.2025): أول هجوم على قوات الاحتلال منذ بدء توغلها في سوريا [Erster Angriff auf Besatzungstruppen seit Beginn ihres Einmarsches in Syrien], https://www.aljazeera.net/news/2025/2/1/قوات-الاحتلال-تتعرض-لإطلاق-نار-لأول, Zugriff 3.2.2025
AJ - Al Jazeera (1.1.2025c): ما المحافظات السورية الأكثر تلوثا بالألغام والقنابل العنقودية؟ [Welche syrischen Provinzen sind am stärksten mit Minen und Streubomben verseucht?], https://www.aljazeera.net/news/2025/1/1/ما-المحافظات-السورية-الأكثر-تلوثا, Zugriff 2.1.2025
AJ - Al Jazeera (28.12.2024b): عملية أمنية واسعة في سوريا لملاحقة الفلول وعزل قاعدة حميميم [Sicherheitsoperation in Syrien: Jagd auf Überreste, Isolierung des Stützpunkts Hmeimim], https://www.aljazeera.net/news/2024/12/28/عاجل-مصدر-أمني-سوري-للجزيرة-عملية, Zugriff 3.1.2025
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Sky News - Sky News (5.1.2025): اشتباكات بين فصائل مسلحة جنوبي سوريا.. ماذا يحدث؟ [Zusammenstöße zwischen bewaffneten Gruppierungen im Süden Syriens. Was ist hier los?], https://www.skynewsarabia.com/middle-east/1766755-اشتباكات-فصائل-مسلحة-جنوبي-سوريا-يحدث؟, Zugriff 9.1.2025
SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (11.3.2025): رغم الهدوء النسبي بالعمليات الانتقامية في الساحل وجباله.. 44 مجزرة طائفية راح ضحيتها 1093 مواطن دون رادع - المرصد السوري لحقوق الإنسان [Trotz einer relativen Flaute bei den Repressalien in der Sahelzone und in den Bergen 44 sektiererische Massaker, bei denen 1.093 Zivilisten getötet wurden, unkontrolliert], https://www.syriahr.com/رغم-الهدوء-النسبي-بالعمليات-الانتقام/752704, Zugriff 12.3.2025
SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (10.3.2025c): Despite announcement about accomplishing security campaign in Syrian coastline | Groups of gunmen continue crimes and violations against residents, https://www.syriahr.com/en/357488, Zugriff 11.3.2025
SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (10.3.2025d): Armed attack | Gunmen attack headquarters of general security forces in Damascus, https://www.syriahr.com/en/357483, Zugriff 11.3.2025
SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (28.2.2025a): برفقة مجموعات مسلحة محلية.. قوى الأمن الداخلي تنفذ حملة أمنية في مدينة قطنا تسفر عن اعتقال العشرات - المرصد السوري لحقوق الإنسان [Begleitet von lokalen bewaffneten Gruppen Interne Sicherheitskräfte führen eine Sicherheitskampagne in Qatana durch, die zur Verhaftung von Dutzenden von Menschen führt], https://www.syriahr.com/برفقة-مجموعات-مسلحة-محلية-قوى-الأمن-ال/751248, Zugriff 28.2.2025
SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (28.2.2025b): هجوم بالقنابل على مخفر في ريف طرطوس يؤدي لاشتباك مسلح ومقتل مدني برصاص طائش - المرصد السوري لحقوق الإنسان [Bombenanschlag auf Polizeistation in Tartus führt zu bewaffneten Zusammenstößen, Zivilist durch verirrte Kugeln getötet], https://www.syriahr.com/هجوم-بالقنابل-على-مخفر-في-ريف-طرطوس-يؤد/751271, Zugriff 28.2.2025
SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (24.2.2025b): منذ شباط الجاري.. حوادث الرصاص الطائش في سوريا تودي بحياة 18 شخصًا بينهم سيدات وأطفال - المرصد السوري لحقوق الإنسان [Seit Februar Streunende Kugeln in Syrien töten 18 Menschen, darunter Frauen und Kinder], https://www.syriahr.com/منذ-شباط-الجاري-حوادث-الرصاص-الطائش-في/750881, Zugriff 28.2.2025
SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (23.2.2025): منذ بداية العام.. "التحالف الدولي" ينفذ 12 عملية وهجمات ضد "التنظيم" وجهاديين ويقتل 14 منهم - المرصد السوري لحقوق الإنسان [Seit Anfang des Jahres "Die Internationale Koalition führt 12 Operationen und Angriffe gegen ISIS und Dschihadisten durch und tötet 14 von ihnen], https://www.syriahr.com/منذ-بداية-العام-التحالف-الدولي-ينفذ-12/750756, Zugriff 28.2.2025
SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (21.2.2025): دون تدخل دولي جاد.. الألغام الأرضية تواصل حصد الأرواح في سوريا وتخلف 78 شهيداً و84 مصاباً خلال شباط - المرصد السوري لحقوق الإنسان [Ohne ernsthaftes internationales Eingreifen Landminen fordern in Syrien weiterhin Menschenleben: 78 Tote und 84 Verletzte im Februar], https://www.syriahr.com/دون-تدخل-دولي-جاد-الألغام-الأرضية-تواص/750421, Zugriff 28.2.2025
SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (13.2.2025): منذ بداية العام.. استشهاد وإصابة 374 مدنياً بينهم نحو 120 طفلاً بانفجار مخلفات الحرب في سوريا - المرصد السوري لحقوق الإنسان [Seit Anfang des Jahres 374 Zivilisten, darunter etwa 120 Kinder, durch explosive Kriegsreste in Syrien getötet und verletzt], https://www.syriahr.com/منذ-بداية-العام-استشهاد-وإصابة-374-مدنيا/749304, Zugriff 28.2.2025
Spiegel - Spiegel, Der (9.2.2025): Syrien und der Islamische Staat: Die Phantom-Terroristen, https://www.spiegel.de/ausland/syrien-die-badia-wueste-als-vermeintlicher-rueckzugsort-des-islamischen-staats-a-68f3530e-d4f2-4a22-a80d-fb0177a0da87, Zugriff 10.2.2025
Standard - Standard, Der (9.3.2025): Die Eskalation der Gewalt zwischen Machthabern in Syrien und Alawiten war angekündigt, https://www.derstandard.at/story/3000000260514/die-eskalation-der-gewalt-zwischen-machthabern-in-syrien-und-alawiten-war-angekuendigt, Zugriff 10.3.2025 [Login erforderlich]
Standard - Standard, Der (23.1.2025): Neues Regime in Syrien steigt Russen auf den Schlips, https://www.derstandard.at/story/3000000251967/neues-regime-in-syrien-steigt-russen-auf-den-schlips, Zugriff 29.1.2025
SYRDiplQ1 - Diplomatische Quelle eines europäischen Staates in Syrien - 01 (5.2.2025): Bericht einer diplomatischen Quelle eines europäischen Staates [erhalten per Mail]
TIS - Times of Israel, The (1.3.2025): Netanyahu and Katz direct IDF to prepare to defend Syrian Druze suburb of Damascus, https://www.timesofisrael.com/netanyahu-and-katz-direct-idf-to-prepare-to-defend-syrian-druze-suburb-of-damascus, Zugriff 13.3.2025
TNA - New Arab, The (27.2.2025): سورية: تدريبات للتحالف الدولي وحملة أمنية في ريف دمشق ضد فلول النظام [Syrien: Trainings- und Sicherheitskampagne der internationalen Koalition im Umland von Damaskus gegen Überbleibsel des Regimes], https://www.alaraby.co.uk/politics/سورية-تدريبات-للتحالف-الدولي-وحملة-أمنية-في-ريف-دمشق-ضد-فلول-النظام, Zugriff 28.2.2025
TWI - Washington Institute for Near East Policy, The (10.3.2025): Syrias Transitional Honeymoon Is Over After Massacres and Disinformation, https://www.washingtoninstitute.org/policy-analysis/syrias-transitional-honeymoon-over-after-massacres-and-disinformation, Zugriff 11.3.2025
UN News - United Nations News (9.3.2025): Syrian conflict leaves devastating legacy of landmines, https://news.un.org/en/story/2025/03/1160931, Zugriff 10.3.2025
UN News - United Nations News (12.2.2025): Geir Pederson (Special Envoy) on Syria - Security Council, 9857th meeting, https://news.un.org/en/story/2025/02/1160056, Zugriff 13.2.2025
UN News - United Nations News (10.2.2025): الأمم المتحدة: تنظيم داعش يشكل تهديدا، والوضع المتقلب في سوريا يثير القلق [Vereinte Nationen: ISIS ist eine Bedrohung und die instabile Lage in Syrien ist besorgniserregend], https://news.un.org/ar/story/2025/02/1138951, Zugriff 11.2.2025
UN News - United Nations News (14.1.2025): Syria: Unexploded ordnance is biggest threat to children, warns UNICEF, https://news.un.org/en/story/2025/01/1158971, Zugriff 15.1.2025
UNOCHA - United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (12.2.2025): Syrian Arab Republic: Humanitarian Situation Report No. 1 (As of 12 February 2025), https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/syrian-arab-republic-humanitarian-situation-report-no-1-12-february-2025-enar, Zugriff 13.2.2025
VB Amman - Verbindungsbeamter des BMI in Jordanien [Österreich] (9.2.2025): Informationen zur Sicherheitslage und außenpolitischen Situation in Syrien – Stand Ende Jänner 2025 [erhalten per Mail]
VOA - Voice of America (27.2.2025): Possible Kurdish-Turkish peace could be bad news for Islamic State, https://www.voanews.com/a/possible-kurdish-turkish-peace-could-be-bad-news-for-islamic-state-/7991152.html, Zugriff 28.2.2025
4.1 Sicherheitslage in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Letzte Änderung 2025-05-07 07:46
[Im vorliegenden Dokument wurde auf die allgemeine Lage nach dem Umbruch am 8.12.2024 fokussiert. Die Lage in von den Kurden dominierten Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF – Demokratische Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) hat sich bisher nicht wesentlich verändert und wurde daher aufgrund zeitlicher, personeller und finanzieller Ressourcen nicht in der gewohnten Tiefe bearbeitet. Für Fragestellungen dazu, bitten wir auf die Vorversion der Länderinformation zurückzugreifen bzw. Uns mittels einer Anfrage zu kontaktieren. Die Einarbeitung aktueller Quellen und Informationen zur Lage in der DAANES wird zeitnah mittels Aktualisierung erfolgen. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Die von den USA unterstützten Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF) werden von der Türkei als „Terroristen“ betrachtet und als eine existenzielle Bedrohung für ihre nationale Sicherheit. Die Syrische Nationale Armee (Syrian National Army - SNA), die sich aus ehemaligen Rebellengruppierungen zusammensetzt, liefert sich entlang des Euphrat einen erbitterten Kampf mit den SDF. Trotz türkischer Luft- und Artillerieunterstützung scheint die SNA die größten Verluste zu erleiden. Es ist erwähnenswert, dass viele der kurdischen Kämpfer der SDF von den USA ausgebildet und bewaffnet wurden (Leb24 13.2.2025). Nach dem Sturz der Assad-Regierung und der Machtübernahme islamistischer Gruppierungen bleibt auch der Nordosten Syriens eine umkämpfte und hochgradig instabile Region (VB Amman 9.2.2025). Im Nordosten (al-Hasaka, ar-Raqqa, Deir ez-Zour) ist das Risiko aktiver Konflikte größer als anderswo (GPC 3.4.2025). Während islamistische Gruppierungen in anderen Teilen Syriens ihre Kontrolle gefestigt haben, ist al-Hasaka weiterhin eine umstrittene Zone, in der die SDF, türkische Streitkräfte und islamistische Milizen um Einfluss kämpfen. Die SDF, dominiert von den kurdischen Volkverteidigungseinheiten (Yekîneyên Parastina Gel - YPG), hält weiterhin große Teile der Region, insbesondere Städte wie al-Hasaka und Qamishli. Islamistische Gruppierungen, die nach dem Sturz al-Assads in anderen Teilen des Landes an die Macht gelangt sind, versuchen, ihren Einfluss im Nordosten auszudehnen und liefern sich Gefechte mit den kurdischen Einheiten der SDF. Die türkischen Streitkräfte und ihre Verbündeten syrischen Milizen nutzen den Zusammenbruch der Assad-Regierung, um ihre Angriffe auf SDF-kontrollierte Gebiete zu intensivieren. Es kommt regelmäßig zu türkischen Luftschlägen, Artilleriebeschuss und Bodengefechten entlang der Grenze. Zellen des Islamischen Staats (IS) sind weiterhin aktiv und nutzen die chaotische Lage, um ihre Angriffe zu intensivieren (VB Amman 9.2.2025). Die Gebiete al-Hasaka, ar-Raqqa und Deir ez-Zour sind Angriffen des IS ausgesetzt (GPC 3.4.2025). Immer wieder kommt es zu Anschlägen auf kurdische Sicherheitskräfte, Gefängnisaufständen und Sabotageakten. Die Schwäche der neuen islamistischen Machthaber gegenüber dem IS in der Region führt dazu, dass sich lokale Stämme teils eigenständig bewaffnen, was zu einem weiteren Fragmentierungsprozess beiträgt. Die anhaltenden Kämpfe und türkischen Offensiven haben Tausende Binnenvertriebene zur Flucht gezwungen. Viele Flüchtlingslager, die ehemals unter al-Assad verwaltet wurden, sind in eine ungewisse Lage geraten, da humanitäre Organisationen nur noch eingeschränkt Zugang haben. Die Wasserversorgung ist durch türkische Angriffe auf Infrastruktur beeinträchtigt, und Nahrungsmittelknappheit sowie medizinische Engpässe verschärfen die humanitäre Krise (VB Amman 9.2.2025). [Weiterführende Informationen zur humanitären Lage finden sich im Kapitel Grundversorgung und Wirtschaft. Informationen zu Binnenvertriebenen im Kapitel Bewegungsfreiheit - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) / Binnenvertriebene (IDPs) und Flüchtlinge - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) und Informationen zu den Flüchtlingslagern im Kurdengebiet in den Kapiteln Allgemeine Menschenrechtslage - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad Regimes (seit 8.12.2024) / Allgemeine Menschenrechtslage in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Region Nord- und Ostsyrien (DAANES) / IDP's und Flüchtlinge und Bewegungsfreiheit - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) / Bewegungsfreiheit in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Domokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES).] In den von den SDF kontrollierten Gebieten kam es im Februar zu Angriffen von IS-Zellen, die SDF-Elemente und Sicherheitspositionen aus dem Hinterhalt und mit Maschinengewehren angriffen. Dabei wurden bei zehn Operationen, die sich auf Deir ez-Zour, ar-Raqqa und al-Hasaka verteilten, mehrere Personen getötet und verwundet, darunter zwei IS-Kämpfer (SOHR 24.2.2025a).
Die von der Türkei unterstützten syrischen Gruppierungen starteten im November eine Offensive gegen die SDF und vertrieben sie trotz der Bemühungen der USA, einen Waffenstillstand zu vermitteln, aus mehreren Gebieten im Norden (Arabiya 26.2.2025). Sie eroberten strategische Orte in der Umgebung von Manbij und Tall Rif'at. Die Kämpfe intensivierten sich in der Nähe des Tishrin-Staudamms am Euphrat in der Region Manbij im Osten Aleppos, der für die von den SDF kontrollierten Gebiete nach wie vor eine wichtige Wasser- und Stromquelle darstellt. Die Türkei hat Berichten zufolge Luftangriffe in der Region durchgeführt, was Bedenken hinsichtlich möglicher Schäden am Damm aufkommen lässt. Darüber hinaus wurden auch mehrere Orte in der Region Kobane und im Osten Aleppos angegriffen (SCR 30.1.2025). Washington vermittelte Anfang Dezember, nachdem die Kämpfe ausgebrochen waren, einen ersten Waffenstillstand. Dennoch kam es weiterhin zu Kampfhandlungen zwischen den beiden Parteien (Sky News 31.12.2024b). Auf mehreren Achsen im östlichen Aleppo und im Nordosten Syriens kam es zu einer Reihe von gegenseitigen Angriffen zwischen den SDF einerseits und den türkischen Streitkräften und pro-türkischen Gruppierungen andererseits. In der Nähe des Tishrin-Damms beschossen die türkischen Streitkräfte Stellungen der SDF intensiv mit Artillerie, während gleichzeitig ein Drohnenangriff auf Stellungen der SDF stattfindet, was zu Zusammenstößen zwischen beiden Seiten führte (SOHR 26.2.2025). Der Tishrin-Staudamm am Euphrat in Syrien ist zu einem zentralen Konfliktpunkt in der Zeit nach Assad geworden. Seit dem Sturz des Regimes von Diktator Bashar al-Assad am 8.12.2024 wird der Damm von den SDF und der SNA umkämpft (LWJ 26.1.2025). Trotz heftiger Kämpfe über mehrere Wochen hinweg hatte sich die lokale Konfliktkarte rund um den Tishrin-Staudamm nicht verändert. An den Frontlinien zwischen der von der Türkei unterstützten SNA und den SDF kam es auf beiden Seiten des Euphrat in der Nähe des Tishrin-Staudamms und der Qara-Qozak-Brücke zu anhaltenden, heftigen Gefechten (Etana 22.2.2025). Diese sollen dem Direktor der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte zufolge Mitte April 2025 eingestellt worden sein (SOHR 15.4.2025), nachdem die SDF sich aus dem Gebiet zurückgezogen haben. Die Kontrolle über den Staudamm soll die syrische Regierung übernehmen (ISW 16.4.2025). [Für Details dazu s. Kapitel Politische Lage - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) / Politische Lage in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES).] Anfang Februar kam es mehrmals zu tödlichen Anschlägen mit Autobomben in Gebieten, die von Türkei-nahen Milizen kontrolliert werden (Tagesspiegel 3.2.2025). Die türkischen Streitkräfte setzen ihre Operationen in Syrien unter dem Vorwand fort, die türkische Grenze zu Syrien zu sichern, der Kurdischen Arbeiterpartei (Partiya Karkerên Kurdistanê - PKK) entgegenzuwirken und Vereinbarungen zu garantieren (SOHR 9.1.2025). Am 27.2.2025 rief Abdullah Öcalan, der in der Türkei inhaftierte Anführer der PKK, dazu auf, die Waffen niederzulegen und die PKK aufzulösen (ANF 27.2.2025). In einer mit Spannung erwarteten Erklärung, von der sich viele erhoffen, dass sie den Weg für ein Ende des seit mehr als vier Jahrzehnten andauernden Konflikts zwischen der Türkei und den Kurden ebnet, forderte der inhaftierte Kurdenführer Abdullah Öcalan seine Anhänger auf, die Waffen niederzulegen und die Rebellenorganisation aufzulösen. Mazloum 'Abdi, Anführer der SDF, stellte klar, dass dieser Aufruf nur für die PKK gelte und nichts mit Syrien zu tun habe (AlMon 27.2.2025; vgl. AlHurra 27.2.2025). Er sagte, dass seine Kämpfer die Waffen nicht niederlegen werden (VOA 27.2.2025). Die Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf Syrien waren ein wesentliches Hindernis bei den Friedensgesprächen zwischen Ankara und Öcalan, weil die Türkei darauf bestand, dass sie den Nordosten Syriens einschließen, wo türkische Streitkräfte und verbündete sunnitische Fraktionen seit neun Jahren einen erbitterten Feldzug führen, um die selbsternannte Demokratische Autonome Administration Nord- und Ostsyriens (DAANES) wegen ihrer Verbindungen zur PKK zu zerstören. Doch Ankara scheint ihre Haltung etwas abgemildert zu haben, da mehrere arabische Nationen dem wachsenden Einfluss der Türkei in Syrien entgegenwirken (AlMon 27.2.2025). In Washington besteht die Hoffnung, dass die Entscheidung Öcalans die Spannungen mit Ankara abbauen und die Bemühungen zur Bekämpfung der Überreste der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) erleichtern könnte. Die SDF schloss sich dem Optimismus Washingtons an (VOA 27.2.2025). 'Abdi stellte fest, dass es mit dem Frieden zwischen der PKK und der Türkei, keinen Grund und keine Entschuldigung mehr für die Türkei gäbe, Nordsyrien mehr unter dem Vorwand der PKK anzugreifen (VOA 27.2.2025; vgl. AlHurra 27.2.2025). Der syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte (SOHR) zufolge sind die Entwicklungen im Jahr 2024 ein unwiderlegbarer Beweis dafür, dass die türkische Intervention in Syrien eine Hauptursache für Blutvergießen ist. Seit Anfang 2024 hat SOHR den Tod von 88 syrischen Zivilisten dokumentiert: 17 Kinder, sechs Frauen und 65 junge und erwachsene Männer, die durch Schüsse türkischer Grenzsoldaten (Jandarma) und Luft- und Bodenangriffe türkischer Streitkräfte, darunter Luftangriffe von Kampfflugzeugen und Drohnen, getötet wurden (SOHR 9.1.2025). Zusammenstöße zwischen der SNA und der SDF sind nichts Neues, ebenso wenig wie Kämpfe zwischen der Türkei und der SDF. Ankara hat in den letzten zehn Jahren mehrere Operationen in Syrien gestartet, darunter die Operationen Euphrates Shield (2016), Olive Branch (2018) und Peace Spring (2019), die alle darauf abzielten, die SDF oder die Volksverteidigungseinheiten (YPG), die größte Fraktion innerhalb der SDF, zu bekämpfen. Vor dem Sturz des Assad-Regimes, der Ende November mit einer Offensive der HTS in der Nähe von Aleppo begann, waren die Fronten in Syrien zwischen den SDF und SNA mehrere Jahre lang unverändert geblieben. Der Zusammenbruch des Regimes führte jedoch zu raschen Veränderungen (LWJ 26.1.2025).
In den Gebieten in Nord- und Ostsyrien kam es im Februar aufgrund von alten Streitigkeiten und Racheakten zu einer Eskalation von Familien- und Stammeszusammenstößen, bei denen fünf Menschen getötet und sieben weitere verletzt wurden, darunter eine Frau. Diese Zusammenstöße konzentrierten sich auf die Gouvernements ar-Raqqa, Dei ez-Zour und al-Hasaka, wo leichte und mittelschwere Waffen zum Einsatz kamen (SOHR 15.2.2025). Inmitten dieser Unsicherheit haben Berichte über willkürliche Verhaftungen im Nordosten Syriens die Spannungen zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen verschärft (UNOCHA 12.2.2025).
Quellen
AlHurra - Al-Hurra (27.2.2025): توضيح من "قسد" بعد إعلان أوجلان: لا علاقة لنا [SDF-Klarstellung nach Öcalans Ankündigung: Wir haben nichts zu tun mit], https://www.alhurra.com/syria/2025/02/28/جدل-حاد-وقف-مؤقت-لمسلسل-قيصر-في-سوريا, Zugriff 28.2.2025
AlMon - Al Monitor (27.2.2025): End of an era? PKK leader Ocalan orders militants to end war with Turkey, dissolve, https://www.al-monitor.com/originals/2025/02/end-era-pkk-leader-ocalan-orders-militants-end-war-turkey-dissolve, Zugriff 28.2.2025
ANF - Firat News Agency (27.2.2025): Aufruf von Abdullah Öcalan für Frieden und eine demokratische Gesellschaft, https://anfdeutsch.com/aktuelles/aufruf-von-abdullah-Ocalan-fur-frieden-und-eine-demokratische-gesellschaft-45431, Zugriff 28.2.2025
Arabiya - Al Arabiya News (26.2.2025): غارات تركية على قوات سوريا الديمقراطية تحصد 12 قتيلا [Türkische Luftangriffe auf Syrische Demokratische Kräfte fordern 12 Tote], https://www.alarabiya.net/arab-and-world/2025/02/26/12-قتيلا-بغارات-شنّتها-تركيا-في-شمال-شرق-سوريا, Zugriff 28.2.2025
Etana - Etana Syria (22.2.2025): Syria Update #19: 22 February 2025, https://etanasyria.org/syria-update-19-22-february-2025, Zugriff 28.2.2025
GPC - Global Protection Cluster (3.4.2025): Protection Landscape in Syria; A Snapshot; March 2025, https://globalprotectioncluster.org/sites/default/files/2025-04/250325_protection_landscape_in_syria_vfinal.pdf, Zugriff 23.4.2025
ISW - Institute for the Study of War (16.4.2025): Iran Update, April 16, 2025, https://www.understandingwar.org/backgrounder/iran-update-april-16-2025, Zugriff 22.4.2025
Leb24 - Lebanon 24 (13.2.2025): تقرير لـThe Spectator: الحرب الأهلية في سوريا لم تنته بعد [Der Spectator-Bericht: Der Bürgerkrieg in Syrien ist noch lange nicht vorbei], https://www.lebanon24.com/news/world-news/1319783/تقرير-لـthe-spectator-الحرب-الأهلية-في-سوريا-لم-تنته-بعد, Zugriff 13.2.2025
LWJ - Long War Journal (26.1.2025): The strategic Tishrin Dam has become a flashpoint in post-Assad Syria, https://www.longwarjournal.org/archives/2025/01/the-strategic-tishrin-dam-has-become-a-flashpoint-in-post-assad-syria.php, Zugriff 29.1.2025
SCR - Security Council Report (30.1.2025): February 2025 Monthly Forecast - Syria, https://www.securitycouncilreport.org/monthly-forecast/2025-02/syria-76.php, Zugriff 28.2.2025
Sky News - Sky News (31.12.2024b): رغم الإعلان الأميركي.. الاشتباكات مستمرة شمالي سوريا [Trotz US-Ankündigung: Zusammenstöße in Nordsyrien dauern an], https://www.skynewsarabia.com/middle-east/1765628-رغم-الإعلان-الأميركي-الاشتباكات-مستمرة-شمالي-سوريا, Zugriff 2.1.2025
SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (15.4.2025): مدير المرصد السوري: الخطر على السد نتيجة القصف التركي خلال الأشهر الأربعه الماضية وقصف المسيرات التركية.. - المرصد السوري لحقوق الإنسان [Direktor der Syrischen Beobachtungsstelle: Die Gefahr für den Damm durch die türkischen Bombardierungen in den letzten vier Monaten und die Bombardierung der türkischen...], https://www.syriahr.com/مدير-المرصد-السوري-الخطر-على-السد-نتيج/757028, Zugriff 22.4.2025
SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (26.2.2025): اشتباكات وهجمات متبادلة بين "قسد" والفصائل الموالية لتركيا في ريفي حلب والحسكة - المرصد السوري لحقوق الإنسان [Zusammenstöße und gegenseitige Angriffe zwischen SDF und pro-türkischen Gruppierungen in Aleppo und Hasakah], https://www.syriahr.com/اشتباكات-وهجمات-متبادلة-بين-قسد-والف/751070, Zugriff 28.2.2025
SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (24.2.2025a): في 10 عمليات لـ"التنظيم".. مقتل وإصابة 5 عناصر من "قسد" وعنصرين من "التنظيم" خلال شباط الجاري - المرصد السوري لحقوق الإنسان [Bei 10 ISIS-Operationen... 5 SDF-Kämpfer und 2 ISIS-Kämpfer wurden im Februar getötet und verletzt], https://www.syriahr.com/في-10-عمليات-لـالتـ-ـنـ-ـظـ-ـيم-مقـ-ـتل-و/750868, Zugriff 28.2.2025
SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (15.2.2025): في اقتتالات عشائرية منذ بداية شباط.. مقتل وإصابة 12 شخصاً في مناطق سيطرة "قسد" - المرصد السوري لحقوق الإنسان [Bei Stammesfehden seit Anfang Februar 12 Menschen in den von den SDF kontrollierten Gebieten getötet und verletzt], https://www.syriahr.com/في-اقتتالات-عشائرية-منذ-بداية-شباط-مقت/749661, Zugriff 28.2.2025
SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (9.1.2025): Turkeys presence in Syria in 2024 | Aerial and ground attacks by Turkish forces leave 88 civilians and nearly 105 combatants dead, https://www.syriahr.com/en/353337, Zugriff 14.1.2025
Tagesspiegel - Tagesspiegel (3.2.2025): Schreckliches Massaker: Mindestens 19 Tote bei Autobomben-Explosion in Syrien, https://www.tagesspiegel.de/internationales/schreckliches-massaker-19-tote-bei-autobomben-explosion-in-syrien-13134889.html, Zugriff 4.2.2025
UNOCHA - United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (12.2.2025): Syrian Arab Republic: Humanitarian Situation Report No. 1 (As of 12 February 2025), https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/syrian-arab-republic-humanitarian-situation-report-no-1-12-february-2025-enar, Zugriff 13.2.2025
VB Amman - Verbindungsbeamter des BMI in Jordanien [Österreich] (9.2.2025): Informationen zur Sicherheitslage und außenpolitischen Situation in Syrien – Stand Ende Jänner 2025 [erhalten per Mail]
VOA - Voice of America (27.2.2025): Possible Kurdish-Turkish peace could be bad news for Islamic State, https://www.voanews.com/a/possible-kurdish-turkish-peace-could-be-bad-news-for-islamic-state-/7991152.html, Zugriff 28.2.2025
5 Rechtsschutz / Justizwesen - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)
Letzte Änderung 2025-05-07 07:55
Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)
[Derzeit liegen keine ausreichenden Informationen über das Justizwesen der aktuellen Regierung vor bzw. befindet sich das Justizwesen in Syrien derzeit im Umbruch. Im Folgenden wird der aktuelle Stand dargelegt, wie er sich aus öffentlich zugänglichen Quellen ergibt. Teilweise werden Falschinformationen, insbesondere auf Social Media Kanälen verbreitet, die in weiterer Folge Eingang in andere Berichte finden. Die Vorgehensweise der Recherche und Ausarbeitung der vorliegenden Länderinformation entspricht den in der Methodologie der Staatendokumentation festgeschriebenen Standards. Weder wird ein Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit der vorliegenden Informationen erhoben. Weitere Informationen über die vorliegenden Länderinformationen finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen]
Die aktuelle Verfassung von 2012 wurde ausgesetzt. Ahmad ash-Shara' setzte für die Ausarbeitung einer neuen Verfassung drei Jahre an. Die neue syrische Regierung kündigte an, dass ein Verfassungskomitee aus den besten Juristen und Rechtsgelehrten gebildet werden würde, das daran arbeiten wird, die bisherige Verfassung zu überprüfen und Änderungen vorzunehmen (AJ 13.1.2025). Am 29.1.2025 wurde zudem beschlossen, alle Ausnahmegesetze, die während der Ära des abgesetzten Präsidenten al-Assad erlassen wurden, zu widerrufen (Sky News 31.1.2025). In einem Interview gab ash-Shara' am 3.2.2025 an, dass der hohe Justizrat noch besteht und nicht alle bisherigen Gesetze auf einmal aufgehoben worden sind. Es gibt über 150.000 offene Fälle vor Gericht, die erst behandelt werden können, wenn ein neues Gesetz erlassen wurde. Durch Experten und Fachausschüsse für Justizgesetze werden neue Gesetze vorgeschlagen und alte Gesetze, die nicht mit der Situation in Syrien übereinstimmen, ersetzt. Jedes Gesetz, das erlassen werden soll, wird einer vorläufigen parlamentarischen Versammlung vorgelegt, die darüber abstimmt, ob es verabschiedet werden soll oder nicht. Darüber hinaus gibt es den Hohen Justizrat und das Oberste Verfassungsgericht, sodass es ein rechtliches Verfahren für die Verabschiedung jedes Gesetzes im Land gibt. Das Verfahren unterliegt laut Aussagen von ash-Shara' den allgemeinen Gesetzen, die auf den in der Verfassungserklärung festgelegten Rahmenrichtlinien basieren. Des Weiteren wird es eine Verfassungserklärung geben. Ob es Scharia-Gesetze gibt oder nicht, werden ash-Shara' zufolge Experten entscheiden (Economist 3.2.2025). Gemäß einem Bericht der Neuen Zürcher Zeitung wird derzeit nicht mit Gesetzen, sondern mit Dekreten regiert. Die regierenden Milizen können anordnen, was sie wollen (NZZ 24.1.2025). Die derzeitige Regierung ist als Übergangsregierung gesetzlich darauf beschränkt, öffentliche Dienstleistungen und Betriebe aufrechtzuerhalten. Sie kann zwar Gesetze oder Rechtsvorschriften aussetzen, die Verstöße beinhalten, ist jedoch nicht befugt, Gesetze zu erlassen oder zu ändern, was eine gesetzgebende Körperschaft erfordern würde (HLP Syria 14.1.2025b). Alle Entscheidungen der derzeitigen Regierung werden auf der Grundlage der revolutionären Legitimation getroffen, die sie an die Spitze des Landes gebracht hat, da es sich um eine geschäftsführende Regierung handelt. Daher sind die getroffenen Entscheidungen vorübergehend, bis die verfassungsmäßigen Grundsätze oder die Verfassungserklärung vereinbart sind, so ein Forscher am Syrischen Dialogzentrum (Almodon 8.1.2025). Am 2.3.2025 kündigten die syrischen Behörden die Bildung eines Ausschusses an, der eine Verfassungserklärung für den Übergang des Landes nach dem Sturz des langjährigen Machthabers Bashar al-Assad ausarbeiten soll (FR24 2.3.2025).
Ash-Shara' hat Prediger als Richter eingesetzt (National 19.12.2024). Offiziell hat das syrische Übergangskabinett keine formellen Anweisungen zur Entlassung von Richterinnen herausgegeben, doch Quellen aus dem Justizpalast des Gouvernements Homs berichten, dass sie mündliche Anweisungen erhalten haben, Frauen aus Justizpositionen zu entfernen (TNA 2.1.2025a).
Nach dem Sturz des Regimes al-Assads und der Präsenz vieler bewaffneter Parteien herrschen in verschiedenen Regionen Syriens Chaos und Gesetzlosigkeit, was zu Verbrechen geführt hat, die möglicherweise durch persönliche Ziele motiviert sind. Notwendig sind klare Anweisungen an das Sicherheitspersonal, die besagen, dass es verboten ist, ohne richterlichen Beschluss der Staatsanwaltschaft, der den Eigentümern der zu durchsuchenden Häuser vorgelegt wird, in Häuser einzudringen (SOHR 2.2.2025). Besonders im Norden mehren sich die Anzeichen für eine Eskalation von Gesetzlosigkeit und Gewalt in einem geografischen Gebiet, das sich zwischen Homs, Latakia an der Küste und Aleppo weiter östlich erstreckt (Etana 3.2.2025). Anfang März 2023 kam es in der syrischen Küstenregion zu sektiererischen und regionalen Liquidierungsoperationen, bei denen Hunderte von Bürgern, darunter Frauen und Kinder, getötet wurden. Die Sicherheitskräfte, Mitglieder des Verteidigungsministeriums und die sie unterstützenden Kräfte haben Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen begangen, ohne dass sie rechtliche Konsequenzen fürchten müssen (SOHR 11.3.2025). Der syrische islamistische Übergangspräsident will die Verantwortlichen für das Massaker an Zivilisten zur Rechenschaft ziehen, und betonte, dass Syrien ein Rechtsstaat sei (ORF 10.3.2025). Zur Untersuchung der Morde kündigte ash-Shara' die Etablierung eines unabhängigen Ausschusses an (BBC 10.3.2025). [Details über Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen sind den Kapiteln Allgemeine Menschenrechtslage und Sicherheitsbehörden - Entwicklungen seit dem Sturz des al-Assad-Regimes (8.12.2024) zu entnehmen. Weiter Informationen zu Gewalt gegen Zivilisten finden sich im Kapitel Sicherheitslage - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024). Anm.]
Mitte Dezember kam es zu einem Treffen zwischen einer Delegation der Abteilung für militärische Operationen, Richtern und Anwälten im Justizpalast in Homs. Dort soll es zum Versuch gekommen sein, die Regierungskonzepte in Idlib auf die gesamte syrische Gesellschaft und ihre staatlichen Institutionen zu projizieren, anders als es in offiziellen Statements ash-Shara's kommuniziert wird. Der Leiter der Delegation soll in einer seltsamen Logik gesprochen haben und Scharia- und islamische (Rechts)Begriffe verwendet haben, die in der Realität der syrischen Gerichte nicht existieren, wie z. B. den Begriff „Scharia-Gericht in Homs“, womit er nicht das Gericht für Eheschließungen und Scheidungen, sondern den gesamten Justizpalast meinte, und er verwendete den Begriff „Sunna“ anstelle von Gesetz [auf Arabisch Qanoun - قانون Anm.] (Nahar 14.12.2024). Der Justizminister der Interimsregierung gab in einem Interview am 1.1.2025 an, dass 90 % der syrischen Bevölkerung Muslime sind und eine neue Regierung den Willen des Volkes berücksichtigen werde, was bedeute, dass die Implementierung der Scharia eine große Rolle spielen wird, wenn dies der Wille der Bevölkerung sei (MEMRI 1.1.2025). Der Rosa Luxemburg Stiftung zufolge gilt die Scharia in Syrien längst wichtigste Rechtsquelle – genauso wie in vielen anderen Staaten der Region. Die zentrale Frage ist aber, wie diese ausgelegt wird und inwiefern Islamisten wie ash-Shara' und seine Mitstreiter bereit sind, Kompromisse einzugehen (Rosa Lux 17.12.2024).
Der von der HTS in der Interimsregierung designierte Justizminister, al-Waysi, soll in einem Video, das in verschiedenen Social-Media Kanälen kursiert, zu sehen sein, wie er im Jahr 2015 eine Frau hinrichtet, als er damals als Richter für die Jabhat an-Nusra fungiert hatte (MEMRI 5.1.2025; vgl. AW 9.1.2025). Die Echtheit der Videos wurden von France 24 verifiziert (FR24 8.1.2025).
Die neuen Machthaber in Syrien nutzen islamische Lehren, um eine junge Polizeitruppe auszubilden. Nach Angaben von Polizeibeamten soll dies dazu dienen, ein moralisches Bewusstsein zu schaffen, während sie gleichzeitig versuchen, das Sicherheitsvakuum zu füllen, das durch die Zerschlagung der berüchtigten, korrupten und brutalen Sicherheitskräfte des gestürzten Präsidenten Bashar al-Assad entstanden ist. Polizisten, die sie aus ihrer ehemaligen Rebellenhochburg in der nordwestlichen Region Idlib nach Damaskus gebracht haben, befragen Bewerber nach ihrem Glauben und konzentrieren sich in der kurzen Ausbildung, die sie den Rekruten anbieten, auf das islamische Scharia-Recht, wie fünf hochrangige Beamte und Bewerbungsformulare belegen (REU 23.1.2025). [Details zur Ausbildung eines neuen Polizeikaders finden sich im Kapitel Sicherheitsbehörden - Entwicklungen seit dem Sturz des al-Assad-Regimes (8.12.2024)].
Als die Aufständischen der 50-jährigen Herrschaft der al-Assad-Familie ein Ende setzten, brachen sie in Gefängnisse und Sicherheitseinrichtungen ein, um politische Gefangene und viele der Zehntausenden von Menschen zu befreien, die seit Beginn des Konflikts im Jahr 2011 verschwunden waren (AP 10.12.2024). Der neue Justizminister al-Waysi entschied Anfang Jänner, wegen Straftaten Verurteilte wieder ins Gefängnis zu bringen. In einem Rundschreiben rief al-Waysi alle Gerichte, Ermittlungs- und Überweisungsabteilungen und die Staatsanwaltschaft auf, die Namen der Gefangenen oder der wegen gewöhnlicher Straftaten Verurteilten zu zählen, die aufgrund ursprünglicher richterlicher Haftbefehle verhaftet wurden und während der Befreiungsoperation aus ihren Haftanstalten entkommen waren. Der Minister ordnete an, auf der Grundlage der gerichtlichen Akten polizeiliche Anordnungen gegen sie zu erlassen, um ihre Verhaftung und Rückkehr in die Haftanstalten vorzubereiten, ihren Prozess in den noch anhängigen Gerichtsverfahren zu verfolgen und die rechtskräftigen Gerichtsurteile gegen die Verurteilten umzusetzen, um die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen gegen sie zu gewährleisten, Gerechtigkeit und Stabilität zu erreichen und die persönlichen Rechte der Betroffenen zu wahren (Almodon 9.1.2025). Die Kriminalität ist dramatisch gestiegen, nicht zuletzt auch aufgrund der Freilassung nicht nur politischer Gefangener aus den Gefängnissen (SYRDiplQ1 5.2.2025).
Während das offizielle Rechtssystem theoretisch eine einheitliche Struktur bietet, ist die Realität vor Ort weitaus komplexer, da verschiedene Rechtssysteme Einfluss und Autorität z. B. in Familienangelegenheiten geltend machen (LSE 15.1.2025). Das syrische Justizsystem ist Just Security zufolge ein einziges Chaos. Jahrzehntelang diente es der Familie al-Assad als Instrument der Unterdrückung (JS 14.1.2025). Seit 2012 wurden einige Gerichte in Oppositionsgebieten eingerichtet und als „Scharia-Gerichte“ bezeichnet, da ihre Urteile auf islamischem Recht und islamischer Rechtsprechung basierten. Andere behielten ihren zivilrechtlichen Charakter bei, indem sie das 1996 von der Arabischen Liga entworfene Arab Unified Law zur Vereinheitlichung der Gesetze in den arabischen Staaten übernahmen. Dieses Gesetz enthält in hohem Maße Grundsätze des islamischen Rechts. Im Jahr 2017 übernahmen Gerichte unter der oppositionellen Syrischen Übergangsregierung (Syrian Interim Government - SIG) in Nordsyrien das syrische arabische Recht unter Bezugnahme auf die Verfassung von 1950, wobei Änderungen vorgenommen wurden, um den aktuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. In den von HTS kontrollierten Gebieten wird das Scharia-Recht neben einigen Gesetzen angewendet, die von der Syrischen Heilsregierung (Syrian Salvation Government - SSG) der Gruppe erlassen wurden (HLP Syria 14.1.2025b).
Aufarbeitung von Kriegsverbrechen etc. unter dem gestürzten Assad-Regime
Übergangspräsident ash-Shara' verkündete bereits wenige Tage nach dem Sturz des Regimes, dass er die Sicherheitskräfte des ehemaligen Regimes auflösen werde und Personen, die an der Folterung oder Tötung von Gefangenen beteiligt waren, zur Strecke gebracht würden und Begnadigungen nicht infrage kämen. Er kündigte an, andere Länder aufzufordern, die Geflohenen auszuliefern (REU 11.12.2024a). Die Verbrechen des Assad-Regimes will die Übergangsregierung aufarbeiten. Auf dem Messenger-Dienst Telegram auf Arabisch gaben sie bekannt, dass sie die Kriminellen, Mörder, Sicherheitsbeamten und Soldaten, die an der Folterung des syrischen Volkes beteiligt waren, zur Rechenschaft ziehen werden. Auch werde man Kriegsverbrecher verfolgen und ihre Auslieferung fordern, sollten sie in andere Staaten geflohen sein (DW 19.1.2025). Seit Ende Dezember 2024 führten die Sicherheitskräfte der neuen syrischen Regierung in verschiedenen Provinzen des Landes Durchkämmungsaktionen durch, bei denen es auch zu Zusammenstößen mit Überresten und Milizen des abgesetzten Regimes kam. Eine Quelle im syrischen Innenministerium erklärte gegenüber Al Jazeera, dass die Abteilung für öffentliche Sicherheit in Tartus, Latakia, Homs, Hama, Aleppo und Damaskus eine große Zahl ehemaliger Regimeangehöriger und Randalierer festgenommen habe (AJ 2.1.2025). [Details zu Sicherheitsoperationen, Verhaftungen und Menschenrechtsverletzungen finden sich in den Kapiteln Sicherheitsbehörden - Entwicklungen seit dem Sturz des al-Assad-Regimes (8.12.2024) und Allgemeine Menschenrechtslage - Entwicklungen seit dem Sturz des al-Assad Regimes (seit 8.12.2024)]
Der Aufbau des neuen Syriens ist zwangsläufig mit einer Aufarbeitung der Vergangenheit verbunden, d. h. mit mehr als fünfzig Jahren eines von der al-Assad-Familie dominierten Regimes. Die Eröffnung von „Versöhnungszentren“ in den wichtigsten Städten in Gebieten, die unter der Kontrolle der syrischen Übergangsregierung stehen, ist eines der Instrumente zu diesem Zweck. Sie sind Teil eines umfassenderen Prozesses der Abrüstung und Versöhnung, um Syrer, die mit und für das Regime gearbeitet haben, hauptsächlich ehemalige Militäroffiziere, wieder in die syrische Gesellschaft zu integrieren. Die Versöhnungszentren laden ehemalige Soldaten, Offiziere und Mitglieder regimetreuer Milizen ein, ihre Waffen abzugeben und ihre persönlichen Daten zu registrieren. Im Gegenzug erhalten diese Personen befristete Ausweise, die oft drei Monate gültig sind und ihnen die sichere Durchreise und den Schutz vor sofortiger Strafverfolgung gewähren. Der Prozess zielt auch darauf ab, ehemalige Anhänger des Regimes zu ermutigen, sich von ihren früheren Loyalitäten zu distanzieren und sich in den neuen gesellschaftlichen Rahmen zu integrieren. Trotz ihres beabsichtigten Zwecks sind die Kriterien für die Zulassung in diesen Zentren weder öffentlich zugänglich noch werden sie systematisch angewendet, was zu Bedenken hinsichtlich einer willkürlichen Entscheidungsfindung führt. Quellen vor Ort in Syrien berichten, dass Personen, die eine Aussöhnung anstreben, oft mit komplexen bürokratischen Hürden konfrontiert sind, wobei die Entscheidungen eher von Sicherheitsbehörden als von einem unabhängigen und unparteiischen Gerichtsverfahren beeinflusst werden. Darüber hinaus betrifft der Prozess überproportional gefährdete Bevölkerungsgruppen, von denen viele trotz des Versprechens einer rechtlichen Absolution Vergeltungsmaßnahmen befürchten (ISPI 7.2.2025). [Weitere Informationen zu diesen "Versöhnungszentren" finden sich auch in den Kapiteln Sicherheitsbehörden - Entwicklungen seit dem Sturz des al-Assad-Regimes (8.12.2024) und Wehr- und Reservedienst - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)].
Offizielle Listen von Kriegsverbrechern und Personen, die Verstöße gegen die Zivilbevölkerung vorgenommen haben, gibt es nicht. Die Untersuchungskommission der UN, die seit 2011 Kriegsverbrechen und andere Verstöße gegen die internationalen Menschenrechtsnormen untersucht, hat 4.000 Personen auf eine Liste gesetzt, die im Verdacht stehen schwere Verbrechen begangen zu haben. Die Organisation „For Justice“, die 2019 in Washington von syrischen Amerikanern gegründet wurde, hat bereits Jahre vor dem Sturz des Regimes eine schwarze Liste mit den Namen von 100 hochrangigen ehemaligen Regimevertretern veröffentlicht, die beschuldigt werden, seit 2011 Kriegsverbrechen in Syrien begangen zu haben. Daneben kursieren seit dem Sturz des Regimes Dutzende von inoffiziellen Listen mit den Namen und Fotos von Dutzenden gesuchter Personen, insbesondere eine Liste mit etwa 161 Namen von hochrangigen Offizieren und Kommandeuren des ehemaligen Regimes. Auch in sozialen Medien kursieren willkürliche Listen. Seit 8.12.2024 wurde eine Reihe von Personen verhaftet, denen Verbrechen vorgeworfen werden, die allerdings nicht auf den Listen stehen (AAA 12.1.2025c).
Der Prozess der gezielten Verfolgung von Männern, die in den Streitkräften des Regimes gedient haben, ist undurchsichtig und die HTS weigert sich, einem transparenten Rechtsverfahren zu folgen, das Opfer eindeutig identifiziert und Täter vor Gericht stellt (MEI 21.1.2025). Die Einsatzleitung und die Sicherheitskräfte des neuen Regimes verhafteten ehemalige Mitglieder des Assad-Regimes, darunter auch diejenigen, die ihren Status nicht legalisiert hatten, und diejenigen, die der Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verdächtigt wurden. Die Verhaftungen fanden in Homs, im Umland von Damaskus, in Tartus und Latakia statt, hauptsächlich in Stadtvierteln mit schiitischer und alawitischer Bevölkerung (MAITIC 9.1.2025). Die Zahl der Festgenommenen betrug mit 3.1.2025 110 Militärangehörige des ehemaligen Regimes, darunter auch Personen, die sich bei der Abteilung für militärische Operationen versöhnt hatten. Außerdem wurden 18 Zivilisten wegen Auseinandersetzungen mit den Sicherheitskräften verhaftet, wobei Letztere versprachen, sie in den kommenden Stunden freizulassen, nachdem sie der Justiz übergeben worden waren (SOHR 4.1.2025). Am 10.1.2025 soll es zu einer öffentlichen Hinrichtung gekommen sein, bei der die neuen Sicherheitskräfte einen Unterstützer al-Assads erschossen (Arabiya 10.1.2025; vgl. AlHurra 10.1.2025a). Nach der Verhaftungskampagne wurden einige Gefangene in Homs wieder freigelassen, nachdem sie ihre Waffen abgegeben hatten und zugesichert hatten, nichts gegen die neue syrische Regierung zu unternehmen (AAA 12.1.2025a). Es sei festgestellt worden, dass sie doch nicht an Verbrechen gegen Syrer beteiligt gewesen waren (Arabiya 12.1.2025a). Im Allgemeinen richten sich die Übergriffe der Sicherheitskräfte gegen Männer, von denen angenommen wird, dass sie Verbrechen begangen haben (unabhängig davon, ob dies bewiesen ist oder nicht) (MEI 21.1.2025). Die Übergangsregierung von Syrien – angeführt von der islamistischen Gruppe Hayat Tahrir ash-Sham (HTS), die den Sturz von Assad herbeigeführt hat – hat sich neutral zu den Vorwürfen gegen verschiedene bewaffnete Gruppen im Zusammenhang mit dem Verschwinden von Aktivisten geäußert. HTS hat sich auch mit Aktivisten zusammengetan, um Wahrheit und Gerechtigkeit zu suchen (VOA 2.1.2025). [Details zu den Verhaftungskampagnen finden sich in den Kapiteln Sicherheitsbehörden - Entwicklungen seit dem Sturz des al-Assad-Regimes (8.12.2024), Allgemeine Menschenrechtslage - Entwicklungen seit dem Sturz des al-Assad Regimes (seit 8.12.2024) und Ethnische und religiöse Minderheiten - Entwicklungen seit dem Sturz des al-Assad-Regimes (seit 8.12.2024). Informationen zu Haftbedingungen im Kapitel Folter und unmenschliche Behandlung, Haftbedinungen, willkürliche Verhaftungen, Verschwinden Lassen, etc. - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)]
Seit dem Sturz der Assad-Regierung im Dezember kam es im ganzen Land zu Protesten, bei denen die Herausgabe von Informationen über jene Tausenden gefordert wurden, die unter al-Assads Herrschaft gewaltsam verschwunden sind (VOA 2.1.2025).
Anfang Dezember flohen ca. 2.000 Soldaten der syrischen Armee in den Irak über den Grenzübergang al-Qa'im. Darunter waren Verwundete, die in irakische Krankenhäuser gebracht wurden (Arabiya 7.12.2024). Der irakische Regierungssprecher bestätigte, dass 2.000 Soldaten der syrischen Armee mit Genehmigung der Regierung irakisches Gebiet betreten hatten (Rudaw 15.12.2024). Libanesische Behörden haben syrische Offiziere und Soldaten, die in der Armee des gestürzten Regimes gedient hatten, in ihre Heimat zurückgeführt, nachdem diese illegal in den Libanon eingereist waren (NYT 28.12.2024). 70 Syrer, darunter ehemalige Armeeoffiziere wurden von einer libanesischen Sicherheitsdelegation an die Sicherheitskräfte der neuen syrischen Regierung übergeben, die von der ehemaligen Rebellengruppierung HTS angeführt wird. Drei libanesische Justizbeamte bestätigten den Bericht unter der Bedingung, anonym zu bleiben (AP 28.12.2024).
Das Justizministerium hat am 12.2.2025 die Entscheidung erlassen, 87 Richter, die laut SANA seit der Einrichtung der Terrorismusgerichte bis zum 12.2.2025 noch in verschiedenen Funktionen in diesem Gericht tätig waren, an die Justizinspektion zu überweisen, um ihr Verhalten während ihrer Tätigkeit in dem oben genannten Gericht zu untersuchen. Die Justizinspektion wird dem Hohen Justizrat einen Abschlussbericht über die nachgewiesenen disziplinarischen und rechtlichen Verstöße der oben genannten Richter vorlegen, wie aus der vom Ministerium auf seinem Telegram-Kanal veröffentlichten Entscheidung hervorgeht (SANA 13.2.2025). In der Entscheidung heißt es, dass alle Richter, die Positionen in der Staatsanwaltschaft, der Ermittlungsbehörde, dem Strafgericht oder dem Kassationsgericht innehatten, auf mögliche Verfehlungen oder Verstöße in ihren Urteilen überprüft werden. Unter den 87 Richtern sind laut North Press Agency sowohl pensionierte als auch amtierende Richter. Das 2012 eingerichtete syrische Terrorismusgericht wurde von Menschenrechtsorganisationen vielfach dafür kritisiert, unfaire Prozesse durchzuführen und harte Urteile gegen politische Dissidenten, Aktivisten und Oppositionelle zu verhängen. Im Laufe der Jahre dokumentierten Berichte von Organisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch Vorwürfe über erzwungene Geständnisse, fehlende ordnungsgemäße Verfahren und politisch motivierte Urteile (NPA 12.2.2025).
Besitz, Eigentum
Seit dem Aufstand von 2011 bis zum Sturz von Bashar al-Assad am 8.12.2024 hat das Assad-Regime die Eigentums- und Wohnrechte durch zahlreiche Gesetze, die auf die Beschlagnahme des Vermögens politischer Gegner abzielen, stark eingeschränkt. Zu den bemerkenswertesten Gesetzen gehörte das Anti-Terror-Gesetz Nr. 19 von 2012, das keine klare Definition oder Kriterien für Terrorismus enthielt. Dadurch konnten politische Gegner des Terrorismus beschuldigt, mit Höchststrafen belegt und ihr bewegliches und unbewegliches Vermögen beschlagnahmt werden. Der Weg zur Rückgabe beschlagnahmter Immobilien umfasst Gesetzesänderungen, Verfassungsklagen oder die Einrichtung eines Rückgabeprogramms. Jeder Ansatz hat seine Komplexitäten, doch alle zielen darauf ab, Gerechtigkeit wiederherzustellen, Eigentumsrechte zu wahren und die Betroffenen für die jahrelangen systematischen Beschlagnahmungen unter ungerechten Gesetzen zu entschädigen (HLP Syria 7.1.2025). Seit dem 8.12.2024 haben einige Eigentümer Immobilien zurückgefordert, die einer Zwangsverlängerung des Mietverhältnisses unterlagen. Dies verstößt gegen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, die besagen, dass Gerichte keine Räumungsanordnung erlassen können, ohne dass der Vermieter die gesetzlich vorgeschriebene Entschädigung in Höhe von 40 % zahlt. Das Gesetz ist in dieser Angelegenheit eindeutig: Jede Räumungsanordnung, die diese Bedingung nicht erfüllt, verstößt gegen das Gesetz. Nach dem Rechtsgrundsatz „Eine Auslegung ist nicht zulässig, wenn der Text klar ist“ sind solche Räumungen rechtswidrig. Um das Problem der Zwangsverlängerung zu lösen, bedarf es einer neuen Gesetzgebung, die die entsprechenden Bestimmungen abschafft oder ändert und einen fairen Rahmen schafft, der die Rechte beider Parteien schützt. Wenn eine Räumung von nicht-gerichtlichen Stellen durchgeführt wird, ist sie illegal. Mieter, die auf diese Weise vertrieben werden, können auf der Grundlage ihrer Rechte auf Zwangsverlängerung Klage erheben, um den rechtmäßigen Besitz zurückzufordern, es sei denn, der Vermieter erklärt sich bereit, 40 % des Immobilienwerts zu zahlen. Solche Räumungen sind auch strafbar, da sie eine Selbstjustiz darstellen, die gegen das syrische Strafgesetzbuch verstößt (HLP Syria 14.1.2025b).
Die syrische Zentralbank hat beschlossen, alle Bankkonten von Unternehmen und Einzelpersonen einzufrieren, die dem früheren Regime angehörten oder mit ihm in Verbindung standen. Die Bankinstitute im Land wurden angewiesen, ihr innerhalb von drei Arbeitstagen eine Liste der eingefrorenen Konten und deren Einzelheiten zu übermitteln, wie aus einem Rundschreiben der Bank hervorgeht (Sharq Bu 23.1.2025). Zwei prominente Geschäftsleute und ein Regierungsbeamter sagten, dass viele wohlhabende Syrer aufgrund des schnellen Sturzes von al-Assad und seiner Flucht nach Russland am 8.12.2024 keine Zeit hatten, ihr lokales Vermögen zu veräußern oder zu verlagern, was der neuen syrischen Regierung die Möglichkeit gab, aggressiv mit ihnen umzugehen. Ihr Vermögen ist seitdem eingefroren. Aber die mangelnde Transparenz der HTS-Behörden gegenüber den Tycoons und ihren Unternehmen riskiert eine Gegenreaktion. Nach der Machtübernahme im Dezember verpflichtete sich die HTS, das Land nach 13 Jahren brutalen Bürgerkriegs wiederaufzubauen und ein stark zentralisiertes und korruptes Wirtschaftssystem aufzugeben, in dem al-Assads Kumpane das Sagen hatten. Zu diesem Zweck hat die Exekutive unter der Leitung des neuen Präsidenten ash-Shara' ein Komitee eingerichtet, das die weitreichenden Unternehmensinteressen hochrangiger mit al-Assad verbundener Tycoons wie Samer Foz und Mohammad Hamsho aufschlüsseln soll, wie drei Quellen gegenüber Reuters mitteilten. Über die Einrichtung des Ausschusses, dessen Mitglieder nicht öffentlich sind, und die Gespräche zwischen der neuen syrischen Regierung und zwei der engsten Geschäftsmagnaten der Assad-Regierung, die große Teile der syrischen Wirtschaft kontrollieren, wurde bisher nicht berichtet. Gewöhnliche Geschäftsleute, die gezwungen waren, Bestechungsgelder zu zahlen oder mit dem Regime zusammenzuarbeiten, stehen nicht im Visier der neuen Regierung, anders sieht es bei einigen wenigen aus, die mit al-Assad zusammenarbeiten und auf Kosten des Staates ein Vermögen gemacht haben und in illegale Aktivitäten verwickelt sind, sagte der Leiter der syrischen Investitionskommission (REU 13.2.2025).
Die Generaldirektion für Katasterangelegenheiten in Syrien hat eine Richtlinie erlassen, die die Dokumentation aller Transaktionen, die zur Übertragung oder Änderung von Eigentumsrechten an Immobilien führen, aussetzt. Diese Aussetzung wurde ohne einen festgelegten Zeitrahmen für die Wiederaufnahme dieser Verfahren verhängt. In dieser heiklen Übergangsphase wirft die Entscheidung Fragen nach den Motiven und rechtlichen Auswirkungen der Maßnahme auf, insbesondere angesichts der auch den Gerichten auferlegten Beschränkungen. Am 21.1.2025 erließ die Generaldirektion für Katasterangelegenheiten das Rundschreiben Nr. 1, in dem sie ihre Direktionen auf Gouverneursebene anwies, keine Verträge zu dokumentieren, die zur Schaffung, Übertragung oder Änderung von Immobilienrechten im Grundbuch führen. In der Praxis hat diese Richtlinie bis auf Weiteres alle Transaktionen im Zusammenhang mit Immobilienbesitz effektiv gestoppt. Das Rundschreiben Nr. 1 des Justizministeriums, das am 9.1.2025 von der Übergangsregierung herausgegeben wurde, beschränkte die Aufgaben der Gerichte auf die Bearbeitung laufender Fälle und dringender Angelegenheiten. Im Rundschreiben des Katasteramtes heißt es, dass die Aussetzung so lange in Kraft bleibt, bis die Abstimmung mit den „zuständigen Behörden“ über neue Verfahren abgeschlossen ist. Ein mögliches Ziel besteht darin, Personen, die unter dem vorherigen Regime betrügerisch Eigentum erworben haben, daran zu hindern, das Eigentum zu verkaufen oder zu übertragen, was den Prozess der Rückgabe dieser Immobilien an ihre rechtmäßigen Eigentümer, von denen viele außerhalb Syriens vertrieben wurden, weiter erschweren würde. Die Maßnahme könnte auch dazu dienen, diejenigen, die unter dem vorherigen Regime an Verbrechen beteiligt waren, daran zu hindern, ihr Vermögen zu veräußern, um einer möglichen Beschlagnahme zu entgehen (HLP Syria 3.2.2025b). [Weiterführende Informationen zu Wohnungseigentum etc. finden sich auch im Kapitel Grundversorgung und Wirtschaft / Wohnsituation und Infrastruktur.]
Quellen
AAA - Asharq Al-Awsat (12.1.2025a): الأمن السوري يطلق سراح دفعة من الموقوفين في حمص [Syrische Sicherheitskräfte lassen eine Reihe von Gefangenen in Homs frei], https://aawsat.com/العالم-العربي/المشرق-العربي/5100480-الأمن-السوري-يطلق-سراح-دفعة-من-الموقوفين-في-حمص, Zugriff 13.1.2025
AAA - Asharq Al-Awsat (12.1.2025c): أبرز جزاري سوريا: مائة اسم متهم على قائمة موثقة وآلاف على قوائم سرية [Die prominentesten Schlächter Syriens: Einhundert Namen auf einer dokumentierten Liste und Tausende auf geheimen Listen], https://aawsat.com/العالم-العربي/المشرق-العربي/5100501-أبرز-جزاري-سوريا-مائة-اسم-متهم-على-قائمة-موثقة-وآلاف-على-قوائم, Zugriff 13.1.2025
AJ - Al Jazeera (13.1.2025): هل يصلح دستور 1950 لإدارة المرحلة الانتقالية في سوريا؟ [Ist die Verfassung von 1950 geeignet, um den Übergang in Syrien zu bewältigen?], https://www.aljazeera.net/politics/2025/1/13/هل-يصلح-دستور-1950-لإدارة-المرحلة, Zugriff 13.1.2025
AJ - Al Jazeera (2.1.2025): تحضيرات لمؤتمر يحدد مستقبل سوريا وإطلاق عملية أمنية بحمص [Vorbereitungen für eine Konferenz zur Bestimmung der Zukunft Syriens und die Einleitung einer Sicherheitsoperation in Homs], https://www.aljazeera.net/news/2025/1/2/تحضيرات-لمؤتمر-يحدد-مستقبل-سوريا, Zugriff 3.1.2025
AlHurra - Al-Hurra (10.1.2025a): "إعدام" مختار حي بضواحي دمشق لارتباطه بنظام الأسد ["Bürgermeister eines Vororts von Damaskus wegen Verbindungen zum Assad-Regime hingerichtet], https://www.alhurra.com/syria/2025/01/10/إعدام-مختار-حي-بضواحي-دمشق-لارتباطه-بنظام-الأسد, Zugriff 13.1.2025
Almodon - Almodon (9.1.2025): سوريا: قرار بإعادة المحكومين جنائياً إلى السجون بعد فرارهم [Syrien: Kriminelle Häftlinge kehren nach Flucht ins Gefängnis zurück], https://www.almodon.com/arabworld/2025/1/8/سوريا-قرار-بإعادة-المحكومين-جنائيا-إلى-السجون-بعد-فرارهم, Zugriff 9.1.2025
Almodon - Almodon (8.1.2025): كيف ستُحكم سوريا بعد البيان رقم واحد؟ [Wie wird Syrien nach der ersten Erklärung regiert werden?], https://www.almodon.com/arabworld/2025/1/8/كيف-ستحكم-سوريا-بعد-البيان-رقم-واحد, Zugriff 8.1.2025
AP - Associated Press (28.12.2024): Syria’s embassy in Lebanon suspends services as Lebanon hands over former Syrian army officers, https://apnews.com/article/syria-lebanon-embassy-officers-kurds-turkey-women-8b7271fb54898a2b0cdc52f9b931f9a7, Zugriff 7.1.2025
AP - Associated Press (10.12.2024): Syrian rebels free prisoners from Assad’s notorious dungeons who celebrate in Damascus streets, https://apnews.com/article/syria-assad-prisons-human-rights-detainees-saydnaya-982edfde78e852431d94f3f1a51b26ba, Zugriff 6.2.2025
Arabiya - Al Arabiya News (12.1.2025a): لم يتورطوا.. إطلاق 360 ضابطاً وعنصراً من الجيش في حمص [Sie waren nicht beteiligt: 360 Offiziere und Soldaten aus der Armee in Homs entlassen], https://www.alarabiya.net/arab-and-world/syria/2025/01/12/لم-يتورطوا-اطلاق-360-ضابطا-وعنصرا-من-الجيش-في-حمص, Zugriff 13.1.2025
Arabiya - Al Arabiya News (10.1.2025): Syria monitor says alleged al-Assad loyalist ‘executed’ in public, https://english.alarabiya.net/News/middle-east/2025/01/10/syria-monitor-says-alleged-al-assad-loyalist-executed-in-public-, Zugriff 13.1.2025
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Nahar - An Nahar (14.12.2024): المرأة السورية بعد التغيير الكبير: مؤشرات لا تطمئن وخطاب صادم [Syrische Frauen nach dem großen Wandel: Beunruhigende Indikatoren und schockierende Rhetorik], https://www.annahar.com/arab-world/arabian-levant/180071/المرأة-السورية-بعد-التغيير-الكبير-مؤشرات-لا-تطمئن-وخطاب-صادم, Zugriff 18.12.2024
National - National, The (19.12.2024): How to form a government in ten days: Syria’s HTS installs first bureaucrats, https://www.thenationalnews.com/news/mena/2024/12/19/how-to-form-a-government-in-ten-days-syrias-hts-installs-first-bureaucrats, Zugriff 8.1.2025
NPA - North Press Agency (12.2.2025): Syria’s Justice Ministry Investigates Former Judges of Terrorism Court, https://npasyria.com/en/122035, Zugriff 17.2.2025
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NZZ - Neue Zürcher Zeitung (24.1.2025): Fragiler Frieden: Asad hat die Institutionen in Syrien hohl zurückgelassen, https://www.nzz.ch/feuilleton/fragiler-frieden-asad-hat-die-staatlichen-institutionen-in-syrien-hohl-zurueckgelassen-ld.1867547, Zugriff 29.1.2025
ORF - Österreichischer Rundfunk (10.3.2025): Syrien verkündet Ende des Militäreinsatzes im Westen, https://orf.at/stories/3387200, Zugriff 12.3.2025
REU - Reuters (13.2.2025): Exclusive: Syria’s new leaders zero in on Assad’s business barons, https://www.reuters.com/world/middle-east/syrias-new-leaders-zero-assads-business-barons-2025-02-13, Zugriff 13.2.2025
REU - Reuters (23.1.2025): Syria’s new leaders turn to Islamic law in effort to rebuild Assad’s police, https://www.reuters.com/world/middle-east/syrias-new-leaders-turn-islamic-law-effort-rebuild-assads-police-2025-01-23, Zugriff 30.1.2025
REU - Reuters (11.12.2024a): Syria’s rebel leader vows to dissolve Assad regime security forces, close prisons, https://www.reuters.com/world/middle-east/refugees-return-syria-caretaker-prime-minister-appointed-2024-12-11, Zugriff 12.12.2024
Rosa Lux - Rosa Luxemburg Stiftung (17.12.2024): Al-Dschulani, die HTS und die Zukunft Syriens, https://www.rosalux.de/news/id/52900/al-jolani-die-hts-und-die-zukunft-syriens, Zugriff 7.1.2025
Rudaw - Rudaw Media Network (15.12.2024): قائممقام القائم لرووداو: بدء عبور السوريين الراغبين بالعودة لبلادهم [Bürgermeister von Al-Qaim gegenüber Rudaw: Syrer, die in ihr Land zurückkehren wollen, beginnen, die Grenze zu überqueren], https://www.rudawarabia.net/arabic/middleeast/iraq/151220243#hathalyoum, Zugriff 20.12.2024
SANA - Syrian Arab News Agecny (13.2.2025): 87 Judges from Terrorism Court referred to investigation - Syrian Arab News Agency, https://sana.sy/en/?p=346773, Zugriff 17.2.2025
Sharq Bu - Al-Sharq Business (23.1.2025): مصرف سورية المركزي يجمد الحسابات المصرفية التابعة للنظام السابق, https://asharqbusiness.com/economics/67875/مصرف-سورية-المركزي-يجمد-الحسابات-التابعة-للنظام-السابق, Zugriff 30.1.2025
Sky News - Sky News (31.1.2025): سوريا.. "هيئة تحرير الشام" تعلن حلّ نفسها [Syrien. "Hayat Tahrir al-Sham kündigt Auflösung an], https://www.skynewsarabia.com/middle-east/1773185-سوريا-هيئة-تحرير-الشام-تعلن-حلّ-نفسها, Zugriff 31.1.2025
SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (11.3.2025): رغم الهدوء النسبي بالعمليات الانتقامية في الساحل وجباله.. 44 مجزرة طائفية راح ضحيتها 1093 مواطن دون رادع - المرصد السوري لحقوق الإنسان [Trotz einer relativen Flaute bei den Repressalien in der Sahelzone und in den Bergen 44 sektiererische Massaker, bei denen 1.093 Zivilisten getötet wurden, unkontrolliert], https://www.syriahr.com/رغم-الهدوء-النسبي-بالعمليات-الانتقام/752704, Zugriff 12.3.2025
SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (2.2.2025): في ظل الوضع الأمني المتدهور.. مخاوف من عودة سوريا إلى "عهد مظلم" - المرصد السوري لحقوق الإنسان [In Anbetracht der sich verschlechternden Sicherheitslage Befürchtung einer Rückkehr Syriens in eine 'dunkle Ära'], https://www.syriahr.com/في-ظل-الوضع-الأمني-المتدهور-مخاوف-من-ع/747788, Zugriff 3.2.2025
SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (4.1.2025): في الحملة الأمنية المتواصلة في يومها الثالث.. توقيف نحو 130 شخص غالبيتهم من العسكريين في النظام السابق في حيي الزهراء ووادي الذهب بحمص [Am dritten Tag der laufenden Sicherheitskampagne: Etwa 130 Personen, die meisten von ihnen ehemalige Regimesoldaten, in den Vierteln al-Zahraa und Wadi al-Dahab in Homs verhaftet], https://www.syriahr.com/في-الحملة-الأمـ-ـنـ-ـية-المتواصلة-في-يو/743923, Zugriff 14.1.2025
SYRDiplQ1 - Diplomatische Quelle eines europäischen Staates in Syrien - 01 (5.2.2025): Bericht einer diplomatischen Quelle eines europäischen Staates [erhalten per Mail]
TNA - New Arab, The (2.1.2025a): Uncertainty looms for female judges in post-Assad Syria, https://www.newarab.com/features/uncertainty-looms-female-judges-post-assad-syria, Zugriff 3.1.2025
VOA - Voice of America (2.1.2025): Syrian security forces search for pro-Assad militants in Homs, state media say, https://www.voanews.com/a/syrian-security-forces-search-for-pro-assad-militants-in-homs-state-media-say/7921841.html, Zugriff 3.1.2025
5.1 Rechtsschutz und Justizwesen in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Letzte Änderung 2025-05-08 13:20
[Im vorliegenden Dokument wurde auf die allgemeine Lage nach dem Umbruch am 8.12.2024 fokussiert. Die Lage im von den Kurden dominierten Gebieten und der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) hat sich bisher nicht wesentlich verändert und wurde daher aufgrund zeitlicher, personeller und finanzieller Ressourcen nicht in der gewohnten Tiefe bearbeitet. Für Fragestellungen dazu, bitten wir auf die Vorversion der Länderinformation zurückzugreifen bzw. uns mittels einer Anfrage zu kontaktieren. Die Einarbeitung aktueller Quellen und Informationen zur Lage in der DAANES wird zeitnah mittels Aktualisierung erfolgen. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen]
Obwohl die syrische Regierung die Kontrolle über die Mehrheit der Gebiete in Nord-Ost-Syrien verloren hat, behielt Damaskus während des gesamten Konfliktes eine administrative Präsenz dort und führte weiterhin Schulen, Gerichte und Standesämter. Parallel dazu etablierte aber auch die Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) ab 2013 ihr eigenes Netzwerk öffentlicher Verwaltung, erließ Gesetze und Erlässe und öffnete eigene Gerichte. Diese Überschneidungen in der Rechtsordnung gerieten schnell außer Kontrolle, weil die Bevölkerung entweder bei dem einen oder dem anderen Gericht ihre Fälle einreichten oder bei beiden gleichzeitig, um sich für das bessere Urteil zu entscheiden. Das führte teilweise zu sich widersprechenden Gerichtsurteilen (SYD 30.1.2023).
Das Justizwesen der DAANES ist im Abschnitt 8 (Artikel 114-117) des Gesellschaftsvertrags von 2023 geregelt. Darin ist das Recht auf Anhörung vor Gericht (Artikel 115/2) festgehalten, sowie dass für Frauen ein eigener Justizrat eingerichtet wird (Artikel 115/7). Das Justizsystem besteht aus einem Schlichtungsausschuss, einem Frauenhaus, den Justizbüros und dem Justizrat (Artikel 116). Artikel 56 legt fest, dass jede und jeder das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren hat (RIC 14.12.2023). Basierend auf diesem Gesellschaftsvertrag erlässt die DAANES ihre rechtlichen Vorschriften. In Berichten wurde der Gesellschaftsvertrag als eine Mischung aus syrischem Straf- und Zivilrecht beschrieben, wobei die Gesetze zu Scheidung, Ehe, Waffenbesitz und Steuerhinterziehung dem EU-Recht entsprechen, jedoch ohne bestimmte Standards für faire Gerichtsverfahren wie das Verbot willkürlicher Inhaftierung, das Recht auf gerichtliche Überprüfung und das Recht auf Bestellung eines Anwalts zu beinhalten (USDOS 22.4.2024).
Die oberste Justizbehörde stellt der Soziale Justizrat von Nord- und Ost-Syrien dar (OSS 4.3.2022). Er ist verantwortlich für die Kontrolle und Überwachung der Einhaltung des Rechtssystems, die Bereitstellung von Berichten und Gesetzesentwürfen an den Demokratischen Volksrat und die Koordinierung zwischen den regionalen Justizräten (RIC 14.12.2023). Er wird von den Sozialrechtsinstitutionen in den autonomen und zivilen Verwaltungen der Regionen gewählt und besteht aus 13 Mitgliedern sowie einem CO-Vorsitzenden, der ihn leitet. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre. Etwa die Hälfte der Ratsmitglieder sind kurdisch. Allerdings greifen einer Studie des Omran Center for Strategic Studies zufolge PKK-Kader auf der Grundlage von Vetternwirtschaft und Parteiloyalität direkt in den Ernennungsprozess ein und überwachen die Arbeit, die Ausschüsse und die Richtlinien des Sozialen Justizrates, darunter auch dessen Befugnis Richter in den regionalen Justizräten zu ernennen, zu versetzen oder zu entlassen (OSS 4.3.2022).
In Artikel 117 des Gesellschaftsvertrags von 2023 wird der Soziale Frauenjustizrat geregelt (RIC 14.12.2023). Er existiert parallel zum Sozialen Justizrat. Dieses Gremium beaufsichtigt alle Frauen, die in Justizeinrichtungen in den autonomen und zivilen Verwaltungseinrichtungen arbeiten, ist mit der Koordination zwischen den Unterräten für soziale Gerechtigkeit für Frauen betraut und kann sich zu Gesetzen, die Frauen betreffen äußern. Der Soziale Frauenjustizrat besteht aus 21 Mitgliedern. Die Studie des Omran Centers for Strategic Studies zeigt auf, dass Frauen aus den Kadern der PKK direkt die Arbeit dieses Gremiums überwachen und in die Richtlinien und Ernennungen basierend auf parteipolitischen Erwägungen eingreifen (OSS 4.3.2022).
Frauenhäuser (Mala Jin) sind soziale Einrichtungen, die Bewusstsein für soziale Gerechtigkeit schaffen und Probleme in Bezug auf Frauen und Familien lösen sollen, in Zusammenarbeit mit den relevanten Fraueneinrichtungen (RIC 14.12.2023). Frauenhäuser befinden sich in jeder Ortschaft, Stadt und jedem Dorf in allen Regionen. Auch die Frauenhäuser werden gemäß einer Studie des Omran Center for Strategic Studies von weiblichen PKK-Kadern kontrolliert (OSS 4.3.2022).
Die Aufgaben der Schlichtungsausschüsse sind das Lösen von Streit und Konflikten mit dem Ziel Frieden und Harmonie zu schaffen (RIC 14.12.2023). Zu ihren Zuständigkeiten gehören zivil- und strafrechtliche Streitereien. Bevor Zivilklagen in den Justizbüros verhandelt werden, werden sie von den Schlichtungsausschüssen geprüft (OSS 4.3.2022). Schlichtungsausschüsse werden überall in den Gemeinden und Regionen eingerichtet, wo dies erforderlich ist und durch direkte Wahlen oder Konsens bestimmt. Die Mitglieder sind Freiwillige (RIC 14.12.2023). Gemäß der vom Omran Center for Strategic Studies durchgeführten Studie mischen aber auch bei der Wahl der Mitglieder in den Schlichtungssausschüssen PKK-Kader mit (OSS 4.3.2022).
Justizbüros sind gemäß Artikel 116/2 des Gesellschaftsvertrags von 2023 Justizorgane, bestehend aus Staatsanwaltschaft, Justizbehörde, Berufungsbehörde und Exekutivbehörde, die sich in den Regionen selbst organisieren. Ihre Mitglieder werden vom Justizrat vorgeschlagen und nach Zustimmung der Volksräte in den Regionen gewählt. In den Städten werden diese Justizbüros je nach Bedarf eingerichtet (RIC 14.12.2023). Unter ihre Zuständigkeit fallen alle zivil-, handelsrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Streitigkeiten, unabhängig von den Streitparteien. Die Zuständigkeiten sind unter den vier Ausschüssen aufgeteilt. Auch die Justizbüros werden laut Omran Center for Strategic Studies von einem PKK-Kader kontrolliert, der ebenfalls in die Ernennungsprozesse eingreift (OSS 4.3.2022).
Aus den genannten Haupträten gingen mehrere Soziale Justizräte und Soziale Frauenjustizräte (Unterräte) hervor. Sie repräsentieren die oberste Justizbehörde in der jeweiligen Region. Jeder Unterrat besteht aus einem Justizinspektionsausschuss, Anklageausschuss, Umsetzungsausschuss, Administrations- und Finanzausschuss und Schlichtungsausschuss (OSS 4.3.2022). Die regionalen Justizräte organisieren und kontrollieren die Justizeinrichtungen in den Regionen. Ihre Mitglieder und Co-Vorsitzenden werden durch die Justizeinrichtungen in den Regionen gewählt. Der Ernennung der CO-Vorsitzenden muss durch den Volksrat zugestimmt werden. Eine faire und demokratische Repräsentation der Bevölkerung, Gruppierungen und sozialen Bereiche ist gesetzlich festgeschrieben (RIC 14.12.2023). Die Dauer der Mitgliedschaft beträgt zwei Jahre. Für eine Nominierung müssen die Mitglieder mindestens drei Jahre in einer Justizeinrichtung tätig gewesen sein, mit Ausnahme der Mitglieder des Schlichtungsausschusses (OSS 4.3.2022). Der Studie des Omran Centers for Strategic Studies zufolge unterliegen auch die regionalen Justizräte der Autorität von PKK-Kadern, die als "Justizkader" bezeichnet werden. Zumeist handelt es sich dabei um nicht-syrische Kurden (aus der Türkei oder Iran) und lokalen Kadern. Sie sind Richtern, Anwälten und sogar den Klägern unter Pseudonymen bekannt und überwachen die Richtlinien und Ausschüsse und greifen in den Prozess der Ernennung ein (OSS 4.3.2022).
Der Soziale Justizrat etablierte zwei Anti-Terror-Gerichte unter dem Namen "People's Defense Courts" (Volksverteidigungsgerichte). Das eine befindet sich in Qamishli, das andere in Kobane (NPA 13.6.2023). Amnesty International zufolge wurde auch ein solches Gericht in Afrin etabliert, welches aber nach der Besetzung durch die Türkei und die mit ihr affiliierten Gruppierungen im Jahr 2018 nicht mehr im Einsatz ist (AI 2024). Als Basis für die Errichtung dieser People's Defense Courts dient das Anti-Terror-Gesetz von 2014 (OSS 4.3.2022). Diese Gerichte verfolgen vorwiegend Mitglieder des Islamischen Staates (IS), aber auch Angehörige der pro-türkischen Milizen, der Hay'at Tahrir ash-Sham [ehem. An-Nusra Front Anm.] und Spione für die Türkei, die Kurdische Regionalregierung im Irak oder die syrische Regierung (NPA 13.6.2023). Die Gerichte stehen unter Kritik, den Angeklagten das Recht auf Verteidigung zu verweigern (OSS 4.3.2022). Auch die kurdische Nachrichtenseite North Press Agency schreibt, dass IS-Mitglieder zwar das Recht auf einen Anwalt, in der Praxis aber selten Zugang dazu hätten (NPA 13.6.2023). Amnesty International wirft der DAANES im Zusammenhang mit der Anti-Terror-Gesetzgebung zudem vor, dass sie sich auf Beweise, die durch Folter oder unmenschliche Behandlung erhalten wurden, verlassen würden, keinen Rechtsbeistand zur Verfügung stellen würden und dass das Recht auf Berufung wirkungslos wäre (AI 2024).
Unzufriedenheit mit den Gerichten, Korruption und Beeinflussung führte dazu, dass 2021 kurdische, jesidische, arabische und assyrische Stämme eigene Gerichte in der Provinz al-Hasakah wieder einführten. Dort kann bei Streitereien zwischen Clans und in Fällen von Raub, Rache und Plünderung vorgesprochen werden (BS 19.3.2024).
Als der Bürgerkrieg in Syrien zur geografischen und politischen Zersplitterung des Landes führte, kam es zu einer weiteren Fragmentierung des Familienrechts, insbesondere in den kurdischen Provinzen im Norden. Da diese kurdischen Regionen de facto autonom sind, hat ihre Zivilverwaltung schnell umfassende Reformen des Familienrechtssystems in Kraft gesetzt, das zuvor unter der Zentralregierung vorherrschte. In dem Bestreben, den Einfluss der Religion auf Familienangelegenheiten zu verringern, begannen die kurdischen Behörden bereits 2013, standesamtliche Ehen anzuerkennen. Was als lokale Praxis in der nordöstlichen Stadt Qamishli begann, hat sich inzwischen in den mehrheitlich kurdischen Provinzen Syriens verbreitet. Diese Entwicklung stellt eine bedeutende Veränderung dar, da sie die traditionellen religiösen Familienrechtssysteme umgeht und eine säkulare Alternative bietet, die dem Wunsch der Kurden nach größerer Autonomie entspricht (LSE 15.1.2025).
Am 17.7.2024 erließ die DAANES eine Amnestie für Straftaten im Zusammenhang mit Terrorismus. Das Amnestiegesetz gilt speziell für Syrer, die „terroristische“ Verbrechen gegen die Sicherheit der DAANES und der Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF) begangen haben, wie das Strafrecht und das Anti-Terrorgesetz vorsehen, gab ein Beamter der DAANES an. Von der Amnestie ausgeschlossen sind Emire, Anführer terroristischer Gruppen und Beteiligte an Bombenanschlägen und Feindseligkeiten gegen die SDF sowie Verbrechen, die zum Tod eines Menschen führen (NPA 17.7.2024).
Quellen
AI - Amnesty International (2024): AFTERMATH - INJUSTICE, TORTURE AND DEATH IN DETENTION IN NORTH-EAST SYRIA, https://www.ecoi.net/en/file/local/2107362/MDE2477522024ENGLISH.pdf, Zugriff 24.6.2024 [Login erforderlich]
BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Syria, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105866/country_report_2024_SYR.pdf, Zugriff 3.5.2024
LSE - London School of Econonomics and Political Science (15.1.2025): Between religious diversity and national unity: The role of family law in Syrias transitional justice journey, https://blogs.lse.ac.uk/religionglobalsociety/2025/01/between-religious-diversity-and-national-unity-the-role-of-family-law-in-syrias-transitional-justice-journey, Zugriff 7.2.2025
NPA - North Press Agency (17.7.2024): AANES grants general amnesty for terrorism-related offenses, https://npasyria.com/en/115426, Zugriff 31.7.2024
NPA - North Press Agency (13.6.2023): AANES trials for foreign ISIS members what is to be expected?, https://npasyria.com/en/99485, Zugriff 11.7.2024
OSS - Omran Center for Strategic Studies (4.3.2022): The Autonomous Administration: A Judicial Approach to Understanding the Model and Experience, https://omranstudies.org/index.php/publications/books/the-autonomous-administration-a-judicial-approach-to-understanding-the-model-and-experience.html, Zugriff 9.7.2024
RIC - Rojava Information Center (14.12.2023): AANES Social Contract, 2023 Edition, https://rojavainformationcenter.org/2023/12/aanes-social-contract-2023-edition, Zugriff 24.6.2024
SYD - Syria Direct (30.1.2023): Northeastern Syria marks two years of legal paralysis as de facto authorities struggle to issue new land registry, https://syriadirect.org/northeastern-syria-marks-two-years-of-legal-paralysis-as-de-facto-authorities-struggle-to-issue-new-land-registry, Zugriff 9.7.2024
USDOS - United States Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Syria, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-practices/syria/, Zugriff 3.5.2024
5.2 Gebiete unter der Kontrolle des syrischen Regimes (Stand August 2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 14:03
In der Syrischen Verfassung von 2012 war verankert, dass die Syrische Arabisch Republik eine Demokratie (Artikel 1), die durch Wahlen gekennzeichnet ist (Artikel 8). In der Verfassung wurden auch Grundrechte festgehalten, wie z. B. das Recht auf Freiheit, die Gleichheit vor dem Gesetz (Artikel 33), das Recht auf Ausübung des Wahlrechts (Artikel 34), das Recht auf Arbeit und fairen Lohn (Artikel 40), das Recht auf Glaubens- und Meinungsfreiheit (Artikel 42) sowie Pressefreiheit (Artikel 43) und das Recht auf Versammlungsfreiheit (Artikel 44 und 45). Die Rechtsstaatlichkeit war in den Artikeln 50-53 verankert und im Titel III unter den Kapiteln 1-3 war das Prinzip der Gewaltenteilung geregelt (SeG 24.2.2012). Dieses wurde allerdings untergraben durch die dominierende Macht der Exekutive, allen voran des Präsidenten, zusammen mit der fast kompletten Macht und Immunität der Sicherheitsdienste (STJ 2.2.2024). So wurde der Oberste Justizrat in Artikel 133 der syrischen Verfassung dem Präsidenten unterstellt (SeG 24.2.2012), wodurch der Präsident zugleich an der Spitze sowohl der Exekutive als auch der Legislative stand (STJ 2.2.2024). Richter wurden durch diesen Obersten Justizrat ernannt, versetzt und entlassen (BS 19.3.2024), auch die Mitglieder des Obersten Verfassungsgerichts wurden durch den Präsidenten per Dekret ernannt (Artikel 141) (SeG 24.2.2012). Richter und Staatsanwälte mussten grundsätzlich der Ba'ath Partei angehören und waren praktisch der politischen Führung verpflichtet (FH 2023). Obwohl die syrische Verfassung dem Thema Rechtsstaatlichkeit ein gesamtes Kapitel widmete, Gesetze durchaus im Einklang mit internationalen Erfordernissen standen und Syrien Vertragspartei einer Reihe internationaler Übereinkommen war, konnte das Justizsystem in Syrien insgesamt nicht als unabhängig und transparent angesehen werden und stand unter der Kontrolle der Exekutivgewalt und ihrer Zweige. Die Rechtsstaatlichkeit war schwach ausgeprägt, wenn nicht gänzlich durch eine Situation der Straffreiheit untergraben, in der Angehörige von Sicherheitsdiensten mitunter willkürlich und ohne strafrechtliche Konsequenzen sowie ohne jegliche zivile Kontrolle operieren konnten (ÖB Damaskus 2023).
Die Bertelsmann Stiftung schrieb in ihrem Bericht über das syrische Justizwesen von einem stark korrupten System, das Anweisungen von der Regierung und den Sicherheitsdiensten bekommt (BS 19.3.2024). Dem stimmte der Global Organized Crime Index zu, wonach Justizbeamte nicht über eine angemessene Ausbildung verfügten und Mitglieder der regierenden Ba'ath-Partei sein mussten (GITOC 2023). Auch das deutsche Auswärtige Amt berichtete, dass die Unabhängigkeit syrischer Straf-, Zivil- oder Verwaltungsgerichte unverändert nicht gewährleistet war, diese wurden im Gegenteil vom Regime für politische Zwecke missbraucht. Vor allem vor Strafgerichten war eine effektive Verteidigung in Fällen mit politischem Hintergrund praktisch nicht möglich. Immer wieder wurden falsche Geständnisse durch Folter und Drohungen durch die Anklage erpresst und seitens der Gerichte weitestgehend vorbehaltlos akzeptiert (AA 2.2.2024). Richter in Syrien konnten durch den Präsidenten und die Exekutivbehörden bedroht werden. Der Justizminister konnte den Staatsanwalt anweisen, rechtliche Schritte gegen einen Richter einzuleiten. Weil der Staatsanwalt durch den Justizminister ernannt wurde und diesem auch zu berichten hatte, gab es keinen Rechtsschutz oder Immunität für Richter. Gerichtsprozesse gegen angeklagte Richter wurden im Geheimen abgehalten (STJ 2.2.2024).
Menschenrechtsorganisationen berichteten, dass das Rechtssystem bekannt war für Sammelentscheidungen, Korruption und den Mangel an ordentlichen Gerichtsverfahren. Angeklagte wurden in ihrer Abwesenheit verurteilt, ohne angehört zu werden. Manche Gefangene und ihre Familien berichteten, dass sie nichts über die Beschuldigungen gegen sie wussten (USDOS 22.4.2024). Vertrauliche Quellen, die durch das niederländische Außenministerium befragt wurden, gaben zudem an, dass je höher die Bestechung war, die eine Person zahlte und je besser diese Person vernetzt war, umso eher bekam sie recht (MBZ 8.2023).
Spezial- und Ausnahme-Gerichte
Nachdem im Jahr 1963 der Ausnahmezustand ausgerufen wurde, wurden in den letzten Jahrzehnten mehrere Spezialgerichte eingerichtet. Diese waren weder dem Obersten Justizrat unterstellt noch unabhängig. Darunter fielen die Ausnahme-Militärgerichte, Militärfeldgerichte, das Oberste Staatssicherheitsgericht und das Anti-Terrorgericht (STJ 2.2.2024). Spezialgerichte waren länger bestehende Gerichte, wie Militärgerichte, und Ausnahme-Gerichte waren temporäre Gerichte, wie Terrorgerichte (STJ 5.1.2022). Seit ihrer Einführung wurden Ausnahme-Gerichte benützt, um die Syrische Gesellschaft einzuschüchtern und zu unterdrücken, ein Verstoß gegen den Zweck des Justizwesens, die Rechte, Freiheiten und Demokratie zu schützen. Diese Gerichte setzten sich entweder aus Armeeoffizieren zusammen, wie im Falle von Militärischen Feldgerichten, die nicht zwingend eine rechlichte Ausbildung erhalten hatten oder aus Richtern, die vom Präsidenten ausgewählt wurden, wie im Falle von dem Anti-Terrorgericht (STJ 2.2.2024). Der Nichtregierungsorganisation Syrian Network for Human Rights (SNHR) zufolge wurden Anti-Terrorgerichte von den Sicherheitsdiensten kontrolliert (SNHR 31.1.2022). Anti-Terrorgerichte waren also vielmehr Teil der Exekutive bzw. waren dieser untergeordnet(STJ 2.2.2024). Dem Gesetz zufolge mussten Ausnahme-Gerichte, wie das Anti-Terror-Gericht, das Militärgericht und die Militärfeldgerichte nicht den Regeln und Verfahren der Gesetzgebung, während der Anklage und dem Prozess, wie es für Gerichte normalerweise galt, folgen (STJ/AHR/WCDP 3.6.2024; vgl. USDOS 22.4.2024). Dementsprechend hatte ein Beschuldigter nicht mehr das Recht, einen Anwalt zu bestimmen oder das Recht auf einen öffentlichen Prozess (STJ/AHR/WCDP 3.6.2024). Gegen die Regierung gerichtete Vergehen wurden aus der Zuständigkeit der ordentlichen Zivilgerichte ausgenommen und besonderen Anti-Terrorgerichten unterworfen, die außerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens tätig waren (ÖB Damaskus 2023).
Militärische Judikatur
Die militärische Judikatur in Syrien war außergewöhnlich, weil die Richter dem Verteidigungsminister unterstellt waren und militärischen Regulierungen folgten. Die Militärgerichte fällten ihre Urteile nicht nur über Militärpersonen, sondern auch über Zivilisten, wobei die Gerichte selbst entschieden, was in ihre Zuständigkeit fällt (STJ 2.2.2024).
Am 3.9.2023 wurde mit dem Gesetzesdekret Nr. 32 das Legislaturdekret 109 vom 17.8.1968 außer Kraft gesetzt und damit die Militärfeldgerichte (SNHR 3.6.2024).Omran Strategic Studies ging davon aus, dass sich die Situation trotzdem nicht wesentlich verbessert, weil einerseits die Sicherheitsbehörden weiterhin die Oberhand über die Feststellung und Einstufung von Straftaten haben und andererseits noch immer das Problem, dass in Militärgerichten über Zivilisten geurteilt wird, weiterbesteht (OSS 10.10.2023).
Anti-Terror-Judikatur
Das Justizwesen in den Gebieten unter der Kontrolle der Regierung war in den letzten Jahren einigen Veränderungen unterlegen. Obwohl es institutionell abgegrenzt war, war es nie unabhängig. Die laut Bertelsmann Stiftung schlimmste Veränderung war die Einführung von Anti-Terror-Gerichten (Counter Terrorism Court - CTC) (BS 19.3.2024). Syriens Terrorgesetzgebung definierte Terrorismus sehr weit gefasst und erlaubte der Regierung fast jede Tat als terroristischen Angriff zu deklarieren (HRW 18.7.2024). Laut Bertelsmann Stiftung war sie politisch motiviert und wurde als Druckmittel gegen Andersdenkende und Oppositionelle, welche das Regime oft als "Terroristen" bezeichnete, eingesetzt. Jede Art von ziviler Handlung in Bezug auf "Terroristen", wie etwa die Bereitstellung von medizinischer Behandlung, Unterschlupf oder Unterstützung von oppositionellen Kämpfern wurde von der Regierung kriminalisiert (BS 19.3.2024). Richter des CTC wurden per Dekret durch den Präsidenten ernannt (STJ/AHR/WCDP 3.6.2024).
Quellen
AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.2.2024): Auswärtiges Amt, Bericht über die Lage in der Arabischen Republik Syrien (Stand: Ende Oktober 2023), https://www.ecoi.net/de/dokument/2104340.html, Zugriff 26.2.2024 [Login erforderlich]
BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Syria, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105866/country_report_2024_SYR.pdf, Zugriff 3.5.2024
FH - Freedom House (2023): Syria: Freedom in the World 2023 Country Report, https://freedomhouse.org/country/syria/freedom-world/2023, Zugriff 25.6.2024
GITOC - Global Initiative Against Transnational Organized Crime (2023): Global Organized Crime Index - Syria 2023, https://ocindex.net/assets/downloads/2023/english/ocindex_profile_syria_2023.pdf, Zugriff 2.8.2024
HRW - Human Rights Watch (18.7.2024): Syria: Mass Unlawful Asset Freezes, https://www.hrw.org/news/2024/07/18/syria-mass-unlawful-asset-freezes, Zugriff 1.8.2024
MBZ - Außenministerium der Niederlande [Niederlande] (8.2023): General Country of Origin Information Report - August 2023, https://www.government.nl/binaries/government/documenten/reports/2023/08/07/general-country-of-origin-information-report-syria-august-2023/General Country of Origin Information Report Syria August 2023.pdf, Zugriff 5.7.2024
ÖB Damaskus - Österreichische Botschaft Damaskus [Österreich] (2023): Asylländerbericht 2023 - Syrien
OSS - Omran Center for Strategic Studies (10.10.2023): Military Field Court: Nullification and a No Change Approach, https://omranstudies.org/index.php/publications/articles/military-field-court-nullification-and-a-no-change-approach-202310061150.html, Zugriff 26.6.2024
SeG - Syrian E-Government [Syrien] (24.2.2012): Syrian Constitution, https://egov.sy/page/en/137/0/Constitution.html, Zugriff 25.6.2024
SNHR - Syrian Network for Human Rights (3.6.2024): SNHR Report for the UN Human Rights Committee 141 Session, https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/TreatyBodyExternal/DownloadDraft.aspx?key=YT9VK9E6jAj6S4CPg6EyUoNF6jqA79AijK6BXw/MgaKBA3DMUzN0xvGGS4JikqUZ8zibRMibJY9Dviylc8E3lg==, Zugriff 25.6.2024
SNHR - Syrian Network for Human Rights (31.1.2022): The Most Notable Hay'at Tahrir al Sham Violations since the Establishments of Jabhat al Nusra to Date, https://snhr.org/wp-content/pdf/english/The_Most_Notable_Hayat_Tahrir_al_Sham_Violations_Since_the_Establishment_of_Jabhat_al_Nusra_to_Date_1_en.pdf, Zugriff 8.8.2024
STJ - Syrians for Truth and Justice (2.2.2024): Syria: The Interference of the Executive Branch in the Judiciary and its Impact on Safeguarding Democracy, https://stj-sy.org/en/syria-the-interference-of-the-executive-branch-in-the-judiciary-and-its-impact-on-safeguarding-democracy, Zugriff 21.6.2024
STJ - Syrians for Truth and Justice (5.1.2022): Governance and Judicial Systems in the Syrian Constitution - Syrians for Truth and Justice, https://stj-sy.org/en/governance-and-judicial-systems-in-the-syrian-constitution, Zugriff 21.6.2024
STJ/AHR/WCDP - Syrians for Truth and Justice, Advocates for Human Rights, The, World Coalition against the Deaht Penalty (3.6.2024): Input to the Human Rights Committee Regarding Syria's Compliance with the ICCPR, https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/TreatyBodyExternal/DownloadDraft.aspx?key=YT9VK9E6jAj6S4CPg6EyUnlmE/bpQ2 a2w9FdQr2eP2OD4O5vSl1O2hnBD3mdX7GtOGjQ4S7O/NSravpyZtstQ==, Zugriff 26.6.2024
USDOS - United States Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Syria, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-practices/syria/, Zugriff 3.5.2024
5.3 Gebiete unter der Kontrolle der Oppositionsgruppierungen (Stand August 2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 14:12
In den Gebieten außerhalb der Kontrolle des syrischen Regimes war die Lage von Justiz und Verwaltung von Region zu Region und je nach den örtlichen Herrschaftsverhältnissen unterschiedlich (AA 2.2.2024).
In den von der Opposition gehaltenen Gebieten wurden zum Teil Sharia-Gerichte eingerichtet, die nun die staatliche Gerichtsbarkeit ersetzen. Die Praxis und der Charakter dieser Gerichte variieren ebenso stark, wie die Art des angewandten Rechts, je nachdem welche bewaffnete islamistische Gruppierung das Terrain hält. Auch die Härte des angewandten islamischen Rechts unterschied sich, sodass keine allgemeinen Aussagen getroffen werden konnten (ÖB Damaskus 2023). Extremistische Gruppen hatten in ihren Gebieten religiöse Gerichte eingerichtet, die für angebliche religiöse Vergehen von Zivilisten harte Strafen verhängten. Der allgemeine Zusammenbruch staatlicher Autorität und die Ausbreitung von Milizen in weiten Teilen des Landes führten zu willkürlichen Verhaftungen, Schnelljustiz und außergerichtlichen Strafen auf allen Seiten des Bürgerkriegst (FH 2024). Nicht staatliche Akteure hielten sich oft nicht an die Garantien für faire Verfahren. In den von der Opposition kontrollierten Gebieten variierten die Rechtsverfahren der rechtlichen Rechenschaftspflicht je nach Ort und der nicht staatlichen bewaffneten Gruppe, die die Kontrolle ausübte, wenn lokale Regierungsstrukturen diese Verantwortung übernahmen. Nichtregierungsorganisationen berichteten, dass Zivilisten diese Prozesse durchführten und sich dabei in manchen Fällen an die gewohnten Scharia-Gesetzte hielten und in anderen an die nationalen Gesetze. Manche Verurteilungen durch oppositionelle Scharia-Gerichte endeten in öffentlichen Hinrichtungen ohne Berufungsprozess (USDOS 22.4.2024).
Gebiete unter der Kontrolle der Ha'yat Tahrir ash-Sham (HTS)
In Idlib übernahmen quasi-staatliche Strukturen der sogenannten Heilsregierung (Syrische Heilsregierung - Syrian Salvation Government - SSG) der Terrororganisation Ha'yat Tahrir ash-Sham (HTS) Verwaltungsaufgaben (AA 2.2.2024). Die SSG hatte ein Justizministerium eingerichtet, das aus sechs Hauptabteilungen bestand. Die zivile bzw. allgemeine Justiz, die Verwaltungsjustiz und die Militärjustiz waren dem Justizministerium angegliedert. Die Sicherheitsjustiz, die Justiz von Organisationen und Verbänden und die Interne Justiz waren nicht beim Justizministerium angegliedert. In diesem Justizsystem gab es viele Behörden, die fast vollständig voneinander getrennt waren Die Zivile bzw. allgemeine Justiz befasste sich mit Fällen des Personen- und Zivilstandsrechts und mit Straftaten, die von Zivilisten begangen wurden. Es gab fünf Gerichte der allgemeinen Justiz. Richter waren in der Regel Geistliche oder Scheichs. Die Verfahren in diesen Gerichten waren nicht kostenlos (SNHR 31.1.2022). Es gab viele örtliche Gerichte, die über das gesamte Gebiet verteilt waren, und diese stellten den häufigsten Kontaktpunkt der Zivilbevölkerung mit dem Justizsystem dar. Offiziell unterstanden diese Gerichte dem Justizministerium, das in bestimmten Fällen eingreifen konnte. Laut örtlichen Quellen schienen diese Gerichte ihre Arbeit jedoch regelmäßig an Stammesnetzwerke auszulagern (OFPRA 27.4.2023). Die Verwaltungsjustiz war auf Streitigkeiten zwischen den Ministerien der SSG oder in Streitfällen mit einer Verwaltungsbehörde spezialisiert. Es gab dafür nur ein einziges Gericht in Idlib. Die Militärjustiz fokussierte auf militärische Angelegenheiten, wie Schlachten und Gefechte und überschnitt sich mit der Sicherheitsjustiz bei der Verfolgung von Mitgliedern der Oppositionsfraktionen. Die Nichtregierungsorganisation Syrian Network for Human Rights (SNHR) dokumentierte zwei Militärgerichte. Die Sicherheitsjustiz galt als die einflussreichste und autoritärste der Justizbehörden von HTS und unterstand dem Sicherheitsapparat. Die Sicherheitsjustiz umfasste keine erkennbaren Gerichte, sondern Sicherheitszentren mit sowohl geheimen als auch nicht-geheimen Haftzentren. Die Arbeit der Sicherheitszentren war in Kategorien unterteilt, die sich beispielsweise auf die Verfolgung von Agenten des Syrischen Regimes, auf organisierte Kriminalität, auf Personen, die mit der US-Koalition in Verbindung standen oder auf Angehörige des Islamischen Staates spezialisierten. Die Gesamtanzahl der Sicherheitszentren wurde auf 112 geschätzt. Die Justizbehörde für Organisationen und Vereine war auf die Verfolgung von Mitgliedern zivilgesellschaftlicher Organisationen spezialisiert und hatte ihren Sitz in der Nähe des Grenzübergangs Bab al-Hawa. Die Interne Justiz war eine Sondereinrichtung, die sich mit der Lösung von HTS-internen Konflikten befasste. Sie wurde direkt von HTS-Anführer Abu Mohammad al-Joulani geleitet. Diese Einrichtung verfügte über geheime Gefängnisse (SNHR 31.1.2022). Die Sicherheitstribunale, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums fielen, schienen die eigentliche Justizmacht von HTS zu sein. Diese Tribunale befanden sich in etwa hundert „Sicherheitszentren“, die als Haftanstalten dienten und dem „Allgemeinen Sicherheitsapparat“ unterstellt waren, der Polizeieinheit, die von HTS kontrolliert wurde. Die verschiedenen Abteilungen dieser Institution waren für die Bearbeitung von Fällen Organisierter Kriminalität und von Fällen zuständig, in denen Personen beschuldigt wurden, das Regime oder rivalisierende Oppositionsgruppen, den Islamischen Staat oder die Vereinigten Staaten zu unterstützen (OFPRA 27.4.2023).
Kurdischen Medienberichten zufolge gab es 25 Gefängnisse in Idlib und Umgebung, die zur HTS gehören. 20 davon wurden von ihrem Sicherheitsapparat geführt. Als Folge von Protesten etablierte die SSG der HTS ein "Zweites Sicherheitsgericht" in Idlib für die Rechtssprechung über Sicherheitsstraftaten (SOHR 30.6.2024; vgl. Enab 30.3.2024), sobald der Oberste Justizrat Regulierungen für die Arbeit dieses Gerichts erlassen hatte (SOHR 30.6.2024).
Entscheidungen der Justizbehörden wurden nicht auf Grundlage spezifischer und bekannter Gerichtsurteile und Vorschriften getroffen, sondern stützten sich hauptsächlich auf ministerielle Rundschreiben, das waren Anweisungen, die als Rechtskodex für die Gerichte gelten. Da es kein formelles Gesetz gab, das die Verfahren für die Arbeit der Gerichte regelte, kam die Prozessordnung einer solchen Gesetzgebung am nächsten, während die Gerichte in zwei Instanzen arbeiteten, wobei einige wenige in drei Instanzen arbeiteten. Für die Allgemeine Justiz waren das islamische Recht, einige syrische Gesetze und Rundschreiben des Justizministeriums die Rechtsgrundlage (SNHR 31.1.2022). Auch eine kurdische Medienorganisation berichteten, dass Aktivisten zufolge die Judikatur der HTS nicht auf Gesetzen basierte (NPA 20.4.2023).
SNHR berichtete, dass es zu wenige Richter und Anwälte für die hohe Menge an zu erledigender Arbeit gab. In vielen Bereichen griff die HTS daher auf loyal zu ihr stehende Studierende der Religions- oder Rechtswissenschaften zurück, wodurch die Unabhängigkeit und Effizienz der Justiz nicht gegeben war (SNHR 31.1.2022). Menschenrechtsgruppierungen und Medienorganisationen berichteten, dass die HTS denen, die sie verhaftet hatte, die Möglichkeit verwehrte, die Rechtsgrundlage oder den ungerechten Charakter ihrer Haft im Scharia-Justizsystem anzufechten. HTS ließ Geständnisse, die unter Folter erhalten wurden, zu und richtete als Oppositionelle wahrgenommene und ihre Familien hin oder lies diese verschwinden (USDOS 22.4.2024).
Gebiete unter der Kontrolle von der Türkei nahestehenden Gruppierungen - Syrian National Army (SNA)
Die Syrian National Army (SNA) umfasste mehrere Gruppierungen, die jeweils die Kontrolle über ein bestimmtes Gebiet ausübten, wo sie auch die zivile Struktur verwalteten. Oft waren also auch diese Gruppierungen für das Justizsystem verantwortlich (MBZ 8.2023). Ein Gerichtssystem, Gefängnisse und Haftanstalten wurden von der Syrischen Übergangsregierung (Syrian Interim Government - SIG) betrieben, ebenfalls mit erheblicher türkischer Beteiligung (UNHRC 12.7.2023). Eine vertrauliche Quelle des niederländischen Außenministeriums gab an, dass es dort einen hohen Grad an Straffreiheit gab, weil die lokalen Anführer auch die Judikatur bestimmten (MBZ 8.2023). Der Nichtregierungsorganisation Syrians for Truth and Justice (STJ) zufolge bestimmte auch die Türkische Regierung über rechtliche Angelegenheiten, wo die von ihr unterstützten Gruppierungen operierten (STJ 1.11.2023).
Im Februar 2018 richtete das Verteidigungsministerium der syrischen Übergangsregierung (Syrian Interim Gouvernment - SIG) ein Militärjustizsystem ein, das Verstöße innerhalb der SNA-Gruppierungen, insbesondere die Misshandlung von Zivilisten und mögliche Kriegsverbrechen durch die SNA und ihre Verbündeten, ahnden sollte. Diese Initiative, die während der Operation Euphrates Shield ins Leben gerufen wurde, führte Militärgerichte und Militärpolizei in von der Türkei besetzten Gebieten ein und erweiterte die Gerichtsbarkeit später auf Afrin und Tell Abyad, als die territoriale Kontrolle der Türkei zunahm (HSC 6.5.2024). Die Militärpolizei galt als Exekutive der Militärgerichte, die eingesetzt wurden, um sowohl Mitglieder der SNA-Fraktionen als auch vermeintliche Aufständische vor Gericht zu stellen. Die Militärpolizeiabteilung bestand aus einem Hauptquartier, Zweigstellen in den Regionen und Unterabteilungen in den verschiedenen Städten unter der Kontrolle der SNA. Sie betrieb Gefängnisse, darunter in den Städten al-Bab, Afrin und Ra's al-'Ayn, und Dutzende von Haftanstalten in den türkisch besetzten Gebieten. Viele SNA-Fraktionen betrieben auch ihre eigenen inoffiziellen Haftanstalten in kleineren Städten und Dörfern unter ihrer Kontrolle, trotz der Versuche der syrischen Übergangsregierung, diese Praxis zu unterbinden (HRW 29.2.2024).
Viele Richter an den Militärgerichten waren ehemalige SNA-Funktionäre oder hatten SNA-Verbindungen zu aktuellen Funktionären. Sie wurden oft in Abstimmung mit türkischen Geheimdiensten ernannt (HSC 6.5.2024; vgl. HRW 29.2.2024), was ihren großen Interessenkonflikt aufzeigte und die Vertrauenswürdigkeit des neuen Systems bewusst beeinträchtigte (HSC 6.5.2024). Obwohl auch zivile Gerichte eingerichtet wurden, waren es oft die Militärgerichte, die Häftlinge, die willkürlich durch verschiedene Fraktionen gemeinsam mit der Militärpolizei verhaftet und eingesperrt wurden, vor Gericht stellten unter der Anschuldigung, dass sie kurdischen bewaffneten Gruppierungen, der syrischen Regierung oder dem Islamischen Staat angehörten oder Verbindungen zu den genannten unterhielten. Diesen Militärgerichten fehlte es an Unabhängigkeit und Unparteilichkeit. Sie folgten oft nicht einem ordentlichen Verfahren, mit Richtern, die militärischen Kommandos unterlagen und Befehlen von oben (HRW 29.2.2024). Darüber hinaus wurde Häftlingen, die diesem System unterworfen sind, während ihrer gesamten Haft routinemäßig Rechtsbeistand verweigert, wobei erzwungene Geständnisse oft den Eckpfeiler der Strafverfolgung bilden (HSC 6.5.2024; vgl. HRW 29.2.2024).
Quellen
AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.2.2024): Auswärtiges Amt, Bericht über die Lage in der Arabischen Republik Syrien (Stand: Ende Oktober 2023), https://www.ecoi.net/de/dokument/2104340.html, Zugriff 26.2.2024 [Login erforderlich]
Enab - Enab Baladi (30.3.2024): Salvation Govt establishes security court in Idlib, https://english.enabbaladi.net/archives/2024/03/salvation-govt-establishes-security-court-in-idlib, Zugriff 5.7.2024
FH - Freedom House (2024): Syria: Freedom in the World 2024 Country Report, https://freedomhouse.org/country/syria/freedom-world/2024, Zugriff 3.5.2024
HRW - Human Rights Watch (29.2.2024): “Everything is by the Power of the Weapon” - Abuses and Impunity in Turkish-Occupied Northern Syria, https://www.hrw.org/report/2024/02/29/everything-power-weapon/abuses-and-impunity-turkish-occupied-northern-syria, Zugriff 15.5.2024
HSC - Human Security Center (6.5.2024): The Militarization and Exploitation of Northern Syria, http://www.hscentre.org/uncategorized/militarization-exploitation-northern-syria, Zugriff 25.6.2024
MBZ - Außenministerium der Niederlande [Niederlande] (8.2023): General Country of Origin Information Report - August 2023, https://www.government.nl/binaries/government/documenten/reports/2023/08/07/general-country-of-origin-information-report-syria-august-2023/General Country of Origin Information Report Syria August 2023.pdf, Zugriff 5.7.2024
NPA - North Press Agency (20.4.2023): HTS executes 19 people in Syrias Idlib since early 2023, https://npasyria.com/en/96731, Zugriff 5.7.2024
ÖB Damaskus - Österreichische Botschaft Damaskus [Österreich] (2023): Asylländerbericht 2023 - Syrien
OFPRA - Amt zum Schutz von Flüchtlingen und Staatenlosen [Frankreich] (27.4.2023): Syria: The Situation in the Idlib Governorate since 2016, https://www.ofpra.gouv.fr/libraries/pdf.js/web/viewer.html?file=/sites/default/files/ofpra_flora/2304_syr_situation_in_idlib_governorate_eng.pdf, Zugriff 15.5.2024
SNHR - Syrian Network for Human Rights (31.1.2022): The Most Notable Hay'at Tahrir al Sham Violations since the Establishments of Jabhat al Nusra to Date, https://snhr.org/wp-content/pdf/english/The_Most_Notable_Hayat_Tahrir_al_Sham_Violations_Since_the_Establishment_of_Jabhat_al_Nusra_to_Date_1_en.pdf, Zugriff 8.8.2024
SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (30.6.2024): To investigate security crimes | Salvation Government establishes new criminal court in Idlib, https://www.syriahr.com/en/337574, Zugriff 5.7.2024
STJ - Syrians for Truth and Justice (1.11.2023): Syria: The SIG Fringes on Freedom of Speech and Suffocates Detractors - Syrians for Truth and Justice, https://stj-sy.org/en/syria-the-sig-fringes-on-freedom-of-speech-and-suffocates-detractors, Zugriff 5.7.2024
UNHRC - United Nations Human Rights Council (12.7.2023): “No End in Sight”: Torture and ill-treatment in the Syrian Arab Republic 2020-2023* - Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic (A/HRC/53/CRP.5), https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/hrbodies/hrcouncil/coisyria/A-HRC-53-CRP5-Syria-Torture.pdf, Zugriff 15.7.2024
USDOS - United States Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Syria, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-practices/syria/, Zugriff 3.5.2024
6 Sicherheitsbehörden - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 22:36
[Die Lage bezüglich Sicherheitsbehörden befindet sich derzeit im Umbruch. Teilweise liegen nicht ausreichend Informationen zu bestimmten Aspekten vor (wie z. B. Struktur, Aufbau, Ausrüstung etc.). Im Folgenden wird der aktuelle Stand dargelegt, wie er sich aus öffentlich zugänglichen Quellen ergibt. Teilweise werden Falschinformationen, insbesondere auf Social Media Kanälen verbreitet, die in weiterer Folge auch Eingang in andere Berichte finden. Die Vorgehensweise der Recherche und Ausarbeitung der vorliegenden Länderinformationen entspricht den in der Methodologie der Staatendokumentation festgeschriebenen Standards. Weder wird ein Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit der vorliegenden Informationen erhoben. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Seitdem der friedliche Aufstand gegen das Assad-Regime Ende 2011 in den bewaffneten Konflikt überging, bildeten sich bewaffnete Gruppierungen auf fast der gesamten syrischen Landkarte, angefangen bei Offizieren und Soldaten, die vom Regime übergelaufen waren, bis hin zu Gruppierungen, die sich aus lokalen und religiösen Gruppierungen zusammensetzten. Sie standen im Konkurrenzkampf einerseits untereinander und andererseits kämpften sie gegen die Regimekräfte, die ihnen bis 2018 schwere Verluste zufügten. Danach wurden viele Gruppierungen aufgelöst. Andere übersiedelten unter russischer Schirmherrschaft im Rahmen von Abkommen nach Nordsyrien oder blieben auf der Basis von "Versöhnungsabkommen" unter russischer Schirmherrschaft und Garantien bzw. direkten Abmachungen mit dem Assad-Regime weiter bestehen. Im Zuge der Kampfhandlungen im Spätherbst 2024 schienen die Oppositionskämpfer gut organisiert zu sein und arbeiteten in einem Bündnis unter dem Namen Abteilung für militärische Operationen (Department of Military Operations - DMO) zusammen (Asharq 9.12.2024). Für die Großoffensive "Abschreckung der Aggression", die am 17.11.2024 startete und zum Sturz des Präsidenten al-Assad führte, hatten sich die Rebellen monatelang vorbereitet (NYT 1.12.2024). Im Laufe des vergangenen Jahres entwickelten die Kämpfer eine neue Methode, die sich auf die Verwendung von Drohnen stützte (Guardian 8.12.2024). Von den ersten Tagen der Offensive an veröffentlichte die von den Rebellen geführte DMO mehrere Videos von Angriffen auf Militärfahrzeuge und Versammlungen von Soldaten des syrischen Regimes mit sogenannten Shaheen-Drohnen, die eine große Effektivität und Genauigkeit beim Treffen der Ziele zeigten. Für diese Drohnen wurden eigens die Shaheen-Bataillone geschaffen (AJ 10.12.2024). Diese Bataillone sind für ihr hohes Maß an Fachwissen und ihre Präzision bekannt. Sie sollen von Offizieren aus Osteuropa ausgebildet worden sein (IndepAr 5.12.2024). Für die Ausbildung soll die Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) sogar eine eigene Drohnenakademie betrieben haben (LF 13.12.2024). Zum ersten Mal in der Geschichte des Syrienkonflikts war die bewaffnete Opposition nun in der Lage, den Luftraum zu kontrollieren (IndepAr 5.12.2024). Die verschiedenen Drohnentypen trugen dazu bei, eine Art Gleichgewicht im Luftraum zu erreichen, gemeinsam mit der Tatsache, dass die Russen den Großteil ihres Luftarsenals aus Syrien abgezogen hatten, weil sie mit dem Krieg in der Ukraine beschäftigt waren (AJ 10.12.2024). Die Drohnen, die in niedriger Höhe fliegen, greifen Fahrzeuge und gepanzerte Fahrzeuge an, feuern Raketen auf Soldaten ab, oder es sind Selbstmorddrohnen, die sich schnell auf Fahrzeuge und Panzer stürzen und sich sofort mit jedem Objekt, das mit ihnen kollidiert, in die Luft sprengen. Einer Warnung Russlands zufolge soll die HTS über mehr als 250 fortschrittlicher Drohnen verfügt haben. Gerüchten zufolge unterhielt die HTS im Nordwesten Syriens eine Fabrik zur Herstellung von Drohnen mit Düsentriebwerken und Sprengbomben gemeinsam mit ausländischer Unterstützung (IndepAr 5.12.2024), wie beispielsweise durch uigurische Ingenieure der Turkistan Islamic Party (TIP, die aus Dschihadisten besteht, die aus China stammen und sich im ländlichen Latakia und Idlib niedergelassen haben). Sie beaufsichtigen die Herstellung der Drohnen für ein monatliches Gehalt von bis zu 4.000 Dollar (Nahar 29.11.2024). Die Entwicklung dieser Waffen soll in kleinen Werkstätten, untergebracht in Garagen, Häusern, ehemaligen Schulgebäuden, Lagerhäusern und anderen Orten, die schwer zu entdecken sind, passiert sein (LF 13.12.2024). HTS hat eine komplexe Infrastruktur aufgebaut, um den Einsatz von Drohnen zu ermöglichen. Dazu gehört auch der Einsatz von 3-D-Drucktechnologie zur Herstellung von Teilen, die nicht ohne Weiteres aus kommerziellen Quellen bezogen werden können (LF 13.12.2024).
Der Interimsregierung unter der Führung der Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) fehlt es an ausreichendem Personal, um das ganze Land zu verwalten und die Posten zu bemannen. Es werden entweder andere Gruppierungen mit an Bord geholt werden müssen, oder möglicherweise auch ehemalige Soldaten (PBS 16.12.2024). Die einzigen Ordnungskräfte sind diejenigen Gruppierungen, die aus Idlib mitgekommen sind und die sich – personell überlastet – um ein Minimum an Ordnung in den Städten bemühen (SYRDiplQ1 5.2.2025). Associated Press berichtete am 16.12.2024, dass Polizeikräfte des Assad-Regimes verschwunden sind und an ihre Stelle Polizeikräfte der Syrischen Heilsregierung (Syrian Salvation Gouvernements - SSG) - der von der HTS geführten Regierung, die bis zum Sturz al-Assads in Idlib regierte - getreten waren. Sie bearbeiten Fälle von kleineren Diebstählen und Straßenkrawalle (AP 15.12.2024b). Die Polizisten der SSG sollen 4.000 Mann stark sein, wobei die Hälfte davon weiterhin in Idlib operiere, während die andere Hälfte in Damaskus und anderen Teilen Syriens für Ordnung sorgen. Obwohl manche von ihnen religiöse Symbole tragen, ließen sie andersgläubige Minderheiten weitgehend in Ruhe (AP 15.12.2024b).[Weiterführende Informationen zur Behandlung von Minderheiten finden sich im Kapitel Ethnische und religiöse Minderheiten - Entwicklungen seit dem Sturz des al-Assad-Regimes (seit 8.12.2024) sowie Allgemeine Menschenrechtslage - Entwicklungen seit dem Sturz des al-Assad Regimes (seit 8.12.2024).] Die Kräfte, die Syriens neuem Machthaber zur Verfügung stehen, sind unzureichend. Die 30.000 Mann starke HTS ist nun über das ganze Land verteilt (Economist 5.3.2025). In Damaskus ist in den wichtigsten Bereichen nur Militärpersonal der HTS zu sehen, das ein Gefühl der Sicherheit vermittelt und versucht, den Verkehr zu regeln – allerdings mit begrenztem Erfolg. Dies ist nicht nur eine Folge der begrenzten Kapazitäten der HTS, die nun an ihre Grenzen stoßen, da sie ein ganzes Land und nicht nur einen Teil einer Provinz verwalten müssen. Es ist auch ein Symptom für den abrupten Zusammenbruch der traditionellen Sicherheitsstrukturen. In den meisten Städten wurden in den ersten Tagen nach dem Zusammenbruch des Assad-Regimes Polizeistationen und Gerichte geschlossen, und Diebstähle – sowohl von Autos als auch von Häusern – nahmen aufgrund des Mangels an neu ausgebildeten Polizisten zu (AGSIW 4.3.2025). Während des Umsturzes am 8.12.2024 wurden die meisten Polizeistationen in Damaskus von Plünderern verwüstet, wobei Ausrüstung und Unterlagen geplündert oder zerstört wurden. Die Polizei gab an, dass die Hälfte der etwa 20 Polizeistationen inzwischen wiedereröffnet wurde, aber sie jeweils nur mit zehn Beamten besetzt sind, die größtenteils aus Idlib kommen. Zuvor waren es 100 bis 150 Mann (REU 23.1.2025). In Damaskus und anderen Orten kam es häufig zu Gewaltausbrüchen, weil Polizei und Armee nicht über genügend Personal verfügen, um die Ordnung aufrechtzuerhalten. Die Straßen sind oft mit Müll übersät, und anstelle der Polizei regeln Teenager den Verkehr (FT 25.3.2025). HTS hat sich auf ihre eigenen Einheiten und die ihrer engen Verbündeten verlassen, um die vier von Minderheiten dominierten Gouvernements zu sichern. Zu diesen gehören vor allem die Einheiten der Allgemeinen Sicherheit (auch: General Security) des Innenministeriums der ehemaligen syrischen Heilsregierung (Syrian Salvation Government - SSG). Diese Kräfte sind im Wesentlichen schwer bewaffnete Polizisten, die eingesprungen sind, um Unterstützung zu leisten, während neue lokale Polizeikräfte noch aufgebaut werden. Die Abteilung für militärische Operationen hat auch Einheiten im ganzen Land eingesetzt, um die überlastete Allgemeine Sicherheit zu unterstützen und weitere Sicherheitslücken zu schließen. DMO-Einheiten führen gezielte Razzien gegen bewaffnete Zellen durch, halfen anfangs bei der Überwachung von Städten und besetzten zeitweise Kontrollpunkte. Ende Dezember 2024 wurden viele Einheiten aus den Küstenstädten abgezogen und auf Kontrollpunkte und Stützpunkte beschränkt, wo sie durch wachsende lokale Polizeikräfte ersetzt wurden. Am problematischsten waren die ausländischen Kämpfergruppen innerhalb der Eliteeinheit Rote Brigaden [mehr dazu s. unten Anm.] von DMO und HTS, die viele der Razzien der neuen Regierung anführt (MEI 21.1.2025). Die Sicherheitskräfte des alten Regimes wurden aufgelöst. Frühere Versprechen, die Polizei auf ihre Posten zurückzurufen, wurden nicht eingehalten. Die Menschen wurden aufgefordert, sich erneut auf ihre Stellen zu bewerben, aber das Verfahren ist undurchsichtig und soll Alawiten abschrecken. Ash-Shara' hat sich größtenteils an die Sicherheitskräfte seiner Verwaltung in Idlib gewandt, um den Personalmangel auszugleichen. Erfahrene Offiziere des alten Regimes sind jetzt Taxifahrer. In diesem Vakuum stellen die örtlichen Gemeinden ihre eigenen Bürgerwehren zusammen (Economist 5.3.2025).
Ash-Shara' versprach, dass die bewaffneten Gruppierungen und Milizen entwaffnet würden (HB 16.12.2024), und kündigte an, dass die bewaffneten Gruppierungen aufgelöst und die Kämpfer ausgebildet werden, um in die Reihen des Verteidigungsministeriums einzutreten. Sie werden dem Gesetz unterworfen sein (DW 17.12.2024). Seit Jänner 2025 haben die Interimsministerien für Verteidigung und Inneres zügig daran gearbeitet, alle bewaffneten Gruppen unter einer einzigen, mit dem Staat verbundenen Armee und Polizei zu vereinen. Für diesen Prozess wurde der Oberste Ausschuss für die Regulierung der Streitkräfte eingerichtet, der Waffen, Technologie, Militärstützpunkte und Personal überwachen soll. Ein Ausschuss von Offizieren entwirft derzeit die Struktur der neuen syrischen Armee. Die Regierung hat klargestellt, dass alle militärischen Fraktionen aufgelöst und in staatliche Institutionen integriert werden (TNA 3.2.2025). Der Prozess der Bildung einer neuen Armee für Syrien wird auf der Vereinigung mehrerer bewaffneter Gruppierungen beruhen, die über das ganze Land verteilt sind. Einige dieser Gruppierungen waren in Nord- und Westsyrien aktiv, während andere ihren Einfluss auf Südsyrien konzentriert haben, wie die Achte Brigade unter der Führung des ehemaligen Oppositionskommandeurs Ahmad al-'Awda oder andere Formationen, die in der drusischen Mehrheitsprovinz Suweida eingesetzt werden. Diese Formationen, die sich in der nächsten Phase zu einer einzigen Armee vereinigen sollen, sind jedoch über ihre Visionen und Ziele sowie darüber, woher sie Unterstützung erhalten, zerstritten (AlHurra 12.2.2025). Die HTS verhandelte mit Einheiten der aufgelösten Syrischen Arabischen Armee (SAA) über die Zusammenlegung und Integration in eine neue syrische Armee (ISW 16.12.2024). Der neue syrische Verteidigungsminister Murhaf Abu Qasra kündigte am 6.1.2025 den Beginn von Sitzungen mit militärischen Gruppierungen an, um Schritte für deren Integration in das Verteidigungsministerium zu entwickeln. Die zwei größten drusischen Fraktionen aus der südlichen syrischen Provinz Suweida haben daraufhin ihre Bereitschaft erklärt, sich der neuen syrischen Armee anzuschließen (AlHadath 7.1.2025). Die richtungsweisende Entscheidung, die bewaffneten Gruppierungen unter einer einzigen nationalen Armee zusammenzufassen, wurde während eines hochrangigen Treffens in Damaskus formalisiert. Die neu vereinte Truppe wird dem Verteidigungsministerium unterstellt sein und darauf abzielen, die militärische Führung zu zentralisieren und die Ordnung wiederherzustellen. Das Abkommen umfasst nicht alle Fraktionen. Gruppierungen, die in südlichen Regionen wie Dar'aa, Quneitra und Suweida operieren, sowie in at-Tanf stationierte, von den USA ausgebildete Truppen bleiben außerhalb des Geltungsbereichs. Auch die kurdisch dominierten SDF fallen nicht unter das Abkommen. Pläne für eine umfassendere Integration sollen nach dem Ende der Amtszeit der Übergangsregierung im März umgesetzt werden (TR-Today 8.1.2025). Dem syrischen Verteidigungsminister zufolge waren die bewaffneten Gruppen bereit, sich der neuen Militärstruktur anzuschließen. Das syrische Verteidigungsministerium berichtete, dass die neue syrische Regierung mit Vertretern von mehr als 60 bewaffneten Gruppierungen zusammengetroffen sei, die sich bereit erklärt hätten, sich in das neue Verteidigungsministerium zu integrieren. Es wurde ein Ausschuss eingerichtet, um eine einheitliche Datenbank der Streitkräfte zu erstellen, die Informationen über die Humanressourcen (Offiziere, Unteroffiziere, Soldaten und akademisches Personal) und über militärische Vermögenswerte (Hauptquartiere, Technologie und Waffen) enthalten soll. Die Informationen würden der Führung des Verteidigungsministeriums vorgelegt, gefolgt von Treffen mit den bewaffneten Organisationen, um die Struktur der Sicherheitskräfte festzulegen und Kommandeure zu ernennen (MAITIC 23.1.2025). Die Bewegung der syrischen Oppositionsfraktionen gegen Assad war schon immer zersplittert, und es gibt eine lange Geschichte von gescheiterten Vereinigungsprojekten, sowohl im Norden als auch im Süden des Landes. Nach dem Sturz von al-Assad hat sich die Lage geändert, aber die Probleme sind nicht völlig verschwunden (AlHurra 12.2.2025). Der Übergangsregierung ist es gelungen, von bewaffneten Gruppen im ganzen Land (mit Ausnahme von Suweida) vorsichtige Zugeständnisse zu erwirken. Die Bildung einer Süddivision deutet darauf hin, dass sie an einer vorübergehenden Lösung gegenüber dem geschäftsführenden Verteidigungsministerium interessiert ist: Bisher scheinen nicht zu HTS gehörende bewaffnete Gruppen bereit zu sein, mit dem Ministerium zusammenzuarbeiten, ohne jedoch ihre Organisationsstrukturen und geografischen Einflusszonen aufzugeben oder sich entwaffnen zu lassen. Tatsächlich werden die Brigaden der Süddivision die Spaltungen, die den Süden seit Jahren prägen – zwischen dem östlichen und westlichen Dara'a, zwischen Dara'a und Suweida und zwischen konkurrierenden Gruppierungen untereinander – aufrechterhalten (Etana 22.2.2025). Obwohl ash-Shara' Fortschritte bei der Bildung eines Verteidigungsministeriums nach al-Assad unter der Kontrolle der von HTS geführten Behörden in Damaskus signalisiert hat, gibt es über Erklärungen gegenüber den Medien und Diplomatenbesuchen hinaus kaum Anzeichen für praktische Fortschritte. Da es keinen transparenten Plan für die Bildung eines neuen Verteidigungsministeriums gibt, haben ehemalige Oppositionsfraktionen ihre Waffen nicht abgegeben (Etana 10.1.2025). Übergangspräsident ash-Shara' und Verteidigungsminister Abu Qasra haben sich noch nicht mit den Einzelheiten befasst, wie diese Armee von innen aussehen wird und ob das neue syrische Verteidigungsministerium in der Lage ist, eine vollständige Harmonie zwischen den Fraktionen und Kämpfern zu erreichen (AlHurra 12.2.2025). [Informationen zur neuen syrischen Armee finden sich auch im Kapitel Wehr- und Reservedienst - Entwicklungen seit dem Sturz des al-Assad-Regimes (seit 8.12.2024). Informationen zur Eingliederung der kurdisch geführten Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF) finden sich im Unterkapitel Sicherheitsbehörden - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) / Sicherheitsbehörden in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) Anm.]
Am 29.1.2025 wurde die Auflösung bewaffneter Gruppierungen in Syrien bekannt gegeben, darunter auch die HTS (Sky News 31.1.2025). Einem Journalisten von Sky News zufolge sind viele Gruppierungen, die HTS unterstützten, bereits Teil der Allgemeinen Sicherheit (General Security Force) geworden und tragen alle einheitliche schwarze Uniformen und Kampfanzüge (Sky News 13.2.2025). Die General Security war die wichtigste Polizeitruppe der HTS im Nordwesten Syriens und ist nun zur Gendarmerie der Übergangsregierung in ganz Syrien geworden, um das Sicherheitsvakuum nach dem Sturz des Regimes zu füllen (ISW 16.4.2025). Bereits am 28.1.2025 wurde berichtet, dass sich die der al-Qaida nahestehende Gruppierung Hurras ad-Din aufgelöst hatte. 2018 geriet die Gruppierung mit der HTS in Konflikt, nachdem sich Letztere von der al-Qaida losgesagt und ihren Namen geändert hatte (Araby 28.1.2025). Die verschiedenen Gruppierungen in Südsyrien, darunter die von Russland unterstützte 8. Brigade in Dara'a und drusische Milizen in Suweida, haben bestimmte Bedingungen für den Beitritt zu einer nationalen Armee festgelegt. Dazu gehören die Einrichtung einer wirklich repräsentativen Regierung, eine neue Verfassung und ein nicht konfessionsgebundenes Militär. Diese Forderungen unterstreichen das tief sitzende Misstrauen gegenüber einer zentralisierten Autorität und den Wunsch nach lokaler Autonomie, was die Aufgabe der Armeevereinigung weiter erschwert (DNewsEgy 3.2.2025). Bisher ist es gelungen, die von der Türkei unterstützten Gruppierungen in den nördlichen Teilen Syriens aufzulösen (NLM 25.2.2025). Militärangehörige, darunter hochrangige Offiziere, sagten, dass einige Oppositionsfraktionen weiterhin in den Formationen operieren, die sie vor dem Sturz des ehemaligen Präsidenten Bashar al-Assad im Dezember genutzt haben, während gleichzeitig eine schrittweise Übergabe an Brigaden unter der Führung von Damaskus stattfindet, um eine neue Armee aufzubauen (National 21.2.2025).
Für das Innenministerium wird ein Kader vorbereitet, der eine spezielle Ausbildung erhalten soll, um seine Aufgaben im Rahmen eines Plans zur Gewährleistung einer sicheren Gesellschaft zu übernehmen (Araby 16.12.2024). Am 10.1.2025 gab das Innenministerium bekannt, dass der Eintritt in die Polizei und die Allgemeine Sicherheit durch die Einschreibung in die Polizeihochschule möglich sei. Die Kurse erstreckten sich auf fast alle syrischen Gouvernements, angeführt von Damaskus und seinem Umland, Homs, Tartus, Idlib, Suweida und Deir ez-Zour. In der Meldung hieß es, dass die Bewerber mindestens 20 sein müssen und höchstens 30 Jahre alt sein dürfen, mindestens einen Highschool-Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss haben müssen. Sie müssen die vorgeschriebenen Kurse bestehen, nicht wegen eines Verbrechens oder einer Straftat verurteilt worden sein, bei guter Gesundheit und körperlicher Fitness und mindestens 168 cm groß sein (Syria TV 21.2.2025). Mehr als 200.000 Menschen haben sich für einen neuen Polizeidienst angemeldet, der derzeit aufgebaut wird, sagte der Kursleiter an der Polizeiakademie in Damaskus. Polizisten, die vor Assads Sturz zu den Rebellen übergelaufen sind, können sich für die neue Truppe bewerben. Diejenigen, die dies nicht getan haben, wurden aufgefordert, einen "Versöhnungsprozess" zu durchlaufen, einschließlich der Unterzeichnung eines Dokuments, in dem sie den Regimewechsel akzeptieren, und der Abgabe ihrer Waffe. Es ist noch nicht klar, ob sie sich der neuen Truppe anschließen dürfen (REU 23.1.2025). [Weitere Informationen zum Versöhnungsprozess finden sich in den Kapitel Rechtsschutz / Justizwesen - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) und Wehr- und Reservedienst - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024).] Das Innenministerium änderte die Bedingungen für die Aufnahme von Mitgliedern des Sicherheits- und Polizeidienstes. Darunter sind eine Altersgrenze von 30 Jahren anstelle von zuvor 26 Jahren und Lockerungen bei den Anforderungen an die körperliche Gesundheit und Fitness. Die Ausbildung dauert 21 Tage. Unter dem Assad-Regime betrug die Ausbildungszeit neun Monate (Tayyar 31.1.2025). Reuters hingegen berichtet von zehn Tagen Unterricht in Waffenhandhabung und islamischen Recht. Wenn sich die Sicherheitslage verbessert, soll die Ausbildung auf neun Monate verlängert werden, wobei ein von den Rebellen in Idlib eingeführtes System verwendet wird (REU 23.1.2025). Die allgemeine Landschaft des neuen Sicherheitsapparats weist deutliche Veränderungen auf, vor allem in Bezug auf die islamistische Färbung, die mit einigen Details einhergeht, wie die lauten Takbir-Rufe ["Allahu Akbar"-Rufe Anm.] bei den Abschlussfeiern, nachdem die Freiwilligen die Scharia- und Militärtrainingskurse absolviert haben, und die Abschlussreden der Veranstaltung, die sich auf die islamischen Lehren und die Notwendigkeit konzentrieren, „im Einklang mit Gottes Gesetz“ zu handeln (Tayyar 31.1.2025). Reuters zitiert Quellen, wonach die islamische Lehre dazu dienen soll, der neuen syrischen Polizei Moral zu vermitteln. Mitglieder der HTS-Polizeieinheit in Idlib sind nach Damaskus gereist, um Polizeibeamte zu rekrutieren. Die HTS-Polizei hat den Bewerbern eine Reihe von Fragen zu ihrem Glauben gestellt und die Ausbildung der neuen Rekruten konzentriert sich auf das Scharia-Recht (REU 23.1.2025).
Am 16.4.2025 kündigte das Innenministerium an, dass es einen Beamten ernennen werde, der sowohl die Kräfte der Allgemeinen Sicherheit als auch die Polizeikommandos in jeder Provinz beaufsichtigen solle, um so die Kontrolle über beide Kräfte zu zentralisieren (ISW 16.4.2025).
Langfristig werden Syriens Bemühungen zur Reform seines Militärs mit enormen Herausforderungen beim Wiederaufbau seines Waffenarsenals und seiner Infrastruktur konfrontiert sein, insbesondere nach der weitreichenden Zerstörung durch israelische Luftangriffe im Dezember 2024. Diese Angriffe galten über 100 Luftverteidigungsbatterien, Radarsystemen und Geheimdienstbasen, wodurch ein Großteil des syrischen Arsenals unbrauchbar wurde. Berichten zufolge führte Israel in acht Tagen über 600 Angriffe durch und zerstörte dabei etwa 80 % der strategischen Waffen Syriens. Die syrische Luftwaffe, die Berichten zufolge Anfang 2024 über 184 einsatzfähige Flugzeuge verfügte, verfügt nun nur noch über eine Handvoll übergebliebener – wenn auch einsatzfähiger – Flugzeuge. Dasselbe gilt für die Hunderte von Fahrzeugen und Ausrüstungsgegenständen – darunter Kampfpanzer, Schützenpanzer, Langstrecken-Mehrfachraketenwerfer und SAM-Systeme – welche die Rebellen von der sich zurückziehenden Syrischen Arabischen Armee (Syrian Arab Army - SAA) erbeutet haben, deren Schicksal unbekannt ist. Schätzungsweise 15 Marineschiffe wurden bei Angriffen auf Minaa el-Beida und Latakia zerstört, Tartus wurde jedoch verschont, um russische Streitkräfte nicht zu treffen. Der Wiederaufbau des syrischen Militärs – insbesondere der Luftwaffe und der Luftverteidigungsnetze, einschließlich Abfangjäger-Vorräte, Ersatzteile und Ausbildung der Besatzungen – wird Jahre dauern und Milliarden Dollar kosten, und das zu einer Zeit, in der die staatlichen Kassen fast leer sind (TNA 3.2.2025). Ash-Shara' kündigte einen Plan an, für den Import moderner militärischer Fahrzeuge, die für die Sicherheitsdienste in allen Provinzen geeignet sein sollen (Araby 16.12.2024).
Die ehemaligen militärischen Geheimdienste Syriens waren für ihre Unterdrückung berüchtigt. In der neuen Struktur werden Anstrengungen unternommen, um ein Nachrichtensystem von Grund auf neu aufzubauen, das frei von den Altlasten des vorherigen Regimes ist (TR-Today 8.1.2025). Das syrische Generalkommando hat die Ernennung von Anas Hassan Khattab zum Leiter des allgemeinen Nachrichtendienstes bekannt gegeben. Khattab übernahm Anfang 2014 die Position des administrativen Emirs der Jabhat an-Nusra, nachdem er Ende 2013 einer der Anführer der Gruppe und allgemeiner administrativer Emir gewesen war. Nach Angaben des Sicherheitsrats wurde Khattab am 23.9.2014 gemäß den Ziffern 2 und 4 der Resolution 2161 (2014) auf die Sanktionsliste gesetzt, weil er mit al-Qa'ida in Verbindung stand, weil er „an der Finanzierung, Planung, Erleichterung, Vorbereitung, Begehung, Beteiligung oder Unterstützung der Handlungen und Aktivitäten der Jabhat an-Nusra beteiligt war“ und weil er „die Handlungen und Aktivitäten der Jabhat an-Nusra in irgendeiner anderen Form unterstützt hat“ (BBC 26.12.2024). Quellen bestätigten gegenüber Al Jazeera die Ernennung von Generalmajor 'Ali Nour ad-Din an-Na'san zum neuen syrischen Generalstabschef. Lokalen syrischen Plattformen zufolge war an-Na'san ein militärischer Befehlshaber von Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) (AJ 9.1.2025b). Ende Dezember 2024 wurden von der neuen Regierung Kämpfer in Führungspositionen ernannt. Unter den 50 neuen militärischen Ernennungen waren sechs ausländische Kämpfer im Rang eines Brigadegenerals und eines Obersts, darunter zwei Araber. Die Ernennungen sind Teil einer umfassenderen Kampagne von ash-Shara' zur Umstrukturierung der Neuen Syrischen Armee, die Persönlichkeiten mit unterschiedlichem Hintergrund und unterschiedlicher Nationalität umfasst (Sky News 30.12.2024).
Der Kreml teilte Mitte des Monats Dezember 2024 mit, dass das Schicksal der russischen Militärbasen in Syrien noch immer diskutiert werde und dass die Kontakte mit syrischen Beamten fortgesetzt würden (AJ 28.12.2024b). [Weitere Informationen zum russischen Engagement finden sich im Kapitel Sicherheitsbehörden - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) / Ausländische Unterstützung bzw. Einmischung (Entwicklungen seit dem Sturz des al-Assad-Regimes (seit 8.12.2024)).]
Die bewaffnete Landschaft Syriens besteht aus einem komplexen Geflecht von über 60 Fraktionen, von denen jede ihre eigene Geschichte, ihre eigenen Loyalitäten und ihre eigene Agenda hat. Mehr als die Hälfte sind der Syrischen Nationalen Armee (Syrian National Army - SNA) angeschlossen. Andere Fraktionen agieren unabhängig oder innerhalb kleinerer Allianzen, mit Ideologien, die von säkular bis islamistisch reichen, und Finanzierungsquellen, die verschiedene regionale und internationale Akteure umfassen. Dieses Flickwerk an Macht stellt ein erhebliches Hindernis für die Schaffung einer einheitlichen nationalen Armee dar (DNewsEgy 3.2.2025). Obwohl die Kämpfer nominell unter der Schirmherrschaft der neuen syrischen Regierung stehen, gibt es nach wie vor Milizen, von denen einige in Menschenrechtsverletzungen verwickelt waren und relativ undiszipliniert sind (Guardian 9.3.2025). Die Kernkräfte der Gruppierung, die die neue Regierung anführt, HTS, sind bekanntermaßen weitaus disziplinierter als andere Akteure, was auf jahrelanger Beobachtung ihrer Aktivitäten in der Provinz Idlib und während des Sturzes von al-Assad beruht. Dennoch waren auch einige HTS-Kräfte an den Massakern im März 2025 in der syrischen Küstenregion beteiligt. Darüber hinaus trägt die neue Regierung weiterhin die Verantwortung für alle Tötungen, die von Gruppen unter ihrem formellen Kommando, einschließlich der SNA, begangen wurden. Ihre Unfähigkeit, diese Verbrechen zu verhindern, verdeutlicht, dass sie über Gebiete und Fraktionen außerhalb ihrer traditionellen Basis nach wie vor nur begrenzt befehligen und kontrollieren kann. Nachdem Berichte über Massaker aufgetaucht waren, gab das Innenministerium eine doppelte Erklärung ab, in der es die Zivilbevölkerung aufforderte, sich nicht einzumischen und die Reaktion der Regierung zu überlassen, und allen regierungsfreundlichen Kräften befahl, sich an die Verfahren zu halten, die während der Offensive zum Sturz des Assad-Regimes angewendet wurden, nämlich keine Zivilisten ins Visier zu nehmen. Zu diesem Zeitpunkt waren jedoch bereits zahlreiche Morde verübt worden, und die Erklärung enthielt keinen Hinweis auf den notwendigen Prozess der Rechenschaftspflicht, der auf solche Vorfälle folgen muss, um weitere Vergeltungsmaßnahmen und Gräueltaten zu verhindern (TWI 10.3.2025). [Details zu den Vorfällen im März 2025 finden sich im Kapitel Sicherheitslage - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024).] In den Reihen der neuen syrischen Armee finden sich auch islamistische Kämpfer aus anderen arabischen Staaten, Zentralasien und dem Kaukasus (Standard 9.3.2025). Es gibt große Probleme bei der Integration der Gruppierungen, die bereits unter dem Verteidigungsministerium zusammengelegt wurden. Zu nennen ist hier der Top-Down-Ansatz, bei dem die Priorität auf Loyalität statt auf Leistung gelegt wird. Es gelingt nicht die ideologischen und klassenbasierten Unterschiede zwischen – und innerhalb – der Gruppierungen, die jetzt unter dem Kommando ash-Shara's stehen, abzumildern (NLM 25.2.2025).
Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS)
Die Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) [zu Deutsch: Komitee zur Befreiung der Levante Anm.] ist die stärkste Gruppierung in Syrien (Asharq 9.12.2024). Ihre Mannstärke wird auf 43.000 geschätzt. Die Hälfte dieser Gruppierungen ist nach der Rückeroberung in ihren ursprünglichen Gebieten geblieben, insbesondere in den Gebieten im Norden von Hama, im Süden von Idlib und im Westen und Süden von Aleppo (Quds 11.1.2025). Sie entstand aus dem Zusammenschluss von fünf Gruppierungen, u. a. der Jabhat Fatah ash-Sham, Liwa' al-Haqq, Jabhat Ansar ad-Din und Jaysh as-Sunna und wurde später von mehreren Bataillonen, Brigaden und Einzelpersonen unterstützt (AJ 3.12.2024). Die HTS versuchte ihren militärischen Flügel durch die Einrichtung eines gemeinsamen Einsatzraums namens „Shahba Community“ in Zusammenarbeit mit bewaffneten Gruppierungen, darunter Ahrar ash-Sham, die Nour ad-Din-Zenki-Bewegung und die „50. Division“ zu stärken (UNSC 22.7.2024). 2019 wurde der Operationsraum Fatah al-Mubin gegründet. Dieser war für die Koordinierung und Abteilung für militärische Operationen in Nordsyrien in Idlib und den ländlichen Gebieten von Aleppo, Latakia und Hama verantwortlich. Mitte 2020 schränkte die Hay'at Tahrir ash-Sham alle militärischen Operationen auf den Operationsraum Fatah al-Mubin ein und untersagte die Bildung jeglicher sonstiger militärischer Gruppierungen oder Operationsräume in den von ihr kontrollierten Gebieten. 2023 verkündete die HTS eine neue Struktur für die militärischen Kräfte in ihren Gebieten an (AJ 3.12.2024). Mitglieder der HTS sind nicht nur Syrer, sondern sie umfasst mehrere Nationen (Asharq 8.12.2024). Sie ist in sechs Brigaden, Spezialeinheiten und Elitetruppen unterteilt, die als Rote Brigaden bekannt sind (Quds 11.1.2025) bzw. als Rote Bänder, und welche Berichten zufolge dank ihrer Fähigkeiten in Bezug auf Ausbildung, Bewaffnung und die Fähigkeit, die Frontlinien zu durchdringen, in der Lage waren, mehrere Kampfhandlungen gegen Assads Streitkräfte zu gewinnen (Asharq 9.12.2024). Die Anzahl der Mitglieder dieser Eliteeinheit ist nicht bekannt, sie soll Berichten zufolge aber aus Hunderten von HTS-Mitgliedern bestehen (Asharq 8.12.2024), die Inghamasiyin genannt werden (AJ 5.12.2024) und von denen einige zu den ideologisch extremsten und kampferfahrendsten Elementen der Rebellenkoalition gehören (Guardian 8.12.2024). Auf ihren Köpfen tragen sie rote Bänder. Die Einheit, die 2018 gegründet wurde, hat einen hohen Ausbildungsstand (AJ 5.12.2024) und verfügt über Spezialwaffen (AlMayadeen 5.12.2024). Daneben gehören auch Gruppen von Scharfschützen zu dieser Eliteeinheit (Asharq 8.12.2024). Auch HTS-Anführer Ahmed ash-Shara' tauchte in einem Video 2020 mit rotem Band am Kopf auf (AlMayadeen 5.12.2024). Die HTS war es, die die Operation "Abschreckung der Aggression" im November und Dezember 2024 anführte (Asharq 9.12.2024).
Ash-Shara' kündigte gegenüber al-'Arabiya und al-Hadath an, dass sich seine Gruppierung bald auflösen wird (Arabiya 6.1.2025b). Am 29.1.2025 wurde die Auflösung der HTS bekannt gegeben (Sky News 31.1.2025).
Andere Gruppierungen
An der Operation "Abschreckung der Aggression" nahmen noch weitere Gruppierungen teil, die teilweise mit der ehemaligen Freien Syrischen Armee (Free Syrian Army - FSA) verbunden sind. Manche dieser Gruppierungen gehörten zur Nationalen Befreiungsfront (National Liberation Front - NLF), wie die Jabhat Tahrir as-Souriya und Jaysh Idlib al-Hurr (AJ 3.12.2024). Einige Gruppierungen werden von der Türkei ausgebildet und unterstützt. Darunter sind die Sultan Murad Division, die Sultan Suleiman Shah Division, die Hamza Division, Jaysh al-Islam und die Jabhat ash-Shamiya (Asharq 9.12.2024). Die NLF ist weitgehend für die Kontrolle in Idlib zuständig, während ein Großteil der militärischen Präsenz in die Schlüsselgebiete Aleppo, Homs, Damaskus, Latakia und Tartus abgezogen wurde. Die NLF koordiniert sich mit den örtlichen Sicherheitskräften. Aufgrund ihrer Mannstärke ist sie stark von verbündeten Gruppierungen abhängig (Etana 17.1.2025). Auch in Dara'a, im Süden Syriens, gibt es viele bewaffnete Gruppierungen, insbesondere Gruppierungen unter dem Banner der ehemaligen FSA (Asharq 9.12.2024).
Syrische Nationale Armee (Syrian National Army - SNA)
Mehr als die Hälfte der über 60 in Syrien bestehenden bewaffneten Gruppierungen gehört zur von der Türkei unterstützten Syrian National Army. Ihre Stärke beträgt mindestens 80.000 Mann und ihre Hauptaufgabe ist die Bekämpfung der kurdisch geführten Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF) (DNewsEgy 3.2.2025). Die Jabhat ash-Shamiya, die Bewegung Nour ad-Din-Zenki, die islamische Bewegung Ahrar ash-Sham im nördlichen Umland von Aleppo und die Gruppe ash-Shahba beteiligten sich an den Vorbereitungen für die Operation "Abschreckung der Aggression" im Sommer 2024, während die übrigen Fraktionen auf direkte Anweisungen aus Ankara warteten, wie die Nationale Befreiungsfront in Idlib, die Tausende von Kämpfern aus allen Untergruppierungen der Abteilung für militärische Operationen zur Verfügung stellte (Quds 11.1.2025). Sie könnte ca. 50.000 Kämpfer umfassen. Die SNA steht grundsätzlich in Konkurrenz mit der HTS. Ihre Anführer haben erklärt, dass sie schwere Waffen abgeben würde im Gegenzug für hohe Funktionen in der neuen syrischen Armee. Ihre Kleinfeuerwaffen werden sie behalten. Manche Anführer möchten ihr Einkommen, das sie durch Schmuggel über die türkisch-syrische Grenze erhalten, nicht aufgeben (Economist 14.1.2025). Im Widerspruch dazu wird die HTS von der von Ankara unterstützten Nationalen Befreiungsfront (National Liberation Front - NLF) unterstützt, die von Oberst Fadlallah al-Hajji angeführt wird, dem militärischen Befehlshaber der Faylaq ash-Sham und gleichzeitig stellvertretenden Verteidigungsminister in der Übergangsregierung (Quds 11.1.2025). Die NLF schloss sich im Oktober 2019 der SNA an ( MEE 7.12.2024).
Die Suleiman Shah Division (auch: al-Amshat) wird von Mohammad Hussein al-Jassim, bekannt als Abu Amsha, angeführt, einer umstrittenen Figur, die sich schweren Vorwürfen von Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sieht. Seine Truppen haben ihren Sitz in Sheikh al-Hadid in 'Afrin und erstrecken sich auf Teile des nördlichen Landesteils von Aleppo. Die Hamza-Division (auch: Hamzat) kontrolliert al-Bab, Jarablus und 'Afrin und steht unter dem Kommando von Saif Bolad (Abu Bakr), einem prominenten Führer der von der Türkei unterstützten SNA. Im Jahr 2023 verhängte das US-Finanzministerium direkte Sanktionen gegen die beiden Fraktionen und beschuldigte sie, in den von ihnen kontrollierten Gebieten „Kriegsverbrechen und weitverbreitete Menschenrechtsverletzungen“ zu begehen. Menschenrechtsberichten zufolge waren diese von der Türkei unterstützten Gruppierungen an „systematischen ethnischen Säuberungsaktionen“ und groß angelegten „Massakern“ gegen Zivilisten in Banias, Tartus und Latakia beteiligt, bei denen Hunderte von Menschen, darunter auch Frauen und Kinder, getötet wurden (LebDeb 10.3.2025).
Die syrischen Sicherheitskräfte forderten Anfang März 2025 nach Zusammenstößen mit Anhängern des Assad-Regimes eine allgemeine Mobilisierung über die bereits in der Küstenregion stationierten Einheiten hinaus an. Drei von den USA sanktionierte Milizen der von der Türkei unterstützten SNA folgten diesem Aufruf: Jaish ash-Sharqiya, Sultan Suleiman Shah und die Hamza-Division. Sie wurden zuvor wegen Menschenrechtsverletzungen an Kurden im Nordwesten Syriens angeklagt. An den Kämpfen waren auch ausländische Dschihad-Kämpfer der von den USA benannten Gruppe Ansar al-Tawhid und lokale syrische Zivilisten beteiligt, die die Kriegsverbrechen des Regimes rächen wollten. Die meisten lokalen Berichte deuten darauf hin, dass die überwiegende Zahl der von Regierungstruppen verursachten zivilen Todesfälle Anfang März 2025 in der Küstenregion von einer Mischung aus SNA-Fraktionen, ausländischen Kämpfern und zufälligen Zivilisten begangen wurde (TWI 10.3.2025). [Details zu den Vorfällen Anfang März 2025 in der Küstenregion sind dem Kapitel Sicherheitslage - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) zu entnehmen.]
Alle Gruppierungen der Syrischen Nationalen Armee sind an der Operation "Morgenröte der Freiheit" gegen die Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF) beteiligt (Quds 11.1.2025).
Fahim 'Issa, einer der prominentesten Militärkommandeure in Nordsyrien, sagte, dass die Fraktionen der SNA derzeit nicht bereit sind, sich zusammenzuschließen, weil sie sich in den Kämpfen gegen die SDF mit türkischer Unterstützung engagieren, was im Gegensatz zu ash-Shara's Ansatz steht, die Angelegenheit mit den kurdischen Kämpfern zu regeln (Quds 11.1.2025).
Die Motivationen der Kämpfer in der SNA sind alles andere als einheitlich. In Interviews wurden drei Hauptmotive im gesamten Korps der SNA hervorgehoben: Erstens sind die Kämpfer von Loyalität und Stammesverbundenheit angetrieben und verlassen sich auf verwandtschaftliche Bindungen und das Vertrauen in die lokale Führung. Zweitens werden sie eher durch wirtschaftliche Faktoren motiviert, wobei viele von ihnen im Schmuggel und in der Kontrolle des lokalen Marktes tätig sind. Drittens sind einige Kämpfer, insbesondere an der Levante-Front, ideologisch motiviert und vertreten revolutionäre Ideale und umfassendere Visionen des gesellschaftlichen Wandels (NLM 25.2.2025).
Syrische Freie Arme (Syrian Free Army - SFA)
Die Syrische Freie Armee (Syrian Free Army - SFA) [nicht zu verwechseln mit der mittlerweile aufgelösten Freien Syrischen Armee (Free Syrian Army - FSA) Anm.] ist eine von den USA unterstützte und ausgebildete Einheit von mehreren Hundert Mann, die in Südsyrien an einem Ort namens at-Tanf aktiv ist. Viele Jahre lang war die Einheit vom Großteil Syriens abgeschnitten, da sie nur in einem kleinen Gebiet um die Garnison patrouillieren konnte, in dem sich US-Soldaten aufhielten. Ihr Anführer ist Oberst Salem Turki al-'Antri. Die Syrische Freie Armee entstand aus der erstarkenden Rolle der USA in Syrien, deren Präsenz bis ins Jahr 2015 zurückreicht. Die USA unterstützten die hauptsächlich kurdischen Demokratischen Kräfte Syriens (Syrian Democratic Forces - SDF) im Osten Syriens erheblich. In at-Tanf jedoch, wo die USA einen Stützpunkt in der Nähe einer alten Landwirtschaftsschule errichteten, schlossen sich die USA mit den Maghawir ath-Thawra (MAT) zusammen, die sich aus syrischen Arabern zusammensetzten, die gegen das Assad-Regime waren. Die MAT, aus der später die Syrische Freie Armee hervorging, hatte im Jahr 2018 etwa 300 Mann. Die Rolle der Gruppe sollte darin bestehen, den Islamischen Staat im Rahmen der umfassenderen Anti-IS-Mission der USA in Syrien zu bekämpfen. Im Laufe der Zeit bildeten die USA die Syrische Freie Armee in Schießkunst, Taktik für kleine Einheiten und dem Einsatz leichter Fahrzeuge für Patrouillen aus. Die Truppen der SFA konzentrieren sich weiterhin auf lokale Aufgaben, wie die mobile medizinische Klinik und die Unterstützung der verbliebenen Vertriebenen in Rukban. Sie haben auch Minenräumaktionen durchgeführt. Einige Mitglieder der Syrischen Freien Armee stammen aus Gebieten in der Nähe von Palmyra, etwa 120 Kilometer nördlich von at-Tanf. Nach dem Sturz des Assad-Regimes reisten einige Mitglieder der Einheit, darunter auch al-'Antri, nach Palmyra, um sich mit Einheimischen zu treffen und in dem Sicherheitsvakuum zu agieren, das durch al-Assads rasch verschwindende Armee entstanden war (LWJ 10.2.2025). Die SFA besteht aus syrischen Rebellen, die sich dem syrischen Regime widersetzten. Es handelt sich um arabische Oppositionskräfte, und die Männer stammen hauptsächlich aus der syrischen Provinz Homs und anderen Gebieten in der Nähe von Damaskus und Palmyra (JPOST 2.1.2025). Mitte April 2025 wurde das Training der SFA durch die USA fortgesetzt (LWJ 16.4.2025).
Die Syrische Freie Armee hat sich dem neuen Verteidigungsministerium angeschlossen (TWI 12.2.2025).
Ausländische Kämpfer
Ash-Shara' hat sich an eine Gruppe ausländischer Kämpfer gewandt, die aus dem Norden gekommen sind. Ihre Zahl könnte zwischen 400 und 2.500 liegen (Economist 14.1.2025).
Dschihadistische Gruppierungen
Von den salafistischen Dschihadistengruppierungen, eine nicht unbedeutende Kraft, sind einige in die HTS integriert oder arbeiten unter ihrem Kommando. Darunter fallen Ansar at-Tawhid, Kämpfer der Turkistan Islamic Party (TIP), Jaysh al-Muhajireen wal-Ansar, Sham al-Islam, Ansar al-Islam und die Reste von Hurras ad-Din (Quds 11.1.2025).
Ahrar ash-Sham
Ahrar ash-Sham [zu Deutsch: Freie Männer der Levante Anm.] ist eine religiös ausgerichtete Gruppierung, die sich als eine der ersten bewaffneten Gruppierungen nach Ausbruch des Kriegs in Syrien gebildet hatte (Asharq 9.12.2024). Sie bezeichnet sich selbst als "eine umfassende islamische Reform- und Erneuerungsbewegung und eine der Fraktionen innerhalb der Islamischen Front", sieht ihre Aktivitäten als "militärisch, politisch, sozial und umfassend islamisch" und definiert "den Aufbau eines islamischen Staates" als ihr Ziel (AJ 3.12.2024). 2013 hatten sie die Kontrolle über die Stadt ar-Raqqa übernommen, die sie aber später an den Islamischen Staat (IS) verlor. 2014 wurde eines ihrer unterirdischen Hauptquartiere bei einem Luftangriff getroffen und 40 ihrer Anführer getötet (Asharq 9.12.2024).
Jaysh al-'Izza
Jaysh al-’Izza [zu Deutsch: Armee der Ehre Anm.] ist eine Gruppierung, die insbesondere im Raum Hama aktiv war. Sie wird von Major Jamil as-Salah angeführt (Asharq 9.12.2024). Sie gehört zur Freien Syrischen Armee (Free Syrian Army - FSA) (Arabiya 30.1.2025).
Jaysh al-Islam
Jaysh al-Islam [zu Deutsch: Armee des Islam Anm.]war früher eine der mächtigsten Gruppierungen in Syrien und operierte von Ost-Ghouta, Damaskus, aus. Sie wurden nach Nordsyrien verdrängt. Ihr Anführer war Zahran 'Aloush, der 2015 durch einen Luftangriff getötet wurde. Sein Nachfolger ist 'Isam al-Buwaydani. Diese Gruppierung wird von der Türkei unterstützt (Asharq 9.12.2024).
Jabhat Tahrir as-Souriya
Jabhat Tahrir as-Souriya (JTS) [zu Deutsch: Syrische Befreiungsfront Anm.] wurde Anfang 2018 gegründet und umfasst mehrere Bewegungen, darunter Jaysh al-Ahrar, die in der Region Idlib aktiv waren, Suqour ash-Sham Brigaden, Damaskus Gruppe und die Nour ad-Din-Zenki Brigaden (AJ 3.12.2024).
Nour ad-Din-Zenki Brigaden
Dabei handelt es sich um eine bewaffnete islamistische Gruppierung, die kurz nach dem Ausbruch der syrischen Revolution im Jahr 2011 gegründet wurde. Ihr Hauptgebiet war Aleppo, wo sie bis 2019 militärische und zivile Aktivitäten verband (AJ 3.12.2024).
Ansar at-Tawhid (Unterstützer des Monotheismus)
Das ist eine dschihadistische Gruppierung, die im syrischen Konflikt aktiv war. Sie ist ein Ableger von Jund al-Aqsa (Soldaten der Aqsa-Moschee), die von der bewaffneten Opposition und Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) zerschlagen wurde. Ansar at-Tawhid wurde 2017 von den verbliebenen Mitgliedern der aufgelösten Gruppe Jund al-Aqsa gegründet. Ihre Mitglieder vertreten eine salafistisch-dschihadistische Ideologie unter der Führung von Khaled Khattab. Diese Gruppierung soll seit dem Sturz von al-Assad für Menschenrechtsverletzungen, wie außergerichtlichen Tötungen, Zerstörung von Häusern, Angriffe auf privates und öffentliches Eigentum verantwortlich sein (SNHR 19.12.2024).
Turkistan Islamic Party (TIP) bzw. Eastern Turkistan Islamic Movement (ETIM)
Diese Gruppierung ist hauptsächlich in den Provinzen Idlib, im Nordosten von Latakia, im Norden von Hama und im Westen von Aleppo aktiv. Sie wird von dem regionalen Kommandeur Kaiwusair angeführt, der von Zahid Qari und Scheich Touba unterstützt wird, die beide im März vom in Afghanistan ansässigen Oberbefehlshaber Abdul Haq ernannt wurden. ETIM/TIP arbeitet mit HTS zusammen und griff im März gemeinsam mit dieser Gruppe syrische Militärstellungen in Idlib und Aleppo an. Die Gruppe erhält finanzielle Unterstützung von HTS, betreibt Unternehmen in Ländern der Region, darunter in der Türkei, um Gelder zu generieren, und bildet ausländische Terroristen mit immer ausgefeilteren Methoden aus (UNSC 22.7.2024).
Hurras ad-Din (HAD)
Die Hurras ad-Din (HAD) [zu Deutsch: Wächter der Religion Anm.] operierte hauptsächlich im Südosten von Idlib und im Norden von Latakia und verfügt über eine Stärke von einigen Tausend Kämpfern. Sie reaktiviert sich still und heimlich, wobei die Führung die Kämpfer anweist, außergewöhnliche Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um nicht entdeckt zu werden. Die Gruppe konzentriert sich weiterhin auf eine lokale Agenda, da sie zu Beginn des Konflikts zwischen dem Gazastreifen und Israel, aufgrund operativer und logistischer Herausforderungen, ihr Ziel, Angriffe von außen durchzuführen, nicht erreichen konnte. Ungeachtet ihrer Differenzen wurde 2024 eine opportunistische Ad-hoc-Zusammenarbeit zwischen der HAD und der HTS beobachtet, wobei die HAD logistische Unterstützung von der HTS erhielt, um gegen die syrischen Regierungstruppen zu kämpfen (UNSC 22.7.2024).
Operationen der südlichen Regionen
Die Gruppierung "Operationen der südlichen Regionen" stand bis 2013 unter der Führung von Oberstleutnant Yasser al-'Aboud (Asharq 9.12.2024) und wird mittlerweile von Ahmad al-'Awda angeführt. Sie kontrolliert die Provinz Dara'a. Diese Gruppierung war es, die am 8.12.2024 als Erstes in Damaskus einmarschiert ist (AAA 7.1.2025). Sie umfasst ca. 15.000 Kämpfer, die ihre Gehälter von ihrem Anführer al-'Awda offenbar mithilfe der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) erhalten (Economist 14.1.2025).
Sie wollte als bewaffnete Gruppierung weiter bestehen und ihre Waffen nicht abgeben, auch wenn sie bereit war, sich dem neuen Verteidigungsministerium zu unterstellen. Eigenen Angaben zufolge verfügte die Gruppierung über Waffen, schweres Gerät und eine vollständige militärische Ausrüstung (AAA 7.1.2025). Nach intensiven Treffen und Beratungen haben die südlichen Fraktionen unter dem Namen Südlicher Operationsraum angekündigt, dass sie an ihren Waffen festhalten werden, aber bereit sind, sich dem Verteidigungsministerium anzuschließen (Quds 11.1.2025). HTS hat zunehmend versucht, ihre Macht und militärische Reichweite in der gesamten Provinz Dara'a und im weiteren Süden Syriens auszunutzen, was zu Spannungen mit Ahmad al-'Awda führte (Etana 17.1.2025). Mitte Februar einigten sich die Anführer der südlichen Fraktionen und das Verteidigungsministerium auf die Bildung einer sogenannten Süddivision innerhalb der neuen syrischen Armee. Um sich in das neue Verteidigungsministerium „integrieren“ zu können, baten die Vertreter der Übergangsregierung die Gruppierungen, Informationen über die Anzahl ihrer Kämpfer, die in ihrem Besitz befindlichen Waffen und die Militärstützpunkte zu übermitteln. Seit dem Treffen deuten mehrere Entwicklungen darauf hin, dass die Bildung der Division im Gange ist, und das Hauptquartier der 5. Division in Izra'a im Osten von Dara'a wurde als Kommandozentrale für die neue Division ausgewählt (Etana 22.2.2025). Nach monatelangen Spannungen zwischen dem Milizkommandanten Ahmad al-'Awda aus Dara'a und dem neuen syrischen Präsidenten Ahmad ash-Shara' – angeheizt durch Frustration über die mangelnde Machtteilung und Inklusivität im laufenden Übergangsprozess und in den Regierungsstrukturen des Landes – war al-'Awda gezwungen, zurückzutreten und die von ihm seit 2014 geführte bewaffnete Gruppe aufzulösen. Ihr Zusammenbruch folgte auf intensiven militärischen Druck der Allgemeinen Sicherheit nach den Gewalttaten der vergangenen Woche mit rivalisierenden, von Damaskus unterstützten Fraktionen (Etana 16.4.2025).
Die verschiedenen Gruppierungen in Südsyrien, darunter die von Russland unterstützte 8. Brigade in Dara'a und die drusischen Milizen in Suweida, haben spezifische Bedingungen für den Beitritt zu einer nationalen Armee festgelegt. Dazu gehören die Einrichtung einer wirklich repräsentativen Regierung, eine neue Verfassung und ein nicht konfessionsgebundenes Militär (DNewsEgy 3.2.2025).
In der Provinz Suweida wurde die Bildung eines Militärrats angekündigt, zu dessen Treffen am 24.2.2025 alle Waffenbesitzer eingeladen waren. Die wichtigsten Gruppierungen in der Provinz haben jedoch noch keine Verbindung zu dem Rat bekannt gegeben, und die Gruppierungen, die dahinter stehen, sind unbekannt. Der Gemeinsame Operationsraum in Suweida reagierte auf die Ankündigung mit einer Erklärung, in der es hieß: „Dieser Rat ist illegitim und die Erklärung vertritt nur seine Eigentümer und macht sie für alle Komplikationen verantwortlich, die sich aus diesem Treffen ergeben könnten.“ (TNA 23.2.2025) Eine Gruppe militanter Drusen in Suweida hat die Gründung des Suweida-Militärrats bekannt gegeben, einer Koalition lokaler bewaffneter Gruppen, die sich für den Schutz der Region und die Aufrechterhaltung der Sicherheit einsetzen. Der Rat erklärte, seine Mission sei es, Zivilisten und öffentliches Eigentum vor Gewalt und Zerstörung zu schützen und gleichzeitig die Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsfraktionen zu stärken. Er kündigte außerdem Pläne für regelmäßige Treffen an, um Bedrohungen einzuschätzen und entsprechend zu reagieren (LWJ 24.2.2025).
Rijal al-Karama und Liwa' al-Jabal
Die beiden größten militärischen Fraktionen in Suweida erklärten ihre Bereitschaft, sich zu einer militärischen Einheit zusammenzuschließen, die den Kern einer neuen nationalen Armee bilden wird, und lehnten jegliche Fraktions- oder konfessionelle Armee ab (Quds 11.1.2025).
Die alawitische Armee
Mehr als 400.000 Mitglieder der alawitischen Gemeinschaft wurden entlassen und sind vom Sturz al-Assads betroffen, darunter Angehörige der Armee, der Sicherheitsabteilungen, Beamte in Einrichtungen, die dem Verteidigungsministerium angegliedert sind, sowie Mitarbeiter privater Sicherheitsunternehmen und Milizen. Das bedeutet, dass etwa 85 % der alawitischen Haushalte ohne einen Ernährer dastehen werden und innerhalb weniger Monate eine ganze Gemeinschaft von der Armutsgrenze an die Hungergrenze fallen könnte (Quds 11.1.2025). [Details zur Entlassung der ehemaligen Regime-Soldaten und zum Aufbau einer neuen Armee finden sich auch im Kapitel Wehr- und Reservedienst. Details zur alawitschen Minderheit finden sich im Kapitel Ethnische und religiöse Minderheiten - Entwicklungen seit dem Sturz des al-Assad-Regimes (seit 8.12.2024) und zum Umgang mit der Minderheit bzw. mit (vermeintlichen) Unterstützern von al-Assad finden sich in den Kapiteln Rechtsschutz / Justizwesen - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) und Allgemeine Menschenrechtslage - Entwicklungen seit dem Sturz des al-Assad Regimes (seit 8.12.2024).]
Quellen
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AGSIW - Arab Gulf States Institute in Washington, The (4.3.2025): Syria After Assad: A Time of Hope and Challenge, https://agsiw.org/syria-after-assad-a-time-of-hope-and-challenge, Zugriff 7.3.2025
AJ - Al Jazeera (9.1.2025b): الإدارة السورية الجديدة تعين اللواء علي النعسان رئيسا للأركان [Neue syrische Regierung ernennt Generalmajor Ali al-Naasan zum Stabschef], https://www.aljazeera.net/news/2025/1/9/الإدارة-السورية-الجديدة-تعين-اللواء, Zugriff 9.1.2025
AJ - Al Jazeera (28.12.2024b): عملية أمنية واسعة في سوريا لملاحقة الفلول وعزل قاعدة حميميم [Sicherheitsoperation in Syrien: Jagd auf Überreste, Isolierung des Stützpunkts Hmeimim], https://www.aljazeera.net/news/2024/12/28/عاجل-مصدر-أمني-سوري-للجزيرة-عملية, Zugriff 3.1.2025
AJ - Al Jazeera (10.12.2024): سرّ شاهين.. المسيّرة التي حسمت معركة ثوار سوريا [Das Geheimniss der Shaheen: Die Drohne, die den Kampf der syrischen Rebellen entschied], https://www.aljazeera.net/politics/2024/12/10/سر-شاهين-المسيرة-التي-حسمت-معركة, Zugriff 16.12.2024
AJ - Al Jazeera (5.12.2024): "العصائب الحمراء" و"النمر" كلمتا السر في معركة حماة السورية [„Rote Brigaden“ und „Tiger“ sind die Schlüsselwörter im Kampf um das syrische Hama], https://www.aljazeera.net/news/2024/12/5/العصائب-الحمراء-بمواجهة-النمر-من, Zugriff 13.12.2024
AJ - Al Jazeera (3.12.2024): "إدارة العمليات العسكرية".. قيادة المعارضة السورية في عملية ردع العدوان [Militärisches Operationsmanagement“: Führung der syrischen Opposition in der Operation „Abschreckung der Aggression"], https://www.aljazeera.net/encyclopedia/2024/11/30/غرفة-عمليات-الفتح-المبين-اتحاد-عسكري, Zugriff 10.12.2024
AlHadath - Al Hadath (7.1.2025): فصيلان درزيان يعلنان الانضمام للجيش السوري الموحد [Zwei drusische Fraktionen kündigen Beitritt zur Vereinigten Syrischen Armee an], https://www.alhadath.net/syria/2025/01/07/فصيلان-درزيان-يعلنان-الانضمام-للجيش-السوري-الموحد, Zugriff 7.1.2025
AlHurra - Al-Hurra (12.2.2025): "الجيش السوري الجديد".. التوحيد اسمي أم حقيقي؟ ["Die neue syrische Armee. Nominelle oder reale Einigung?], https://www.alhurra.com/syria/2025/02/12/الجيش-السوري-الجديد-التوحيد-اسمي-أم-حقيقي؟, Zugriff 14.2.2025
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Arabiya - Al Arabiya News (30.1.2025): 18 فصيلاً حضروا تنصيب الشرع رئيساً لسوريا.. هؤلاء أبرزهم [18 Fraktionen nahmen an der Amtseinführung von al-Sharaa als syrischer Präsident teil Dies sind die prominentesten von ihnen], https://www.alarabiya.net/arab-and-world/syria/2025/01/30/18-فصيلاً-مسلحاً-نصّبوا-الشرع-رئيساًَ-هؤلاء-أبرزهم, Zugriff 31.1.2025
Arabiya - Al Arabiya News (6.1.2025b): وزير الدفاع السوري: بدء جلسات مع الفصائل لوضع خطوات انخراطها بالجيش [Syrischer Verteidigungsminister: Sitzungen mit Fraktionen zur Festlegung von Schritten für den Beitritt zur Armee], https://www.alarabiya.net/arab-and-world/syria/2025/01/06/وزير-الدفاع-السوري-بدء-الجلسات-مع-الفصائل-لوضع-خطوات-انخراطها-بالوزارة, Zugriff 9.1.2025
Araby - Al Araby (28.1.2025): تنظيم القاعدة يحل "حرّاس الدين" في سوريا.. دعا إلى التمسك بالسلاح [Al-Qaida löst Syriens 'Wächter der Religion' auf Er rief zum Festhalten an den Waffen auf], https://arabi21.com/story/1657710/تنظيم-القاعدة-يحل-حراس-الدين-في-سوريا-دعا-إلى-التمسك-بالسلاح, Zugriff 30.1.2025
Araby - Al Araby (16.12.2024): "سنحمي أطياف المجتمع".. وزير الداخلية السوري يكشف خطته الإصلاحية ["Wir werden das Spektrum der Gesellschaft schützen" - Syrischer Innenminister enthüllt seinen Reformplan], https://www.alaraby.com/news/سنحمي-أطياف-المجتمع-وزير-الداخلية-السوري-يكشف-خطته-الإصلاحية?amp , Zugriff 18.12.2024
Asharq - Asharq News (9.12.2024): تعرف على أبرز الفصائل العسكرية والقوى السياسية في سوريا [Die wichtigsten militärischen Fraktionen und politischen Kräfte in Syrien], https://asharq.com/politics/109348/تعرف-على-أبرز-الفصائل-العسكرية-والقوى-السياسية-في-سوريا, Zugriff 11.12.2024
Asharq - Asharq News (8.12.2024): "العصائب الحمراء".. قوات خاصة تراهن عليها "هيئة تحرير الشام" في حسم المعارك المعقدة ["Rote Bänder": Hayat Tahrir al-Sham setzt auf Spezialkräfte, um komplexe Kämpfe zu lösen], https://asharq.com/politics/106803/كيف-حافظت-هيئة-تحرير-الشام-على-نفوذها-في-الشمال-السوري, Zugriff 13.12.2024
BBC - British Broadcasting Corporation (26.12.2024): أنس خطّاب، من مُدرج على قائمة العقوبات إلى رئيس لجهاز الاستخبارات في سوريا، فماذا نعرف عن تعيينات الحكومة الانتقالية الجديدة؟ [Anas Khattab, vom Sanktionsbevollmächtigten zum Chef des syrischen Geheimdienstes], https://www.bbc.com/arabic/articles/cvgmry05930o, Zugriff 8.1.2025
DNewsEgy - Daily News Egypt (3.2.2025): Syria’s Fragmented Security Landscape: The Daunting Task of Army Unification, https://www.dailynewsegypt.com/2025/02/03/syrias-fragmented-security-landscape-the-daunting-task-of-army-unification, Zugriff 4.2.2025
DW - Deutsche Welle (17.12.2024): Syria updates: Rebel groups to be disbanded, HTS leader says, https://www.dw.com/en/syria-updates-rebel-groups-to-be-disbanded-hts-leader-says/live-71076654?maca=en-dp_newsnow_en_txt_all-35701-xml-mrss, Zugriff 17.12.2024
Economist - Economist, The (5.3.2025): The great pretender: how Ahmed al-Sharaa won Syria, https://www.economist.com/1843/2025/03/05/the-great-pretender-how-ahmed-al-sharaa-won-syria, Zugriff 6.3.2025
Economist - Economist, The (14.1.2025): Violent jihadists are getting frustrated by the new Syria, https://www.economist.com/middle-east-and-africa/2025/01/14/violent-jihadists-are-getting-frustrated-by-the-new-syria, Zugriff 15.1.2025
Etana - Etana Syria (16.4.2025): BRIEF: The Dissolution of Ahmad al-Awdehs Groups in Daraa Etana Syria, https://etanasyria.org/brief-the-dissolution-of-ahmad-al-awdehs-groups-in-daraa, Zugriff 23.4.2025
Etana - Etana Syria (22.2.2025): Syria Update #19: 22 February 2025, https://etanasyria.org/syria-update-19-22-february-2025, Zugriff 28.2.2025
Etana - Etana Syria (17.1.2025): Syria Update #14 - 17 January 2025, https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/syria-update-14-17-january-2025, Zugriff 29.1.2025
Etana - Etana Syria (10.1.2025): Syria Update #13 - 10 January 2025, https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/syria-update-13-10-january-2025, Zugriff 13.1.2025
FT - Financial Times (25.3.2025): Syrias White Helmets return to Damascus, https://www.ft.com/content/0439eebf-6d9e-4c9e-bf40-25efba534541, Zugriff 27.3.2025
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Guardian - The Guardian (8.12.2024): Syrias rebels had strengths, but it was his regimes weakness that undid Assad, https://www.theguardian.com/world/2024/dec/08/syria-rebels-had-strengths-but-it-was-his-regimes-weakness-that-undid-assad, Zugriff 10.12.2024
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Sky News - Sky News (30.12.2024): سوريا.. تعيين مقاتليْن مصري وأردني في وزارة الدفاع [Syrien: Ägyptische und jordanische Kämpfer ins Verteidigungsministerium berufen], https://www.skynewsarabia.com/middle-east/1765579-سوريا-تعين-مقاتلين-مصري-وأردني-وزارة-الدفاع, Zugriff 3.1.2025
SNHR - Syrian Network for Human Rights (19.12.2024): SNHR Condemns the Attack on Hama’s Greek Orthodox Archdiocese by an ‘Armed Group’, and Calls on the Current Transitional Authorities to Ensure Accountability, https://snhr.org/blog/2024/12/19/snhr-condemns-the-attack-on-hamas-greek-orthodox-archdiocese-by-an-armed-group-and-calls-on-the-current-transitional-authorities-to-ensure-accountability, Zugriff 20.12.2024
Standard - Standard, Der (9.3.2025): Die Eskalation der Gewalt zwischen Machthabern in Syrien und Alawiten war angekündigt, https://www.derstandard.at/story/3000000260514/die-eskalation-der-gewalt-zwischen-machthabern-in-syrien-und-alawiten-war-angekuendigt, Zugriff 10.3.2025 [Login erforderlich]
SYRDiplQ1 - Diplomatische Quelle eines europäischen Staates in Syrien - 01 (5.2.2025): Bericht einer diplomatischen Quelle eines europäischen Staates [erhalten per Mail]
Syria TV - Syria TV (21.2.2025): التجنيد في الدولة السورية الناشئة.. شباب إدلب والمناطق المنكوبة الأكثر انخراطا [Rekrutierung im entstehenden syrischen Staat: Jugend in Idlib und den betroffenen Gebieten am engagiertesten], https://www.syria.tv/التجنيد-في-الدولة-السورية-الناشئة-شباب-إدلب-والمناطق-المنكوبة-الأكثر-انخراطا, Zugriff 23.4.2025
Tayyar - Tayyar.org (31.1.2025): سوريا أسلمة المؤسسات تتمدّد [Syrien: „Islamisierung“ der Institutionen breitet sich aus], https://www.tayyar.org/News/Lebanon/650472, Zugriff 31.1.2025
TNA - New Arab, The (23.2.2025): نتنياهو يهدد الجيش السوري الجديد ويتعهد بحماية دروز سوريا [Netanjahu droht der neuen syrischen Armee und verspricht, die Drusen in Syrien zu schützen], https://www.almodon.com/arabworld/2025/2/23/نتنياهو-يهدد-الجيش-السوري-الجديد-ويتعهد-بحماية-دورز-سوريا, Zugriff 24.2.2025
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TR-Today - Türkiye Today (8.1.2025): Formation of Syria’s new army critical to region, https://www.turkiyetoday.com/region/formation-of-syrias-new-army-critical-to-region-102573, Zugriff 13.1.2025
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UNSC - United Nations Security Council (22.7.2024): Thirty-fourth report of the Analytical Support and Sanctions Monitoring Team submitted pursuant to resolution 2734 (2024) concerning ISIL (Da’esh), Al-Qaida and associated individuals and entities, https://documents.un.org/doc/undoc/gen/n24/191/91/pdf/n2419191.pdf?_gl=1*mie4b0*_ga*NDAxMjE2OTg3LjE3MDcyMzE4MjI.*_ga_TK9BQL5X7Z*MTczNDQyMzc5NS41My4wLjE3MzQ0MjM3OTUuMC4wLjA.*_ga_S5EKZKSB78*MTczNDQyMzc5NS4zMi4xLjE3MzQ0MjQwODkuMjMuMC4w, Zugriff 17.12.2024
6.1 Ausländische Unterstützung bzw. Einmischung - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 15:44
[In diesem Kapitel geht es um die militärische Intervention aus dem Ausland. Informationen zur politischen Beziehung Syriens zu anderen Staaten sind dem Kapitel Politische Lage - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) / Außenpolitische Lage - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) zu entnehmen.]
Internationale Koalition (Frankreich, USA, etc.)
Die von den USA angeführte Internationale Koalition hat militärische und logistische Verstärkung in den Süden von al-Hasaka in Nord- und Ostsyrien gebracht. Diese Verstärkungen spiegelt die fortgesetzten Bemühungen der internationalen Koalition wider, ihre strategischen und wirtschaftlichen Interessen, insbesondere das Öl, in der Region zu schützen, zusätzlich zum Kampf gegen den Islamischen Staat (IS) dessen jüngste Bewegungen die Angst vor seiner Rückkehr geschürt haben (Leb24 29.1.2025). Frankreich ist ein aktives Mitglied der von den USA geführten Koalition gegen die Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) und unterhält eine Militärpräsenz im Nordosten Syriens. Präsident Macron versicherte im Jänner 2025, dass Frankreich die Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF) nicht im Stich lassen werde (DS 5.2.2025; vgl. Rudaw 6.1.2025, ANHA 6.1.2025). Nach Angaben eines hochrangigen syrischen Kurdenvertreters werden derzeit Gespräche darüber geführt, ob US-amerikanische und französische Truppen ein Grenzgebiet in Nordsyrien sichern könnten, um den Konflikt zwischen der Türkei und den vom Westen unterstützten syrischen Kurden zu entschärfen (LBCI 8.1.2025). Der französische Präsident Macron forderte die neue syrische Regierung auf, die von Kurden angeführten SDF vollständig in ihren Sicherheitsapparat zu integrieren, und fügte hinzu, dass ihre „starken“ Kämpfer den Sicherheitszielen von Damaskus dienen werden und wiederholte im Februar seine Äußerungen, die SDF nicht im Stich lassen zu wollen (Rudaw 13.2.2025).
Iran
Seit Beginn des Krieges stützte sich die Regierung al-Assads bei Kampfeinsätzen und zur Verteidigung von Gebieten auf die libanesische Hizbollah sowie auf Iran und von Iran unterstützte irreguläre Kräfte. Seit 2011 stellte Iran Militärberater und Kampftruppen des Korps der Iranischen Revolutionsgarden sowie nachrichtendienstliche, logistische, materielle, technische und finanzielle Unterstützung bereit. Er hatte schiitische Milizen bzw. paramilitärische Einheiten finanziert, ausgebildet, ausgerüstet und angeführt, die sowohl aus syrischem als auch aus nicht-syrischem Personal bestehen, hauptsächlich aus Afghanistan, dem Irak und Pakistan (CIA 31.7.2024). Iran soll Milliarden Dollar ausgegeben haben, um al-Assad zu unterstützen. Zu den von Iran entsandten schiitischen Kämpfern gehörten hauptsächlich die Hizbollah (neben anderen Bewegungen aus dem Libanon, dem Irak, Afghanistan und dem Jemen). Seit dem Konflikt mit Israel im Libanon war die Hizbollah stark geschwächt (BBC 10.12.2024). Israel setzt seine Luftangriffe auf iranische Stellungen in Syrien fort, weil Teheran weiterhin versucht, strategische Stellungen und Waffenlager zu halten (VB Amman 9.2.2025).
Israel
Israel hat während des Krieges Hunderte von Luftangriffen gegen mit Iran verbundene Ziele in Syrien durchgeführt, obwohl es solche Angriffe selten zugegeben hat. Seitdem Rebellen al-Assad gestürzt haben, führte Israel Hunderte von Angriffen in ganz Syrien durch. Zu den Zielen gehörten die militärische Infrastruktur Syriens, die Marineflotte und Waffenproduktionsstätten. Israelische Streitkräfte haben außerdem die entmilitarisierte Pufferzone in den Golanhöhen eingenommen. Israel gab an, dass das 1974 geschlossene Abkommen über den Rückzug aus Syrien mit der Machtübernahme durch die Rebellen „geplatzt“ sei. Des Weiteren gab Israel zu, dass seine Truppen an „einigen zusätzlichen Punkten“ jenseits der Pufferzone weiter im Landesinneren von Syrien operieren, betonte jedoch, dass sie „nicht auf Damaskus vorrücken“ (BBC 10.12.2024). Obwohl Israel den Einmarsch in syrisches Staatsgebiet als vorübergehend bezeichnete und mit der Beschlagnahmung von Waffen begründete, zeigt ein Vergleich von Satellitenbildern, die am 20.12.2024 und am 21.1.2025 aufgenommen wurden, den Bau eines neuen israelischen Stützpunktes in der Nähe von Hamidiyah innerhalb nur eines Monats. Auch mehrere Fahrzeuge deuten auf eine dauerhafte Präsenz hin (Arabiya 4.2.2025). Am 29.1.2025 hatte Israels Verteidigungsminister bereits angekündigt, dass die israelischen Stellungen in Syrien auf unbestimmte Zeit im Land bleiben würden (FT 28.1.2025). Das bestätigte der israelische Premierminister Benjamin Netanjahu Ende Februar 2025. Er sagte, dass seine Streitkräfte auf dem syrischen Berg Hermon und in der Pufferzone auf den Golanhöhen „auf unbestimmte Zeit“ bleiben werden. Außerdem wolle Israel der Hay'at Tahrir ash-Sham oder der Neuen Syrischen Armee nicht erlauben, in die Gebiete südlich von Damaskus vorzudringen (Leb24 23.2.2025). Des Weiteren betonte er Israels Verpflichtung, die drusische Gemeinschaft vor Bedrohungen zu schützen (TNA 23.2.2025). Am 3.2.2025 berichtete ein Korrespondent von Al Jazeera, dass die israelischen Streitkräfte sich aus ihren Stellungen in Quneitra, Südsyrien, zurückgezogen haben, nachdem sie wochenlang in der Gegend stationiert waren (AJ 3.2.2025). Der syrische Präsident Ahmad ash-Shara' hat den israelischen Einmarsch verurteilt und gleichzeitig betont, dass die derzeitige Lage im Land „keine neuen Konflikte zulässt“ (AJ 3.2.2025).
Russland
Russland intervenierte 2015 auf Ersuchen der syrischen Regierung und hatte seitdem Luftunterstützung, Spezialeinheiten, Militärberater, private Militärunternehmen, Schulungen, Waffen und Ausrüstung bereitgestellt. Iran und Russland unterstützten auch bei der Bekämpfung der Terrorgruppe Islamischer Staat im Irak und in der Levante (CIA 31.7.2024). Die russische Militärintervention hatte zu einer deutlichen Veränderung des Kräfteverhältnisses auf militärischer, politischer und psychologischer Ebene in Syrien geführt. Die russische Militärmacht, insbesondere die Luftwaffe, hatte einen großen Unterschied im Gleichgewicht der Kämpfe zwischen der bewaffneten Opposition, dem Regime und den iranischen Milizen bewirkt (MEI 20.7.2021). Zwischen den russischen Kräften und iranischen Milizen sowie einigen syrischen Einheiten kam es zu Spannungen und sporadischen Zusammenstößen (MEI 20.7.2021). Seit Russland 2022 den Krieg in der Ukraine führt, waren seine Streitkräfte anderweitig beschäftigt und er konnte seinem syrischen Verbündeten nicht mehr die notwendige Unterstützung bieten. Nach seiner Flucht aus Damaskus wurde al-Assad und seiner Familie in Moskau Asyl gewährt (BBC 10.12.2024). Nach der Machtübernahme durch die islamistische Miliz Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) ist Moskau nun vor allem daran interessiert, seine Militärbasen in Syrien aufrechtzuerhalten (Presse 28.1.2025). Russland hat seinen militärischen Rückzug aus Syrien beschleunigt und Fahrzeuge und Container aus seinem wichtigen Hafen Tartus an der Mittelmeerküste des Landes entfernt. Dies geschah, während russische Beamte „offene Gespräche“ mit der neuen Regierung in Damaskus führten. Der Kreml hatte ursprünglich seinen Wunsch signalisiert, die Kontrolle über den Stützpunkt zu behalten, und im Dezember erklärt, dass er mit den neuen Behörden über die Aufrechterhaltung einer Präsenz dort spreche. Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass Moskau nun beschlossen hat, wertvolle Ausrüstung aus dem Hafen zu entfernen. Satellitenbilder zeigen außerdem, dass russische Ausrüstung seit mehreren Wochen vom nahe gelegenen Luftwaffenstützpunkt Hmeimim entfernt wird (BBC 30.1.2025).
Türkei
Die Türkei hatte mehrmals seit 2016 militärisch in Syrien interveniert, um kurdische Kämpfer und den Islamischen Staat zu bekämpfen. Sie unterstützt ausgewählte Oppositionsgruppierungen und hat Pufferzonen in Teilen des syrisch-türkischen Grenzgebiets etabliert. Die Türkei unterhält weiterhin eine beträchtliche Militärpräsenz in Nordsyrien und hat Milizen, wie die Syrische Nationale Armee (Syrian National Army - SNA) ausgebildet und bewaffnet (CIA 31.7.2024). Die SNA untersteht de facto der Autorität der Türkei, ebenso wie die Syrische Interimsregierung (Syrian Interim Government - SIG). Obwohl die Präsenz der Türkei ein gewisses Maß an Stabilität in die Region bringt, gilt ihre Kontrollzone in Nordsyrien als die unsicherste und am brutalsten regierte (BI 27.1.2023). Die SNA ist in Legionen und weiter in Fraktionen unterteilt. Die Fraktionskommandanten folgen dem Kommando der Legionen. Die Anzahl der Fraktionen variiert in den einzelnen Legionen (GCSP 10.2020). Die Türkei unterstützt die Rebellen vor allem zur Eindämmung der Milizen der kurdischen Volksverteidigungseinheiten (Yekîneyên Parastina Gel - YPG), die sie beschuldigt, eine Erweiterung der im Inland verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei (Partiya Karkerên Kurdistanê - PKK), [die die Türkei und auch die EU als Terrororganisation gelistet hat Anm.] zu sein (BBC 10.12.2024). Die türkische Armee ist in weiten Teilen Nordsyriens präsent und verfügt nach Angaben von Jusoor for Studies über 125 militärische Stellungen, darunter 12 Basen und 113 Stellungen. Die meisten dieser Stellungen wurden im Anschluss an türkische Militäroperationen eingerichtet, die vermutlich auf nicht deklarierten Vereinbarungen im Rahmen des Astana-Prozesses beruhten (SyrInd 13.3.2024). Der türkische Außenminister sagte am 15.2.2025, sein Land würde seine militärische Präsenz im Nordosten Syriens überdenken, wenn die neue Führung des Landes die PKK eliminieren würde (AP 15.2.2025). Einige Experten gehen davon aus, dass die Großoffensive, die zum Sturz al-Assads geführt hat, nicht ohne die Zustimmung der Türkei erfolgen hätte können, die Türkei bestreitet die führende Oppositionsgruppierung Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) unterstützt zu haben (BBC 10.12.2024).
USA
Nachdem die pro-demokratischen Proteste in Syrien im Jahr 2011 gewaltsam niedergeschlagen wurden, unterstützte der damalige US-Präsident Barack Obama die Opposition gegen al-Assads Herrschaft. Die USA leisteten den ihrer Meinung nach gemäßigten Rebellengruppen militärische Unterstützung und intervenierten militärisch, um die Gruppierung Islamischer Staat (IS) im Jahr 2014 zu bekämpfen. Eine von den USA angeführte globale Koalition führte Luftangriffe durch und entsandte Spezialeinheiten, um der von Kurden angeführten Allianz der Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF) bei der Eroberung von Gebieten zu helfen, die einst vom IS im Nordosten gehalten wurden (BBC 10.12.2024). Nach dem Sturz der Assad-Regierung behielten die USA eine militärische Präsenz im Nordosten bei (AGSIW 9.12.2024). Die US-Regierung gab an, Dutzende von Luftangriffen gegen IS-Lager und -Aktivisten in Zentralsyrien durchgeführt zu haben, um sicherzustellen, dass der IS die instabile Lage nicht ausnutzen konnte (BBC 10.12.2024). Ihre Verbindungen zu Oppositionsgruppierungen stellten die USA schon vor Jahren ein (AGSIW 9.12.2024). Mit Stand Dezember 2024 waren die USA mit 2.000 Soldaten vertreten, ursprünglich war die Rede von 900 US-Soldaten (Spiegel 19.12.2024), die hauptsächlich im Nordosten stationiert sind (BBC 10.12.2024). Anfang Februar wurden Pläne des US-Verteidigungsministeriums zum Abzug aller US-Truppen in Syrien bekannt. Der Abzug soll entweder in 30, 60 oder 90 Tagen erfolgen (TNA 5.2.2025; vgl. REU 5.2.2025b).
Quellen
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REU - Reuters (5.2.2025b): U.S. drafts plan to withdraw all its troops from Syria, NBC News reports, https://www.reuters.com/world/us/us-drafts-plan-withdraw-all-its-troops-syria-nbc-news-reports-2025-02-05, Zugriff 5.2.2025
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Rudaw - Rudaw Media Network (6.1.2025): France will not abandon Syrian Kurds: Macron, https://manage.rudaw.net/english/middleeast/syria/060120252, Zugriff 3.3.2025
Spiegel - Spiegel, Der (19.12.2024): Kampf gegen den Terror: USA haben mehr als doppelt so viele Soldaten in Syrien als bislang bekannt, https://www.spiegel.de/ausland/syrien-usa-haben-2000-und-nicht-900-soldaten-im-einsatz-kampf-gegen-den-is-a-9b753b25-635d-4ce0-b034-2bd6762dbd4f, Zugriff 20.12.2024
SyrInd - Syria Indicator (13.3.2024): Investigative report documents Turkish military’s seizure of Syrian farmers’ lands, https://syriaindicator.org/blog/الجيش-التركي-يغتصب-ملكيّات-خاصة-في-الش, Zugriff 3.4.2024
TNA - New Arab, The (23.2.2025): نتنياهو يهدد الجيش السوري الجديد ويتعهد بحماية دروز سوريا [Netanjahu droht der neuen syrischen Armee und verspricht, die Drusen in Syrien zu schützen], https://www.almodon.com/arabworld/2025/2/23/نتنياهو-يهدد-الجيش-السوري-الجديد-ويتعهد-بحماية-دورز-سوريا, Zugriff 24.2.2025
TNA - New Arab, The (5.2.2025): US drafts plan to withdraw all its troops from Syria: report, https://www.newarab.com/news/us-drafts-plan-withdraw-all-its-troops-syria-report, Zugriff 5.2.2025
VB Amman - Verbindungsbeamter des BMI in Jordanien [Österreich] (9.2.2025): Informationen zur Sicherheitslage und außenpolitischen Situation in Syrien – Stand Ende Jänner 2025 [erhalten per Mail]
6.2 Sicherheitsbehörden in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Letzte Änderung 2025-05-08 22:36
[Zur Aktualität der vorliegenden Länderinformation siehe Kapitel Länderspezifische Anmerkungen. Anm.]
Gebiete unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Region Nord- und Ostsyrien (DAANES)
In der Demokratischen Autonomen Region Nord- und Ostsyrien (DAANES) dominieren die Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF), eine Koalition von kurdischen, sunnitisch-arabischen und syrisch-christlichen Gruppierungen unter der Führung kurdischer Milizen, insbesondere der Volksverteidigungseinheiten (Yekîneyên Parastina Gel - YPG). Sie gliedern sich in Einheiten der Inneren Sicherheit, Terrorismusbekämpfung und Kommandoeinheiten (CIA 31.7.2024). Nach Angaben des Pentagons machten Kurden im März 2017 40 % der SDF aus, während Araber 60 % ausmachten, obwohl andere Quellen darauf hinweisen, dass der Prozentsatz der arabischen Kämpfer geringer war. Jedenfalls besteht Konsens darüber, dass die Führung in den SDF den Kurden gehört. Neben syrischen Arabern und Kurden gibt es auch ausländische Kommandeure und Elemente in den SDF. Letztere sollen laut Aussagen des Kommandanten 'Abdi Syrien verlassen, wenn ein Waffenstillstand mit der Türkei bzw. der Syrischen Nationalen Armee (Syrian National Army - SNA) erzielt wurde (AJ 29.1.2025). Die YPG sind die größte Miliz in den SDF (BBC 10.12.2024). Experten schätzen die Anzahl der Kämpfer innerhalb der SDF auf 20.000 bis maximal 30.000. SDF-Anführer 'Abdi gibt die Anzahl mit 100.000 Kämpfer an (AJ 29.1.2025). Im Gegensatz zu den Selbstverteidigungsgruppen, die aus Wehrpflichtigen bestehen, werden die SDF an der Front eingesetzt (DIS 6.2024). [Nähere Informationen zur Selbstverteidigungspflicht finden sich im Kapitel Wehr- und Reservedienst - Entwicklungen seit dem Sturz des al-Assad-Regimes (seit 8.12.2024) / Gebiet unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Domokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES)]
Die SDF nutzen die internationale finanzielle Unterstützung vor allem, um die Gehälter und Löhne ihrer Kämpfer und Verwaltungsangestellten zu zahlen, die zwischen 100 und 800 US-Dollar liegen. Diese Löhne sind die höchsten im Vergleich zu anderen lokalen bewaffneten Gruppen in Syrien, einschließlich der ehemaligen Regimetruppen, was den SDF in hohem Maße geholfen hat, eine kontinuierliche Rekrutierung in ihre Reihen zu gewährleisten (AJ 29.1.2025). Als die SDF im Jahr 2014 im Kampf gegen den Islamischen Staat (IS) andere Kurden zur Unterstützung aufgefordert haben, haben irakische Peshmerga und die türkisch-kurdische Arbeiterpartei (Partiya Karkerên Kurdistanê - PKK) ihnen Unterstützung zugesandt. Einige dieser ausländischen kurdischen Kämpfer haben das Land wieder verlassen. Eine Gruppierung mit Hunderten von Kämpfern ist mit dem Ziel geblieben, den Kurden bei ihrer Selbstverteidigung zu helfen (FAZ 28.1.2025).
Die Revolutionäre Jugendbewegung Syriens (Tevgera Ciwanên Şoreşger) identifiziert sich als sozialistische Bewegung, die von den Ideen Abdullah Öcalans, des inhaftierten Führers der PKK, inspiriert ist, und ideologisch mit der PKK und der Partei der Demokratischen Union (Partiya Yekîtiya Demokrat - PYD) verbunden ist. Die Jugendgruppe ist im gesamten Nordosten Syriens mit Büros und Zentren sowie einer Vielzahl von auf Jugendliche ausgerichteten kulturellen, politischen und militärischen Ausbildungsaktivitäten stark vertreten, von denen einige von hochrangigen SDF- und Autonomieverwaltungsbeamten besucht und unterstützt werden. Berichten zufolge haben Mitglieder der Revolutionären Jugendbewegung in den letzten Jahren feindselige Handlungen gegen Demonstranten, Journalisten und politische Oppositionsparteien begangen (HRW 2.10.2024).
Obwohl in mehreren schriftlichen Quellen des Danish Immigration Service (DIS) über die Wehrpflicht bei den SDF berichtet wurde, bleibt die Rekrutierung von Personal für die SDF freiwillig und basiert auf einem Vertrag zwischen den SDF und der betreffenden Person. Die Standarddauer des Vertrags beträgt zwei Jahre Dienst bei den SDF, kann jedoch nach Ermessen der Freiwilligen verlängert werden. Es gibt eine Reihe von Faktoren, die Einzelpersonen weiterhin dazu motivieren, sich freiwillig den SDF anzuschließen. Dazu gehören wirtschaftliche Anreize, wie die im Vergleich zu anderen bewaffneten Gruppen relativ hohen Gehälter, die in Gebieten mit begrenzten Möglichkeiten für alternative Beschäftigungsmöglichkeiten, wie ar-Raqqa und Deir ez-Zour, wirksam sind. Darüber hinaus ist die Fähigkeit der SDF, Schutz vor anderen Akteuren und Bedrohungen zu bieten, ein wichtiger Faktor für ihre Fähigkeit, Personal in Gebieten mit arabischer Mehrheit zu rekrutieren, und ethnische Kurden schließen sich den SDF an, um ihre Region zu verteidigen. Ein in Erbil ansässiger syrischer Journalist, versicherte, dass die SDF von Zwangsrekrutierungen absehen, um ihren Ruf als professionelle Streitmacht zu wahren. Die SDF vollziehen im Zusammenhang mit der Rekrutierung eine Identitäts- sowie eine Hintergrundüberprüfung durch die sogenannten "Komeen", die kleinste Verwaltungseinheit im DAANES kontrollierten Gebiet. Personen, die sich für die SDF bewerben, müssen ihren nationalen Personalausweis, Familiendokumente und ein lokales Ausweisdokument, das als "Shahadet at-Tarif" [arabisch Anm.] bzw. "Nasnameh" [kurdisch Anm.] bekannt ist und von der örtlichen Komeen ausgestellt wird, vorlegen (DIS 6.2024).
Die Übergangsregierung verfolgt eine zweigleisige Strategie, um die SDF zur Entwaffnung zu zwingen: Sie verhandelt aktiv mit den SDF und stimmt sich gleichzeitig mit der Türkei und der von der Türkei unterstützten Syrischen Nationalarmee (Syrian National Army - SNA) ab. Sowohl die Türkei als auch die SNA bekämpfen die SDF aktiv in Nordsyrien (ISW 23.1.2025). Ein Treffen im Jänner 2025 zwischen dem syrischen Übergangspräsident Ahmad ash-Shara' und dem Kommandanten der SDF Mazloum 'Abdi sei 'Abdi zufolge positiv verlaufen. Sie hätten sich auf die großen Linien in Bezug auf die territoriale Integrität, die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Stabilität und die Aufrechterhaltung des Zusammenhalts der Institutionen im Allgemeinen geeinigt. Widersprüche gab es in Detailfragen. Zur Klärung eben dieser, wird ein militärisch-administrativer Ausschuss gebildet, um eine Einigung zu erzielen, die beide Seiten zufriedenstellt (Sharq 14.1.2025). Am 10.3.2025 unterzeichneten 'Abdi und Übergangspräsident ash-Shara' ein Abkommen über die Integration der SDF in die staatlichen Institutionen Syriens. Das Abkommen sieht vor, dass die SDF den syrischen Staat bei der Bekämpfung der Überbleibsel des Assad-Regimes und anderer Bedrohungen unterstützen (Arabiya 11.3.2025). In der Vereinbarung wurde ein Waffenstillstand auf allen syrischen Territorien und die Eingliederung aller zivilen und militärischen Einrichtungen im Nordosten Syriens in die Verwaltung des syrischen Staates, einschließlich der Grenzübergänge, des Flughafens und der Öl- und Gasfelder festgehalten. Das Abkommen soll bis Ende des Jahres 2025 umgesetzt werden (AJ 10.3.2025a).
Quellen
AJ - Al Jazeera (10.3.2025a): نص الاتفاق بين الدولة السورية وقوات سوريا الديمقراطية (قسد) [Text des Abkommens zwischen dem syrischen Staat und den Syrischen Demokratischen Kräften (SDF)], https://www.aljazeera.net/encyclopedia/2025/3/10/نص-الاتفاق-بين-الدولة-السورية-وقوات, Zugriff 11.3.2025
AJ - Al Jazeera (29.1.2025): لماذا تشكل قوات قسد أكبر تحد عسكري للإدارة السورية الجديدة؟ [Warum stellen die SDF die größte militärische Herausforderung für die neue syrische Regierung dar?], https://www.aljazeera.net/politics/2025/1/29/لماذا-تشكل-قوات-قسد-أكبر-تحد-عسكري, Zugriff 30.1.2025
Arabiya - Al Arabiya News (11.3.2025): الرئيس السوري: احتمالات اندلاع حرب أهلية كانت كبيرة [Syrischer Präsident: Das Potenzial für einen Bürgerkrieg war hoch], https://www.alarabiya.net/arab-and-world/syria/2025/03/11/الشرع-للجنة-التحقيق-بأحداث-الساحل-احتمالات-اندلاع-حرب-أهلية-كانت-كبيرة, Zugriff 11.3.2025
BBC - British Broadcasting Corporation (10.12.2024): Syria: Which countries have been involved in the war and why?, https://www.bbc.com/news/articles/cd75e8gdy9jo, Zugriff 11.12.2024
CIA - Central Intelligence Agency [USA] (31.7.2024): Syria - The World Factbook, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/syria/#military-and-security, Zugriff 2.8.2024
DIS - Danish Immigration Service [Denmark] (6.2024): Syria - Military Recruitment in North and East Syria, https://www.ecoi.net/en/file/local/2112078/ffm-report-military-recruitment-in-nes-final.pdf, Zugriff 17.7.2024
FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung (28.1.2025): Syrien: Kommandeur Abdi warnt vor Trumps Entscheidung, https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/syrien-kommandeur-abdi-warnt-vor-trumps-entscheidung-110259863.html, Zugriff 29.1.2025
HRW - Human Rights Watch (2.10.2024): Northeast Syria: Military Recruitment of Children Persists, https://www.hrw.org/news/2024/10/02/northeast-syria-military-recruitment-children-persists, Zugriff 18.12.2024
ISW - Institute for the Study of War (23.1.2025): Iran Update, January 23, 2025, https://www.understandingwar.org/backgrounder/iran-update-january-23-2025, Zugriff 30.1.2025
Sharq - Al Sharq Strategic Research (14.1.2025): قائد "قسد" لـ"الشرق": اللامركزية الخيار الأنسب لسوريا [SDF-Kommandeur zu Al-Sharq: Dezentralisierung ist die beste Option für Syrien], https://asharq.com/reports/112969/سوريا-ميساء-صابرين-حاكمة-المصرف-المركزي-استقلال-البنك, Zugriff 30.1.2025
6.3 Streit- und Sicherheitskräfte der gestürzten Assad-Regierung (Stand August 2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 15:44
Streitkräfte
Die syrischen Streitkräfte bestanden aus der Syrischen Arabischen Armee (Syrian Arab Army - SAA), die auch die Republikanische Garde umfasste, den Seestreitkräften, den Luftstreitkräften, den Luftverteidigungskräften, den Nationalen Verteidigungskräften (National Defence Forces - NDF) und den Lokalen Verteidigungskräften (Local Defense Forces - LDF). Die NDF und LDF stellten regierungstreue Milizen und Hilfstruppen dar. Einige davon wurden von Iran unterstützt. Daneben wurden die syrischen Streitkräfte auch von den russischen Streitkräften, der mit Iran verbundenen Gruppierung Hizbollah und dem Korps der Islamischen Revolutionsgarden Irans unterstützt (CIA 31.7.2024). Dem New Lines Institute for Strategy and Policy zufolge standen neben den Teilstreitkräften Eliteeinheiten, wie die Vierte Division und die Republikanische Garde auf derselben Hierarchieebene, die teilweise eine direkte Kommunikationslinie zum Präsidenten, ausländischen Kräften und den Geheimdiensten hatten(NLI 3.2023). Die Aufgabe der Republikanischen Garde war die Verteidigung Damaskus' sowie der Schutz der Präsidentenpaläste unter anderem in Lataki, Qardaha, Salanfah, Aleppo (ZAW 29.5.2021). Die Vierte Division wurde ebenfalls zum Schutz der Hauptstadt sowie des Regimes vor Bedrohungen insbesondere von innen etabliert. Während des Bürgerkriegs wurde diese Division allerdings zu einem eigenen Heer ausgebaut, deren Einheiten im ganzen Land operieren. Die Vierte Division wird für viele Übergriffe gegen Zivilisten verantwortlich gemacht und hat daher einen schlechten Ruf in der syrischen Bevölkerung (MEI 24.9.2021). Geführt wurde die Vierte Division vom Bruder des Präsidenten, Maher al-Assad. Er galt als zweitstärkster Mann im syrischen Regime, der außerdem über ein riesiges Finanzimperium verfügte (NLI 3.2023). Die Vierte Division und insbesondere Maher al-Assad spielten eine zentrale Rolle in der etablierten Parallelwirtschaft, die von der groß angelegten Produktion illegaler Drogen, wie Captagon, bis hin zu Schmuggel, Erpressung und informeller Besteuerung des grenzüberschreitenden Handels reicht (BI 27.1.2023). Die Nichtregierungsorganisation Syrian Network for Human Rights (SNHR) sagte in einem Interview mit dem Danish Immigration Service, dass die Vierte Division den Iranischen Revolutionsgarden loyaler verbunden waren als dem syrischen Staat. Wer sich der Republikanischen Garde oder der Vierten Division anschloss, kann mit hohen Gehältern und Straffreiheit bei der Begehung von Straftaten rechnen. Beiden Einheiten werden Übergriffe auf Zivilisten, wie der Beschuss von Häusern von Zivilisten mit Maschinengewehren, Granaten und Panzern, vorgeworfen. Darüber hinaus hatte die Vierte Division SNHR zufolge ihre Existenz mit dem Schmuggel von Rauschmitteln, der Lösegelderpressung von Zivilisten zum Freikauf von Familienangehörigen sowie mit Autodiebstahl und Erpressung an Checkpoins finanziert (DIS 4.2023).
Berichten zufolge leitete Präsident al-Assad eine Sitzung mit den Kommandanten des Sicherheitsapparates, um einen Fahrplan für eine Umstrukturierung des Sicherheitssektors zu erarbeiten. Ziel dabei war die Stärkung der Koordination zwischen verschiedenen Sicherheitsbehörden (AAA 5.8.2024; vgl. Almodon 28.1.2024). Bei einem im Internet veröffentlichten Interview kündigte ein Mitarbeiter des Verteidigungsministeriums an, dass der Plan eine Berufsarmee vorsehe. Die Grundvoraussetzungen dafür wurden bereits durch Gesetze, Entscheidungen und Maßnahmen getroffen, wie Anreize und Zugeständnisse (Harmoon 29.5.2024). Einen solchen Anreiz stellte das monatliche Gehalt inklusive Zulagen dar, das Angaben des Mitarbeiters des Verteidigungsministeriums zufolge wesentlich höher sein sollte als jenes von Wehrpflichtigen (100 USD vs. 16-18,5 USD) (AlSouria 6.12.2023). Teil der Umstrukturierung waren auch personelle Umbesetzungen auf der Führungsebene (Jusoor 6.5.2024).
Zu den SAA gehörten auch die Spezialkräfte als reguläre Einheit. Mitglieder dieser Einheit wurden aus anderen Teilen der regulären Streitkräfte rekrutiert. Das bedeutet, dass Wehrpflichtige und Reservisten ebenfalls für den Dienst in den Spezialkräften eingesetzt werden konnten. Die Zahl der Spezialeinheiten ist in den letzten Jahren zurückgegangen, wodurch sich auch die von Menschenrechtsorganisationen dokumentierten Verstöße gegen Zivilisten reduziert haben. Es wurden in den Jahren 2021 und 2022 von Vorfällen, wie der Tötung von Zivilisten durch diese Spezialkräfte berichtet (DIS 4.2023).
Neben den Wehrpflichtigen gab es auch die Möglichkeit für Freiwillige, sich der Syrischen Arabischen Armee zu verpflichten (MoDSyr 7.8.2024). Eine Freiwilligen-Einheit war die 25th Special Tasks Division (ehemalige Tiger Forces), zu deren Aufgaben der Schutz der Gebiete, in denen sich russische Militärbasen befanden, gehörte. Daneben waren Einheiten dieser Divison auch an den Frontlinien im Gouvernement Idlib stationiert. Obwohl es weniger Vorwürfe gegen die 25th Special Tasks Division gab als gegen die Tiger Forces, wurden ihren Einheiten schwere Übergriffe, wie wahllose Artillerie-Beschüsse von medizinischen und Bildungseinrichtungen und Märkten, Massenhinrichtungen von Zivilisten und bewaffneten Oppositionskämpfern, zur Last gelegt. Zusätzlich dazu wurde ihnen auch Erpressung, Lösegeldforderungen sowie Plünderungen von zivilem Eigentum vorgeworfen (DIS 4.2023).
Regierungsnahe Milizen
Mit Beginn des bewaffneten Konflikts benötigte die Regierung al-Assads mehr Mannstärke, um die lokalen Gemeinschaften zu kontrollieren und Demonstrationen zu unterdrücken. Für diesen Zweck wurden Teile der Bevölkerung bewaffnet, um lokale Milizen zu etablieren. Die Nationalen Verteidigungskräfte (National Defence Forces - NDF) wurden Mitte 2011 gegründet, hauptsächlich aus Alawiten, um die Demonstrationen in Homs zu zerschlagen, wo sie effektiv die Wohngebiete der sunnitischen Mehrheit kontrollierten. Dieser Erfolg veranlasste das Regime in anderen Gebieten, wie Latakia, Aleppo und Rif Dimashq ebenfalls dieser Strategie nachzugehen. Im weiteren Kriegsverlauf wurden die NDF in Militäroperationen in verschiedenen Landesteilen eingesetzt, wo sie in Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verwickelt waren. Später wurden die NDF von Iran und Russland unterstützt und eingesetzt (ISPI 15.9.2023).
Ende 2011 formierte sich die al-Quds Brigade (Liwa' al-Quds) als Zusammenschluss mehrerer regimetreuer palästinensischer Milizen, die später ebenfalls Beziehungen zu Iran und Russland unterhielt und sich im Kampf gegen den Islamischen Staat beteiligte. Später hatte sich die al-Quds Brigade zu einer politischen und militärischen Bewegung entwickelt, die die palästinensischen Lager in Aleppo, Latakia, Hama und Homs dominierte (ISPI 15.9.2023). Dieser Miliz werden Übergriffe auf Zivilisten, wie Entführung gegen Lösegeld, Diebstahl und Einschüchterung vorgeworfen (ActionPal 12.3.2022).
Sicherheitskräfte
Das Innenministerium bestand im Allgemeinen aus zwei Behörden: den sog. "Inneren Sicherheitskräften", der Polizei und der Behörde für zivile Angelegenheiten. Die inneren Sicherheitskräfte waren neben der Aufrechterhaltung der Sicherheit und öffentlichen Ordnung auch für die Einwanderung, Reisepässe, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsgenehmigungen, die Verkehrsregelung und die Gefängnisse zuständig. Die Behörde für zivile Angelegenheiten bestand aus zivilen Angestellten und befasste sich mit Angelegenheiten in Bezug auf Personenstandsgesetzen, Wahlen, Volksabstimmungen, Pilgerreisen und Grenzen (OSS 22.1.2019). Gemäß offizieller Webseite des syrischen Verteidigungsministeriums waren die Internen Sicherheitskräfte Teil der regulären Streitkräfte in Syrien. Zu ihren Aufgaben gehörte die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit und die Teilnahme an der Bewachung lebenswichtiger Ziele gemäß den Anweisungen des Oberbefehlshabers der Armee und der Streitkräfte in Abstimmung mit dem Innenminister und dem regionalen Verteidigungskommando (MoDSyr o.D.; vgl. SYD 17.7.2024). Dem Innenministerium waren auf Provinzebene Polizeikommandos unterstellt, die dieses auf Ebene der Gouvernements vertraten. Ihnen waren Polizeistationen unterstellt. Diese vertraten die Internen Sicherheitskräfte in ihrem Zuständigkeitsbereich und spielten eine Rolle bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit und öffentlichen Ordnung, der Prävention und Kontrolle von Kriminalität und Schutz der öffentlichen und persönlichen Freiheiten. Sie nahmen Beschwerden von Bürgern entgegen und stellten offizielle Mitteilungen zu, wie beispielsweise Einberufungsschreiben (SYD 17.7.2024).
Quellen
AAA - Asharq Al-Awsat (5.8.2024): Syria Formulates New Comprehensive Security Roadmap, https://english.aawsat.com/arab-world/4814511-syria-formulates-new-comprehensive-security-roadmap, Zugriff 5.8.2024
ActionPal - Action Group of Palestinians in Syria (12.3.2022): لواء القدس في سورية زيف التسمية وحقيقة الدور [Al-Quds Brigade in Syrien: Falscher Name, wahre Rolle], https://www.actionpal.org.uk/ar/post/16953/آخر-الأخبار/لواء-القدس-في-سورية-زيف-التسمية-وحقيقة-الدور, Zugriff 7.8.2024
Almodon - Almodon (28.1.2024): كفاح ملحم يقيّد صلاحيات الأفرع الأمنية.. ويربطها بالقصر الجمهوري [Kifah Melhem schränkt Befugnisse der Sicherheitsdirektorate ein und verbindet sie mit dem Präsidentenpalast], https://www.almodon.com/arabworld/2024/1/28/كفاح-ملحم-يقيد-صلاحيات-الأفرع-الأمنية-ويربطها-بالقصر-الجمهوري, Zugriff 9.8.2024
AlSouria - Alsouria Net (6.12.2023): قوانين جديدة.."حوافز" و"خطة سرية" لـ"إعادة هيكلة" جيش النظام [Neue Gesetze - "Anreize" udn ein "Geheimplan" zur "Umstrukturierung" der Armee des Regimes], https://www.alsouria.net/قوانين-جديدة-حوافز-وخطة-سرية-لـإعاد, Zugriff 7.8.2024
BI - Brookings Institution (27.1.2023): Syria’s dissolving line between state and nonstate actors, https://www.brookings.edu/articles/syrias-dissolving-line-between-state-and-nonstate-actors/, Zugriff 25.9.2023
CIA - Central Intelligence Agency [USA] (31.7.2024): Syria - The World Factbook, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/syria/#military-and-security, Zugriff 2.8.2024
DIS - Danish Immigration Service [Denmark] (4.2023): Syria - The Special Forces and the elite units, https://us.dk/media/10582/syria-the-special-forces-and-the-elite-units_april_2023.pdf, Zugriff 5.8.2024
Harmoon - Harmoon Center (29.5.2024): Latest changes in the structure of the Syrian regime: motives and objectives, https://www.harmoon.org/en/researches/syrian-regime, Zugriff 5.8.2024
ISPI - Italian Institute for International Political Studies (15.9.2023): Serving Power: The Role of Loyalist Militias in Securing the Assad Regime | ISPI, https://www.ispionline.it/en/publication/serving-power-role-loyalist-militias-securing-assad-regime-36157, Zugriff 5.8.2024
Jusoor - Jusoor for Studies (6.5.2024): Why has the Syrian Regime Restructured its Security Apparatus?, https://jusoor.co/en/details/why-has-the-syrian-regime-restructured-its-security-apparatus, Zugriff 5.8.2024
MEI - Middle East Institute (24.9.2021): The Fourth Division: Syrias parallel army, https://www.mei.edu/publications/fourth-division-syrias-parallel-army, Zugriff 5.8.2024
MoDSyr - Verteidigungsministerium [Syrien] (o.D.): قوى الأمن الداخلي [Interne Sicherheitskräfte], https://www.mod.gov.sy/index.php?node=554 cat=3253, Zugriff 5.8.2024
MoDSyr - Verteidigungsministerium [Syrien] (7.8.2024): التطوع [Der Freiwilligendienst], https://www.mod.gov.sy/index.php?node=554 cat=305, Zugriff 7.8.2024
NLI - New Lines Institute (3.2023): Syria’s 4th Division: A Threat to Stability, https://newlinesinstitute.org/wp-content/uploads/20230328-Intel-Briefing-4th-Division-NLISAP.pdf, Zugriff 5.8.2024
OSS - Omran Center for Strategic Studies (22.1.2019): وزارة الداخليّة في سورية..الواقع وضرورات الإصلاح [Innenministerium in Syrien - Realität und Reformnotwendigkeit], https://www.omrandirasat.org/الإصدارات/الأبحاث/الدراسات/وزارة-الداخليّة-في-سورية-الواقع-وضرورات-الإصلاح.html, Zugriff 5.8.2024
SYD - Syria Direct (17.7.2024): The short arm of the law: Daraa police absent or constrained, https://syriadirect.org/the-short-arm-of-the-law-daraa-police-absent-or-constrained, Zugriff 5.8.2024
ZAW - Zaman al-Wasl (29.5.2021): الحرس الجمهوري .. تشكيلات جديدة لتعزيز حماية الأسد منها اقتحام نسائى (صور وأسماء) [Die Republikanische Garde - Neue Formationen zur Verbesserung des Schutzes Assads, darunter ein Frauenzug (Fotos und Namen)], https://www.zamanalwsl.net/news/article/137433, Zugriff 5.8.2024
6.4 Zivile und militärische Sicherheits- und Geheimdienste der gestürzten Assad-Regierung (Stand August 2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 15:45
Das Nationale Sicherheitsbüro (National Security Office - arab. مكتب الأمن الوطني) war die Drehscheibe für Verbindung, Überwachung, Koordinierung und Leitung der Sicherheitsarbeit. Es nahm eine wichtige beratende Funktion für den Präsidenten in allen Fragen bezüglich der nationalen Sicherheit ein (OSS 9.11.2021). Quellen zufolge war das Nationale Sicherheitsbüro direkt dem Präsidenten der Republik untergeordnet (UNHRC 12.7.2023; vgl. TNA 5.1.2024). Ihm unterstellt waren vier Unterabteilungen: die Direktion für militärischen Geheimdienst (eng. Military Intelligence Directorate - arab. شعبة المخابرات العسكرية), die Direktion für Luftwaffengeheimdienst (Air Force Intelligence Department - arab. إدارة المخابرات الجوية), die Allgemeine Geheimdienstdirektion (General Intelligence Directorate - ادارة المخابرات العامة) und die Direktion für politische Sicherheit (Political Security Division - arab. إدارة الأمن السياسي). Die Direktion für militärische Aufklärung unterstand [Anm.: bis Februar 2024] direkt dem Generalstab, während die Direktion für Luftwaffen-Aufklärung dem Luftwaffen- und Luftverteidigungskommando angehörte. Diese beiden Behörden waren die größten und mächtigsten Geheimdienste, die offiziell dem Verteidigungsministerium unterstanden. Daneben wurde die Allgemeine Geheimdienstdirektion auch als "Staatssicherheit" bekannt, direkt durch den Präsidenten der Republik geführt, und stimmte sich direkt mit dem Nationalen Sicherheitsbüro ab (OSS 9.11.2021). Seit 2011 koordinierte das Nationale Sicherheitsbüro landesweit Gegendemonstrationen und Geheimdienstoperationen und setzte politische Richtlinien in gemeinsame strategische Pläne um, die den Sicherheitsoperationen zugrunde lagen. Auf der Grundlage der Anweisungen des Büros leiteten die Direktoren der verschiedenen Sicherheitsbehörden ihre Anweisungen an ihre Zweigstellen in den Gouvernements weiter (UNHRC 12.7.2023). Ein syrischer Militärexperte gab an, dass jede Geheimdienstabteilung 18 Zweigstellen hatte (Noon Post 3.4.2024). Die Direktion für politische Sicherheit gehörte verwaltungstechnisch zum Innenministerium. Dennoch hatte der Innenminister keine tatsächliche Macht über die Arbeit der Direktion für politische Sicherheit und koordiniert nur deren administrative und logistische Aspekte. Stattdessen ist die Abteilung für politische Sicherheit diejenige, die das gesamte Innenministerium überwachte, angefangen beim Innenminister bis hin zu den untersten Ebenen des Ministeriums (OSS 9.11.2021). Alle vier Direktionen hatten ihren Hauptsitz und zentralen Zweigstellen in Damaskus und kontrollierten regionale und lokale Zweigstellen in den Gouvernements im ganzen Land (UNHRC 12.7.2023).
Im Februar 2024 passte Präsident al-Assad den Sicherheitsapparat mittels Geheimdekret an (Jusoor 6.5.2024). Im Zuge von Bestrebungen al-Assads, Umstrukturierungen und Neubesetzungen auf der Sicherheitsebene zu veranlassen, wurde beschlossen, das Nationale Sicherheitsbüro in eine übergeordnete Koordinierungsstelle, die dem Präsidentenpalast angegliedert ist, umzuwandeln. Diese sollte die wichtigsten Sicherheitsabteilungen und -zweige überwachen (Harmoon 29.5.2024). Somit wurden alle Unterabteilungen, die dem militärischen Geheimdienst, der Direktion für politische Sicherheit, der Allgemeinen Geheimdienstdirektion, der Direktion für Luftwaffengeheimdienst unterstellt sind, unter dem Nationalen Sicherheitsbüro, zentralisiert, welches diese nun direkt beaufsichtigt und zwischen ihnen koordiniert (Jusoor 6.5.2024; vgl. Almodon 28.1.2024). Im März 2024 verkündete der neue Leiter des Nationalen Sicherheitsbüros einer regierungsnahen Nachrichtenseite zufolge, dass die Abteilung für militärischen Geheimdienst und die Abteilung für Luftwaffengeheimdienst zu einer einzigen Abteilung (Sawt al-Assima 20.3.2024; vgl. Sputnik Africa 23.3.2024) unter dem Namen Geheimdienst der Armee und Streitkräfte fusioniert werden sollten (Sputnik Africa 23.3.2024).
Das Nationale Sicherheitsbüro sammelte Daten von allen Sicherheitsbehörden und Ministerien und ordnete sie in Listen nach Regionen. Es verfügte über eine riesige Datensammlung. Je nach Belieben konnte das Büro diese Listen in Form von Entscheidungen an die Allgemeine Geheimdienstdirektion weiter geben. Eine von der Medienorganisation Syria TV interviewte Quelle aus Regierungskreisen berichtete, dass das Nationale Sicherheitsbüro seit dem ersten Tag der Krise täglich Hunderte von Schreiben und Berichte von Sicherheitsdirektoraten, Abteilungen, Institutionen, Einzelpersonen und kollaborierenden Bürgern erhielt, die es archivierte, aufbewahrte und ordnete, bis die passende Zeit gekommen war. So verfügte das Nationale Sicherheitsbüro zumindest bis Oktober 2023 über Listen, die seit 1980 geführt wurden, von mehr als einer Million syrischer Staatsbürger, gegen die Präventivhaftbeschlüsse erlassen wurden. Ein Viertel davon hatte laut Aussagen der zitierten Quelle nichts mit der Opposition zu tun. Die Mehrheit wusste nichts von diesen Haftbeschlüssen, weil sie entweder im Ausland lebten oder noch keine Sicherheitskontrolle durchlaufen hatten (Syria TV 1.6.2024).
Der von den Vereinten Nationen eingerichteten Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic (CoI) zufolge waren alle vier Geheimdienstdirektionen an Fällen von Folterungen beteiligt (UNHRC 12.7.2023). Die Abteilung für Luftwaffengeheimdienst wurde in Medienberichten als der tödlichste Geheimdienst bezeichnet (Noon Post 3.4.2024).
Quellen
Almodon - Almodon (28.1.2024): كفاح ملحم يقيّد صلاحيات الأفرع الأمنية.. ويربطها بالقصر الجمهوري [Kifah Melhem schränkt Befugnisse der Sicherheitsdirektorate ein und verbindet sie mit dem Präsidentenpalast], https://www.almodon.com/arabworld/2024/1/28/كفاح-ملحم-يقيد-صلاحيات-الأفرع-الأمنية-ويربطها-بالقصر-الجمهوري, Zugriff 9.8.2024
Harmoon - Harmoon Center (29.5.2024): Latest changes in the structure of the Syrian regime: motives and objectives, https://www.harmoon.org/en/researches/syrian-regime, Zugriff 5.8.2024
Jusoor - Jusoor for Studies (6.5.2024): Why has the Syrian Regime Restructured its Security Apparatus?, https://jusoor.co/en/details/why-has-the-syrian-regime-restructured-its-security-apparatus, Zugriff 5.8.2024
Noon Post - Noon Post (3.4.2024): التغييرات في أجهزة الأمن السورية.. إصلاحات أم إعادة تدوير؟ [Veränderungen im Sicherheitsapparat Syriens - Reform oder Recycling?], https://www.noonpost.com/206115, Zugriff 9.8.2024
OSS - Omran Center for Strategic Studies (9.11.2021): The Chain of Command in the Syrian Military: Formal and Informal Tracks, https://omranstudies.org/index.php/publications/papers/the-chain-of-command-in-the-syrian-military-formal-and-informal-tracks-1.html, Zugriff 5.8.2024
Sawt al-Assima - Stimme der Hauptstadt (20.3.2024): الأمن الوطني يدمج فرعي استخبارات في جهاز أمني جديد [Nationale Sicherheit fusioniert zwei Geheimdienstzweige zu einer neuen Sicherheitsorganisation], https://damascusv.com/archives/59964, Zugriff 9.8.2024
Sputnik Africa - Sputnik Africa (23.3.2024): Syria to Merge Military Intelligence, Air Force Intelligence Into One Body, Source Says, https://en.sputniknews.africa/20240321/syria-to-merge-military-intelligence-air-force-intelligence-into-one-body-source-says-1065658533.html, Zugriff 9.8.2024
Syria TV - Syria TV (1.6.2024): بالوثائق.. 750 ألف سوري مهدّدون بفقدان ممتلكاتهم في سوريا [Dokumente - 750.000 Syrer sind davon bedroht, ihr Eigentum zu verlieren], https://www.syria.tv/بالوثائق-750-ألف-سوري-مهدّدون-بفقدان-ممتلكاتهم-في-سوريا, Zugriff 9.8.2024
TNA - New Arab, The (5.1.2024): خطة هيكلة مخابرات النظام السوري: "عملية تجميلية" لأهداف سياسية [Plan zur Struktur der Geheimdienste des syrischen Regimes: eine "kosmetische Operation" für politische Zwecke], https://www.alaraby.co.uk/politics/خطة-هيكلة-مخابرات-النظام-السوري-عملية-تجميلية-لأهداف-سياسية, Zugriff 9.8.2024
UNHRC - United Nations Human Rights Council (12.7.2023): “No End in Sight”: Torture and ill-treatment in the Syrian Arab Republic 2020-2023* - Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic (A/HRC/53/CRP.5), https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/hrbodies/hrcouncil/coisyria/A-HRC-53-CRP5-Syria-Torture.pdf, Zugriff 15.7.2024
7 Folter und unmenschliche Behandlung, Haftbedinungen, willkürliche Verhaftungen, Verschwinden Lassen, etc. - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 22:36
Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (8.12.2024)
[Derzeit liegen keine ausreichenden Informationen zum Thema Folter bzw. unmenschliche Behandlung der aktuellen syrischen Regierung vor. Im Folgenden wird der aktuelle Stand dargelegt, wie er sich aus öffentlich zugänglichen Quellen ergibt. Teilweise werden Falschinformationen, insbesondere auf Social-Media Kanälen verbreitet, die in weiterer Folge auch Eingang in andere Berichte finden. Die Vorgehensweise der Recherche und Ausarbeitung der vorliegenden Länderinformation entspricht den in der Methodologie der Staatendokumentation festgeschriebenen Standards. Weder wird ein Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit der vorliegenden Informationen erhoben. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Vor dem Sturz des Assad-Regimes am 8.12.2024 berichteten die UN über Folter und Hinrichtungen von Gefangenen, die von Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) im Nordwesten festgehalten werden. Sie und einige Fraktionen der Syrischen Nationalen Armee (Syrian National Army - SNA) im Norden wenden in ihren Haftanstalten dieselben brutalen Foltermethoden an wie die Regierung (OHCHR 3.2.2025).
Im Jänner 2025 führte die Übergangsregierung Sicherheitskampagnen durch, wie Razzien und Festnahmen. Im Fokus standen dabei die Gouvernements Latakia, Homs und Damaskus. Gerichtet waren diese Kampagnen gegen Personen, denen Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen unter dem Assad-Regime vorgeworfen werden, insbesondere gegen ehemalige Militärangehörige und Regierungsangestellte. Ob diese Kampagnen auf gerichtlichen Anordnungen basierten, ist unklar. Das Syrian Network for Human Rights dokumentierte im Jänner 2025 229 Fälle von willkürlichen Verhaftungen, darunter drei Kinder und acht Frauen. Die Übergangsregierung war für 129 Verhaftungen verantwortlich, wobei 36 wieder entlassen wurden (SNHR 4.2.2025a). Im Allgemeinen richten sich die Übergriffe der Sicherheitskräfte gegen Männer, von denen angenommen wird, dass sie Verbrechen begangen haben (unabhängig davon, ob dies bewiesen ist oder nicht), und nicht gegen Alawiten, denen Soldaten begegnen. Die HTS weigert sich, einem transparenten Rechtsverfahren zu folgen, bei dem diese Opfer eindeutig identifiziert und vor Gericht gestellt werden (MEI 21.1.2025). Hawar News, einer kurdischen Zeitung zufolge, haben vier Personen in einer Haftanstalt in Damaskus durch Folter ihr Leben verloren, nachdem sie bei Razzien in Homs festgenommen worden waren (ANHA 9.2.2025). Ende Jänner verstarb ein Mann, der wegen Unterstützung des Assad-Regimes verhaftet worden war, in Haft. Die syrischen Behörden kündigten an, eine Untersuchung wegen Misshandlung durch Sicherheitskräfte einzuleiten. Die Verantwortlichen wurden verhaftet und der Militärjustiz übergeben (AAA 2.2.2025).
Alle bewaffneten oppositionellen Gruppierungen und Gruppierungen der SNA führten willkürliche Festnahmen durch. Zu den Opfern gehörten Personen, die aus den von den kurdisch dominierten Syrischen Demokratischen Kräften (Syrian Democratic Forces - SDF) kontrollierten Gebieten kommen, darunter auch Frauen. Die Festnahmen fanden ohne gerichtliche Anordnung oder Beteiligung der Polizei statt. Den Festgenommenen wurden keine klaren Angaben zu den gegen sie vorgebrachten Vorwürfen gemacht. Die SNA bzw. andere bewaffnete Gruppierungen waren für 41 willkürliche Verhaftungen verantwortlich, darunter sechs Frauen. Zwölf Personen wurden wieder freigelassen (SNHR 4.2.2025a).
Quellen
AAA - Asharq Al-Awsat (2.2.2025): سوريا: فتح تحقيق في وفاة عنصر دفاع وطني سابق داخل مركز احتجاز [Syrien: Ermittlungen zum Tod eines ehemaligen Offiziers der Nationalen Verteidigung in einem Gefangenenlager eingeleitet], https://aawsat.com/العالم-العربي/المشرق-العربي/5107422-سوريا-فتح-تحقيق-في-وفاة-عنصر-دفاع-وطني-سابق-داخل-مركز-احتجاز, Zugriff 3.2.2025
ANHA - Hawar News Agency (9.2.2025): 17 victims in Syria within 24 hours due to shelling, remnants of war and torture, https://hawarnews.com/en/17-victims-in-syria-within-24-hours-due-to-shelling-remnants-of-war-and-torture, Zugriff 10.2.2025
MEI - Middle East Institute (21.1.2025): Security in Alawite regions in post-Assad Syria, https://www.mei.edu/publications/security-alawite-regions-post-assad-syria, Zugriff 30.1.2025
OHCHR - Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (3.2.2025): UN Commission warns Syrian war is intensifying amid continuing patterns of war crimes and fear of large-scale regional conflict, https://www.ohchr.org/en/press-releases/2024/09/un-commission-warns-syrian-war-intensifying-amid-continuing-patterns-war, Zugriff 10.9.2024
SNHR - Syrian Network for Human Rights (4.2.2025a): At least 229 Arbitrary Detentions Documented in January 2025 [EN/AR] - Syrian Arab Republic, https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/least-229-arbitrary-detentions-documented-january-2025-enar, Zugriff 7.2.2025
7.1 Folter und unmenschliche Behandlung, Haftbedingungen, willkürliche Verhaftungen, etc. in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Region Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Letzte Änderung 2025-05-08 22:36
[Im vorliegenden Dokument wurde auf die allgemeine Lage nach dem Umbruch am 8.12.2024 fokussiert. Die Lage in von den Kurden dominierten Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF – Demokratische Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) hat sich bisher nicht wesentlich verändert und wurde daher aufgrund zeitlicher, personeller und finanzieller Ressourcen nicht in der gewohnten Tiefe bearbeitet. Für Fragestellungen dazu, bitten wir, auf die Vorversion der Länderinformation zurückzugreifen bzw. uns mittels einer Anfrage zu kontaktieren. Die Einarbeitung aktueller Quellen und Informationen zur Lage in der DAANES wird zeitnah mittels Aktualisierung erfolgen. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Gebiete unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Region Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Die Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic (COI) der UN dokumentierte seit 2020 Kriegsverbrechen durch die Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF) gegen Gefangene in Gewahrsam in mehreren Einrichtungen, darunter das as-Sina'a Gefängnis in der Stadt al-Hasakah, Gefängnisse und provisorische Einrichtungen, die von den SDF oder den internen kurdischen Sicherheitskräften (Assayish) betrieben werden, sowie in den Lagern al-Hol und ar-Roj. Zu den Folterern gehörte auch der Militärnachrichtendienst der SDF (UNHRC 12.7.2023). Auch Amnesty International dokumentierte schwere Fälle von Folter an Frauen, Männern und Kindern in Gefängnissen in Nord- und Ostsyrien, die durch die SDF und die mit ihnen verbundenen Sicherheitskräfte geführt werden. Insbesondere im Sini-Gefängnis (eines von zwei Hauptgefängnissen mit Gefangenen, denen Zugehörigkeit zum Islamischen Staat (IS) vorgeworfen wird, lokalisiert in der Provinz al-Hasakah) sind die Gefangenen unerbittlicher Brutalität ausgesetzt, wie routinemäßiger körperlicher Misshandlung, Demütigung, Entzug von Nahrung, Wasser, medizinischer Versorgung und anderen Grundbedürfnissen (AI 2024). Die SDF folterten gemäß Syrian Network for Human Rights (SNHR) sieben Personen von Jänner bis Juni 2024 zu Tode, darunter ein Kind (SNHR 1.7.2024). Im Jahr 2023 kamen laut SNHR zehn Personen durch Folter durch die SDF zu Tode, darunter ein Kind (SNHR 1.1.2024). Zu den Opfern von Folter gehörten gemäß COI unter anderem Personen, die sich gegen die Regierung geäußert hatten, wie Aktivisten, Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen oder Oppositionelle (UNHRC 12.7.2023).
Die Demokratische Autonome Verwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) hat in ihrem Gesellschaftsvertrag von 2023 in den Artikeln 56-58 festgehalten, dass jede Person das Recht auf ein faires Verfahren hat, Verhaftungen, das Betreten oder die Durchsuchung privater Orte oder Wohnhäuser nur mit richterlichem Beschluss oder bei Begehung der Straftat in flagranti und dass die Freiheit einer Person nicht ohne gültiges Rechtsdokument eingeschränkt werden darf (RIC 14.12.2023).
In den letzten Phasen des Kampfes gegen den Islamischen Staat (IS) im Nordosten Syriens Anfang 2019 gerieten Tausende syrische, irakische und andere ausländische Männer und Jungen in die Gewalt der SDF und wurden in Hafteinrichtungen der Sicherheitskräfte gebracht. Da diese Menschen nicht in bereits bestehenden Einrichtungen festgehalten werden konnten, hielten die SDF und die ihnen angeschlossenen Sicherheitskräfte mit Unterstützung und in Zusammenarbeit mit der von den USA geführten Koalition viele ältere Jungen und Männer in einer Reihe von provisorischen, behelfsmäßigen Hafteinrichtungen fest, die über den Nordosten Syriens verstreut waren. Im Laufe der Zeit wurde die Mehrheit dieser Personen in zwei Hafteinrichtungen zusammengefasst. Die erste ist die Hafteinrichtung Sini, die sich in der Nähe der Stadt ash-Shaddadi befindet. Im August 2023 waren dort etwa 800 Häftlinge inhaftiert. Die zweite ist die Hafteinrichtung Panorama, die von der US-geführten Koalition eigens in der Stadt al-Hasaka errichtet wurde und ein provisorisches Gefängnis am selben Ort ersetzte. Die überwältigende Mehrheit der in Sini und Panorama festgehaltenen Personen wurde nicht angeklagt und hatte keine Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung anzufechten. In den übrigen Hafteinrichtungen der Sicherheitskräfte befinden sich etwa 900 Männer, Frauen und Kinder, die vor der territorialen Niederlage des IS verhaftet wurden, als sie beispielsweise vom IS kontrollierte Gebiete verließen, sowie danach bei laufenden Militäroperationen. Sie werden von den Sicherheitskräften zum Verhör festgehalten, bevor sie zur Verhandlung überstellt werden (AI 2024).
Vorwürfe der IS-Mitgliedschaft werden im Nordosten Syriens Amnesty International zufolge hauptsächlich für zwei Zwecke instrumentalisiert. Erstens nutzen die autonomen Behörden Vorwürfe der IS-Mitgliedschaft, um Menschen, die ihrer Meinung nach gegen sie sind, zum Schweigen zu bringen und einzuschüchtern. Zweitens nutzen sowohl die allgemeine Öffentlichkeit als auch die autonomen Behörden solche Vorwürfe, um sich im Zusammenhang mit persönlichen Fehden oder Clanstreitigkeiten zu rächen (AI 2024). Die SDF führten Großrazzien und Verhaftungskampagnen durch, die auf Zivilisten abzielten, denen eine Verbindung zum IS, zu den mit den SDF in Konflikt stehenden arabischen Stämmen oder der Syrian National Army (SNA) vorgeworfen wird. Daneben wurden auch Zivilisten verhaftet, die an Feierlichkeiten zum Sturz des Präsidenten al-Assad teilgenommen haben, und Personen, die das Vorgehen der SDF in den von ihr kontrollierten Gebieten kritisiert hatten. Von den SDF wurden 59 willkürliche Verhaftungen dokumentiert, darunter drei Kinder und zwei Frauen. 12 Personen wurden wieder freigelassen (SNHR 4.2.2025a). Da es keine Garantien für faire Gerichtsverfahren gibt, wie z. B. die Bereitstellung von Strafverteidigern und die systematische Anwendung von Folter, um Geständnisse zu erzwingen, kann die bloße Anschuldigung, mit dem IS in Verbindung zu stehen, zu jahrelanger willkürlicher Inhaftierung führen (AI 2024).
Amnesty International zufolge werden Männer, Frauen und Kinder in den von den SDF und den angegliederten Sicherheitskräften betriebenen Hafteinrichtungen willkürlich und auf unbestimmte Zeit festgehalten und verschwinden gewaltsam. Viele dieser Häftlinge werden unter unmenschlichen Bedingungen festgehalten und sind Folter oder anderen Misshandlungen ausgesetzt (AI 2024).
Quellen
AI - Amnesty International (2024): AFTERMATH - INJUSTICE, TORTURE AND DEATH IN DETENTION IN NORTH-EAST SYRIA, https://www.ecoi.net/en/file/local/2107362/MDE2477522024ENGLISH.pdf, Zugriff 24.6.2024 [Login erforderlich]
RIC - Rojava Information Center (14.12.2023): AANES Social Contract, 2023 Edition, https://rojavainformationcenter.org/2023/12/aanes-social-contract-2023-edition, Zugriff 24.6.2024
SNHR - Syrian Network for Human Rights (4.2.2025a): At least 229 Arbitrary Detentions Documented in January 2025 [EN/AR] - Syrian Arab Republic, https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/least-229-arbitrary-detentions-documented-january-2025-enar, Zugriff 7.2.2025
SNHR - Syrian Network for Human Rights (1.7.2024): 429 Civilian Deaths, Including 65 Children and 38 Women, as well as 53 Deaths due to Torture, Documented in Syria in the First Half of 2024, https://reliefweb.int/attachments/ce5ee071-c442-4715-9e4b-e6f15ace9cac/M240701E.pdf, Zugriff 15.7.2024
SNHR - Syrian Network for Human Rights (1.1.2024): 1,032 Deaths, Including 181 Children and 150 Women as well as 57 Deaths due to Torture, Documented in 2023, https://reliefweb.int/attachments/daaeb858-87e7-4ee4-b00d-f733a8cb05e8/M240101E (1).pdf, Zugriff 15.7.2024
UNHRC - United Nations Human Rights Council (12.7.2023): “No End in Sight”: Torture and ill-treatment in the Syrian Arab Republic 2020-2023* - Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic (A/HRC/53/CRP.5), https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/hrbodies/hrcouncil/coisyria/A-HRC-53-CRP5-Syria-Torture.pdf, Zugriff 15.7.2024
7.2 Folter und unmenschliche Behandlung (Stand August 2024)
Letzte Änderung 2025-05-06 17:15
Gebiete unter der Kontrolle der Opposition (HTS, SNA, etc.)
Laut Syrian Network for Human Rights (SNHR) wurden durch die Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) in der ersten Jahreshälfte 2024 16 Personen zu Tode gefoltert. Das sind 15 % aller durch Folter zu Tode Gekommenen in Syrien (SNHR 1.7.2024). Im Jahr 2023 tötete die HTS gemäß SNHR acht Personen durch Folter, darunter eine Frau (SNHR 1.1.2024). Im April 2024 protestierten Teile der Bevölkerung in der Provinz Idlib gegen die HTS insbesondere gegen ihren Sicherheitsapparat, den General Security Service (GSS), dem sie Folter in den Haftanstalten vorwarfen (AJ 2.4.2024). Die Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic der Vereinten Nationen (COI) dokumentierte Fälle von Folter, Verschwindenlassen, Isolationshaft, Misshandlungen, sexueller Gewalt und Tod in HTS-Haftanstalten. Zu den Einrichtungen, in denen seit 2020 solche Verstöße dokumentiert sind, gehören die Haftanstalten Sarmada, Harem, die Zweigstellen 107, 177 und 33 in Idlib und eine Haftanstalt, die an ein Gerichtsgebäude in Sarmada angeschlossen ist. Folter und Misshandlungen werden vor allem eingesetzt, um Geständnisse zu erzwingen, oder zur Bestrafung (UNHRC 12.7.2023). Weiters schreibt sie, dass sie Grund zur Annahme hat, dass Mitglieder der HTS weiterhin Handlungen begangen haben, die als Kriegsverbrechen, wie Folter, unmenschliche Behandlung und Freiheitsberaubung gelten könnten (UNGA 9.2.2024).
Die COI hat festgestellt, dass die Syrische Nationalarmee (Syrian National Army - SNA) im Zusammenhang mit der Inhaftierung Kriegsverbrechen, wie Folter und grausame Behandlung, Geiselnahme, Vergewaltigung und sexuelle Gewalt sowie Handlungen, die dem Verschwindenlassen gleichkommen, begangen hat (UNHRC 12.7.2023). Ebenso dokumentierten die Nichtregierungsorganisationen Ceasefire und Yasa Fälle von Inhaftierung, Folter, Tötung und Verschwindenlassens von Zivilisten, darunter Frauen und ältere Menschen (CCR/YASA 5.2024). Türkische Militär- und Geheimdienstkräfte, Splittergruppen der SNA und die Militärpolizei sind in Misshandlungen im Zusammenhang mit Inhaftierungen verwickelt. Zahlreiche von HRW und der COI dokumentierte Berichte zeichnen ein erschreckendes Bild dieser Bedingungen. Derzeit wird die Beteiligung türkischer Beamter an diesen Misshandlungen vermutet, wobei Berichten zufolge die meisten Misshandlungen in Haftanstalten der SNA-Fraktion oder provisorischen Einrichtungen der Militärpolizei stattgefunden haben (HSC 6.5.2024). Zu den Einrichtungen, in denen seit 2020 solche Folterhandlungen dokumentiert wurden, gehören Gefängnisse und provisorische Einrichtungen, die von einzelnen SNA-Gruppierungen geführt werden, sowie Einrichtungen, die von der Zivil- und Militärpolizei der SNA betrieben werden (UNHRC 12.7.2023). Die COI dokumentierte die Anwesenheit von türkischen Beamten in Haftanstalten der SNA und teilweise auch bei Folter- und Misshandlungen (UNHRC 12.7.2023; vgl. STJ 26.6.2024). Die Nichtregierungsorganisation Synergy Associations for Victims dokumentierte Kriegsverbrechen in Form von Folter und Misshanldungen in Afrin, Ra's al-'Ayn, Serê Kaniyê und Tell Abyad (SAV 25.2.2024). Die CoI stellte Fälle von Folter und Misshandlungen in mehreren Gefängnissen der SNA in 'Afrin, A'zaz, Ma'arratah, Raju und Hawar Kilis fest (UNGA 9.2.2024). Ehemalige Häftlinge berichten von albtraumhaften Folterungen während der Verhöre, um falsche Geständnisse zu erpressen, die teilweise zu Todesfällen führten (HSC 6.5.2024). Zu den Opfern der Foltermaßnahmen der SNA gehören insbesondere Personen, die unter Verdacht standen, Verbindungen zu den kurdischen Volksverteidigungseinheiten (Yekîneyên Parastina Gel - YPG) und den Syrischen Demokratischen Kräften (Syrian Democratic Forces - SDF) zu haben. Inhaftierte waren vorwiegend Kurden (UNHRC 12.7.2023). Weiters kam es immer wieder zu Einzelfällen sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt durch Mitglieder der SNA gegen weibliche Gefangene (UNGA 9.2.2024). Auch Syrians for Truth and Justice (STJ) dokumentierte Fälle von sexueller Gewalt, Folter und anderer sexueller Misshandlungen gegen Frauen in den Haftanstalten der SNA (STJ 26.6.2024). Die SNA tötete in der ersten Jahreshälfte 2024 insgesamt fünf Personen durch Folter (SNHR 1.7.2024), im gesamten Jahr 2023 waren es drei Personen (SNHR 1.1.2024). AlsGründe für die Inhaftierung und Folterung in den von der SNA kontrollierten Gebieten, sahen STJ und Synergy Associations for Victims die Erpressung von Lösegeld oder der Einschüchterung, um Personen zum Verlassen des Gebietes zu veranlassen (STJ 26.6.2024; vgl. SAV 25.2.2024).
Gebiete unter der Kontrolle der Assad-Regierung
In der syrischen Verfassung in Artikel 53 Abs. 2 ist festgehalten, dass niemand gefoltert oder auf demütigende Weise behandelt werden darf. Das Gesetz soll eine Strafe vorsehen, für diejenigen, die dennoch foltern oder unmenschlich behandeln (SeG 24.2.2012). Im März 2022 erließ Präsident Bashar al-Assad das Gesetz Nr. 16, das Folter und unmenschliche Behandlung unter Strafe stellt. Artikel 1 dieses Gesetzes definiert Folter als jede Handlung oder Unterlassung, durch die einer Person schwere körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, um sie einzuschüchtern oder um sie zu einer Handlung zu zwingen, oder wenn einer Person solche Schmerzen oder Leiden aus einem auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund zugefügt werden, oder wenn ein Beamter oder eine in amtlicher Eigenschaft handelnde Person diese Schmerzen oder Leiden einer Person aus irgendeinem Grund zufügt, der auf einer Diskriminierung gleich welcher Art beruht, oder wenn sie von einem Beamten oder einer in amtlicher Eigenschaft handelnden Person ausdrücklich oder stillschweigend veranlasst oder gebilligt werden. Des Weiteren sind Handlungen miteingeschlossen, die von einer Person oder einer Gruppe zum persönlichen, materiellen oder politischen Vorteil oder aus Rache oder Vergeltung begangen werden. Artikel 2 regelt das Strafausmaß, das von mindestens drei Jahren Freiheitsstrafe bis zu lebenslänglicher Haftstrafe reicht. Die Todesstrafe wird erteilt, wenn die Folter den Tod eines Menschen zur Folge hat oder wenn eine Person während oder zum Zwecke der Folter vergewaltigt oder unsittlich angegriffen wird. Artikel 3 untersagt das Zulassen von Beweismittel, die unter Folter zustande gekommen sind, außer im Verfahren gegen Folter. Opfern von Folter werden gemäß Artikel 5 Entschädigungen zugesprochen. Laut Artikel 7 sind Maßnahmen zu ergreifen, um das Recht anzeige zu erstatten, zu gewährleisten (PoS 30.3.2022).
Das Gesetz lässt gemäß Syrians for Truth and Justice (STJ) einen wichtigen Aspekt der von Syrien im Jahr 2004 unterzeichneten Konvention gegen Folter von 1984 außer Acht. Das Gesetz Nr. 16 von 2022 enthält nämlich keine Klauseln, die die Aktivitäten (wie Überwachung von Gefängnissen und Sicherheitszentren, Überwachung der Einhaltung der Konvention, regelmäßiges Berichten, Überwachung der Anwendung der Anti-Folter-Gesetzgebung) von Menschenrechtsausschüssen von unabhängigen oder internationalen Organisationen legalisieren, erlauben oder erleichtern. Auch nicht durch das UN-Komitee gegen Folter (United Nations Committee against Torture - CAT). STJ zählt weitere Versäumnisse des Gesetzes Nr. 16 von 2022 auf, wie unzureichende Beschwerde- und Schutzmaßnahmen, fehlende interne, transparente Regierungsaufsicht, lokale Verordnungen, die Folterern rechtlichen Schutz gewähren, und das Fehlen anderer Formen von erniedrigender, unmenschlicher oder grausamer Behandlung. STJ schreiben, dass Folter eine der schwerwiegendsten und am besten dokumentierten Menschenrechtsverletzungen, die von der syrischen Regierung begangen wurden, ist (STJ 12.7.2022). Auch die NGO Syrian Network for Human Rights (SNHR) kritisiert das Gesetz als gegenstandslos, weil die Anzahl an Todesopfern durch Folter seit der Verkündung weiter angestiegen ist (SNHR 10.10.2023).
Laut SNHR steht Folter insbesondere mit willkürlichen Verhaftungen und dem Verschwinden lassen in Zusammenhang, ist aber nicht nur darauf beschränkt (SNHR 10.10.2023). SNHR dokumentierte in der ersten Jahreshälfte 2024 dennoch 53 Personen, die durch Folter in Syrien zu Tode gekommen sind, darunter ein Kind. Die Mehrheit davon (26 Personen bzw. ca. 40 %) wurden durch das syrische Regime zu Tode gefoltert (SNHR 1.7.2024). Im Jahr 2023 wurden laut SNHR 57 Personen zu Tode gefoltert, davon 32 durch die syrische Regierung. Eine davon war eine Frau (SNHR 1.1.2024). Folter passierte in verschiedenen Haftanstalten, wie in Geheimdienstdirektionen (Sicherheitsbehörden genannt) oder zivilen und militärischen Polizeistationen (UNHRC 12.7.2023).
Die Unabhängige Internationale Untersuchungskommission zur Arabischen Republik Syrien (Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic - COI) gab im April 2024 bekannt, dass sie Grund zur Annahme hätte, dass die Regierung zu diesem Zeitpunkt weiterhin willkürliche Festnahmen, sowie Verschwinden lassen, Folter und Misshandlungen vornahm. (UNGA 9.2.2024). Das deutsche Auswärtige Amt berichtete ebenfalls, dass Polizei, Justizvollzugsorgane und vor allem Sicherheits- und Geheimdienste systematisch Folterpraktiken anwendeten (AA 2.2.2024).
Am 10.10.2023 hielt der Internationale Gerichtshof (International Court of Justice - ICJ) in Kanada den ersten Prozesstag in einem von Kanada und den Niederlanden vorgebrachten Verfahren, in dem Syrien vorgeworfen wird, gegen die UN-Konvention gegen Folter zu verstoßen (AI 24.4.2024; vgl. FR24 10.10.2023). Kanada und die Niederlande forderten vom Gericht einen Noterlass, in dem Syrien zum unverzüglichen Stopp von einer langen Liste an Missbräuchen, wie willkürliche Verhaftungen, Folter und das Erzwingen von Geständnissen für erfundene Verbrechen, insbesondere jene, die mit einer Todesstrafe geahndet werden, aufgefordert wurde (NYTM 11.10.2023). Am 16.10.2023 erließ das Gericht, dass die syrischen Behörden Maßnahmen zu ergreifen haben, um Folter und andere Misshandlungen im Zusammenhang mit Inhaftierungen zu unterbinden (AI 24.4.2024). Human Rights Watch berichtete, dass die syrische Regierung ein Jahr nach dem Urteil diesem nicht nachgekommen war und Syrer weiterhin der Gefahr ausgesetzt waren, durch Fremdeinwirkung zu verschwinden, zu Tode gefoltert zu werden und schrecklichen Haftbedingungen ausgesetzt zu sein (HRW 20.11.2024).
Frauen stellen einen geringeren Anteil in staatlichen Haftanstalten. Manche von ihnen erfahren sexuelle Gewalt, wie Vergewaltigungen, Androhung von Vergewaltigung, sexuelle Folter, Missbrauch und Demütigung. Aber nicht alle inhaftierten Frauen und Mädchen werden sexuell missbraucht. Misshandlungen anderer Art aber sind weit verbreitet (UNHRC 12.7.2023). Laut deutschem Auswärtigem Amt werden Familienmitglieder, nicht selten Frauen und Kinder, oder Nachbarn als vermeintliche Mitwisser oder für vermeintliche Verbrechen anderer inhaftiert und gefoltert (AA 2.2.2024).
Eine realistische Möglichkeit zur Einforderung einer strafrechtlichen Verfolgung von Folter oder anderen kriminellen Handlungen durch Sicherheitskräfte besteht gemäß deutschem Auswärtigem Amt nicht. Gegenwärtig können sich der einzelne Bürger und die einzelne Bürgerin in keiner Weise gegenüber staatlichen Willkürakten zur Wehr setzen. Bereits vor März 2011 gab es glaubhafte Hinweise darauf, dass Personen, die sich über die Behandlung durch Sicherheitskräfte beschwerten, Gefahr liefen, dafür strafrechtlich verfolgt bzw. wiederholt selbst Opfer solcher Praktiken zu werden (AA 2.2.2024). Eine vertrauliche Quelle des niederländischen Außenministeriums gibt ebenfalls an, dass Folter durch Regierungsbeamte weitgehend unbestraft bleibt (MBZ 8.2023).
Quellen
AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.2.2024): Auswärtiges Amt, Bericht über die Lage in der Arabischen Republik Syrien (Stand: Ende Oktober 2023), https://www.ecoi.net/de/dokument/2104340.html, Zugriff 26.2.2024 [Login erforderlich]
AI - Amnesty International (24.4.2024): The State of the World's Human rights in Syria 2023, https://www.amnesty.org/en/location/middle-east-and-north-africa/middle-east/syria/report-syria, Zugriff 15.5.2024
AJ - Al Jazeera (2.4.2024): Anti-Assad Syrians lead protests against prison torture by rebel group, https://www.aljazeera.com/news/2024/4/2/anti-assad-syrians-lead-protests-against-prison-torture-rebel-group, Zugriff 1.8.2024
CCR/YASA - Ceasefire - Centre for Civilian Rights, Yasa - Kurdish Center for Studies and Legal Consultancy (5.2024): Escalating violations in Syrias Afrin 2024 update, https://reliefweb.int/attachments/ec76c163-47fc-401c-a5f6-29db16503ae9/Ceasefire-report-Afrin-2024-update.pdf, Zugriff 11.7.2024
FR24 - France 24 (10.10.2023): Syria in World Court dock over ’abhorrent’, ’widespread’ torture, https://www.france24.com/en/live-news/20231010-world-court-to-hear-watershed-syria-torture-case, Zugriff 21.6.2024
HRW - Human Rights Watch (20.11.2024): Syria Violating World Court Order, https://www.hrw.org/news/2024/11/20/syria-violating-world-court-order, Zugriff 25.11.2024
HSC - Human Security Center (6.5.2024): The Militarization and Exploitation of Northern Syria, http://www.hscentre.org/uncategorized/militarization-exploitation-northern-syria, Zugriff 25.6.2024
MBZ - Außenministerium der Niederlande [Niederlande] (8.2023): General Country of Origin Information Report - August 2023, https://www.government.nl/binaries/government/documenten/reports/2023/08/07/general-country-of-origin-information-report-syria-august-2023/General Country of Origin Information Report Syria August 2023.pdf, Zugriff 5.7.2024
NYTM - New York Times Magazin, The (11.10.2023): Syrian Torture Hearing Begins in International Court, https://www.nytimes.com/2023/10/11/world/middleeast/icj-syria-torture-human-rights-case.html, Zugriff 7.6.2024
PoS - Parliament of Syria [Syrien] (30.3.2022): الرئيس الأسد يصدر قانوناً لتجريم التعذيب [Präsident Assad erlässt ein Gesetz, das Folter unter Strafe stellt], http://www.parliament.gov.sy/arabic/index.php?node=5516 cat=22943 , Zugriff 15.7.2024
SAV - Synergy Associations for Victims (Hevdesti) (25.2.2024): Northern Syria: Arbitrary Detention and Torture as Systematic Policy in SNA-Held Areas, https://hevdesti.org/en/northern-syria-arbitrary-detention-and-torture-as-systematic-policy-in-sna-held-areas, Zugriff 2.8.2024
SeG - Syrian E-Government [Syrien] (24.2.2012): Syrian Constitution, https://egov.sy/page/en/137/0/Constitution.html, Zugriff 25.6.2024
SNHR - Syrian Network for Human Rights (1.7.2024): 429 Civilian Deaths, Including 65 Children and 38 Women, as well as 53 Deaths due to Torture, Documented in Syria in the First Half of 2024, https://reliefweb.int/attachments/ce5ee071-c442-4715-9e4b-e6f15ace9cac/M240701E.pdf, Zugriff 15.7.2024
SNHR - Syrian Network for Human Rights (1.1.2024): 1,032 Deaths, Including 181 Children and 150 Women as well as 57 Deaths due to Torture, Documented in 2023, https://reliefweb.int/attachments/daaeb858-87e7-4ee4-b00d-f733a8cb05e8/M240101E (1).pdf, Zugriff 15.7.2024
SNHR - Syrian Network for Human Rights (10.10.2023): The Syrian Regime is Accused of Killing 15,051 Individuals, Including 190 Children and 94 Women, Under Torture in Its Detention Centers Since March 2011, While Nearly 136,000 Remain Forcibly Disappeared, https://snhr.org/wp-content/uploads/2023/10/R231007E.pdf, Zugriff 15.7.2024
STJ - Syrians for Truth and Justice (26.6.2024): In the Absence of Accountability: Torture as a Systematic Policy in Northern Syria, https://stj-sy.org/en/in-the-absence-of-accountability-torture-as-a-systematic-policy-in-northern-syria, Zugriff 17.7.2024
STJ - Syrians for Truth and Justice (12.7.2022): Syria: Anti-Torture Law Issued 35 Years After the Convention against Torture Went Effective - Syrians for Truth and Justice, https://stj-sy.org/en/syria-anti-torture-law-issued-35-years-after-the-convention-against-torture-went-effective, Zugriff 15.7.2024
UNGA - United Nations General Assembly (9.2.2024): Report of the Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic, https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/hrbodies/hrcouncil/sessions-regular/session55/A_HRC_55_64_EN.pdf, Zugriff 26.6.2024
UNHRC - United Nations Human Rights Council (12.7.2023): “No End in Sight”: Torture and ill-treatment in the Syrian Arab Republic 2020-2023* - Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic (A/HRC/53/CRP.5), https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/hrbodies/hrcouncil/coisyria/A-HRC-53-CRP5-Syria-Torture.pdf, Zugriff 15.7.2024
8 Korruption - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 15:45
Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)
[Derzeit liegen keine ausreichenden Informationen zum Thema Korruption der neuen syrischen Regierung vor. Im Folgenden wird der aktuelle Stand dargelegt, wie er sich aus öffentlich zugänglichen Quellen ergibt. Teilweise werden Falschinformationen, insbesondere auf Social-Media Kanälen verbreitet, die in weiterer Folge auch Eingang in andere Berichte finden. Die Vorgehensweise der Recherche und Ausarbeitung der vorliegenden Länderinformation entspricht den in der Methodologie der Staatendokumentation festgeschriebenen Standards. Weder wird ein Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit der vorliegenden Informationen erhoben. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Die Korruption im öffentlichen Sektor war unter dem Assad-Regime durch ein zunehmendes Maß an Klientelismus und Plünderung von Ressourcen gekennzeichnet. Die Institutionen wurden so verwaltet, dass sie den Interessen der politischen Eliten dienten, die mit dem Regime und seinen Kreisen verbunden waren, und das auf Kosten von Effizienz und Effektivität. Die geschäftsführende Regierung hat angekündigt, ein Paket von Reformen durchführen zu wollen (OSS 20.1.2025). Das Assad-Regime hat die Institutionen praktisch hohl zurückgelassen – voller Korruption, ohne Regularien, ohne qualifizierte Fachkräfte, ohne Ausstattung (NZZ 24.1.2025). Syriens geschäftsführende Regierung steht vor dem Dilemma der Nachlässigkeit in der Verwaltung und der Korruption, die sie vom vorherigen Regime geerbt hat (AAA 27.1.2025).
Unmittelbar nach ihrem Amtsantritt gewährte die neue Regierung Tausenden von Angestellten drei Monate bezahlten Urlaub, bis ihr Status überprüft worden ist. Dies wurde als willkürliche Entlassung interpretiert, da dies mit einer Verzögerung bei der Auszahlung von Gehältern zusammenfiel, weil das notwendige Budget nicht zur Verfügung stand (AAA 27.1.2025).
Die neuen Machthaber in Syrien haben mit der Zerschlagung des Captagon-Handels begonnen und ehemalige Fabriken an Standorten wie dem Luftwaffenstützpunkt Mezzeh in Damaskus, einem Autohandelsunternehmen in Latakia und einer Fabrik, in der früher Snackchips hergestellt wurden, im Damaszener Vorort Douma demontiert (AJ 7.1.2025). Der interimistische syrische Premierminister versprach, dass der Drogenschmuggel und Captagon in Syrien keine Bedrohung mehr für Jordanien sein werde (REU 7.1.2025). Unter der Herrschaft von Al-Assad war Jordanien ein Hauptumschlagplatz für den Schmuggel von in Syrien hergestellten Captagon-Amphetaminen mit hohem Suchtpotenzial in die Golfstaaten, was zu Spannungen zwischen den beiden Ländern geführt hatte (AJ 7.1.2025).
Finanzminister Abazid sagte, dass die ehemaligen Rebellen seit ihrer Machtübernahme auf massive Korruption und Verschwendung gestoßen seien. Einige staatliche Unternehmen schienen unter al-Assad nur dazu da zu sein, Ressourcen zu veruntreuen, und würden geschlossen werden. Eine vorläufige Überprüfung der neuen Regierung zeigte, dass nur 900.000 von 1,3 Millionen Menschen auf der Gehaltsliste der Regierung tatsächlich zur Arbeit kommen. Mohammad Alskaf, Minister für Verwaltungsentwicklung, der die Personalstärke des öffentlichen Sektors überwacht, sagte gegenüber Reuters, dass der Staat zwischen 550.000 und 600.000 Mitarbeiter benötigen würde – weniger als die Hälfte der derzeitigen Zahl (REU 31.1.2025).
[Informationen zu Maßnahmen gegen Korruption, Menschenrechtsverletzungen etc. im gestürzten Assad-Regime finden sich im Kapitel Rechtsschutz / Justizwesen - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) Anm.]
Quellen
AAA - Asharq Al-Awsat (27.1.2025): حكومة تصريف الأعمال في سوريا أمام الترهل الإداري وإنهاء الوظائف [Syriens geschäftsführende Regierung sieht sich mit administrativer Laxheit und Stellenabbau konfrontiert], https://aawsat.com/العالم-العربي/المشرق-العربي/5105677-حكومة-تصريف-الأعمال-في-سوريا-أمام-الترهل-الإداري-وإنهاء-الوظائف, Zugriff 30.1.2025
AJ - Al Jazeera (7.1.2025): First international flight since al-Assads removal lands in Syria, https://www.aljazeera.com/news/2025/1/7/first-international-flight-since-al-assads-removal-lands-in-syria, Zugriff 8.1.2025
NZZ - Neue Zürcher Zeitung (24.1.2025): Fragiler Frieden: Asad hat die Institutionen in Syrien hohl zurückgelassen, https://www.nzz.ch/feuilleton/fragiler-frieden-asad-hat-die-staatlichen-institutionen-in-syrien-hohl-zurueckgelassen-ld.1867547, Zugriff 29.1.2025
OSS - Omran Center for Strategic Studies (20.1.2025): إضاءات أولية في إصلاح القطاع العام [Erste Höhepunkte der Reform des öffentlichen Sektors], https://www.omrandirasat.org/الإصدارات/الأبحاث/أوراق-بحثية/إضاءات-أولية-في-إصلاح-القطاع-العام.html, Zugriff 31.1.2025
REU - Reuters (31.1.2025): Syria’s new Islamist rulers to roll back state with privatizations, public sector layoffs, https://www.reuters.com/world/middle-east/syrias-islamist-rulers-overhaul-economy-with-firings-privatization-state-firms-2025-01-31, Zugriff 31.1.2025
REU - Reuters (7.1.2025): Jordan and Syria to combat arms and drugs smuggling, Islamic State’s resurgence, https://www.reuters.com/world/middle-east/jordan-syria-combat-arms-drugs-smuggling-resurgence-islamic-state-2025-01-07, Zugriff 8.1.2025
8.1 Korruption in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Region Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Letzte Änderung 2025-05-08 14:40
[Im vorliegenden Dokument wurde auf die allgemeine Lage nach dem Umbruch am 8.12.2024 fokussiert. Die Lage in von den Kurden dominierten Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF – Demokratische Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) hat sich bisher nicht wesentlich verändert und wurde daher aufgrund zeitlicher, personeller und finanzieller Ressourcen nicht in der gewohnten Tiefe bearbeitet. Für Fragestellungen dazu, bitten wir auf die Vorversion der Länderinformation zurückzugreifen bzw. uns mittels einer Anfrage zu kontaktieren. Die Einarbeitung aktueller Quellen und Informationen zur Lage in der DAANES wird zeitnah mittels Aktualisierung erfolgen. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Im August 2023 brachen in der Demokratischen Autonomen Region Nord- und Ostsyrien (DAANES) gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen den Syrian Democratic Forces (SDF) und den Stammeskämpfern in Deir ez-Zour aus. Neben der Festnahme eines SDF-Kommandanten waren der Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic (CoI) zufolge auch Missstände in der Selbstverwaltung, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, Zwangsrekrutierung, unzureichende Lehrpläne und Korruption Auslöser dieser Unruhen (UNGA 9.2.2024). Auch USAID gab an, dass die Wahrnehmung von Korruption in der DAANES sowie die Einmischung der Kurdischen Arbeiterpartei (Partiya Karkerên Kurdistanê - PKK) die Spannungen durch die Proteste weiter antrieben und die öffentliche Akzeptanz der SDF untergruben (USAID 13.8.2023).
Quellen
UNGA - United Nations General Assembly (9.2.2024): Report of the Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic, https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/hrbodies/hrcouncil/sessions-regular/session55/A_HRC_55_64_EN.pdf, Zugriff 26.6.2024
USAID - United States Agency for International Development [USA] (13.8.2023): Context Update: Northeastern Syria | August 13, 2023, https://reliefweb.int/attachments/cd53aad4-2bf6-4a49-b152-24cd89ec8b75/Northeast Syria - Context Update - July 2023.pdf, Zugriff 17.7.2024
8.2 Korruption (Stand August 2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 14:12
Korruption, Bestechung und Günstlingswirtschaft waren in Syrien weit verbreitet (GITOC 2023). Sowohl in den von der syrischen Regierung als auch in den von der Opposition kontrollierten Gebieten hatten autoritäre Regierungskoalitionen, die von bewaffneten Akteuren dominiert wurden, formelle Institutionen geschaffen oder erobert, die ein vernetztes und voneinander abhängiges Wirtschaftssystem regulierten. Dieses basierte auf Raub, Erpressung, Schmuggel, Bestechung und Gewalt (BI 27.1.2023). Der Alltag der Zivilbevölkerung hatte sich in den Monaten von Februar bis April 2024 durch die sich verschärfende Wirtschaftskrise und der galoppierenden Inflation verschlechtert und es wurde zunehmend von räuberischen Tätigkeiten der bewaffneten Akteure berichtet. Die Konfliktparteien waren in unterschiedlichem Maße direkt an kriminellen Aktivitäten, wie Menschenhandel, Korruption und gewaltvolle Erpressung beteiligt bzw. tolerierten diese oder waren unfähig, diese zu verhindern (UNGA 9.2.2024).
Die Nichtregierungsorganisation Syrian Network for Human Rights (SNHR) gab in einem Interview mit dem Danish Immigration Service an, dass Korruption an Checkpoints in allen Teilen Syriens verbreitet ist (DIS 6.2024). Der Global Organized Crime Index schrieb ebenfalls, dass fast der gesamte Fernverkehrshandel und -transport im Land regelmäßig von Erpressungen betroffen war (GITOC 2023). Gemäß einem Interview mit dem Danish Immigration Service war es SNHR zufolge für eine Person möglich, die in der Demokratischen Autonomen Region Nord- und Ostsyrien (DAANES) lebt, alle Checkpoints zwischen der DAANES und Damaskus problemlos zu passieren, selbst wenn die Person von den Syrischen Behörden gesucht wurde, wenn sie das Personal an den Checkpoints bestach. Normalerweise kannten die Fahrer, die die gesuchte Person auf der Reise begleiteten das Personal an den Checkpoints und bestachen dieses schon im Voraus (DIS 6.2024). Schmuggleraktivitäten im Zusammenhang mit illegalem Handel von Konsumgütern, wie etwa Tabak, wurden Berichten zufolge von den im Land präsenten ausländischen Kräften und von Akteuren, die im Staat eingebunden waren, erleichtert. Sie stellten eine bedeutende Einnahmequelle durch Bestechungsgelder für Regierungsbeamte und bewaffnete Gruppierungen, die Grenzen und Checkpoints kontrollierten (GITOC 2023).
Gebiete unter der Kontrolle der Opposition (HTS, SNA, etc.)
In den von der Opposition kontrollierten Gebieten war Korruption weit verbreitet (FH 2024; vgl. OpD 2024). Erpressung und Schutzgeldforderungen waren in Syrien in der Regel mit geopolitischen Entwicklungen verbunden. Milizen der Opposition führten im Zuge von territorialen Streitigkeiten Erpressungen durch, indem sie Steuern von Zivilisten und Unternehmen in den von ihnen kontrollierten Gebieten erhoben, im Austausch für "Dienstleistungen" oder "Schutz". Die bekannteste Form der Schutzgelderpressung war das Einheben von Zakat, normalerweise eine wohltätige Spende, die im Islam als religiöse Pflicht gilt. Auch ausländische Akteure waren stark in die kriminelle Landschaft des Landes involviert, denn die meisten syrischen Grenzen wurden von einer Vielzahl ausländischer Akteure kontrolliert, wie militante sunnitisch-islamistische Gruppen, die Syrian National Army (SNA), die russischen Streitkräfte, die Syrian Democratic Forecs (SDF) und türkische Milizen (GITOC 2023).
In den von der Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) kontrollierten Gebieten mangelte es den Institutionen an Transparenz und Integrität, dem Personal fehlte es an Effizienz und Qualifikation und Korruption und Günstlingswirtschaft wurden systematisch praktiziert. Dabei kam es häufig zu Diskriminierung und führte dazu, dass Personen, die mit der HTS in Verbindung standen, Privilegien in militärischen, wirtschaftlichen und sozialen Bereichen gewährt wurden (SCPR/UniVie 8.2023). Bei den Institutionen der HTS handelte es sich um Mechanismen, die hochrangige Persönlichkeiten innerhalb der Regierungskoalitionen stärkten und bereicherten (BI 27.1.2023). Anfang des Jahres 2024 kam es zu Demonstrationen gegen die HTS unter anderem in der Stadt Idlib. Mehrere Tage lang gingen Hunderte Demonstranten auf die Straße, um gegen eine Sicherheitskampagne zu demonstrieren, aber gleichzeitig wuchs auch die Frustration über Korruption und Misswirtschaft in diesen Gebieten, die viele für die steigenden Lebenserhaltungskosten verantwortlich machten (Etana 2.2024). Die HTS monopolisierte den Handel mit Treibstoff und wichtigen Dienstleistungen in ihrem Gebiet, konfiszierte oder zerstörte regelmäßig Waren und beschlagnahmte den Besitz abwesender Eigentümer, häufig um ihn an ihre eigenen Kommandeure zu verteilen (FH 2024). Einem Bericht der NGO Syrians for Truth and Justice (STJ) zufolge soll eine Behörde der HTS Bauern in Idlib eine Zakat für die Ernte aufgezwungen und Abgaben und Steuern eingefordert haben. Im Juli 2023 wurden zu diesem Zweck Checkpoints eingerichtet (STJ 24.10.2023).
Den von der Türkei unterstützten Milizen wurden Korruption, Tyrannei und Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen (SOHR 2.7.2023), sowie Plünderungen, Erpressung und Diebstahl. Lokale Verwaltungsbeamte und Aktivisten kritisierten, dass nur ein geringer Teil der internationalen Hilfe, die angeblich an Oppositionsvertreter im Ausland ging, bei ihnen ankam, was den Verdacht der Korruption aufkommen ließ (FH 2024). Human Rights Watch (HRW) schrieb auch von Annahme von Bestechungsgeldern in der lokalen Militärpolizei, um einerseits Familienangehörige aus dem Gefängnis befreien zu können und andererseits um in den eigenen Häusern leben zu können, die zwischenzeitlich von Fraktionen der SNA besetzt worden waren. Neben Bestechungsgelder zahlten manche Familien sogar "Mieten", "Steuern" oder andere Abgaben an Angehörige der lokalen Militärpolizeien, um in ihren Häusern wohnen, ihre Shops betreiben oder ihre Ländereien bestellen zu dürfen (HRW 29.2.2024). Auch Syria Direct schrieb, dass ein umfassendes Korruptionsmuster in den von der Türkei unterstützten Oppositionsgebieten vorherrschte, bei dem unter anderem die Militärpolizei und SNA-Kommandanten gegen Bestechungsgelder Häftlinge freiließen oder Verwandte deckten, die wegen Verbrechen angeklagt wurden (SYD 20.5.2022).
2023 und 2024 kam es in den von der Türkei nahestehenden Gruppierungen kontrollierten Gebieten immer wieder zu Protesten der lokalen Bevölkerung, nicht zuletzt als Folge von Korruptionsvorwürfen gegen lokale Verwaltungsbehörden und Stromanbieter (HRW 29.2.2024). Im Dezember 2023 protestierten Menschenrechtsaktivisten, Anwälte und Journalisten in der von der SNA kontrollierten Stadt al-Ra'i in Nord-Aleppo gegen Korruption in der Justiz (NPA 18.12.2023). Auch in Tell Abyad kam es zu Protesten der lokalen Bevölkerung, die für bessere Lebensbedingungen und Versorgungsleistungen sowie gegen Korruption in militärischen und zivilen Einrichtungen protestierten (SOHR 2.7.2023). Auch hin 'Azaz protestierten Einwohner gegen die Korruption der Syrischen Übergangsregierung (Syrian Interim Government - SIG) und kritisierten die Vetternwirtschaft sowie ihre Vormachtstellung in Verwaltungseinrichtungen (SOHR 20.2.2024).
Gebiete unter der Kontrolle der syrischen Regierung (Stand August 2024)
Korruption war in Syrien schon immer ein Problem, hat aber während des Konflikts aufgrund der zunehmenden Armut, der Abwertung des syrischen Pfunds und der Diversifikationsmöglichkeiten weiter zugenommen (BS 19.3.2024). Syrien stellte gemeinsam mit Somalia, Venezuela und dem Südsudan das Schlusslicht des Korruptionsperzeptionsindex' (Corruption Perception Index) 2023 von Transparency International dar (TI 1.2024). Das syrische Regime und seine Verbündeten kontrollierten einen Großteil der syrischen Wirtschaft. Durch den Bürgerkrieg wurden neue Möglichkeiten für Korruption für die Regierung, den regierungstreuen bewaffneten Kräften und der Privatwirtschaft geschaffen. Auch ausländische Verbündete konnten von den undurchsichtigen Regierungsverträgen und Handelsabkommen profitieren (FH 2024). Der Regierung fehlte der Bertelsmann-Stiftung zufolge der politische Wille, gegen Korruption vorzugehen. Als eines von wenigen Ländern hatte Syrien das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (United Nations Convention Against Corruption - UNCAC) nicht unterzeichnet (BS 19.3.2024). USDOS zufolge gab es keine Berichte darüber, dass das Regime versucht hätte, die Korruption zu bekämpfen (USDOS 22.4.2024). Gelegentliche, öffentlichkeitswirksame Anti-Korruptionsinitiativen zielten auf diejenigen ab, die mit dem Regime gebrochen hatten, oder deren Ressourcen das Regime kontrollieren wollte (BS 19.3.2024). Ähnlich wurde es auch im oppositionsnahen Nachrichtenportal Enab Baladi beschrieben. Ein dort zitierter Experte gab an, dass Verhaftungen im Dezember 2023 unter dem Vorwand der Korruptionsbekämpfung standen und der schlechten wirtschaftlichen Lage Syriens geschuldet waren und der Suche des Regimes nach finanziellen Einsparungen. Der Experte fügte hinzu, dass das syrische Regime stillschweigend akzeptierte, dass Angestellte im öffentlichen Sektor wegen der niederen Gehälter sich durch Korruption ihr überleben sicherten (Enab 29.12.2023). Global Organized Crime Index räumte zwar ein, dass der syrische Staat mafiösen Gruppierungen nicht viel Spielraum ließ, aber jene Gruppierungen mit familiären oder verwandtschaftlichen Beziehungen im Land aktiv blieben. Gleichzeitig schrieb er, dass das syrische Regime sich nicht ausreichend um die Bekämpfung des organisierten Verbrechens bemüht hatte, sondern vielmehr ein günstiges Umfeld für kriminelle Organisationen geschaffen hatte, in dem diese gedeihen und die fragile Nachkriegssituation des Landes ausnützen konnten (GITOC 2023). Personen, die in den von der Regierung kontrollierten Gebieten versuchten Korruption aufzudecken oder zu kritisieren, sahen sich Repressalien, wie Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis und Haft, ausgesetzt (FH 2024).
Korruption blieb ein weitverbreitetes Problem bei der Polizei, den Sicherheitsdiensten, den Einwanderungsbehörden und im gesamten Regime. Angehörige von Inhaftierten berichteten, dass Regierungsbeamte in Gerichten und Haftanstalten Bestechungsgelder gegen die Bereitstellung von grundlegenden Dienstleistungen und für positive Entscheidungen forderten. Familienmitglieder von willkürlich Verhafteten oder verschwinden gelassenen Personen wurden aufgefordert Bestechungsgelder zu bezahlen, um den Aufenthaltsort oder das Schicksal der betroffenen Person zu erfahren (USDOS 22.4.2024). Korruption im Justizsystem war weit verbreitet, da die öffentlichen Gehälter durch Inflation und Währungsverfall völlig entwertet wurden und im Regelfall umgerechnet 20 bis 30 US-Dollar nicht überstiegen, während die Lebenshaltungskosten mehr als das Zehnfache pro Monat betrugen (ÖB Damaskus 2023). Familien berichteten, dass sie aufgrund fehlender Kanäle teure, mit der Regierung in Verbindung stehende Mittelsmänner beauftragen mussten, die hohe Summen für Informationen über den Aufenthaltsort ihrer inhaftierten Angehörigen oder Besuchsrechte verlangten (UNGA 9.2.2024). In einigen Fällen behinderten Mitarbeiter in Einwanderungs- und Passbehörden sowie in Botschaften und Konsulaten die Bearbeitung der Dokumente von Personen, um Bestechungsgelder zu erhalten oder sie dazu zu zwingen, sich an Mittelsmänner zu wenden (SNHR 15.3.2024). Niedrige Löhne und hohe Inflationsraten zwangen Arbeitnehmer dazu, sich alternative Einkommensquellen zu suchen, um ihr monatliches Budget aufzubessern. Im öffentlichen Sekt nahmen Beschäftigte zusätzliche Jobs an, während die Kosten für Bestechungsgelder ebenfalls stiegen (FES 7.2023). Die niedrigen Löhne trieben Wehrdienstleistende in die Korruption, wie beispielsweise die Erpressung von Zivilisten an Checkpoints, Drogenhandel, Diebstahl und Raub (DIS 1.2024).
Bestechung wurde immer häufiger durch zentralisierte und dezentralisierte Formen der Erpressung ersetzt, darunter die Einführung neuer Steuern, die Erhöhung der Preise für wichtige Dienstleistungen (z. B. die Ausstellung von Pässen) und die Forderung von Familien, für Informationen über verschwundene Familienmitglieder zu zahlen. Bewaffnete Banden übernahmen die Macht und erfanden neue Geschäftszweige (BS 19.3.2024). Staatlich eingebettete Akteure stellten kriminelle Gruppierungen Waffen und Sicherheit zur Verfügung, schützten sie vor rechtlichen Konsequenzen und erleichtern ihnen die Durchfahrt an Checkpoints (GITOC 2023). Regierungsangehörige waren direkt in die Geschäfte mit illegalen Betäubungsmitteln involviert. Einheiten mit bekannten oder vermuteten Verbindungen zu Machthabern und der Terrororganisation Hizbollah sollen im Land illegale Betäubungsmittel hergestellt und damit gehandelt haben, insbesondere das weithin als Captagon bekannte Aufputschmittel (USDOS 22.4.2024). Medien und Nichtregierungsorganisationen berichteten, dass die Vierte Division der syrischen Armee unter der Leitung von Maher Assad, dem Bruder von Präsident Assad, einen Großteil der Produktion und des Vertriebs von Captagon überwachte (USDOS 22.4.2024; vgl. GITOC 2023; Syria TV 24.6.2024). Al Jazeera berichtete im Mai, dass die Produktion und der Schmuggel von Captagon Präsident Assad und seinen Verbündeten Berichten zufolge Milliarden von Dollar eingebracht hatten (USDOS 22.4.2024). Die USA sowie das Vereinigte Königreich belegten im März 2023 mehrere Personen des Syrischen Regimes für die Produktion von Captagon und die Verwendung der Einnahmen zur Unterstützung der Regierung Assads mit Sanktionen (FH 2024). Im März 2024 verhängte die US-Regierung weitere Sanktionen gegen elf Personen und Einrichtungen, die das Regime des syrischen Präsidenten Bashar al-Assad durch illegale Finanztransfers, den Handel mit illegalen Drogen und die Gewinnung und den Export von syrischen Rohstoffen unterstützten (USDOT-OIG 26.3.2024). Der illegale Waffenmarkt wurde dem Global Oragnized Crime Index zufolge ebenfalls von inländischen und ausländischen Akteuren angeführt, die mit dem syrischen Regime verbündet waren (GITOC 2023).
Berichten zufolge wurden grundlegende staatliche Dienstleistungen und humanitäre Hilfe je nach politischer Loyalität der Empfänger gegenüber dem Assad-Regime bereitgestellt oder verweigert (FH 2024). Zwar gab es in allen Konfliktsituationen Korruption, doch das Ausmaß und die systematische Art und Weise, in der das Regime von der humanitären Hilfe profitierte, waren einzigartig (BS 19.3.2024).
Privatunternehmen waren besonders gefährdet, willkürlich geschlossen oder enteignet zu werden, und die Regierung füllte die Staatskasse weiterhin durch willkürliche Steuern und Bußgelder für Privatunternehmen auf. Darüber hinaus stahlen und beschlagnahmten bewaffnete Akteure, die für das Regime arbeiteten, regelmäßig das Eigentum von Kleinunternehmen oder erpressten Bestechungs- oder „Schutzgelder“ (BS 19.3.2024).
Korruption und mangelnde Rechtsstaatlichkeit spielten eine große Rolle bei der Nichtdurchsetzung von Gesetzen, die Frauen gewisse Rechte zugestanden hätten, sodass Bräuche und Traditionen überwogen (FSLA 2024). Frauen waren besonderen Risiken ausgesetzt, wenn sie mit lokalen Behörden und Sicherheitskräften in Kontakt traten. Es wurde von Belästigungen, Druckausüben oder sogar Nötigung zu sexuellen Handlungen berichtet, wenn sie die verlangten Gebühren oder Bestechungsgelder für die Ausstellung von Personaldokumenten nicht bezahlen konnten. Insbesondere allein reisende Frauen gaben an, dass sie an Militärkontrollpunkten und in öffentlichen Verwaltungsbüros finanziell erpresst wurden und in den Fällen, in denen sie nicht über die nötigen Mittel verfügten, eine Bestechung zu bezahlen, wurde die Erpressung oft durch sexuelle Ausbeutung ersetzt (OHCHR 1.2.2024).
In Bezug auf die Wehrpflicht war mit dem arabischen Begriff Tafayish (تفييش), was schon vor 2011 in Syrien üblich war, die Bestechung von Offizieren durch Wehrpflichtige gemeint, die durch die Zahlung von Bestechungsgeldern nach Hause gehen konnten, anstatt ihren Wehrdienst abzuleisten, und es im System trotzdem so schien, dass sie in der Armee dienten (DIS 1.2024; vgl. Syria TV 7.7.2023, ISPI 5.6.2023). Darüber hinaus konnten mit der Zahlung von Bestechungsgeldern an die Vorgesetzten eine bessere Behandlung oder bessere Bedingungen erwirkt werden. Wobei Männer aus Gebieten, die zuvor durch die Opposition geführt wurden, gemäß Syrians for Truth and Justice in einem Interview mit der dänischen Migrationsbehörde, von der Möglichkeit der Bestechung zur Verbesserung ihrer Lage nicht Gebrauch machen konnten. Auch zum Erhalt einer medizinischen Ausnahmegenehmigung, zur Befreiung vom Reservedienst, wenn der Wohnsitz nicht im Ausland war, für Studenten, denen eigentlich eine Ausnahmeregelung zugestanden hätte oder für Familienangehörige von Wehrdienstverweigerern und Deserteuren zur Vermeidung von Konsequenzen, wurde auf Bestechung und Erpressung zurückgegriffen (DIS 1.2024). In Bezug auf Ausnahmen von und Aufschub der Wehrpflicht wurde Korruption auf zwei Arten eingesetzt. Zum Einen konnten Ausnahmen auf korrupte Weise erlangt werden, beispielsweise, wenn Personen, die Syrien nicht verlassen hatten, sich von der Wehrpflicht freikaufen konnten, was sonst nur Personen, die im Ausland lebten, möglich war. Zum Anderen konnte es vorkommen, dass Personen, die nachweislich von der Wehrpflicht befreit waren oder einen Aufschub gewährt bekommen hatten, an Checkpoints festgehalten wurden, als wären sie Wehrdienstverweigerer und erst gegen Zahlung von Bestechungsgeldern freigelassen wurden. Dabei ging es nur um das Lukrieren von Bestechungsgeldern. Berichte von Personen, die auf diese Weise unrechtmäßig eingezogen worden wären, lagen nicht vor (CPTI 5.2024). Wehrpflichtige verdienten sich zu ihren niedrigen Solden oft durch Korruption etwas dazu, beispielsweise durch Erpressung von Zivilisten an Checkpoints, Drogenhandel oder Diebstahl und Raubüberfälle (DIS 1.2024; vgl. ISPI 5.6.2023).
Quellen
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9 Wehr- und Reservedienst - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 15:46
[Derzeit liegen keine ausreichenden Informationen zum Wehrdienst oder der Rekrutierung bzw. zu Streitkräften der aktuellen syrischen Regierung vor. Im Folgenden wird der aktuelle Stand dargelegt, wie er sich aus öffentlich zugänglichen Quellen ergibt. Teilweise werden Falschinformationen, insbesondere auf Social-Media Kanälen verbreitet, die in weiterer Folge auch Eingang in andere Berichte finden. Die Vorgehensweise der Recherche und Ausarbeitung der vorliegenden Länderinformation entspricht den in der Methodologie der Staatendokumentation festgeschriebenen Standards. Weder wird ein Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit der vorliegenden Informationen erhoben. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Die Syrische Arabische Armee wurde noch von al-Assad vor seiner Flucht nach Mitternacht am 8.12.2024 per Befehl aufgelöst. Die Soldaten sollten ihre Militäruniformen gegen Zivilkleidung tauschen und die Militäreinheiten und Kasernen verlassen (AAA 10.12.2024). Aktivisten des Syrian Observatory for Human Rights (SOHR) in Damaskus haben berichtet, dass Hunderte von Regimesoldaten ihre Militäruniformen ausgezogen haben, nachdem sie darüber informiert wurden, dass sie entlassen wurden, da das Assad-Regime gestürzt war (SOHR 8.12.2024). Ca. 2.000 syrische Soldaten sind in den Irak geflohen. Einem Beamten aus dem Irak zufolge sollen 2.150 syrische Militärangehörige, darunter auch hochrangige Offiziere, wie Brigadegeneräle und Zollangestellte, in einem Lager in der Provinz al-Anbar untergebracht sein. Die Mehrheit soll nach Syrien zurückkehren wollen (AlMada 15.12.2024). Syrischen Medien zufolge verhandelte die syrische Übergangsregierung mit der irakischen Regierung über die Rückführung dieser Soldaten (ISW 16.12.2024). Am 19.12.2024 begannen die irakischen Behörden damit, die syrischen Soldaten nach Syrien auszuliefern (TNA 19.12.2024). Die Mehrheit der führenden Soldaten und Sicherheitskräften des Assad-Regimes sollen sich noch auf syrischem Territorium befinden, jedoch außerhalb von Damaskus (Stand 13.12.2024) (AAA 10.12.2024). Nach der Auflösung der ehemaligen Sicherheits- und Militärinstitutionen verloren Hunderttausende ihren Arbeitsplatz und ihr Einkommen – vor allem in den Küstenregionen. Zehntausende wurden auch aus staatlichen und zivilen Einrichtungen entlassen, ohne alternative Einkommens- oder Arbeitsmöglichkeiten. Darüber hinaus wurden Mitgliedern der aufgelösten Armee, Polizei und Sicherheitsdienste Umsiedlungsmaßnahmen aufgezwungen, was zu wachsender Unzufriedenheit und Wut in den Reihen dieser Männer führte (Harmoon 17.3.2025).
Nach dem Umsturz in Syrien hat die von Islamisten angeführte Rebellenallianz eine Generalamnestie für alle Wehrpflichtigen verkündet. Ihnen werde Sicherheit garantiert und jegliche Übergriffe auf sie seien untersagt, teilte die Allianz auf Telegram mit (Presse 9.12.2024). HTS-Anführer ash-Shara' kündigte in einem Facebook-Post an, dass die Wehrpflicht der Armee abgeschafft wird, außer für einige Spezialeinheiten und "für kurze Zeiträume". Des Weiteren kündigte er an, dass alle Gruppierungen aufgelöst werden sollen und über Waffen nur mehr der Staat verfügen soll (CNBC Ara 15.12.2024a; vgl. MEMRI 16.12.2024). Unklar ist, wie eine Freiwilligenarmee finanziert werden soll (ISW 16.12.2024). Auch die Auflösung der Sicherheitskräfte kündigte ash-Shara' an (REU 11.12.2024a). In einem Interview am 10.2.2025 wiederholte ash-Shara', dass er sich für eine freiwillige Rekrutierung entschieden habe und gegen eine Wehrpflicht. Bereits Tausende von Freiwilligen hätten sich der neuen Armee angeschlossen (Arabiya 10.2.2025a; vgl. AJ 10.2.2025a). Wehrpflichtigen der Syrischen Arabischen Armee (Syrian Arab Army - SAA) wurde eine Amnestie gewährt (REU 11.12.2024b). Ahmed ash-Shara' hat versprochen, dass die neue Führung die höchsten Ränge des ehemaligen Militärs und der Sicherheitskräfte wegen Kriegsverbrechen strafrechtlich verfolgen wird. Was dies jedoch für die Fußsoldaten des ehemaligen Regimes bedeuten könnte oder wo die diesbezüglichen Grenzen gezogen werden, bleibt unklar (Guardian 13.1.2025). Die neue Übergangsregierung Syriens hat sogenannte "Versöhnungszentren" eingerichtet, sagte Abu Qasra, neuer syrischer Verteidigungsminister. Diese wurden bereits gut genutzt, auch von hochrangigen Personen, und die Nutzer erhielten vorübergehende Niederlassungskarten. Eine beträchtliche Anzahl habe auch ihre Waffen abgegeben (Al Majalla 24.1.2025). Der Hauptsitz des Geheimdienstes in Damaskus ist jetzt ein "Versöhnungszentrum", wo die neuen syrischen Behörden diejenigen, die dort gedient haben, auffordern, sich zu stellen und ihre Waffen im Geheimdienstgebäude abzugeben. Im Innenhof warten Menschenschlangen darauf, Zettel zu erhalten, die besagen, dass sie sich offiziell ergeben und mit der neuen Regierung versöhnt haben, während ehemalige Aufständische in neuen Uniformen im Militärstil die abgegebenen Pistolen, Gewehre und Munition untersuchen. Ehemalige Offiziere, die sich für die neue Regierung Syriens als nützlich erweisen könnten, beispielsweise, weil sie Informationen über Personen haben, die international gesucht werden, haben wenig zu befürchten, solange sie kooperieren (Guardian 13.1.2025). In diesen "Versöhnungszentren" erhielten die Soldaten einen Ausweis mit dem Vermerk "desertiert". Ihnen wurde mitgeteilt, dass man sie bezüglich ihrer Wiedereingliederung kontaktieren würde (Chatham 10.3.2025). [Weitere Informationen zu "Versöhnungszentren" finden sich auch in den Kapiteln Rechtsschutz / Justizwesen - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) und Sicherheitsbehörden - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024).] Die Rolle der übergelaufenen syrischen Armeeoffiziere in der neuen Militärstruktur ist unklar. Während ihr Fachwissen beim Aufbau einer Berufsarmee von unschätzbarem Wert sein könnte, bestehen weiterhin Bedenken hinsichtlich ihrer Marginalisierung innerhalb der neuen Machtstruktur (DNewsEgy 3.2.2025). Unter al-Assad war die Einberufung in die Armee für erwachsene Männer obligatorisch. Wehrpflichtige mussten ihren zivilen Ausweis abgeben und erhielten stattdessen einen Militärausweis. Ohne einen zivilen Ausweis ist es schwierig, einen Job zu finden oder sich frei im Land zu bewegen, was zum Teil erklärt, warum Zehntausende in den "Versöhnungszentren" in verschiedenen Städten aufgetaucht sind (BBC 29.12.2024). Ehemalige Soldaten und Geheimdienstmitarbeiter des Assad-Regimes, ca. 4.000 bis 5.000 Männer in Latakia und Tartus, haben sich diesen "Versöhnungsprozessen" entzogen. Einige von ihnen wurden im Rahmen einer landesweiten Kampagne mit täglichen Suchaktionen und gezielten Razzien gefasst, andere jedoch haben sich zu bewaffnetem Widerstand gegen die Übergangsregierung entschlossen (MEI 13.3.2025).
Der Übergangspräsident Ahmed ash-Shara' hat die Vision einer neuen „Nationalen Armee“ geäußert, die alle ehemaligen Oppositionsgruppen einbezieht. Diese Vision beinhaltet einen Prozess der Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung, bei dem Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) angeblich die Führung übernehmen soll (DNewsEgy 3.2.2025). Der syrische Verteidigungsminister Abu Qasra kündigte am 6.1.2025 den Beginn von Sitzungen mit militärischen Gruppierungen an, um Schritte zu deren Integration in das Verteidigungsministerium zu entwickeln (Arabiya 6.1.2025b). Hochrangige Beamte des neuen Regimes führten Gespräche über die Eingliederung von Milizen in das Verteidigungsministerium und die Umstrukturierung der syrischen Armee mit Vertretern unterschiedlicher bewaffneter Gruppierungen, wie Fraktionen der von der Türkei unterstützten Syrischen Nationalen Armee (Syrian National Army - SNA) (MAITIC 9.1.2025). Die Behörden gaben Vereinbarungen mit bewaffneten Rebellengruppen bekannt, diese aufzulösen und in die vereinte syrische Nationalarmee zu integrieren (UNSC 7.1.2025). Die einzige Möglichkeit, eine kohärente militärische Institution aufzubauen, besteht laut Abu Qasra darin, die Gruppierungen vollständig in das Verteidigungsministerium unter einer einheitlichen Struktur zu integrieren. Die Grundlage für diese Institution muss die Rechtsstaatlichkeit sein (Al Majalla 24.1.2025). Es bleibt abzuwarten, wie die neue Armee Syriens aussehen wird und ob sie auf einer anderen Struktur als die Armee des Assad-Regimes basieren wird. Dazu gehören Fragen in Bezug auf Brigaden, Divisionen und kleine Formationen sowie Fragen in Bezug auf die Art der Bewaffnung, ihre Form und die Art der Mission. (AlHurra 12.2.2025). [Details zur neuen syrischen Armee und der Entwaffnung bewaffneter Gruppierungen finden sich im Kapitel Sicherheitsbehörden - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) Anm.]
Die Umstrukturierung des syrischen Militärs hat gerade erst begonnen. Der neue de-facto-Führer hat versprochen, die neue Armee in eine professionelle, auf Freiwilligen basierende Truppe umzuwandeln, um die Professionalität in den Reihen zu fördern und sich von der Wehrpflichtpolitik zu entfernen, die das zusammengebrochene Assad-Regime charakterisierte (TR-Today 8.1.2025). Medienberichten zufolge wurden mehrere ausländische islamistische Kämpfer in hohe militärische Positionen berufen. Ash-Shara' hatte Berichten zufolge außerdem vorgeschlagen, ausländischen Kämpfern und ihren Familien aufgrund ihrer Rolle im Kampf gegen al-Assad die Staatsbürgerschaft zu verleihen (UNSC 7.1.2025).
Syrische Medien berichten, dass die neue Regierung aktiv Personen für die Armee und die Polizei rekrutiert. Damit soll der dringende Bedarf an Kräften gedeckt werden. Neue Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere werden Berichten zufolge durch intensive Programme rekrutiert, die von den traditionellen akademischen und Ausbildungsstandards abweichen. Der Prozess der Vorbereitung von Militär- und Sicherheitskadern wird beschleunigt, um den Bedürfnissen des neuen Staates gerecht zu werden (SCI o.D.). Am 10.2.2025 gab Übergangspräsident ash-Shara' an, dass sich Tausende von Freiwilligen der neuen Armee angeschlossen haben (Arabiya 10.2.2025a). Viele junge Männer ließen sich einem Bericht des syrischen Fernsehsenders Syria TV zufolge für die neue Armee rekrutieren. Insbesondere seien junge Männer in Idlib in dieser Hinsicht engagiert. Die Rekrutierungsabteilung der neuen syrischen Verwaltung in der Provinz Deir ez-Zour gab bekannt, dass wenige Wochen nach der Übernahme der Kontrolle über die Provinz durch den Staat etwa 1.200 neue Rekruten in ihre Reihen aufgenommen wurden. In den den ländlichen Gebieten von Damaskus treten junge Männer vor allem der Kriminalpolizei bei (Syria TV 21.2.2025). Die Rekrutierungsabteilung von Aleppo teilte am 12.2.2025 mit, dass bis zum 15.2.2025 eine Rekrutierung in die Reihen des Verteidigungsministeriums läuft. Dort ist die Aufnahmebedingung für junge Männer, dass sie zwischen 18 und 22 Jahre alt, ledig und frei von chronischen Krankheiten und Verletzungen sein müssen (Enab 12.2.2025). Das syrische Verteidigungsministerium hat am 17.3.2025 mehrere Rekrutierungszentren im Gouvernement Dara'a in Südsyrien eröffnet (NPA 17.3.2025). Das Innenministerium hat seitdem Rekrutierungszentren in allen von der Regierung kontrollierten Gebieten eröffnet (ISW 16.4.2025). Berichten zufolge verlangt die neue Regierung von neuen Rekruten eine 21-tägige Scharia-Ausbildung (FDD 28.1.2025).
Ende Februar 2025 verbreiteten Facebook-Seiten die Behauptung, die Allgemeine Sicherheit habe in Jableh, Banyas und Qardaha Checkpoints eingerichtet, um jeden zu verhaften, der eine Siedlungskarte besitzt. Die Seiten behaupten, dass die Allgemeine Sicherheit die Verhafteten nach Südsyrien verlegt, wo es zu einer Eskalation durch die israelische Besatzung kommt. Die syrische Regierung dementierte die Durchführung von Rekrutierungskampagnen in den Provinzen Latakia und Tartus. Die Rekrutierung basiere weiterhin auf Freiwilligkeit (Syria TV 26.2.2025).
Quellen
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AlHurra - Al-Hurra (12.2.2025): "الجيش السوري الجديد".. التوحيد اسمي أم حقيقي؟ ["Die neue syrische Armee. Nominelle oder reale Einigung?], https://www.alhurra.com/syria/2025/02/12/الجيش-السوري-الجديد-التوحيد-اسمي-أم-حقيقي؟, Zugriff 14.2.2025
AlMada - Al Mada Paper (15.12.2024): مسؤول بمحافظة الأنبار: 2150 ضابطاً وجندياً سورياً في مخيم لا خدمات فيه [Beamter des Gouvernements Anbar: 2150 syrische Offiziere und Soldaten in einem Lager ohne Dienstleistungen], https://almadapaper.net/388782, Zugriff 18.12.2024
Al Majalla - Al Majalla (24.1.2025): Murhaf Abu Qasra on building a new army and Syria’s future, https://en.majalla.com/node/324021/politics/murhaf-abu-qasra-building-new-army-and-syrias-future, Zugriff 30.1.2025
Arabiya - Al Arabiya News (10.2.2025a): الشرع: آلاف المتطوعين ينضمون إلى الجيش السوري الجديد [Ash-Sharaa: Tausende von Freiwilligen schließen sich der neuen syrischen Armee an], https://www.alarabiya.net/arab-and-world/syria/2025/02/10/الشرع-الاف-المتطوعين-ينضمون-الى-الجيش-السوري-الجديد-, Zugriff 11.2.2025
Arabiya - Al Arabiya News (6.1.2025b): وزير الدفاع السوري: بدء جلسات مع الفصائل لوضع خطوات انخراطها بالجيش [Syrischer Verteidigungsminister: Sitzungen mit Fraktionen zur Festlegung von Schritten für den Beitritt zur Armee], https://www.alarabiya.net/arab-and-world/syria/2025/01/06/وزير-الدفاع-السوري-بدء-الجلسات-مع-الفصائل-لوضع-خطوات-انخراطها-بالوزارة, Zugriff 9.1.2025
BBC - British Broadcasting Corporation (29.12.2024): Post-Assad Syria: Former soldiers give up their weapons for papers, https://www.bbc.com/news/articles/cx2n35j5340o, Zugriff 3.1.2025
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SCI - Swedish Center for Information (o.D.): فتح التطوع للعمل جنود وضباط للشباب السوري في الجيش والشرطة السورية [Offene Freiwilligenarbeit für syrische Jugendliche, die als Soldaten und Offiziere in der syrischen Armee und Polizei dienen], https://www.centersweden.com/فتح-التطوع-للعمل-جنود-وضباط-للشباب-الس, Zugriff 23.4.2025
SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (8.12.2024): Al-Assad regime falls | Regime soldiers and officers withdraw from Damascus international airport as private plane believed to carry Bashar Al-Assad takes off - The Syrian Observatory For Human Rights, https://www.syriahr.com/en/350860, Zugriff 10.12.2024
Syria TV - Syria TV (26.2.2025): الحكومة السورية تنفي تنفيذ حملات تجنيد في طرطوس واللاذقية [Syrische Regierung bestreitet Rekrutierungskampagnen in Tartus und Latakia], https://www.syria.tv/الحكومة-السورية-تنفي-تنفيذ-حملات-تجنيد-في-طرطوس-واللاذقية, Zugriff 23.4.2025
Syria TV - Syria TV (21.2.2025): التجنيد في الدولة السورية الناشئة.. شباب إدلب والمناطق المنكوبة الأكثر انخراطا [Rekrutierung im entstehenden syrischen Staat: Jugend in Idlib und den betroffenen Gebieten am engagiertesten], https://www.syria.tv/التجنيد-في-الدولة-السورية-الناشئة-شباب-إدلب-والمناطق-المنكوبة-الأكثر-انخراطا, Zugriff 23.4.2025
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TR-Today - Türkiye Today (8.1.2025): Formation of Syria’s new army critical to region, https://www.turkiyetoday.com/region/formation-of-syrias-new-army-critical-to-region-102573, Zugriff 13.1.2025
UNSC - United Nations Security Council (7.1.2025): Syria: Briefing and Consultations, https://www.securitycouncilreport.org/whatsinblue/2025/01/syria-briefing-and-consultations-9.php, Zugriff 14.1.2025
9.1 Wehr- und Reservedienst in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Letzte Änderung 2025-05-08 15:58
[Im vorliegenden Dokument wurde auf die allgemeine Lage nach dem Umbruch am 8.12.2024 fokussiert. Die Lage in von den Kurden dominierten Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF – Demokratische Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) hat sich bisher nicht wesentlich verändert und wurde daher aufgrund zeitlicher, personeller und finanzieller Ressourcen nicht in der gewohnten Tiefe bearbeitet. Für Fragestellungen dazu, bitten wir auf die Vorversion der Länderinformation zurückzugreifen bzw. Uns mittels einer Anfrage zu kontaktieren. Die Einarbeitung aktueller Quellen und Informationen zur Lage in der DAANES wird zeitnah mittels Aktualisierung erfolgen. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Wehrdienst
Der Gesellschaftsvertrag von 2023 regelt in der Demokratischen Autonomen Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) in Abschnitt 5 die Selbstverteidigungspflicht. Artikel 111 besagt, dass Selbstverteidigung eine Garantie und Fortsetzung des Lebens, und basierend auf dem Recht und der Pflicht ist, die Existenz zu verteidigen. Sie erfordert die Einrichtung eines Selbstschutzsystems, das auf dem Bewusstsein der legitimen Selbstverteidigung und der organisierten demokratischen Gesellschaft in Nord- und Ostsyrien beruht. Einerseits gibt es die Community Protection Forces, die für den Schutz Nord- und Ostsyriens und die Gewährleistung des Schutzes von Leben und Eigentum der Bürger vor allen Angriffen und Besatzungen verantwortlich sind. Die Community Protection Forces werden unter Beteiligung aller Bürger organisiert. Selbstverteidigung ist ein Recht und eine Pflicht für jeden Bürger. Es ist die Pflicht organisierter ethnischer und religiöser Gruppen, sich wirksam am Selbstverteidigungssystem zu beteiligen, angefangen bei Stadtvierteln, Dörfern, Städten und allen Wohneinheiten. Anderseits erwähnt Artikel 111 auch die Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF). Sie sind die legitimen Verteidigungskräfte in der Demokratischen Autonomen Verwaltung Nord- und Ostsyriens. Sie nehmen den freiwilligen Beitritt der Söhne und Töchter des Volkes und die Pflicht zur Selbstverteidigung an. Ihre Aktivitäten werden vom Demokratischen Volksrat und der Verteidigungskommission überwacht. Sie organisieren sich autonom innerhalb des Demokratischen Konföderalen Systems Nord- und Ostsyrien und haben die Aufgabe, die DAANES und alle syrischen Gebiete zu verteidigen und sie vor jeglichen potenziellen Angriffen oder Gefahren von außen zu schützen (RIC 14.12.2023). Laut Gesetz Nr. 1 zur Selbstverteidigung gelten Männer mit Vollendung des 18. Lebensjahres als wehrpflichtig und müssen den Selbstverteidigungsdienst bis zum vierzigsten Lebensjahr vollendet haben (Artikel 13). Wehrpflichtig ist jeder männliche Bewohner der Region Nord- und Ostsyrien, der das gesetzliche Alter für die Ausübung des Selbstverteidigungsdienstes erreicht hat, bzw. jeder, der seit mehr als drei Jahren dauerhaft in Nord- und Ostsyrien ansässig ist und die syrische Staatsangehörigkeit besitzt (Artikel 1) (AANES-GC 22.2.2024). Zwei Quellen, die vom Danish Immigration Service (DIS) befragt wurden, äußerten jedoch Zweifel an der konsequenten Einberufung von Personen von außerhalb der DAANES in allen Regionen (DIS 6.2024). Frauen in den von der Autonomen Verwaltung kontrollierten Gebieten können freiwillig Wehrdienst leisten (Enab 22.2.2024). Wladimir van Wilgenburg, Journalist und Autor, und ein Experte für syrische Kurden haben noch von keinem Fall gehört, in dem Frauen zwangsweise zur Selbstverteidigung eingezogen wurden (DIS 6.2024).
Das sogenannte Verteidigungsbüro des Exekutivrats der „Demokratischen Autonomen Verwaltung von Nord- und Ostsyrien“ hat die für die Wehrpflicht erforderlichen Geburtsjahrgänge festgelegt, während die Verhaftungskampagnen gegen junge Menschen für die Einberufung in die Reihen der SDF weitergehen. Die Erklärung wurde vom Verteidigungsbüro der Autonomen Verwaltung an alle Verteidigungsbüros in der Region verteilt. Darin steht, dass wer zwischen dem 1.1.1998 und dem 31.12.2005 für den Dienst der Selbstverteidigung wehrpflichtig ist (Shaam 10.1.2024). Bereits vier Tage nach dem Erlass der Richtlinien, in der die Geburtsjahrgänge für die Selbstverteidigungspflicht bekannt gemacht wurden, nahmen die SDF eine Rekrutierungskampagne in al-Hasaka im Juni 2024 wieder auf, nachdem sie im Monat zuvor, am 8.5.2024 die Rekrutierungsprozesse eingestellt hatten (Enab 27.6.2024a). Anfang Juli 2024 wurden beispielsweise 240 Personen in den Provinzen Deir ez-Zour, al-Hasaka und ar-Raqqa gefangen genommen, um sie für den Militärdienst zu rekrutieren (SO 2.7.2024). Die Dienstzeit im Selbstverteidigungsdienst beträgt laut Artikel 2 des Gesetzes Nr. 1 über die Selbstverteidigungspflicht zwölf volle Monate beginnend mit dem Datum der Einschreibung des Wehrpflichtigen (AANES-GC 22.2.2024).
2014 wurde die Zwangsrekrutierung von den Volksschutzeinheiten (Yekîneyên Parastina Gel - YPG), einer militärischen Säule der SDF, im Anschluss an das Dohuk-Abkommen, bei dem sich die kurdischen Parteien in der irakischen Stadt Dohuk getroffen hatten, um eine Einigung über die Verwaltung der Region zu erzielen, eingeführt (Enab 22.2.2024).
Araber und Kurden werden laut von ACCORD befragten Experten vor dem Gesetz gleichbehandelt. Fabrice Balanche erklärt jedoch, dass mehr Flexibilität gegenüber Arabern gezeigt werden würde, um einen Aufstand zu vermeiden. Arabische Stammesführer hätten lokal die Macht und würden für bestimmte junge Araber Ausnahmen und Aufschiebungen erwirken. Einem Syrienexperten zufolge seien die speziellen Konsequenzen für Araber von Region zu Region unterschiedlich. Nicht alle von den SDF kontrollierten Gebiete stünden unter derselben Art von Kontrolle. In den vornehmlich arabisch besiedelten Stammesregionen von Deir ez-Zour hätten die SDF beispielsweise nicht die Kapazität, eine direkte Rekrutierung wie in der Provinz al-Hasaka durchzusetzen. Anders als Balanche meint Muhsen Al-Mustafa, Forscher am Omran Center for Strategic Studies, dass arabische Wehrdienstverweigerer bei der Festnahme anders behandelt werden und Beleidigungen und Gewalt ausgesetzt sein könnten (ACCORD 6.9.2023). Quellen des Danish Immigration Service (DIS) zufolge ist DAANES bei der Umsetzung des Gesetzes zur Selbstverteidigung in Gebieten mit überwiegend arabischer Bevölkerung vorsichtig. Ebenso werden Christen in der Praxis nicht der gleichen Durchsetzung des Gesetzes zur Selbstverteidigung unterworfen wie Kurden, so eine weitere Quelle. Daher nehmen christliche Jugendliche in der Regel nicht an der Selbstverteidigungspflicht teil, sondern treten stattdessen für drei Jahre der christlichen Polizeitruppe Sutoro bei. Dieser Dienst befreit sie von der Selbstverteidigungspflicht (DIS 6.2024).
Mehrere Quellen des DIS, darunter ein ehemaliger Rekrut, der seine Wehrpflicht vor zwei Jahren erfüllt hat, berichteten, dass der Selbstverteidigungsdienst mit einem grundlegenden theoretischen und praktischen militärischen Ausbildungsprogramm beginnt. Während des theoretischen Teils erhalten die Wehrpflichtigen Unterricht in allgemeiner Geschichte der Nationalen Streitkräfte sowie in Kultur und Ethik. Sie erhalten auch eine theoretische Einführung in militärische Themen, einschließlich militärischer Begriffe und Waffen. Im praktischen Teil des Ausbildungsprogramms absolvieren die Wehrpflichtigen ein körperliches Training und eine Waffenausbildung. Während der ersten Phase der Grundausbildung haben die Wehrpflichtigen keinen einzigen Tag frei. Nach Abschluss ihrer Ausbildung haben sie acht bis zehn Tage frei, bevor sie in ihren jeweiligen Einheiten und Aufgabenbereichen eingesetzt werden. Anschließend haben die Wehrpflichtigen für den Rest ihres Dienstes alle zehn Tage einen Tag frei. Nach der Ausbildungszeit, die bis zu zwei Monate dauert, werden die Wehrpflichtigen verschiedenen Aufgaben in unterschiedlichen Zentren oder Einheiten zugewiesen, wo sie für den Rest ihres Dienstes tätig sind. Die Ausbildung oder Qualifikationen der Wehrpflichtigen werden bei der Zuweisung ihrer Aufgaben oft berücksichtigt. So werden beispielsweise diejenigen mit einem besseren Bildungshintergrund und besseren Fähigkeiten Aufgaben in Büros oder Einrichtungen zugewiesen, die von ihren Fähigkeiten profitieren könnten. Wehrpflichtige mit niedrigem oder ohne Bildungshintergrund werden oft für Aufgaben im Zusammenhang mit der Bewachung oder dem Schutz öffentlicher Gebäude eingesetzt. Im Allgemeinen werden die Wehrpflichtigen nicht in Kampfsituationen eingesetzt. Es gab jedoch Fälle, in denen die Wehrpflichtigen in Kampfsituationen verwickelt waren, z. B. während der Schlacht um Afrin im Jahr 2018, bei schweren Kämpfen in Deir ez-Zour im Sommer 2023, bei den Kämpfen in Tell Abyad und bei Angriffen des Islamischen Staats (IS) auf das Gefängnis von al-Hasaka (2022), das hauptsächlich von Wehrpflichtigen bewacht wurde (DIS 6.2024).
Aufschub und Befreiung
Die Gesetzgebung erlaubt es Personen, die zur Selbstverteidigung verpflichtet sind, ihren Dienst aufzuschieben oder sich davon befreien zu lassen, je nach ihren individuellen Umständen. Diese Regeln, die unter anderem Ausnahmen aus medizinischen Gründen und Aufschübe für Studierende oder im Ausland lebende Personen vorsehen, werden von der DAANES aufrechterhalten und durchgesetzt. Einer Person, der eine Befreiung oder Entlassung von der Selbstverteidigungspflicht gewährt wurde, wird dies in ihrem Selbstverteidigungsheft vermerkt (DIS 6.2024). Das Gesetz Nr. 1 über die Selbstverteidigungspflicht erlaubt es durch Artikel 16 Studierenden, wenn diese die erforderlichen Unterlagen vorlegen, ihre Einberufung jeweils für ein akademisches Jahr, beginnend mit 15. März jeden Jahres, aufzuschieben (AANES-GC 22.2.2024). Im September 2023 nahm die Selbstverwaltung im Nordosten Syriens Änderungen im Gesetz zur Selbstverteidigung vor. Die Änderungen legen eine bestimmte Altersgrenze für den Aufschub des Studiums fest, und zwar für jede einzelne Ausbildungsstufe. So kann ein Masterstudent den Dienst bis zum Alter von 32 Jahren aufschieben und hat kein Recht auf Aufschub nach diesem Alter, auch wenn er seine Studien oder einen weiteren Studienzweig noch nicht abgeschlossen hat. Ein neuer Artikel Nr. 30 wurde dem Gesetz hinzugefügt, der vorsieht, dass Ärzte und Apotheker, die ihr Studium abgeschlossen haben und sich zum Dienst auf dem Land verpflichten, ihren Wehrdienst um ein volles Jahr aufschieben können, sofern der Antragsteller das 30. Lebensjahr nicht überschritten hat. Bereits im Jahr 2018 wurde das Gesetz geändert, beispielsweise wurde ein Aufschub von Universitätsstudenten, des einzigen Kindes in der Familie, wie von Familien der Gefallenen und derjenigen, die Brüder in den Inneren Sicherheitskräften (Assayish) und der YPG haben (Enab 22.2.2024). Laut Artikel 17 wird Studenten, die einen Studienaufschub erhalten haben und das Alter für die Aufnahme des Studiums noch nicht erreicht haben, wie z. B. Studenten, die einen Studienaufschub erhalten haben, während sie noch 17 Jahre alt waren, dieses Jahr nicht als eines der Aufschubjahre gezählt. (AANES-GC 22.2.2024). Darüber hinaus stellte eine Quelle des Verteidigungsministeriums der DAANES klar, dass Studierende nicht an Bildungseinrichtungen innerhalb der DAANES eingeschrieben sein müssen, um für eine Aussetzung ihrer Selbstverteidigungspflicht infrage zu kommen. Sie können auch an Einrichtungen in von der syrischen Regierung kontrollierten Gebieten oder in den Nachbarländern Syriens, einschließlich der Türkei, des Irak, des Libanon und Jordaniens, eingeschrieben sein (DIS 6.2024).
Gemäß Artikel 25 des Gesetzes Nr. 1 über die Selbstverteidigungspflicht wird Brüdern von Wehrpflichtigen derselben Mutter innerhalb der Selbstverteidigungspflicht, die den Ausbildungskurs abgeschlossen haben, ein Aufschub gewährt. Dieser Aufschub wird zweimal für jeweils sechs Monate gewährt. Artikel 26 regelt administrative Aufschübe. So kann, wer frisch von außerhalb Syriens zurückgekehrt ist, eine Aufschiebung für maximal sechs Monate bekommen. Der einzige Bruder eines Vermissten kann einen Aufschub für zwei Jahre bekommen. Geschwister, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deren Eltern verstorben oder behindert sind, können ein Jahr aufschieben. Die genannten Aufschübe werden nach einer Überprüfung durch das Zentrum für Selbstverteidigungsaufgaben und der Genehmigung durch die Abteilung für Selbstverteidigungsaufgaben gewährt (AANES-GC 22.2.2024). Personen, die mindestens drei Jahre lang in einer Einrichtung oder Truppe unter dem DAANES gedient haben, können von der Selbstverteidigungspflicht befreit werden. Dies gilt für bezahlte, auf einem Vertrag basierende Dienste in jeder vom DAANES anerkannten Einrichtung, wie z. B. der Verkehrspolizei. Ehemalige Mitglieder der Internen Sicherheitskräfte (Assayish) oder der SDF sind vom Selbstverteidigungsdienst befreit, wenn sie bereits zwischen 2012 und 2015 mindestens zwei Jahre lang bei der Assayish oder der SDF gedient haben. Auch Personen, die derzeit drei bis fünf Jahre lang bei der Assayish oder der SDF dienen, können eine Befreiung beantragen. Junge Männer, die nicht dienen wollen, können alternative Wege in Betracht ziehen, um die Vorschriften des Gesetzes über die Selbstverteidigungspflicht zu erfüllen. Eine Möglichkeit besteht darin, drei Jahre lang bei der Verkehrspolizei zu dienen, wodurch sie sich für eine Befreiung von ihrer Selbstverteidigungspflicht qualifizieren würden (DIS 6.2024).
Von der Pflicht zur Selbstverteidigung befreit sind laut Artikel 29 des Gesetzes Nr. 1 über die Selbstverteidigungspflicht: Kinder und Geschwister von Märtyrern, die offiziell in den Registern der Märtyrer-Familien-Kommission eingetragen sind und eine Bescheinigung über das Märtyrertum besitzen, Personen mit besonderen Bedürfnissen und Patienten mit Krankheiten, die sie an der Ausübung ihrer Pflicht hindern, gemäß den medizinischen Berichten des militärmedizinischen Zentrums und der Genehmigung der Verteidigung in den autonomen und zivilen Verwaltungen, der einzige Sohn von Eltern oder eines Elternteils, unabhängig davon, ob beide leben oder tot sind, ein Findelkind, dessen Abstammung nicht bekannt ist. Alle männlichen Geschwister mit besonderen Bedürfnissen werden gemäß den Berichten des militärmedizinischen Zentrums als das einzige Geschwisterkind behandelt (AANES-GC 22.2.2024). Je nach Art der Erkrankung kann eine Person entweder von der Dienstpflicht befreit oder von ihr zurückgestellt werden. Medizinische Befreiungen werden bei körperlichen und psychischen Erkrankungen gewährt, die die betreffende Person daran hindern, der Selbstverteidigungspflicht nachzukommen. In solchen Fällen wird eine medizinische Untersuchung durchgeführt, um die Dienstfähigkeit der Person festzustellen. Gemäß Artikel 29 des Gesetzes über die Selbstverteidigungspflicht können Personen mit besonderen Bedürfnissen und Patienten mit Krankheiten, die sie an der Erfüllung der Selbstverteidigungspflicht hindern, von der Pflicht befreit werden, wenn sie über einen genehmigten medizinischen Bericht des Militärmedizinischem Zentrums und die Genehmigung der Verteidigungsämter in Verwaltungs- und Zivilabteilungen verfügen. Ein syrischer Universitätsprofessor teilte dem Danish Immigration Service mit, dass die Regeln für medizinische Ausnahmen weiterhin von den DAANES-Behörden umgesetzt und eingehalten werden (DIS 6.2024).
Gemäß Artikel 27 des Gesetzes Nr. 1 über die Selbstverteidigungsdienstpflicht müssen Einwohner und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis aus allen Ländern mit Ausnahme der Länder, die eine Landgrenze zu Syrien haben, eine jährliche Aufschubgebühr von 400 US-Dollar für jedes Jahr ab Inkrafttreten des Gesetzes zahlen (AANES-GC 22.2.2024). Die Stundung durch Zahlung dieser Gebühr kann insgesamt zweimal in Anspruch genommen werden. Einzelpersonen können sich innerhalb der DAANES frei bewegen, ohne nach Zahlung der Gebühr zur Selbstverteidigung eingezogen zu werden. Einzelpersonen aus den DAANES, die in den Nachbarländern Syriens leben, können eine Stundung aus Bildungsgründen erhalten, z. B. wenn sie an einer Bildungseinrichtung in der Türkei eingeschrieben sind (DIS 6.2024). Gemäß Artikel 36 des Gesetzes Nr. 1 über die Selbstverteidigungsdienstpflicht sind Personen nicht verpflichtet, den Selbstverteidigungsdienst zu leisten, wenn sie eine nicht-syrische Staatsbürgerschaft erhalten (AANES-GC 22.2.2024). Männer in der entsprechenden Altersgruppe, die Syrien verlassen haben, aber nach Überschreitung des Höchstalters für den Dienst zurückkehren, erhalten in der Regel Amnestie. Es kann jedoch eine Geldstrafe von bis zu 300 US-Dollar verhängt werden (DIS 6.2024).
Wehrpflichtverweigerer und Deserteure
Gemäß Artikel 15 des Gesetzes Nr. 1. über die Selbstverteidigungspflicht wird jeder säumige Soldat, der eingezogen wird, bestraft, indem er einen Monat auf das Ende seiner Dienstzeit angerechnet bekommt (AANES-GC 22.2.2024). Dass die Bestrafung mit einem zusätzlichen Monat auch in der Praxis so gehandhabt wird, bestätigten die von der Danish Immigration Service befragten Quellen. Die Namen der Wehrdienstverweigerer werden veröffentlicht und an Checkpoints weitergegeben. Dort wird nach ihnen gesucht, nicht aber in ihren Wohnhäusern (DIS 6.2024). Diejenigen, die auf frischer Tat beim illegalen Überschreiten der Grenze ertappt werden, werden direkt in das Ausbildungszentrum gebracht, um ihre Pflicht zur Selbstverteidigung zu erfüllen, besagt Artikel 28 im Gesetz Nr. 1 zur Selbstverteidigungspflicht (AANES-GC 22.2.2024). Gemäß Quellen des Danish Immigration Service (DIS) werden Wehrdienstverweigerer, wenn sie an Checkpoints aufgegriffen werden, vorübergehend festgenommen und zur Ableistung ihres Dienstes geschickt. Die Familie des Betroffenen wird über seine Festnahme und Einberufung informiert. Den Quellen des DIS waren keine Fälle von Gewalt oder Misshandlung von Wehrdienstverweigerern oder Deserteuren bekannt, die an Kontrollpunkten gefasst wurden. Das Leben ist für diejenigen, die sich der Selbstverteidigungspflicht in den Nationalen Sicherheitskräften entziehen, eine Herausforderung, da viele junge Männer Kontrollpunkte meiden und auf Fluchtmöglichkeiten warten. Quellen berichteten von Entflohenen, die sich jahrelang versteckt hielten. In arabisch dominierten Gebieten kann die Flucht länger andauern, da die Behörden vorsichtig vorgehen, um keine Spannungen zu provozieren, indem sie diejenigen suchen und verhaften, die ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind (DIS 6.2024). Al-Mustafa, Forscher am Omran Center for Strategic Studies, schreibt in einer E-Mail an ACCORD vom September 2023, dass alle Wehrdienstverweigerer unter die Bestimmungen des Gesetzes zur Selbstverteidigungspflicht fallen würden und dem Gesetz entsprechend behandelt würden. Die Assayish würden den Wohnort von zum Dienst gesuchten Personen durchsuchen, an Checkpoints Rekrutierungslisten überprüfen und die Gesuchten verhaften. Nach dem Gesetz werde jede Person, die dem Dienst fernbleiben, verhaftet und mit einer Verlängerung des Dienstes um einen Monat bestraft. Ein von ACCORD kontaktierter Syrienexperte gibt in einer E-Mail-Auskunft vom August 2023 an, dass die Konsequenzen bei Verweigerung des Dienstes in den Selbstverteidigungskräften vom Profil des Wehrpflichtigen und der Region, aus der er stamme, abhingen. Je strenger die kurdische Kontrolle, desto höher sei die Wahrscheinlichkeit, dass Rekruten nicht das Risiko eingehen würden, offen Einwände gegen den Selbstverteidigungsdienst zu zeigen. In al-Hasaka beispielsweise könnten Personen im dienstfähigen Alter verhaftet und zum Dienst gezwungen werden (ACCORD 6.9.2023).
Die SDF definieren einen Deserteur im Selbstverteidigungsgesetz als einen Kämpfer, der nach seinem Eintritt 15 aufeinanderfolgende Tage des Dienstes versäumt hat, während die volle Dienstzeit zwölf Monate beträgt (Enab 22.2.2024). Laut zwei vom DIS befragten Quellen werden Deserteure zwar nicht zusätzlich bestraft, aber es werden Ermittlungen zu ihren Motiven für die Desertion durchgeführt. Deserteure entscheiden sich oft dafür, die Region aus Angst vor möglichen Konsequenzen zu verlassen, obwohl die Einzelheiten dieser Konsequenzen unklar bleiben. Sowohl für Wehrdienstverweigerer als auch für Deserteure werden regelmäßig Amnestien angekündigt, vorausgesetzt, sie melden sich zum Wehrdienst und leisten ihn ab. Die jüngste Amnestie wurde Anfang Mai 2024 erlassen. Junge Menschen kommen ihren Verpflichtungen zur Selbstverteidigung in der Regel umgehend nach, wenn in der DAANES eine stabile Sicherheitslage herrscht, während sie sich bei anhaltenden externen Sicherheitsbedrohungen aktiv um eine Dienstverweigerung bemühen können (DIS 6.2024).
Familienangehörige von Wehrdienstverweigerern und Deserteuren werden nicht bestraft. Den Quellen des DIS waren keine Fälle bekannt, in denen Familienmitglieder von Wehrdienstverweigerern und Deserteuren aufgrund der Wehrdienstverweigerung oder Desertion ihrer Verwandten Schikanen oder anderen Verstößen ausgesetzt waren, selbst in Fällen, in denen der Wehrdienstverweigerer an einem Checkpoint festgenommen wurden (DIS 6.2024).
Quellen
AANES-GC - Autonome Verwaltung von Nord- und Ostsyrien - Demokratischer Rat der Völker (22.2.2024): قانون رقم (1) لعام 2019 المتعلق بواجب الدفاع الذاتية لشمال وشرق سوريا - قانون-رقم-1-واجب-الدفاع-الذاتي-المعدل-2024 [Gesetz Nr.(1) von 2019 über die Selbstverteidigungspflicht von Nord- und Ostsyrien - Gesetz-Nr.1-Selbstverteidigungsdienst-Änderung-2024], https://smne-syria.com/gc/wp-content/uploads/2024/02/قانون-رقم-1-واجب-الدفاع-الذاتي-المعدل-2024.pdf, Zugriff 12.2.2025
ACCORD - Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation (6.9.2023): Anfragebeantwortung zu Syrien: Konsequenzen bei Verweigerung des Dienstes in den Selbstverteidigungskräften; Konsequenzen für Angehörige; Wahrnehmung von Personen, die den Dienst in den Selbstverteidigungskräften verweigern; Situation von Arabern; Einsatz von Rekruten im Rahmen der Selbstverteidigungspflicht an der Front [a-12188-v2], https://www.ecoi.net/de/dokument/2096372.html, Zugriff 18.12.2024
DIS - Danish Immigration Service [Denmark] (6.2024): Syria - Military Recruitment in North and East Syria, https://www.ecoi.net/en/file/local/2112078/ffm-report-military-recruitment-in-nes-final.pdf, Zugriff 17.7.2024
Enab - Enab Baladi (27.6.2024a): Despite announcing its halting, SDF launches compulsory recruitment campaign in al-Hasakah, https://english.enabbaladi.net/archives/2024/06/despite-announcing-its-halting-sdf-launches-compulsory-recruitment-campaign-in-al-hasakah, Zugriff 18.12.2024
Enab - Enab Baladi (22.2.2024): "الإدارة الذاتية" تقر تعديلات على قوانين التجنيد ["Autonome Verwaltung billigt Änderungen der Rekrutierungsgesetze], https://www.enabbaladi.net/688195/الإدارة-الذاتية-تقر-تعديلات-على-قوان, Zugriff 18.12.2024
RIC - Rojava Information Center (14.12.2023): AANES Social Contract, 2023 Edition, https://rojavainformationcenter.org/2023/12/aanes-social-contract-2023-edition, Zugriff 24.6.2024
Shaam - Shaam Network (10.1.2024): مع استمرار حملات الاعتقالات.. "قسد" تحدد المواليد المطلوبة للتجنيد الإجباري [Während die Verhaftungskampagnen weitergehen. „SDF“ legt Geburten für die Wehrpflicht fest], https://shaam.org/news/syria-news/ma-astmrar-hmlat-alaatqalat-qsd-thdd-almwalyd-almtlwbh-lltjnyd-alijbary, Zugriff 17.12.2024
SO - Syrian Observer, The (2.7.2024): SDF Arrests Hundreds of Young Men for Conscription in Northern and Eastern Syria, https://syrianobserver.com/syrian-actors/sdf-arrests-hundreds-of-young-men-for-conscription-in-northern-and-eastern-syria.html, Zugriff 18.12.2024
9.2 Die syrischen Streitkräfte - Wehr- und Reservedienst (Stand 3.12.2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 15:58
In der syrischen Verfassung von 2012 wurde die Wehrpflicht im Artikel 46 festgehalten. Darin stand, dass die Wehrpflicht eine heilige Pflicht ist, die durch Gesetze geregelt wird. Im zweiten Absatz stand, dass die Verteidigung der territorialen Integrität des Heimatlandes und die Wahrung der Staatsgeheimnisse Pflicht eines jeden Bürgers sind (SeG 24.2.2012). Männliche syrische Staatsbürger unterlagen grundsätzlich ab dem Alter von 18 Jahren dem verpflichtenden Wehrdienst für die Dauer von sieben Jahren. Unter 18-Jährige wurden von der syrischen Armee nicht eingezogen (ÖB Damaskus 2023). Im Gesetzesdekret Nr. 30, das 2007 erlassen worden ist, wurde der Wehrdienst gesetzlich geregelt. Die Dauer des Wehrdienstes betrug 24 Monate. Die Wehrpflicht begann am ersten Tag des Monats Jänner des Jahres, in dem der Bürger das achtzehnte Lebensjahr vollendete und endete in dem Jahr, in dem der Wehrpflichtige das zweiundvierzigste Lebensjahr überschritt oder er wurde von der Wehrpflicht befreit (PoS 12.5.2007). Laut Vertrauensanwalt der österreichischen Botschaft in Damaskus betrug die offizielle Wehrdienstzeit 2,5 Jahre. Danach musste man noch Reservedienst leisten. Dieser dauerte seit Ausbruch der Krise im Jahr 2011 oft bis zu sieben oder acht Jahre, sodass viele insgesamt zehn bis zwölf Jahre Wehrdienst leisten mussten (VA der ÖB Damaskus 22.9.2024). Bis vor den Fall des Regimes dauerte die Wehrdienstzeit oft nur mehr 6 oder 6,5 Jahre lang (OrthoPatSYR 22.9.2024).
Die Streitkräfte des Regimes setzten sich aus drei Kategorien von Personal zusammen: 1. freiwillig angeworbene Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften, 2. Männer, die zum Militärdienst als Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften eingezogen wurden und 3. diejenigen, die zum Militärdienst einberufen wurden, d. h. syrische Staatsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet und eine Militärdienstakte erhalten hatten, ihren Dienst jedoch aus bildungsbezogenen oder sozialen Gründen aufgeschoben hatten, oder diejenigen, die ihren Pflichtdienst geleistet hatten und später zum Reservedienst einberufen wurden. Angesichts dessen war die syrische Regierung stark auf Reservisten angewiesen, um die Reihen der Streitkräfte zu füllen (Jusoor 1.10.2024). Die türkisch-russische Waffenstillstandsvereinbarung im März 2020 und die anschließende Einstellung größerer Militäroperationen boten dem Assad-Regime die Möglichkeit, Reformen im Militär- und Sicherheitssektor einzuleiten, darunter waren wesentliche Änderungen am Reservedienstsystem. Das Assad-Regime erkannte die Grenzen einer auf Wehrpflichtigen basierenden Armee, insbesondere nach Jahren des Konflikts, und strebte daher den Aufbau einer professionelleren Armee an, die auf Freiwilligendiensten basieren sollte. Zwischen Mitte 2023 und Mitte 2024 wurden mehrere Verwaltungsanordnungen erlassen. Dies markierte den Beginn eines umfassenderen Plans, der darauf abzielte, das syrische Militär in eine „professionelle, fortschrittliche, qualitative Armee“ umzuwandeln, wie es der Generaldirektor der Armee und Streitkräfte formulierte. Einer der ersten Schritte bei dieser Umgestaltung war die Verkürzung der Dauer des Reservedienstes, mit dem letztendlichen Ziel, die Wehrpflicht insgesamt neu zu definieren. Das Regime führte fünf- und zehnjährige Rekrutierungsverträge ein, die wettbewerbsfähige Gehälter und andere Anreize boten, darunter die Befreiung vom Pflichtdienst nach fünf Jahren. Außerdem wurde ein strukturierter Entlassungsplan eingeführt, der in drei Phasen mit einer maximalen Dauer von 24 Monaten unterteilt war (SO 12.8.2024).Im Zusammenhang mit diesen Änderungen hatte das Assad-Regime auch zahlreiche gesetzliche Änderungen am Militärdienstgesetz vorgenommen, das ursprünglich durch das Gesetzesdekret Nr. 30 von 2007 eingeführt wurde. Diese Änderungen waren von entscheidender Bedeutung, um unvorhergesehene Gesetzeslücken zu schließen und die Interessen des Regimes zu erweitern. So wurde beispielsweise im Jahr 2020 das Gesetzesdekret Nr. 31 eingeführt, das es syrischen Auswanderern ermöglichte, eine Barzulage von 5.000 US-Dollar für die Befreiung vom Reservedienst zu zahlen und so dringend benötigte Devisen für das Verteidigungsministerium zu generieren. Durch weitere Änderungen im Jahr 2022 wurden die Kriterien für die Befreiung von der Wehrpflicht bei Behinderung verfeinert und die Bedingungen für Einzelkinder oder ähnliche Fälle geklärt. Im Jahr 2023 führte das Regime altersbasierte Befreiungen ein, die es Personen im Alter von 40 Jahren – und später reduziert auf 38 Jahre – ermöglichten, eine Geldzulage von 4.800 US-Dollar zu zahlen, um dem Reservedienst zu entgehen. Bis 2024 wurden zusätzliche Bestimmungen für Personen mit Teilbehinderungen eingeführt, die es ihnen ermöglichten, eine reduzierte Geldzulage für die Befreiung zu zahlen, was mit den umfassenderen gesetzgeberischen Bemühungen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen in Einklang steht (SO 12.8.2024). Im September 2024 wurde das Gesetzesdekret Nr. 20 erlassen, dass das Militärgesetz dahingehend abänderte, das Dienstalter für den Reservedienst von 40 auf 38 Jahre herabzusetzen (SANA 1.8.2024). Ende 2023 begann die syrische Regierung mit einer Kampagne zur nicht verpflichtenden Rekrutierung von Soldaten (Jusoor 1.10.2024). Im Freiwilligenvertrag, der am 21.11.2023 erlassen wurde, werden zwei Dienstperioden angeboten: fünf und zehn Jahre (Enab 2.8.2024). Anreize für die Rekrutierung von Freiwilligen sind finanzieller Natur, wie ein Gehalt von bis zu 1.300.000 Syrischen Pfund (SYP) für beide Zeitspannen, zusätzlich zu Bonuszahlungen, wie einem jährlichen Bonus, einem Heiratszuschuss im Wert von 2 Millionen SYP. Bedingungen für den Freiwilligendienst, sind unter anderem, dass der Freiwillige seit fünf Jahren die syrische Staatsangehörigkeit besaß, zum Zeitpunkt der Bewerbung zwischen 18 und 32 Jahre alt war, einen guten Leumund hatte, nicht wegen eines Verbrechens oder eines abscheulichen Verbrechens verurteilt worden war und nicht länger als drei Monate im Gefängnis gesessen hatte (Enab 28.11.2023).
Aufschub und Befreiung
Gemäß Gesetzesdekret Nr. 30 von 2007 konnte der Pflichtwehrdienst in folgenden Fällen verschoben werden:
Schüler und Studenten, die an anerkannten öffentlichen oder privaten Schulen, Instituten und Universitäten innerhalb oder außerhalb des Landes studierten, wenn sie ununterbrochen in Ausbildung waren, ein bestimmtes Alter nicht überschritten haben (das Alter variiert je Art der inskribierten Hochschule). In Kriegszeiten konnte der Studienaufschub für alle Syrer durch eine Entscheidung des Oberbefehlshabers aufgehoben werden. Ein Sohn von Eltern oder einem Elternteil von zwei oder mehr wehrpflichtigen Söhnen, unter der Bedingung, dass die Anzahl derjenigen, die den Wehrdienst leisteten, zwei nicht überschreitet und die Anzahl derjenigen, die im aktiven Militärdienst sind, drei nicht überschritt. Die Eltern oder ein Elternteil (im Falle des Todes des anderen Elternteils) konnten den Sohn auswählen, der von der Wehrpflicht befreit werden sollte, solange dies nicht dazu führte, dass er das 37. Lebensjahr überschreitet (PoS 12.5.2007; vgl. VA der ÖB Damaskus 22.9.2024).
Eine Person, die nachweislich vorübergehend nicht diensttauglich war.
Ein Verurteilter für die Dauer seiner Strafe oder ein Untersuchungshäftling für die Dauer seiner Inhaftierung.
Ein Unterhaltspflichtiger, der nachwies, dass er für einen oder mehrere seiner Familienangehörigen sorgte, die keinen anderen Unterhaltspflichtigen hatten (PoS 12.5.2007).
Vom Wehrdienst befreit werden konnten Personen, in folgenden Fällen:
Ein Soldat, der eine aktive Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet hatte.
Wer zehn Jahre aktiven Dienst in den Kräften der Inneren Sicherheit geleistet hatte.
Personen, die aus medizinischen Gründen nicht diensttauglich waren (PoS 12.5.2007), beispielsweise durch Behinderungen oder durch bestimmte, schwere Krankheiten ab einem gewissen Krankheitsgrad (VA der ÖB Damaskus 22.9.2024).
Der Sohn von Eltern, die bereits ein Kind durch Märtyrertod verloren hatten (PoS 12.5.2007).
Der einzige Sohn einer Familie ohne weitere Kinder (PoS 12.5.2007; vgl.VA der ÖB Damaskus 22.9.2024)
Ein Sohn, dessen Geschwister durch Krankheiten oder Behinderungen daran gehindert waren, für sich selbst zu sorgen.
Doppelstaatsbürger, die in dem Land, in dem sie die zweite Staatsbürgerschaft neben der syrischen besitzen, Wehrdienst geleistet hatten (PoS 12.5.2007; vgl. VA der ÖB Damaskus 22.9.2024).
Wer die Ausgleichszahlung bezahlt hatte (PoS 12.5.2007).
Eine Ausgleichszahlung in Höhe von 3.000 US-Dollar konnte jener Wehrpflichtige bezahlen, der für den fixen Dienst vorgesehen war (SeG 8.11.2020). Ebenfalls wurde eine finanzielle Ausgleichszahlung von allen syrischen Staatsbürgern und Gleichgestellten akzeptiert, die der Wehrpflicht unterlagen und außerhalb der Arabischen Republik Syrien lebten (PoS 12.5.2007). Die Zahlung variierte je nach Dauer des Auslandsaufenthaltes: 7.000 US-Dollar für Wehrpflichtige, wenn der Wehrpflichtige mindestens vier Jahre vor oder nach Erreichen des wehrpflichtigen Alters im Ausland gelebt hatte, 8.000 US-Dollar, wenn der Wehrpflichtige mindestens drei Jahre, aber weniger als vier Jahre vor oder nach Erreichen des wehrpflichtigen Alters im Ausland gelebt hatte, 9.000 US-Dollar, wenn der Wehrpflichtige mindestens zwei Jahre, aber weniger als drei Jahre vor oder nach Erreichen des wehrpflichtigen Alters im Ausland gelebt hatte, 10.000 US-Dollar, wenn der Wehrpflichtige mindestens ein Jahr, aber weniger als zwei Jahre vor oder nach Erreichen des wehrpflichtigen Alters im Ausland gelebt hatte, 3.000 US-Dollar, wenn der Wehrpflichtige im Ausland geboren wurde und dort oder in einem anderen Land dauerhaft und ununterbrochen bis zum Erreichen des wehrpflichtigen Alters gelebt hatte, 6.500 US-Dollar, wenn der Wehrpflichtige im Ausland geboren wurde und dort mindestens zehn Jahre vor Erreichen des wehrpflichtigen Alters gelebt hatte. Von Letzterem wurden 500 US-Dollar abgezogen für jedes zusätzliche Jahr Aufenthalt im Ausland bis zu einem Maximum von 17 Jahren (SeG 8.11.2020). Diese Ausgleichszahlung war einmalig zu bezahlen. Das Geld, das durch diese Ausgleichszahlungen eingenommen wurde, geht auf das Konto des Verteidigungsministeriums auf der syrischen Zentralbank und wurde in das Jahresbudget übernommen (VA der ÖB Damaskus 22.9.2024). In manchen Fällen von Krankheit waren die betroffenen Personen zwar grundsätzlich tauglich, wurden aber nur im Büro eingesetzt (VA der ÖB Damaskus 22.9.2024). Christliche und muslimische Geistliche konnten weiterhin [Anm.: unter Assad] aufgrund von Gewissensgründen vom Wehrdienst befreit werden. Muslimische Geistliche mussten dafür eine Abgabe zahlen (USDOS 30.6.2024).
Reservedienst
Der Reservedienst wurde im Gesetzesdekret Nr. 30 von 2007 geregelt. Reservekräfte waren zusätzliche Kräfte in den Streitkräften, die aus Offizieren, Unteroffizieren und Angehörigen der Reserve bestanden. Zum Reservedienst zugeteilt wurd, wer den Wehrdienst abgeleistet hatte und die Altersgrenze für die Zuweisung noch nicht überschritten hatte, Wehrdienst in der Streitkraft eines anderen Landes abgeleistet hatte, den aktiven Dienst beendete und die Altersgrenze für den Reservedienst noch nicht überschritten hatte (PoS 12.5.2007).
2007 wurde das Gesetzesdekret Nr. 30 des Wehrdienstgesetzes erlassen, in dem die Ausnahmen vom Reservedienst geregelt sind. Eine Befreiung konnte gewährt werden, wenn eine dauerhafte gesundheitliche Untauglichkeit vorlag, für die verbleibenden Kinder eines oder beider Elternteile, die ein Kind durch Märtyrertod verloren hatten, für den einzigen Sohn von Eltern, die sich nicht selbst versorgen konnten und für den Vater eines Kindes, das den Märtyrertod erlitten hatte (PoS 12.5.2007). Im Jahr 2020 kam es zu einer Anpassung dieses Dekrets, wobei zur Befreiung noch hinzugefügt wurde, wer seinen Wohnsitz dauerhaft und seit mindestens einem Jahr außerhalb Syriens hatte und eine Barentschädigung von 5.000 US-Dollar bezahlte (SeG 8.11.2020). Zwischen Mitte 2023 und Mitte 2024 erließ die Armee des Regimes mehrere Verwaltungsanordnungen, um die Beibehaltung verschiedener Kategorien von Reservesoldaten zu beenden. Bis 2025 rechnete das Regime mit der Entlassung von etwa 152.000 Soldaten aus dem Reservedienst. Dieser Plan sah Bestimmungen für freiwillige Soldaten vor, wie z. B. eine fünfjährige Befreiung vom Reservedienst nach der Entlassung, die Möglichkeit, ein Jahr lang ununterbrochen oder mit Unterbrechungen Reservedienst zu leisten, und eine vollständige Befreiung vom Reservedienst für diejenigen, die Zehnjahresverträge abschlossen (SO 12.8.2024). Im September 2024 wurde das Gesetzesdekret Nr. 20 erlassen, dass das Militärgesetz dahingehend abänderte, dass das Dienstalter für den Reservedienst von 40 auf 38 Jahre herabsetzt und sodass man nach Zahlung einer Ausgleichsgebühr vom Reservedienst befreit war, wenn man nach ärztlicher Untersuchung eine Mindestinvalidität oder Teilinvalidität (mit der man trotzdem wehrdiensttauglich ist) feststellt (SANA 1.8.2024). Die syrische Regierung schränkte den Reservedienst ein, sodass er nicht mehr unbefristet war, sondern ab 1.7.2024 in drei Phasen bis Anfang 2026 auslaufen sollte. Das Regime behielt sich jedoch die Möglichkeit vor, die Dauer des Reservedienstes je nach Einstellungsquote zu ändern (Jusoor 1.10.2024).
Gemäß der Gesetzesnovelle Art 74 und 97 musste eine Strafe bezahlen, wer das 43. Lebensjahr ohne Ableistung des Wehrdienstes und ohne gesetzliche Befreiung erreichte bzw. kann sein Vermögen einbezogen werden. Um im Rahmen dieses Gesetzes eine Strafe zu erlassen oder Vermögen zu beschlagnahmen, brauchte es ein Präsidialdekret. Hin und wieder wurde bereits ein solches erlassen und vollstreckt. Das Dekret galt immer nur für kurze Zeit. Meistens ging es um eine bestimmte Person (VA der ÖB Damaskus 22.9.2024).
Laut Aussage des Vertrauensanwalts der österreichischen Botschaft in Damaskus wurde im Rahmen des Wehrpflichtgesetzes (Artikel 97) bisher noch kein Eigentum von Kriegsdienstverweigerern oder dessen Familien beschlagnahmt. Diese gesetzliche Regelung galt nur für reguläre Soldaten, nicht für Wehrpflichtige. Wenn Berufssoldaten desertierten, wurden sie, wenn sie aufgegriffen wurden, festgenommen und ihr Eigentum beschlagnahmt (VA der ÖB Damaskus 22.9.2024).
Spezialeinheiten und regierungsnahe Milizen
Die Spezialeinheiten waren reguläre Einheiten der Syrischen Arabischen Armee (Syrian Arab Army - SAA). Sie wurden aus anderen regulären Einheiten der SAA rekrutiert. Auch Wehrpflichtige und Reservisten konnten für den Dienst in einer Spezialeinheit eingeteilt werden. Die meisten syrischen Soldaten zogen es vor, nicht den Spezialeinheiten beizutreten, da die Ausbildung in diesen Einheiten intensiv und hart war (DIS 4.2023).
Bei der Rekrutierung von Freiwilligen konkurrierte die SAA mit ihren Verbündeten, Russland und Iran, die Mitglieder für ihre Milizen anwerben wollten und dafür bessere finanzielle und Sicherheitsprivilegien versprechen. Die 47. Brigade in Hama war beispielsweise ein wichtiges Rekrutierungszentrum für iranische Milizen, in dem denjenigen, die sich dort melden, eine vollständige Befreiung vom Pflichtdienst in den Streitkräften des Regimes angeboten wurde, wenn sie nur anderthalb Jahre dienten. Danach durften sie aus dem Dienst entlassen werden. Ebenso bietet Special Missions for Protection and Security Guards, ein syrisches Unternehmen, das für Russland arbeitete, regelmäßig Stellen als Wächter für Ölanlagen an. Im Gegenzug erhielten die Bewerber angenehme Arbeitszeiten, eine Sicherheitskarte und eine Normalisierung des rechtlichen Status derjenigen, die ihren Pflichtdienst nicht abgeleistet hatten (Jusoor 1.10.2024). Der Vertrauensanwalt der österreichischen Botschaft in Syrien gab an, dass der Dienst in einer regierungsnahen Miliz nicht als Wehrdienstzeit anerkannt wurde. Die regierungsnahen Milizen bestanden zu fast 50 % aus Reservisten. Bei der von Russland angeführten 5. Brigade beispielsweise bekamen die Soldaten 800 US-Dollar als Gehalt (VA der ÖB Damaskus 22.9.2024).
Amnestien
Am 22.9.2024 wurde das Präsidialdekret Nr. 27 erlassen, das eine Amnestie für Verbrechen, die vor diesem Datum begangen wurden, ermöglichte, darunter auch für Fahnenflucht nach innen und außen, wie in den Artikeln 100 und 101 des Militärstrafgesetzbuches definiert. Wie bei früheren Dekreten waren jedoch Personen, die untergetaucht oder auf der Flucht waren, von diesem Dekret ausgeschlossen, es sei denn, sie stellten sich innerhalb von drei Monaten (bei interner Fahnenflucht) oder vier Monaten (bei externer Fahnenflucht). Das Dekret nahm jedoch die Artikel 102 und 103 des Militärstrafgesetzbuches aus, die sich mit „Überlaufen zum Feind“ und „Verschwörung zum Überlaufen“ befassten und beide mit dem Tod bestraft werden konnten. Das Regime stufte Militärangehörige, die übergelaufen waren, um sich den Oppositionskräften anzuschließen, nach diesen Artikeln ein. Darüber hinaus fielen Artikel wie 137 bis 150, die lange Haftstrafen oder die Todesstrafe vorsahen, nicht in den Geltungsbereich dieser Amnestie. In der Praxis waren Personen, die von Sicherheitsbehörden gesucht wurden, von den Amnestien ausgeschlossen, da diese Behörden außerhalb der gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Aufsicht agierten. Staatsanwälte besuchten keine Sicherheitsabteilungen, um festzustellen, ob Inhaftierte für eine Amnestie in Frage kamen, und beschränkten ihre Aufsicht auf offizielle Gefängnisse und Haftanstalten (OSS 5.11.2024).
Quellen
DIS - Danish Immigration Service [Denmark] (4.2023): Syria - The Special Forces and the elite units, https://us.dk/media/10582/syria-the-special-forces-and-the-elite-units_april_2023.pdf, Zugriff 5.8.2024
Enab - Enab Baladi (2.8.2024): New legislative decree lowers military service age in Syria to 38, https://english.enabbaladi.net/archives/2024/08/new-legislative-decree-lowers-military-service-age-in-syria-to-38, Zugriff 6.9.2024
Enab - Enab Baladi (28.11.2023): "الدفاع السورية" تعسكر المجتمع بمغريات "عقود التطوع" [„Syrische Verteidigung“ militarisiert die Gesellschaft mit „Freiwilligenverträgen“], https://www.enabbaladi.net/675669/الدفاع-السورية-تعسكر-المجتمع-بمغريات, Zugriff 6.9.2024
Jusoor - Jusoor for Studies (1.10.2024): Regime Mulls Shift to Voluntary Army Enlistment, https://jusoor.co/en/details/regime-mulls-shift-to-voluntary-army-enlistment, Zugriff 18.10.2024
ÖB Damaskus - Österreichische Botschaft Damaskus [Österreich] (2023): Asylländerbericht 2023 - Syrien
OrthoPatSYR - Patriarch der Syrischen Orthodoxen Kirche in Damaskus (22.9.2024): FFM Syrien 2024 - Gespräch mit Patriarch der Syrischen Orthodoxen Kirche in Damaskus, Protokoll [liegt in der Staatendokumentation auf]
OSS - Omran Center for Strategic Studies (5.11.2024): Syrian Amnesty Decree 27: Old Policy, No Progress, https://omranstudies.org/index.php/publications/articles/syrian-amnesty-decree-27-old-policy,-no-progress.html, Zugriff 11.11.2024
PoS - Parliament of Syria [Syrien] (12.5.2007): المرسوم التشريعي 30 لعام 2007 قانون خدمة العلم [Gesetzesdekret Nr. 30 von 2007 Wehrdienstgesetz], http://parliament.gov.sy/arabic/index.php?node=201 nid=4921, Zugriff 15.11.2024
SANA - Syrian Arab News Agecny (1.8.2024): الرئيس الأسد يصدر مرسوماً تشريعياً بتعديل المادة (26) من قانون خدمة العلم [Präsident al-Assad erlässt ein Gesetzesdekret zur Änderung von Artikel 26 des Flaggendienstgesetzes], https://sana.sy/?p=2121015, Zugriff 6.9.2024
SeG - Syrian E-Government [Syrien] (8.11.2020): المرسوم التشريعي رقم 31 لعام 2020 القاضي بتعديل بعض مواد المرسوم التشريعي رقم 30 تاريخ 3-5-2007 وتعديلاته المتضمن قانون خدمة العلم [Gesetzesdekret Nr. 31 aus dem Jahr 2020 zur Änderung einiger Artikel des Gesetzesdekrets Nr. 30 aus dem Jahr 3-5-2007, in der geänderten Fassung, das das Gesetz über den Wehrdienst enthält], https://egov.sy/law/ar/342/0/ المرسوم التشريعي رقم 31 لعام 2020 القاضي بتعديل بعض مواد المرسوم التشريعي رقم 30 تاريخ 3-5-2007 وتعديلاته المتضمن قانون خدمة العلم-.html, Zugriff 15.11.2024
SeG - Syrian E-Government [Syrien] (24.2.2012): Syrian Constitution, https://egov.sy/page/en/137/0/Constitution.html, Zugriff 25.6.2024
SO - Syrian Observer, The (12.8.2024): Reshaping Syrias Military: The Strategic Evolution of Reserve Service under the Assad Regime, https://syrianobserver.com/uncategorized/reshaping-syrias-military-the-strategic-evolution-of-reserve-service-under-the-assad-regime.html, Zugriff 15.11.2024
USDOS - United States Department of State [USA] (30.6.2024): 2023 Report on International Religious Freedom: Syria, https://www.ecoi.net/en/document/2111572.html, Zugriff 12.8.2024
VA der ÖB Damaskus - Vertrauensanwalt der Österreichischen Botschaft Damaskus (22.9.2024): FFM Syrien 2024 - Gespräch mit dem Vertrauensanwalt der ÖB Damaskus, Protokoll [liegt in der Staatendokumentation auf]
10 Allgemeine Menschenrechtslage - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad Regimes (seit 8.12.2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 22:36
[Informationen zur Menschenrechtslage in Syrien sind derzeit schwer zu überblicken und teils sehr widersprüchlich. Im Folgenden wird der aktuelle Stand dargelegt, wie er sich aus öffentlich zugänglichen Quellen ergibt. Teilweise werden Falschinformationen, insbesondere auf Social Media Kanälen verbreitet, die in weiterer Folge auch Eingang in andere Berichte finden. Die Menschenrechtslage ist von Falschinformationen besonders betroffen. Die Vorgehensweise der Recherche und Ausarbeitung der vorliegenden Länderinformation entspricht den in der Methodologie der Staatendokumentation festgeschriebenen Standards. Weder wird ein Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit der vorliegenden Informationen erhoben. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Human Rights Watch konstatiert, dass nicht-staatliche bewaffnete Gruppierungen in Syrien, darunter Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) und Gruppierungen der Syrischen Nationalarmee (Syrian National Army - SNA), die am 27.11.2024 die Offensive starteten, die nach zwölf Tagen die syrische Regierung stürzte, im Jahr 2024 für Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen verantwortlich waren (HRW 16.1.2025). Die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte (SOHR) befürchtet eine Rückkehr zu einer "dunklen Ära", weil die Verhaftungen und Hinrichtungen angesichts der sich verschlechternden Sicherheitslage zunehmen (SOHR 2.2.2025). Das Syrian Network for Human Rights (SNHR) dokumentierte im Jänner 2025 129 Fälle von willkürlichen Verhaftungen durch die Übergangsregierung (SNHR 4.2.2025b) und im Februar 2025 21 Fälle (SNHR 3.3.2025).
Der Übergang von dem Regime unter Bashar al-Assad zur Interimsregierung unter der Führung der Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) soll relativ reibungslos verlaufen sein. Berichte über Vergeltungsmaßnahmen, Rachemorde und religiös motivierte Gewalttaten waren minimal. Plünderungen und Zerstörungen konnten schnell unter Kontrolle gebracht werden, die aufständischen Kämpfer wurden diszipliniert (AP 15.12.2024b). Es gab keine größeren Massaker oder Rachekampagnen (DW 12.12.2024).
Seit die Rebellengruppierungen am 5.12.2024 die Kontrolle über das Gouvernement Hama übernommen haben, hat das Syrian Network for Human Rights (SNHR) eine Reihe von Verstößen dokumentiert, darunter außergerichtliche Tötungen, Zerstörung von Häusern und Angriffe auf öffentliches und privates Eigentum (SNHR 19.12.2024). Mitte Jänner 2025 nahm die Welle von Selbstjustiz-Angriffen auf ehemalige Mitarbeiter des Regimes zu. Menschen wurden zu Opfern von Attentaten und Ausschreitungen des Mobs. Während einige der Betroffenen Personen sind, deren Beteiligung an den Misshandlungen der Zivilbevölkerung durch das Regime nach 2011 gut dokumentiert ist, waren an anderen Vorfällen kürzlich versöhnte ehemalige Mitglieder des Regimes, Wehrpflichtige mit niedrigem Rang und scheinbar zufällig ausgewählte junge Männer aus der Gemeinschaft der Alawiten betroffen (Etana 17.1.2025). Es werden Rachemorde durch bewaffnete Gruppierungen durchgeführt, von denen einige behaupten, dass diese mit der Abteilung für militärische Operationen verbunden wären [Informationen zur militärischen Operationsabteilung finden sich im Kapitel Sicherheitsbehörden - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)]. Sie zielen aus politischen bzw. konfessionellen Motiven auf Zivilisten ab (SOHR 26.1.2025). Die Provinzen Hama und Homs waren von diesen Entwicklungen am stärksten betroffen, da sie zum Schauplatz häufiger Konfrontationen wurden. In den Küstengebieten wie Latakia und Tartus kam es zu einer Verschlechterung der Sicherheitslage und zu einer Zunahme an Morden und Hinrichtungen [Diese Provinzen stellten das Kernland des Assad-Regimes dar und wurden in den Bürgerkriegsjahren weitgehend von Kampfhandlungen verschont. Anm.]. Am 11.1.2025 zählte die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte (SOHR) seit 8.12.2024 80 Fälle von Tötungen, darunter Hinrichtungen vor Ort, bei denen 157 Menschen getötet wurden, unter den Getöteten waren Frauen und Kinder (SOHR 11.1.2025). Insbesondere in den Regionen Hama und Homs, sowie in den Küstengebieten Latakia und Tartus kam es zu willkürlichen Tötungen und Hinrichtungen vor Ort (SOHR 3.1.2025). Nach Berichten von lokalen Aktivisten und Augenzeugen war die Gruppierung Ansar at-Tawhid [Informationen zu dieser Gruppierung sind dem Kapitel Sicherheitsbehörden - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) zu entnehmen. Anm.] an einem großen Teil dieser Verstöße beteiligt, zusätzlich zu anderen Gruppierungen, die nicht genau identifiziert werden konnten (SNHR 19.12.2024). Mindestens 124 Menschen wurden bei einer Reihe von gewalttätigen Zwischenfällen zwischen 8.12.2024 und 8.1.2025 getötet, darunter bei Racheakten, Vandalismus, Morden und Hinrichtungen in den Provinzen Homs und Hama sowie in den syrischen Küstenstädten. Berichten zufolge wurde ein erheblicher Teil der Gewalt durch die Verbreitung von Videos mit Falschmeldungen in den sozialen Medien ausgelöst, deren Ziel es war, die sektiererischen Spannungen zu verschärfen (MAITIC 9.1.2025). Wegen eines unbestätigten Angriffs auf einen alawitischen Schrein wurde im Dezember 2024 eine Welle von Protesten unter der alawitischen Gemeinschaft in Homs, Latakia, Tartus und Teilen von Damaskus ausgelöst. Die Proteste führten zu Militäroperationen des neuen syrischen Sicherheitsapparats, um ehemalige Kämpfer des Regimes zu vertreiben (AlMon 11.1.2025). Dem Middle East Institute zufolge ist eines der dringendsten Probleme nicht sektiererisch motivierte Angriffe [Informationen zu Übergriffen auf Minderheiten finden sich im Kapitel Ethnische und religiöse Minderheiten - Entwicklungen seit dem Sturz des al-Assad-Regimes (seit 8.12.2024).], sondern vielmehr der undurchsichtige Prozess der gezielten Verfolgung von Männern, die in den Streitkräften des Regimes gedient haben. Im Allgemeinen richten sich die Übergriffe der Sicherheitskräfte gegen Männer, von denen angenommen wird, dass sie Verbrechen begangen haben (unabhängig davon, ob dies bewiesen ist oder nicht), und nicht gegen irgendwelche Alawiten, denen die Soldaten zufällig begegnen. Die Fälle, die die größte Angst geschürt haben, sind die Entführungen und Hinrichtungen von ehemaligen Mitgliedern des Regimes (MEI 21.1.2025). France 24 zufolge zeigen Berichte und Videos in den sozialen Medien in Syrien, dass Vergeltungsmorde begonnen haben (FR24 13.12.2024). Es kursierten Bilder von Regierungsbeamten des ehemaligen Regimes, die unter Gewaltanwendung durch die Straßen geschleift wurden (PBS 16.12.2024). Seit der Machtübernahme durch die neue Regierung haben die Sicherheitsbehörden eine Reihe von Sicherheitskampagnen durchgeführt, die darauf abzielen, die „Überbleibsel des früheren Regimes“ zu verfolgen. Hunderte von Menschen, die ihren Status bei den neuen Behörden nicht geregelt haben, wurden verhaftet. Anwohner und Organisationen haben von Misshandlungen berichtet, darunter die Beschlagnahmung von Häusern und Hinrichtungen vor Ort (AAA 2.2.2025). Bei einer Sicherheitskampagne in Homs gegen Regimeunterstützer im Jänner 2025 kam es zur Festnahme einer Reihe von Männern, darunter auch Zivilisten, denen Verstöße im Zusammenhang mit der inoffiziellen Beschlagnahme von Fahrzeugen nachgewiesen wurden. Die meisten Elemente der Abteilung für Militärische Operationen waren diszipliniert, mit Ausnahme einiger von offizieller Seite als Einzelfälle bezeichneten Vorfällen, wie das Zerbrechen von Musikinstrumenten und Wasserpfeifen sowie von Flaschen mit alkoholischen Getränken und die Beschädigung des Inhalts einiger Häuser. Einige Häftlinge wurden zu erniedrigenden Handlungen gezwungen, wie dem Imitieren von Tiergeräuschen, und sie wurden beleidigt und mit sektiererischen Phrasen beschimpft (Enab 6.1.2025). Auch in Damaskus kam es am 8.1.2025 zu Razzien durch die neuen Sicherheitsbehörden. Sie folgten auf eine dreiwöchige Kampagne im alawitischen Kernland an der Küste (National 8.1.2025). Die Civil Peace Group, eine zivilgesellschaftliche Gruppe, stellte den Tod von zehn Personen, die bei Sicherheitskampagnen und Razzien festgenommen worden waren, in den Gefängnissen der Abteilung für Militärische Operationen im Zeitraum vom 28.1 bis 1.2.2025 in verschiedenen Teilen von Homs fest (AAA 2.2.2025). Lokale bewaffnete Gruppen, die unter dem Kommando der Abteilung für Militärische Operationen operieren, führten Racheaktionen, schwere Übergriffe und willkürliche Verhaftungen durch, wobei sie Dutzende von Menschen ins Visier nahmen, sie demütigten und erniedrigten sowie religiöse Symbole angriffen (SOHR 28.1.2025). Die neue Regierung reagierte auf die Vorwürfe von Menschenrechtsaktivisten mit Festnahmen von Dutzenden Mitgliedern örtlicher bewaffneter Gruppen, die unter der Kontrolle der neuen Machthaber stünden, wegen ihrer Beteiligung an den "Sicherheitseinsätzen" in der Region Homs (Spiegel 27.1.2025). Zuvor hatten die neuen Machthaber Mitglieder einer "kriminellen Gruppe" beschuldigt, sich während eines Sicherheitseinsatzes als "Angehörige der Sicherheitsdienste" ausgegeben zu haben (Zeit Online 27.1.2025). Ein Überfall auf eine syrische Sicherheitspatrouille durch militante Anhänger des gestürzten Staatschefs Bashar al-Assad eskalierte am 6.3.2025 zu Zusammenstößen, bei denen innerhalb von vier Tagen mehr als 1.000 Menschen getötet wurden (SOHR 10.3.2025a). Bewaffnete Männer, die der syrischen Regierung treu ergeben sind, führten Hinrichtungen vor Ort durch und sprachen von einer Säuberung des Landes, wie Augenzeugen und Videos belegen. Sie lieferten ein grausames Bild eines harten Vorgehens gegen die Überreste des ehemaligen Assad-Regimes, das in gemeinschaftliche Morde ausartete (CNN 9.3.2025). Menschenrechtsberichten zufolge waren von der Türkei unterstützte Gruppierungen an „systematischen ethnischen Säuberungsaktionen“ und groß angelegten „Massakern“ gegen Zivilisten in Baniyas, Tartus und Latakia beteiligt, bei denen Hunderte von Menschen, darunter auch Frauen und Kinder, getötet wurden (LebDeb 10.3.2025). Mitglieder des Verteidigungsministeriums und die sie unterstützenden Kräfte haben Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen begangen, ohne dass sie rechtliche Konsequenzen fürchten müssen. Insgesamt wurden 1.093 Todesopfer verzeichnet (SOHR 11.3.2025). Dem Leiter der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte zufolge wurden 745 alawitische Zivilisten aus konfessionellen Gründen getötet, wobei er betonte, dass sie nicht an den Kämpfen beteiligt waren oder mit dem Regime in Verbindung standen (Sky News 9.3.2025a). Des Weiteren gibt er an, dass in einigen Gebieten Zivilisten abgeschlachtet wurden, während andere durch Erschießungskommandos hingerichtet wurden (AlHurra 9.3.2025), wie in den Stadtvierteln Baniyas und al-Qusour im Gouvernement Tartus, wo 92 Bürger durch ein Erschießungskommando des Ministeriums für Verteidigung und innere Sicherheit hingerichtet wurden (SOHR 10.3.2025e). Die meisten der von Regierungstruppen getöteten Zivilisten waren Alawiten, aber auch einige Christen wurden als tot bestätigt. Unter den getöteten Aufständischen des ehemaligen Regimes befanden sich Sunniten, Alawiten und Christen (TWI 10.3.2025). In den Städten im Gebiet zwischen Baniyas und Qadmous kam es zu Massentötungen, darunter auch von Kindern und älteren Menschen (AlHurra 9.3.2025). Zehntausende Häuser wurden laut Aussage des Leiters der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte (SOHR) geplündert und niedergebrannt (Sky News 9.3.2025a). [Derails zu den Vorfällen finden sich im Kapitel Sicherheitslage - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024). Hintergrundinformationen zu den Tätergruppierungen finden sich im Kapitel Sicherheitsbehörden - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)] Der UN-Sondergesandte Geir Pedersen sprach über Berichte von Menschen, die im Kreuzfeuer getötet wurden, und schwere Misshandlungen in der Haft. Pedersen prangerte Entführungen, Plünderungen, Beschlagnahmungen von Eigentum und Zwangsräumungen von Familien aus staatlichen Wohnungen an. Er forderte alle bewaffneten Akteure dazu auf, diese Art von Aktionen zu stoppen, ihre Zusicherungen mit konkreten Maßnahmen zu untermauern, und an einem umfassenden Rahmen für eine Übergangsjustiz zu arbeiten (AJ 13.2.2025b).
Der Exekutivdirektor der Organisation Christians for Democracy, stimmt der Rechtfertigung der neuen syrischen Regierung zu, dass das, was geschieht, nicht die Politik der Übergangsregierung widerspiegelt. Er hat die Verstöße in zwei Kategorien eingeteilt: Verbrechen und Übergriffe, die von Einzelpersonen mit der Absicht begangen werden, sich an bestimmten Personen oder an denen, die mit dem früheren Regime kollaboriert haben, zu rächen, und Übergriffe, die von einigen extremistischen Gruppierungen begangen werden, die mit der von der neuen Regierung in Damaskus beschlossenen Politik nicht einverstanden sind. Die Übergangsregierung zieht diejenigen zur Rechenschaft, die nachweislich an Übergriffen gegen Zivilisten beteiligt waren (SOHR 2.2.2025).
Die syrische Übergangsregierung unter ash-Shara' hat zugesagt, dass die Verantwortlichen für Gewalttaten gegen Syrer durch das gestürzte Assad-Regime zur Rechenschaft gezogen werden. Der Weg dorthin ist jedoch schwierig, da die Zahl der Opfer nicht genau bekannt ist und die Täter noch nicht identifiziert werden konnten (BBC 13.12.2024). Die HTS möchte die an staatlicher Folter beteiligten Ex-Offiziere auflisten und sie als Kriegsverbrecher zur Rechenschaft ziehen. Dafür setzte sie sogar eine Belohnung aus, für Informationen über ranghohe Offiziere von Armee und Sicherheitsbehörden, die an Kriegsverbrechen beteiligt waren (FAZ 10.12.2024). [Details zur Aufarbeitung von Kriegsverbrechen, Menschenrechtsverletzungen etc. unter dem Assad-Regime finden sich im Kapitel Rechtsschutz / Justizwesen - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024).]
Die von der Türkei unterstützten Gruppierungen plünderten nach der Eroberung von Manbij das Eigentum von kurdischen Bürgern und führten identitätsbezogene Tötungen durch. Sie führten Racheaktionen durch, brannten Häuser nieder und demütigten Kurden (SOHR 9.12.2024; vgl. ISW 16.12.2024). Eine Mitarbeiterin von Human Rights Watch erklärte, dass die Syrische Nationale Armee (Syrian National Army - SNA) und die türkischen Streitkräfte ein klares und beunruhigendes Muster rechtswidriger Angriffe auf Zivilisten und zivile Objekte gezeigt haben und diese sogar zu feiern scheinen. Die türkischen Streitkräfte und die SNA haben eine schlechte Menschenrechtsbilanz in den von der Türkei besetzten Gebieten Nordsyriens. Human Rights Watch hat festgestellt, dass SNA-Gruppierungen und andere Gruppierungen, darunter Mitglieder der türkischen Streitkräfte und Geheimdienste, Menschen, darunter auch Kinder, entführt, rechtswidrig festgenommen und inhaftiert haben, sexuelle Gewalt und Folter mit geringer Rechenschaftspflicht begangen haben und sich an Plünderungen, Diebstahl von Land und Wohnraum sowie Erpressung beteiligt haben (HRW 30.1.2025). In den letzten Jahren sollen SNA-Kämpfer schwere Menschenrechtsverletzungen gegen kurdische Gemeinden in 'Afrin und im Umland von Aleppo begangen haben. Sie wurden beschuldigt, willkürliche Verhaftungen, Inhaftierungen ohne Kontakt zur Außenwelt, Entführungen und Folter begangen zu haben. Während der Offensive "Abschreckung der Aggression" hat HTS mehrere Kämpfer von SNA-Gruppen nördlich von Aleppo im Stadtviertel Sheikh Maqsoud festgenommen und sie beschuldigt, kurdische Zivilisten ausgeraubt und verletzt zu haben, so ein Experte (MEE 7.12.2024). Die United Nations Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic berichtete weiterhin von Verhaftungen, Gewalt und finanzieller Erpressung durch die Militärpolizei der Syrischen Nationalarmee (SNA) und bestimmter Gruppierungen, insbesondere der Sultan-Suleiman-Shah Division und der Sultan-Murad-Division (UNHRC 12.8.2024) [Weitere Informationen zu den Gruppierungen finden sich im Kapitel Sicherheitsbehörden - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)]. SNHR dokumentierte im Jänner 2025 41 Fälle von willkürlichen Verhaftungen durch Gruppierungen der SNA (SNHR 4.2.2025b) und im Februar 2025 34 Fälle, darunter eine Frau (SNHR 3.3.2025). Menschenrechtsberichten zufolge waren es auch zwei von der Türkei unterstütze Gruppierungen, die Anfang März 2025 an „systematischen ethnischen Säuberungsaktionen“ und groß angelegten „Massakern“ gegen Zivilisten in Banyas, Tartus und Latakia beteiligt waren, bei denen Hunderte von Menschen, darunter auch Frauen und Kinder, getötet wurden (LebDeb 10.3.2025). [Details zu diesen Vorfällen sind dem Kapitel Sicherheitslage - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) zu entnehmen.]
Nach al-Assads Sturz am 8.12.2024 sind einem französisch-syrischen Schriftsteller sowie syrischen Künstlern zufolge neue Formen der Zensur entstanden. Die Äußerung von nicht-islamischen Überzeugungen ist in Syrien zu einer ernsthaften Herausforderung geworden. Die syrischen Behörden haben ein neues Gesetz erlassen, das eine einjährige Gefängnisstrafe für jeden vorsieht, der das „Verbrechen der Gotteslästerung“ begeht. Die Angst vor Meinungsäußerung ist im öffentlichen Raum immer noch spürbar. Wenn Themen wie romantische Beziehungen, Säkularismus, Meinungsfreiheit und vor allem Religion diskutiert werden, vergewissern sich die Sprecher, ob kein HTS-Mitglied in der Nähe ist (MC Dawliya 29.1.2025). Am 26.12.2024 erließ das Informationsministerium ein Verbot der Veröffentlichung oder Verbreitung „jeglicher Inhalte oder Informationen mit sektiererischem Charakter, die darauf abzielen, Spaltung und Diskriminierung zu fördern“ (FR24 26.12.2024b).
Quellen
AAA - Asharq Al-Awsat (2.2.2025): سوريا: فتح تحقيق في وفاة عنصر دفاع وطني سابق داخل مركز احتجاز [Syrien: Ermittlungen zum Tod eines ehemaligen Offiziers der Nationalen Verteidigung in einem Gefangenenlager eingeleitet], https://aawsat.com/العالم-العربي/المشرق-العربي/5107422-سوريا-فتح-تحقيق-في-وفاة-عنصر-دفاع-وطني-سابق-داخل-مركز-احتجاز, Zugriff 3.2.2025
AJ - Al Jazeera (13.2.2025b): الشيباني يحضر اجتماع باريس وتحذير أممي من "حملات الانتقام" بسوريا [Al-Shaibani nimmt an Pariser Konferenz teil, während die UN vor „Rachefeldzügen“ in Syrien warnt], https://www.aljazeera.net/news/2025/2/13/الشيباني-يحضر-اجتماع-باريس-وتحذير, Zugriff 13.2.2025
AlHurra - Al-Hurra (9.3.2025): تعليق أميركي على "المجازر ضد الأقليات" في سوريا [US-Kommentare zu „Massakern gegen Minderheiten“ in Syrien], https://www.alhurra.com/syria/2025/03/10/حققت-أهدافها-وزارة-الدفاع-السورية-تعلن-انتهاء-العملية-العسكرية-في-الساحل, Zugriff 10.3.2025
AlMon - Al Monitor (11.1.2025): As sectarian tensions rise, what future awaits Syria’s Alawite community?, https://www.al-monitor.com/originals/2025/01/sectarian-tensions-rise-what-future-awaits-syrias-alawite-community, Zugriff 15.1.2025 [Login erforderlich]
AP - Associated Press (15.12.2024b): Rebels aim for normalcy, Syrians vow not to be silent again, https://apnews.com/article/syria-week-one-transitional-government-c06673aa3317a194619710948264cdf1, Zugriff 16.12.2024
BBC - British Broadcasting Corporation (13.12.2024): "المحاسبة والقصاص" أبرز مطالب أسر ضحايا سجون نظام الأسد في سوريا [„Verantwortlichkeit und Vergeltung“ sind die Hauptforderungen der Familien der Opfer der Gefängnisse des Assad-Regimes in Syrien], https://www.bbc.com/arabic/articles/cge9n3vd1p0o, Zugriff 16.12.2024
CNN - Cable News Network (9.3.2025): Syrian government loyalists accused of executing civilians as violence erupts, https://edition.cnn.com/2025/03/09/middleeast/syria-executions-violence-assad-alawite-intl/index.html, Zugriff 10.3.2025
DW - Deutsche Welle (12.12.2024): Is the ’Islamic State’ a threat to Syria’s political future?, https://www.dw.com/en/is-islamic-state-a-threat-to-syrias-political-future/a-71016760, Zugriff 17.12.2024
Enab - Enab Baladi (6.1.2025): Details of security campaign against "war criminals" in Homs, https://english.enabbaladi.net/archives/2025/01/details-of-security-campaign-against-war-criminals-in-homs, Zugriff 14.1.2025
Etana - Etana Syria (17.1.2025): Syria Update #14 - 17 January 2025, https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/syria-update-14-17-january-2025, Zugriff 29.1.2025
FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung (10.12.2024): Liveticker Syrien: Aktivisten: Keine weiteren Häftlinge mehr in Assads Schlachthaus, https://www.faz.net/aktuell/politik/krieg-in-nahost/liveticker-syrien-aktivisten-keine-weiteren-haeftlinge-mehr-in-assads-schlachthaus-110161060.html, Zugriff 16.12.2024
FR24 - France 24 (26.12.2024b): Syria’s new rulers arrest official behind Saydnaya death penalties, https://www.france24.com/en/middle-east/20241226-syria-new-rulers-arrest-key-military-official-behind-saydnaya-death-penalties-assad, Zugriff 7.1.2025
FR24 - France 24 (13.12.2024): Fears mount for Syrias minorities as video emerges showing rebel fighters executing suspects, https://observers.france24.com/en/middle-east/20241213-hts-syria-arbitrary-executions-minority-fear, Zugriff 16.12.2024
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MAITIC - Meir Amit Intelligence and Terrorism Infomation Center (9.1.2025): Spotlight on Syria (Following the Toppling of the Syrian Regime) January 1 – 8, 2025, https://www.terrorism-info.org.il/app/uploads/2025/01/E_005_25.pdf, Zugriff 14.1.2025
MC Dawliya - Monte Carlo Dawliya (29.1.2025): ثقل الرقابة الإسلامية في سوريا الجديدة: "تحررت من الأسد لكنها لم تصبح دولة حرة" [Das Gewicht der islamischen Kontrolle im neuen Syrien: „Frei von Assad, aber kein freies Land“], https://www.mc-doualiya.com/الشرق-الأوسط/20250129-ثقل-الرقابة-الإسلامية-في-سوريا-الجديدة-تحررت-من-الأسد-لكنها-لم-تصبح-دولة-حرة, Zugriff 30.1.2025
MEE - Middle East Eye (7.12.2024): The Syrian National Army: Rebels, thugs or Turkish proxies?, https://www.middleeasteye.net/news/who-are-syrian-national-army, Zugriff 13.3.2025
MEI - Middle East Institute (21.1.2025): Security in Alawite regions in post-Assad Syria, https://www.mei.edu/publications/security-alawite-regions-post-assad-syria, Zugriff 30.1.2025
National - National, The (8.1.2025): Hunt for Syrian regime remnants expands to new areas outside Al Assad strongholds, https://www.thenationalnews.com/news/mena/2025/01/08/hunt-for-syrian-regime-remnants-expands-to-sunni-cities-after-alawite-heartland-sweep, Zugriff 14.1.2025
PBS - Public Broadcasting Service (16.12.2024): Syria’s rebel leaders face critical decisions as they chart new path for the country, https://www.pbs.org/newshour/show/syrias-rebel-leaders-face-critical-decisions-as-they-chart-new-path-for-the-country, Zugriff 18.12.2024
Sky News - Sky News (9.3.2025a): مجزرة مروعة في الساحل السوري.. مئات الضحايا والمنازل تحترق [Ein grausames Massaker an der syrischen Küste Hunderte von Opfern und brennende Häuser], https://www.skynewsarabia.com/middle-east/1782557-مجزرة-مروعة-الساحل-السوري-مئات-الضحايا-والمنازل-تحترق, Zugriff 10.3.2025
SNHR - Syrian Network for Human Rights (3.3.2025): At least 216 Arbitrary Detentions Recorded in Syria in February 2025, https://snhr.org/blog/2025/03/03/at-least-216-arbitrary-detentions-recorded-in-syria-in-february-2025, Zugriff 13.3.2025
SNHR - Syrian Network for Human Rights (4.2.2025b): At least 229 Arbitrary Detentions Documented in January 202, https://snhr.org/blog/2025/02/04/at-least-229-arbitrary-detentions-documented-in-january-2025, Zugriff 13.3.2025
SNHR - Syrian Network for Human Rights (19.12.2024): SNHR Condemns the Attack on Hama’s Greek Orthodox Archdiocese by an ‘Armed Group’, and Calls on the Current Transitional Authorities to Ensure Accountability, https://snhr.org/blog/2024/12/19/snhr-condemns-the-attack-on-hamas-greek-orthodox-archdiocese-by-an-armed-group-and-calls-on-the-current-transitional-authorities-to-ensure-accountability, Zugriff 20.12.2024
SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (11.3.2025): رغم الهدوء النسبي بالعمليات الانتقامية في الساحل وجباله.. 44 مجزرة طائفية راح ضحيتها 1093 مواطن دون رادع - المرصد السوري لحقوق الإنسان [Trotz einer relativen Flaute bei den Repressalien in der Sahelzone und in den Bergen 44 sektiererische Massaker, bei denen 1.093 Zivilisten getötet wurden, unkontrolliert], https://www.syriahr.com/رغم-الهدوء-النسبي-بالعمليات-الانتقام/752704, Zugriff 12.3.2025
SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (10.3.2025a): أسوأ أعمال عنف في سوريا منذ شهور تعيد فتح جراح الحرب الأهلية - المرصد السوري لحقوق الإنسان [Die schlimmste Gewalt in Syrien seit Monaten reißt die Wunden des Bürgerkriegs wieder auf], https://www.syriahr.com/أسوأ-أعمال-عنف-في-سوريا-منذ-شهور-تعيد-فت/752511, Zugriff 10.3.2025
SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (10.3.2025e): 698 قتلوا وقضوا واستشهدوا في ظروف مختلفة في 9 آذار - المرصد السوري لحقوق الإنسان [698 Tote, Gefallene und Märtyrer unter verschiedenen Umständen am 9. März], https://www.syriahr.com/698-قتلوا-وقضوا-واستشهدوا-في-ظروف-مختلفة/752509, Zugriff 10.3.2025
SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (2.2.2025): في ظل الوضع الأمني المتدهور.. مخاوف من عودة سوريا إلى "عهد مظلم" - المرصد السوري لحقوق الإنسان [In Anbetracht der sich verschlechternden Sicherheitslage Befürchtung einer Rückkehr Syriens in eine 'dunkle Ära'], https://www.syriahr.com/في-ظل-الوضع-الأمني-المتدهور-مخاوف-من-ع/747788, Zugriff 3.2.2025
SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (28.1.2025): في أقل من أسبوع.. تصفية 46 مواطنا على يد مجموعات مسلحة محلية شاركت بالعمليات الأمنية في ريف حمص - المرصد السوري لحقوق الإنسان [In weniger als einer Woche 46 Zivilisten von lokalen bewaffneten Gruppen getötet, die an Sicherheitsoperationen im Umland von Homs teilnahmen], https://www.syriahr.com/في-أقل-من-أسبوع-تصفية-46-مواطنا-على-يد-مجم/747206, Zugriff 29.1.2025
SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (26.1.2025): في 91 عملية منذ بداية العام.. مقتل 190 شخصاً بينهم سيدات في عمليات انتقامية وتصفية في مناطق سورية مختلفة - المرصد السوري لحقوق الإنسان [In 91 Operationen seit Beginn des Jahres 190 Menschen, darunter Frauen, bei Repressalien und Liquidierungsaktionen in verschiedenen syrischen Regionen getötet], https://www.syriahr.com/في-91-عملية-منذ-بداية-العام-مقتل-190-شخصاً-ب/746994, Zugriff 30.1.2025
SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (11.1.2025): منذ سقوط النظام.. 157 ضحية في 80 جريمة قتل بالساحل السوري وحمص وحماة [Seit dem Sturz des Regimes 157 Opfer bei 80 Morden an der syrischen Küste, in Homs und Hama], https://www.syriahr.com/منذ-سقوط-النظام-157-ضحية-في-80-جريمة-قتل-بال/745089, Zugriff 14.1.2025
SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (3.1.2025): منذ سقوط نظام بشار الأسد.. المرصد السوري يوثق 60 جريمة قتل في الساحل السوري ومحافظتي حمص وحماة تسفر عن مقتل 112 شخصاً [Seit dem Sturz des Regimes von Bashar al-Assad Die Syrische Beobachtungsstelle dokumentiert 60 Morde an der syrischen Küste und in den Provinzen Homs und Hama, bei denen 112 Menschen getötet wurden], https://www.syriahr.com/منذ-سقوط-نظام-بشار-الأسد-المرصد-السوري/743774, Zugriff 14.1.2025
SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (9.12.2024): عمليات تصفية على الهوية في منبج.. الفصائل الموالية لتركيا تعفش ممتلكات الكرد وتهين أبناء الأحياء الكردية | المرصد السوري لحقوق الإنسان [Identitätsmorde in Manbij: Pro-türkische Gruppierungen plündern kurdisches Eigentum und demütigen Mitglieder kurdischer Stadtteile], https://www.syriahr.com/عمليات-تصفية-على-الهوية-في-منبج-الفصائ/740199, Zugriff 20.12.2024
Spiegel - Spiegel, Der (27.1.2025): Unter neuen islamistischen Herrschern: Aktivisten melden Dutzende willkürliche Hinrichtungen in Syrien, https://www.spiegel.de/ausland/syrien-aktivisten-melden-dutzende-willkuerliche-hinrichtungen-a-f3d28a1a-3b25-4675-bdf0-41b8b3b61072, Zugriff 29.1.2025
TWI - Washington Institute for Near East Policy, The (10.3.2025): Syrias Transitional Honeymoon Is Over After Massacres and Disinformation, https://www.washingtoninstitute.org/policy-analysis/syrias-transitional-honeymoon-over-after-massacres-and-disinformation, Zugriff 11.3.2025
UNHRC - United Nations Human Rights Council (12.8.2024): Report of the Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic - 12 August 2024, https://docs.un.org/en/A/HRC/57/86, Zugriff 13.3.2025
Zeit Online - Zeit Online (27.1.2025): Syrien: Aktivisten melden willkürliche Hinrichtungen in Syrien, https://www.zeit.de/politik/ausland/2025-01/syrien-hinrichtungen-beamte-baschar-al-assad, Zugriff 29.1.2025
10.1 Allgemeine Menschenrechtslage in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Region Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Letzte Änderung 2025-05-08 14:37
[Im vorliegenden Dokument wurde auf die allgemeine Lage nach dem Umbruch am 8.12.2024 fokussiert. Die Lage in von den Kurden dominierten Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF – Demokratische Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) hat sich bisher nicht wesentlich verändert und wurde daher aufgrund zeitlicher, personeller und finanzieller Ressourcen nicht in der gewohnten Tiefe bearbeitet. Für Fragestellungen dazu, bitten wir auf die Vorversion der Länderinformation zurückzugreifen bzw. uns mittels einer Anfrage zu kontaktieren. Die Einarbeitung aktueller Quellen und Informationen zur Lage in der DAANES wird zeitnah mittels Aktualisierung erfolgen. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Teile der Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF) sollen sich an Menschenrechtsverletzungen beteiligt haben, darunter Angriffe auf Wohngebiete, körperliche Misshandlung, ungerechtfertigte Inhaftierungen, Rekrutierung oder Einsatz von Kindersoldaten, Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie Zerstörung und Abriss von Häusern. Die SDF untersuchten einige Vorwürfe gegen ihre Streitkräfte und verhängten Strafen gegen einige Mitglieder wegen Menschenrechtsverletzungen, aber es lagen keine Statistiken vor. Die SDF und andere Oppositionsgruppen belegten Menschenrechtsorganisationen gelegentlich mit Einschränkungen oder schikanierten einzelne Aktivisten. In einigen Fällen wurden sie sogar inhaftiert (USDOS 22.4.2024). Die inneren Sicherheitskräfte (Assayish) und die Anti-Terror-Einheiten (Yekîneyên Antî Teror - YAT), die beide der DAANES angehören, haben an zahlreichen Orten im Nordosten willkürliche Verhaftungen vorgenommen (FES 1.4.2024).
Im Oktober 2023 begann die Türkei mit über Monate anhaltenden Luftangriffen in Nord-Ostsyrien als Vergeltung für einen Terroranschlag in Ankara, der durch die Kurdische Arbeiterpartei (Partiya Karkerên Kurdistanê - PKK) begangen worden sein soll. Dabei wurde zivile Infrastruktur zerstört und Zivilisten getötet. Mehr als eine Million Menschen waren in der Folge ohne Wasserzugang (NH 21.2.2024).
Religionsfreiheit
Das Recht auf Glaubensfreiheit ist in der Demokratischen Autonomen Region Nord- und Ostsyrien (DAANES) im Gesellschaftsvertrag festgeschrieben. Artikel 40 legt fest, dass jeder Mensch Glaubens-, Gewissens-, Gedanken- und Meinungsfreiheit hat. Im Artikel 49 wird festgehalten, dass niemand diskriminiert, beleidigt oder ausgeschlossen werden darf aufgrund von Unterschieden in Hautfarbe, Geschlecht, Rasse, Religion, Glaube oder Konfession. Die jesidische Religion ist im Gesellschaftsvertrag in einem eigenen Artikel als unabhängige Religion deklariert (RIC 14.12.2023). Des Weiteren gibt die Vertretung der DAANES in Deutschland auf ihrer Homepage an, dass die DAANES den religiösen, kulturellen und ethnischen Pluralismus durch politische und kulturelle Rechte schützen würde, und führt als Beispiele den speziellen Schutz für christliches Eigentum an, damit Christen nach dem Sieg über den Islamischen Staat (IS) in die Region zurückkehren können (DAANES DEU o.D.).
Die SDF führten Missionen zur Lokalisierung und Rettung von jesidischen Frauen und Mädchen durch, die der IS im Rahmen seines Völkermords von 2014 aus dem Irak entführt hatte. Fast 2.700 Frauen und Mädchen blieben vermisst, wobei eine unbekannte Zahl vermutlich noch in syrischen Gefangenenlagern und IS-Enklaven festgehalten wird (USCIRF 1.5.2024).
Die Behörden der DAANES haben den assyrischen Schulen aufgetragen, die von ihr erarbeiteten Lehrpläne zu verwenden, und drohte ihnen mit Schließung, sollten sie dem nicht nachkommen. Die Schulen verwenden die Lehrpläne der syrischen Regierung, weil jene der DAANES außerhalb der von ihr kontrollierten Zone nicht anerkannt werden (STJ 3.2023; vgl. Orient Net 8.11.2022).
Meinungs-, Presse-, Versammlungs-, Organisationsfreiheit
Die Grundrechte, wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind im Gesellschaftsvertrag der Demokratischen Autonomen Region Nord- und Ostsyrien (DAANES) festgeschrieben. Artikel 44 regelt, dass alle Menschen und Gemeinschaften das Recht haben, sich zu organisieren und frei zu äußern. In den Artikeln 64 und 65 sind das Recht auf Gewerkschaftsbildung und Pressefreiheit festgeschrieben (RIC 14.12.2023).
Die Bertelsmann-Stiftung sieht eine Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit in der DAANES, nachdem im März 2022 alle Journalisten der Union of Free Media (Yekîtiya Ragihandina Azad - YRA) beitreten mussten, um weiter ihrer Arbeit nachgehen zu dürfen (BS 19.3.2024). Der Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic (COI) zufolge sind Journalistinnen und insbesondere Journalisten in der DAANES Restriktionen, wie Inhaftierung ausgesetzt (UNGA 9.2.2024). Lokale Medien berichteten, dass DAANES und die Syrian Democratic Forces (SDF) Journalisten unter dem Vorwand, gegen Gesetze zu verstoßen oder von den SDF als verboten eingestufte Medienkanäle zu unterstützen, verhafteten, vom Dienst suspendierten und journalistische Aufträge nicht verlängerten. Aktivisten behaupteten, dass DAANES, obwohl das Mediengesetz von DAANES Strafen von einer Verwarnung bis hin zu einer Geldstrafe und einer einwöchigen Suspendierung vorsah, Journalisten für bis zu zwei Jahre suspendierte und Sendern die Lizenzen dauerhaft entzog (USDOS 22.4.2024). Im Februar 2022 suspendierten die von der Partei der Demokratischen Union (Partiya Yekîtiya Demokrat - PYD) geführten De-facto-Behörden im Nordosten Syriens die Lizenz der Mediengruppe Rudaw, einem in Irakisch-Kurdistan ansässigen Medium, und beschuldigten sie der Fehlinformation und Anstachelung. Mitte März begannen dieselben Behörden von Journalisten zu verlangen, der Union of Free Media beizutreten, die unter dem Einfluss der lokalen Verwaltung steht (FH 2024).
Die autonomen Behörden der DAANES instrumentalisieren Amnesty International zufolge Vorwürfe der Mitgliedschaft beim Islamischen Staat (IS) und nutzen diese, um Menschen, die sie als Gegner ansehen, zum Schweigen zu bringen und einzuschüchtern (AI 2024).
Im von der DAANES kontrollierten Nordosten Syriens kam es 2022 in einigen Sektoren zu Streiks und Protesten aufgrund von niedrigen Löhnen, insbesondere im Bildungswesen (FES 1.4.2024). Laut Menschenrechtsaktivisten und Presseberichten unterdrückten die SDF die Versammlungsfreiheit in Gebieten unter ihrem Einfluss (USDOS 22.4.2024).
Die meisten Verbände und Gewerkschaften im von der DAANES kontrollierten Nordosten Syriens sind der Demokratischen Bewegung der Zivilgesellschaft (Tevgera Civaka Demokratîk - TEV-DEM) angeschlossen, die im Juli 2011 offiziell gegründet wurde und sich aus rund 27 Organisationen, Gewerkschaften, feministischen Organisationen, Genossenschaften und Vereinen zusammensetzt. Die Gewerkschaften, die in den von der DAANES kontrollierten Gebieten aktiv sind, wurden im Allgemeinen nach dem Rückzug des syrischen Regimes aus den Gebieten im Nordosten Syriens und der Ersetzung durch die Volksschutzeinheiten (Yekîneyên Parastina Gel - YPG) sowie anschließend durch die DAANES gegründet. Dazu gehören unter anderem die Gewerkschaft der Freien Medien (Yekîtiya Ragihandina Azad - YRA), die Gewerkschaft der Werktätigen, die Union Freier Syrischer Ärzte oder die Gewerkschaft der Apotheker. Große Teile dieser Gewerkschaften in der DAANES sind offiziell unabhängig und haben gewählte Vorstände. Jedoch sind diese Führungen alle Mitglieder der PYD oder mit deren Einflusssphären verbunden. Die DAANES-Behörden verhängten Beschränkungen und repressive Maßnahmen gegen zivilgesellschaftliche Akteure und Gewerkschaften, die nicht zu den PYD-Netzwerken gehören, auch wenn diese weniger stark ausfielen als in anderen Gebieten Syriens. Die Einschränkungen betrafen unter anderem die Meinungsfreiheit und die Möglichkeit, sich zu organisieren. So verlangten die DAANES-Beamten beispielsweise von Journalisten, die über den Nordosten des Landes berichteten, dass sie der Union Freier Medien beitreten, um Presseausweise zu erhalten (FES 1.4.2024).
Quellen
AI - Amnesty International (2024): AFTERMATH - INJUSTICE, TORTURE AND DEATH IN DETENTION IN NORTH-EAST SYRIA, https://www.ecoi.net/en/file/local/2107362/MDE2477522024ENGLISH.pdf, Zugriff 24.6.2024 [Login erforderlich]
BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Syria, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105866/country_report_2024_SYR.pdf, Zugriff 3.5.2024
DAANES DEU - Die Vertretung der Demokratischen Selbstverwaltung der Region Nord- und Ostsyrien in Deutschland (o.D.): Pluralismus und Religionsfreiheit, https://nordundostsyrien.de/pluralismus-und-religionsfreiheit, Zugriff 21.8.2024
FES - Friedrich-Ebert-Stiftung (1.4.2024): Syrien Gewerkschaftsmonitor, https://library.fes.de/pdf-files/international/gm-mona/21125/2024-syrien.pdf, Zugriff 28.8.2024
FH - Freedom House (2024): Syria: Freedom in the World 2024 Country Report, https://freedomhouse.org/country/syria/freedom-world/2024, Zugriff 3.5.2024
NH - New Humanitarian, The (21.2.2024): Turkish airstrikes in northeast Syria leave millions short of power, fuel, and water, https://www.thenewhumanitarian.org/news-feature/2024/02/21/turkish-airstrikes-northeast-syria-leave-millions-short-power-fuel-and, Zugriff 12.8.2024
Orient Net - Orient News (8.11.2022): بسبب مناهجها التعليمية.. ميليشيا قسد تهدد المدارس المسيحية في القامشلي بالإغلاق [Aufgrund ihrer Lehrpläne - SDF-Miliz droht christlichen Schulen in Qamischli mit Schließung], https://orient-news.net/ar/news_show/200293, Zugriff 19.8.2024
RIC - Rojava Information Center (14.12.2023): AANES Social Contract, 2023 Edition, https://rojavainformationcenter.org/2023/12/aanes-social-contract-2023-edition, Zugriff 24.6.2024
STJ - Syrians for Truth and Justice (3.2023): Christians of Raqqa and Deir ez-Zor Under and After the IS, https://stj-sy.org/wp-content/uploads/2023/03/Christians-of-Raqqa-and-Deir-ez-Zor-Under-and-After-the-IS.pdf, Zugriff 19.8.2024
UNGA - United Nations General Assembly (9.2.2024): Report of the Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic, https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/hrbodies/hrcouncil/sessions-regular/session55/A_HRC_55_64_EN.pdf, Zugriff 26.6.2024
USCIRF - United States Commission on International Religious Freedom [USA] (1.5.2024): United States Commission on International Religious Freedom 2024 Annual Report - Syria, https://www.ecoi.net/en/file/local/2111599/Syria.pdf, Zugriff 12.8.2024
USDOS - United States Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Syria, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-practices/syria/, Zugriff 3.5.2024
10.1.1 IDP's und Flüchtlinge
Letzte Änderung 2025-05-08 15:59
[Im vorliegenden Dokument wurde auf die allgemeine Lage nach dem Umbruch am 8.12.2024 fokussiert. Die Lage in von den Kurden dominierten Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF – Demokratische Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) hat sich bisher nicht wesentlich verändert und wurde daher aufgrund zeitlicher, personeller und finanzieller Ressourcen nicht in der gewohnten Tiefe bearbeitet. Für Fragestellungen dazu, bitten wir auf die Vorversion der Länderinformation zurückzugreifen bzw. uns mittels einer Anfrage zu kontaktieren. Die Einarbeitung aktueller Quellen und Informationen zur Lage in der DAANES wird zeitnah mittels Aktualisierung erfolgen. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Flüchtlingslager
Von Weitem ähneln sie Flüchtlingslagern, aber bei näherer Betrachtung, wie sie bei mehreren Besuchen in diesen Lagern beobachtet wurden, zeigen sich die visuellen Anzeichen eines Freiluftgefängnisses: militarisierte Gebiete mit hohen Zäunen, Stacheldraht und Wachtürmen mit bewaffneten Soldaten. Kinder haben keinen Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung und Sicherheit. Auf die katastrophalen Bedingungen in den Lagern al-Hol und ar-Roj wurde häufig von Menschenrechtsorganisationen und unabhängigen Menschenrechtsexperten hingewiesen. Die Lager sind Berichten zufolge von täglicher Unsicherheit geprägt, wobei es regelmäßig zu gewalttätigen Vorfällen wie Mord, Körperverletzung, Einschüchterung und sexuellem Missbrauch kommt. Diese Lager sind auch Ziele für Schläferzellen des Islamischen Staats (IS). Es wird berichtet, dass der IS weiterhin Angriffe durchführt und Personen aus den Lagern schmuggelt, um seine Reihen aufzufüllen. Es gibt keine anerkannten Untersuchungen oder Präventivmaßnahmen, was zu einer anhaltenden Atmosphäre der Angst und starken Besorgnis führt, von der insbesondere Frauen und Kinder betroffen sind (ICCT 28.6.2024). Die Menschen in den beiden von der Demokratischen Autonomen Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) betriebenen Haftlagern al-Hol und ar-Roj werden willkürlich und auf unbestimmte Zeit unter unmenschlichen und lebensbedrohlichen Bedingungen festgehalten. Frauen und ihre Kinder werden gewaltsam voneinander getrennt. Ausländische Jungen werden aus den Lagern entfernt, wenn sie das Jugendalter erreichen, und in Hafteinrichtungen, einschließlich „Rehabilitationszentren“ für Jugendliche, überführt, die sie kaum verlassen können. Frauen, die wegen angeblicher Verbrechen oder Fehlverhaltens aus den Lagern in Hafteinrichtungen überführt werden, sind oft gezwungen, ihre Kinder zurückzulassen, ohne Zeit zu haben, Vorkehrungen für sie zu treffen (AI 2024).
Al-Hol
Al-Hol, das größte Lager im Nordosten Syriens, liegt nahe der Ostgrenze Syriens zum Irak. Es wurde 1991 für irakische Flüchtlinge während des Golfkriegs errichtet und nach der Invasion des Irak im Jahr 2003 wiedereröffnet. Das Lager wurde 2013 vorübergehend geschlossen, aber 2016 wiedereröffnet und anschließend in den Jahren 2018-2019 aufgrund des anhaltenden Konflikts erweitert. Das Lager beherbergt Vertriebene aus Syrien und dem Irak sowie Drittstaatsangehörige. In dem als Annex bekannten Teil des Lagers leben hauptsächlich Frauen und Kinder. Derzeit wird das Lager von einer Nichtregierungsorganisation verwaltet. Es befinden sich insgesamt 42.051 Personen in al-Hol (Stand April 2024). (REACH 15.7.2024). Die meisten von ihnen sind syrischer und irakischer Nationalität, aber insgesamt 8.500 Frauen und Kinder sind Drittstaatsangehörige aus etwa 60 Ländern (Stand Juni 2024). Zwar waren nicht alle erwachsenen Lagerinsassen IS-Sympathisanten (einige sind tatsächlich Opfer des Terrorismus, die in denselben Lagern wie ihre Täter festgehalten werden), doch gelten diese Lager als Brutstätten für eine neue Generation von IS-Anhängern (ICCT 28.6.2024).
Quellen
AI - Amnesty International (2024): AFTERMATH - INJUSTICE, TORTURE AND DEATH IN DETENTION IN NORTH-EAST SYRIA, https://www.ecoi.net/en/file/local/2107362/MDE2477522024ENGLISH.pdf, Zugriff 24.6.2024 [Login erforderlich]
ICCT - International Centre for Counter-Terrorism (28.6.2024): Lost Childhoods: The Ongoing Plight of Children in Detention Camps in Northeast Syria, https://icct.nl/publication/lost-childhoods-ongoing-plight-children-detention-camps-northeast-syria, Zugriff 17.12.2024
REACH - REACH Initiative (15.7.2024): Camp Profile: Al Hol - Al-Hasakeh Governorate, Syria, April 2024, https://reliefweb.int/attachments/b36f8f56-8051-4008-98db-870704cc4088/REACH_SYR_Factsheet_NES_CampProfile_AlHol_April-2024-1.pdf, Zugriff 17.12.2024
10.2 Allgemeine Menschenrechtslage (Stand August 2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 14:12
Neben der Gefährdung durch militärische Entwicklungen, Landminen und explosive Munitionsreste, welche immer wieder zivile Opfer forderten, blieb auch die allgemeine Menschenrechtslage in Syrien äußerst besorgniserregend. Für alle Regionen Syriens galt dabei, dass eine pauschale ebenso wie eine abschließende Lagebeurteilung nicht möglich war. Auch innerhalb der verschiedenen Einflussgebiete unterschied sich die Lage teilweise von Region zu Region und von Ort zu Ort (AA 2.2.2024). Sowohl in den Regierungsgebieten als auch den Gebieten der Opposition wurden 2023 Menschenrechtsverletzungen, wie Tötungen, willkürlicher Freiheitsberaubung, Misshandlung und Folter in Haft, Tod in Gefangenschaft sowie Verschwinden lassen und Entführungen sowie willkürliche Verhaftungen ohne Angabe von Gründen bzw. ohne Informationen über Aufenthaltsorte an die Angehörigen der Betroffenen bezeugt (UNOCHA 3.3.2024). Die Konfliktparteien waren in unterschiedlichem Maße direkt an kriminellen Aktivitäten wie Menschenhandel, Korruption und Erpressung beteiligt, die durch Gewalt unterstützt wurden, oder duldeten diese oder waren nicht in der Lage, sie zu verhindern (UNGA 9.2.2024). Alle Konfliktparteien begingen Handlungen, die Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen könnten (GCR2P 1.9.2023). Dazu gehörte die Verwendung von Massenvernichtungswaffen, wie chemischen Waffen, die von der Syrischen Regierung und dem Islamischen Staat (IS) verwendet wurden (SNHR 15.3.2024).
Sicherheitskräfte wurden der Beteiligung an außergerichtlichen Tötungen beschuldigt. Es gab große Bedenken, dass die Attentate und Entführungen einen zunehmend sektiererischen Charakter annehmen oder dass die Ziele einfach auf alle Personen ausgeweitet würden, die in irgendeiner Weise mit dem Regime in Verbindung stehen. Zu den ermordeten Personen gehörten Drogendealer, mutmaßliche Hizbollah-Kollaborateure, ehemalige Soldaten der unteren Ränge und scheinbar zufällige Zivilisten (Etana 3.2.2025). Die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte (SOHR) dokumentierte 2024 gewaltsame/willkürliche Verhaftungen von 3.121 Personen, darunter 56 Frauen und 26 Kinder, sowie die Entführung von 442 Personen, darunter 14 Frauen und 27 Kinder. Im von der Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) kontrollierten Gebiet wurden 131 Personen willkürlich verhaftet und drei Personen gekidnappt. In den von der Türkei unterstützten Syrischen Nationalen Armee (Syrian National Army - SNA) kontrollierten Gebieten wurden 863 Menschen, darunter 39 Frauen und 19 Kinder verhaftet. Der am häufigsten genannte Grund für diese Verhaftungen war die "Kommunikation mit den Kurdischen Kräften, Syrischen Demokratischen Kräften (Syrian Democratic Forces - SDF), der Autonomen Administration oder IS-Zellen". 88 Personen wurden gekidnappt, davon sieben Frauen und sechs Kinder. In der Demokratische Autonomen Region Nord- und Ostsyrien (DAANES) wurden 705 Personen, darunter ein Kind und vier Frauen verhaftet und 34 Menschen gekidnappt, darunter eine Frau und elf Kinder (SOHR 7.1.2025). Amnesty International dokumentierte ebenfalls die Verweigerung von humanitärer Hilfe sowohl durch die syrische Regierung als auch die SNA im Gouvernement Aleppo nach der Erdbebenkatastrophe 2023 (AI 24.4.2024).
Nichtregierungsorganisationen zufolge unternahmen die syrische Regierung und ihre Verbündeten sowie bewaffnete Oppositionsgruppierungen zahlreiche Angriffe auf Zivilisten und die zivile Infrastruktur und verstießen dabei unverhohlen gegen internationale Rechte (GCR2P 1.9.2023; vgl. AI 24.4.2024). Angriffe auf und die Zerstörung von Schulen, Krankenhäusern, Gotteshäusern, Wasser- und Elektrizitätswerken, Bäckereien, Märkten, Zivilschutzzentren, dicht besiedelten Wohngebieten und Häusern waren im ganzen Land an der Tagesordnung (USDOS 22.4.2024). Luftangriffe auf Zivilisten und zivile Infrastruktur wurden von den Streitkräften der syrischen Regierung mit russischer Unterstützung (AI 24.4.2024) sowie auch von türkischen Streitkräften verübt (NH 21.2.2024). Angriffe auf die zivile Infrastruktur trafen auch die medizinischen Einrichtungen. Die NGO Physicians for Human Rights dokumentierte seit März 2011 bis Februar 2024 604 Angriffe aller Akteure in Syrien auf Gesundheitseinrichtungen (PHR 2.5.2024). Das Syria Network for Human Rights (SNHR) dokumentierte von März 2011 bis März 2024 897 Angriffe auf medizinische Einrichtungen, 1.543 Angriffe auf Kultstätten und 1.657 Angriffe auf Schulen. 86 % dieser Angriffe gehen laut SNHR auf die Kräfte der Syrischen Regierung, russische Streitkräfte oder iranische Milizen zurück (SNHR 15.3.2024).
Gebiete unter der Kontrolle der syrischen Regierung (Stand August 2024)
Personen konnten durch das syrische Regime unter den geringsten Vorwänden verhaftet werden (MBZ 8.2023). Obwohl die Behörden Berichten zufolge Anklagen unter dem Vorwand der Bekämpfung gewalttätiger Militanz erhoben, umfassten die Vorwürfe auch friedliche Handlungen wie die Verteilung humanitärer Hilfe, die Teilnahme an Protesten und die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen (USDOS 22.4.2024). Die syrische Regierung ließ Amnesty International zufolge Personen, darunter Journalisten, Menschenrechtsaktivisten, Anwälte und politische Aktivisten, verschwinden (AI 24.4.2024). Das Regime übte direkte und indirekte Repressionen aus, um Menschenrechtsverteidiger oder Aktivisten der Zivilgesellschaft einzuschüchtern und Vergeltung zu üben. Zu den berichteten Taktiken gehörten Überwachung und Beobachtung, Reiseverbote, Belästigung und Bedrohung von Aktivisten und ihren Familien, Zensur, Beschlagnahme von Eigentum und Vermögenswerten, willkürliche Verhaftung, Inhaftierung, Verschwindenlassen, Folter und Tod (USDOS 22.4.2024). Sogar vergangene Vergehen, wie die Teilnahme an Demonstrationen, konnten von den syrischen Behörden benutzt werden, um Personen zu verhaften und Lösegeld zu verlangen, möglicherweise auch ein zweites Mal. Vertraulichen Quellen des niederländischen Außenministeriums zufolge führten die syrischen Behörden zwar nicht Buch über alle vergangenen Vergehen, aber Personen konnten von ihren Nachbarn oder Angehörigen bei den Behörden angezeigt werden, beispielsweise aus Rache oder im Zuge eines Streits. Angehörige, die nach dem Aufenthalt oder Status ihrer verhafteten Familienmitglieder fragten, wurden teilweise selbst unter Verdacht gestellt, Gegner der Regierung zu sein, und bekamen laut vertraulichen Quellen des niederländischen Außenministeriums Schwierigkeiten. Das Ausmaß dessen, wie stark die Angehörigen von Repressionen betroffen waren, hing vom Profil des Aktivisten bzw. Gegners ab. Familienmitglieder von bekannten und umtriebigen Personen unterlagen einem höheren Risiko, Probleme mit den Behörden zu bekommen. Eine Quelle ging davon aus, dass sie in Ruhe gelassen würden, sobald sie beweisen konnten, dass sie schon länger keinen Kontakt mehr mit der eigentlich gesuchten Person hatten oder sich von dieser Person distanziert hatten (MBZ 8.2023). Berichten zufolge wurden Kinder aufgrund ihrer tatsächlichen oder angenommenen familiären Beziehungen zu Menschenrechtsverteidigern und Aktivisten gezielt von Beamten ins Visier genommen und gefoltert (USDOS 22.4.2024).
Es gab zahlreiche Berichte, die bestätigen, dass das Regime eine große Anzahl von Familienmitgliedern für angebliche Vergehen ihrer Verwandten bestrafte, indem es sie beispielsweise willkürlich auf eine Liste mutmaßlicher Terroristen setzte, ihr Vermögen einfror, sie bedrohte, inhaftierte, folterte und sogar tötete. Das Regime drohte auch damit, Kinder zu verhaften, oder verhaftete sie, um abweichende Meinungen ihrer Eltern zu bestrafen, oder für andere politische Zwecke (USDOS 22.4.2024). Angehörige von Menschenrechtsaktivisten oder Gegnern der syrischen Regierung konnten ins Visier der syrischen Behörden geraten, hauptsächlich um herauszufinden, wo sich die Aktivisten oder Gegner aufhielten, oder um diese zum Beenden ihrer regimekritischen Tätigkeiten zu bewegen. Syrische Flüchtlinge, die noch Verwandte in Syrien hatten, waren oft zurückhaltend bei der Kritik gegen die Assad-Regierung, um zu vermeiden, dass ihre Angehörigen im Land Probleme bekommen. Manchmal hielt sie die Angst vor Repressionen gegen ihre Familien sogar davon ab, zu diplomatischen Behörden im Ausland zu gehen (MBZ 8.2023).
Das Regime missachtete systematisch die Sicherheit und das Wohlergehen seiner Bevölkerung, setzte Gewalt gegen Zivilisten und zivile Einrichtungen ein und weigerte sich, die meisten Menschen vor staatlicher und nicht-staatlicher Gewalt zu schützen (USDOS 22.4.2024).
Die syrische Regierung verübte gemeinsam mit russischen Streitkräften zwischen Oktober und Dezember 2023 Luftangriffe auf Zivilisten und zivile Infrastruktur. Dabei kamen Amnesty International zufolge 99 Zivilisten ums Leben und 400 wurden verletzt (AI 24.4.2024). Berichten zufolge verübten regimenahe paramilitärische Gruppen häufig Menschenrechtsverletzungen, darunter Massaker, wahllose Tötungen, Entführungen von Zivilisten, körperliche Misshandlung, sexuelle Gewalt und ungerechtfertigte Inhaftierungen. Dem Regime angeschlossene Milizen führten Berichten zufolge zahlreiche Angriffe durch, bei denen Zivilisten getötet und verletzt wurden. Russische und iranische Streitkräfte sowie mit ihnen verbündete paramilitärische Gruppen wie die libanesische Hisbollah verursachten den Tod von Zivilisten und zerstörten zivile Infrastruktur und Eigentum (USDOS 22.4.2024).
Die syrische Regierung verweigerte nach dem Erdbeben im Februar 2023 Zehntausenden Zivilisten, darunter intern Vertriebenen (Internally Displaced Persons - IDPs), die vor allem in den Kurdengebieten im Gouvernement Aleppo, die mit der Demokratischen Autonomen Region Nord- und Ostsyrien (DAANES) verbunden sind, essenzielle Versorgung, wie Mehl, Medikamente und Treibstoffnachschub und verzögerte Hilfslieferungen in kurdische Ortschaften im Norden der Stadt Aleppo. Des Weiteren blockierte die Regierung Hilfeleistungen für Personen im Camp Rukban in Südsyrien, denen es an medizinischer Versorgung, sauberem Wasser und Hygiene mangelte (AI 24.4.2024).
Die syrische Opposition warf der Regierung außerdem gezielte demografische Veränderungen vor, indem die Regierung ausländischen Kämpfern die Staatsbürgerschaft gewährte, wobei es keine verlässlichen Zahlen über die Verleihung der syrischen Staatsbürgerschaft gab. Besonders die Kurden konnten davon betroffen gewesen sein, denen in der Vergangenheit oft das Recht auf die Staatsbürgerschaft verwehrt wurde (AC 10.7.2024).
Vertrauliche Quellen des niederländischen Außenministeriums berichteten, dass die syrischen Behörden jede Möglichkeit nutzen, um an Geld zu kommen. Beispielsweise wurden Personen aus finanziellen Gründen verhaftet. Geschäftsmänner wurden ungeachtet ihrer Loyalität zur syrischen Regierung von den Sicherheitskräften unter Vorwürfen, wie falscher Buchführung, inhaftiert, und nur nach Zahlung von Löse- oder Bestechungsgeldern wieder freigelassen (MBZ 8.2023). Die syrische Regierung unternahm keine glaubwürdigen Schritte oder Maßnahmen, um Beamte zu identifizieren und zu bestrafen, die möglicherweise Menschenrechtsverletzungen begangen haben. Vielmehr schränkte das Regime Versuche zur Untersuchung mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen ein, kriminalisierte deren Veröffentlichung und weigerte sich, bei unabhängigen Untersuchungen zu kooperieren. Das Regime erteilte keine Genehmigung für die Gründung inländischer Menschenrechtsorganisationen. Dennoch waren Hunderte solcher Gruppierungen ohne staatliche Registrierung im Land tätig (USDOS 22.4.2024).
Gebiete unter der Kontrolle der Opposition, Terrorgruppierungen etc.
Berichten zufolge übten auch bewaffnete Gruppen, die nicht mit dem Regime verbunden waren, Vergeltung an Menschenrechtsanwälten und Aktivisten der Zivilgesellschaft. Es gab weiterhin Berichte über Repressalien gegen Menschenrechtsanwälte, die außerhalb des Landes leben (USDOS 22.4.2024).
Gebiete unter der Kontrolle der Syrian National Army (SNA)
Berichten von Human Rights Watch zufolge wurden in Nordsyrien von den von der Türkei unterstützten Gruppierungen, der Syrischen Nationalen Armee (Syrian National Army - SNA), zahlreiche Menschenrechtsverletzungen begangen, darunter Entführungen, willkürliche Verhaftungen, unrechtmäßige Inhaftierungen, sexuelle Gewalt und Folter. Betroffen waren auch Kinder (HRW 29.2.2024). Amnesty International berichtete außerdem von Schüssen auf Zivilisten, die das kurdische Neujahr Newroz gefeiert hatten durch Angehörige der SNA (AI 24.4.2024). Berichten zufolge konzentrierten sich die Übergriffe bewaffneter syrischer Oppositionsgruppen, die von der Türkei in der nördlichen Region des Landes unterstützt wurden, auf kurdische und jesidische Einwohner und andere Zivilisten und umfassten: Tötungen; Entführungen und Verschwinden von Zivilisten; körperliche Misshandlung, einschließlich sexueller Gewalt; Zwangsvertreibung aus Häusern; Plünderungen und Beschlagnahme von Privateigentum; Überführung inhaftierter Zivilisten über die Grenze in die Türkei; Rekrutierung oder Einsatz von Kindersoldaten; Plünderungen und Schändung religiöser Stätten (USDOS 22.4.2024).
Die Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic (COI) berichtete, dass Gruppierungen der SNA routinemäßig einen Teil der Olivenernte der Bauern beschlagnahmten und sie damit ihrer Haupteinnahmequelle beraubten (UNGA 9.2.2024). Nach der Machtübernahme in Manbij sollen die von der Türkei unterstützten SNA privates Eigentum, wie Fahrzeuge und Gebäude beschlagnahmt haben, sowie öffentliche Infrastruktur, wie Teile des Stromnetzes (ISW 16.12.2024).
Laut Amnesty International verhinderten die SNA, dass Hilfslieferungen Personen, im Gouvernement Aleppo, die vom Erdbeben 2023 betroffen waren, erreichen konnten, indem sie beispielsweise in die Luft schossen, um die Menschenmenge vor den Lieferwagen mit Hilfspaketen zu zerstreuen, und leiteten die Hilfslieferungen an Angehörige der bewaffneten Gruppierungen um (AI 24.4.2024).
Nichtregierungsorganisationen berichten von Menschenrechtsverletzungen in der Provinz 'Afrin, darunter fortgesetzte Verletzungen des Rechts auf körperliche Unversehrtheit von Zivilisten in der Region durch willkürliche Inhaftierung und Folter, Entführungen zur Erpressung von Lösegeld, Zwangsheirat und geschlechtsspezifische Gewalt sowie die Rekrutierung von Kindern durch die bewaffneten Gruppierungen, Diskriminierung bei der Verteilung von Hilfsgütern, die Islamisierung und Turkisierung von 'Afrin und die wiederholten Angriffe auf kulturelle Feste wie Newroz. Darüber hinaus zeigten sie demografische Verschiebungen durch Zwangsmigration, die Zerstörung von Gräbern und historischen Stätten, illegale archäologische Ausgrabungen, die absichtliche Zerstörung von Olivenbäumen, das Abbrennen von Feldern und Verstöße gegen die Wohn-, Land- und Eigentumsrechte in der Region auf (CCR/YASA 5.2024).
Oppositionelle Regierungsstellen, darunter das "Verteidigungsministerium" und die Militärjustizabteilung der Syrischen Übergangsregierung (Syrian Interim Government - SIG) gingen einigen Vorwürfen über Misshandlungen durch die von der Türkei unterstützten bewaffneten syrischen Oppositionsgruppen nach, aus denen die SNA bestand, und führten einige Gerichtsverfahren durch, aber im Laufe des Jahres lagen keine Informationen über ihre Schlussfolgerungen vor (USDOS 22.4.2024). Die SNA informierte die COI, mutmaßliche Verstöße und Missbräuche zu untersuchen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, sowie gegen SNA-Mitglieder wegen sexueller Gewalt zu ermitteln, dennoch dokumentierte die COI mehrere Fälle von Inhaftierungen durch die Militärpolizei und bewaffnete Gruppierungen der SNA und vereinzelte Fälle von sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt durch SNA-Mitglieder (UNGA 9.2.2024). Die Vereinigten Staaten von Amerika belegten zwei Gruppierungen, die zur SNA gehören, mit Sanktionen aufgrund von schweren Menschenrechtsverletzungen, die diese in Nordsyrien begangen haben sollen. Zu den Menschenrechtsverletzungen gehören Entführungen, schwere körperliche Misshandlungen und Vergewaltigungen. Die betroffenen Gruppierungen sind die Suleiman-Shah-Brigade und die Hamza-Division (USDOS 17.8.2023).
Gebiete unter der Kontrolle der Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS)
Bewaffnete terroristische Gruppen, wie Hay'at Tahrir al-Sham (HTS), begingen eine Vielzahl von Missbräuchen, darunter Tötungen, Entführungen, körperliche Misshandlungen und die Rekrutierung oder den Einsatz von Kindersoldaten. Terroristische Gruppen, darunter HTS, griffen Organisationen und Einzelpersonen, die Menschenrechtsverletzungen untersuchen oder sich für verbesserte Praktiken einsetzen wollten, gewaltsam an (USDOS 22.4.2024).
Quellen
AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.2.2024): Auswärtiges Amt, Bericht über die Lage in der Arabischen Republik Syrien (Stand: Ende Oktober 2023), https://www.ecoi.net/de/dokument/2104340.html, Zugriff 26.2.2024 [Login erforderlich]
AC - Atlantic Council (10.7.2024): Syrias inflated electorate is caused by phantom voters, https://www.atlanticcouncil.org/blogs/menasource/syrian-peoples-assembly-elections-parliament-3, Zugriff 1.8.2024
AI - Amnesty International (24.4.2024): The State of the World's Human rights in Syria 2023, https://www.amnesty.org/en/location/middle-east-and-north-africa/middle-east/syria/report-syria, Zugriff 15.5.2024
CCR/YASA - Ceasefire - Centre for Civilian Rights, Yasa - Kurdish Center for Studies and Legal Consultancy (5.2024): Escalating violations in Syrias Afrin 2024 update, https://reliefweb.int/attachments/ec76c163-47fc-401c-a5f6-29db16503ae9/Ceasefire-report-Afrin-2024-update.pdf, Zugriff 11.7.2024
Etana - Etana Syria (3.2.2025): Syria Update #16 - 3 February 2025, https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/syria-update-16-3-february-2025, Zugriff 4.2.2025
GCR2P - Global Centre for the Responsability to Protect (1.9.2023): R2P Monitor, Issue 66, 1 September 2023, https://reliefweb.int/attachments/9f79cf94-f481-4a5e-8ff4-8095ad1a0e84/GCR2P_Monitor_Sept2023_Final.pdf, Zugriff 17.7.2024
HRW - Human Rights Watch (29.2.2024): “Everything is by the Power of the Weapon” - Abuses and Impunity in Turkish-Occupied Northern Syria, https://www.hrw.org/report/2024/02/29/everything-power-weapon/abuses-and-impunity-turkish-occupied-northern-syria, Zugriff 15.5.2024
ISW - Institute for the Study of War (16.12.2024): Iran Update, December 16, 2024, https://www.understandingwar.org/backgrounder/iran-update-december-16-2024, Zugriff 18.12.2024
MBZ - Außenministerium der Niederlande [Niederlande] (8.2023): General Country of Origin Information Report - August 2023, https://www.government.nl/binaries/government/documenten/reports/2023/08/07/general-country-of-origin-information-report-syria-august-2023/General Country of Origin Information Report Syria August 2023.pdf, Zugriff 5.7.2024
NH - New Humanitarian, The (21.2.2024): Turkish airstrikes in northeast Syria leave millions short of power, fuel, and water, https://www.thenewhumanitarian.org/news-feature/2024/02/21/turkish-airstrikes-northeast-syria-leave-millions-short-power-fuel-and, Zugriff 12.8.2024
PHR - Physicians for Human Rights (2.5.2024): Optional Protocol to the International Covenant on Civil and Political Rights - Expert Report Submitted by: Physicians for Human Rights, https://reliefweb.int/attachments/bbd8b1fb-54ab-4a8a-ad4f-6c492481afc5/PHR-Syria-Expert-Report-HRC-May-2024-EN.pdf, Zugriff 12.8.2024
SNHR - Syrian Network for Human Rights (15.3.2024): On the 13th Anniversary of the Start of the Popular Uprising, https://snhr.org/wp-content/uploads/2024/03/R240209E-1.pdf, Zugriff 17.7.2024
SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (7.1.2025): 2024 | SOHR documents nearly 3,600 forcible/arbitrary arr*ests and kidn*appings across Syria, https://www.syriahr.com/en/353185, Zugriff 14.1.2025
UNGA - United Nations General Assembly (9.2.2024): Report of the Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic, https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/hrbodies/hrcouncil/sessions-regular/session55/A_HRC_55_64_EN.pdf, Zugriff 26.6.2024
UNOCHA - United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (3.3.2024): Syrian Arab Republic: 2024 Humanitarian Needs Overview (February 2024) - Syrian Arab Republic, https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/syrian-arab-republic-2024-humanitarian-needs-overview-february-2024, Zugriff 23.5.2024
USDOS - United States Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Syria, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-practices/syria/, Zugriff 3.5.2024
USDOS - United States Department of State [USA] (17.8.2023): Designating Two Syrian Factions and Their Leaders in Connection with Serious Human Rights Abuses, https://www.state.gov/designating-two-syrian-factions-and-their-leaders-in-connection-with-serious-human-rights-abuses, Zugriff 22.8.2024
10.3 Religionsfreiheit (Stand August 2024)
Letzte Änderung 2025-04-24 08:48
Im Jahr 2023 war die Lage der Religionsfreiheit in Syrien nach wie vor schlecht, wobei viele der schlimmsten Verstöße in Gebieten unter der Kontrolle nicht staatlicher Einheiten stattfanden (USCIRF 1.5.2024). Das ganze Jahr 2023 über wurde immer wieder über sektiererische Gewalt aufgrund von Spannungen zwischen religiösen Gruppen, kulturellen Rivalitäten und provokativer Rhetorik berichtet. Berichten zufolge waren Christen weiterhin Diskriminierung und Gewalt durch gewalttätige extremistische Gruppen ausgesetzt (USDOS 30.6.2024).
Interessengruppen berichteten, dass gesellschaftliche Konventionen und religiöse Verbote Konversionen weiterhin relativ selten machten, insbesondere Konversionen vom Islam zum Christentum, die gesetzlich verboten sind. Die Gruppen berichteten auch, dass gesellschaftlicher Druck Konvertiten vom Islam zum Christentum weiterhin dazu zwang, innerhalb des Landes umzuziehen oder auszuwandern, um ihre neue Religion offen ausüben zu können (USDOS 30.6.2024).
Gebiete unter der Kontrolle der syrischen Regierung
In der Syrischen Verfassung regelte Artikel 3 die Religionsfreiheit und die Freiheit zur Ausübung religiöser Riten, sofern sie nicht die öffentliche Ordnung beeinträchtigten. Der Status von religiösen Gemeinschaften soll dementsprechend geschützt und respektiert werden. Gleichzeitig wurde die Religion des Präsidenten als islamisch festgelegt. Weiters regelten Artikel 33, dass niemand aufgrund seiner Religion diskriminiert werden durfte und Artikel 42, dass auch die Glaubensfreiheit in Einklang mit den Gesetzen geschützt werden sollte (SeG 24.2.2012) Trotz dieses Artikels hatte die Regierung großen Spielraum, religiöse Rituale einzuschränken, wenn sie „die öffentliche Ordnung beeinträchtigen“ (USCIRF 1.5.2024).
Religionsgemeinschaften waren verpflichtet, sich staatlich zu registrieren. Sofern sie staatlich anerkannt waren, erhielten sie Steuervorteile und freie Grundversorgung mit Strom und Wasser für ihre Liegenschaften. Die jeweilige Religionszugehörigkeit wurde bei den in Syrien anerkannten Religionsgemeinschaften in der Geburtsurkunde zwingend festgehalten. Entsprechend bestand in der Praxis nicht die Möglichkeit, keiner Religion anzugehören (BMZ/AA 22.11.2023).
Verstöße der syrischen Regierung gegen die Religions- und Glaubensfreiheit waren 2023 laut United States Commission on International Religious Freedom (USCIRF) im Allgemeinen politischer und administrativer Natur. Zu den Verstößen in den Gebieten der syrischen Regierung gehörten die anhaltende Bevorzugung von Mitgliedern der alawitischen muslimischen Gemeinschaft des Präsidenten und die Ausübung bürokratischer Kontrolle über die religiöse Autorität der sunnitischen Muslime (USCIRF 1.5.2024). Das Ersuchen der jesidischen Glaubensgemeinschaft um staatliche Anerkennung mit eigener Personenstandsgerichtsbarkeit im Februar 2021 wurde vom Justizministerium abgelehnt. Auch andere Gemeinschaften, wie z. B. einige protestantische Kirchen, die Zeugen Jehovas, Buddhisten und Hindus, hatten nach wie vor keinen gesicherten Rechtsstatus (BMZ/AA 22.11.2023). Die Zeugen Jehovas waren laut USCIRF sogar verboten. Andere Gesetze verboten Mischehen und die Konversion von Muslimen zu anderen Religionen (USCIRF 1.5.2024).
Experten zufolge war Religion ein bestimmender Faktor für die Karriere in der Regierung. Die alawitische Minderheit vertrat weiterhin einen überproportional hohen Anteil an höheren politischen Funktionen, insbesondere in Führungspositionen in Streit- und Sicherheitskräften sowie Geheimdiensten. Wobei im Militär aber auch leitende Offiziere anderer religiöser Minderheiten akzeptiert wurden. Christen, Drusen und Kurden hatten Sitze im Parlament, im Kabinett hatten Alawiten Beobachtern zufolge mehr politischen Einfluss als andere religiöse Minderheiten und mehr Kompetenzen als Sunniten (USDOS 30.6.2024).
Die Regierung gab sich weiterhin als Beschützerin religiöser Minderheiten, obwohl einige Glaubensgemeinschaften von ihrer langjährigen Duldung der von den Alawiten dominierten Regierung abwichen, wie die Drusen, die in Südsyrien gegen die Regierung protestierten (USCIRF 1.5.2024). Präsident al-Assad machte im Dezember 2023 aber durch eine Rede aufmerksam, in der er den Holocaust leugnete. Antisemitische Literatur konnte im ganzen Land zu geringen Preisen erstanden werden, und vom Regime kontrollierte Radio- und Fernsehaussendungen verbreiteten regelmäßig antisemitische Inhalte (USDOS 30.6.2024).
Christliche und muslimische Geistliche konnten sich vom Wehrdienst aus Gewissensgründen befreien, wobei Muslime eine Gebühr zu bezahlen hatten. Das Wehrpflichtgesetz, das es den syrischen Behörden erlaubte, das Vermögen von Wehrdienstverweigerern und ihren Familien zu beschlagnahmen, diskriminierte Menschenrechtsaktivisten zufolge Sunniten und Christen, weil diese aufgrund ihrer Flucht ins Ausland überproportional von dieser Praxis betroffen waren (USDOS 30.6.2024).
Iran nutzte seinen Einfluss im Land sowie die schlechte Wirtschaftslage und finanzielle Anreize aus, um Sunnis im ganzen Land dazu zu bewegen zum Schiitentum zu konvertierten oder iranischen Milizen beizutreten (USDOS 30.6.2024; vgl. FP 15.3.2021).
Aufgrund von sozialen Normen und religiösen Verboten waren Konversionen, insbesondere aus dem Islam zum Christentum, relativ selten (USDOS 30.6.2024).
Gebiete unter der Kontrolle der Opposition
Oppositionsgruppierungen, wie die Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) und die von der Türkei unterstützten bewaffneten Gruppierungen waren 2023 die Hauptverantwortlichen für Verletzungen der Religionsfreiheit in Syrien (USCIRF 1.5.2024). Das ganze Jahr 2023 über wurde immer wieder über sektiererische Gewalt aufgrund von Spannungen zwischen religiösen Gruppen, kulturellen Rivalitäten und provokativer Rhetorik berichtet. Berichten zufolge waren Christen weiterhin Diskriminierung und Gewalt durch gewalttätige extremistische Gruppen ausgesetzt (USDOS 30.6.2024).
Gebiete unter der Kontrolle der Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS)
Kurdische Medien berichteten 2022, dass die Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) das Eigentum von Christen beschlagnahmte, Kirchen schloss und es Christen verwehrte, ihren religiösen Riten nachzugehen (NPA 5.3.2022). Später gab die HTS bekannt, dass sie die erste christliche Liturgie seit über einem Jahrzehnt in Idlib toleriere, und versprach, das von Christen und Drusen beschlagnahmte Eigentum neu zu verteilen. Sie setzte jedoch weiterhin ihre Auslegung des sunnitischen Islam sowohl bei muslimischen als auch bei nicht muslimischen Bewohnern von Idlib durch, beispielsweise indem sie ihre Interpretation der Scharia in Schulen durchsetzte. Weiterhin werden Personen, die ihrer religiösen Doktrin kritisch gegenüberstehen verhaftet und eingesperrt (USCIRF 1.5.2024).
Gebiete unter der Kontrolle der von der Türkei unterstützten Syrian National Army (SNA)
Menschenrechtsaktivisten berichten, dass türkische Luft- und Drohnenangriffe, sowie Beschießungen gezielt auf Gemeinden mit religiösen Minderheiten niedergingen. Gruppierungen der von der Türkei unterstützten Syrischen Nationalen Armee (Syrian National Army - SNA) zerstörten Moscheen, jesidische Schreine, religiöse Monumente und Friedhöfe in Afrin und zwangen Jesiden zur Konversion zum Islam (USCIRF 1.5.2024). Menschenrechtsorganisationen und Medienberichten zufolge waren Jesiden und Kurden in Nordsyrien Menschenrechtsverletzungen durch die SNA ausgesetzt. Auch Angehörige anderer religiöser Minderheiten waren betroffen (USDOS 30.6.2024).
Quellen
BMZ/AA - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [Deutschland], Auswärtiges Amt [Deutschland] (22.11.2023): Dritter Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit (Berichtszeitraum 2020 bis 2022), https://religionsfreiheit.bmz.de/resource/blob/190798/dritter-religions-und-weltanschauungsfreiheitsbericht.pdf, Zugriff 24.11.2023
FP - Foreign Policy (15.3.2021): Iran Saved Assad and Is Now Trying to Convert Syria to Shiism, https://foreignpolicy.com/2021/03/15/iran-syria-convert-shiism-war-assad, Zugriff 21.8.2024
NPA - North Press Agency (5.3.2022): Christians left in Syrias Idlib struggle amid banned religious practices and property seizure, https://npasyria.com/en/73751, Zugriff 21.8.2024
SeG - Syrian E-Government [Syrien] (24.2.2012): Syrian Constitution, https://egov.sy/page/en/137/0/Constitution.html, Zugriff 25.6.2024
USCIRF - United States Commission on International Religious Freedom [USA] (1.5.2024): United States Commission on International Religious Freedom 2024 Annual Report - Syria, https://www.ecoi.net/en/file/local/2111599/Syria.pdf, Zugriff 12.8.2024
USDOS - United States Department of State [USA] (30.6.2024): 2023 Report on International Religious Freedom: Syria, https://www.ecoi.net/en/document/2111572.html, Zugriff 12.8.2024
10.4 Meinungs-, Presse- und Versammlungs- und Organisationsfreiheit (Stand August 2024)
Letzte Änderung 2025-04-24 16:49
Das Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (OHCHR) schrieb, dass dreizehn Jahre nach Ausbruch der Krise in Syrien die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigung im ganzen Land stark eingeschränkt waren. Es waren regelmäßige Einschüchterungen und Gewalt durch die verschiedenen Konfliktparteien und unbekannten Täter auf bzw. gegen Journalisten, Menschenrechtsverteidiger, Aktivisten und Menschen, die einfach nur friedlich ihre abweichende Meinung gegen die Ansichten oder Maßnahmen der zuständigen Behörden äußerten, sei es online oder auf der Straße, dokumentiert. Dazu gehörten gezielte Tötungen, Verhaftung und Inhaftierung, Folter und Misshandlungen, Entführungen und Verschwinden lassen. Menschen in ganz Syrien, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigung ausübten, wurden bedroht, schikaniert und zum Schweigen gebracht (OHCHR 1.2.2024). Die UN berichtete weiters, dass Personen, die ihren Unmut über die regierenden Parteien bzw. Gruppierungen äußerten, Journalisten, humanitäre Helfer und Mitarbeiter im Gesundheitswesen eingeschüchtert und belästigt wurden. Dazu gehörten auch Freiheitsentzug sowie die Ausübung von exzessiver Gewalt, um friedliche Demonstrationen gegen die schlechte Wirtschaftslage, sich verschlechternde Sicherheitslage, gegen Entführungen und Misshandlungen gegen Behörden, niederzuschlagen (UNOCHA 3.3.2024). Die Nichtregierungsorganisation Syrian Network for Human Rights (SNHR) dokumentierte 717 Fälle von Ermordung von Medienschaffenden durch die Konfliktparteien seit Ausbruch des Kriegs bis März 2024. Die Mehrheit davon kam durch das Syrische Regime und ihre Verbündeten (Russland, Iran) zu Tode (SNHR 15.3.2024).
SNHR dokumentierte verschiedene Arten von Menschenrechtsverletzungen durch alle Konfliktparteien gegen die Presse- und Meinungsfreiheit, darunter außergerichtliche Tötungen, Verhaftungen und Verschwinden lassen, Folter, Angriffe auf Einrichtungen und den Erlass von Gesetzen, die die Presse- und Meinungsfreiheit einschränkten (SNHR 3.5.2024). Sowohl das Regime als auch gewalttätige extremistische Gruppierungen inhaftierten, folterten und schüchterten regelmäßig YouTuber und andere Bürgerjournalisten ein (USDOS 22.4.2024).
Gebiete unter der Kontrolle der syrischen Regierung
Die syrische Verfassung sieht gemäß Artikel 42 vor, dass jeder Bürger das Recht hat, seine Ansichten schriftlich, mündlich und in allen anderen Ausdrucksformen zu äußern. Artikel 43 garantiert die Freiheit der Presse, des Druckes, der Veröffentlichung und der Medien, sowie ihre Unabhängigkeit in Übereinstimmung mit den Gesetzen (SeG 24.2.2012). SNHR zufolge hielt das Regime aber an seinem Verbot aller unabhängigen Medienkanäle fest, übte die vollständige und absolute Kontrolle über die staatlichen Medien aus und unterdrückte die Meinungs- und Redefreiheit von Medienschaffenden und Bürgern durch restriktive Gesetze und Dekrete, die eindeutig gegen internationale Menschenrechtsgesetze verstießen und die Presse-, Meinungs- und Redefreiheit in besorgniserregender Weise einschränkten (SNHR 3.5.2024). Auch Freedom House konstatierte, dass die Medien in von der Regierung kontrollierten Gebieten stark eingeschränkt waren. Alle Medien mussten sich eine Arbeitserlaubnis vom Innenministerium ausstellen lassen und private Medienunternehmen wurden hauptsächlich von Personen geführt, die mit der Regierung in Verbindung standen (FH 2024). Die syrischen Medien befanden sich im Besitz und unter der Kontrolle staatlicher Akteure, und investigativer Journalismus war nahezu nicht existent. Journalisten übten Selbstzensur, insbesondere in Bezug auf Angelegenheiten, die die Herrscherfamilie betrafen (GITOC 2023). Staatliche Radio-, Fernseh- und Printmedien verbreiteten lediglich die Propaganda der Regierung, die sie von der allmächtigen Nachrichtenagentur SANA erhielten. Andere Medien nutzten Facebook und soziale Medien als Hauptinstrument für die Verbreitung von Inhalten, da sie schwer zu kontrollieren waren, auch wenn sie überwacht wurden. Ein Drittel der unabhängigen oder oppositionellen Medien, wie Enab Baladi, hatte seinen Sitz im Ausland (RSF 2024). Journalisten waren außerdem ständig von Entführung und Tod bedroht und wurden oft eingeschüchtert (GITOC 2023). Freedom House konkretisierte, dass Journalisten, die kritisch über den Staat berichteten, Zensur, Inhaftierung, Folter und Tod in Gefangenschaft ausgesetzt waren (FH 2024; vgl. USDOS 22.4.2024). In der Rangliste des Pressefreiheitsindex von Reporter ohne Grenzen (Reporters sans frontières - RSF) war Syrien auf Platz 179 von 180 abgerutscht, nachdem es im Jahr 2023 auf Platz 175 gewesen war (RSF 2024).
Die systematische Verfolgung von Oppositionsgruppen und anderen regimekritischen/-feindlichen Akteuren war permanent. Der Einsatz für eine Abschaffung des von Staatspräsident al-Assad geführten Ba'ath-Regimes und die Neuordnung Syriens nach demokratischen, pluralistischen und rechtsstaatlichen Prinzipien wurden vom Regime regelmäßig als „terroristische Aktivitäten“, „Verschwörung gegen den Staat“, „Hochverrat“ oder ähnlich gravierende Verbrechen behandelt und entsprechend geahndet. Die Risiken politischer Oppositionstätigkeit blieben nicht auf eine mögliche strafrechtliche Verfolgung beschränkt. Die seit Beginn des Konflikts dokumentierten zahllosen Fälle von willkürlicher Verhaftung, Inhaftierung ohne Gerichtsverfahren, „Verschwindenlassen“, tätlichen Angriffen, sexualisierter Gewalt, Folter und Tötung im Gewahrsam der Sicherheitskräfte sowie Mordanschlägen, standen immer wieder im offensichtlichen Zusammenhang mit regimekritischen Tätigkeiten der Betroffenen. Gewaltsame Unterdrückung jeglichen Widerspruchs blieb das Mittel der Wahl für den Machterhalt des Regimes (AA 2.2.2024).
Das im Jahr 2022 erlassene Gesetz Nr. 20 gegen Cyberkriminalität regelte zum Einen die Kommunikation im Internet und zum Anderen Straftaten von Online-Dienstanbietern bzw. cyberkriminelle Handlungen. Beispielsweise wurde gemäß Artikel 27 mit einer Freiheitsstrafe von sieben bis fünfzehn Jahren und einer Geldstrafe bestraft, wer Handlungen im Netz unternahm oder Inhalte veröffentlichte, die darauf abzielten die Verfassung zu ändern, einen Teil des syrischen Territoriums von der Souveränität des Staates abzutrennen, einen bewaffneten Aufstand gegen die gemäß der Verfassung eingesetzten Behörden zu provozieren oder sie an der Ausübung ihrer von der Verfassung abgeleiteten Funktionen zu hindern oder das Regierungssystem im Staat zu stürzen oder zu ändern. Im Artikel 28 wird die Untergrabung des Ansehens des Staates unter Strafe gestellt. Das bedeutet, wer mit den Mitteln der Informationstechnologie falsche Nachrichten im Netz veröffentlichte, die das staatliche Ansehen oder die nationale Einheit schädigten, wurde mit einer Freiheitsstrafe von drei bis fünf Jahren und einer Geldstrafe belegt. Artikel 29 stellte zudem die Untergrabung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Staates durch digitale Inhalte im Netz unter Strafe (MoCT 18.4.2022). Die Nichtregierungsorganisation Free Syrian Lawyers Association (FSLA) ging davon aus, dass dieses Gesetz als Instrument dienen würde, mit dem die syrische Regierung die Meinungsfreiheit einschränken und abweichende Meinungen in Sozialen Medien und virtuellen Räumen unterbinden würde, insbesondere weil es vage formuliert und nicht klar definiert war, unter anderem welche Handlungen das Ansehen des Staates untergraben, die nationale Einheit gefährden und welches eine illegale Änderung der Verfassung u. Ä. darstellen. Dadurch blieb der Strafverfolgung und den Sicherheitsdiensten viel Interpretationsspielraum (FSLA 2024). SNHR stellte fest, dass das syrische Regime bis Mai 2024 176 Personen, davon 21 Frauen, im Zusammenhang mit diesem Gesetz verhaftet hatte. 23 davon waren Journalisten und Medienschaffende (SNHR 3.5.2024).
Um eine unkontrollierte öffentliche Debatte über Korruption zu unterdrücken, hatte das Innenministerium eine Abteilung zur Bekämpfung der Cyberkriminalität eingerichtet und Social-Media-Konten, die Korruption thematisierten, unter Strafe gestellt (BS 19.3.2024). Im April 2024 wurde das Gesetz Nr. 19 von 2024 verabschiedet, das ein neues Medienministerium etablierte. Gemäß SNHR verstieß dieses Gesetz mehrfach gegen die syrische Verfassung von 2012, unter anderem deshalb, weil es dem neuen Medienministerium die absolute Aufsichtsbefugnis über alle journalistische und Medienarbeit im Land einräumte (SNHR 3.5.2024). Die syrische Regierung kontrollierte die Verbreitung von Informationen sehr streng. Zu den verbotenen Themen gehörten die Kritik am Regime, konfessionelle Spannungen, Probleme von religiösen und ethnischen Minderheiten (USDOS 30.6.2024).
Das deutsche Auswärtige Amt schrieb, dass in der Anwendungspraxis der regimekontrollierten syrischen Justiz der Verdacht ausreichte, um willkürlich von Militärgerichtshöfen oder gesonderten Gerichtshöfen der Anti-Terror-Gesetzgebung von 2012 verfolgt zu werden, in denen im Grunde keinerlei Rahmenbedingungen eines fairen Rechtsverfahrens bestanden. Die Anti-Terror-Gesetze wurden auch dazu missbraucht, gegen in Syrien und im Ausland lebende Regimegegner und -gegnerinnen ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand und auch in Abwesenheit höchste Strafen zu verhängen (AA 2.2.2024). Die Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic (COI) berichtete im Februar 2024 von Verletzungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit durch die syrische Regierung und von willkürlichen Verhaftungen von Personen nur wegen der Äußerung ihrer Meinung. Des Weiteren wurden Personen verhaftet, die im Internet zu Protesten aufgerufen hatten. Auch Journalisten und Onlineaktivisten wurden vorgeladen und verhaftet, teilweise in Isolationshaft. Die kritischen Social Media Posts der Verhafteten wurden entfernt (UNGA 9.2.2024). Viele von OHCHR interviewte Personen gaben an, dass sie Angst hätten, Kritik an der Lage im Land per Telefon, Whatsapp, Social Media oder ähnlichen Kommunikationsmitteln zu äußern. Sogar die Wirtschaftskrise, die zuvor als relativ sicheres Gesprächsthema galt, wurde gemieden (OHCHR 1.2.2024). Vertraulichen Quellen des niederländischen Außenministeriums zufolge versuchte die syrische Regierung auch die mobile Kommunikation zu überwachen, wobei unklar war, bis zu welchem Ausmaß ihr das gelang. Teilweise wurden Personen ihre Mobiltelefone an Checkpoints abgenommen und kontrolliert, ob darin Kritik an der Regierung zu finden war. SIM-Karten müssten in der Regel beim Kauf registriert werden, wobei es Wege gab, das zu umgehen, beispielsweise durch den Vorweis eines gefälschten Ausweises bei der Registrierung oder durch Registrierung durch eine andere Person (MBZ 8.2023). Das Regime öffnete an Bürger und ausländische Einwohner adressierte Post und überwachte routinemäßig, willkürlich und rechtswidrig die private Internetkommunikation, einschließlich E-Mails. Es setzte auch Überwachungstechnologien und -praktiken ein, darunter Kontrollen des Internets und der sozialen Medien, das Blockieren oder Filtern von Websites und Social-Media-Plattformen, Sensoren, Spyware, Datenanalysen, Aufnahmegeräte und die nicht einvernehmliche Standortverfolgung (USDOS 22.4.2024). Im Gegenzug dazu berichtet die Bertelsmann-Stiftung, dass die syrische Regierung Visa an ausgewählte Blogger und Vlogger erteilte, damit diese berichteten, dass der Krieg beendet wäre (BS 19.3.2024).
Laut Global Organized Crime Index wurden von berüchtigten Netzwerken mit direkten Verbindungen zur syrischen Regierung und zu nicht-staatlichen bewaffneten Gruppierungen zahlreiche cyberkriminelle Straftaten begangen, wie Malware, Spamming und Denial-of-Service-Angriffe, um Mediengruppen, Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen und staatliche Behörden anzugreifen. Cyberkriminalität zielt vor allem darauf ab, abweichende Meinungen zu unterdrücken, weniger auf wirtschaftlichen Profit (GITOC 2023).
Gemäß Artikel 44 der syrischen Verfassung haben Bürger das Recht, sich zu versammeln, friedlich zu demonstrieren und zu streiken, und zwar im Rahmen der verfassungsrechtlichen Grundsätze. Die Ausübung dieser Rechte wurde durch Gesetze geregelt. In Artikel 45 ist die Freiheit auf nationaler Basis garantiert, Vereinigungen und Gewerkschaften für rechtmäßige Zwecke und mit friedlichen Mitteln zu bilden in Übereinstimmung mit den Gesetzen. Darüber hinaus sind dies gemäß Artikel 10 öffentliche Organisationen, Berufsverbände und Vereinigungen sowie Körperschaften, die Bürger zusammenführen, um die Gesellschaft weiterzuentwickeln und die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten. Der Staat garantiert die Unabhängigkeit dieser Körperschaften und das Recht auf Ausübung öffentlicher Kontrolle und Beteiligung in verschiedenen Sektoren und Räten, die in Gesetzen festgelegt sind (SeG 24.2.2012). Was die Rechte der Arbeitnehmer anbelangt, so wird das Recht auf Tarifverhandlungen im Arbeitsgesetz Nr. 17 anerkannt. Allerdings hatte sich die Regierung weitreichende Befugnisse vorbehalten, um die Registrierung abgeschlossener Tarifverträge zu verweigern oder anzufechten. Darüber hinaus wurde das Streikrecht in der Privatwirtschaft, obwohl Streiks nicht illegal waren, häufig durch die Androhung von Strafmaßnahmen und Geldbußen untergraben. Beispielsweise wurden Streiks mit mehr als 20 Beschäftigten in bestimmten Branchen wie dem Transport- und Telekommunikationssektor mit Geld- und sogar Gefängnisstrafen geahndet (FES 1.4.2024). Dem United States Department of State zufolge erlaubt das Gesetz das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften, die Durchführung legaler Arbeitsstreiks und Kollektivverhandlungen zwar, dennoch gab es übermäßige Einschränkungen dieser Rechte. Das Gesetz verbot gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung, erlaubte es Arbeitgebern jedoch auch, Arbeitnehmer nach Belieben zu entlassen. Das Gesetz verlangte von allen Gewerkschaften der mit dem Regime verbundenen General Federation of Trade Unions (GFTU) beizutreten (USDOS 22.4.2024). Sie bestand aus sieben Branchen: Öffentlicher Dienst (Verwaltung, Banken, Gesundheit); Lebensmittel, landwirtschaftliche Entwicklung, Tabak und Tourismus; Verkehr; Öl und Chemie; Elektrizität und Metall; Kultur, Druck und Information; Bauwesen (FES 1.4.2024). Das Regime unternahm im Laufe des Jahres keine ernsthaften Versuche, die geltenden Gesetze zum Schutz der Vereinigungsfreiheit, der Tarifverhandlungen und des Streikrechts für Arbeitnehmer wirksam durchzusetzen (USDOS 22.4.2024).
Aufgrund der sich verschärfenden Wirtschaftskrise im Land gab es eine Vielzahl von Protesten und Kritik am Regime in Damaskus. In den letzten Jahren kam es beispielsweise in Suweida und Dara'a zu Demonstrationen, um gegen die politische Lage und die sozioökonomische Verschlechterung zu protestieren. Auch bescheidenere Formen des Arbeitskampfes gegen die Auswirkungen der wirtschaftlichen Liberalisierungspolitik der Regierung auf die Arbeitsbedingungen waren zu verzeichnen (FES 1.4.2024).
Die Independent International Commission of Inquiry in Syria (COI) schreibt, dass die Regierung weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit verletzte und Personen willkürlich festnahm, nur weil sie ihre Meinung geäußert hatten (UNGA 9.2.2024).
Die Versammlungsfreiheit war in ganz Syrien stark eingeschränkt. Auf Proteste der Opposition in von der Regierung kontrollierten Gebieten wurde mit Schüssen, Massenverhaftungen und Folter der Inhaftierten reagiert (FH 2024). Die Bertelsmann-Stiftung ging davon aus, dass die gewalttätigen Reaktionen des Regimes auf Proteste in den letzten zehn Jahren, die Menschen derart eingeschüchtert hatte, dass diese es nicht mehr wagten, ihr Leben bei organisierten Versammlungen zu riskieren (BS 19.3.2024). Medienberichten zufolge verliefen die seit Monaten andauernden Proteste im Süden Syriens, in Suweida und Dara'a allerdings weitgehend friedlich (TWI 7.6.2024). Dahingegen berichtete die Bertelsmann-Stiftung, dass Versammlungen mit politischer Motivation in Suweida und Dara'a vom syrischen Regime schnell und gewaltvoll aufgelöst wurden (BS 19.3.2024). Nicht politische Versammlungen, wie beispielsweise Public Viewings von Fußballspielen in Cafés wurden teilweise von Sicherheitskräften der Regierung genützt, um Wehrdienstverweigerer zu zwangsrekrutieren (BS 19.3.2024).
Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft war für die Beschäftigten des öffentlichen Sektors praktisch obligatorisch; der Mitgliedsbeitrag wurde direkt vom Gehalt abgezogen. Im Gegensatz dazu war der Einfluss und die Mitgliedsstärke des Allgemeinen Gewerkschaftsbund (GFTUW) in der Privatwirtschaft sehr begrenzt. Die Rechte der Beschäftigten in der Privatwirtschaft wurden von den Gewerkschaften in keiner Weise geschützt. Gleichzeitig verbot die Mehrheit der privaten Arbeitgeber die Bildung von Gewerkschaftsausschüssen in ihren Betrieben, übte direkt oder indirekt Druck auf die Beschäftigten aus, damit sie auf eine Gewerkschaftsmitgliedschaft verzichteten und meldete sie häufig nicht bei der Allgemeinen Organisation für Sozialversicherung an. Im Jahr 2022 waren nur etwa elf Prozent der Beschäftigten in der Privatwirtschaft sozialversichert. Hinzu kam, dass die Struktur der syrischen Unternehmen, die mehr als 99 Prozent der kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen (KKMU) im privaten Fertigungssektor des Landes ausmachten, keine gewerkschaftlichen Aktivitäten begünstigte. Innerhalb des GFTUW gab es keinen Raum für Opposition. Jede Form der Kritik oder des Widerstands gegen das Regime oder die Ba'ath-Partei war untersagt. Formen des Dissenses innerhalb des Verbandes waren extrem isoliert und wurden eingeschränkt. Neben dieser Dynamik hatte die GFTUW das System des Regimes zur Instrumentalisierung von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst als Mittel zur Erlangung und Festigung von Gehorsam sowie zur Belohnung von loyalen Personen und Gemeinschaften gestärkt. Zahlreiche Verordnungen und Gesetze, die der Staat in den letzten Jahren erlassen hatte, spiegelten diese Ausrichtung wider. So verkündete die Regierung im Dezember 2014 einen Beschluss, wonach 50 Prozent der neuen Arbeitsplätze im öffentlichen Sektor den Familien von »Märtyrer« der syrischen Armee zugewiesen würden. Zudem wurden im Oktober 2018 durch einen Beschluss des Ministerrats alle Beschäftigten, die keinen Militär- oder Reservedienst geleistet hatten, von der Bewerbung für öffentliche Stellen ausgeschlossen. Der GFTUW hatte diese Gesetze weitgehend unterstützt. Auch auf regionaler Ebene hielten sich die meisten Gewerkschaften an die Politik des Regimes, die im Allgemeinen gegen die Interessen der Arbeitnehmer gerichtet war (FES 1.4.2024).
Die syrische Regierung verhinderte üblicherweise die Zulassung von Organisationen, die sich für die Rechte der Frau einsetzen oder Schutzzentren einrichten wollten. Sie schränkte auch alle nicht staatlichen Stellen ein, die durch Vorträge oder Workshops das Bewusstsein für die Rechte der Frau schärfen oder Gewalt gegen sie bekämpfen wollten (Musawah 2024).
Gebiete unter der Kontrolle der Opposition
Die Medienfreiheit variierte in den Gebieten, die von anderen Gruppen gehalten wurden, aber lokale Medienunternehmen standen in der Regel unter starkem Druck, die dominierende militante Fraktion in ihrem Gebiet zu unterstützen (FH 2024).
Dschihadistische Gruppierungen und Rebellengruppierungen wendeten Gewalt an, um zivilen Widerstand und Demonstrationen zu unterdrücken (FH 2024).
Die Gründung von Gewerkschaften im Nordwesten Syriens ist ein relativ neues Unterfangen. Im Gegensatz zur Union Freier Syrischer Ärzt:innen, die kurz nach Beginn des Aufstands im Jahr 2013 gegründet worden war, wurde die Zentrale Union Freier Jurist:innen, der Anwält:innen aus verschiedenen von der Opposition kontrollierten Gebieten, erst im Dezember 2019 gegründet, kurz vor der Gründung der Union Freier Syrischer Ingenieur:innen im Jahr 2018, die wiederum Ableger in den Gouvernements Aleppo und Idlib besaß (FES 1.4.2024).
Gebiete unter der Kontrolle der Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS)
Die Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) verhaftete Journalisten, Aktivisten und jeden, der sie kritisierte ohne Zugang zu einem Rechtsanwalt oder zu Familienangehörigen (AI 24.4.2024). Medienberichten zufolge erfoltgen diese Verhaftungen von Aktivisten und Zivilisten, darunter Frauen, die die HTS kritisiert hatten, unter dem Vorwurf der Spionage für ausländische Parteien (NPA 7.7.2023). Die Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic (COI) berichtete ebenfalls von Festnahmen durch die Sicherheitskräfte der HTS von Aktivisten, Journalisten und privaten Bürgern, die sich kritisch gegenüber ihrer Herrschaft oder religiösen Doktrin äußerten u. a. auf Social Media (UNGA 14.8.2023). HTS berief sich Berichten zufolge auf Verstöße gegen ihr „Mediengesetz“ – ein Text, der nicht öffentlich zugänglich war – um kritische Berichterstattung zum Schweigen zu bringen und Journalisten einzuschüchtern (USDOS 22.4.2024).
Die HTS unterdrückte die Versammlungsfreiheit in Gebieten unter ihrem Einfluss (USDOS 22.4.2024). Bei Protesten in den Gebieten der HTS wurden mehrere Personen verhaftet, obwohl die Betelsmann-Stiftung eine Verbesserung in Bezug auf Einschränkungen der Versammlungsfreiheit gegenüber 2021 verzeichnete (BS 19.3.2024). In einer Studie des Danish Institute for International Studies wird deutlich, dass HTS nach ihrem Bruch mit der transnationalen dschihadistischen al-Qaida im Jahr 2016 im Allgemeinen flexibler im Umgang mit zivilem Widerstand geworden war. Die Bereitschaft, auf die Forderungen der Demonstranten einzugehen, hing jedoch stark von der Art der jeweiligen Forderungen ab. HTS war bereit, Forderungen zu erfüllen, solange ihre eigene Präsenz und Autorität nicht infrage gestellt wurden. Wenn die Demonstranten tiefgreifende Veränderungen forderten, wie den Rücktritt hochrangiger HTS-Führungskräfte oder ein Ende der HTS-Angriffe auf rivalisierende Milizen, wurden diese Forderungen in der Regel ignoriert oder gewaltsam unterdrückt. Gleichzeitig war die Bereitschaft der Gruppierung, Proteste gewaltsam zu unterdrücken, begrenzt: Dauerten Proteste trotz Repressionen über einen längeren Zeitraum an, kam es oft zu Zugeständnissen der Gruppierung (DIIS 16.12.2024).
HTS und andere bewaffnete Gruppen schränkten auch die Vereinigungsfreiheit ein, einschließlich der Aktivitäten der Zivilgesellschaft, in Gebieten, die unter ihrem Einfluss oder ihrer Kontrolle standen (USDOS 22.4.2024). In den von der HTS kontrollierten Gebieten wurde einigen der sonst im Nordwesten tätigen Gewerkschaften die Arbeit untersagt und sie wurden durch andere, mit der HTS verbundene Gewerkschaften ersetzt. Die Syrische Heilsregierung (Syrian Salvation Government - SSG) gezögerte nicht, Verwaltungsmitarbeiter zu entlassen, die sich ihren Befehlen widersetzen, oder sie sogar zu verhaften. Darüber hinaus hatte die SSG verhindert, dass Anwälte, die der Zentralen Union Freier Anwält:innen angehörten, in ihren Regionen aktiv werden konnten, und darüber hinaus hatte die HTS eine neue Gewerkschaft mit dem Namen »Freie Syrische Anwaltsvereinigung« gegründet. Zudem wurde der Sitz der Union Freier Syrischer Ingenieur:innen in Idlib gestürmt, nachdem der gesamte Rat aus Protest gegen das Vorgehen der SSG zurückgetreten war (FES 1.4.2024).
Gebiete unter der Kontrolle der Syrian National Army (SNA)
Eine vertrauliche Quelle des niederländischen Außenministeriums berichtete, dass Personen, die die Türkei kritisierten in den Gebieten der Syrischen Übergangsregierung (Syrian Interim Government - SIG) verhaftet wurden (MBZ 8.2023).
Die Nichtregierungsorganisation Syrians for Truth and Justice (STJ) berichtete, dass in den Gebieten der SIG Bürger und Journalisten es nicht wagten, ihre Meinung frei zu äußern aus Angst vor den bewaffneten Gruppierungen. Journalisten konnten die SIG nicht kritisieren, obwohl diese gegen Menschenrechte verstieß und die Demokratie missachtete. Die bewaffneten Gruppierungen konnten in den von ihnen kontrollierten Gebieten jeden ohne Rechenschaftspflicht verhaften oder verschwinden lassen (STJ 1.11.2023). Einige bewaffnete Oppositionsgruppen gezögerten nicht, mit der Verfolgung von Journalisten und Medienaktivisten zu drohen, die ihren Aktionen kritisch gegenüberstanden (FES 1.4.2024). Medienberichten zufolge kam es bei Demonstrationen gegen die Korruption in Nord-Aleppo zu Verhaftungen von Journalisten, Menschenrechtsaktivisten, die in Gefängnisse verbracht wurden, sowie zu Angriffen auf Protestierende und zur Zerstörung von Equipment von Journalisten, die vor Ort waren, um die Proteste zu dokumentieren (NPA 18.12.2023).
In dem von der Türkei kontrollierten Nordwesten kam es bei verschiedenen Gelegenheiten ebenfalls zu Protesten und Streiks aufgrund von Arbeitsbedingungen (FES 1.4.2024). Laut Menschenrechtsaktivisten und Presseberichten unterdrückten SNA-Fraktionen die Versammlungsfreiheit in ihren Einflussgebieten (USDOS 22.4.2024). Proteste gegen die Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) wurden toleriert (BS 19.3.2024).
Im Nordwesten gab es zahlreiche Gewerkschaften, darunter die im Januar 2022 gegründete Freie Lehrer:innengewerkschaft sowie einige andere Berufsverbände wie die Zentrale Union Freier Jurist:innen, die Union Freier Syrischer Ingenieur:innen und die Union Freier Syrischer Ärzt:innen. Die Hauptziele dieser Organisationen beschränkten sich auf demokratische Forderungen, die Unterstützung lokaler Oppositionsinstitutionen, die Verurteilung von Menschenrechtsverletzungen von lokalen bewaffneten Gruppen und der Einmischung der türkischen Besatzungstruppen in ihre Arbeit sowie auf den Protest gegen jegliche Form von Normalisierungsprozessen zwischen dem syrischen Regime und dem türkischen Staat. Die Verwendung eines klassenbasierten Diskurses in ihren Programmen war jedoch begrenzt. Diese im Nordwesten Syriens tätigen Gewerkschaften waren in der Regel bei den lokalen Räten oder der SIG registriert. In den Gebieten außerhalb der Kontrolle der syrischen Regierung im Nordwesten war die Arbeit der Gewerkschaften angesichts der sich erheblich verschlechternden politischen und sozioökonomischen Bedingungen schwierig. Strukturell hatten die türkischen Behörden die lokalen Verwaltungen stark unter Kontrolle und griffen in bestimmten Bereichen, insbesondere im Gesundheits- und Bildungswesen, entschieden ein. Der türkische Bildungskoordinator in Afrin verhinderte etwa die Gründung einer Lehrer:innengewerkschaft in Afrin und sie als »politischen Akt« bezeichnet. Von den Lehrern wurde zudem verlangt, dass sie Verträge für freiwillige Arbeit unterzeichnen, die ihnen die Teilnahme an Demonstrationen oder anderen Formen des Protests gegen eine Partei verboten (FES 1.4.2024).
Quellen
AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.2.2024): Auswärtiges Amt, Bericht über die Lage in der Arabischen Republik Syrien (Stand: Ende Oktober 2023), https://www.ecoi.net/de/dokument/2104340.html, Zugriff 26.2.2024 [Login erforderlich]
AI - Amnesty International (24.4.2024): The State of the World's Human rights in Syria 2023, https://www.amnesty.org/en/location/middle-east-and-north-africa/middle-east/syria/report-syria, Zugriff 15.5.2024
BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Syria, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105866/country_report_2024_SYR.pdf, Zugriff 3.5.2024
DIIS - Danish Institute for international Studies (16.12.2024): HTS seeks public legitimacy, https://www.diis.dk/en/research/hts-seeks-public-legitimacy, Zugriff 7.1.2025
FES - Friedrich-Ebert-Stiftung (1.4.2024): Syrien Gewerkschaftsmonitor, https://library.fes.de/pdf-files/international/gm-mona/21125/2024-syrien.pdf, Zugriff 28.8.2024
FH - Freedom House (2024): Syria: Freedom in the World 2024 Country Report, https://freedomhouse.org/country/syria/freedom-world/2024, Zugriff 3.5.2024
FSLA - Free Syrian Lawyers Association (2024): Report to the Human Rights Committee in relation to Syrias Fourth Periodic Review, https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/TreatyBodyExternal/DownloadDraft.aspx?key=YT9VK9E6jAj6S4CPg6EyUg qtnjWmwqALNbMyl V4NnNg0NtCRV2jgPbNNi834gN4A7fbSCWJ/AFS5W7EZ29Bw==, Zugriff 17.7.2024
GITOC - Global Initiative Against Transnational Organized Crime (2023): Global Organized Crime Index - Syria 2023, https://ocindex.net/assets/downloads/2023/english/ocindex_profile_syria_2023.pdf, Zugriff 2.8.2024
MBZ - Außenministerium der Niederlande [Niederlande] (8.2023): General Country of Origin Information Report - August 2023, https://www.government.nl/binaries/government/documenten/reports/2023/08/07/general-country-of-origin-information-report-syria-august-2023/General Country of Origin Information Report Syria August 2023.pdf, Zugriff 5.7.2024
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Musawah - Musawah - Equality and Justice in the Muslim Family (2024): Report to the Human Rights Committee in relation to Syrias Fourth Periodic Review - 2024, https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/TreatyBodyExternal/DownloadDraft.aspx?key=YT9VK9E6jAj6S4CPg6EyUoVyRNdJVvr3epqVcv54n/wpfiGJq5MNRFJap/ZdW8kq FKir2FnBmAjZvvEGLZ7lA==, Zugriff 12.8.2024
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NPA - North Press Agency (7.7.2023): 1809 victims of HTS, SNA violations in Syria in first half of 2023, https://npasyria.com/en/100713, Zugriff 24.6.2024
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RSF - Reporter ohne Grenzen (2024): 2024 Press Freedom Index - Syria, https://rsf.org/en/country/syria, Zugriff 15.5.2024
SeG - Syrian E-Government [Syrien] (24.2.2012): Syrian Constitution, https://egov.sy/page/en/137/0/Constitution.html, Zugriff 25.6.2024
SNHR - Syrian Network for Human Rights (3.5.2024): On World Press Freedom Day: 717 Journalists and Media Workers Have Been Documented as Killed by the Parties to the Conflict and Controlling Forces in Syria Since March 2011, Including 53 Who Died due to Torture, https://reliefweb.int/attachments/7779960d-30ee-43d5-a51f-80651ee10782/S240419E.pdf, Zugriff 12.8.2024
SNHR - Syrian Network for Human Rights (15.3.2024): On the 13th Anniversary of the Start of the Popular Uprising, https://snhr.org/wp-content/uploads/2024/03/R240209E-1.pdf, Zugriff 17.7.2024
STJ - Syrians for Truth and Justice (1.11.2023): Syria: The SIG Fringes on Freedom of Speech and Suffocates Detractors - Syrians for Truth and Justice, https://stj-sy.org/en/syria-the-sig-fringes-on-freedom-of-speech-and-suffocates-detractors, Zugriff 5.7.2024
TWI - Washington Institute for Near East Policy, The (7.6.2024): Suwayda Protests Continue Despite Growing Pressure, https://www.washingtoninstitute.org/policy-analysis/suwayda-protests-continue-despite-growing-pressure, Zugriff 17.6.2024
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UNGA - United Nations General Assembly (14.8.2023): Report of the Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic, https://www.ecoi.net/en/file/local/2097210/G2315549.pdf, Zugriff 24.6.2024 [Login erforderlich]
UNOCHA - United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (3.3.2024): Syrian Arab Republic: 2024 Humanitarian Needs Overview (February 2024) - Syrian Arab Republic, https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/syrian-arab-republic-2024-humanitarian-needs-overview-february-2024, Zugriff 23.5.2024
USDOS - United States Department of State [USA] (30.6.2024): 2023 Report on International Religious Freedom: Syria, https://www.ecoi.net/en/document/2111572.html, Zugriff 12.8.2024
USDOS - United States Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Syria, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-practices/syria/, Zugriff 3.5.2024
11 Todesstrafe - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 16:01
[Es liegen derzeit keine ausreichenden Informationen zur Todesstrafe in Syrien vor. Die Judikatur in Bezug auf Todesstrafe ist nicht bekannt bzw. noch nicht erlassen. Zu vollstreckten Todesurteilen gibt es ebenfalls nur wenige Quellen, was nicht zuletzt der derzeit undurchsichtigen Lage geschuldet ist. Im Folgenden wird der aktuelle Stand dargelegt, wie er sich aus öffentlich zugänglichen Quellen ergibt. Teilweise werden Falschinformationen, insbesondere auf Social-Media Kanälen verbreitet, die in weiterer Folge auch Eingang in andere Berichte finden. Die Vorgehensweise der Recherche und Ausarbeitung der vorliegenden Länderinformation entspricht den in der Methodologie der Staatendokumentation festgeschriebenen Standards. Weder wird ein Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit der vorliegenden Informationen erhoben. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
[Informationen zur aktuellen Rechtslage finden sich im Kapitel Rechtsschutz / Justizwesen - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024).]
Die syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte (Syrian Observatory for Human Rights - SOHR) dokumentierte seit 8.12.2024 60 Morde, darunter Hinrichtungen vor Ort, bei denen 112 Menschen, darunter Frauen und Kinder getötet wurden (SOHR 3.1.2025). Berichten und unbestätigten Videos zufolge sollen die neuen Sicherheitskräfte einen Informanten des gestürzten Präsidenten öffentlich durch einen Schuss in den Kopf erschossen haben (Arabiya 10.1.2025). [Weitere Informationen zur Menschenrechtslage finden sich im Kapitel Allgemeine Menschenrechtslage - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad Regimes (seit 8.12.2024)]
Quellen
Arabiya - Al Arabiya News (10.1.2025): Syria monitor says alleged al-Assad loyalist ‘executed’ in public, https://english.alarabiya.net/News/middle-east/2025/01/10/syria-monitor-says-alleged-al-assad-loyalist-executed-in-public-, Zugriff 13.1.2025
SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (3.1.2025): منذ سقوط نظام بشار الأسد.. المرصد السوري يوثق 60 جريمة قتل في الساحل السوري ومحافظتي حمص وحماة تسفر عن مقتل 112 شخصاً [Seit dem Sturz des Regimes von Bashar al-Assad Die Syrische Beobachtungsstelle dokumentiert 60 Morde an der syrischen Küste und in den Provinzen Homs und Hama, bei denen 112 Menschen getötet wurden], https://www.syriahr.com/منذ-سقوط-نظام-بشار-الأسد-المرصد-السوري/743774, Zugriff 14.1.2025
11.1 Todesstrafe in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Region Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Letzte Änderung 2025-05-08 14:41
Im Gesellschaftsvertrag der Demokratischen Autonomen Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) von 2023 ist im Artikel 38 das Recht auf Leben festgehalten, sowie dass die Todesstrafe verboten ist (RIC 14.12.2023). In der Charta des Sozialjustizsystems 2019 der Autonomen Verwaltung Nord- und Ostsyriens erkannten die autonomen Behörden bereits die Anwendbarkeit des Völkerrechts an, verpflichteten sich, an die Menschenrechtsgesetze gebunden zu sein, und schafften die Todesstrafe ab (AI 2024).
Quellen
AI - Amnesty International (2024): AFTERMATH - INJUSTICE, TORTURE AND DEATH IN DETENTION IN NORTH-EAST SYRIA, https://www.ecoi.net/en/file/local/2107362/MDE2477522024ENGLISH.pdf, Zugriff 24.6.2024 [Login erforderlich]
RIC - Rojava Information Center (14.12.2023): AANES Social Contract, 2023 Edition, https://rojavainformationcenter.org/2023/12/aanes-social-contract-2023-edition, Zugriff 24.6.2024
11.2 Todesstrafe (Stand August 2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 14:40
Gebiete unter der Kontrolle der Regierung (Stand August 2024)
In Syrien gehörte die Todesstrafe gemäß Allgemeinem Strafgesetzbuch Nr. 148 von 1949 (geändert durch Gesetzesdekret Nr. 1 von 2011) zu den normalen Bestrafungen, neben der lebenslangen Zwangsarbeit, lebenslangen Haft, temporären Zwangsarbeit und der temporären Haft (Artikel 37). Ein Todesurteil durfte nur nach Anhörung der Stellungnahme des Begnadigungsausschusses und der Zustimmung des Staatspräsidenten vollstreckt werden. Die zum Tode verurteilte Person wurde im Gefängnisgebäude oder an einem anderen im Urteilsvollstreckungsdekret bezeichneten Ort gehängt (Artikel 43). Unter anderem konnten folgende Straftaten mit dem Tode geahndet werden: das Tragen einer Waffe in den Reihen des Feindes gegen Syrien (Artikel 263), die Verschwörung mit dem Feind bzw. die Kontaktaufnahme mit dem Feind zur Unterstützung seiner Streitkräfte (Artikel 265), Beschädigung militärischer Güter mit Todesfolge oder während eines Krieges oder in Erwartung des Ausbruchs eines Krieges (Artikel 266), der Angriff durch die Bewaffnung von Syrern oder durch den Aufruf zum Töten oder Plündern mit dem Ziel einen Bürgerkrieg oder sektiererischen Krieg anzuzetteln (Artikel 298), Terroranschlag mit Todesfolge oder mit Sabotage an öffentlichen Gebäuden, Transport- und Kommunikationsmitteln (Artikel 305), vorsätzlicher Mord (Artikel 535), Brandstiftung mit Todesfolge (Artikel 577) (PoS 1.1.1949).
Die Todesstrafe war ebenfalls im Gesetz 19 von 2012, dem Anti-Terrorgesetz verankert. Gemäß Artikel 5 stand die Todesstrafe auf den Besitz, die Herstellung, das Stehlen, Schmuggeln oder Unterschlagen von Waffen oder Munition mit der Absicht diese für eine terroristische Handlung zu verwenden und mit der Tat der Tod oder die Handlungsunfähigkeit einer Person hervorging. Wer der Regierung mit einer terroristischen Handlung drohte, die mit der Entführung eines öffentlichen oder privaten Luft-, See- oder Landtransportmittels, der Beschlagnahme von Eigentum jeglicher Art oder der Beschlagnahmung militärischer Gegenstände oder die Entführung einer Person einherging und die Person dabei zu Schaden kam, wurde ebenfalls mit dem Tod bestraft (Artikel 6) (PoS 2.7.2012).
Des Weiteren war die Todesstrafe auch nach dem Gesetzesdekret 61 von 1950 Strafgesetzbuch und Militärverfahren verankert. Sie wurde beispielsweise über Soldaten verhängt, die zum Feind überlaufen (Artikel 102), für die Flucht vor dem Feind durch eine Verschwörung und für die Flucht ins Ausland des Anführers der Verschwörung (Artikel 103), über Soldaten, die sich weigerten, dem Befehl zum Angriff auf den Feind oder die Rebellen Folge zu leisten (Artikel 112), über Soldaten, die vor dem Feind zu Ungehorsam, in dem Sinne, dass mindestens zwei Soldaten auf Waffengewalt zurückgriffen und sich dem Aufruf ihrer Vorgesetzten widersetzten, sich aufzulösen und zum Regime zurückzukehren, anstifteten oder diesen selbst begingen (Artikel 113), über jede Person (auch nicht Militär), die in einem Operationsgebiet einer militärischen Kampftruppe Gewalt gegen einen verwundeten oder kranken Soldaten anwandten, mit dem Ziel diesen zu entwaffnen (Artikel 132), für die vorsätzliche Beschädigung, Zerstörung oder das vorsätzliche Niederbrennen von unbeweglichen militärischen Gütern oder Gütern, die der Landesverteidigung dienten oder von Gebäuden, Konstruktionen, Lagerhäusern, Wasserkanälen, Eisenbahnlinien, Telegrafen- und Telefonleitungen und -stationen, Luftfahrtzentren, Schiffen, Booten (Artikel 137), über Soldaten, die ihre Stellung vor dem Feind aufgaben (Artikel 144), über jeden syrischen Soldaten oder jeden im Dienste Syriens stehenden Soldaten, der die Waffen gegen Syrien erhob (Artikel 154), über jeden Soldaten, der dem Feind oder im Interesse des Feindes die Soldaten unter seinem Kommando oder in der ihm anvertrauten Position oder die Waffen, Munition oder Vorräte der Armee oder Karten von Militärstandorten, Fabriken, Häfen, und Docks, oder das Passwort oder Geheimnis militärischer Aktionen, Kampagnen und Verhandlungen übergab, über jeden Soldaten, der den Feind kontaktierte, um dessen Operationen zu erleichtern (Artikel 155). Todesurteile im Rahmen dieses Gesetzes wurden an den Präsidenten der Republik weitergeleitet (Artikel 89) und ratifiziert. Die Vollstreckung erfolgte mittels Erschießung (Artikel 90) an einem Ort, den der Oberbefehlshaber der Armee und der Streitkräfte auswählt (PoS 13.3.1950).
Am 3.9.2023 wurde Gesetzesdekret Nr. 23 von 2023 erlassen, welches das Gesetzesdekret 109 von 17. August 1968 außer Kraft setzte und damit auch die bis dahin bestehenden Militärischen Feldgerichte auflöste. Laut dem Syrischen Netzwerk für Menschenrechte (Syrian Netzwork for Human Rights - SNHR) wurden von März 2011 bis August 2023 insgesamt 14.843 Todesurteile durch Militärische Feldgerichte in Syrien ausgesprochen, davon wurden 6.971 zu lebenslangen Haftstrafen bzw. lebenslangen Haftstrafen mit schwerer Arbeit umgewandelt. 7.872 dieser Todesurteile wurden vollstreckt, darunter 114 Kinder, 26 Frauen und 2.021 Militärpersonen (SNHR 12.9.2023).
Regelmäßig vom Regime verkündete Amnestien (so zuletzt Legislativdekret 7/2022) verringerten ausgesprochene Todesurteile zum Teil auf lebenslange harte Strafarbeit oder stellten eine Freilassung in Aussicht. In der Rechtspraxis kamen die Amnestien aufgrund großzügig ausgelegter Ausnahmetatbestände und prozeduralen Hindernissen jedoch nur in Einzelfällen zur Anwendung, dabei oftmals infolge der Zahlung hoher Bestechungsgelder an Amtsträger im Justiz- und Sicherheitswesen (AA 2.2.2024).
Dem deutschen Auswärtigen Amt zufolge war eine quantitative Bewertung von verhängten Todesurteilen bzw. deren Vollstreckung nicht möglich, da seit Beginn des bewaffneten Konflikts keine offiziellen Zahlen zu vollstreckten Todesurteilen mehr veröffentlicht wurden. Erschwert wurd die Erfassung von vollstreckten Todesurteilen durch Tötungen und Hinrichtungen von Inhaftierten ohne Anklage oder Urteil. Die vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (VN) eingerichtete internationale unabhängige Untersuchungskommission zur Menschenrechtslage in Syrien (Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic - COI) dokumentierte im Sonderbericht zur Haftsituation in Syrien sowie in späteren Berichten eine hohe Zahl von Fällen solcher außergerichtlichen Hinrichtungen in Gebieten unter Kontrolle des Regimes (AA 2.2.2024; vgl. ÖB Damaskus 2023). Auch Amnesty International stellte fest, dass in Syrien im Jahr 2023 Menschen exekutiert wurden, aber keine genauen Zahlen vorliegen (AI 5.2024).
Gebiete unter der Kontrolle der Opposition, Terrorgruppierungen etc.
Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS)
Die Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) vollzog der COI zufolge ebenfalls Todesurteile. Schuldsprüche mit Todesurteil betrafen dort auch Taten, die im Syrischen Recht der Regierung nicht unter Todesstrafe standen, wie etwa Prostitution, Vergewaltigung und Ehebruch (UNGA 14.8.2023). In einem Fall wurde auch von der Erschießung wegen Hexerei berichtet. Die HTS führt glaubwürdigen Berichten zufolge Hinrichtungen in Schnellverfahren und im Geheimen durch (UNGA 9.2.2024). Die Nichtregierungsorganisation Syrian Observatory for Human Rights (SOHR) berichtete, dass HTS eigenen Angaben zufolge die Todesstrafe gegen diejenigen verhängte, die für schuldig befunden wurden, für eine Partei zu arbeiten, die sie als feindselig erachtete, die nachweislich an Tötungen und Bombenanschlägen in den von ihr kontrollierten Gebieten beteiligt war. Gerichtsverhandlungen wurden aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehalten (SOHR 23.4.2024). Hinrichtungen durch die HTS wurden der COI zufolge auch ohne vorheriges Urteil durch ein reguläres Gericht durchgeführt. Schuldsprüche wurden üblicherweise auf Grundlage von nicht kodifizierten Rechtsgrundsätzen getroffen, die angeblich auf der Scharia basierten (UNHRC 12.7.2023). Medienberichten zufolge soll die HTS auch außergerichtliche Hinrichtungen durchgeführt haben. Die Gefangenen wurden zu Tode gesteinigt, durch ein Erschießungskommando erschossen oder geschlachtet, je nachdem, was ihnen angelastet wurde. In letzter Zeit erfolgten die Hinrichtungen vermehrt im Geheimen in der Wildnis, in Gefängnishöfen oder anderweitig außer Sichtweite. Nur in seltenen Fällen wurden die Leichname den Familien übergeben (NPA 20.4.2023). Gerichte unter der Kontrolle der HTS verurteilten auch Frauen und Kinder zum Tode (UNHRC 12.7.2023).
Gebiete unter Kontrolle der türkeinahen Syrian National Army (SNA)
Quellen berichten von der Verurteilung von drei Personen im Jänner 2024 durch ein Militärgericht in der Stadt al-Ra'i, welche unter Kontrolle von der Türkei nahestehenden Gruppierungen lag. Die Personen sollen kurdische Newroz-Feiernde getötet haben (SOHR 18.1.2024). Einem weiteren Zeitungsartikel zufolge wurden im Mai 2024 drei Personen durch ein Gericht der Türkei-nahen Opposition zum Tod durch Erhängen verurteilt. Die drei wurden beschuldigt, vor zwei Jahren einen Menschenrechtsaktivisten und seine schwangere Frau in der Provinz Aleppo getötet zu haben. (NPA 23.5.2024).
Quellen
AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.2.2024): Auswärtiges Amt, Bericht über die Lage in der Arabischen Republik Syrien (Stand: Ende Oktober 2023), https://www.ecoi.net/de/dokument/2104340.html, Zugriff 26.2.2024 [Login erforderlich]
AI - Amnesty International (5.2024): Death Sentences and Executions 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local/2110112/ACT5079522024ENGLISH.pdf, Zugriff 11.9.2024
NPA - North Press Agency (23.5.2024): هل ستنفذ المعارضة حكم إعدام أصدرته في ريف حلب؟ [Wird die Opposition ein Todesurteil vollstrecken, das sie im Umland von Aleppo erteilt hat?], https://npasyria.com/186550, Zugriff 18.6.2024
NPA - North Press Agency (20.4.2023): HTS executes 19 people in Syrias Idlib since early 2023, https://npasyria.com/en/96731, Zugriff 5.7.2024
ÖB Damaskus - Österreichische Botschaft Damaskus [Österreich] (2023): Asylländerbericht 2023 - Syrien
PoS - Parliament of Syria [Syrien] (2.7.2012): القانون 19 لعام 2012 قانون مكافحة الإرهاب [Gesetz 19 von 2012 - Anti-Terrorgesetz], http://www.parliament.gov.sy/arabic/index.php?node=55151 cat=4306, Zugriff 21.6.2024
PoS - Parliament of Syria [Syrien] (13.3.1950): المرسوم التشريعي 61 لعام 1950 قانون العقوبات وأصول المحاكمات العسكرية [Gesetzesdekret 61 von 1950 - Strafgesetzbuch und Militärverfahren], http://www.parliament.gov.sy/arabic/index.php?node=5585 cat=11811, Zugriff 21.6.2024
PoS - Parliament of Syria [Syrien] (1.1.1949): قانون العقوبات العام 148 لعام 1949 (المعدّل بــ المرسوم التشريعي 1 لعام 2011) [Allgemeines Strafgesetzbuch Nr. 148 von 1949 (geändert durch Gesetzesdekret Nr. 1 von 2011)], http://www.parliament.gov.sy/arabic/index.php?node=55151 cat=12278, Zugriff 18.6.2024
SNHR - Syrian Network for Human Rights (12.9.2023): Todesstrafe - Militärfeldgerichte, https://snhr.org/wp-content/pdf/english/R230904E.pdf, Zugriff 18.6.2024
SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (23.4.2024): على خطى نظام الأسد.. هيئة تحرير الشام تنفذ عقوبة الإعدام بحق 13 شخصاً من المدنيين والعسكريين منذ مطلع العام [In den Fußstapfen des Assad-Regimes - Hay'at Tahrir ash-Sham führt die Todesstrafe gegen 13 Zivil- und Militärpersonen aus seit Jahresbeginn], https://www.syriahr.com/على-خطى-نظام-الأسد-هيئة-تحرير-الشام-تن/711390/, Zugriff 7.6.2024
SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (18.1.2024): المحكمة العسكرية في مدينة الراعي تصدر حكماً شكلياً بحق قتلة مجزرة نوروز وذوي الضحايا يطالبون بالعدالة [Das Militärgericht in der Stadt Al-Ra'i fällt ein „formelles“ Urteil gegen die Mörder des „Newroz-Massakers“, und die Familien der Opfer fordern Gerechtigkeit], https://www.syriahr.com/المحكمة-العسكرية-في-مدينة-الراعي-تصدر/699247, Zugriff 25.6.2024
UNGA - United Nations General Assembly (9.2.2024): Report of the Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic, https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/hrbodies/hrcouncil/sessions-regular/session55/A_HRC_55_64_EN.pdf, Zugriff 26.6.2024
UNGA - United Nations General Assembly (14.8.2023): Report of the Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic, https://www.ecoi.net/en/file/local/2097210/G2315549.pdf, Zugriff 24.6.2024 [Login erforderlich]
UNHRC - United Nations Human Rights Council (12.7.2023): “No End in Sight”: Torture and ill-treatment in the Syrian Arab Republic 2020-2023* - Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic (A/HRC/53/CRP.5), https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/hrbodies/hrcouncil/coisyria/A-HRC-53-CRP5-Syria-Torture.pdf, Zugriff 15.7.2024
12 Ethnische und religiöse Minderheiten - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 22:36
[Im Folgenden wird der aktuelle Informationsstand dargelegt, wie er sich aus öffentlich zugänglichen Quellen ergibt. Teilweise werden Falschinformationen, insbesondere auf Social-Media Kanälen verbreitet, die in weiterer Folge auch Eingang in andere Berichte finden. Die Vorgehensweise der Recherche und Ausarbeitung der vorliegenden Länderinformation entspricht den in der Methodologie der Staatendokumentation festgeschriebenen Standards. Weder wird ein Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit der vorliegenden Informationen erhoben. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Die sunnitischen Muslime machen die Mehrheit der Bevölkerung des Landes aus. Obwohl die offiziellen Bevölkerungsstatistiken keine Angaben zu Religion oder ethnischer Zugehörigkeit enthalten, sind laut dem Bericht des US-Außenministeriums über Religionsfreiheit aus dem Jahr 2022 74 % der Bevölkerung Sunniten, mit einer vielfältigen ethnischen Mischung aus mehrheitlich Arabern, Kurden, Tscherkessen, Tschetschenen und einigen Turkmenen. Sunniten sind in den meisten syrischen Städten und Dörfern vertreten, mit bemerkenswerten Konzentrationen in Damaskus, Aleppo und Homs. Neben den Sunniten gibt es weitere islamische Gruppen, darunter Alawiten, Ismailiten und andere schiitische Sekten, die nach Schätzungen des US-Außenministeriums zusammen 13 % der Bevölkerung ausmachen. Die Vielfalt Syriens beschränkt sich nicht auf die konfessionelle Dimension, sondern erstreckt sich auf zahlreiche ethnische Gruppen wie Kurden, Armenier, Turkmenen, Tscherkessen und andere. Araber sind die überwältigende Mehrheit in Syrien, gefolgt von Kurden (BBC 12.12.2024). Die Übergangsregierung in Syrien will sich nach Aussagen ihres Außenministers ash-Shaybani für die Inklusion aller Bevölkerungsgruppen im Land einsetzen. Niemand sollte aufgrund seiner Herkunft, seines sozialen oder religiösen Hintergrunds oder einer Zugehörigkeit zu bestimmten Bevölkerungsgruppen bestraft werden, sagte er beim Weltwirtschaftsforum in Davos (Zeit Online 23.1.2025). Demografische Daten für Syrien sind unzuverlässig, und die derzeitigen Standorte von Minderheitengemeinschaften sind aufgrund der erheblichen Umwälzungen, die das Land unter der Herrschaft von Bashar al-Assad erlebte, ähnlich schwer zu ermitteln (MRG 1.2025).
Auf folgender Karte von France 24 ist die ethnische und religiöse Zusammensetzung Syriens dargestellt:
 FR24 26.12.2024a
 FR24 26.12.2024a
Obwohl die Zahlen nicht überprüft werden können, wird geschätzt, dass weit über 500.000 Menschen getötet wurden und über zwölf Millionen innerhalb Syriens oder ins Ausland vertrieben wurden, darunter Alawiten, Christen (einschließlich Armenier und Assyrer), Drusen, Ismailiten, Kurden, Turkmenen, Zwölfer-Schiiten, Jesiden und andere. Al-Assads zynische Mobilisierung von Ängsten innerhalb der Gemeinschaft vor dem Hintergrund des wachsenden Einflusses extremistischer Elemente innerhalb der syrischen Oppositionskräfte führte zu einer zunehmend konfessionell geprägten Landschaft – beschleunigt durch die Vertreibung von Minderheiten durch militante Gruppen in Gebieten, die unter ihrer Kontrolle standen. Infolgedessen hat sich die Demografie des Landes neu geordnet, wobei sich die religiösen Minderheiten in den von der Regierung kontrollierten Gebieten in Zentral- und Südsyrien konzentrieren, während die Bevölkerung im Norden nun größtenteils sunnitisch ist (MRG 1.2025).
Tatsächlich kam es bei dem rasanten Vormarsch auf Damaskus Berichten zufolge nicht zu Racheakten oder Gewalttaten. In seiner ersten Rede in Damaskus trat ash-Shara' ebenfalls mäßigend auf und mahnte den Übergang vom Kampf zum Aufbau der Institutionen an (Rosa Lux 17.12.2024). Insbesondere Alawiten und Christen sind besorgt, dass die Zukunft des neuen Syriens für ihre Gemeinschaften, von denen viele die Revolution im Jahr 2011 und den anschließenden 13-jährigen Bürgerkrieg ablehnten, nicht tolerant sein könnte (Independent 12.12.2024). Von Anfang an zeigten die neuen Behörden bewusst die Absicht, eine Abkehr von den spaltenden Praktiken ihrer Vorgänger zu signalisieren. In Aleppo nahm Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) Kontakt zu prominenten christlichen Führern und Geistlichen verschiedener Konfessionen auf, um die angespannten Beziehungen zu verbessern und ein Gefühl der Sicherheit zu fördern. Diese Treffen waren nicht oberflächlich, sondern beinhalteten Diskussionen über konkrete Missstände, wie die Ungerechtigkeiten, mit denen Christen in Jisr ash-Shughur ein Jahr zuvor konfrontiert waren. Einige dieser Missstände wurden inzwischen angegangen, hauptsächlich durch Rechenschaftspflicht und die Rückgabe von Eigentum an die rechtmäßigen Eigentümer. Dies ist ein beispielloser Schritt, der das Verständnis der Führung für die Notwendigkeit von Inklusion unterstreicht, wenn auch sorgfältig gesteuert (AC 20.12.2024). Anderen Berichten zufolge gab es durchaus gewaltsame Übergriffe, Morde und andere Racheakte von HTS-Kämpfern gegen Andersgläubige (National 6.1.2025). Einem libanesischen Zeitungsbericht zufolge, der Betroffene zitiert, sollen vor allem Nachbarn und Bekannte Racheakte an Andersgläubigen verübt haben. Viele Angehörige verschiedener religiöser Minderheiten sind in den Libanon geflohen (Nahar 1.1.2025).
Ash-Shara' hat Befehle erlassen, Kreuze an Kirchen zu lassen und Weihnachtsdekoration zu schützen und die schiitischen Schreine zu respektieren sowie Bars und Lokale in Ruhe zu lassen, in denen Frauen und Männer miteinander tanzten. Das ist anders als in Idlib, wo solcher vermeintlicher Verderbtheit Schuldige, getötet, bekehrt oder vertrieben und ihre Räumlichkeiten, einschließlich Kirchen, geschlossen würden (Economist 14.1.2025). HTS-Beamte haben umfangreiche Kontaktkampagnen mit Vertretern aller religiösen Glaubensgemeinschaften gestartet, und die christlichen und drusischen Gemeinschaften in ganz Westsyrien scheinen überwiegend in Frieden zu leben. Nur in den alawitischen Gemeinden hat die Jagd nach Kriminellen zu wiederholten Verstößen gegen Zivilisten geführt. Diese werden als Einzelfälle deklariert (MEI 21.1.2025). Als christliche Führer von Problemen berichteten - wie dem Auftauchen einiger islamistischer Prediger, die versuchten, Christen in der Altstadt von Damaskus zu bekehren - habe die neue Regierung schnell gehandelt, um die Ruhe wiederherzustellen (Arabi21 3.2.2025).
Ash-Shara' hat erklärt, dass weder die Kurden noch die Drusen unter dem Vorwand der Angst vor der islamischen Mehrheit Syriens auf Autonomie hinarbeiten dürfen. Er verlangt von ihnen, sich in der neuen Ordnung einzugliedern und ihre Waffen niederzulegen. Die Kurden sollen keine unabhängigen oder individuellen Beziehungen zu ausländischen Akteuren unterhalten (Akhbar 31.12.2024).
Laut Beobachtern hat Iran nach dem Sturz des Regimes eine groß angelegte Desinformationskampagne gestartet, die primär darauf abzielt, religiöse Konflikte in Syrien zu schüren und damit die fragile Lage in dem Land zu destabilisieren. Dabei werden in den sozialen Netzwerken massenhaft falsche oder irreführende Berichte von Gewalttaten gegen Schiiten, Alawiten und Christen verbreitet, die angeblich von Kämpfern der islamistischen Miliz Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) verübt wurden. Dass es tatsächlich iranische Akteure sind, die diese Berichte streuen, lässt sich in den wenigsten Fällen nachweisen. Doch die schiere Anzahl von Postings lässt darauf schließen, dass es sich um eine organisierte Kampagne handelt (NZZ 8.1.2025). Auch Enab Baladi berichtet von irreführenden Videos, die in sozialen Medien verbreitet werden, um Zwietracht zu säen und die Sicherheitslage zu gefährden (Enab 10.1.2025).
Obwohl der Rebellenführer mit dem Versprechen angetreten ist, das gesamte syrische Volk zu vertreten, sitzt in der Interimsregierung weder ein Alawit noch ein Schiit, noch ein Druse oder ein Christ (NZZ 24.1.2025). Zudem gab es in den Wochen nach dem Umsturz immer wieder Berichte von Übergriffen gegen diese Minderheiten (ORF 27.1.2025). In einem Interview mit dem Economist versprach ash-Shara', dass nach Ablauf einer dreimonatigen Frist, Anfang März, eine breitere und vielfältigere Regierung etabliert werde, an der alle Teile der Gesellschaft teilhaben werden. Das Auswahlverfahren wird auf Kompetenz und nicht auf ethnischer oder religiöser Zugehörigkeit basieren (Economist 3.2.2025).
Eines der drängendsten Probleme sind nicht sektiererisch motivierte Angriffe, sondern vielmehr der undurchsichtige Prozess der gezielten Verfolgung von Männern, die in den Streitkräften des Regimes gedient haben (von denen die meisten aufgrund der Natur des Regimes Alawiten sind) (MEI 21.1.2025). [Weiterführende Informationen zu Übergriffen etc. auf ethnische oder religiöse Minderheiten finden sich in den Kapiteln Allgemeine Menschenrechtslage - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad Regimes (seit 8.12.2024) und Rechtsschutz / Justizwesen - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024).]
Religiöse Minderheiten
Christen
Syrien war ein wichtiges kulturelles Zentrum für das Christentum, mit Dutzenden von Kirchen und Klöstern. Vor 2011 lebten 2,2 Millionen Christen (ca. 10 % der syrischen Bevölkerung) in Syrien (BBC 12.12.2024). Viele haben al-Assad unterstützt oder sind aus Angst vor islamistischen Aufständischen geflohen (AP 15.12.2024a). Die amerikanische Nichtregierungsorganisation Open Doors schätzt, dass nur noch 3 %, also etwa 638.000, übrig geblieben sind (BBC 12.12.2024). Der Patriarch der syrischen orthodoxen Kirche schätzt, dass noch ca. 500.000 Christen im Land leben (OrthoPatSYR 22.9.2024). Die meisten Christen leben noch in den Städten Damaskus, Aleppo, Homs, Hama, Latakia und den umliegenden Gebieten sowie in der Provinz al-Hasaka im Nordosten des Landes. Sie sind auf mehrere Konfessionen verteilt, darunter orthodoxe, katholische und protestantische (BBC 12.12.2024). Die Christen in Syrien werden oft beschuldigt, das frühere Regime unterstützt zu haben. Tatsächlich betrachteten viele von ihnen al-Assad als das kleinere Übel, nachdem radikale islamistische Gruppen in der bewaffneten Revolte die Oberhand gewonnen hatten. Aber es gab auch viele Christen, die sich dem Aufstand anschlossen und später getötet oder ins Exil gezwungen wurden (Spectator 2.2.2025). Christen konnten sich aufgrund ihrer Präsenz in städtischen Zentren, in denen schwere Kämpfe stattfanden, und in den vom Islamischen Staat (IS) überrannten Regionen im Nordosten des Landes weniger gut aus dem Konflikt heraushalten. In von der Opposition kontrollierten Gebieten verbargen Christen ihre religiöse Identität und kleideten sich muslimisch, um nicht aufzufallen. Die Angst vor extremistischen Gruppen war ein zentraler Faktor für die Auswanderung von Christen aus Syrien (MRG 1.2025).
Ash-Shara' selbst, sagte, dass die Übergangsregierung gute Kontakte zu Christen und Drusen unterhalten würde, die mit ihnen gemeinsam gegen die Syrische Arabische Armee (Syrian Arab Army - SAA) gekämpft hatten (MEMRI 16.12.2024). Christliche Autoritäten sagten am 16.12.2024 in einem Interview, dass sie bisher, abgesehen von den medialen Versprechungen der HTS, wenig in der Umsetzung beobachten konnten. Bisher hatten sie nur mit einem Militärkommandanten gesprochen, sonst mit keinem offiziellen Vertreter der Interimsregierung bzw. der führenden Gruppierungen (AAA 16.12.2024). Am 31.12.2024 traf sich ash-Shara' schließlich mit hochrangigen christlichen katholischen, orthodoxen und anglikanischen Geistlichen in Damaskus (AJ 31.12.2024a; vgl. Croix 2.1.2025). Dabei sicherte er den Christen zu, dass sie unbehelligt im Land bleiben und ihre Religion frei ausüben können (VN 2.1.2025). Christen, die bereits unter der HTS-Regierung gelebt haben, geben an, dass sie zu Beginn der Herrschaft der Gruppierung diskriminiert wurden, beispielsweise durch Beschlagnahmung ihres Eigentums und durch Verbote ihre religiösen Rituale zu praktizieren. Erst in den letzten zwei Jahren vor al-Assads Sturz hat die HTS sich geändert und der christlichen Gemeinschaft mehr Freiheiten gegeben (BBC 18.12.2024).
Die Zusicherung der neuen Regierung, die Religionsfreiheit zu respektieren, betrachten viele Christen mit Skepsis, wobei regional große Unterschiede bestehen. Aus manchen syrischen Regionen werden vereinzelte Einschränkungen der Religionsfreiheit für Christen durch Islamisten gemeldet. In einigen Orten hätten radikale Gruppen zum Beispiel getrennte Sitzplätze für Frauen und Männer in öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Pflicht zur Verschleierung für Frauen durchsetzen können. Den Erfolg dieser Maßnahmen führen die Beobachter bisher noch auf das Fehlen einer einheitlichen Verwaltung nach dem Machtwechsel zurück (ACN 3.2.2025). Nach dem Sturz von al-Assad schossen unbekannte Bewaffnete auf die griechisch-orthodoxe Erzdiözese in Hama und versuchten Kultstätten zu zerstören (SOHR 19.12.2024; vgl. SNHR 19.12.2024). Kurz vor Weihnachten wurde ein Christbaum in einer mehrheitlich von Christen bewohnten Stadt in Zentralsyrien von maskierten Männern angezündet. Es kam zu Protesten in mehreren Landesteilen. Die HTS gab bekannt, dass ausländische Kämpfer wegen des Vorfalls festgenommen worden seien und versicherte, dass der Baum wiederhergestellt werden würde (BBC 24.12.2024). Die HTS hat versucht in den von ihr kontrollierten Gebieten ein gewisses Maß an Toleranz gegenüber bestimmten Minderheiten, insbesondere Christen, zu zeigen, im Vergleich zu der mit al-Qaida verbundenen Gruppierung, aus der sie hervorgegangen ist. Seit der Machtübernahme in Damaskus und weiten Teilen Syriens im Dezember 2024 hat die Gruppe im Allgemeinen Zurückhaltung bei der Behandlung christlicher und schiitischer bzw. alawitischer Denkmäler und Gemeinden gezeigt (FR24 13.12.2024). [Weitere Informationen über den Umgang mit Minderheiten, wie Christen, finden sich in den Kapiteln Allgemeine Menschenrechtslage - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad Regimes (seit 8.12.2024) und Rechtsschutz / Justizwesen - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024).]
In Damaskus haben sich lokale christliche Freiwillige zum Schutz christlicher Viertel bewaffnet und an Straßenecken aufgestellt (Spectator 2.2.2025).
Schiitische Gruppierungen
Syrien ist das Hauptzentrum der Nizari-Ismaili-Gemeinschaft im Nahen Osten, die sich selbst als die zweitgrößte schiitische Gruppe nach den Zwölfer Schiiten betrachtet. Die Ismailiten zählen etwa 250.000 Menschen und machen 1 % der Gesamtbevölkerung Syriens aus. Sie leben in der Stadt Salamiya, 30 Kilometer östlich von Hama, und sind auch in einer Reihe von Städten und Dörfern in der Umgebung von Hama vertreten, wie Masyaf, Qadmous und Nahr al-Khawabi (BBC 12.12.2024).
Für die Ismailiten von Salamiya verlief der Machtwechsel bemerkenswert reibungslos, da sich die Stadt ohne Gewalt ergab. Diese kooperative Übergabe spiegelt die langjährigen Spannungen zwischen der ismailitischen Gemeinschaft und dem Assad-Regime wider, das sie im Laufe der Jahre an den Rand gedrängt hatte (AC 20.12.2024).
Der syrische Verteidigungsminister Abu Qasra sagte, dass Schiiten ihre Rechte innerhalb der vom Staat festgelegten Regeln ausüben können. Sie seien "Teil der Mission" des "neuen Syriens" (MEMRI 21.1.2025). Weiters sagte er, dass die schiitischen Gemeinschaften in Syrien – ob in Nubul, Zahra, Sayyida Zainab oder anderen Gebieten – Teil des sozialen Gefüges Syriens sind. Es liege in der syrischen Verantwortung – nicht in der Irans – ihre Rechte zu gewährleisten und sie als syrische Bürger zu schützen (Al Majalla 24.1.2025).
Alawiten
Der Alawismus ist eine schiitische Sekte des Islam. Das Wort 'Alawi - علوي bedeutet „Anhänger von Ali“, einem Cousin und Schwiegersohn des Propheten Mohammed. Nach Angaben von Reuters stellen die Alawiten in Syrien mit 10 % der Gesamtbevölkerung die größte religiöse Minderheit dar. Die Alawiten sind seit dem 12. Jahrhundert n. Chr. in Syrien ansässig und leben vor allem an der Mittelmeerküste, in den Städten Latakia und Tartus (BBC 12.12.2024). Dem Alawismus gehören ca. 2-3 Millionen Syrer an (AlMon 11.1.2025). Die Alawiten wurden erst 1932 offiziell als Muslime anerkannt (TWI 31.12.2024).
Der alawitischen Minderheit wird unterstellt, dass sie von Assads Regime unterstützt wurde, weil auch er und seine Familie Alawiten sind (PBS 16.12.2024). Unter al-Assad arbeiteten mehr als 80 % der Alawiten für den Staat, sie stellten den Großteil der Armee und des Geheimdienstoffizierskorps, die meisten leitenden Regierungsbeamten und die meisten Führungskräfte in der öffentlichen Industrie. Während des Bürgerkriegs erhielten die Frauen und Kinder getöteter alawitischer Soldaten öffentliche Jobs, um ihre Verluste auszugleichen, wodurch die Zahl derer, die ihren Lebensunterhalt dem Staat und der Familie al-Assad verdankten, noch weiter anstieg (TWI 31.12.2024). Die alawitischen Gemeinschaften besetzten zwar überproportional viele Schlüsselpositionen im Regime, gehören aber auch zu den ärmsten in Syrien (Independent 12.12.2024). Abgesehen von den Familienangehörigen al-Assads und seinen Anhängern litt die alawitische Minderheit unter Armut (PBS 16.12.2024). Die Familie al-Assad verließ sich auf die Alawiten, die seit ihrer Machtübernahme im Jahr 1970 viele Führungspositionen im Regime innehatten. In vielen Berichten wurde darauf hingewiesen, dass sie in früheren Kriegsjahren überproportional häufig vom Assad-Regime zur Wehrpflicht eingezogen wurden. Die Schätzungen gehen zwar auseinander, aber alle stimmen darin überein, dass in diesem Konflikt mindestens Zehntausende Alawiten getötet wurden (Independent 12.12.2024). In den nach dem Sturz des Regimes zurückgelassenen Geheimdienstdokumenten soll auch eines gefunden worden sein, dass die Hinrichtung von 2.459 alawitischen Soldaten anordnete. Der Grund für die Hinrichtung war die Nichteinhaltung militärischer Befehle. Den Familien soll mitgeteilt worden sein, dass die Soldaten auf dem Schlachtfeld gefallen seien. Das Dokument, das auf den 1.3.2015 datiert, soll auch beinhalten, dass damals 1.796 Soldaten inhaftiert wurden und ihren Familien mitgeteilt wurde, sie seien entführt worden (AlHurra 15.12.2024b). Die neue Regierung soll Berichten zufolge eine Liste mit 250 Namen angelegt haben - die Mehrheit davon Alawiten - welche die neue Regierung als Kriminelle betrachtet, die verhaftet und strafrechtlich verfolgt werden sollten. In Einzelheiten über laufende Treffen mit alawitischen Würdenträgern in großen Städten oder an der syrischen Küste sagt das neue Regierungsteam, dass die Alawiten ihre Loyalität für die neue Regierung unter Beweis stellen und Verbindungen zu al-Assads Unterstützer abbrechen müssen (Akhbar 31.12.2024). Obwohl die neue Regierung es auf ehemalige Regierungsbeamte und Soldaten abgesehen hat, sind die alawitischen Stadtviertel von Angst erfüllt, aufgrund beunruhigender Berichte über Morde und Verschwindenlassen in diesen Gebieten (AlMon 11.1.2025).
Syrienexperte Fabrice Balanche glaubt, dass ash-Shara' unter dem Vorwand, eine „Entba'athifizierung“ innerhalb der Armee und der Regierung durchzuführen, mit ziemlicher Sicherheit einen „Entalawitisierungsprozess“ einleiten wird. Das bedeutet, dass die alawitische Küstenregion ihre Bestimmung als Zufluchtsort wiederentdecken muss. Viele Alawiten, die in Damaskus, Homs und den umliegenden Gebieten im Landesinneren leben, werden sich wahrscheinlich gezwungen sehen, in ihre Heimat zurückzukehren – auf Grundstücke, die sie nicht nur als Urlaubsdomizile, sondern auch als Absicherung für die Zukunft angelegt haben. Wenn sie in anderen Teilen Syriens bleiben, könnte ihr Leben angesichts der Rückkehr vertriebener, potenziell rachsüchtiger Sunniten schnell schwierig und sogar gefährlich werden. Viele Mitglieder der neuen sunnitischen Führung in Damaskus und ihre Anhänger tragen vermutlich ein Erbe religiöser und sozialer Feindseligkeit gegenüber den Alawiten im Allgemeinen in sich. Die Sekte könnte einer kollektiven Bestrafung ausgesetzt sein, selbst jene Alawiten, die sich al-Assad widersetzt haben, anstatt ihm zu helfen (TWI 31.12.2024). Diese Meinung stützen Berichte von "The National", wonach am 6.1.2025 eine Kampagne zur Ergreifung von Regimegegnern intensiviert wurde, obwohl die Befürchtung besteht, dass es zu sektiererischer Vergeltung kommen könnte, die den Staatsaufbau untergraben würde. In den Wochen nach dem Umsturz haben Mitglieder der alawitischen Gemeinschaft in den sozialen Medien Videos veröffentlicht, die angeblich HTS-Mitarbeiter zeigen, wie sie junge alawitische Männer in Homs und Umgebung sowie in der bergigen Küstenregion schlagen und mit Füßen treten. HTS-geführte Formationen sollen bei den Übergriffen etwa 75 Alawiten getötet haben, darunter mehrere Frauen (National 6.1.2025). In der Umgebung von Latakia und Tartus hat HTS Operationen durchgeführt, um Reste des Regimes gefangen zu nehmen, und ist dabei gelegentlich mit Soldaten der Armee zusammengestoßen, die ihre Waffen nicht niedergelegt hatten (Economist 8.1.2025). In Homs, einer mehrheitlich von Sunniten bewohnten Stadt, in die al-Assad massenhaft Alawiten umsiedelte, fordern aus dem Norden zurückkehrende Sunniten gewaltsam ihre Häuser zurück (Economist 14.1.2025).
Die neue Regierung verzichtete darauf, den Alawiten gezielte Zusicherungen zu geben, und verankerte stattdessen ihre Botschaften von Gerechtigkeit und Versöhnung in breiter gefassten Erklärungen. Die neuen Behörden betonten, dass niemand ohne ein ordnungsgemäßes Verfahren und eindeutige Beweise für ein Fehlverhalten mit Vergeltung rechnen müsse. Der Einsatz von Rebellen in Latakia und den umliegenden Bergen erfolgte ohne nennenswerte Gewalt, mit ausdrücklichen Anweisungen, öffentliches Eigentum zu schützen und Vergeltungsangriffe zu verhindern. Solche Maßnahmen deuten darauf hin, dass man versucht, die Angst der Alawiten vor einer Kollektivstrafe zu mildern – eine Gemeinschaft, die durch ihre historische Verbindung mit dem Assad-Regime belastet ist (AC 20.12.2024). The Economist schreibt, dass HTS – eine Gruppe, die von den Alawiten einst als existenzielle Bedrohung angesehen wurde – heute von ihnen oft als die einzige Kraft angesehen wird, die sie vor Extremisten schützen kann. Die Gruppierung aber ist damit beschäftigt, Damaskus zu regieren (Economist 8.1.2025). Anfang Februar wurde der Oberste Alawitische Islamische Rat in Syrien und der Diaspora gegründet, dessen Ziel es ist, sicherzustellen, dass die alawitische Gemeinschaft ein authentischer Teil des syrischen Gefüges ist. Er soll bis zum Ende der Übergangsphase und der Errichtung eines verfassungsmäßigen Staates bestehen. Der Rat soll vom Mufti von Latakia geleitet werden und sich aus 130 Scheichs aus verschiedenen Gouvernements zusammensetzen (Akhbar 4.2.2025).
Alawiten sagen, dass sie seit dem Sturz al-Assads am 8.12.2024 religiös motivierten Angriffen ausgesetzt sind, während die neuen Behörden angaben, dass sie versuchen, die Ängste zu zerstreuen und sich verpflichten, Täter von Verbrechen zu verfolgen, und versprechen, die Sicherheit für Minderheiten wieder herzustellen (FR24 6.2.2025). The Economist erkennt kaum Anzeichen für eine Vergeltung durch HTS gegen die Alawiten. Nach dem Sturz des Assad-Regimes kam es zu einem Sicherheitsvakuum im Gebiet der Alawiten, das durch Rebellengruppierungen, von denen einige von der Türkei unterstützt werden, gefüllt wurde, die sich mit Plünderungen und Entführungen gerächt haben. Dutzende Männer, darunter Studenten ohne Verbindungen zum alten Regime, wurden von solchen Gruppierungen festgenommen, die undiszipliniert sind und sich selten zu erkennen geben. Einheimische berichten, dass HTS-Beamte zwar Verständnis zeigen, aber auch sagen, dass sie keine Ahnung haben, wer die Täter sind (Economist 8.1.2025). Kurz nach dem Sturz des Assad-Regimes kam es zu Vorfällen gegen religiöse Heiligtümer, wie Schreine der alawitschen Gemeinschaft in der Provinz Hama (SOHR 19.12.2024). Ende Dezember 2024 kam es daraufhin zu Protesten in Aleppo (DW 28.12.2024). Seit al-Assads Sturz wurden Aktivisten und Beobachtern zufolge Dutzende Syrer bei Racheakten getötet, die überwiegende Mehrheit von ihnen aus der Minderheit der Alawiten (AP 26.12.2024). Telegram-Kanäle, die vom Iran unterstützte irakische Milizen unterstützen, berichteten von Angriffen auf alawitische Bevölkerungsteile durch dschihadistische Gruppierungen. Alawitische Scheichs verurteilen Raubmord an Gemeinschaftsmitgliedern, fordern das Militäreinsatzkommando auf, Mörder hinzurichten und Räte zum Schutz alawitischer Gebiete zu bilden. Auf dschihadistischen, teilweise der HTS-nahestehenden Social-Media-Kanälen wird gegen Alawiten gehetzt, ihnen gedroht und eine Amnestie für Alawiten verurteilt (MEMRI 17.12.2024). Seit al-Assads Sturz ist es immer wieder zu sektiererischer Gewalt gekommen, aber nicht annähernd in dem Ausmaß, wie es nach fast 14 Jahren Bürgerkrieg, bei dem schätzungsweise eine halbe Million Menschen getötet wurden, befürchtet wurde (AP 26.12.2024). Es haben sich Berichte über Beleidigungen, Schikanen, Razzien, Verschleppungen und Morde in den sozialen Medien gehäuft. Videos, die angeblich zeigen, wie HTS-Kämpfer Alawiten demütigen, schlagen oder zu Gewalt gegen Alawiten anstiften, kursieren ohne Überprüfung. Von offizieller Seite werden die Vorfälle als Einzelfälle deklariert und erklärt, dass keine Unterschiede zwischen den Gemeinschaften gemacht und zu allen guten Beziehungen unterhalten werden. Das Problem seien diejenigen, die ihren Status nicht geregelt oder Waffen versteckt haben. Andere hätten nichts zu befürchten. Das Problem sei, dass ein Klima der Angst durch die Verbreitung gefälschter Videos geschürt werde (FR24 13.1.2025). Das Middle East Institute schreibt, dass es Gerüchte über religiös motivierte Übergriffe auf Minderheiten durch die neuen Streitkräfte gäbe und diese Gerüchte einerseits durch gefälschte Kampagnen für al-Assad und andererseits durch real stattgefundene Übergriffe in diesen Gemeinschaften angeheizt werden. Viele dieser Gerüchte lassen sich nicht überprüfen, während andere von Faktenprüfungsorganisationen schnell widerlegt werden. Es wird argumentiert, dass viele der bestätigten Verstöße eher auf mangelnde Professionalität bei der Festnahme gesuchter Personen als auf explizit sektiererische Motive zurückzuführen scheinen. Viele Verbrechen werden von Banden und Zivilisten begangen, die nicht mit der neuen Regierung verbunden sind, während einige einfache Soldaten und lokale Befehlshaber an sektiererisch motivierten Schikanen und Entführungen alawitischer Zivilisten beteiligt waren. Kriminelle Banden und Einzelpersonen suchen auch in dieser neuen Ära nach Sicherheits- und Verwaltungslücken, die sie ausnutzen können, was zu vielen Verstößen führt, die eindeutig nicht religiös motiviert sind. Andere, stärker sektiererisch motivierte Verbrechen, die sowohl von Einzelpersonen als auch von Sicherheitskräften begangen wurden, scheinen andere Beweggründe zu haben, wie Vergeltung, was vor allem in Homs und Teilen von Hama ein Problem darstellte, wo lokale Sunniten aus Städten, die Massaker durch benachbarte alawitische Milizen erlitten hatten, Racheakte verübten (MEI 21.1.2025). Angesichts der anhaltenden Repressalien waren zahlreiche Alawiten, die in gemischten Provinzen wie Homs und Hama lebten, gezwungen, in die relative Sicherheit der Küstendörfer zurückzukehren (FR24 6.2.2025).
Am Jahrestag des berüchtigten Massakers von Hama verzeichnete die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte die Hinrichtung von zehn Mitgliedern der alawitischen Glaubensgemeinschaft in der Provinz Hama. Hinter den Hinrichtungen soll eine Gruppierung namens Ansar as-Sunna stecken (SOHR 2.2.2025). Seit dem Sturz von Assad sind die Spannungen vor dem Hintergrund konfessioneller Angriffe auf die Alawiten, die Syrien mehr als 50 Jahre lang unter der Familie Assad regiert haben, eskaliert (SOHR 10.3.2025a). An der syrischen Küste und im Latakia-Gebirge kam es Anfang März 2025 zu Liquidierungsaktionen auf sektiererischer und regionaler Basis, bei denen Hunderte von Bürgern, darunter Frauen und Kinder, getötet wurden. Sicherheitskräfte, Mitglieder des Verteidigungsministeriums und die mit ihnen verbündeten Kräfte begingen Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen (SOHR 10.3.2025b). Die meisten der Getöteten scheinen der alawitischen Gemeinschaft anzugehören (SOHR 10.3.2025a; vgl. TWI 10.3.2025), die vor allem in den Küstenprovinzen, einschließlich der Städte Latakia und Tartus, lebt. Menschenrechtsorganisationen schätzen, dass bei diesen Zusammenstößen Hunderte von Zivilisten getötet wurden. Anwohner der Küstenregion berichteten, dass viele Häuser alawitischer Familien geplündert und niedergebrannt wurden (SOHR 10.3.2025a). Unter den von Aufständischen des ehemaligen Regimes Getöteten, befanden sich Sunniten, Christen, aber auch Alawiten (TWI 10.3.2025). [Weitere Informationen zum Umgang mit Alawiten, Racheakten, Übergriffen etc. finden sich in den Kapiteln Allgemeine Menschenrechtslage - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad Regimes (seit 8.12.2024) und Rechtsschutz / Justizwesen - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024). Informationen zu den Vorfällen im März 2025 fiden sich darüber hinaus im Kapitel Sicherheitslage - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024).]
Drusen
Die Drusen, die sich selbst als „Monotheisten“ bezeichnen, was bedeutet, dass sie an nur einen Gott glauben, machen 3 % der syrischen Bevölkerung aus, also etwa 700.000 Menschen. Es wird angenommen, dass sich die drusische Sekte während der fatimidischen Periode im 10. Jahrhundert vom Ismailismus abgespalten hat, aber einige Gelehrte betrachten sie als eigenständigen, unabhängigen Glauben. Die Geschichte der Drusen in Syrien reicht etwa tausend Jahre zurück. Sie spielten eine wichtige Rolle im Kampf gegen die französische Besatzung Syriens, lehnten die Gründung des drusischen Staates ab und lösten 1925 die Große Syrische Revolution aus. Die Mehrheit der Drusen lebt in den Städten Suweida, Salkhad, Shahba und Qarya in Jabal al-Arab, Jaramana bei Damaskus und Majdal Shams auf dem besetzten syrischen Golan (BBC 12.12.2024). Die drusische Gemeinschaft Syriens, die größtenteils im südlichen Gouvernement Suweida lebt, versuchte, sich in dem Konflikt neutral zu verhalten, da sie eine direkte Konfrontation mit der Assad-Regierung oder ihren sunnitischen Nachbarn vermeiden wollte. Das Verhältnis der Gemeinschaft zur ehemaligen Regierung blieb jedoch aufgrund von Meinungsverschiedenheiten in Fragen der Wehrpflicht und des Selbstschutzes angespannt. Drusen wurden während der Besetzung Nordsyriens durch den Islamischen Staat (IS) auch regelmäßig zur Zielscheibe (MRG 1.2025).
Gesten zur Beseitigung von Missständen wurden von der Interimsregierung gegenüber der drusischen Gemeinschaft im Gebiet Jabal al-Summaq im Gouvernement Idlib gemacht, wo die HTS-Führung mit Vertretern zusammenarbeitete, um Vertrauen wiederherzustellen und sicherzustellen, dass ihre Gemeinschaften nicht ins Visier genommen wurden. Darüber hinaus führten die Anführer am 17.12.2024 Gespräche mit prominenten Persönlichkeiten der drusischen Gemeinschaft in Suweida und Jabal al-Arab und versicherten ihnen Sicherheit und zukünftige Inklusion (AC 20.12.2024). Der Anführer der drusischen Gemeinschaft in Suweida sagte, dass die Drusen mit der neuen Führung in Syrien zusammenarbeiten würden, er jedoch die Übergabe der Waffen der örtlichen Milizen ablehne, solange es keine neue Verfassung bzw. Regierung gäbe, die alle Glaubensrichtungen und Gemeinschaften vertrete und keine Gewaltenteilung eingeführt sei (MAITIC 9.1.2025). Im August 2023 brachen in Suweida, wo überwiegend Drusen leben, Proteste für bessere öffentliche Dienstleistungen aus, die sich schnell zu Forderungen nach al-Assads Abgang ausweiteten. Schon vor seinem Sturz forderten die Einwohner Suweidas einen säkularen Staat, der die Rechte von Minderheiten verankert. Die Demonstranten sagten, dass ihre Forderungen nach verbesserten öffentlichen Dienstleistungen und einem säkularen Staat trotz der neuen Führung in Damaskus unverändert blieben. Al-Assads Sturz hat die Forderungen nach einem drusischen Staat gedämpft, aber lokale religiöse Persönlichkeiten, Milizenführer und Demonstranten sagen, dass sie froh sind, der neuen Regierung ein Dorn im Auge zu sein (Guardian 30.1.2025).
Jesiden
Es gibt eine sehr kleine Anzahl von Jesiden, die eine 4.000 Jahre alte Religion praktizieren. Jesiden sprechen den kurdischen Dialekt Kurmanji. Einige identifizieren sich ethnisch als Kurden, während andere sich als Jesiden mit einer eigenen ethnischen Identität betrachten (MRG 1.2025). Jesiden leben in der Stadt und den Dörfern von al-Hasaka, Aleppo und dem Umland sowie in 'Afrin. Obwohl es keine aktuellen offiziellen Zahlen über die Anzahl der Jesiden in Syrien gibt, schätzt die Jesidische Union in 'Afrin, dass es noch etwa 2.000 Jesiden in 'Afrin gibt, im Vergleich zu etwa 50 bis 60.000 vor 2011 (BBC 12.12.2024). Ihre Zahl in Syrien ist im Laufe der Jahre vor allem aufgrund der Assimilation an den Islam zurückgegangen. Nach den brutalen Angriffen des Islamischen Staats (IS) auf die jesidische Gemeinschaft im benachbarten Irak ab 2014 floh die Mehrheit der syrischen Jesiden aus ihren Häusern (MRG 1.2025).
Murshidiya
Im ländlichen Latakia und einigen Dörfern im Westen von Homs und Hama gibt es die Murshidiya-Sekte, die 1923 von Salman al-Murshid gegründet wurde. Der Volksmund sagt, die Murshidiya sei aus der alawitischen Sekte hervorgegangen, habe aber einen unabhängigen religiösen Weg eingeschlagen. Die Murshidiya ist eine relativ geschlossene Sekte, die es vorzieht, ihre religiösen Vorstellungen nicht öffentlich zu machen. Ihre Anhänger feiern einen einzigen Feiertag, das „Fest der Freude an Gott“, das jährlich im August stattfindet und als Ausdruck der geistigen Einheit gilt. Der Gründer der Sekte, Salman al-Murshid, wurde 1946 während der Herrschaft des syrischen Präsidenten Shukri al-Qutli hingerichtet, weil ihm vorgeworfen wurde, Verbrechen begangen zu haben, und er behauptet habe göttlich zu sein (BBC 12.12.2024).
Juden
Fast die gesamte jüdische Bevölkerung, die vor der Gründung Israels im Jahr 1948 etwa 40.000 Menschen zählte, ist ausgewandert, sodass 2007 schätzungsweise nur noch 100 bis 200 Juden übrig waren, die sich auf Damaskus und Aleppo konzentrierten. Zum Zeitpunkt des Sturzes des Assad-Regimes im Jahr 2024 sollen nur noch wenige Juden im Land verblieben sein. Während jüdische Gruppen bereits in den 1880er-Jahren angefangen haben, sich auf dem Land in den Golanhöhen niederzulassen, begann eine kontinuierlichere jüdische Präsenz, nachdem Israel das Gebiet nach dem Sechstagekrieg 1967 besetzt hatte. Diese Präsenz wuchs, als Israel 1981 die Golanhöhen annektierte, obwohl die Vereinten Nationen sich weigerten, den neuen Status des Gebiets anzuerkennen, und die Golanhöhen völkerrechtlich unter syrischer Souveränität blieben (MRG 1.2025).
Ethnische Minderheiten
Armenier
Armenier aus dem historischen Armenien sind ebenfalls Teil des syrischen Nationalgefüges. 1915 wanderten sie in großer Zahl aus, um den Massakern der osmanischen Armee zu entkommen. Die meisten Armenier bekennen sich zum Christentum und haben ihre eigene Sprache. Vor 2011 wurde ihre Zahl in Syrien auf etwa 100.000 geschätzt, von denen mehr als 60.000 in Aleppo lebten, während sich die anderen auf die Städte Kasab, Qamishli, Yaqoubia, 'Ain al-'Arab, Deir ez-Zour und die Hauptstadt Damaskus verteilten. Seit 1928 sind Armenier in der syrischen Legislative vertreten, und Syrien ist nach dem Libanon das zweite arabische Land, das den Völkermord an den Armeniern anerkennt. Der Krieg hat sich auf die armenische Präsenz im Land ausgewirkt. 2015 erreichte die Zahl der syrisch-armenischen Flüchtlinge in Armenien mehr als 15.000 (BBC 12.12.2024). Armenier sind Christen verschiedener Konfessionen (MRG 1.2025).
Turkmenen
Turkmenen kamen im 11. Jahrhundert nach Syrien, Irak und Iran. In Syrien leben Turkmenen, die der türkischen Ethnie angehören, vor allem im Norden, in der turkmenischen Bergregion von Latakia nahe der türkischen Grenze, sowie in Aleppo, Idlib, Homs, Tartus und der Gegend um Damaskus. Es gibt keine genauen Statistiken über die Anzahl der Turkmenen, aber man schätzt, dass es zwischen 1,5 und 3,5 Millionen sind. Unter al-Assads Herrschaft war es den Turkmenen verboten, ihre eigene turkmenische Sprache zu schreiben oder zu sprechen und ihre ethnische Identität wurde von der gestürzten Assad-Regierung nicht anerkannt (BBC 12.12.2024). Sie sind größtenteils sunnitische Muslime (MRG 1.2025).
Tscherkessen
Die Tscherkessen, deren Ursprünge im Kaukasus liegen, kamen 1878 nach Syrien und siedelten sich hauptsächlich in drei Gebieten an: im Gouvernement Quneitra, in dem sie vor der israelischen Besetzung des Golan in der Mehrzahl lebten, in Aleppo, in der Stadt Damaskus und in einigen Dörfern am Stadtrand. Die Tscherkessen sind sunnitische Muslime (BBC 12.12.2024).
[Informationen zu den Kurden finden sich im Kapitel Ethnische und religiöse Minderheiten - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) / Kurden - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024).]
Quellen
AAA - Asharq Al-Awsat (16.12.2024): مسيحيو سوريا لا يريدون تطمينات بل ضمانات [Syriens Christen wollen keine Beschwichtigungen, sondern „Garantien“], https://aawsat.com/العالم-العربي/المشرق-العربي/5092637-مسيحيو-سوريا-لا-يريدون-تطمينات-بل-ضمانات, Zugriff 19.12.2024
AC - Atlantic Council (20.12.2024): What will minority and womens rights look like in the new Syria?, https://www.atlanticcouncil.org/blogs/menasource/syria-minority-and-womens-rights, Zugriff 7.1.2025
ACN - Kirche in Not (3.2.2025): Syrien: Christen zwischen Angst und Normalität, https://www.kirche-in-not.de/allgemein/aktuelles/syrien-christen-zwischen-angst-und-normalitaet, Zugriff 4.2.2025
AJ - Al Jazeera (31.12.2024a): Syria de facto leader al-Sharaa meets Christian clerics, https://www.aljazeera.com/news/2024/12/31/syria-de-facto-leader-al-sharaa-meets-christian-clerics, Zugriff 3.1.2025
Akhbar - Al Akhbar (4.2.2025): مجلسٌ تمثيلي لـعلويّي سوريا: إنهاءٌ للتّشرذم... واستعدادٌ للحوار الوطني [Ein repräsentativer Rat für die Alawiten in Syrien: Ein Ende der Zersplitterung und Bereitschaft zum nationalen Dialog], https://www.al-akhbar.com/arab/822248/مجلس-تمثيلي-لـ-علويي-سوريا---إنهاء-للتشرذم----واستعداد-للحوا, Zugriff 5.2.2025
Akhbar - Al Akhbar (31.12.2024): وقائع من حوارات مع قادة سوريا الجديدة: كيف ينظر الشرع إلى تفاصيل إدارة المرحلة الانتقالية؟ [Fakten aus Gesprächen mit den Führern des „neuen Syrien“: Wie sieht al-Sharaa die Einzelheiten des Übergangsmanagements?], https://al-akhbar.com/lebanon/817920/وقائع-من-حوارات-مع-قادة--سوريا-الجديدة---كيف-ينظر-الشرع-إلى, Zugriff 3.1.2025
AlHurra - Al-Hurra (15.12.2024b): أوامر بالتفجير والقتل ومكائد أخرى.. وثائق تدين نظام الأسد [Befehle zum Bombardieren, Töten und andere Machenschaften: Dokumente zur Verurteilung des Assad-Regimes], https://www.alhurra.com/syria/2024/12/15/أوامر-بالتفجير-والقتل-ومكائد-أخرى-وثائق-تدين-نظام-الأسد, Zugriff 16.12.2024
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NZZ - Neue Zürcher Zeitung (24.1.2025): Fragiler Frieden: Asad hat die Institutionen in Syrien hohl zurückgelassen, https://www.nzz.ch/feuilleton/fragiler-frieden-asad-hat-die-staatlichen-institutionen-in-syrien-hohl-zurueckgelassen-ld.1867547, Zugriff 29.1.2025
NZZ - Neue Zürcher Zeitung (8.1.2025): Desinformation: Iran will die Lage in Syrien destabilisieren, https://www.nzz.ch/international/desinformation-iran-will-die-lage-in-syrien-destabilisieren-ld.1865238, Zugriff 9.1.2025
ORF - Österreichischer Rundfunk (27.1.2025): Syrien: EU will Sanktionen teilweise aussetzen, https://orf.at/stories/3383068, Zugriff 29.1.2025
OrthoPatSYR - Patriarch der Syrischen Orthodoxen Kirche in Damaskus (22.9.2024): FFM Syrien 2024 - Gespräch mit Patriarch der Syrischen Orthodoxen Kirche in Damaskus, Protokoll [liegt in der Staatendokumentation auf]
PBS - Public Broadcasting Service (16.12.2024): Syria’s rebel leaders face critical decisions as they chart new path for the country, https://www.pbs.org/newshour/show/syrias-rebel-leaders-face-critical-decisions-as-they-chart-new-path-for-the-country, Zugriff 18.12.2024
Rosa Lux - Rosa Luxemburg Stiftung (17.12.2024): Al-Dschulani, die HTS und die Zukunft Syriens, https://www.rosalux.de/news/id/52900/al-jolani-die-hts-und-die-zukunft-syriens, Zugriff 7.1.2025
SNHR - Syrian Network for Human Rights (19.12.2024): SNHR Condemns the Attack on Hama’s Greek Orthodox Archdiocese by an ‘Armed Group’, and Calls on the Current Transitional Authorities to Ensure Accountability, https://snhr.org/blog/2024/12/19/snhr-condemns-the-attack-on-hamas-greek-orthodox-archdiocese-by-an-armed-group-and-calls-on-the-current-transitional-authorities-to-ensure-accountability, Zugriff 20.12.2024
SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (10.3.2025a): أسوأ أعمال عنف في سوريا منذ شهور تعيد فتح جراح الحرب الأهلية - المرصد السوري لحقوق الإنسان [Die schlimmste Gewalt in Syrien seit Monaten reißt die Wunden des Bürgerkriegs wieder auf], https://www.syriahr.com/أسوأ-أعمال-عنف-في-سوريا-منذ-شهور-تعيد-فت/752511, Zugriff 10.3.2025
SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (10.3.2025b): 72 ساعة من تصاعد العمليات الانتقامية في الساحل وجباله.. نحو 40 مجـ ـز ر ة طائفية راح ضحـ ـيـ ـتـ ـها 973 مواطن دون رادع - المرصد السوري لحقوق الإنسان [72 Stunden eskalierende Repressalien in der Sahelzone und ihren Bergen Etwa 40 sektiererische Massaker, bei denen 973 Bürger unkontrolliert starben], https://www.syriahr.com/72-ساعة-من-تصاعد-العمليات-الانتقامية-في/752525, Zugriff 10.3.2025
SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (2.2.2025): في ظل الوضع الأمني المتدهور.. مخاوف من عودة سوريا إلى "عهد مظلم" - المرصد السوري لحقوق الإنسان [In Anbetracht der sich verschlechternden Sicherheitslage Befürchtung einer Rückkehr Syriens in eine 'dunkle Ära'], https://www.syriahr.com/في-ظل-الوضع-الأمني-المتدهور-مخاوف-من-ع/747788, Zugriff 3.2.2025
SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (19.12.2024): مع تكرار حوادث الاعتداء على مقدسات دينية.. المرصد السوري لحقوق الإنسان يطالب إدارة العمليات العسكرية بتكثيف الجهود ومحاسبة المعتدين | المرصد السوري لحقوق الإنسان [Wiederholte Angriffe auf religiöse Heiligtümer: Die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte fordert das Department of Military Operations auf, die Bemühungen zu verstärken und die Angreifer zur Verantwortung zu ziehen], https://www.syriahr.com/مع-تكرار-حوادث-الاعتداء-على-مقدسات-دين/741501, Zugriff 20.12.2024
Spectator - Spectator, The (2.2.2025): Are Syria’s Christians safe?, https://www.spectator.co.uk/article/are-syrias-christians-safe, Zugriff 3.2.2025
TWI - Washington Institute for Near East Policy, The (10.3.2025): Syrias Transitional Honeymoon Is Over After Massacres and Disinformation, https://www.washingtoninstitute.org/policy-analysis/syrias-transitional-honeymoon-over-after-massacres-and-disinformation, Zugriff 11.3.2025
TWI - Washington Institute for Near East Policy, The (31.12.2024): Alawites Under Threat in Syria?, https://www.washingtoninstitute.org/policy-analysis/alawites-under-threat-syria, Zugriff 7.1.2025
VN - Vatican News (2.1.2025): Syrien: Neuer Machthaber macht Christen Zusicherungen, https://www.vaticannews.va/de/vatikan/news/2025-01/zenari-kardinal-syrien-krieg-umsturz-golani-christen-angst.html, Zugriff 7.1.2025
Zeit Online - Zeit Online (23.1.2025): Syrien: Außenminister verspricht repräsentative Verfassung für Syrien, https://www.zeit.de/politik/ausland/2025-01/davos-syrien-al-schaibani-verfassung-sanktionen, Zugriff 29.1.2025
12.1 Kurden - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 16:22
[Im Folgenden wird der aktuelle Stand dargelegt, wie er sich aus öffentlich zugänglichen Quellen ergibt. Teilweise werden Falschinformationen, insbesondere auf Social-Media Kanälen verbreitet, die in weiterer Folge auch Eingang in andere Berichte finden. Die Vorgehensweise der Recherche und Ausarbeitung der vorliegenden Länderinformation entspricht den in der Methodologie der Staatendokumentation festgeschriebenen Standards. Weder wird ein Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit der vorliegenden Informationen erhoben. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Kurden sind die größte ethnische Minderheit. Es gibt keine offiziellen Statistiken über die Zahl der Kurden in Syrien, aber die meisten Schätzungen gehen davon aus, dass es sich um zwei bis drei Millionen Menschen handelt, die sich in den Gebieten al-Hasaka, Qamishli, 'Ain al-'Arab, 'Afrin und in den Vierteln von Damaskus und Aleppo aufhalten, so das Jusoor Centre for Studies. Die aufeinanderfolgenden Regierungen haben die kurdische Identität nicht anerkannt, und der Staat hat sie daran gehindert, die kurdische Sprache in ihren Schulen oder in Zeitungen und Büchern zu verwenden. Etwa 300.000 Kurden haben seit den 1960er-Jahren nicht die syrische Staatsbürgerschaft erhalten, und kurdisches Land wurde konfisziert und an Araber verteilt, um die kurdischen Gebiete zu „arabisieren“. Die Mehrheit der Kurden sind sunnitische Muslime, mit einer kleinen Anzahl von Christen und Jesiden (BBC 12.12.2024). In den letzten Jahren ist im Nordwesten Syriens eine autonome kurdische Region entstanden, die jedoch von der syrischen Regierung nicht anerkannt wird (MRG 1.2025).
Im Norden verteidigten syrische Kurden, unterstützt von anderen Minderheiten, ihre autonome Enklave, die auf Kurdisch Rojava genannt wird und 2012 gegründet wurde. Die autonome Verwaltung führte positive Praktiken ein, die die Rechte sprachlicher und religiöser Minderheiten respektierten, und verwendete drei offizielle Sprachen (Kurdisch, Arabisch und Aramäisch). Es gab jedoch Berichte über kurdische bewaffnete Gruppen, die arabische und turkmenische Häuser in der Region zerstörten und ihre Bewohner vertrieben (MRG 1.2025).
Übergangspräsident ash-Shara' unterscheidet zwischen der kurdischen Gemeinschaft und der Kurdischen Arbeiterpartei (Partiya Karkerên Kurdistanê - PKK), zu der er auch die Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF) zählt, weil sie ebenfalls Gruppierungen mit Verbindungen zum militärischen Arm der PKK umfassen. Die Kurden sieht er als Teil des Heimatlandes an und verspricht ein friedliches Zusammenleben ohne Unterdrückung der Kurden (MEMRI 16.12.2024). Bei einem Treffen zwischen ash-Shara' und einer Delegation der kurdisch dominierten SDF erklärten sich die Kurden nur bereit, den neuen syrischen Sicherheitskräften als unabhängige Einheit beizutreten, forderten den größten Anteil an den Öleinnahmen und beantragten die Selbstverwaltung in Gebieten mit kurdischer Mehrheit als Teil einer syrischen Föderation. Ash-Shara' stimmte einer gewissen Dezentralisierung der Verwaltung, einer proportionalen Verteilung der Öleinnahmen auf die von den Kurden kontrollierten Gebiete und der Anerkennung der kulturellen Rechte der Kurden, einschließlich des Kurdischunterrichts an Schulen, zu. Regierungsvertreter bestanden jedoch darauf, dass die militärische Integration individuell unter dem Verteidigungsministerium erfolgen würde (MAITIC 9.1.2025). SDF-Kommandant 'Abdi reicht die Zusicherung ash-Shara's, den Kurden kulturelle Rechte in der neuen Verfassung zuzusprechen, nicht aus. Er verlangt politische Rechte, wie die Verwaltung von Städten durch Kurden. Außerdem sollen kurdische Kommandanten und Anführer bei einer Integration in eine neue syrische Armee nach denselben Standards in Führungspositionen gebracht werden, wie es mit HTS-Kommandanten erfolgt ist (FAZ 28.1.2025). [Weiterführende Informationen zur Verwaltung der Kurden finden sich im Kapitel Politische Lage (Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)) / Politische Lage in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES).]
Quellen
BBC - British Broadcasting Corporation (12.12.2024): كيف يشكل التنوع الطائفي والعرقي الهوية السورية؟ [Wie prägt die sektiererische und ethnische Vielfalt die syrische Identität?], https://www.bbc.com/arabic/articles/cdx9g2j08yvo, Zugriff 16.12.2024
FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung (28.1.2025): Syrien: Kommandeur Abdi warnt vor Trumps Entscheidung, https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/syrien-kommandeur-abdi-warnt-vor-trumps-entscheidung-110259863.html, Zugriff 29.1.2025
MAITIC - Meir Amit Intelligence and Terrorism Infomation Center (9.1.2025): Spotlight on Syria (Following the Toppling of the Syrian Regime) January 1 – 8, 2025, https://www.terrorism-info.org.il/app/uploads/2025/01/E_005_25.pdf, Zugriff 14.1.2025
MEMRI - Middle East Media Research Institute, The (16.12.2024): Al-Joulani To Arab Press: Syrian President Will Be Chosen By Elections, I May Run; Armed Factions Will Be Dissolved; We Seek Good Relations With Other Countries, Including Russia And Iran; We Will Not Enter Conflict With Israel But Its 'Escalation' In Syria Must Be Stopped; Turkey Is Our 'Closest Friend', https://www.memri.org/reports/al-joulani-arab-press-syrian-president-will-be-chosen-elections-i-may-run-armed-factions, Zugriff 18.12.2024
MRG - Minority Rights Group (1.2025): Syria - Communities, https://minorityrights.org/country/syria, Zugriff 7.2.2025
13 Relevante Bevölkerungsgruppen
13.1 Frauen - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 16:24
[Es liegen derzeit keine ausreichenden Informationen zur Lage der Frau in Syrien vor bzw. gibt es unterschiedliche teils widersprüchliche Aussagen und Berichte. Im Folgenden wird der aktuelle Stand dargelegt, wie er sich aus öffentlich zugänglichen Quellen ergibt. Teilweise werden Falschinformationen, insbesondere auf Social-Media Kanälen verbreitet, die in weiterer Folge auch Eingang in andere Berichte finden. Die Vorgehensweise der Recherche und Ausarbeitung der vorliegenden Länderinformation entspricht den in der Methodologie der Staatendokumentation festgeschriebenen Standards. Weder wird ein Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit der vorliegenden Informationen erhoben. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Der anhaltende Konflikt in Syrien hat zu erheblichen demografischen Verschiebungen geführt: Unzählige Männer wurden getötet, vertrieben oder durch militärische Einberufung, wirtschaftliche Not oder Beteiligung an Kämpfen ins Exil gezwungen. Infolgedessen tragen Frauen nun eine große Verantwortung für die Versorgung der Haushalte, die Arbeit in verschiedenen Sektoren und die Bewältigung der täglichen wirtschaftlichen Aktivitäten (AC 20.12.2024). Der Konflikt in Syrien hat die Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern verschärft und Frauen und Mädchen verstärkt Gewalt, Vertreibung und diskriminierenden Gesetzen ausgesetzt, die ihre Rechte einschränken. Viele weibliche Haushaltsvorstände haben Schwierigkeiten, die Geburt ihrer Kinder zu registrieren, was das Risiko der Staatenlosigkeit erhöht und den Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung einschränkt (HRW 16.1.2025). Vertriebene Frauen sind ständig der Gefahr sexueller Übergriffe und anderer Formen von Missbrauch ausgesetzt, insbesondere wenn sie Kontrollpunkte passieren, die von bewaffneten Gruppen kontrolliert werden. Frauen, die versuchen, das Land mit Hilfe von Schmugglern zu verlassen, sind auch der Gefahr der Ausbeutung ausgesetzt, in einigen Fällen sogar dem sexuellen Menschenhandel. In Syrien gibt es auch Hinweise darauf, dass sexuelle Gewalt in den Hafteinrichtungen der ehemaligen Regierung bewusst eingesetzt wurde, um Frauen einzuschüchtern und zu bestrafen, die direkt oder indirekt mit der Opposition in Verbindung gebracht wurden. Frauen, die in der Haft vergewaltigt wurden oder bei denen eine Vergewaltigung vermutet wird, laufen Gefahr, von ihren Familienmitgliedern verstoßen zu werden oder nach ihrer Entlassung sogar einem Ehrenmord zum Opfer zu fallen, da sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt kulturell stigmatisiert sind (MRG 1.2025). Eine vom Central Bureau of Statistics (CBS), einer staatlichen Einrichtung, in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen durchgeführte Mehrzweck-Demografieerhebung ergab, dass 518.000 Frauen ihre Ehemänner während des Krieges verloren haben. Aus einem internationalen Bericht des UNHCR geht hervor, dass mehr als 145.000 syrische Flüchtlingsfamilien im Libanon, in Jordanien, im Irak und in Ägypten sowie Zehntausende in der Türkei von Frauen geführt werden, die allein um ihr Überleben kämpfen, was etwa 22 % der Gesamtzahl syrischer Familien entspricht. Familien, die von verwitweten Frauen geführt werden, leiden oft unter fehlenden Ressourcen, hohen Schulden, fehlendem Zugang zu angemessenen Nahrungsmitteln, ein Großteil ihrer Kinder ist gezwungen, in der Schattenwirtschaft zu arbeiten, und einige von ihnen sind in unterschiedlichem Maße verschiedenen Formen von Gewalt ausgesetzt. Die Armutsquote von Frauen ist mit der zunehmenden Zahl von Witwen in der Gesellschaft auf ein noch nie da gewesenes Ausmaß angestiegen (AJ 31.1.2025b).
Frauen haben unverhältnismäßig selten Rechtssicherheit. Dies hängt mit der Armut von Frauen, ihrer Anfälligkeit für Gewalt, diskriminierenden Praktiken lokaler Gemeinschaften, die oft durch Traditionen und eine enge Auslegung der Religion hervorgerufen werden, und anderen Faktoren zusammen, die zur allgemeinen Ungleichheit von Frauen beitragen. Einige Gruppen von Frauen werden auch aufgrund ihrer Klasse, ethnischen Zugehörigkeit, sexuellen Orientierung, ihres Alters, Einkommens, Familienstandes oder anderer Faktoren diskriminiert. Die Zahl der Frauen, die Wohneigentum besitzen, wird auf nur 2–5 % geschätzt. Darüber hinaus sind Frauen mit Behinderungen zusätzlichen Risiken ausgesetzt, wodurch ihr Recht auf angemessenen Wohnraum noch weiter in die Ferne rückt (UNHCHR 18.7.2024). Eine Mitarbeiterin der feministischen Organisation Syrian Women's Political Movement betont, dass erhebliche Gesetzesreformen erforderlich sind, um die Frauenrechte in Syrien zu verbessern. Wesentlich ist die Arbeit an der Verfassung, um sicherzustellen, dass die Rechte der Frauen in Bezug auf Religion, Politik sowie Landrechte und Eigentum geschützt sind (DW 7.1.2025).
Bis 2017 machten Frauen 30 % des Justizkorps aus. Der Anstieg der weiblichen Vertretung war größtenteils auf den Verlust männlicher Richter durch Tod, Inhaftierung oder Vertreibung während des Bürgerkriegs zurückzuführen (TNA 2.1.2025a).
Präsident ash-Shara' sagte in einem Interview mit The Economist, dass Frauen der Arbeitsmarkt offen stünde und jede Frau, die arbeiten möchte, arbeiten kann (Economist 3.2.2025).
Frauen berichteten von Problemen mit Kämpfern der Rebellen. Beispielsweise gaben Richterinnen an, dass Kämpfer ihnen gesagt hätten, dass sie nicht mehr dienen dürften. Dabei dürfte es sich um Einzelpersonen handeln (PBS 16.12.2024). Internationale Medien, die berichtet hatten, dass es zukünftig keine Richterinnen mehr geben würde, korrigierten eine entsprechende Meldung später (Tagesschau 12.12.2024). Eine Erklärung von Ali al-Maghraby, dem ersten Inspektor des Justizministeriums in der von der HTS geführten Syrischen Heilsregierung (Syrian Salvation Government - SSG), schien auf das Treffen im Justizpalast in Homs einzugehen, dementierte aber Gerüchte, dass Frauen aus dem Justizwesen entfernt werden könnten, und sagte, dass die "Herrschaft der Richterinnen intakt" sei, aber andere Details wurden weder dementiert noch bestätigt (Nahar 14.12.2024). Der Sprecher der HTS fiel außerdem mit Äußerungen über die zukünftige Rolle der Frau in der syrischen Justiz auf. In einem Interview mit einem libanesischen Fernsehsender soll er es in Zweifel gezogen haben, ob Frauen richterliche Befugnisse übernehmen sollten. Die aktuelle Situation ist für Richterinnen im ganzen Land zunehmend prekär geworden. Zwar hat das Übergangskabinett Syriens keine formellen Anweisungen zur Entlassung von Richterinnen herausgegeben, doch Quellen aus dem Justizpalast des Gouvernements Homs berichten, dass sie mündliche Anweisungen erhalten haben, Frauen aus Justizpositionen zu entfernen (TNA 2.1.2025a). Weiters soll die HTS ein Verbot erlassen haben, sich hinsichtlich der Kleidung von Frauen einzumischen oder Forderungen in Bezug auf ihre Kleidung oder ihr Aussehen zu machen, einschließlich der Forderung nach Bescheidenheit (Nahar 14.12.2024; vgl. SyrNews 9.12.2024). Aleppo Today zitierte jedoch Mohammad al-Asmar, den Kommunikationsbeauftragten des Informationsministeriums der SSG der bestritt, dass diese Erklärungen von einer offiziellen Stelle abgegeben wurden, und darauf hinwies, dass die Quelle dieser Behauptungen Medienseiten waren, die bekanntermaßen pro-Assad sind (Nahar 14.12.2024). An Laternenpfählen wurden Aushänge angebracht, die Frauen befehlen, den Schleier zu tragen. Kinder, die aus der Schule nach Hause kommen, fragen ihre Mütter, warum sie nicht verhüllt sind. Ash-Shara' hat eine Frau zur Leiterin der Zentralbank ernannt, aber in einigen Regierungsbüros müssen Frauen und Männer jetzt durch getrennte Eingänge gehen (Economist 14.1.2025). Die deutsche Bundesaußenministerin will Hilfen für Syrien von der Achtung von Frauenrechten abhängig machen. Für islamistische Strukturen werde es keine EU-Gelder geben (DW 7.1.2025). In städtischen Zentren und ländlichen Gebieten sind Frauen aktiv im öffentlichen Raum präsent. Es wurden keine weitverbreiteten Versuche unternommen, restriktive Kleidervorschriften einzuführen oder die Mobilität von Frauen einzuschränken, was in krassem Gegensatz zu den Befürchtungen steht, die viele hegten, als HTS erstmals an Bedeutung gewann. Frauen nehmen in Städten und Dörfern frei an öffentlichen Feiern teil, was die relative Leichtigkeit unterstreicht, mit der sie sich unter der neuen Führung im öffentlichen Raum bewegen können (AC 20.12.2024). HTS-Chef Ahmed ash-Shara', der derzeit an der Spitze Syriens steht, versprach, dass Syrien nicht zu einem „zweiten Afghanistan“ werden würde, und verwies dabei auf die Bilanz der Provinz Idlib unter der HTS-Herrschaft, wo fast 60 % der Hochschulabsolventen Frauen sind (TNA 2.1.2025a).
Zwar sind Frauen in der Übergangsregierung in mittleren Verwaltungsfunktionen sichtbar, doch es wurden noch keine Anstrengungen unternommen, sie in Führungspositionen oder Ministerien zu berufen. Dies spiegelt einen breiteren Trend in konservativen Regierungsstrukturen wider, in denen die Beteiligung von Frauen oft auf symbolische Rollen beschränkt ist. Das Versäumnis der neuen Regierung, Frauen in die Entscheidungsfindung einzubeziehen, birgt die Gefahr, einen kritischen Teil der Bevölkerung zu entfremden und ihren Anspruch auf Inklusivität zu untergraben (AC 20.12.2024). Die einzige Frau in der Interimsregierung ist 'Aisha ad-Dabis, eine Menschen- und Frauenrechtsaktivistin, die in den letzten Jahren an humanitären Projekten in Flüchtlingslagern gearbeitet hat, wie lokale Medien berichten. Ihre Ernennung zur Direktorin des Büros für Frauenangelegenheiten erfolgte, nachdem der Sprecher der neuen Regierung, eine Kontroverse ausgelöst hatte, mit seiner Aussage, dass die Ernennung von Frauen in Minister- und Parlamentsämter verfrüht sei, weil die „biologische und psychologische Natur“ von Frauen sie daran hindere, bestimmte Rollen zu erfüllen (BBC 26.12.2024). Ad-Dabis selbst erklärte öffentlich, die Übergangsregierung habe ihr eigenes Modell für Frauen entworfen und wolle es umsetzen. Dieses Modell beschränkt Frauen im Wesentlichen auf den privaten Bereich und stützt sich auf die Scharia (ANF 9.1.2025). Gleichzeitig versprach sie, syrische Frauen in soziale, kulturelle und politische Institutionen einzubinden, und kündigte eine umfassende Initiative an, die sich mit den Bedürfnissen weiblicher Gefangener befasst, die unter dem vorherigen Regime gelitten haben (TNA 2.1.2025a). Der Außenminister zeigte sich als Reaktion auf Empörung in der Öffentlichkeit zuversichtlich, was die aktive Rolle der Frauen in der Gesellschaft angeht, und erklärte: „Wir glauben an die aktive Rolle der Frauen in der Gesellschaft und vertrauen auf ihre Fähigkeiten“ (TNA 1.1.2025). Die von Islamisten dominierte Übergangsregierung hat zwei Frauen in Ämter gehoben, die bisher Männern vorbehalten waren: Maysaa' Sabrin ist geschäftsführende Direktorin der syrischen Zentralbank und Muhsina al-Mahithawi die erste Gouverneurin in Syrien (DW 7.1.2025). Sie wurde zur Gouverneurin von Suweida ernannt. Die Drusin leitet damit ihre Heimatprovinz (TNA 1.1.2025).
Quellen
AC - Atlantic Council (20.12.2024): What will minority and womens rights look like in the new Syria?, https://www.atlanticcouncil.org/blogs/menasource/syria-minority-and-womens-rights, Zugriff 7.1.2025
AJ - Al Jazeera (31.1.2025b): عائلات بلا معيل.. السوريات في مواجهة آثار الحرب [Familien ohne Ernährer: Syrische Frauen, die mit den Auswirkungen des Krieges konfrontiert sind], https://www.aljazeera.net/ebusiness/2025/1/31/عائلات-بلا-معيل-السوريات-في-مواجهة, Zugriff 31.1.2025
ANF - Firat News Agency (9.1.2025): Frauenstiftung aus Syrien besorgt über Entwicklungen, https://anfdeutsch.com/frauen/frauenstiftung-aus-syrien-besorgt-uber-entwicklungen-44929, Zugriff 9.1.2025
BBC - British Broadcasting Corporation (26.12.2024): أنس خطّاب، من مُدرج على قائمة العقوبات إلى رئيس لجهاز الاستخبارات في سوريا، فماذا نعرف عن تعيينات الحكومة الانتقالية الجديدة؟ [Anas Khattab, vom Sanktionsbevollmächtigten zum Chef des syrischen Geheimdienstes], https://www.bbc.com/arabic/articles/cvgmry05930o, Zugriff 8.1.2025
DW - Deutsche Welle (7.1.2025): Faktencheck: Hat Syrien Annalena Baerbock verpixelt?, https://www.dw.com/de/faktencheck-hat-syrien-annalena-baerbock-verpixelt/a-71225257, Zugriff 8.1.2025
Economist - Economist, The (3.2.2025): An interview with Ahmed al-Sharaa, Syrias president, https://www.economist.com/middle-east-and-africa/2025/02/03/an-interview-with-ahmed-al-sharaa-syrias-president, Zugriff 5.2.2025
Economist - Economist, The (14.1.2025): Violent jihadists are getting frustrated by the new Syria, https://www.economist.com/middle-east-and-africa/2025/01/14/violent-jihadists-are-getting-frustrated-by-the-new-syria, Zugriff 15.1.2025
HRW - Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025: Rights Trends in Syria, https://www.hrw.org/world-report/2025/country-chapters/syria, Zugriff 3.2.2025
MRG - Minority Rights Group (1.2025): Syria - Communities, https://minorityrights.org/country/syria, Zugriff 7.2.2025
Nahar - An Nahar (14.12.2024): المرأة السورية بعد التغيير الكبير: مؤشرات لا تطمئن وخطاب صادم [Syrische Frauen nach dem großen Wandel: Beunruhigende Indikatoren und schockierende Rhetorik], https://www.annahar.com/arab-world/arabian-levant/180071/المرأة-السورية-بعد-التغيير-الكبير-مؤشرات-لا-تطمئن-وخطاب-صادم, Zugriff 18.12.2024
PBS - Public Broadcasting Service (16.12.2024): Syria’s rebel leaders face critical decisions as they chart new path for the country, https://www.pbs.org/newshour/show/syrias-rebel-leaders-face-critical-decisions-as-they-chart-new-path-for-the-country, Zugriff 18.12.2024
SyrNews - Syria News (9.12.2024): القيادة العامة تمنع تدخل عناصرها بلباس النساء [Generalkommando verbietet Einmischung in die Kleidung von Frauen], https://syria.news/6054962c-09122412.html, Zugriff 19.12.2024
Tagesschau - Tagesschau (12.12.2024): ++ Baath-Partei stellt Aktivitäten ein ++, https://www.tagesschau.de/newsticker/liveblog-syrien-102.html, Zugriff 18.12.2024
TNA - New Arab, The (2.1.2025a): Uncertainty looms for female judges in post-Assad Syria, https://www.newarab.com/features/uncertainty-looms-female-judges-post-assad-syria, Zugriff 3.1.2025
TNA - New Arab, The (1.1.2025): New Syrian gov’t taps Druze woman as governor in Suwaida, https://www.newarab.com/news/new-syrian-govt-taps-druze-woman-governor-suwaida, Zugriff 3.1.2025
UNHCHR - Hoher Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte (18.7.2024): The Right to Adequate Housing in Syria (July 2024), https://reliefweb.int/attachments/2432df33-3ea4-42ad-b031-357e2a6e2fbb/OHCHR Syria_AN_housing_20240717_EN.pdf, Zugriff 17.12.2024
13.1.1 Frauen in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Letzte Änderung 2025-05-08 15:29
[Im vorliegenden Dokument wurde auf die allgemeine Lage nach dem Umbruch am 8.12.2024 fokussiert. Die Lage in von den Kurden dominierten Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF – Demokratische Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) hat sich bisher nicht wesentlich verändert und wurde daher aufgrund zeitlicher, personeller und finanzieller Ressourcen nicht in der gewohnten Tiefe bearbeitet. Für Fragestellungen dazu, bitten wir auf die Vorversion der Länderinformation zurückzugreifen bzw. uns mittels einer Anfrage zu kontaktieren. Die Einarbeitung aktueller Quellen und Informationen zur Lage in der DAANES wird zeitnah mittels Aktualisierung erfolgen. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Der Gesellschaftsvertrag von 2023 regelt in der Demokratischen Autonomen Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES), dass niemand aufgrund von Unterschieden in Hautfarbe, Geschlecht, Rasse, Religion, Glauben oder Sekte diskriminiert, beleidigt oder ausgeschlossen werden darf (Artikel 49). Gemäß Artikel 50 des Gesellschaftsvertrags von 2023 ist jede Art von Gewalt gegen Frauen, ihre Ausbeutung oder ihre Benachteiligung ein Verbrechen, das gesetzlich geahndet wird. Frauen haben laut Artikel 51 das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an allen Lebensbereichen und bei Entscheidungen, die ihre Angelegenheiten betreffen (RIC 14.12.2023). Die autonome Verwaltung hat zwar Gesetze verabschiedet, die im Einklang mit den Menschen- und Frauenrechten stehen, doch werden diese nicht wirklich umgesetzt und oft von denselben Behörden, die sie erlassen haben, oder von Personen, die nicht von der Gleichstellung der Geschlechter überzeugt sind, umgangen (IFE-EFI 2023). Das 2014 verabschiedete Frauengesetz verbietet weibliche Genitalverstümmelung, Polygamie und Kinderehen (Alman 21.12.2023).
Im Rahmen der Agenda der Parei der Demokratischen Union (Partiya Yekîtiya Demokrat - PYD) zur Errichtung eines demokratischen Konföderalismus wurden Reformen eingeführt, die darauf abzielen, Frauen in die Politik einzubeziehen und eine (geschlechter-)gerechtere Gesellschaft zu erreichen. In der Theorie des demokratischen Konföderalismus beginnt die Selbstverwaltung mit Kommunen auf Nachbarschafts- und Dorfebene, die sich schließlich zu höheren Ebenen zusammenschließen, wobei die Autonomie und Entscheidungsbefugnis auf lokaler Ebene gewahrt bleib. Die PYD hat sich häufig Familienbesuche zunutze gemacht, um die Öffentlichkeit zu mobilisieren und das Bewusstsein zu schärfen. Sie hatte solche Besuche bereits vor Beginn des Krieges im Jahr 2011 unter dem Assad-Regime durchgeführt, um ihre politische Agenda zu fördern, zu der auch die Gleichstellung der Geschlechter gehört. Viele der neu eingeführten Gesetze und Reformen in Nordostsyrien zielen darauf ab, die Beziehung zwischen Frauen und Männern gleichzustellen, einschließlich der Gewährung des Scheidungs- und Erbrechts für Frauen. Die Selbstverwaltung hat die Rechte der Frauen in der Verfassung verankert, indem sie eine Frauenquote von 50 % in allen Institutionen eingeführt hat und spezielle Frauenausschüsse wie die „Frauenhäuser“ eingerichtet hat, die sich mit Fragen der häuslichen Gewalt, des Eherechts und Familienstreitigkeiten befassen, in die Frauen involviert sind. Diese Rechtsreformen werden jedoch weder national noch international anerkannt. (Alman 21.12.2023). Laut der der PKK nahestehenden Firat News Agency werden in Nord- und Ostsyrien die Grundrechte von Frauen anerkannt und spezifisch durch Gesetze garantiert. Neben grundlegenden Rechten, wie dem Recht auf freie Meinungsäußerung, haben Frauen eine aktive Beteiligung am politischen und öffentlichen Leben erlangt. Sie nehmen nicht nur in allen Bereichen des öffentlichen Lebens teil, sondern übernehmen hierin auch Führungsrollen, einschließlich der Bereiche Wirtschaft, Bildung, Kultur und Politik. Im Bereich der Familie und des Familienrechts erzielten die Frauen in Nord- und Ostsyrien bedeutende Fortschritte: Es wurden Gesetze und Verordnungen erlassen, die die Rechte der Frauen schützen und jegliche Formen von Missbrauch wie häusliche Gewalt und sexualisierte Übergriffe bekämpfen. Die Stellung der Frauen in der kurdischen Gesellschaft sowie in der syrischen Gesellschaft im Allgemeinen wurde gestärkt, und es wurde die notwendige Unterstützung bereitgestellt, um die Rolle der Frauen in den Bereichen Bildung, Kultur, Soziales und Wirtschaft auszubauen (ANF 9.1.2025). Trotz der Behauptungen von AANES, dass der Fortschritt allein auf die Einrichtung der Selbstverwaltung zurückzuführen ist, war eine Veränderung der Geschlechterverhältnisse bereits vor Ausbruch des Krieges im Gange (Alman 21.12.2023). Die Machtübernahme durch die Demokratische Autonome Verwaltung Nord- und Ostsyriens (DAANES) schärfte das Bewusstsein für die Rechte und den Schutz von Frauen und ermutigte Frauen, sich in politischen und Führungspositionen zu engagieren. Inmitten von Unsicherheit und einem unbeständigen Umfeld schlossen sich von Frauen geführte Organisationen zusammen, um sich für die Rechte der Frauen einzusetzen, mehr politischen Raum zu fordern und die Friedenskonsolidierung voranzutreiben (CARE 10.1.2025). Durch Kongreya Star, die Dachorganisation der Frauenbewegung in Rojava, übernahmen Frauen koordinierende Aufgaben in den Bereichen Bildung, öffentliche Gesundheit, Wirtschaft, Streitbeilegung in der Gemeinschaft und Bürgerverteidigung. Es wurden auch Gesetze verabschiedet, die strenge Strafen für Polygamie und Eheschließungen mit Minderjährigen vorsehen. Viele kurdische Frauen betrachten die Stärkung der Rolle der Frau als untrennbar mit dem größeren Befreiungskampf gegen den repressiven Islamischen Staat (IS), andere extremistische Gruppen und die Politik des Assad-Regimes (MRG 1.2025). Die Einrichtung von Institutionen wie den rein weiblichen Ausschüssen und Frauenhäusern schafft neue Anlaufstellen für den Umgang mit geschlechtsspezifischer Diskriminierung (Alman 21.12.2023). Frauen haben die Möglichkeit, Einrichtungen für Bildung und Ausbildung zu gründen sowie Frauenzentren, die auf die Stärkung von Frauen und die Verbesserung ihrer technischen und beruflichen Aussichten und Fähigkeiten in der Gesellschaft abzielen. Auch Frauengruppen, die sich mit humanitärer Hilfe und Entwicklungsarbeit befassen, und Initiativen zur Förderung der Frauengesundheit sowie der Rechte von Müttern wurden ins Leben gerufen (ANF 9.1.2025). In der zivilen Regierungsbehörde, die als Demokratische Autonome Verwaltung Nord- und Ostsyriens (DAANES) bekannt ist, wird jede Führungsposition gemeinsam von einer Frau und einem Mann besetzt. In einer Umfrage bei der Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF) stellte Dr. Amy Austin Holmes fest, dass „die Idee der Gleichstellung der Geschlechter zwar von weiblichen Kadern innerhalb der Kurdischen Arbeiterpartei (Partiya Karkerên Kurdistanê - PKK) entwickelt wurde, ... das Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter jedoch nicht mehr nur in einem kleinen Kreis von Kadern zu finden ist, sondern von der gesamten Basis geteilt wird.“ Ergebnisse des Wilson Center deuten auf ähnliche Trends in der zivilen Regierungsführung hin: Frauen mit unterschiedlichem ethnischem und politischem Hintergrund haben die feministischen Theorien der kurdischen Bewegung aufgegriffen und sich das System in der Praxis zu eigen gemacht. Die Ko-Vorsitzenden sind der Meinung, dass das System in der Praxis weitgehend respektiert wird, auch wenn es noch Fortschritte zu erzielen gilt. 35 % der Ko-Vorsitzenden gaben an, dass ihre Wähler sie und ihren männlichen Ko-Vorsitzenden völlig gleich behandelten, während weitere 26 % angaben, dass ihre Wähler sie und ihren männlichen Ko-Vorsitzenden eher oder größtenteils gleich behandelten. 16 % gaben an, dass sie von ihren Wählern nicht gleichbehandelt wurden. Einige der von den weiblichen Ko-Vorsitzenden genannten Ungleichheiten waren traditionelle sexistische Einstellungen (Wilson 25.11.2024). Reformen wie die Einführung des Ko-Vorsitzes haben zwar die politische Beteiligung von Frauen zweifellos erhöht haben, andere Maßnahmen wie die Familienbesuche jedoch auch zu neuen Formen der Kontrolle über die Bevölkerung geführt haben, argumentiert Julia Wartmann im Almanach der Schweizerischen Gesellschaft Mittlerer Osten und Islamische Kulturen. Maßnahmen wie die Ko-Präsidentschaft haben zu einer stärkeren politischen Beteiligung und Entscheidungsfindung von Frauen geführt (Alman 21.12.2023).
Julia Wartmann im Almanach der Schweizerischen Gesellschaft Mittlerer Osten und Islamische Kulturen meint, dass die Verhängung von Strafen gegen diejenigen, die sich dem Frauengesetz widersetzen, die Symptome der geschlechtsspezifischen Ungleichheiten bekämpfen mag, die Ursachen, wie wirtschaftliche und physische Unsicherheit, aber bestehen bleiben und durch den anhaltenden Konflikt noch verschärft werden. Die Kriminalisierung derjenigen, die sich dem neuen normativen Rahmen widersetzen, ist eine besorgniserregende Entwicklung und nicht unbedingt förderlich für den sozialen Wandel (Alman 21.12.2023).
Quellen
Alman - Almanach - Magazin der Schweizerischen Gesellschaft Mittlerer Osten und Islamische Kulturen (21.12.2023): Womens Rights in Northeast Syria: Enforcing Gender Equality - Nr.3, https://eterna.unibas.ch/almanach/article/view/1339/1566, Zugriff 26.2.2025
ANF - Firat News Agency (9.1.2025): Frauenstiftung aus Syrien besorgt über Entwicklungen, https://anfdeutsch.com/frauen/frauenstiftung-aus-syrien-besorgt-uber-entwicklungen-44929, Zugriff 9.1.2025
CARE - CARE International (10.1.2025): Northeast Syria: Rapid Gender Analysis Brief: Ar-Raqqa, Deir Ez Zor and Al-Hasakah Governorates (23 December 2024) - Syrian Arab Republic, https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/northeast-syria-rapid-gender-analysis-brief-ar-raqqa-deir-ez-zor-and-al-hasakah-governorates-23-december-2024, Zugriff 26.2.2025
IFE-EFI - Euro Med Feminist Initiative (2023): Violence against Women and Girls in Syria, https://south.euneighbours.eu/wp-content/uploads/2024/06/study-violence-against-women-and-girls-in-syria.pdf, Zugriff 1.8.2024
MRG - Minority Rights Group (1.2025): Syria - Communities, https://minorityrights.org/country/syria, Zugriff 7.2.2025
RIC - Rojava Information Center (14.12.2023): AANES Social Contract, 2023 Edition, https://rojavainformationcenter.org/2023/12/aanes-social-contract-2023-edition, Zugriff 24.6.2024
Wilson - Wilson Center (25.11.2024): A Model for Gender Equitable Leadership in Northeast Syria, https://www.wilsoncenter.org/blog-post/model-gender-equitable-leadership-northeast-syria, Zugriff 26.2.2025
13.2 Kinder - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 16:32
[Derzeit liegen keine ausreichenden Informationen zur Lage von Kindern in Syrien vor. Im Folgenden wird der aktuelle Stand dargelegt, wie er sich aus öffentlich zugänglichen Quellen ergibt. Teilweise werden Falschinformationen, insbesondere auf Social-Media Kanälen verbreitet, die in weiterer Folge auch Eingang in andere Berichte finden. Die Vorgehensweise der Recherche und Ausarbeitung der vorliegenden Länderinformation entspricht den in der Methodologie der Staatendokumentation festgeschriebenen Standards. Weder wird ein Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit der vorliegenden Informationen erhoben. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
UNICEF zufolge benötigen 7,5 Millionen Kinder humanitäre Hilfe, 6,4 Millionen benötigen dringend Schutz, weil Unsicherheit und wirtschaftliche Not die Verletzung von Kinderrechten, Angst und Not vertiefen. 3,7 Millionen Kinder benötigen Ernährungshilfe. Mehr als 2,4 Millionen Kinder gehen nicht zur Schule und eine Million weitere Kinder laufen Gefahr, die Schule abzubrechen. Dadurch sind sie einem höheren Risiko von Kinderarbeit, Kinderheirat, Menschenhandel sowie Rekrutierung und Einsatz durch Konfliktparteien ausgesetzt. (UNICEF 17.12.2024). Mehr als 650.000 Kinder zeigen Anzeichen von Wachstumsstörungen aufgrund schwerer Unterernährung (OHCHR 3.2.2025).
Nach dem Sturz des Assad-Regimes ist das Schicksal von Hunderten von Kindern, die nach der Verhaftung ihrer Eltern verhaftet oder in Waisenhäuser gebracht wurden, weiterhin unklar. Das Medienbüro des syrischen Ministeriums für Soziales und Arbeit teilte mit, dass es mehrere geheime Bücher gefunden habe, die von den Sicherheitsbehörden während der Herrschaft al-Assads verschickt wurden und die die Überführung einer Reihe von Kindern in Waisenhäuser betreffen. Einige Mitarbeiter von Waisenhäusern haben zugegeben, dass eine Reihe von Kindern zu ihnen gebracht wurde und dass die Kinder manchmal aufgefordert wurden, die Namen ihrer Eltern zu ändern oder sie als verstorben zu registrieren (Arabiya 12.1.2025b).
Kinder sind der Gefahr von Landminen und Blindgängern in besonderem Maße ausgesetzt. Oft werden Blindgänger mit Spielzeug verwechselt oder stellen Gegenstände dar, die Kinder neugierig machen. Seit 2020 sind mehr als 1.260 Kinder durch Kampfmittelreste getötet worden (UNICEF 17.12.2024). In den letzten neun Jahren passierten 422.000 Zwischenfälle mit Blindgängern, bei der Hälfte davon waren Kinder involviert. 2024 wurden 116 Kinder durch nicht explodierte Munition oder Minen getötet oder verletzt. Blindgänger sind die Hauptursache für Opfer unter Kindern. Schätzungen zufolge sind fünf Millionen Kinder im ganzen Land gefährdet (UN News 14.1.2025).
Bildung und Schulen
Über zwei Millionen Kinder gehen nicht zur Schule, und viele Schulen wurden zerstört oder beschädigt (UNESCWA 26.1.2025). Der Bildungssektor steht aufgrund der Zerstörung der Infrastruktur und des wirtschaftlichen Drucks vor erheblichen Hindernissen, was zu hohen Abbrecherquoten führt, insbesondere bei Mädchen. Viele Familien ziehen es vor, anstatt ihre Kinder zur Schule zu schicken, sie arbeiten zu lassen, um mit der wirtschaftlichen Not fertig zu werden. 35 % der Kinder im schulpflichtigen Alter besuchen keine Schule, was durch die Zerstörung der Infrastruktur und den wirtschaftlichen Druck noch verschärft wird. Das bedeutet, dass mehr als 2,4 Millionen Kinder keine Bildungschancen haben, während mehr als eine Million Kinder einem ähnlichen Risiko ausgesetzt sind (IHH 10.1.2025).
Flüchtlingskinder sehen sich großen Hindernissen für den Schulbesuch gegenüber, darunter überfüllte Lager, unzureichende Ressourcen und begrenzter Zugang zu Schulmöglichkeiten (UNESCWA 26.1.2025). Die Mehrheit der Lager in Nordwestsyrien, in den Gouvernements Aleppo und Idlib haben keine Schule. Meistens aufgrund einer niederen Anzahl an Lagerbewohnern in einigen Lagern gibt es möglicherweise alternative Bildungsprogramme oder die Kinder pendeln zur Schule in nahe gelegene Städte. Nur 40 % der Schulen verfügen über ausreichend Trinkwasser. Andererseits verfügen nur 35 % über ausreichend Toilettenwasser. Die Studie ergab eine vielfältige Bildungslandschaft in Lagerschulen, wobei die meisten den ersten und zweiten Zyklus der Grundbildung anbieten und nur sehr wenige bis zur Sekundarstufe reichen, was dazu führt, dass viele Schüler im Sekundarschulalter Schulen außerhalb der Lager besuchen (ACU 30.6.2024).
Das Bildungsministerium unter der Leitung des neu ernannten Ministers al-Qadri kündigte am 1.1.2025 umfassende Reformen des nationalen Lehrplans an, die eine breite Debatte ausgelöst haben. Die vorgeschlagenen Reformen, die alle Bildungsstufen betreffen, beinhalten erhebliche Überarbeitungen, wie die Streichung von Inhalten, die mit dem gestürzten Assad-Regime in Verbindung stehen, die Umformulierung von Passagen über Götter in Geschichte- und Philosophiebüchern, die Umschreibung oder Streichung des Fachs Englisch, das Ersetzen des Fachs "Nationale Bildung" durch das Fach "Islamische oder Christliche Religionslehre" (TNA 2.1.2025b). Die abgeänderten Lehrpläne sollen bestehen bleiben, bis Fachausschüsse gebildet werden, um die Lehrpläne zu überarbeiten (Sky News 2.1.2025). Im Gouvernement Suweida wurde daraufhin zu Protesten aufgerufen (Tayyar 1.1.2025).
Im Nordosten Syriens in den von den Kurden kontrollierten Gebieten haben über 50.000 Kinder, darunter auch Kinder mit Behinderungen, immer noch keinen Zugang zu Bildung, da ihre Schulen als Notunterkünfte genutzt werden (UNOCHA 30.1.2025).
Quellen
ACU - Assistance Coordination Unit (30.6.2024): Schools in Northern Syria Camps - Edition 07 / 2023 - 2024 Thematic Report, https://reliefweb.int/attachments/22ca3478-d1f6-44ba-ab1a-d996fef0542f/ACU_IMU_Schools-in-Northern-Syria-Camps_E7_Thematic_Eng_June24-1_2_.pdf, Zugriff 17.12.2024
Arabiya - Al Arabiya News (12.1.2025b): كتب سرية ودور أيتام.. مصير مجهول لمئات الأطفال بسوريا [Geheime Bücher und Waisenhäuser Das unbekannte Schicksal von Hunderten von Kindern in Syrien], https://www.alarabiya.net/arab-and-world/syria/2025/01/12/كتب-سرية-ودور-أيتام-مصير-مجهول-لمئات-الأطفال-بسوريا-, Zugriff 13.1.2025
IHH - İHH Humanitarian Relief Foundation (10.1.2025): IHH Syria Situation Report (10 January 2025) - Syrian Arab Republic, https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/ihh-syria-situation-report-10-january-2025, Zugriff 15.1.2025
OHCHR - Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (3.2.2025): UN Commission warns Syrian war is intensifying amid continuing patterns of war crimes and fear of large-scale regional conflict, https://www.ohchr.org/en/press-releases/2024/09/un-commission-warns-syrian-war-intensifying-amid-continuing-patterns-war, Zugriff 10.9.2024
Sky News - Sky News (2.1.2025): بعد جدل تعديل مناهج سوريا.. توضيح من وزير التربية والتعليم [Nach der Kontroverse um die Änderung des Lehrplans in Syrien. Klarstellung des Bildungsministers], https://www.skynewsarabia.com/middle-east/1766187-جدل-تعديل-مناهج-سوريا-توضيح-وزير-التربية-والتعليم, Zugriff 3.1.2025
Tayyar - Tayyar.org (1.1.2025): قوى وتجمعات في سوريا تدعو للتظاهر رفضاً لتعديل المناهج التربوية تديين للمناهج وتزوير للتاريخ [Kräfte und Gruppen in Syrien rufen zu Demonstrationen auf, um die Überarbeitung der Lehrpläne abzulehnen: Religionisierung der Lehrpläne und Verfälschung der Geschichte], https://www.tayyar.org/News/Lebanon/645444/قوى-وتجمعات-في-سوريا-تدعو-للتظاهر-رفضاً-لتعديل-المناهج-التربوية--تديين-للمناهج-وتزوير-للتاريخ, Zugriff 3.1.2025
TNA - New Arab, The (2.1.2025b): Syrias new curriculum sparks nationwide outcry, https://www.newarab.com/news/syrias-new-curriculum-sparks-nationwide-outcry, Zugriff 3.1.2025
UNESCWA - UN Economic and Social Commission for Western Asia (26.1.2025): Syria at the crossroads: Towards a stabilized transition, https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/syria-crossroads-towards-stabilized-transition-enar, Zugriff 29.1.2025
UNICEF - United Nations International Children’s Emergency Fund (17.12.2024): Peace must prevail for Syrias children, https://www.unicef.org/press-releases/peace-must-prevail-syrias-children, Zugriff 19.12.2024
UN News - United Nations News (14.1.2025): Syria: Unexploded ordnance is biggest threat to children, warns UNICEF, https://news.un.org/en/story/2025/01/1158971, Zugriff 15.1.2025
UNOCHA - United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (30.1.2025): Syrian Arab Republic: Flash Update No. 13 on the Recent Developments in Syria (as of 29 January 2025), https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/syrian-arab-republic-flash-update-no-13-recent-developments-syria-29-january-2025-enar, Zugriff 31.1.2025
13.2.1 Kinder in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Letzte Änderung 2025-05-08 16:34
[Im vorliegenden Dokument wurde auf die allgemeine Lage nach dem Umbruch am 8.12.2024 fokussiert. Die Lage in von den Kurden dominierten Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF – Demokratische Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) hat sich bisher nicht wesentlich verändert und wurde daher aufgrund zeitlicher, personeller und finanzieller Ressourcen nicht in der gewohnten Tiefe bearbeitet. Für Fragestellungen dazu, bitten wir auf die Vorversion der Länderinformation zurückzugreifen bzw. uns mittels einer Anfrage zu kontaktieren. Die Einarbeitung aktueller Quellen und Informationen zur Lage in der DAANES wird zeitnah mittels Aktualisierung erfolgen. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Im Gesellschaftsvertrag von 2023 der Demokratischen Autonomen Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) ist im Artikel 55 festgeschrieben, dass die Rechte von Kindern geschützt und die Anwendung von Gewalt gegen sie, ihre Beschäftigung, Ausbeutung und Rekrutierung verboten sind. Des Weiteren legt Artikel 52 fest, dass die Jugendlichen das Recht haben, sich selbstständig zu organisieren und sich organisiert und freiwillig an allen Lebensbereichen zu beteiligen (RIC 14.12.2023).
Im Nordosten Syriens in den von den Kurden kontrollierten Gebieten haben über 50.000 Kinder, darunter auch Kinder mit Behinderungen, immer noch keinen Zugang zu Bildung, da ihre Schulen als Notunterkünfte genutzt werden (UNOCHA 30.1.2025).
Quellen
RIC - Rojava Information Center (14.12.2023): AANES Social Contract, 2023 Edition, https://rojavainformationcenter.org/2023/12/aanes-social-contract-2023-edition, Zugriff 24.6.2024
UNOCHA - United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (30.1.2025): Syrian Arab Republic: Flash Update No. 13 on the Recent Developments in Syria (as of 29 January 2025), https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/syrian-arab-republic-flash-update-no-13-recent-developments-syria-29-january-2025-enar, Zugriff 31.1.2025
13.2.2 Rekrutierung Minderjähriger für den Militärdienst (Stand Oktober 2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 15:29
[Über die Rekrutierung Minderjähriger gibt es derzeit keine Informationen. Die Informationen in diesem Kapitel gehen auf die Zeit vor dem Umsturz am 8.12.2024 zurück. Es kann keine Aussage über deren Aktualität bzw. gegenwärtige Richtigkeit getroffen werden. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Die Rekrutierung von Kindern für Streitkräfte oder bewaffnete Gruppen verstößt gegen das humanitäre Völkerrecht, das die Rekrutierung oder den Einsatz von Kindern unter 15 Jahren in Konflikten verbietet. Eine solche Rekrutierung oder der Einsatz von Kindern in Konflikten ist ein Kriegsverbrechen gemäß dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs. Darüber hinaus verbietet das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten nicht-staatlichen bewaffneten Gruppen unter allen Umständen die Rekrutierung von Kindern unter 18 Jahren (HRW 2.10.2024). Die Rekrutierung von Kindern in bewaffneten Konflikten fügt Gemeinschaften und Familien erheblichen Schaden zu. Wenn Kinder in bewaffnete Gruppen gezwungen werden, setzen sie sich nicht nur Gefahren aus und untergraben die Bemühungen um Friedenskonsolidierung. Familien leiden unter der Not, wenn ihre Kinder Gewalt ausgesetzt sind, was zu Angst und Instabilität führt. Die anhaltenden Folgen der Rekrutierung von Kindern tragen zu einem Kreislauf von Traumata bei, der sich auf die allgemeine Entwicklung und das Wohlergehen der Gemeinschaft auswirkt (CCR/YASA 5.2024). In den Jahren des Konflikts und Bürgerkriegs in Syrien haben bewaffnete Gruppen Kinder rekrutiert. Die Zahl der Rekrutierungen Minderjähriger nahm dabei bis 2023 kontinuierlich zu (AP 28.6.2023). In einigen Fällen wurden Kinder zwangsrekrutiert, in anderen Fällen melden sich Minderjährige, weil sie oder ihre Familien das Gehalt benötigen. Einige schlossen sich aus ideologischen Gründen oder aufgrund von Familien- und Stammesloyalitäten an. In einigen Fällen wurden Kinder aus Syrien geschickt, um als Söldner in anderen Konflikten zu kämpfen (AP 28.6.2023). Unter den 25 Parteien, die Berichten zufolge an der Rekrutierung von Kindern beteiligt waren, darunter die Kurdischen Volksverteidigungseinheiten (Yekîneyên Parastina Gel - YPG), die Fraueneinheiten (Yekîneyên Parastina Jin - YPJ), die Freie Syrische Armee (Free Syrian Army - FSA), Ahrar ash-Sham und andere bewaffnete Gruppen unter der Syrischen Nationalen Armee (Syrian National Army - SNA), stach die Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) durch ihr umfangreiches Engagement bei der Rekrutierung und Ausbildung von Kindern hervor (CCR/YASA 5.2024). Die SNA und die HTS rekrutierten Minderjährige (AP 28.6.2023). Die UN verifizierten 231 Fälle von Rekrutierungen Minderjähriger durch die SDF und den mit ihnen verbundenen Kräften im Jahr 2023 (HRW 2.10.2024).
Die oppositionelle Syrische Nationalarmee (Syrian National Army - SNA), darunter Ahrar ash-Sham und die Armee des Islam, sowie die mit ihnen verbündeten Gruppierungen und Fraktionen unterzeichneten am 3.6.2024 einen Aktionsplan mit den Vereinten Nationen, um die Rekrutierung und den Einsatz sowie die Tötung und Verstümmelung von Kindern gemäß der Resolution 1539 (2004) des Sicherheitsrats und nachfolgender Resolutionen zu beenden und zu verhindern. Der Aktionsplan gilt auch für alle neuen Gruppierungen, die sich der oppositionellen SNA und den ihr angeschlossenen Gruppierungen nach seiner Unterzeichnung anschließen oder sie verlassen (UNSRCA 3.6.2024).
Quellen
AP - Associated Press (28.6.2023): Recruitment of children by armed groups in Syria is on the rise, even as fighting subsides, https://apnews.com/article/syria-child-recruitment-d4d48148e0b04e5649aa43f540988ace, Zugriff 18.12.2024
CCR/YASA - Ceasefire - Centre for Civilian Rights, Yasa - Kurdish Center for Studies and Legal Consultancy (5.2024): Escalating violations in Syrias Afrin 2024 update, https://reliefweb.int/attachments/ec76c163-47fc-401c-a5f6-29db16503ae9/Ceasefire-report-Afrin-2024-update.pdf, Zugriff 11.7.2024
HRW - Human Rights Watch (2.10.2024): Northeast Syria: Military Recruitment of Children Persists, https://www.hrw.org/news/2024/10/02/northeast-syria-military-recruitment-children-persists, Zugriff 18.12.2024
UNSRCA - Special Representative for Children and Armed Conflict (3.6.2024): The opposition Syrian National Army, including Ahrar al-Sham and Army of Islam, and their aligned legions and factions, Sign Action Plan to End and Prevent the Recruitment and Use and Killing and Maiming of Children, https://childrenandarmedconflict.un.org/2024/06/the-opposition-syrian-national-army-including-ahrar-al-sham-and-army-of-islam-and-their-aligned-legions-and-factions-sign-action-plan-to-end-and-prevent-the-recruitment-and-use-and-killing-and-maim, Zugriff 24.6.2024
13.2.2.1 Rekrutierung Minderjähriger in den Gebieten der Demokratischen Autonomen Administration Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Letzte Änderung 2025-05-08 16:37
[Im vorliegenden Dokument wurde auf die allgemeine Lage nach dem Umbruch am 8.12.2024 fokussiert. Die Lage in von den Kurden dominierten Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF – Demokratische Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) hat sich bisher nicht wesentlich verändert und wurde daher aufgrund zeitlicher, personeller und finanzieller Ressourcen nicht in der gewohnten Tiefe bearbeitet. Für Fragestellungen dazu, bitten wir auf die Vorversion der Länderinformation zurückzugreifen bzw. uns mittels einer Anfrage zu kontaktieren. Die Einarbeitung aktueller Quellen und Informationen zur Lage in der DAANES wird zeitnah mittels Aktualisierung erfolgen. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
2019 haben die von Kurden geführten Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF) ein Abkommen mit den UN unterzeichnet, in dem sie versprachen, die Rekrutierung von Kindern unter 18 Jahren zu beenden und in ihrem Gebiet eine Reihe von Kinderschutzbüros einzurichten (AP 28.6.2023). Im Jahr 2020 entließen die SDF 150 Kinder aus ihren Reihen, was einen erheblichen Einsatz bei der Umsetzung des Aktionsplans von 2019 zeigt. Diese Zahl der Demobilisierungen stieg 2021 leicht auf 182 an, was auf weitere Fortschritte hindeutet. Im Jahr 2022 stieg die Zahl der SDF-Rekrutierungen von Kindern auf 637 bestätigte Fälle an. In diesem Jahr gingen die SDF-Demobilisierungen laut UN auch stark zurück, auf nur 33 Kinder, was einen besorgniserregenden Rückgang der Korrekturmaßnahmen widerspiegelt, obwohl die Rekrutierung von Kindern stark anstieg (HRW 2.10.2024). Personen unter 18 Jahren werden dem Danish Immigraton Service (DIS) zufolge nicht zum Selbstverteidigungspflichtdienst einberufen, und die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 1 über die Selbstverteidigungspflicht in Bezug auf das Einberufungsalter werden von den DAANES-Behörden generell eingehalten und konsequent durchgesetzt. Dennoch gab es Berichte über die Rekrutierung von Personen unter 18 Jahren in die SDF. Die genauen Zahlen und das Ausmaß, in dem diese Rekrutierung unter Anwendung physischer Gewalt (z. B. Entführungen) durchgeführt wurde, sind unklar (DIS 6.2024). Die SDF haben dem Syrian Human Rights Committee zufolge die Entführungen und Zwangsrekrutierungen von Kindern in ihren Gebieten im August 2024 wieder erhöht (SHRC 3.9.2024). Ein Drittel der rekrutierten Minderjährigen ging im Jahr 2022 zulasten der SDF (AP 28.6.2023). Befürworter der SDF und der DAANES neigen dazu, dieses Problem herunterzuspielen, indem sie behaupten, dass diese Rekrutierungspraktiken nicht stattfinden oder dass sich die Situation verbessert hat. Umgekehrt neigen diejenigen, die der SDF und der DAANES kritisch gegenüberstehen, dazu, die Zahl dieser Fälle zu übertreiben (DIS 6.2024). Innerhalb der SDF ist es hauptsächlich die Revolutionäre Jugendbewegung Syriens, Tevgera Ciwanên Şoreşger, die Mädchen und Jungen im Alter von 12 Jahren rekrutiert, sie aus ihren Schulen und Häusern entfernt, ihren Familien den Kontakt zu ihnen verweigert und die verzweifelten Bemühungen der Familien, sie zu finden, abweisen. Trotz der Zusagen der Behörden, diese Praxis zu beenden, scheint die Gruppe offen und ungestraft Kinder im Auftrag bewaffneter Gruppen ideologisch zu indoktrinieren. Diese Jugendgruppe ist zwar selbst keine bewaffnete Gruppe, scheint aber tief in die politischen und militärischen Strukturen der kurdisch geführten Autonomieverwaltung für Nord- und Ostsyrien und der von den USA unterstützten, kurdisch geführten SDF, ihrem militärischen Flügel, verstrickt zu sein. Untersuchungen unabhängiger syrischer Menschenrechtsgruppen zeigen, dass die Revolutionäre Jugendbewegung Kinder an die beiden Hauptkomponenten der SDF, die Volksverteidigungseinheit (Yekîneyên Parastina Gel - YPG) und ihren Frauenverband, die (Yekîneyên Parastina Jin - YPJ), überstellt hat, beides bewaffnete Gruppen, die selbst direkt in die Rekrutierung von Kindersoldaten verwickelt waren (HRW 2.10.2024). Berichte von Organisationen, die sich mit den Menschenrechten in Syrien befassen, weisen auf die Beteiligung der Revolutionären Jugend an der Entführung und Rekrutierung von Kindern in Gebieten im Nordosten Syriens sowie in Teilen der Stadt Aleppo und der Region Manbij hin, die unter der Kontrolle der kurdischen DAANES stehen (TNA 2.8.2023). Obwohl ihre Zahl zurückgegangen ist, gibt es derzeit sechs funktionierende Kinderschutzbüros, die sich in at-Tabqa, Kobane, Jazira, ar-Raqqa, Deir ez-Zour und Manbij befinden. Das Kinderschutzbüro ist für Fälle zuständig, die die Rekrutierung von Minderjährigen durch die SDF betreffen. Die Rekrutierung von Minderjährigen durch andere Gruppen, einschließlich der Revolutionäre Jugendbewegung, fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Büros. Eltern von rekrutierten Minderjährigen können sich an das Kinderschutzbüro ihres Gebiets wenden, um eine Beschwerde über die Rekrutierung ihres Kindes einzureichen. Die Beschwerden und die von den Eltern eingereichten erforderlichen Unterlagen werden dann von dem betreffenden Büro in physischer und elektronischer Form an das zuständige SDF-Büro weitergeleitet. Die Bearbeitungszeit für diese Art von Beschwerden beträgt 15 bis 30 Tage (DIS 6.2024).
Quellen
AP - Associated Press (28.6.2023): Recruitment of children by armed groups in Syria is on the rise, even as fighting subsides, https://apnews.com/article/syria-child-recruitment-d4d48148e0b04e5649aa43f540988ace, Zugriff 18.12.2024
DIS - Danish Immigration Service [Denmark] (6.2024): Syria - Military Recruitment in North and East Syria, https://www.ecoi.net/en/file/local/2112078/ffm-report-military-recruitment-in-nes-final.pdf, Zugriff 17.7.2024
HRW - Human Rights Watch (2.10.2024): Northeast Syria: Military Recruitment of Children Persists, https://www.hrw.org/news/2024/10/02/northeast-syria-military-recruitment-children-persists, Zugriff 18.12.2024
SHRC - Syrian Human Rights Committee (3.9.2024): SDF militia increases kidnapping and recruiting children in areas under its control in NE Syria, https://www.shrc.org/en/?p=34307, Zugriff 18.12.2024
TNA - New Arab, The (2.8.2023): تجنيد الأطفال بمناطق "الإدارة الذاتية" بسورية.. وجه آخر لوحشية الحرب [Die Rekrutierung von Kindersoldaten in den Selbstverwaltungsgebieten Syriens: Eine weitere Facette der Brutalität des Krieges], https://www.alaraby.co.uk/politics/تجنيد-الأطفال-بمناطق-الإدارة-الذاتية-بسورية-وجه-آخر-لوحشية-الحرب, Zugriff 17.12.2024
13.3 Sexuelle Minderheiten - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)
Letzte Änderung 2025-04-24 08:47
[Es liegen derzeit keine ausreichenden Informationen zur Lage sexueller Minderheiten in Syrien vor. Im Folgenden wird der aktuelle Stand dargelegt, wie er sich aus öffentlich zugänglichen Quellen ergibt. Teilweise werden Falschinformationen, insbesondere auf Social-Media Kanälen verbreitet, die in weiterer Folge auch Eingang in andere Berichte finden. Die Vorgehensweise der Recherche und Ausarbeitung der vorliegenden Länderinformation entspricht den in der Methodologie der Staatendokumentation festgeschriebenen Standards. Weder wird ein Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit der vorliegenden Informationen erhoben. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Homosexuelle Handlungen wurden unter dem Assad-Regime kriminalisiert (BBC 23.12.2024). Homosexualität ist nach dem Strafgesetzbuch von 1949 strafbar, das „widernatürlicher Geschlechtsverkehr“ mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft (QNews 23.12.2024). Der vage formulierte Artikel 520 wurde häufig zur Verhaftung von LGBTQIA+-Personen verwendet (AlHurra 10.1.2025b). Schätzungen zufolge sind während des Assad-Regimes über eine Viertelmillion LGBTQIA+-Syrer aus dem Land geflohen (QNews 23.12.2024). Die neuen Machthaber des Landes haben fundamentalistische religiöse Wurzeln und waren in Gewalt gegen und Verfolgung von homosexuellen Menschen verwickelt (BBC 23.12.2024). Aktivisten zufolge gäbe es eine Verhaltensänderung durch die HTS in Bezug auf homosexuelle Menschen (QNews 23.12.2024). Offizielle Stellungnahme der neuen Regierung zur Realität der LGBTQIA+-Gemeinschaft in Syrien gibt es keine (Stand: 10.1.2025) (AlHurra 10.1.2025b). Seen for Sexual and Gender Justice, eine lokale Nichtregierungsorganisation äußerte die Befürchtung, dass die neue Regierung harte und strenge Strafen verhängen könnte, ähnlich denen, die zwischen 2013 und 2015 in Idlib und im Norden Aleppos zu beobachten waren. Damals gehörten zu den Strafen auch öffentliche Hinrichtungen, die mit pseudoreligiösen Auslegungen gerechtfertigt wurden (AlHurra 6.2.2025b). Transgender-Personen sind weder offiziell anerkannt noch geschützt (BBC 6.2.2025).
Berichten aus dem Jahr 2018 zufolge hatte die Syrische Heilsregierung (Syrian Salvation Government - SSG) in Idlib Verhaftungen und Verstöße gegen die LGBTQIA+-Gemeinschaft vorgenommen. Während ihrer Kontrolle über Gebiete in Idlib, setzte HTS strenge Gesetze auf der Grundlage konservativer religiöser Auslegungen durch und verhängte harte öffentliche Strafen gegen diejenigen, die der Verletzung dieser Gesetze beschuldigt wurden (AlHurra 10.1.2025b).
Eine anonyme Sicherheitsquelle in der Regierung von Damaskus teilte der BBC mit, dass die Sicherheitsdienste der neuen Regierung am 5.2.2025 drei Transgender-Personen verhaftet haben. Sie betonte, dass diese Verhaftungen nicht Teil einer systematischen oder umfassenden Kampagne waren. Die Patrouillen seien bei ihren Fahrten auf viele Transgender-Personen gestoßen, aber die Verhaftungen hätten sich auf einige wenige Fälle beschränkt, um anderen Transgender-Personen eine „Botschaft“ zu senden, ihre Bewegungsfreiheit einzuschränken und die Freiheit zu begrenzen, die sie vor dem Sturz des früheren Regimes genossen (BBC 6.2.2025). Es wurden Videos in Umlauf gebracht, die die Verhaftung von Homosexuellen und Transgender-Personen in Damaskus, Aleppo und anderen Städten zeigen. Dies ist der erste Vorfall, der gefilmt und öffentlich ausgestrahlt wurde, obwohl französische und westliche Medien bereits im vergangenen Dezember über ähnliche Aktionen berichtet hatten. Die Videos wurden von einer breit angelegten Hetzkampagne gegen Mitglieder der LGBTQIA+-Gemeinschaft in den sozialen Medien begleitet. Die Videos zeigten verbale und physische Gewalt. Die genauen Gründe für die Razzien waren nicht bekannt, abgesehen vom Schutz der Gemeinschaft, über den die Syrer in den sozialen Medien sprachen. Es gab keine starke Reaktion von Menschenrechtsorganisationen oder gar revolutionären Aktivisten. Die Kampagne als Ganzes wurde weder von der syrischen Regierung aufgegriffen noch von den offiziellen Medien erwähnt. In den sozialen Medien kamen alle Kommentare von Unterstützern der Kampagne (Almodon 6.2.2025). In den sozialen Medien kursierten am 6.2.2025 Videos, die zeigen, wie Sicherheitskräfte in der Provinz Latakia mehrere Transgender-Frauen verhaften und verletzen. Die Videos wurden von der arabischsprachigen Zeitung AlHurra verifiziert. Seen for Sexual and Gender Justice betonte, dass die Gewalt gegen LGBTQIA+-Personen, sei es durch bewaffnete Personen oder die derzeitige Regierung, seit dem Sturz des Regimes eskaliert ist und dass einige bewaffnete Oppositionsgruppen seit 2013 Übergriffe gegen LGBTQIA+-Personen begangen haben. Die Übergriffe sind in mehreren Gouvernements weit verbreitet. Die Organisation hat mehrere Berichte über Fälle erhalten, in denen Personen an öffentlichen Plätzen Opfer von Übergriffen wurden. Sie warnte auch, dass die Zukunft von Transgender-Personen in Syrien angesichts des zunehmenden Konservatismus in der Gesellschaft, der diese Übergriffe über die sozialen Medien unterstützt, eindeutig bedroht ist (AlHurra 6.2.2025b).
Quellen
AlHurra - Al-Hurra (6.2.2025b): فيديوهات توثق اعتداء.. القبض على عابرات جنسيا في مدينة اللاذقية السورية [Videos, die den Übergriff dokumentieren: Transgender-Frauen in der syrischen Stadt Latakia verhaftet], https://www.alhurra.com/syria/2025/02/06/فيديوهات-توثق-اعتداء-القبض-عابرات-جنسيا-في-مدينة-اللاذقية-السورية, Zugriff 19.2.2025
AlHurra - Al-Hurra (10.1.2025b): "هل نرجم حتى الموت؟ ".. أسئلة بلا إجابات عن واقع مجتمع الميم عين في سوريا [„Sollten wir gesteinigt werden?“... Unbeantwortete Fragen über die Realität der LGBTI-Gemeinschaft in Syrien], https://www.alhurra.com/syria/2025/01/10/يثير-دور-تركيا-قلق-إسرائيل-في-سوريا؟, Zugriff 10.1.2025
Almodon - Almodon (6.2.2025): حملة اعتقال وتعنيف مثليين في سوريا [Schwule in Syrien verhaftet und schikaniert], https://www.almodon.com/media/2025/2/6/حملة-اعتقال-وتعنيف-مثليين-في-سوريا, Zugriff 19.2.2025
BBC - British Broadcasting Corporation (6.2.2025): اعتداء عناصر الأمن السوري على عابر جنسياً يثير الجدل والانتقادات [Transgender-Mann von syrischem Sicherheitspersonal angegriffen, löst Besorgnis und Kritik aus], https://www.bbc.com/arabic/articles/cednp89732zo, Zugriff 10.2.2025
BBC - British Broadcasting Corporation (23.12.2024): ’I was raped by Assad’s thugs - but I’m no longer afraid to show my face’, https://www.bbc.com/news/articles/c89xgdyk597o, Zugriff 10.1.2025
QNews - Q News (23.12.2024): LGBTQIA+ activist welcomes fall of Assad in Syria, https://qnews.com.au/lgbtqia-activist-welcomes-fall-of-assad-in-syria, Zugriff 10.1.2025
14 Bewegungsfreiheit - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 22:36
[Zur Bewegungsfreiheit gibt es nur wenige Quellen und eine dünne Informationslage. Im Folgenden wird der aktuelle Stand dargelegt, wie er sich aus öffentlich zugänglichen Quellen ergibt. Teilweise werden Falschinformationen, insbesondere auf Social-Media Kanälen verbreitet, die in weiterer Folge auch Eingang in andere Berichte finden. Die Vorgehensweise der Recherche und Ausarbeitung der vorliegenden Länderinformation entspricht den in der Methodologie der Staatendokumentation festgeschriebenen Standards. Weder wird ein Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit der vorliegenden Informationen erhoben. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Die Interimsregierung installiert Checkpoints, an denen Autos durchsucht werden. Es wird überprüft, wer unterwegs ist, beispielsweise um Menschen zu verhaften, die für Verbrechen gegen das syrische Volk in der Zeit des Regimes verantwortlich sind (PBS 16.12.2024). Die Kontaminierung durch explosive Kampfmittel stellt nach wie vor eine große Bedrohung für Zivilisten, die sich zwischen ehemaligen Kontrollgebieten bewegen, dar (UNOCHA 23.12.2024). [Weitere Informationen zur Kontaminierung mit Blindgängern finden sich im Kapitel Sicherheitslage.]
Laut Aussage des syrischen Verkehrsministers bei einem Interview mit der kurdischen Zeitung Rudaw haben die neuen syrischen Machthaber vom ersten Tag der Befreiung an damit begonnen, die Bedürfnisse der Menschen zu erfüllen, insbesondere durch die Sicherstellung der Grundversorgung, z. B. mit Brot und Treibstoff, zusätzlich zur Sicherung des Transportsektors, damit sich die Menschen zwischen den Provinzen bewegen können. Sie haben damit begonnen, Treibstoff für Fahrzeuge zu sichern, damit sie in Abstimmung mit dem Ölministerium eingesetzt werden können, und Fahrten zwischen Damaskus und den restlichen Provinzen, zwischen Idlib und den restlichen Provinzen und zwischen Aleppo und restlichen Provinzen zu organisieren, zusätzlich zum internen Transport innerhalb jeder Provinz. Sie haben mit der Umsetzung eines Plans zur Festlegung spezifischer Preise, die für Fahrzeugbesitzer und für Menschen mit sehr begrenztem Einkommen angemessen sind, begonnen. Etwa 70 bis 80 % der Preis- bzw. Transporttarifstruktur wurden fertiggestellt und umgesetzt. Was die Versorgung der Öffentlichkeit betrifft, so wurden etwa 50 bis 60 % der Strecken, ob intern oder extern, gesichert (Rudaw 1.2.2025). [Weitere Informationen zur Infrastruktur sind dem Kapitel Grundversorgung und Wirtschaft / Wohnsituation und Infrastruktur - Entwicklungen seit dem Sturz des al-Assad-Regimes (seit 8.12.2024) zu entnehmen.]
In Idlib wurden viele Checkpoints abgebaut und Haftbefehle oder andere Arten von Kontrollen werden kaum noch vollstreckt (Etana 17.1.2025).
Bezüglich Verkehr und Handel mit den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF) gibt es laut Aussage des syrischen Verkehrsministers in einem Interview mit der kurdischen Zeitung Rudaw Sicherheitsprobleme und Risiken für die Bewegungsfreiheit der Menschen. Er hoffe auf eine schnelle Lösung des Problems, damit die Menschen in al-Hasaka und Deir ez-Zour Damaskus und ihre anderen Verwandten in den anderen Provinzen besuchen können (Rudaw 1.2.2025).
Wehrpflichtige im Regime al-Assads mussten ihren zivilen Ausweis abgeben und erhielten stattdessen einen Militärausweis. Ohne einen zivilen Ausweis ist es schwierig, sich frei im Land zu bewegen (BBC 29.12.2024). Deswegen wollten ehemalige Soldaten ihre Daten bei der neuen Übergangsregierung registrieren lassen, um neue Ausweise zu erhalten, mit denen sie in Syrien leben und sich frei bewegen können. Hunderte von ihnen wurden in Versöhnungszentren vorstellig (FR24 2.1.2025). [Informationen zu Versöhnungsprozessen und -zentren finden sich in den Kapiteln Rechtsschutz / Justizwesen - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024), Sicherheitsbehörden - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) und Wehr- und Reservedienst - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)]
In Syrien gibt es fünf zivile Flughäfen, von denen nur Damaskus und Aleppo in Betrieb sind. Die beiden Flughäfen funktionieren gut. Der Flughafen Hmeimim in Latakia könnte laut syrischem Verkehrsminister bald in Betrieb genommen werden. Der Flughafen funktioniert, aber aufgrund der Präsenz der russischen Basis wird erst ein Plan entwickelt, um dieses Problem bezüglich ihrer Anwesenheit zu lösen. Daneben gibt es noch den zivilen Flughafen Deir ez-Zour, der jedoch stark beschädigt ist und Wartungskosten erfordert (Rudaw 1.2.2025). Am 8.1.2025 landete der erste internationale kommerzielle Flug seit dem Sturz des ehemaligen syrischen Präsidenten Bashar al-Assad auf dem Flughafen von Damaskus (AJ 7.1.2025). Der Internationale Flughafen von Damaskus wurde in der Nacht vom 7. auf den 8.12.2024 geplündert, nachdem die Flughafenwachen geflohen waren, als Oppositionskräfte die Hauptstadt einnahmen. Der Großteil der technischen und ingenieurwissenschaftlichen Ausrüstung und des Zubehörs wurde gestohlen. Am 18.12.2024 wurde der Flughafen teilweise wiedereröffnet, als ein Inlandsflug in die nördliche Stadt Aleppo startete. Beamte des Flughafens gaben damals an, dass die Wiedereröffnung aufgrund von Vandalismus und Diebstählen nur teilweise erfolgte. Der Hauptflughafen Syriens in der Hauptstadt Damaskus nahm seinen vollen Betrieb am 8.1.2025 wieder auf (DS 7.1.2025). Es gibt nur sehr wenige syrische Flugzeuge. Der Staat besitzt nur zwei einsatzfähige Flugzeuge und es gibt einige Flugzeuge, die gewartet werden müssen, was vielleicht so teuer ist wie der Wert des Flugzeugs selbst. Zusätzlich gibt es ein unabhängiges syrisches Unternehmen, das vielleicht fünf oder sechs einsatzfähige Flugzeuge hat, und es gibt Verträge mit vielen Unternehmen. Das Problem liegt nicht in der Verfügbarkeit syrischer Flugzeuge, sondern in den Beschränkungen des Regimes für Verträge, in die der Luftfahrtsektor investieren könnte. In der nächsten Phase sollen die Flughäfen von Damaskus und Aleppo eine gute Anzahl von Flugzeugen erhalten (Rudaw 1.2.2025). Nur wenige Fluggesellschaften fliegen Syrien wieder an oder haben angekündigt, ihre Flüge ins Land wieder aufzunehmen (NTV 18.1.2025). Die Zahl der Flüge nach Damaskus nehme laut syrischem Verkehrsminister jeden Tag zu. Der Flughafen in Qamishli wurde drei Tage nach der Befreiung Syriens vom Assad-Regime von den SDF übernommen. Sie unterbrachen die Kommunikation mit Damaskus. Nach der Befreiung des Gebiets von den SDF, wird der Flughafen Qamishli aktiviert werden, so der Verkehrsminister (Rudaw 1.2.2025).
Dem syrischen Verkehrsminister zufolge sind 60 bis 70 % der Eisenbahnstrecken außer Betrieb und 30 bis 40 % der bestehenden Strecken müssen dringend gewartet werden. Züge und Lokomotiven und alle Bahnhöfe müssen gewartet werden, und es werden Ersatzteile gebraucht. Der Zugbetrieb wurde für den Transport von Grundstoffen wie Treibstoff und anderen Materialien von der Küste nach Aleppo und Damaskus wieder aufgenommen, und die Eisenbahn funktioniert, aber alle Gleise sind alt, und wenn der Transport zunimmt, müssen sie neu und kostspielig gewartet werden. Es gibt Gleise, die nicht mehr gewartet werden können, sondern komplett ausgetauscht werden müssen. Einige Strecken, die den Irak und Syrien verbinden und durch al-Hasaka führen, sind außer Betrieb, andere haben einige ihrer Bestandteile verloren und wieder andere funktionieren, aber aus Sicherheitsgründen wurden diese Strecken gesperrt. Es werden die Möglichkeiten für eine Hochbahn oder eine U-Bahn in Damaskus geprüft. Derzeit ist der Plan für ein U-Bahnnetz nur für Damaskus vorgesehen, da es in Damaskus zu viele Staus gibt. Wenn der Plan durch internationale Unternehmen erfolgreich ist, wird die Übergangsregierung vielleicht mit der Umsetzung beginnen (Rudaw 1.2.2025).
Grenzübergänge
Am 16.12.2024 kündigte die Hay'at Tahrir ash-Sham (HTS) an, alle Grenzübergänge zu den Nachbarländern auf syrischer Seite zu schließen, bis es ihnen gelungen sei, eine Art Organisation aufzubauen, um die Grenzen wieder zu besetzen und um wieder über Visastempel zu verfügen (PBS 16.12.2024). Mit Stand 1.2.2025 gibt es elf aktive Grenzübergänge, die der Generalbehörde für Land- und Seegrenzen gehören (Rudaw 1.2.2025). Der Direktor für lokale und internationale Beziehungen bei der Generalbehörde für Land- und Seegrenzen, erklärte gegenüber Al Jazeera, dass die Grenzübergänge seit der Befreiung Syriens vom gestürzten Regime nicht nur Syrer empfangen, die ihr Land besuchen wollen, ob als Einwohner oder Besucher, sondern auch arabische und ausländische „Brüder und Freunde“, die Syrien nach der Befreiung besuchen wollen. Die Grenzübergänge seien stark belastet worden, sagte er. Die meistbenützten Übergänge sind: Jdaydat Yabous/ Masna' zum Libanon, an dem in den letzten zwei Monaten mehr als 630.000 Bürger ein- und ausgereist sind, Nassib/ al-Jaber zu Jordanien, der mehr als 175.000 Bürger empfangen hat, davon 110.000 bei der Einreise und 65.000 bei der Ausreise, Bab al-Hawa/ Reyhanlı zur Türkei, wo mehr als 75.000 Bürger empfangen wurden, darunter 63.000 Ankünfte und 12.000 Ausreisen, al-Bu Kamal/ al-Qa'im zum Irak, der etwa 5.500 Bürger aufnahm. Daneben gab es Einreisen von Zehntausenden an den übrigen Grenzübergängen zur Türkei, wie Kassab/ Yayladağı, al-Hamam/ Hatay Hammami, Bab as-Salama/ Öncüpınar und Jarabulus/ Karkamış (AJ 13.2.2025a).
Irak
Die Bewegung von Syrern über den Grenzübergang Faysh Khabour zwischen Syrien und der Kurdistan Region Irak (KRI) setzte sich fort, wobei Berichten zufolge täglich etwa 300 bis 400 Menschen in den Irak einreisten. Aus Stichprobeninterviews geht hervor, dass die meisten Syrer, die über diesen Grenzübergang in den Irak einreisen, kurdischer Abstammung sind und entweder vorübergehend für Familienbesuche in die Kurdistan Region Irak kommen oder die Kurdistan Region Irak als Transitpunkt für Besuche an anderen Orten nutzen und planen, danach nach Syrien zurückzukehren. Der Grenzübergang al-Qa'im/ al-Bu Kamal [auch Abu Kamal Anm.] bleibt für die Einreise in den Irak weiterhin geschlossen (UNHCR 2.1.2025). Mitte Dezember erklärte ein irakischer Abgeordneter, dass die Sicherheit an der irakisch-syrischen Grenze verstärkt wurde. Grund dafür waren Angriffe der Terrorgruppierung Islamischer Staat (IS) ca. 50 km von der Grenze zum Irak entfernt auf syrischer Seite (BagTod 18.12.2024). Der Grenzübergang al-Qa'im/ al-Bu Kamal auf irakischer Seite war am 7.1.2025 bereit, die Arbeit wieder aufzunehmen, und wartete auf die Öffnung des Übergangs von syrischer Seite (Jeebal 7.1.2025). Der Bürgermeister von al-Qa'im erwartete die Wiedereröffnung mit Mitte Februar. Syrer dürften über den Grenzübergang dann in ihr Land aus dem Irak ausreisen, aber nicht mehr aus Syrien in den Irak zurück. Die einzigen, die zurück in den Irak reisen dürfen, sind irakische Staatsbürger (BagTod 3.2.2025). Das arabischsprachige Medium Waradana bestritt eine Grenzöffnung. Aus unbekannten Gründen hat Bagdad entschieden, die Öffnung des Grenzübergangs bis auf Weiteres zu verschieben. Die syrische Seite wurde über die Verschiebung informiert und zeigte sich überrascht über diese Entscheidung. Der Bürgermeister soll diesem Medium zufolge bestreiten, dass es Ausnahmen beim Passieren des Grenzübergangs al-Qa'im/ al-Bu Kamal zwischen dem Irak und Syrien gibt, bestätigte aber, dass die Wiederaufnahme des Transits zwischen dem Irak und Syrien im Februar beginnen wird. Der Irak macht keine Ausnahmen für ausländische oder arabische Staatsangehörige, die über den Grenzübergang aus Syrien in den Irak kommen. Die einzige Ausnahme gilt nur für Iraker (Wara 1.2.2025). Al Jazeera schrieb dazu am 11.2.2025, dass obwohl Syrien die Kontrolle über die meisten seiner Grenzübergänge zu den Nachbarländern wiedererlangt hat, der Grenzübergang al-Bu Kamal zum Irak geschlossen bleibt (AJ 11.2.2025). Der Grenzübergang, der die Stadt Al-Bu Kamal in der syrischen Provinz Deir ez-Zour mit dem irakischen Bezirk al-Qa'im in der Provinz al-Anbar verbindet, war Anfang Dezember geschlossen, wurde aber vorübergehend geöffnet, um am 19.12.2024 Tausenden von Soldaten die Rückkehr in ihr Land zu ermöglichen. Der syrische Verkehrsminister gibt an, dass daran gearbeitet werde, diesen wieder zu öffnen. Ihm zufolge können auch weitere Grenzübergänge geöffnet werden, wenn "die Probleme in den Gebieten um al-Hasaka gelöst sind" (Rudaw 1.2.2025).
Jordanien
Die jordanisch-syrische Grenze wurde mit 6.12.2024 von jordanischer Seite aus grundsätzlich für den Personenverkehr in beide Richtungen geschlossen. Syrischen Staatsbürgern ist die Ausreise aus Jordanien nach Syrien nach Grenzabfertigung gestattet, allerdings erlischt der Aufenthaltsstatus in Jordanien und bei neuerlicher Einreise muss ein neuer Einreise- oder Aufenthaltstitel beantragt werden (VB Amman 17.12.2024). Mit 9.1.2025 wurde der Grenzübergang al-Jaber/ Nassib wieder geöffnet und der Personenverkehr wieder aufgenommen. Syrische Staatsbürgern wurde die Einreise wieder gestattet, wenn diese über einen Visumtermin für ein Drittland in Amman verfügen und die die Hin- und Rückfahrt zwischen Syrien und Jordanien über ein Reisebüro organisiert ist (VB Amman 9.1.2025). Die Generalbehörde für Land- und Seegrenzen hat am 19.2.2025 den Zeitplan für die Bewegung von Reisenden über den Grenzübergang al-Jaber/ Nassib zu Jordanien festgelegt. Die Behörde teilte in einem Beitrag auf ihrem Telegram-Kanal mit, dass der Transitverkehr am Grenzübergang al-Jaber/ Nassib ab 20.2.2025, täglich von 8:30 Uhr bis 22:00 Uhr möglich sein wird (SANA 19.2.2025). Diese Regelung erfolgte in Abstimmung mit dem jordanischen Innenministerium (JorZad 20.2.2025). Reisende müssen sich im Voraus über eine spezielle Online-Plattform registrieren. Darüber hinaus dürfen jene syrischen Kleinbusse, welche bereits zuvor nach Jordanien einreisen durften, bis zum 1.4.2025 weiterhin operieren, sofern sie sich an strenge Auflagen halten. Diese erlauben ausschließlich den Personentransport und untersagen den Transport von Waren (VB Amman 12.1.2025). Syrische Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in den Ländern des Golf-Kooperationsrates (Golf Cooperation Council - GCC), den USA, Kanada, Australien, Japan, der Republik Korea und allen europäischen Ländern dürfen laut jordanischem Innenministerium ohne vorherige Genehmigung nach Jordanien einreisen. Dies gilt für Personen, die eine gültige Aufenthaltserlaubnis von mindestens vier Monaten für das jeweilige Land besitzen (VB Amman 30.1.2025).
Libanon
Der Libanon und Syrien teilen sich eine 330 Kilometer lange Grenze, die vor allem im Nordosten des Landes weitgehend unbefestigt ist, was es Schmugglern, Jägern und Flüchtlingen leicht macht, hier einzudringen (Arabiya 10.2.2025b). Mitte Februar fanden Kämpfe zwischen den syrischen Streitkräften, die der neuen Regierung in Damaskus angehören, und libanesischen Schmugglerbanden an der Grenze, insbesondere im westlichen Umland von Homs in Zentralsyrien, statt. Die syrischen Behörden gaben bekannt, dass sie damit begonnen haben, Landminen an illegalen Grenzübergängen und Straßen zum Libanon zu verlegen, nachdem eine Sicherheitsüberprüfung der Gebiete zu Zusammenstößen geführt hatte. Dieser Schritt zielt darauf ab, den Schmuggel nach Syrien einzudämmen und weitere grenzbezogene Spannungen zwischen den beiden Ländern zu verhindern, so die Behörden (TNA 11.2.2025). Der Abreiseverkehr über die offiziellen Grenzübergänge ist nach wie vor gering, aber konstant, vor allem über den Übergang Masna'/ Jdeydat Yabous, einschließlich derer, die möglicherweise nur für kurze Zeit einreisen, um die Lage in Syrien zu beurteilen. In den letzten zehn Tagen (Stand 2.1.2025) hielten sich maximal 100 bis 200 Personen gleichzeitig im Niemandsland auf, entweder um in den Libanon einzureisen oder um nach Syrien zurückzukehren (UNHCR 2.1.2025). Der offizielle Grenzübergang Masna'/ Jdeydat Yabous in Bekaa' ist nach wie vor der einzige für den Fahrzeugverkehr geöffnete Grenzübergang (UNHCR 23.1.2025). Die libanesische Armee hat Anfang Februar 2025 bekannt gegeben, dass sie außergewöhnliche Sicherheitsmaßnahmen entlang der Grenze ergriffen hat, indem sie Beobachtungsposten aufstellte und Patrouillen durchführte, nachdem Spannungen in diesem Gebiet eskaliert waren (Arabiya 10.2.2025b).
Türkei
Der türkische Innenminister gab bekannt, dass sechs aktive Grenzübergänge nun rund um die Uhr in Betrieb sind, um einen reibungslosen und effizienten Prozess zu gewährleisten. Die tägliche Bearbeitungskapazität beträgt insgesamt 19.000 Personen, was einer deutlichen Steigerung gegenüber der vorherigen Kapazität von 3.020 Personen entspricht. Die Regierung bestätigte außerdem, dass vom 1.1. bis zum 1.7.2025 Besichtigungsbesuche an zwei Grenzübergängen (Zeytindalı/Jinderes in Hatay und Çobanbey/Al Ra'i in Kilis) organisiert werden (UNHCR 2.1.2025). Der Direktor für lokale und internationale Beziehungen bei der Allgemeinen Behörde für Land- und Seehäfen sagte gegenüber dem staatlichen Medium SANA, dass Rückkehrer über die Grenzübergänge Bab al-Hawa/ Reyhanlı, Bab as-Salama/ Öncüpınar, Kassab/ Yayladağı und Jarabulus/ Karkamış nach Syrien reisen. Die syrische Verwaltung sorgt dafür, dass ihnen alle Dienstleistungen und Einrichtungen kostenlos zur Verfügung stehen und sie von jeglichen Gebühren für ihr Gepäck und ihre Möbel, die sie während ihrer Rückkehr mitführen, befreit sind (AAA 11.2.2025).
Gebiete unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Region Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Nachdem ein interner Grenzübergang zu Manbij und 'Ain al-'Arab geschlossen wurde, ist der Personen- und Warenverkehr seit Mitte Dezember behindert. Der andauernde Beschuss und gewalttätige Zwischenfälle in der Nähe der Qaraqozak-Brücke blockieren auch den Zugang zwischen Manbij und Gebieten östlich des Euphrat, einschließlich des Gouvernements ar-Raqqa (UNOCHA 30.1.2025).
Quellen
AAA - Asharq Al-Awsat (11.2.2025): عودة 100 ألف لاجئ سوري من تركيا منذ سقوط نظام الأسد [100.000 syrische Flüchtlinge sind seit dem Sturz des Assad-Regimes aus der Türkei zurückgekehrt], https://aawsat.com/العالم-العربي/المشرق-العربي/5110758-عودة-100-ألف-لاجئ-سوري-من-تركيا-منذ-سقوط-نظام-الأسد, Zugriff 20.2.2025
AJ - Al Jazeera (13.2.2025a): بالفيديو.. الجزيرة نت ترصد عودة اللاجئين السوريين عبر المعابر الحدودية [Video... Al Jazeera Net überwacht die Rückkehr der syrischen Flüchtlinge über die Grenzübergänge], https://www.aljazeera.net/politics/2025/2/13/بالفيديو-الجزيرة-نت-ترصد-عودة, Zugriff 20.2.2025
AJ - Al Jazeera (11.2.2025): أسباب تعطل فتح معبري البوكمال والقائم الحدوديين بين سوريا والعراق [Syrisch-irakische Grenzübergänge stocken an den Grenzübergängen Albu Kamal und Al-Qa'im], https://www.aljazeera.net/politics/2025/2/11/أسباب-تعطل-فتح-معبري-البوكمال-والقائم, Zugriff 20.2.2025
AJ - Al Jazeera (7.1.2025): First international flight since al-Assads removal lands in Syria, https://www.aljazeera.com/news/2025/1/7/first-international-flight-since-al-assads-removal-lands-in-syria, Zugriff 8.1.2025
Arabiya - Al Arabiya News (10.2.2025b): أمن حمص: نتعاون مع الجيش اللبناني وتمشيط الحدود مستمر [Homs Sicherheit: Wir kooperieren mit der libanesischen Armee, Grenzdurchkämmung geht weiter], https://www.alarabiya.net/arab-and-world/syria/2025/02/10/أمن-حمص-نتعاون-مع-الجيش-اللبناني-وتمشيط-الحدود-مستمر, Zugriff 11.2.2025
BagTod - Baghdad Today News (3.2.2025): مسؤول حكومي يكشف عن موعد افتتاح معبر القائم الحدودي بين العراق وسوريا وكالة بغداد اليوم الاخبارية [Al-Qaim Grenzübergang zwischen Irak und Syrien wird geöffnet, so ein Regierungsvertreter], https://baghdadtoday.news/267195-مسؤول-حكومي-يكشف-عن-موعد-افتتاح-معبر-القائم-الحدودي-بين-العراق-وسوريا.html, Zugriff 6.2.2025
BagTod - Baghdad Today News (18.12.2024): نائب يتحدث عن "أحزمة الموت" مع سوريا ويؤشر "رسائل خاطئة للرأي العام" وكالة بغداد اليوم الاخبارية [Abgeordneter spricht von „Todesgürteln“ mit Syrien und sendet „falsche Botschaften an die öffentliche Meinung“], https://baghdadtoday.news/264180-نائب-يتحدث-عن-أحزمة-الموت-مع-سوريا-ويؤشر-رسائل-خاطئة-للرأي-العام-عاجل.html#hathalyoum, Zugriff 2.1.2025
BBC - British Broadcasting Corporation (29.12.2024): Post-Assad Syria: Former soldiers give up their weapons for papers, https://www.bbc.com/news/articles/cx2n35j5340o, Zugriff 3.1.2025
DS - Daily Sabah (7.1.2025): Syria welcomes 1st international flight after Assad overthrow, https://www.dailysabah.com/business/transportation/syria-welcomes-1st-international-flight-after-assad-overthrow, Zugriff 8.1.2025
Etana - Etana Syria (17.1.2025): Syria Update #14 - 17 January 2025, https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/syria-update-14-17-january-2025, Zugriff 29.1.2025
FR24 - France 24 (2.1.2025): Former Syrian army soldiers line up to reconcile status with new government, https://www.france24.com/en/video/20250102-former-syrian-army-soldiers-line-up-to-reconcile-status-with-new-government, Zugriff 3.1.2025
Jeebal - Al Jeebal (7.1.2025): مصدر يوضح لـ"الجبال" أسباب عدم استئناف العمل بمعبر القائم الحدودي مع سوريا [Eine Quelle erklärt die Gründe für die Nichtwiederaufnahme der Arbeit am Grenzübergang Al-Qaim zu Syrien], https://aljeebal.com/posts/2884#hathalyoum, Zugriff 14.1.2025
JorZad - Jordan Zad (20.2.2025): تمديد العمل في معبر جابر الحدودي للساعة 10 مساء [Grenzübergang Jaber bis 22 Uhr verlängert], https://www.jordanzad.com/index.php?page=article id=657048, Zugriff 20.2.2025
NTV - ntv Nachrichtenfernsehen GmbH (18.1.2025): Fluggesellschaften streichen Flüge: Israelis und Iraner dürfen nicht nach Syrien einreisen, https://www.n-tv.de/politik/Fluggesellschaften-streichen-Fluege-Israelis-und-Iraner-duerfen-nicht-nach-Syrien-einreisen-article25497977.html, Zugriff 29.1.2025
PBS - Public Broadcasting Service (16.12.2024): Syria’s rebel leaders face critical decisions as they chart new path for the country, https://www.pbs.org/newshour/show/syrias-rebel-leaders-face-critical-decisions-as-they-chart-new-path-for-the-country, Zugriff 18.12.2024
Rudaw - Rudaw Media Network (1.2.2025): Abu Kamal border with Iraq to be reopened: Syrian minister, https://www.rudaw.net/english/interview/01022025, Zugriff 20.2.2025
SANA - Syrian Arab News Agecny (19.2.2025): الهيئة العامة للمنافذ البرية والبحرية تحدد توقيت حركة عبور المسافرين من معبر نصيب الحدودي مع الأردن [Die Allgemeine Behörde für Land- und Seehäfen bestimmt den Zeitplan für die Bewegung von Reisenden über den Grenzübergang Nassib zu Jordanien], https://sana.sy/?p=2191604, Zugriff 20.2.2025
TNA - New Arab, The (11.2.2025): Syria mines illegal crossings along Lebanon border after clashes, https://www.newarab.com/news/syria-mines-illegal-crossings-along-lebanon-border-after-clashes, Zugriff 20.2.2025
UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (23.1.2025): UNHCR Regional Flash Update #11 - Syria Situation Crisis (23 January 2025), https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/unhcr-regional-flash-update-11-syria-situation-crisis-23-january-2025, Zugriff 29.1.2025
UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (2.1.2025): Syria situation: Crisis Regional Flash Update #8, https://reporting.unhcr.org/syria-situation-crisis-regional-flash-update-8?_kx=geZMpaDDK-jQ3Afth9Qg7BrXHxj4q-CZODhu-eKHycMuJSDGU-7NYOWPD95FZZPh.QSR88A, Zugriff 8.1.2025
UNOCHA - United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (30.1.2025): Syrian Arab Republic: Flash Update No. 13 on the Recent Developments in Syria (as of 29 January 2025), https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/syrian-arab-republic-flash-update-no-13-recent-developments-syria-29-january-2025-enar, Zugriff 31.1.2025
UNOCHA - United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (23.12.2024): Syrian Arab Republic: Flash Update No. 8 on the Recent Developments in Syria (as of 23 December 2024), https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/syrian-arab-republic-flash-update-no-8-recent-developments-syria-23-december-2024-enar, Zugriff 7.1.2025
VB Amman - Verbindungsbeamter des BMI in Jordanien [Österreich] (30.1.2025): 2025-01-30_Update Syrien – Reisebewegungen Jordanien: Erweiterte Reiseerleichterungen für Syrer #10 [erhalten per Mail]
VB Amman - Verbindungsbeamter des BMI in Jordanien [Österreich] (12.1.2025): WG: Update Syrien - Reisebewegungen Jordanien: Grenzverkehr mit Syrien offiziell wieder aufgenommen; Jaber geöffnet #7 [erhalten per Mail]
VB Amman - Verbindungsbeamter des BMI in Jordanien [Österreich] (9.1.2025): 2025-01-09_Update Syrien - Reisebewegungen Jordanien: Einreise für Syrer wieder möglich #6 [erhalten per Mail]
VB Amman - Verbindungsbeamter des BMI in Jordanien [Österreich] (17.12.2024): Update Syrien - Reisebewegungen Jordanien #1 [erhalten per E-mail]
Wara - Waradana (1.2.2025): لسبب مجهول.. بغداد توقف إجراءات افتتاح معبر القائم [Aus einem unbekannten Grund: Bagdad stoppt Verfahren zur Öffnung des Grenzübergangs al-Qaim], https://waradana.com/article/198599-لسبب-مجهول-بغداد-توقف-إجراءات-افتتاح-معبر-القائم, Zugriff 20.2.2025
14.1 Binnenvertriebene (IDPs) und Flüchtlinge - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 16:50
[Im Folgenden wird der aktuelle Stand dargelegt, wie er sich aus öffentlich zugänglichen Quellen ergibt. Teilweise werden Falschinformationen, insbesondere auf Social-Media Kanälen verbreitet, die in weiterer Folge auch Eingang in andere Berichte finden. Die Vorgehensweise der Recherche und Ausarbeitung der vorliegenden Länderinformation entspricht den in der Methodologie der Staatendokumentation festgeschriebenen Standards. Weder wird ein Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit der vorliegenden Informationen erhoben. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen]
In den letzten 13 Jahren des Konflikts wurden 4,82 Millionen Menschen – mehr als ein Fünftel der Bevölkerung des Landes vertrieben (DW 10.12.2024). Die meisten der fast fünf Millionen syrischen Flüchtlinge in den Nachbarländern gaben an, dass sie hoffen, eines Tages nach Syrien zurückkehren zu können. Eine Umfrage des UN-Flüchtlingshilfswerks vom Juni 2024 ergab, dass 57 % der Flüchtlinge im Libanon, in Jordanien, im Irak und in Ägypten immer noch zurückkehren wollen (CSIS 11.12.2024). Weitere sieben Millionen Syrer, mehr als 30 % der Bevölkerung, sind nach Angaben des Büros der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs - UNOCHA) im Dezember nach wie vor Binnenvertriebene (DW 10.12.2024).
Die Vertreibungskrise ist nach wie vor schwerwiegend (IHH 10.1.2025). Ende November kam es durch die Offensive der Rebellengruppierungen, die schließlich zum Sturz des Assad-Regimes führte, aufgrund der anhaltenden Angriffe durch die Truppen des Assad-Regimes, Russland und von Iran unterstützten Milizen zu massiven Vertreibungswellen in den Dörfern und Städten in Idlib und anderen von der Opposition kontrollierten Gebieten im Norden Syriens (TNA 31.10.2024). Von 27.11. bis 9.12.2024 wurden zwischen 800.000 und einer Million Menschen aus vielen Gebieten in Syrien vertrieben, darunter über 150.000 Menschen, die eine sekundäre Vertreibung erlebten. Fast 50 % der Menschen, die gezwungen waren, aus ihren Häusern zu fliehen, waren Frauen und Mädchen. Gleichzeitig gab es Anzeichen dafür, dass einige Binnenvertriebene in ihre Herkunftsgebiete zurückkehren, darunter auch nach Aleppo (UNHCR 9.12.2024). Nach dem Höchststand von 1,1 Millionen Vertriebenen am 12.12.2024 sind bis zum 27.12.2024 fast 486.000 in ihre Herkunftsgebiete zurückgekehrt (UNOCHA 31.12.2024), hauptsächlich in die Gouvernements Hama und Aleppo (UN News 2.1.2025). Am 2.1.2025 belief sich die Zahl der seit dem 27.11.2024 in Syrien neu vertriebenen Menschen auf 627.000 – ein Rückgang von 37.000 Menschen in einer Woche. 42 % von ihnen leben in Idlib. Seitdem die Zahl der neu Vertriebenen am 12.12.2024 mit 1,1 Millionen Menschen ihren Höchststand erreicht hatte, sind über 522.000 Menschen zurückgekehrt, wobei sich die Bewegungen hauptsächlich auf Aleppo und Hama konzentrierten (UNOCHA 7.1.2025). Am 8.1.2025 waren noch immer 620.000 Menschen auf der Flucht. Allein im Nordwesten leben noch immer zwei Millionen Menschen in Lagern und informellen Unterkünften. In Idlib wollen die meisten Zivilisten in einem Lager für Binnenvertriebene nach Hause zurückkehren, führen jedoch einen Mangel an angemessenen Dienstleistungen und Schäden an der Infrastruktur sowie nicht explodierte Munition als Gründe an (UNSC 8.1.2025). Während einige in ihre Gemeinden zurückgekehrt sind, sieht sich die Mehrheit der Vertriebenen weiterhin erheblichen Hindernissen für Stabilität gegenüber, darunter unzureichende Unterkünfte und der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen. Die minimalen Bewegungen aus den Lagern heraus verdeutlichen die anhaltenden Herausforderungen, mit denen diese Bevölkerungsgruppen konfrontiert sind (IHH 10.1.2025). Der Nordwesten ist eine der am dichtesten besiedelten Regionen Syriens und beherbergt etwa 3,4 Millionen Vertriebene, von denen die meisten in provisorischen Lagern leben (NRC 13.2.2025).
Die libanesische Katastrophenschutzbehörde schätzt, dass seit dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 bis 4.2.2025 insgesamt 94.000 Menschen aus Syrien in den Libanon geflohen sind. Darunter waren Libanesen, die zuvor nach Syrien geflohen waren, aber auch Syrer. Etwa 36.500 syrische Flüchtlinge davon sind jetzt in Sammelunterkünften im Gouvernement Baalbek untergebracht und werden vom UNHCR versorgt (VB Amman 10.2.2025).
Nach Angaben des Clusters für Lagerkoordination und -verwaltung (Camp Coordination and Camp Management - CCCM) der Vereinten Nationen haben bis zum 5.1.2025 über 25.000 Menschen die Vertriebenenlager im Nordwesten Syriens verlassen. Dies ist zwar mehr als doppelt so viel wie die letzte Woche gemeldete Zahl der Menschen, die die Lager verlassen haben, aber im Vergleich zur Lagerbevölkerung in Idlib und Nord-Aleppo ist diese Zahl minimal. Im Dezember 2024 lebten noch immer zwei Millionen Binnenvertriebene in über 1.500 Lagern und informellen Siedlungen im Nordwesten Syriens. Im Nordosten Syriens leben immer noch über 25.800 Menschen in 193 Notunterkünften, bei denen es sich größtenteils um geschlossene Schulen handelt (UNOCHA 7.1.2025).
Im Nordosten kontrollieren die kurdisch geführten Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF) und verbündete Streitkräfte mehr als 26 Lager und Gefängnisse, in denen etwa 50.000 Personen inhaftiert sind, die mit dem Islamischen Staat (IS) in Verbindung stehen (41.000 in Lagern, 9.000 in Gefängnissen). Seit Jahren ermutigt der IS seine Anhänger, diese Einrichtungen anzugreifen und die Gefangenen zu befreien, die die Gruppe als unerlässlich für die Verbreitung ihrer Ideologie, die Verbesserung ihres operativen Erfolgs und die Erleichterung ihres Wiederauflebens ansieht (TWI 9.12.2024). Die Türkei, die mehr als 20.000 Soldaten in Syrien stationiert hat, sagt, sie könne die Aufgabe, die Überreste des IS zu zerstören und Haftanstalten und Internierungslager zu überwachen, in denen Tausende von IS-Kämpfern und ihre Familien festgehalten werden, übernehmen (AlMon 12.2.2025).
Durch die Aussetzung der Finanzierung durch USAID für 90 Tage durch den US-Präsidenten Trump wurden alle Sicherheits- und Verwaltungsmaßnahmen rund um al-Hol und ar-Roj, den beiden wichtigsten Haftanstalten von Kämpfern des Islamischen Staates, für mehrere Tage eingestellt (Guardian 28.1.2025). Die kurdischen Behörden können die Dienstleistungen und Bedürfnisse nicht alleine decken. Es wird ein Sicherheitsvakuum sowie Chaos befürchtet, dass durch den Islamischen Staat (IS) ausgenützt werden könnte (FAZ 28.1.2025).
al-Hol
Das Lager al-Hol wurde in den 1990er Jahren vom Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (United Nations High Commissioner for Refugees - UNHCR) in Zusammenarbeit mit der syrischen Regierung am Rande der Stadt al-Hol in Syrien errichtet. Mehr als 15.000 irakische und palästinensische Flüchtlinge wurden in das Lager gebracht, von denen viele mithilfe der UNO in verschiedene Teile der Welt auswanderten, insbesondere nach den Ereignissen von 1991, als das ehemalige irakische Regime in Kuwait einmarschierte, und die Vereinigten Staaten mithilfe einer internationalen Koalition einen Krieg gegen es führten (BagTod 11.1.2025).
Das Lager al-Hol ist voll mit Familien, die mit dem IS in Verbindung stehen, nachdem die Extremistengruppe 2019 in Syrien besiegt wurde. Etwa 40.000 Menschen leben in diesem Lager. Das Lager wird als Brutstätte des Extremismus und als Sicherheitsproblem für die Länder der Region angesehen, insbesondere für den benachbarten Irak, wo der IS einst etwa ein Drittel des Landes kontrollierte. Nach Angaben der Lagerbehörden befinden sich derzeit etwa 16.000 Syrer im Lager (AAA 13.2.2025).
Eine Sicherheitsquelle teilte am 11.1.2025 mit, dass 191 Familien aus dem syrischen Lager al-Hol in der Provinz Ninive im Norden des Irak angekommen waren. Die Familien wurden unter strenger Geheimhaltung, ohne dass die Medien darüber berichteten, und unter strengem Sicherheitsschutz von den SDF repatriiert. Der Irak ist bestrebt, das Lager al-Hol in Syrien aufzulösen und seine Akte so schnell wie möglich zu schließen. Als Grund dafür nennen die irakischen Behörden die Tatsache, dass das Lager eine gefährliche Brutstätte des Extremismus ist, da es Tausende irakischer Terroristen beherbergt (BagTod 11.1.2025). Bis Anfang 2025 wurden über 7.556 Personen, darunter 1.924 Familien, aus dem Lager al-Hol in den Irak zurückgeführt. Diese Zahl schließt 706 Personen aus 181 Familien ein, die im Oktober 2024 zurückkehrten. Der Rückführungsprozess ist Teil der laufenden Bemühungen des irakischen Ministeriums für Migration und Vertriebene in Zusammenarbeit mit den SDF, die Rückkehr vertriebener irakischer Familien aus Syrien zu erleichtern (Bas 26.1.2025). Irakische Beamte sagen, ihr Land habe mehr als 10.000 Menschen repatriiert, aber nur wenige westliche Länder haben Interesse gezeigt, diesem Beispiel zu folgen (AAA 13.2.2025).
Quellen
AAA - Asharq Al-Awsat (13.2.2025): واشنطن: لا يمكننا دفع تكاليف معسكرات سجناء داعش في سوريا للأبد, https://aawsat.com/العالم/الولايات-المتحدة/5111604-واشنطن-لا-يمكننا-دفع-تكاليف-معسكرات-سجناء-داعش-في-سوريا-للأبد, Zugriff 13.2.2025
AlMon - Al Monitor (12.2.2025): Turkey escalates push to replace Kurds as top anti-ISIS force in Syria, https://www.al-monitor.com/originals/2025/02/turkey-escalates-push-replace-kurds-top-anti-isis-force-syria, Zugriff 13.2.2025 [Login erforderlich]
BagTod - Baghdad Today News (11.1.2025): العراق يستقبل 191 عائلة عائدة من مخيم الهول السوري وكالة بغداد اليوم الاخبارية [Irak empfängt 191 Familien, die aus dem syrischen Lager al-Hol zurückkehren], https://baghdadtoday.news/265656-العراق-يستقبل-191-عائلة-عائدة-من-مخيم-الهول-السوري.html, Zugriff 14.1.2025
Bas - BasNews (26.1.2025): Iraq Repatriates 148 Families from Al-Hol Camp in Syria, https://www.basnews.com/en/babat/873471, Zugriff 30.1.2025
CSIS - Center for Strategic and International Studies (11.12.2024): Dont Rush Syrian Refugees Return, https://www.csis.org/analysis/dont-rush-syrian-refugees-return, Zugriff 7.1.2025
DW - Deutsche Welle (10.12.2024): What’s next for Syria’s devastated economy?, https://www.dw.com/en/syria-after-assad-whats-next-for-the-devastated-economy/a-71003751, Zugriff 10.12.2024
FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung (28.1.2025): Syrien: Kommandeur Abdi warnt vor Trumps Entscheidung, https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/syrien-kommandeur-abdi-warnt-vor-trumps-entscheidung-110259863.html, Zugriff 29.1.2025
Guardian - The Guardian (28.1.2025): IS fighters in Syria could break free amid Trump aid cut, terrorism expert warns, https://www.theguardian.com/uk-news/2025/jan/28/is-fighters-in-syria-could-break-free-amid-trump-aid-cut-terrorism-expert-warns, Zugriff 29.1.2025
IHH - İHH Humanitarian Relief Foundation (10.1.2025): IHH Syria Situation Report (10 January 2025) - Syrian Arab Republic, https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/ihh-syria-situation-report-10-january-2025, Zugriff 15.1.2025
NRC - Norwegian Refugee Council (13.2.2025): Syria: Destruction, lack of services delay safe returns within country, https://www.nrc.no/news/2025/february/syria-destruction-lack-of-services-delay-safe-returns-within-country, Zugriff 13.2.2025
TNA - New Arab, The (31.10.2024): Massive displacement in Syria’s Idlib amid Assad regime attacks, https://www.newarab.com/news/massive-displacement-syrias-idlib-amid-assad-regime-attacks, Zugriff 10.12.2024
TWI - Washington Institute for Near East Policy, The (9.12.2024): Syria Crisis Leaves Islamic State Prisons and Detention Camps Vulnerable, https://www.washingtoninstitute.org/policy-analysis/syria-crisis-leaves-islamic-state-prisons-and-detention-camps-vulnerable, Zugriff 12.12.2024
UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (9.12.2024): Syria situation: Crisis Regional Flash Update #1, https://reporting.unhcr.org/syria-situation-crisis-regional-flash-update-1?_kx=6EpO7gU0rU50xGcgN77kLMpUDASzvc7uCF4oPmrqe7XSlYTPrjEgvzLoKDU_I5tC.QSR88A, Zugriff 12.12.2024
UN News - United Nations News (2.1.2025): Over 115,000 Syrians have returned home since end of Assad dictatorship, https://news.un.org/en/story/2025/01/1158706, Zugriff 7.1.2025
UNOCHA - United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (7.1.2025): Syrian Arab Republic: Flash Update No. 10 on the Recent Developments in Syria (as of 7 January 2025), https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/syrian-arab-republic-flash-update-no-10-recent-developments-syria-7-january-2025-enar, Zugriff 8.1.2025
UNOCHA - United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (31.12.2024): Syrian Arab Republic: Flash Update No. 9 on the Recent Developments in Syria (as of 31 December 2024), https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/syrian-arab-republic-flash-update-no-9-recent-developments-syria-31-december-2024-enar, Zugriff 3.1.2025
UNSC - United Nations Security Council (8.1.2025): Caretaker Authorities Should Extend Hand of Reassurance, Trust to All Communities in Syria, Special Envoy Tells Security Council | Meetings Coverage and Press Releases, https://press.un.org/en/2025/sc15961.doc.htm, Zugriff 14.1.2025
VB Amman - Verbindungsbeamter des BMI in Jordanien [Österreich] (10.2.2025): 025-02-10_Update Syrien – Reisebewegungen Libanon, zusätzliche Vertreibung aus der Region um Homs #19 [erhalten per E-mail]
14.1.1 Palästinensische Flüchtlinge (Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024))
Letzte Änderung 2025-05-08 16:50
[Derzeit gibt es nur wenige Quellen und eine dünne Informationslage. Im Folgenden wird der aktuelle Stand dargelegt, wie er sich aus öffentlich zugänglichen Quellen ergibt. Teilweise werden Falschinformationen, insbesondere auf Social-Media Kanälen verbreitet, die in weiterer Folge auch Eingang in andere Berichte finden. Die Vorgehensweise der Recherche und Ausarbeitung der vorliegenden Länderinformation entspricht den in der Methodologie der Staatendokumentation festgeschriebenen Standards. Weder wird ein Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit der vorliegenden Informationen erhoben. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Nach dem Krieg im Jahr 1948 flüchteten Palästinenser nach Syrien. Sie leben in neun offiziellen Flüchtlingscamps in Dara'a, Homs, Hama, an-Nayrab, Sayyida Zaynab, Jaramana, Khan Ash-Shayh, Khan Dannoun und as-Sabina sowie in drei inoffiziellen Flüchtlingscamps in ar-Raml in Latakia, 'Ayn at-Tall nordöstlich von Aleppo und Yarmouk in Damaskus. Im Jahr 1949 registrierte das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East - UNRWA) etwa 80.000 Palästinenser, die nach Syrien geflohen waren, im Jahr 2020 lag die Zahl der Palästinenser in Syrien bei ca. 600.000. Die palästinensischen Geflüchteten erhielten in Syrien einen Rechtsstatus, der es ihnen erlaubt, zu arbeiten, Eigentum zu besitzen, Krankenhäuser zu besuchen, eine Ausbildung zu absolvieren und zu studieren, ohne die syrische Staatsbürgerschaft zu innezuhaben. Für die Belange der palästinensischen Geflüchteten wurde am 25.1.1949 eine eigene Institution in Syrien geschaffen, die General Authority for Palestine Arabian Refugees. Diese Behörde ist seit 1958 dem syrischen Ministerium für Soziales und Arbeit unterstellt und galt als strategisches Bindeglied zwischen der UNRWA und der syrischen Regierung. Dank der syrischen Gesetze konnten die Palästinenser am wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Leben in Syrien teilnehmen und wurden so im Gegensatz zu den im Libanon lebenden Palästinenser ein Teil der Gesellschaft (Disor 19.1.2025). Vor dem Ausbruch des syrischen Bürgerkriegs lebten in Syrien über 526.000 Palästinenser (MRG 1.2025). Laut der Menschenrechtsorganisation Action Group for Palestinians of Syria wurden in den vergangenen dreizehn Jahren mehr als 4.000 Palästinenser getötet und mehr als 3.000 in den Foltergefängnissen des Regimes inhaftiert. Ihre Häuser sind ganz oder teilweise zerstört, Zehntausende wurden innerhalb und außerhalb Syriens vertrieben. Allein seit 2011 verließen etwa 150.000 palästinensische Flüchtlinge aufgrund der Sicherheits- und Wirtschaftslage Syrien und verteilten sich hauptsächlich auf den Libanon, Jordanien und die Türkei. Einige Tausend leben auch in Ägypten und Europa. Die neue Führung in Syrien berief Palästinenser in Schlüsselpositionen wie dem Energieministerium trotz fehlender syrischer Staatsbürgerschaft. Bisher sieht es also nach einer angemessenen Beteiligung von Palästinensern am Wiederaufbau in Syrien aus (Disor 19.1.2025). Anfang 2025 lebten nach Schätzungen der UNRWA 438.000 Palästinenser in Syrien, von denen 60 % mindestens einmal vertrieben worden waren und 40 % schätzungsweise weiterhin vertrieben blieben (MRG 1.2025).
UNRWA ist für palästinensische Geflüchtete in Syrien sowie im Libanon, in Jordanien und im Gazastreifen zuständig und hat in Syrien den Auftrag, den palästinensischen Vertriebenen Gesundheits-, Bildungs-, Hilfs- und Sozialdienste zur Verfügung zu stellen (Disor 19.1.2025).
Quellen
Disor - Dis:orient (19.1.2025): Syrische Palästinenser:innen kämpfen für Staatsbürgerschaft, https://www.disorient.de/magazin/syrien-damaskus-jarmuk-nach-syrischer-revolution-palaestinenserinnen-kampf-fuer-staatsbuergerschaft, Zugriff 30.1.2025
MRG - Minority Rights Group (1.2025): Syria - Communities, https://minorityrights.org/country/syria, Zugriff 7.2.2025
14.2 Bewegungsfreiheit in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Letzte Änderung 2025-05-08 16:51
[Im vorliegenden Dokument wurde auf die allgemeine Lage nach dem Umbruch am 8.12.2024 fokussiert. Die Lage in von den Kurden dominierten Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF – Demokratische Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) hat sich bisher nicht wesentlich verändert und wurde daher aufgrund zeitlicher, personeller und finanzieller Ressourcen nicht in der gewohnten Tiefe bearbeitet. Für Fragestellungen dazu, bitten wir auf die Vorversion der Länderinformation zurückzugreifen bzw. Uns mittels einer Anfrage zu kontaktieren. Die Einarbeitung aktueller Quellen und Informationen zur Lage in der DAANES wird zeitnah mittels Aktualisierung erfolgen. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Nachdem ein interner Grenzübergang zu Manbij und 'Ain al-'Arab geschlossen wurde, ist der Personen- und Warenverkehr seit Mitte Dezember 2024 behindert. Der andauernde Beschuss und gewalttätige Zwischenfälle in der Nähe der Qaraqozak-Brücke blockieren auch den Zugang zwischen Manbij und Gebieten östlich des Euphrat, einschließlich des Gouvernements ar-Raqqa (UNOCHA 30.1.2025).
Quelle
UNOCHA - United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (30.1.2025): Syrian Arab Republic: Flash Update No. 13 on the Recent Developments in Syria (as of 29 January 2025), https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/syrian-arab-republic-flash-update-no-13-recent-developments-syria-29-january-2025-enar, Zugriff 31.1.2025
17 Rückkehr - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 21:23
[Im Folgenden wird der aktuelle Stand dargelegt, wie er sich aus öffentlich zugänglichen Quellen ergibt. Teilweise werden Falschinformationen, insbesondere auf Social-Media Kanälen verbreitet, die in weiterer Folge auch Eingang in andere Berichte finden. Die Vorgehensweise der Recherche und Ausarbeitung der vorliegenden Länderinformation entspricht den in der Methodologie der Staatendokumentation festgeschriebenen Standards. Weder wird ein Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit der vorliegenden Informationen erhoben. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Mit dem Sturz al-Assads kehrten Tausende Syrer aus dem Libanon und der Türkei nach Syrien zurück. Für viele war das Assad-Regime das Haupthindernis für die Rückkehr in ihre Heimat. Die Aufnahmeländer haben diese Begeisterung genutzt, um weitere Rückkehrer zu ermutigen (CSIS 11.12.2024). Zehn Tage nach dem Sturz des syrischen Regimes am 8.12.2024 erklärte die Europäische Union (EU), sie schätze, dass zwischen Januar und Juni 2025 etwa eine Million syrische Flüchtlinge in ihr Land zurückkehren würden. Das wurde durch die Direktorin des Büros des UNHCR für den Nahen Osten und Nordafrika bestätigt. Ahmad ash-Shara', der Befehlshaber der Militäroperationen in Syrien, der später zum Übergangspräsidenten des Landes wurde, betonte bei einem Treffen mit dem UN-Sondergesandten Geir Pedersen, dass eine seiner ersten Prioritäten darin bestehe, zerstörte Häuser wieder aufzubauen und die Vertriebenen in das letzte Zelt zurückzubringen, während er gleichzeitig sehr wichtige wirtschaftliche Entscheidungen treffe (Almodon 13.2.2025).
Bis August 2024 waren schätzungsweise 34.000 Flüchtlinge zurückgekehrt, aber nach der Invasion Israels im Libanon im Oktober 2024 flohen weitere 350.000 aus dem Libanon zurück nach Syrien, um dem Konflikt zu entkommen. Mit weiteren 125.000 Rückkehrern seit dem Sturz al-Assads Anfang Dezember erreichte die Gesamtzahl der Rückkehrer im Jahr 2024 fast eine halbe Million (FA 11.2.2025). Laut UNOCHA wurden bis 15.12.2024 225.000 Rückkehrer in ganz Syrien registriert. Die Mehrheit ist in die Gouvernements Hama und Aleppo zurückgekehrt. Das bedeutet, dass die Zahl der Menschen, die neu vertrieben wurden, von 1,1 Millionen, wie am 12.12.2024 gemeldet, auf 882.000 Menschen am 15.12.2024 gesunken ist. Von dieser Zahl wurden mindestens 150.000 Menschen mehr als einmal vertrieben. Viele Familien sind in frühere Lager in ihren Herkunftsgebieten zurückgekehrt, weil es in ihren Heimatstädten an grundlegenden Versorgungsleistungen mangelt oder die Infrastruktur beschädigt ist. Einige Familien gaben auch an, dass sie auf die Räumung von Kampfmittelrückständen in ihren Herkunftsgebieten warten, bevor sie zurückkehren (UNOCHA 16.12.2024). UNHCR schätzt, dass von 8.12.2024 bis 2.1.2025 über 115.000 Syrer nach Syrien zurückgekehrt sind, basierend auf öffentlichen Erklärungen von Aufnahmeländern, Kontakten mit Einwanderungsbehörden in Syrien und dem UNHCR sowie der Grenzüberwachung durch Partner (UNHCR 2.1.2025). Insgesamt sind nach Angaben des UNHCR 800.000 vertriebene Syrer in ihre Heimat zurückgekehrt, darunter 600.000 Binnenvertriebene (Internal Displaced Persons - IDPs) (Stand 31.1.2025) (AlHurra 31.1.2025). Die Zahl der Personen, die in das Gouvernement Aleppo zurückkehren, ist am höchsten, wobei die Rückkehrer die verbesserte Sicherheitslage und die Abschaffung des Wehrdienstes als Hauptgründe für ihre Rückkehr nennen (UNHCR 2.1.2025). Grundsätzlich verzeichnen die UN einen Anstieg an rückkehrwilligen Syrern, die im Nahen Osten leben. Fast 30 % geben an, in ihre Heimat zurückzuwollen. Als großes Hindernis für die Rückkehr sieht UNHCR-Chef Grandi die Sanktionen (Zeit Online 26.1.2025). Die syrischen Behörden gaben an, dass innerhalb von zwei Monaten nach der Befreiung Syriens 100.905 Bürger über die Grenzübergänge der Türkei zurückgekehrt sind. Der Grenzübergang Jdaydat Yabous/ Masna' zum Libanon fertigte in zwei Monaten 627.287 Reisende ab, darunter 339.018 syrische Staatsbürger und arabische und ausländische Gäste, und 288.269 Ausreisende. Im gleichen Zeitraum wurden am Grenzübergang Nassib/ al-Jaber zu Jordanien 174.241 Passagiere syrischer Staatsbürger und arabischer und ausländischer Gäste abgefertigt, davon 109.837 bei der Einreise und 64.404 bei der Ausreise. Am Grenzübergang al-Bu Kamal/ al-Qa'im wurden 5.460 syrische Staatsbürger abgefertigt, die im Irak leben und zurückkehren, um sich dauerhaft in Syrien niederzulassen (Nashra 11.2.2025). Bei den Angaben zu Rückkehrern sind die zuständigen Behörden und Forschungszentren nicht in der Lage festzustellen, ob diese Menschen lediglich zurückgekehrt sind, um ihre Familien zu besuchen und zu treffen, oder ob sie freiwillig und dauerhaft zurückgekehrt sind (Almodon 13.2.2025).
Die Karte von UNHCR zeigt die Aufteilung der seit Anfang 2025 zurückgekehrten Syrer nach Gouvernements:
 UNHCR 20.2.2025
 UNHCR 20.2.2025
CNN zufolge gab es nicht nur einen Strom von Rückkehrern, sondern auch zahlreiche Familien, die - meist aufgrund ihrer Konfession - aus Angst vor der neuen Regierung das Land verlassen wollten (CNN 12.12.2024).
Im Jänner 2025 führte UNHCR eine Befragung zu Wahrnehmungen und Absichten von Flüchtlingen in Jordanien, Libanon, Irak und Ägypten durch. Ein zunehmender Anteil erklärte die klare Absicht, zurückzukehren. Insgesamt hoffen 80 % der Flüchtlinge, eines Tages nach Syrien zurückkehren zu können. Dies stellt eine deutliche Veränderung der Rückkehrabsichten der Flüchtlinge im Vergleich zur letzten Umfrage im April 2024 dar, bei der nur 57 % der Flüchtlinge die Hoffnung äußerten, eines Tages zurückkehren zu können. Viele Flüchtlinge weisen auf erhebliche Hindernisse für eine Rückkehr hin, darunter Schulden in den Aufnahmeländern und Schäden an ihren Häusern in Syrien (UNHCR 23.1.2025). In der erwähnten Umfrage gab ein Viertel der Befragten an, in den nächsten zwölf Monaten zurückkehren zu wollen. Mehr als die Hälfte der Befragten, die nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate zurückkehren möchte, hat vor, innerhalb der nächsten fünf Jahre zurückzukehren. Fast alle möchten in ihre Herkunftsregion zurückkehren. Über 60 % der Befragten erachten einen "go and see"-Besuch für essenziell, bevor sie eine endgültige Rückkehrentscheidung treffen. 52 % gaben an, dass al-Assads Sturz ihre Rückkehrentscheidung beeinflusst hat. Aus dem Feedback, das UNHCR durch direkte Kommunikation mit Flüchtlingen erhalten hat, geht hervor, dass die Hauptanliegen derjenigen, die an einer Rückkehr interessiert sind, die Bereitstellung von Transportmitteln und Bargeldzuschüssen zur Deckung der Grundbedürfnisse sowie Unterstützung innerhalb Syriens beim Wiederaufbau ihrer Häuser und ihres Lebens sind. Während immer mehr Syrer ihre Absicht bekundeten, in den nächsten zwölf Monaten zurückzukehren, zeigt die Umfrage auch, dass 55 % der Flüchtlinge noch nicht beabsichtigen, zurückzukehren. Von den 61 % der Flüchtlinge, die ein Haus/Eigentum in Syrien besitzen, geben 81 % an, dass es entweder vollständig zerstört oder teilweise beschädigt und unbewohnbar ist, was nach wie vor ein großes Hindernis für ihre Rückkehr darstellt (UNHCR 6.2.2025). Einer Umfrage zufolge, bei der 1.100 in der Türkei ansässige Syrer zwischen 9. und 11.12.2024 befragt wurden, wollten 70 % nach Syrien zurückkehren, im Vergleich zu 45 % vor dem Sturz al-Assads. Die Studie ergab, dass 45,5 % der Syrer bereit sind, in ihre Heimat zurückzukehren, wenn sich die Lage in Syrien verbessert, während 26,7 % "so schnell wie möglich" zurückkehren möchten (DS 27.12.2024). Das Journal "Just Security" führte zwischen Februar und April 2024 eine Umfrage unter 87 zurückgekehrten Syrern in verschiedenen Regionen Syriens durch. In den von der Türkei kontrollierten Gebieten ist das Misstrauen unter den arabischen Rückkehrern besonders ausgeprägt. 60 % von ihnen haben überhaupt kein Vertrauen in die örtlichen Behörden. Auch unter den turkmenischen Rückkehrern herrscht große Skepsis. 55 % von ihnen haben wenig oder gar kein Vertrauen in diese Behörden (35 % haben wenig Vertrauen und 20 % gar kein Vertrauen). 50,6 % der befragten Rückkehrer aus allen Regionen Syriens berichteten von Erfahrungen mit Diskriminierung, Ungerechtigkeit und Gewalt. Während in den von Kurden kontrollierten Gebieten der höchste Anteil der Befragten angab, sich in der Lage zu fühlen, ihre Rechte uneingeschränkt auszuüben, berichteten arabische Rückkehrer in den von der Türkei kontrollierten Gebieten am wenigsten, sich in der Lage zu fühlen, ihre Rechte auszuüben (JS 29.1.2025). Das Norwegian Refugee Council führte eine Befragung von 4.206 Vertriebenen im Nordwesten Syriens zu ihren Zukunftsplänen durch und sprach mit Hunderten von Familien, die Jahre nach ihrer Flucht zurückgekehrt sind. In Vertriebenenlagern im Nordwesten gaben nur 8 % der Befragten an, dass sie innerhalb der nächsten drei Monate in ihre Herkunftsgebiete zurückkehren wollen (NRC 13.2.2025).
Das Land, in das die Menschen zurückkehren, unterscheidet sich grundlegend von jenem, das sie verlassen haben. Die Zerstörung von Häusern und wichtiger Infrastruktur, vermisste Angehörige, weitverbreitete Armut, das Risiko wieder aufflammender Gewalt und die Unsicherheit über die unerfahrenen neuen Staats- und Regierungschefs des Landes – zusätzlich zu der anhaltenden humanitären Krise des letzten Jahrzehnts – sind zu nennen (FA 11.2.2025). Die anhaltende Unsicherheit – einschließlich bewaffneter Zusammenstöße, zunehmender krimineller Aktivitäten und nicht-explodierter Kampfmittel – stellt die Zivilbevölkerung weiterhin vor Herausforderungen und wird wahrscheinlich die potenzielle Entscheidung der außerhalb des Landes lebenden Syrer, nach Hause zurückzukehren, beeinflussen (UNHCR 2.1.2025). Neben den Sicherheitsbedenken beeinflussen auch die Zerstörung von Eigentum und eine unzureichende Infrastruktur die Rückkehrentscheidungen von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen (UNOCHA 30.1.2025). Viele wollen auch wegen des Mangels an Arbeitsplätzen und grundlegenden Dienstleistungen nicht zurückkehren. Viele Flüchtlinge haben auch kein Zuhause, in das sie zurückkehren können. Einige Häuser wurden während des Krieges zerstört, in anderen leben neue Bewohner und viele Flüchtlinge haben keine Dokumente, die ihre Besitzansprüche belegen (CSIS 11.12.2024). Viele Flüchtlinge und Vertriebene sind nach dem Sturz des Regimes bei der Rückkehr in ihre Gebiete, Städte und Dörfer schockiert, wenn sie feststellen, dass andere in ihren Häusern wohnen. In einigen Fällen besitzen diese derzeitigen Bewohner Dokumente, die belegen, dass sie die Immobilien gekauft haben, aber Untersuchungen zeigen, dass es sich oft um Fälschungen handelt, einschließlich gefälschter Eigentumsnachweise und Gerichtsurteile, die äußerst schwer aufzuspüren sind (HLP Syria 20.1.2025). [Weitere Informationen zu Problemen im Zusammenhang mit Besitz- bzw. Wohnverhältnissen finden sich auch in den Kapiteln Rechtsschutz / Justizwesen (Entwicklungen seit dem Sturz des al-Assad-Regimes (seit 8.12.2024)) und Grundversorgung und Wirtschaft / Wohnsituation und Infrastruktur]. Die Rückkehr im Winter ist besonders schwierig, da die Flüchtlinge nicht wissen, ob ihre Häuser Schutz vor der Kälte bieten oder nicht. Es ist unklar, an wen sich Flüchtlinge wenden können, wenn sie nach ihrer Rückkehr Probleme mit Wohnraum oder Eigentumsrechten haben, und ob die Übergangsregierung in der Lage sein wird, grundlegende Dienstleistungen bereitzustellen (CSIS 11.12.2024). Partnerorganisationen von UNOCHA betonen auch, dass der Zugang zu zivilen Dokumenten und Rechtsdienstleistungen, einschließlich solcher im Zusammenhang mit Fragen zu Wohnraum, Land und Eigentum, entscheidende Hindernisse für die Rückkehr darstellt. Gegenwärtig sind nicht alle Standesämter und Gerichte im ganzen Land funktionsfähig oder teilweise funktionsfähig, was den Zugang erschwert (UNOCHA 30.1.2025). Es ist unrealistisch zu erwarten, dass die bestehenden Probleme allein durch die Absetzung al-Assads gelöst werden. Es gibt kaum Anhaltspunkte dafür, dass Syrien einen einzigartigen oder anderen Weg einschlagen wird als andere vergleichbare Fälle (JS 29.1.2025). Einem Wirtschaftswissenschaftler zufolge ist das größte Hindernis für die Rückkehrer das Fehlen staatlicher Institutionen, die in der Lage sind, grundlegende Dienstleistungen wie Strom und Wasser bereitzustellen, was das tägliche Leben kostspielig und schwierig macht. Das Fehlen von organisierten Märkten, die grundlegende Waren anbieten, und das Fehlen einer Angebotskontrolle haben zu einem wirtschaftlichen Chaos geführt, wodurch sich die Rückkehrer in einem finanziell instabilen Umfeld wiederfinden. Der dramatische Anstieg der Preise, sowohl bei den Mieten als auch bei den Grundversorgungsleistungen, stellt eine zusätzliche Belastung für die Rückkehrer dar, da sie bei begrenztem Einkommen hohe Lebenshaltungskosten zu tragen haben. Zusätzlich zu den wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Herausforderungen erleben viele Rückkehrer aufgrund der großen Kluft zwischen ihren Hoffnungen und der Realität, die sie vorgefunden haben, eine psychische Krise (AlHurra 11.2.2025). Die meisten Flüchtlinge, die sich in die neuen Gesellschaften im Ausland integriert und Arbeitsmöglichkeiten und ein angemessenes Einkommen gefunden haben, wollen nicht zurückkehren, andere fürchten sich vor der Sicherheitslage, dabei zögern die Minderheiten am meisten, zurückzukehren (Almodon 13.2.2025). Eine schlecht organisierte Massenrückkehr werde die bereits begrenzten Ressourcen des Landes belasten und die syrischen Übergangsbehörden, die UN-Organisationen und die syrische Zivilgesellschaft unter enormen Druck setzen, schreibt das Magazin Foreign Affairs (FA 11.2.2025). Es gibt derzeit vor Ort moderate UN-Hilfen, etwa zum Wiederaufbau der Häuser (ÖB Amman 6.2.2025).
Viele vertriebene Familien, die sich auf die Rückkehr vorbereiten, äußerten auch Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit der Kontaminierung durch explosive Kampfmittel. Seit November 2024 wurden in Idlib, Aleppo, Hama, Deir ez-Zour und Latakia insgesamt 136 Landminenfelder und Minenpräsenzpunkte neu identifiziert. Allein in den ersten drei Januarwochen wurden bei 87 Vorfällen mit explosiven Kampfmitteln im ganzen Land nach Angaben von Partnerorganisationen von UNOCHA mindestens 51 Menschen getötet und 75 weitere verletzt(UNOCHA 30.1.2025).
Die neue Regierung hat die Zollgebühren vereinheitlicht. Diese Entscheidung dient nicht den Interessen der Syrer, sondern belastet ihren Lebensunterhalt. Diese Maßnahme soll zum einen so schnell wie möglich den Weg für die Rückkehr Hunderter syrisches Fabriken und Unternehmen in den Nachbarländern zu ebnen, damit diese wieder auf syrischem Territorium arbeiten können. Zum anderen möchte man syrische Auswanderer und ausländische Investoren einladen, Fabriken und Unternehmen in Syrien zu gründen, mit dem Ziel, das Rad der Wirtschaft in Bewegung zu setzen, Tausende von Arbeitsplätzen für Syrer zu schaffen und so eine integrierte Volkswirtschaft aufzubauen. Dadurch werden syrische Produkte nun mit Zollgebühren nach Syrien eingeführt, um es für und syrische Händler und Unternehmen im Ausland attraktiver zu machen, wieder nach Syrien kommen. Die neue Regierung hat viele Vorteile angeboten, um Investitionen nach Syrien zu locken (AJ 10.2.2025b).
Rückkehrer nach Aufnahmeland
[Informationen zu Grenzübergängen bzw. weitere Informationen zu Ein-und Ausreise und zu Rückkehrern finden sich im Kapitel Bewegungsfreiheit - Entwicklungen seit dem Sturz des al-Assad-Regimes (seit 8.12.2024).]
Libanon
Der Libanon beherbergt über 1,5 Millionen syrische Flüchtlinge (HRW 16.1.2025). Seit dem 8.12.2024 bis 16.12.2024 sind weniger als 10.000 Syrer aus dem Libanon zurückgekehrt. Einige dieser Bewegungen zurück nach Syrien scheinen „temporär“ zu sein, hauptsächlich um nach dem Eigentum und den Familienmitgliedern zu sehen (UNOCHA 16.12.2024). Einem Bericht von CNN zufolge war die Einreise nicht immer reibungslos. Teilweise kam es zu Problemen mit Dokumenten bzw. wegen illegaler Ausreisen und Kindern, die außerhalb Syriens geboren wurden (CNN 12.12.2024). Die Zahl der Syrier, die den Libanon über offizielle Grenzübergänge verlassen, ist laut der UN niedrig, aber konstant (UN News 2.1.2025) und liegt im Durchschnitt bei 1.000- 1.500 Flüchtlingen pro Tag (UNHCR 23.1.2025). Syrische Flüchtlinge, die versuchen, vom Libanon aus nach Europa zu gelangen, wurden von den libanesischen und zyprischen Behörden abgefangen und zurückgeschickt, wobei viele von der libanesischen Armee gewaltsam nach Syrien zurückgebracht wurden (HRW 16.1.2025). Am 19.2.2025 berichtete "The New Arab", dass die libanesischen Behörden eine neue Richtlinie erlassen haben, die es Syrern, die aus Europa abgeschoben werden, erlaubt, auf dem Rückweg nach Syrien den Flughafen Beirut zu passieren. Das Rundschreiben, das am 17.2.2025 vom Leiter der Flughafensicherheit unterzeichnet wurde, wies die Fluggesellschaften an, den Transport von Syrern zu erleichtern, die auf irregulären Wegen nach Europa eingereist waren und vor der Weiterreise nach Syrien durch den Libanon reisen wollten (TNA 19.2.2025).
Türkei
Die Türkei beherbergt fast 3,3 Millionen syrische Flüchtlinge (HRW 16.1.2025). Vor dem Hintergrund der flüchtlingsfeindlichen Stimmung schob die Türkei im Jahr 2024 Tausende ab oder übte anderweitig Druck auf sie aus, das Land in Richtung Nordsyrien zu verlassen, darunter auch nach Tall Abyad, einem abgelegenen, von der Türkei besetzten Bezirk, in dem Gesetzlosigkeit herrscht und die humanitäre Lage katastrophal ist (HRW 16.1.2025). Aus der Türkei sind laut türkischem Innenminister zwischen 9. und 13.12.2024 7.621 Syrer unter temporärem Schutz nach Syrien zurückgekehrt (VB Istanbul 18.12.2024). Obwohl sich die Zahl der Rückkehrer unmittelbar nach dem Sturz al-Assads verdoppelt hatte (VB Istanbul 11.12.2024), gab es insgesamt nur einen geringen Anstieg der Anzahl an tatsächlichen Rückkehrern. Geändert hat sich vor allem das Profil der Rückkehrer, nämlich alleinreisende Männer. Die meisten Stammen aus der Region rund um Idlib und Aleppo. Meist wird ein Mitglied von Familienverbänden vorausgeschickt, um die Lage vor Ort (Sicherheit, Lebensbedingungen etc.) zu beurteilen, bevor der Rest der Familie nachziehen würde(VB Istanbul 13.12.2024). Zwischen 8.12.2024 und 9.1.2025 sind 52.622 Syrer aus der Türkei nach Syrien zurückgekehrt. Die Mehrheit davon, 41.000 Personen, reisten als Familien zurück. Die Restlichen waren Einzelreisende (T24 9.1.2025; vgl. CNN Türk 9.1.2025). UNHCR wiederum verzeichnet v. a. Einzelpersonen, die allein zurückkehren, oft weil keine unterhaltsberechtigten Familienmitglieder in der Türkei leben oder weil sie die Bedingungen in Syrien prüfen wollen, bevor sie sich mit ihren Familien wiedervereinigen. Zu den Hauptgründen für die Rückkehr gehören verbesserte Sicherheit, politische Veränderungen und Familienzusammenführung, wobei einige auch Heimweh oder wirtschaftliche Erwägungen anführen. Die meisten Rückkehrer möchten in ihre Herkunftsprovinzen zurückkehren, wobei Aleppo, Idlib, Damaskus und Hama die häufigsten Ziele sind (UNHCR 23.1.2025). Die Rückkehr von 40.000 Syrern aus der Türkei in kurzer Zeit habe eine grenzüberschreitende und interne Krise ausgelöst, die sich auf die Ressourcen auswirkt, die für die bestehende Bevölkerung ohnehin nicht ausreichten, so ein Experte für Flüchtlingsfragen gegenüber der arabischsprachigen Zeitung Almodon (Almodon 13.2.2025). Mittlerweile berichtet der Flüchtlingsverband in der Türkei von einigen Fällen, in denen die Rückkehrer ihre Entscheidungen bereuten. Es werden v. a. Beschwerden, wie der Mangel an Bildungs- und Gesundheitsdiensten angeführt. Der türkische Innenminister Yerlikaya verkündete, dass zwischen al-Assads Sturz am 8.12.2024 und Ende Jänner 2025 insgesamt 81.576 Syrer nach Syrien aus der Türkei zurückgekehrt sind (REU 5.2.2025a). Die türkische Direktion für Migrationsmanagement kündigte an, Büros in Syrien einrichten, um die Ein- und Ausreise von Syrern in die Türkei mit den neuen syrischen Beamten zu koordinieren und sicherzustellen, dass die Flüchtlinge keine Probleme mit der Identifizierung haben (DS 27.12.2024). Die zerstörte Infrastruktur, die erdrückenden wirtschaftlichen Bedingungen und die Unsicherheit brachten enorme Herausforderungen mit sich, die es für einen großen Teil der Rückkehrer fast unmöglich machten, sich zurechtzufinden. Während einige das Recht verloren haben, in die Türkei zurückzukehren, haben andere, insbesondere diejenigen mit türkischem Wohnsitz und türkischer Staatsbürgerschaft, begonnen, ihre Entscheidung zu überdenken und ernsthaft in Betracht zu ziehen, in das „Land der Zuflucht“ zurückzukehren (AlHurra 11.2.2025). Vom 1.1. bis zum 1.7.2025 werden den syrischen Flüchtlingen in der Türkei, genauer den Haushaltsvorständen, vorübergehende Besuche (Go-and-See-Visits) in Syrien erlaubt. Dementsprechend kann dasselbe Familienmitglied innerhalb von sechs Monaten maximal dreimal nach Syrien reisen, und die Abreise wird über zwei Grenzübergänge organisiert. Syrer, die die Möglichkeit eines vorübergehenden Besuchs nutzen, behalten ihren vorübergehenden Schutzstatus (UNHCR 27.12.2024).
Jordanien
In Jordanien sollen sich allein in Irbid 400.000 syrische Flüchtlinge aufhalten, die seit 2011 geflohen waren (VB Amman 9.12.2024). UNHCR registrierte zwischen 8. und 13.12. insgesamt 340 Ausreisen von Syrern aus Jordanien nach Syrien. In den Medien wurden hohe Zahlen an Rückkehrern aus Jordanien beschrieben, die aber nicht bestätigt werden konnten (VB Amman 17.12.2024). Zwischen 8.12.2024 und 11.1.2025 sind laut jordanischem Innenministerium 52.406 syrische Staatsbürger nach Syrien ausgereist. 11.315 davon waren Flüchtlinge (VB Amman 12.1.2025). Mit Stichtag 24.1.2025 sind laut UNHCR seit dem 8.12.2024 bisher 20.100 registrierte Flüchtlinge, welche sich zuvor in Jordanien aufhielten, nach Syrien ausgereist (VB Amman 30.1.2025). Bis 6.2.20205 sind ca. 30.000 syrische Flüchtlinge aus Jordanien zurückgekehrt und weitere 60.000 sind über Jordanien zurückgereist (ÖB Amman 6.2.2025). Die Rückkehr aus Jordanien erfolgt Angaben des jordanischen Innenministers al-Faraya zufolge freiwillig und ohne Zwang. Für diejenigen, die zurückkehren möchten, werden die notwendigen Erleichterungen zur Verfügung gestellt, einschließlich des Gepäcktransports. Es gibt keine Hindernisse für syrische Flüchtlinge beim Verlassen Jordaniens. Selbst diejenigen, die aufgrund von Arbeitserlaubnissen mit Geldstrafen belegt sind (Overstay), können gehen. Die Rückkehrverfahren wurden vereinfacht und einige zuvor erforderliche Sicherheitsüberprüfungen vor der Ausreise wurden abgeschafft. Syrer aus dem Ausland können nach Jordanien einreisen, Syrien besuchen und an ihren ursprünglichen Wohnort zurückkehren (VB Amman 6.2.2025).
Irak
Ali Abbas, Sprecher des irakischen Migrationsministeriums, erklärte, dass seit Beginn des syrischen Bürgerkriegs im Jahr 2011 Syrer in den Irak gekommen seien, wobei sich die Mehrheit in der Region Kurdistan niedergelassen habe, wo im Einklang mit internationalen Abkommen Lager errichtet worden sind. Nach Angaben der Regionalregierung Kurdistan (Kurdistan Regional Government - KRG) leben derzeit etwa 260.000 syrische Flüchtlinge in der Region Kurdistan, sowohl in als auch außerhalb von Lagern (Bas 25.1.2025). Auch aus dem Irak kehrten bereits Syrer zurück (Rudaw 15.12.2024). Ihre Anzahl ist unbekannt (VB Bagdad 20.12.2024). Die Behörden im Irak in Bagdad und Erbil haben ebenfalls willkürlich Syrer inhaftiert und nach Damaskus und in Teile Nordost-Syriens, die unter der Kontrolle kurdisch geführter Streitkräfte stehen, deportiert (HRW 16.1.2025). Das irakische Ministerium für Migration und Flüchtlinge hat indes bestätigt, dass die im Land lebenden syrischen Flüchtlinge freiwillig nach Syrien zurückkehren können und nicht unter Druck gesetzt werden, das Land zu verlassen. Offizielle Statistiken über die Anzahl der syrischen Flüchtlinge, die nach dem Sturz des Assad-Regimes zurückgekehrt sind, gibt es nicht, weil die Entscheidung zur Rückkehr ausschließlich bei den Flüchtlingen liegt und sie das Ministerium nicht benachrichtigen, wenn sie das Land verlassen (Bas 25.1.2025). Am 11.2.2025 schrieb UNHCR, dass seit dem 8.12.2024 über 5.000 Syrer aus dem Irak nach Syrien zurückgekehrt sind, darunter fast 400 registrierte Flüchtlinge (UNHCR 11.2.2025). Seit dem 8.12.2024 sind am Grenzübergang Faysh Khabour 948 Syrer im Rahmen offizieller Rückführungsverfahren dauerhaft nach Syrien zurückgekehrt, darunter 105 (11 %) syrische Flüchtlinge, die bei UNHCR registriert sind (Stand 2.1.2025) (UNHCR 2.1.2025).
Ägypten
Zwischen dem 8.12.2024 und dem 21.1.2025 wurden von syrischen Flüchtlingen in Ägypten über 3.700 Anträge auf Verfahrenseinstellung, die über 7.050 Personen betrafen, bei UNHCR eingereicht. Das entspricht einem Durchschnitt von 125 Anträgen pro Tag, verglichen mit einem Durchschnitt von nur sieben Anträgen pro Tag im November 2024. Am 20.1.2025 bestätigte der amtierende Leiter der ägyptischen Botschaft in Damaskus, Berichten zufolge gegenüber der Zeitung al-Watan, dass Ägypten das Visumverfahren für mehrere Kategorien von Syrern wiedereröffnet hat, darunter für syrische Studenten, die in verschiedenen Bildungsstufen eingeschrieben sind, für syrische Investoren und ihre Familien sowie Ehepartner ägyptischer Staatsbürger. Damit wird eine im vergangenen Monat von den ägyptischen Behörden eingeführte Vorschrift aufgehoben, nach der Syrer, die aus allen Ländern nach Ägypten einreisen, eine Sicherheitsüberprüfung erhalten mussten (UNHCR 23.1.2025). In Ägypten äußerten viele Syrer ihre Abneigung gegen eine Rückkehr, wobei eine kleine Minderheit Interesse bekundete, jedoch größtenteils nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate (UNHCR 19.12.2024).
Quellen
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AlHurra - Al-Hurra (11.2.2025): عائدون إلى سوريا.. نادمون [Rückkehr nach Syrien...Reumütig], https://www.alhurra.com/syria/2025/02/12/أزمة-الخبز-في-سوريا-طوابير-وتضاعف-أسعار-ووعود-بالحل, Zugriff 13.2.2025
AlHurra - Al-Hurra (31.1.2025): 800 ألف مهجّر سوري عادوا لديارهم ودعوة لدعم إعادة الإعمار [800.000 vertriebene Syrer kehren nach Hause zurück und fordern Unterstützung für den Wiederaufbau], https://www.alhurra.com/arabic-and-international/2025/01/30/800-ألف-مهجّر-سوري-عادوا-لديارهم-ودعوة-لدعم-إعادة-الإعمار, Zugriff 31.1.2025
Almodon - Almodon (13.2.2025): هل سوريا جاهزة لاستقبال 7 ملايين لاجئ؟ [Ist Syrien bereit, 7 Millionen Flüchtlinge aufzunehmen?], https://www.almodon.com/arabworld/2025/2/13/هل-سوريا-جاهزة-لاستقبال-7-ملايين-لاجئ, Zugriff 14.2.2025
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UNOCHA - United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (16.12.2024): Syrian Arab Republic: Flash Update No. 6 on the Recent Developments in Syria, https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/syrian-arab-republic-flash-update-no-6-recent-developments-syria-16-december-2024-enar, Zugriff 18.12.2024
VB Amman - Verbindungsbeamter des BMI in Jordanien [Österreich] (6.2.2025): Update Syrien – Reisebewegungen Jordanien; Interview des JO IM Al-Faraya #13 [erhalten per Mail]
VB Amman - Verbindungsbeamter des BMI in Jordanien [Österreich] (30.1.2025): 2025-01-30_Update Syrien – Reisebewegungen Jordanien: Erweiterte Reiseerleichterungen für Syrer #10 [erhalten per Mail]
VB Amman - Verbindungsbeamter des BMI in Jordanien [Österreich] (12.1.2025): WG: Update Syrien - Reisebewegungen Jordanien: Grenzverkehr mit Syrien offiziell wieder aufgenommen; Jaber geöffnet #7 [erhalten per Mail]
VB Amman - Verbindungsbeamter des BMI in Jordanien [Österreich] (17.12.2024): Update Syrien - Reisebewegungen Jordanien #1 [erhalten per E-mail]
VB Amman - Verbindungsbeamter des BMI in Jordanien [Österreich] (9.12.2024): Sonderberichterstattung Naher Osten: Erste Reaktion in Jordanien und Rückkehr syrischer Flüchtlinge [erhalten per E-mail]
VB Bagdad - Verbindungbeamter des BMI in Bagdad (20.12.2024): Lagebericht Irak / Syrien, 20.12.2024 [erhalten per E-mail]
VB Istanbul - VB - Verbindungsbeamte des BMI in Ankara/Istanbul [Österreich] (18.12.2024): 2024-12-18_Sonderberichterstattung Migrationslage Türkei - Syrien [erhalten per E-mail]
VB Istanbul - VB - Verbindungsbeamte des BMI in Ankara/Istanbul [Österreich] (13.12.2024): 2024-12-13_Migrationslage Türkei - Syrien; Update 5 [erhalten per E-mail]
VB Istanbul - VB - Verbindungsbeamte des BMI in Ankara/Istanbul [Österreich] (11.12.2024): 2024-12-11_Türkische Reaktionen und Maßnahmen zur Situation in Syrien - Update 4 [erhalten per E-Mail]
Zeit Online - Zeit Online (26.1.2025): Syrien: UN melden deutlichen Anstieg rückreisewilliger Syrer, https://www.zeit.de/politik/ausland/2025-01/syrien-vereinte-nationen-unhcr-fluechtlinge-rueckkehr, Zugriff 29.1.2025
17.1 Rückkehr in die Gebiete unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Letzte Änderung 2025-05-08 21:23
[Im vorliegenden Dokument wurde auf die allgemeine Lage nach dem Umbruch am 8.12.2024 fokussiert. Die Lage in von den Kurden dominierten Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF – Demokratische Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) hat sich bisher nicht wesentlich verändert und wurde daher aufgrund zeitlicher, personeller und finanzieller Ressourcen nicht in der gewohnten Tiefe bearbeitet. Für Fragestellungen dazu, bitten wir auf die Vorversion der Länderinformation zurückzugreifen bzw. uns mittels einer Anfrage zu kontaktieren. Die Einarbeitung aktueller Quellen und Informationen zur Lage in der DAANES wird zeitnah mittels Aktualisierung erfolgen. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Die Situation der Vertriebenen im Nordosten Syriens ist dramatisch. Dort leben über 44.000 Menschen in 250 Sammelunterkünften, die in städtischen Gebäuden, Schulen, Moscheen, Stadien und anderen Einrichtungen eingerichtet wurden. Seit dem 4.12.2024 sind Familien aufgrund der Kämpfe in Tall Ref'at und Aleppo in diese Sammelunterkünfte geflohen (UNOCHA 16.12.2024).
Quelle
UNOCHA - United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (16.12.2024): Syrian Arab Republic: Flash Update No. 6 on the Recent Developments in Syria, https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/syrian-arab-republic-flash-update-no-6-recent-developments-syria-16-december-2024-enar, Zugriff 18.12.2024
17.2 Rückkehrunterstützung des österreichischen Staates
Letzte Änderung 2025-01-09 14:36
[Dieses Kapitel basiert auf Informationen, die von der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU GmbH) mit Stand Dezember 2024 zur Verfügung gestellt worden sind (BMI 6.12.2024). Im Bereich der Rückkehrunterstützung kann es zu kurzfristigen Änderungen kommen. Für weitere Informationen sei auf die entsprechende Seite der BBU verwiesen].
Die Mitarbeiter der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU GmbH) informieren individuell über die Möglichkeiten der freiwilligen Rückkehr bzw. die verfügbaren Unterstützungsleistungen.
Die Rückkehrunterstützung umfasst folgende Leistungen:
Kostenlose individuelle Beratung zur freiwilligen Rückkehr einschließlich Antragsstellung auf finanzielle Unterstützung durch die BBU
Organisatorische Unterstützung bei der Reisevorbereitung
Übernahme der Heimreisekosten
Finanzielle Starthilfe in Höhe von bis zu € 900
Reintegrationsprogrammteilnahme nach der Rückkehr im Zielland
Ein Rechtsanspruch auf diese Unterstützungsleistungen besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt durch das österreichische Bundesamt für Fremdwesen und Asyl (BFA). Weitere Informationen zu den aktuellen Unterstützungsangeboten (Rückkehrunterstützung inkl. Reintegrationsunterstützung) sind auf der Webseite www.returnfromaustria.at verfügbar.
Die BBU unterstützt sowohl bei der Reiseplanung und der Flugbuchung als auch bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten, einer ggf. notwendigen medizinischen Versorgung sowie mit der Übernahme der Rückreisekosten. Organisatorische Unterstützung kann grundsätzlich in jeder Verfahrenskonstellation gewährt werden. Voraussetzung für die Gewährung der Übernahme der Heimreisekosten ist die Mittellosigkeit der rückkehrenden Person.
Finanzielle Starthilfe
Die Höhe der finanziellen Starthilfe ist in einem degressiven Modell geregelt und staffelt sich nach dem Zeitpunkt der Antragstellung auf unterstützte freiwillige Rückkehr:
Während des laufenden asyl- oder fremdenrechtlichen Verfahrens bis ein Monat nach Rechtskraft der Rückkehrentscheidung: € 900,00 pro Person; ab einem Monat nach Rechtskraft der Rückkehrentscheidung: € 250,00 pro Person
Kernfamilien: Maximalbetrag von € 3.000 pro Familie
Sonderkonstellation: Für vulnerable Rückkehrende, die grundsätzlich von der finanziellen Starthilfe ausgeschlossen wären, kann nach individueller Einzelfallprüfung durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ein einmaliger Betrag von € 250,00 pro Person gewährt werden.
Kriterien für den Erhalt der finanziellen Starthilfe und der Reintegrationsunterstützung (Ausnahmen im Einzelfall möglich):
Freiwillige Ausreise
Finanzielle Bedürftigkeit bzw. Mittellosigkeit
Erstmaliger Bezug der Unterstützungsleistung
Nachhaltigkeit der Ausreise
Keinerlei Evidenz eines Sicherheitsrisikos durch die freiwillige Rückkehr
Keine schwere Straffälligkeit
Ausgeschlossen vom Bezug der finanziellen Starthilfe sind EWR-Bürger, Personen aus den Westbalkan-Staaten sowie Staatsangehörige von Ländern mit visumsfreier Einreise nach Österreich (z. B. Georgien, Moldawien). Sonderkonstellation: Für vulnerable Rückkehrende aus diesen Regionen, die grundsätzlich von der finanziellen Starthilfe ausgeschlossen wären, kann nach individueller Einzelfallprüfung durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ein einmaliger Betrag von € 250,00 pro Person gewährt werden
Reintragrationsunterstützung
Für 42 Herkunftsländer können freiwillige Rückkehrer im Sinne des Leitgedankens "Rückkehr mit Perspektiven" Reintegrationsunterstützung im Wert von bis zu € 3.500 beantragen.
Die Abwicklung des Reintegrationsangebots erfolgt mit den Kooperationspartnern:
Frontex (EU Reintegrationsprogramm EURP)
IOM Österreich (Reintegrationsprogramm RESTART IV)
Caritas Österreich (Reintegratonsprogramm IRMA plus III)
OFII (französische Migrationsbehörde „French Office for Immigration and Integration“)
ETTC (im Irak tätige NGO „European Technology and Training Centre“)
Im Rahmen der Reintegrationsprogramme erhalten Rückkehrende umfassende Unterstützung bei der Wiedereingliederung in ihrem Herkunftsland. Dazu gehören individuelle, persönliche Beratung und vorwiegend Sachleistungen z. B. wirtschaftliche, soziale und psychosoziale Hilfen. Die Programme bieten ein breites Spektrum an Leistungen, um einen optimalen Einsatz der Mittel zu gewährleisten.
Weitere Informationen zu den jeweiligen Programmen bzw. für welche Herkunftsländer diese angeboten werden, sind den oben angeführten Seiten zu entnehmen (BMI 6.12.2024).
Quelle
BMI - Bundesministerium für Inneres [Österreich] (6.12.2024): Österreichische Rückkehrunterstützung – Übersicht der Leistungen
18 Dokumente - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)
Letzte Änderung 2025-05-06 17:11
[Das gesamte Staatswesen in Syrien befindet sich derzeit im Umbruch. Viele Fragen der Verwaltung sind derzeit ungeklärt und zu vielen Themen liegen keine Informationen vor. Im Folgenden wird der aktuelle Stand dargelegt, wie er sich aus öffentlich zugänglichen Quellen ergibt. Teilweise werden Falschinformationen, insbesondere auf Social-Media Kanälen verbreitet, die in weiterer Folge auch Eingang in andere Berichte finden. Die Vorgehensweise der Recherche und Ausarbeitung der vorliegenden Länderinformation entspricht den in der Methodologie der Staatendokumentation festgeschriebenen Standards. Weder wird ein Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit der vorliegenden Informationen erhoben. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Hindernisse bei der Erlangung einer rechtlichen Identität und zivilrechtlichen Dokumenten, darunter Geburtsurkunden für Kinder, drohen Millionen Menschen den Zugang zu Dienstleistungen, Bewegungsfreiheit und Rechtsansprüchen zu verwehren, da lückenhafte Register, nicht funktionsfähige Zivilbehörden und nicht anerkannte Dokumente die Rechtspflege, Regierungsführung und soziale Inklusion behindern (GPC 3.4.2025).
Reisedokumente
Auf der offiziellen Website des syrischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten und Expats wurde am 17.12.2024 eine Erklärung veröffentlich, in der das Ministerium erklärt, dass diese und seine diplomatischen Vertretungen im Ausland sich weiterhin für die syrischen Mitbürger einsetzen und sich um ihre Angelegenheiten kümmern (MoFAExSYR 17.12.2024).
Wenige Stunden nach dem Sturz des Regimes flogen die Israelischen Luftstreitkräfte Luftangriffe auf strategische und militärische Ziele, darunter die Abteilung für Pässe und Auswanderung in Damaskus (SRIL Guardian 9.12.2024), welche in Flammen aufging (Independent 9.12.2024). Aufgrund von Schäden am Gebäude hatte die Einwanderungs- und Passbehörde ihre Arbeit eingestellt (Jarida 14.12.2024). Einige Botschaften ermöglichten es Syrern daraufhin, abgelaufene Pässe kostenlos für sechs Monate zu verlängern (Jarida 14.12.2024; vgl. Khaleej 11.12.2024; MasrYoum 12.11.2024; KhalT 10.12.2024; Seyassah 8.12.2024). Andere Dienstleistungen, wie die Legalisierung von Bildungsdokumenten und Pässen oder die Ausstellung von Vollmachten konnten weiterhin durchgeführt werden (Turkpress 14.12.2024). Die syrischen Personenstandsdatenbanken, mit denen Personenstandsdokumente (Zivilregisterauszug, Familienregister, Heiratsregister etc.) anhand des QR-Codes auch vom Ausland her verifiziert werden konnten, waren offline (Auskunft 18.12.2024) (VB Amman 18.12.2024). Es konnten keine Personenstandsurkunden ausgestellt werden (Turkpress 14.12.2024). Das Hauptproblem bei der Arbeit der Einwanderungs- und Passbehörden war, dass sie alle mit dem Hauptzentrum in az-Zabaltani, das im vergangenen Jahr abgebrannt ist, verbunden sind. Das hat den Einwanderungs- und Passdienst für die Menschen und die gesamte syrische Bevölkerung, sowohl im Inland als auch in der Diaspora, unterbrochen. Daneben waren einige Einwanderungszentren von Diebstählen und Bränden betroffen, wodurch sich die Auslieferung der Pässe verzögerte. Die Daten auf den Servern sind sicher, aber die Server haben elektronische Schäden und müssten gewartet werden (Asharq 8.1.2025). Ein Angestellter der Einwanderungsbehörde sagte am 3.1.2025, dass die Geräte für die Ausstellung der Pässe und die Computer in dem Zentrum im Umland von Damaskus gestohlen wurden. Manche Pässe wurden noch vor dem Umsturz fertiggestellt und könnten bereits ausgehändigt werden, die Angestellten aber warten auf Anweisungen der neuen Regierung (TNA 3.1.2025). Der Außenminister der neuen syrischen Regierung kündigte an, dass die Übergangsregierung eine Verlängerung der Gültigkeit der Pässe für ihre im Ausland lebenden Bürger in Betracht zieht (Asharq 8.1.2025; AlMon 2.1.2025). Die syrische Behörde für Einwanderung und Pässe versicherte all jenen, die sich vor dem Sturz des Assad-Regimes auf der Plattform zur Ausstellung neuer Pässe oder zur Verlängerung abgelaufener Pässe registriert hatten, ob im Land oder in der Diaspora, dass ab Mitte Jänner 2025 mit der Auslieferung ihrer Pässe begonnen wird, was auf die Verfügbarkeit von etwa einer halben Million neuer Pässe hinweist. Pässe, die davor ausgehändigt werden, sind fertige, die bereits vor dem Sturz des Regimes gedruckt wurden. Der Zeitraum für die Ersetzung der Pässe liegt zwischen sechs Monaten und einem Jahr (Quds 7.1.2025). Am 13.1.2025 gab die Abteilung für Einwanderung und Pässe des syrischen Innenministeriums die Wiederaufnahme der Ausstellung von Pässen bekannt, die seit dem Sturz des abgesetzten Regimes am 8.12.2024 ausgesetzt worden war (Enab 28.1.2025). Am 27.1.2025 bestätigte der Direktor der Abteilung für Einwanderung und Pässe im syrischen Innenministerium, dass die Abteilung damit begonnen hat, neue Pässe auszustellen, nachdem sie die Registrierung dafür geöffnet hatte. Er wies darauf hin, dass die Registrierung vorerst nur für den sofortigen Pass erfolgt und in Kürze auch die Registrierung für beschleunigte und reguläre Pässe geöffnet wird. Antragsteller für sofortige Pässe haben Vorrang. Derzeit gibt es keine Änderungen in den Preisen für die Ausstellung der Reisepässe. Die voraussichtliche Dauer für die Ausstellung eines sofortigen Passes beträgt 48 Stunden, die Ausstellung für einen beschleunigten Reisepass 10 Tage und die Ausstellung eines regulären Reisepasses 45 Tage. Der Direktor wies darauf hin, dass es keine Änderungen am Reisepass gibt, dass aber die Gültigkeitsdauer der Pässe auf 6 Jahre für alle ohne Ausnahme geändert wurde und dass ein Paket von Änderungen am Reisepass geprüft wird (SANA 27.1.2025). Die Registrierung wird durch die Anmeldung auf der Registrierungsplattform, die Eingabe persönlicher Daten und eines Fotos des Personalausweises sowie die elektronische Zahlung der Registrierungsgebühren über ein Bankkonto erfolgen. Personen, die außerhalb des Landes leben, haben das Recht, sich in den syrischen Gouvernements über ihre Eltern oder einen gesetzlichen Vertreter für den Pass registrieren zu lassen, wobei sie darauf hinweisen, dass von der Syrischen Heilsregierung (Syrian Salvation Government - SSG) ausgestellte Ausweise bei der Registrierung akzeptiert werden und dass alte Pässe bis zum Ablauf der angegebenen Frist gültig sind. Anfang Februar hatte die Abteilung für Einwanderung und Pässe alle Gebäude der Einwanderungs- und Passbehörde in den Provinzen wieder geöffnet, mit Ausnahme von Suweida, Quneitra, al-Hasaka und ar-Raqqa, weil dort die Infrastruktur der Gebäude beschädigt und die notwendige Ausrüstung gestohlen wurde. Die Kosten für einen regulären Pass betragen 312.700 Syrische Pfund (SYP), für einen beschleunigten Pass 432.700 SYP und für einen sofortigen Pass 2.010.700 SYP. Ein regulärer Pass für Bürger außerhalb des Landes kostet 300 US-Dollar und ein Eilpass kostet 800 Dollar. Laut Aussage des Ministeriums soll die Plattform für die Registrierung bald öffnen (SANA 2.2.2025). Der Webseite NPA Egypt zufolge muss der Antragsteller sich während des Erneuerungsprozesses in Syrien aufhalten (NPAEgy 12.2.2025).
Das Konsulat in Wien erklärte in einer E-mail-Auskunft an das Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation (ACCORD) Mitte März 2025, dass eine Verlängerung der Gültigkeit abgelaufener Reisepässe möglich ist, aber neue Pässe nicht in der Botschaft ausgestellt werden können. Ein syrischer Staatsbürger in Wien berichtete Anfang März 2025 gegenüber ACCORD, dass ihm sein seit zwei Jahren abgelaufener syrischer Reisepass auf der syrischen Botschaft in Wien um neun Monate verlängert wurde, weil die Webseite des Onlinekonsulats noch nicht funktionierte. Die Verlängerung erfolgte ohne Gebühr und mittels eines Aufklebers im nicht mehr gültigen Reisepass. Alle in Europa lebenden syrischen Staatsbürger, somit auch in Österreich lebende, können sich laut Auskunft des syrischen Konsulats in Brüssel über die Plattform des elektronischen Konsularzentrums einen Termin vereinbaren und sich über die Botschaft in Brüssel einen Reisepass ausstellen lassen. Laut YouTube-Videos, die von ACCORD aufgerufen wurden, können über ein Onlineportal Termine in ausgewählten Botschaften in Europa, nämlich Athen, Brüssel oder Stockholm, vereinbart werden, um dort persönlich einen Pass zu beantragen (ACCORD 19.3.2025).
Die Abteilung für Einwanderung und Pässe des Innenministeriums hat die Schritte zur Beantragung des syrischen Passes bekannt gegeben, die Zeit und Mühe sparen sollen, ohne dass ein offizieller Standort aufgesucht werden muss. Diese Entwicklung erfolgt im Rahmen der Digitalisierung der staatlichen Dienstleistungen, um die Verfahren zu vereinfachen, die Transaktionen zu beschleunigen und die Belastung der Bürger zu verringern. Die Antragsstellung erfolgt über die Seite ecsc.gov.sy. [Diese Seite ist mit Stand 25.4.2025 nicht aufrufbar Anm.] (NPAEgy 16.2.2025).
Das Polizeikommando des Gouvernements Suweida kontaktierte die Einwanderungs- und Passbehörde in Damaskus, um Reisepässe nachzudrucken, die vor dem Sturz des früheren Regimes fertiggestellt und gestohlen worden waren. Eine erste Charge an Pässen traf am 29.1.2025 in Suweida ein. Bei den Pässen handelt es sich um Reisepässe für Bürger außerhalb Syriens, deren Angehörige die erforderlichen Passpapiere zwischen dem 8.11.2024 und dem 5.12.2024 bei der Abteilung für Einwanderung und Pässe in Suweida eingereicht haben, sowie um Bürger innerhalb Syriens, die ihre Originalpapiere am 4. und 5.12.2024 bei der Abteilung für Einwanderung und Pässe in Suweida eingereicht haben (SANA 29.1.2025).
Auch in Zukunft wird der Mechanismus der elektronischen Plattform zur Ausstellung von Reisepässen beibehalten werden, möglicherweise werden die Gebühren gesenkt (Quds 7.1.2025), wobei dieser Schritt noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird (Asharq 8.1.2025).
Der Geschäftsträger der syrischen Botschaft in Jordanien teilte mit, dass die Botschaft seit dem 9.12.2024 fast 30.000 Pässe ausgestellt hat und dass alle Antragsteller gemäß der Entscheidung der neuen syrischen Regierung eine sechsmonatige Frist zur kostenlosen Verlängerung ihrer Pässe erhalten haben (TNA 3.1.2025). Medienberichten zufolge druckt die Türkei neue Personalausweise, Reisepässe und Führerscheine syrischer Staatsbürger, um die syrischen Behörden zu unterstützen (DS 27.12.2024). El Nashra berichtete am 17.2.2025, dass Reisepässe nicht ohne Genehmigung der zuständigen Behörden in der syrischen Hauptstadt Damaskus ausgestellt werden können. Die Beantragung eines Reisepasses erfolgt über eine elektronische Plattform, die von Damaskus aus überwacht wird. Die Rolle der Botschaft beschränkt sich auf die Entgegennahme und Bearbeitung des Antrags und das Warten auf die Genehmigung aus der syrischen Hauptstadt. Die Botschaft ist ein Vermittler zwischen dem syrischen Bürger und der Abteilung für Einwanderung und Pässe (Nashra 17.2.2025).
Möglicherweise werden in Zukunft Pässe in einer anderen Form als bisher ausgestellt. Quellen der online Zeitung al-Quds vertreten die Ansicht, dass die Zeit der Korruption bei der Ausstellung von Pässen vorbei ist (Quds 7.1.2025).
Quellen
ACCORD - Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation (19.3.2025): Anfragebeantwortung zu Syrien: Informationen zu Möglichkeiten der Erlangung eines syrischen Reisedokuments (Möglichkeiten, Voraussetzungen, Rolle des konkreten Herkunftsortes, persönliche Anwesenheit, Folgen für Antragstellerinnen im Inland und Verwandte im Herkunftsstaat) (Update von a-12313) [a-12558_v2], https://www.ecoi.net/en/document/2123646.html, Zugriff 23.4.2025
AlMon - Al Monitor (2.1.2025): Syria considering extending passport validity for citizens abroad, https://www.middleeastmonitor.com/20250102-syria-considering-extending-passport-validity-for-citizens-abroad, Zugriff 3.1.2025
Asharq - Asharq News (8.1.2025): أزمة في استخراج جوازات السفر السورية.. ووعود بخفض الرسوم "قريباً" [Krise bei der Ausstellung von syrischen Pässen Versprechen, die Gebühren „bald“ zu senken], https://asharq.com/reports/112285/سوريا-تستعد-لاستقبال-سفينتين-لتوليد-الكهرباء-من-تركيا-وقطر, Zugriff 9.1.2025
DS - Daily Sabah (27.12.2024): New Syrian IDs, passports to be printed in Türkiye, https://www.dailysabah.com/politics/new-syrian-ids-passports-to-be-printed-in-turkiye/news, Zugriff 9.1.2025
Enab - Enab Baladi (28.1.2025): إصدار جواز السفر وفق الدور "الفوري" فقط [Ausstellung von Pässen nur auf „sofortiger“ Basis], https://www.enabbaladi.net/736165/إصدار-جواز-السفر-وفق-الدور-الفوري-فقط, Zugriff 21.2.2025
GPC - Global Protection Cluster (3.4.2025): Protection Landscape in Syria; A Snapshot; March 2025, https://globalprotectioncluster.org/sites/default/files/2025-04/250325_protection_landscape_in_syria_vfinal.pdf, Zugriff 23.4.2025
Independent - Independent, The (9.12.2024): Syrian buildings engulfed in flames after suspected Israeli airstrike, https://uk.news.yahoo.com/syrian-buildings-engulfed-flames-suspected-103651955.html, Zugriff 17.12.2024
Jarida - Al Jarida (14.12.2024): مدني لـ الجريدة: تمديد صلاحية جوازات سفر السوريين مجاناً [Madani zu „Al-Jarida“: Kostenlose Verlängerung der Pässe für Syrer], https://www.aljarida.com/article/84187, Zugriff 17.12.2024
Khaleej - Al Khaleej (11.12.2024): تمديد جوازات السفر المنتهية للسوريين في الإمارات 6 أشهر مجاناً [Syrer in den VAE können ihre abgelaufenen Pässe kostenlos um 6 Monate verlängern], https://www.alkhaleej.ae/2024-12-11/تمديد-جوازات-السفر-المنتهية-للسوريين-في-الإمارات-6-أشهر-مجاناً/أخبار-من-الإمارات/أخبار, Zugriff 17.12.2024
KhalT - Khaleej Times (10.12.2024): Syrian Consulate in Dubai announces temporary suspension of passport issuance, renewal services, https://www.khaleejtimes.com/uae/syrian-consulate-in-dubai-announces-temporary-suspension-of-urgent-passport-renewal-applications, Zugriff 17.12.2024
MasrYoum - Al Masry al Youm (12.11.2024): بيان من السفارة السورية بخصوص جوازات سفر السوريين في مصر [Erklärung der syrischen Botschaft zu den Pässen von Syrern in Ägypten], https://www.almasryalyoum.com/news/details/3327036, Zugriff 17.12.2024
MoFAExSYR - Ministerium für Äußere Angelegenheiten und Expats [Syrien] (17.12.2024): موقع وزارة الخارجية والمغتربين- الجمهورية العربية السورية [Erklärung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten und Expatriates für die syrischen Brüder], https://mofaex.gov.sy/ar/news2450/بيان-للأخوة-السوريين-صادر-عن-وزارة-الخارجية-والمغتربين, Zugriff 17.12.2024
Nashra - El Nashra (17.2.2025): النشرة: إصدار جوازات سفر عبر سفارة سوريا يتم من خلال عملية تشرف عليها الجهات المعنية بدمشق [El Nashra: Die Ausstellung von Pässen durch die syrische Botschaft erfolgt in einem Verfahren, das von den zuständigen Behörden in Damaskus überwacht wird], https://elnashra.com/news/show/1711235/النشرة-إصدار-جوازات-سفر-عبر-سفارة-سوريا-يتم-خلال-ع?amp=1, Zugriff 21.2.2025
NPAEgy - NPA Egypt (16.2.2025): خطوات استخراج جواز السفر السوري عبر الموقع الرسمي لمنصة أنجز بأهم الضوابط - نبأ مصر [Schritte zur Beantragung eines syrischen Reisepasses über die offizielle Website von Achieve mit den wichtigsten Kontrollen], https://www.npa-egypt.com/152982/خطوات-استخراج-جواز-السفر-السوري-عبر-ال, Zugriff 21.2.2025
NPAEgy - NPA Egypt (12.2.2025): سجل دلوقتي.. خطوات حجز جواز السفر السوري 2025 عبر الموقع الرسمي لمنصة أنجز عبر الرابط ecsc.gov.sy - نبأ مصر [Jetzt registrieren... Schritte zur Buchung des syrischen Reisepasses 2025 über die offizielle Website der Achieve-Plattform unter dem Link ecsc.gov.sy], https://www.npa-egypt.com/147357/خطوات-حجز-جواز-السفر-السوري-2025-عبر-الموق, Zugriff 21.2.2025
Quds - Al-Quds (7.1.2025): توزيع نصف مليون جواز سفر سوري منتصف الشهر الجاري [Eine halbe Million syrische Pässe Mitte des Monats verteilt], https://www.alquds.co.uk/توزيع-نصف-مليون-جواز-سفر-سوري-منتصف-الش, Zugriff 9.1.2025
SANA - Syrian Arab News Agecny (2.2.2025): إدارة الهجرة والجوازات تحدد آلية التسجيل على جواز السفر [Die Abteilung für Einwanderung und Pässe erläutert den Mechanismus für die Registrierung von Pässen], https://sana.sy/?p=2186987, Zugriff 21.2.2025
SANA - Syrian Arab News Agecny (29.1.2025): محافظة السويداء تستلم أول دفعة من جوازات السفر التي تمت إعادة طباعتها وتحدد موعد توزيعها [Gouvernement Suweida erhält erste Charge neu gedruckter Pässe und setzt Termin für Verteilung fest], https://sana.sy/?p=2186066, Zugriff 21.2.2025
SANA - Syrian Arab News Agecny (27.1.2025): مدير إدارة الهجرة والجوازات لـ سانا: قريباً سيتم فتح التسجيل على جواز السفر المستعجل والعادي [Direktor der Abteilung für Einwanderung und Pässe gegenüber SANA: Registrierung für dringende und reguläre Pässe wird bald eröffnet], https://sana.sy/?p=2185611, Zugriff 21.2.2025
Seyassah - Al Seyassah (8.12.2024): القائم بأعمال السفارة السورية لـ'السياسة': خدماتنا مستمرة كالمعتاد باستثناء 'جوازات السفر [Der amtierende Leiter der syrischen Botschaft zu „al Seyassah“: Unsere Dienstleistungen laufen wie gewohnt weiter, mit Ausnahme der „Pässe“], https://alseyassah.com/article/426313/القائم-بأعمال-السفارة-السورية-لالسياسة-خدماتنا-مستمرة-كالمعتاد-باستثناء-جوازات-السفر, Zugriff 17.12.2024
SRIL Guardian - Sri Lanka Guardian (9.12.2024): Israeli Forces Launch Strikes and Ground Operations in Syria, https://slguardian.org/israeli-forces-launch-strikes-and-ground-operations-in-syria, Zugriff 17.12.2024
TNA - New Arab, The (3.1.2025): جوازات السفر السورية... ملف شائك على طاولة الحكومة [Syrische Pässe: Ein heikles Thema auf dem Tisch der Regierung], https://www.alaraby.co.uk/society/جوازات-السفر-السورية-ملف-شائك-على-طاولة-الحكومة, Zugriff 9.1.2025
Turkpress - Turk Press (14.12.2024): هل تواصل القنصلية السورية في إسطنبول إصدار جوازات السفر؟ [Stellt das syrische Konsulat in Istanbul weiterhin Pässe aus?], https://www.turkpress.co/node/103820, Zugriff 17.12.2024
VB Amman - Verbindungsbeamter des BMI in Jordanien [Österreich] (18.12.2024): 2024-12-18_Update Syrien – Lage an der syrischen Botschaft Amman; Verlängerung von Reisepässen; Personenstandsdatenbank offline #3 [erhalten per E-mail]
18.1 Dokumente in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Letzte Änderung 2025-05-08 21:24
[Im vorliegenden Dokument wurde auf die allgemeine Lage nach dem Umbruch am 8.12.2024 fokussiert. Die Lage in von den Kurden dominierten Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF – Demokratische Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) hat sich bisher nicht wesentlich verändert und wurde daher aufgrund zeitlicher, personeller und finanzieller Ressourcen nicht in der gewohnten Tiefe bearbeitet. Für Fragestellungen dazu, bitten wir auf die Vorversion der Länderinformation zurückzugreifen bzw. uns mittels einer Anfrage zu kontaktieren. Die Einarbeitung aktueller Quellen und Informationen zur Lage in der DAANES wird zeitnah mittels Aktualisierung erfolgen. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Identitätsnachweise (Arabisch: Shahadat at-Ta'rif - شهادة التعرف; Kurdisch: Nesnameh) sind für Verwaltungsaufgaben, wie die Beantragung von Führerscheinen, Arbeitsplätzen, Aufenthaltsgenehmigungen für die Gebiete der Demokratischen Autonomen Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) und Mietverträgen in den von der DAANES kontrollierten Gebieten unerlässlich. Obwohl es sich nicht um ein offizielles Ausweisdokument handelt, bestätigt dieses Zertifikat die Identität und den Wohnsitz einer Person, die Angaben zu den Eltern und den Grund für die Ausstellung, wie z. B. die Rekrutierung in die Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF) oder eine Anstellung. Allerdings wird diese Bescheinigung nicht nach einem standardisierten Muster ausgestellt. Der Hauptgrund für die Ausstellung dieses Dokuments ist die vorherrschende Sicherheitslage in Nordost-Syrien, die es erforderlich macht, die Identität der Person durch den örtlichen Komeen [= Verwaltungseinheit s. Kapitel Politische Lage (Entwicklungen seit dem Sturz des al-Assad-Regimes (seit 8.12.2024)) / Politische Lage in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) Anm.] bestätigen zu lassen (DIS 8.2024).
Die Behörden der DAANES stellen eine Vielzahl von Dokumenten aus, darunter gerichtliche Dokumente im Zusammenhang mit Eheschließung und Scheidung, Führerscheine, Bildungsnachweise von der Grundschule bis zur Universität, Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Mietverträge für Wohnimmobilien. Besucherkarten werden von der Assayish, der kurdischen Behörde für innere Sicherheit und Polizei, an Personen aus anderen Gebieten Syriens ausgestellt, die in die DAANES einreisen und sich dort aufhalten möchten. Führerscheine werden von den Behörden der DAANES in der gesamten DAANES ausgestellt. In jeder Stadt innerhalb der DAANES gibt es ein Büro, in dem Personen die theoretische und praktische Fahrprüfung ablegen und einen Führerschein erwerben können. DAANES-Dokumente sind nur innerhalb der DAANES gültig. Die DAANES stellt auch Familienregistrierungsdokumente aus, die in den von der DAANES kontrollierten Gebieten und für die Einreise in die Kurdische Region im Nordirak gültig sind (DIS 8.2024).
Quelle
DIS - Danish Immigration Service [Denmark] (8.2024): Syria Documents and freedom of movement in North and East Syria (NES), https://www.ecoi.net/en/file/local/2115650/coi-fact-finding-mission-syria-documents-and-freedom-of-movement-in-north-and-east-syria-nes.pdf, Zugriff 22.10.2024
2. Beweiswürdigung:
a) Zu den persönlichen Verhältnissen:
Die Identität des Beschwerdeführers kann, mangels Vorlage eines syrischen Identitätsdokuments im Original, nicht festgestellt werden. Die Feststellungen zur Staatsangehörigkeit, zur Volksgruppe, zum Religionsbekenntnis und zum Wohnort beruhen auf den diesbezüglich gleichbleibenden Angaben des Beschwerdeführers im Lauf des Verfahrens.
b) Zum bisherigen Verfahrensverlauf:
Die Feststellungen zum Verfahrensverlauf ergeben sich aus dem Akt des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl und dem Beschwerdeakt des Bundesverwaltungsgerichts; für eine ausführlichere Darstellung siehe I. Verfahrensgang.
c) Zu den Fluchtgründen:
Die Feststellungen, wonach der Beschwerdeführer im Herkunftsstaat keinerlei persönlichen Übergriffen ausgesetzt war und seine Familie mit ihm problemlos bereits im Jahr 2011 oder 2013 in den Libanon reiste, bis der Beschwerdeführer von dort nach Österreich reiste, um hier einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen, ergeben sich aus seinen Angaben im Lauf des erstinstanzlichen Verfahrens:
„...9.1 Wann haben Sie den Entschluss zur Ausreise aus Ihrem Herkunftsstaat gefasst?
Im Jahr 2011 bin ich mit meinen Eltern in den Libanon geflüchtet. Im Jahr 2014 wollte ich nach Europa kommen.
[…]
Ausreise aus Herkunftsstaat: Syrien im Jahr 2011…“ (Erstbefragung am XXXX )
„…P1: 2013 bin ich ausgereist, nicht 2011…“ (Verhandlungsschrift Seite 08)
Aus den Länderinformationen ergibt sich, wer wann im Heimatort des Beschwerdeführers an der Macht war sowie, dass dieser, nach dem Sturz des Assad-Regimes, ab XXXX unter Kontrolle der Koalition unter Führung der HTS (Hay’at Tahrir al-Sham) stand und seit 01.05.2025 unter Kontrolle der syrischen Übergangsregierung steht.
Dem volljährigen Bruder B1 wurde zwar mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom XXXX Asyl gewährt, allerdings konnte B1 damals in dessen Asylverfahren glaubhaft machen, dass er in Haft ca. zwanzig Kilo abgenommen hatte, vom Assad-Regime gefoltert worden und später vom Militärdienst desertiert war; zum Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts war das Assad-Regime an der Macht.
Aus 1. Feststellungen d zur aktuellen Lage im Herkunftsstaat geht hervor, dass die syrischen Oppositionskräfte am 08.12.2024 die 24-jährige Herrschaft von Präsident Bashar al-Assad für beendet erklärten. Am 29.01.2025 wurde der HTS-Anführer und mittlerweile de-facto-Herrscher Ahmed ash-Shara', zum Übergangspräsidenten ernannt. Die Syrische Arabische Armee wurde noch von al-Assad vor seiner Flucht nach Mitternacht am 08.12.2024 per Befehl aufgelöst. Nach dem Umsturz in Syrien hat die von Islamisten angeführte Rebellenallianz eine Generalamnestie für alle Wehrpflichtigen verkündet. Ihnen werde Sicherheit garantiert und jegliche Übergriffe auf sie seien untersagt, teilte die Allianz auf Telegram mit.
Der Beschwerdeführer muss somit aktuell nicht befürchten, wegen Nichtableistung des syrischen Militärdienstes, oder wegen seines Bruders B1, vom ehemaligen syrischen Assad-Regime verfolgt zu werden.
Zudem geht aus 1. Feststellungen d zur aktuellen Lage im Herkunftsstaat geht hervor, dass der HTS-Anführer ash-Shara' in einem Facebook-Post ankündigte, dass die Wehrpflicht der Armee abgeschafft wird, außer für einige Spezialeinheiten und „für kurze Zeiträume“. Des Weiteren kündigte er an, dass alle Gruppierungen aufgelöst werden sollen und über Waffen nur mehr der Staat verfügen soll. In einem Interview am 10.02.2025 wiederholte ash-Shara', dass er sich für eine freiwillige Rekrutierung entschieden habe und gegen eine Wehrpflicht.
Aus den EUAA-Leitlinien von Juni 2025 geht unter anderem hervor, dass bezüglich Männern im Rekrutierungsalter zu beachten ist, dass in Syrien aktuell keine allgemeine Wehrpflicht besteht.
Anfang Juni 2025 gaben syrische Militärbeamte bekannt, dass das Verteidigungsministerium 100.000 von geplant 200.000 Freiwilligen für die neue syrische Armee rekrutiert hat. Die neue Armee besteht Berichten zufolge hauptsächlich aus Mitgliedern der HTS und anderer verbündeter bewaffneter Gruppen, statt aus Wehrpflichtigen ohne militärische Erfahrung (EUAA Country Focus Syrien, Juli 2025).
Das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass der Beschwerdeführer aktuell im Fall einer (bloß theoretischen) Reise in die Arabische Republik Syrien (er lebt als subsidiär Schutzberechtigter in Österreich), in seinen Heimatort zurückkehren könnte ohne, gegen seinen Willen, einen Militärdienst ableisten zu müssen.
Asylantragstellungen in Österreich unterliegen dem Datenschutz, was dem Beschwerdeführer in der Beschwerdeverhandlung mitgeteilt wurde (Verhandlungsschrift Seite 05), weshalb diese Vertretern von Herkunftsstaaten nicht zur Kenntnis gelangen.
Insgesamt kann der Beschwerdeführer keine aktuelle, begründete Furcht vor Verfolgung in der Arabischen Republik Syrien glaubhaft machen, die in kausalem Zusammenhang mit einem der in der Genfer Flüchtlingskonvention genannten Konventionsgründe steht.
d) Zur aktuellen Lage im Herkunftsstaat:
Die Feststellungen zur aktuellen Lage im Herkunftsstaat beruhen auf den in der Beschwerdeverhandlung dargetanen Informationsquellen und stammen von der Länderinformation der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen. Aktuell wird das COI-CMS Syrien, Version 12, vom 08.05.2025 herangezogen. Die Parteien des Beschwerdeverfahrens haben keinen Einwand gegen die Heranziehung dieser Informationsquellen erhoben. Die herangezogenen Berichte und Informationsquellen stammen hauptsächlich von staatlichen Institutionen oder diesen nahestehenden Einrichtungen und es gibt keine Anhaltspunkte dafür, Zweifel an deren Objektivität und Unparteilichkeit aufkommen zu lassen. Die inhaltlich übereinstimmenden Länderberichte befassen sich mit der aktuellen Lage in der Arabischen Republik Syrien.
Da der Beschwerdeführer bereits als subsidiär Schutzberechtigter in Österreich lebt, sind diesbezügliche Themen (z.B. medizinische Versorgung, Grundversorgung, …) nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
3. Rechtliche Beurteilung:
Zu A) Abweisung der Beschwerde:
In Spruchpunkt I. des Bescheides des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurden der Antrag auf Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG abgewiesen.
Gemäß § 3 Abs. 1 AsylG, in der Fassung BGBl. I Nr. 87/2012, ist einem Fremden, der in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat, soweit dieser Antrag nicht bereits gemäß §§ 4, 4a oder 5 AsylG zurückzuweisen ist, der Status des Asylberechtigten zuzuerkennen, wenn glaubhaft ist, dass ihm im Herkunftsstaat Verfolgung im Sinne des Art. 1 Abschnitt A Z 2 Genfer Flüchtlingskonvention droht.
Art. 1 Abschnitt A Z 2 der Genfer Flüchtlingskonvention definiert, dass als Flüchtling im Sinne dieses Abkommens anzusehen ist, wer sich aus wohlbegründeter Furcht, aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Gesinnung verfolgt zu werden, außerhalb seines Heimatlandes befindet und nicht in der Lage oder im Hinblick auf diese Furcht nicht gewillt ist, sich des Schutzes dieses Landes zu bedienen; oder wer staatenlos ist, sich infolge obiger Umstände außerhalb des Landes seines gewöhnlichen Aufenthaltes befindet und nicht in der Lage oder im Hinblick auf diese Furcht nicht gewillt ist, in dieses Land zurückzukehren.
Kann Asylwerbern in einem Teil ihres Herkunftsstaates vom Staat oder sonstigen Akteuren, die den Herkunftsstaat oder einen wesentlichen Teil des Staatsgebietes beherrschen, Schutz gewährleistet werden, und kann ihnen der Aufenthalt in diesem Teil des Staatsgebietes zugemutet werden, so ist der Antrag auf internationalen Schutz abzuweisen (innerstaatliche Fluchtalternative). Schutz ist gewährleistet, wenn in Bezug auf diesen Teil des Herkunftsstaates keine wohlbegründete Furcht nach Art. 1 Abschnitt A Z 2 Genfer Flüchtlingskonvention vorliegen kann und die Voraussetzungen zur Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten (§ 8 Abs. 1) in Bezug auf diesen Teil des Herkunftsstaates nicht gegeben sind (§ 11 Abs. 1 AsylG).
Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt es für die Asylgewährung auf die Flüchtlingseigenschaft im Sinn der Genfer Flüchtlingskonvention zum Zeitpunkt der Entscheidung an. Es ist demnach für die Zuerkennung des Asylstatus zum einen nicht zwingend erforderlich, dass bereits in der Vergangenheit Verfolgung stattgefunden hat, zum anderen ist eine solche „Vorverfolgung“ für sich genommen auch nicht hinreichend. Entscheidend ist, ob die betroffene Person vor dem Hintergrund der zu treffenden aktuellen Länderfeststellungen im Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bei Rückkehr in ihren Herkunftsstaat mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit mit Verfolgungshandlungen rechnen müsste (VwGH 26.11.2020, Ra 2020/18/0384).
Nachdem der Beschwerdeführer keine aktuelle, begründete Furcht vor Verfolgung in der Arabischen Republik Syrien glaubhaft machen kann, die in kausalem Zusammenhang mit einem der in der Genfer Flüchtlingskonvention genannten Konventionsgründe steht, ist die Beschwerde gegen Spruchpunkt I. des Bescheides des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl abzuweisen.
Zu B) Unzulässigkeit der Revision:
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG, in der Fassung BGBl. I Nr. 51/2012, nicht zulässig, weil die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Weder weicht die gegenständliche Entscheidung von der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ab, noch fehlt es an einer Rechtsprechung; weiters ist die vorliegende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch nicht als uneinheitlich zu beurteilen. Auch liegen keine sonstigen Hinweise auf eine grundsätzliche Bedeutung der zu lösenden Rechtsfrage vor. Dieses Erkenntnis beschäftigt sich vor allem mit der Erforschung und Feststellung von Tatsachen und in der Beweiswürdigung wird ausgeführt, dass der in Österreich subsidiär Schutzberechtigte Beschwerdeführer keine Verfolgung in der Arabischen Republik Syrien glaubhaft machen kann.
