Delegierte Verordnung (EU) Nr. 65/2014 der Kommission vom 1. Oktober 2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltsbacköfen und - dunstabzugshauben Text von Bedeutung für den EWR
Vorwort/Präambel
(1) In dieser Verordnung werden Anforderungen an die Kennzeichnung von Haushaltselektro- und Haushaltsgasbacköfen (einschließlich in Herde integrierter Haushaltsbacköfen) und von elektrischen Haushaltsdunstabzugshauben sowie Anforderungen an die Bereitstellung zusätzlicher Produktinformationen für diese Geräte festgelegt, die auch dann gelten, wenn diese nicht für den Hausgebrauch verkauft werden.
(2) Die Verordnung gilt nicht für
a) Backöfen, die nicht mit Strom oder Gas betrieben werden,
b) Backöfen mit einer „Mikrowellenerwärmungsfunktion“,
c) kleine Backöfen,
d) tragbare Backöfen,
e) Wärmespeicher-Backöfen,
f) mit Dampf als Hauptwärmequelle beheizte Backöfen,
g) Geräte, die nur für die Verwendung von Gasen der dritten Gasfamilie (Propan und Butan) bestimmt sind.
Zusätzlich zu den Begriffsbestimmungen in Artikel 2 der Richtlinie 2010/30/EU gelten für die Zwecke dieser Verordnung folgende Begriffsbestimmungen:
1. „Backofen“ bezeichnet ein Gerät oder einen Teil eines Geräts mit einem oder mehreren Garräumen, das/der mit Strom und/oder Gas betrieben wird und in dem Speisen im konventionellen Modus oder im Umluftmodus zubereitet werden;
2. „Garraum“ bezeichnet einen geschlossenen Raum, in dem die Temperatur zur Zubereitung von Speisen geregelt werden kann;
3. „Backofen mit mehreren Garräumen“ bezeichnet einen Backofen mit zwei oder mehr Garräumen, die jeweils einzeln beheizt werden;
4. „kleiner Backofen“ bezeichnet einen Backofen, dessen Garräume alle weniger als 250 mm breit und tief oder weniger als 120 mm hoch sind;
5. „tragbarer Backofen“ bezeichnet einen Backofen, dessen Produktmasse unter 18 kg liegt, soweit er nicht für den Einbau bestimmt ist;
6. „Mikrowellenerwärmung“ bezeichnet die Erwärmung von Speisen mithilfe elektromagnetischer Energie;
7. „konventioneller Modus“ bezeichnet den Betriebsmodus eines Backofens, bei dem die Zirkulation der erwärmten Luft innerhalb des Garraums des Backofens nur durch natürliche Konvektion erzeugt wird;
8. „Umluftmodus“ bezeichnet einen Modus eines Backofens, bei dem ein eingebauter Lüfter die Zirkulation der erwärmten Luft innerhalb des Garraums des Backofens erzeugt;
9. „Zyklus“ bezeichnet den Zeitraum, in dem eine standardisierte Prüfbeladung im Garraum eines Backofens unter bestimmten Bedingungen erhitzt wird;
10. „Herd“ bezeichnet ein Gerät, das aus einem Backofen und einer Kochmulde besteht und mit Gas oder Strom betrieben wird;
11. „Betriebszustand“ bezeichnet den Zustand eines Herdes während des Gebrauchs;
12. „Wärmequelle“ bezeichnet die Hauptenergieform für die Beheizung eines Backofens;
13. „Dunstabzugshaube“ bezeichnet ein Gerät, das mit einem von ihm gesteuerten Motor betrieben wird und dazu bestimmt ist, verunreinigte Luft über einer Kochmulde aufzunehmen, oder das ein Downdraft-System umfasst, das für den Einbau neben Herden, Kochmulden oder ähnlichen Kochgeräten bestimmt ist und den Dampf nach unten in ein internes Abluftrohr zieht;
14. „Automatikbetrieb während des Kochens“ bezeichnet einen Zustand, in dem der Luftstrom der Dunstabzugshaube mithilfe eines oder mehrerer Sensoren unter anderem hinsichtlich der Feuchte, Temperatur usw. automatisch geregelt wird;
15. „vollautomatische Dunstabzugshaube“ bezeichnet eine Dunstabzugshaube, in der der Luftstrom und/oder andere Funktionen mithilfe eines oder mehrerer Sensoren rund um die Uhr, auch während des Kochens, automatisch geregelt werden;
16. „Bestpunkt“ (BEP) bezeichnet den Betriebspunkt der Dunstabzugshaube mit der höchsten fluiddynamischen Effizienz (FDEhood);
17. „Beleuchtungseffizienz“ (LEhood) bezeichnet das Verhältnis zwischen der durchschnittlichen Beleuchtungsstärke des Beleuchtungssystems der Haushaltsdunstabzugshaube und der Leistung des Beleuchtungssystems in lx/W;
18. „Fettabscheidegrad“ (GFEhood) bezeichnet den Prozentsatz an Fett, der in den Fettfiltern einer Dunstabzugshaube aufgenommen wurde;
19. „Aus-Zustand“ bezeichnet einen Zustand, in dem das Gerät mit dem Stromnetz verbunden ist, aber keine Funktion ausführt, bei dem nur der Aus-Zustand angezeigt wird oder bei dem nur Funktionen ausgeführt werden, die die elektromagnetische Verträglichkeit gemäß der Richtlinie 2004/108/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sicherstellen sollen;
20. „Bereitschaftszustand“ bezeichnet einen Zustand, in dem das Gerät mit dem Stromnetz verbunden ist, auf die Energiezufuhr aus dem Stromnetz angewiesen ist, um bestimmungsgemäß zu funktionieren, und nur folgende Funktionen gegebenenfalls zeitlich unbegrenzt ausführt: die Reaktivierungsfunktion oder die Reaktivierungsfunktion zusammen mit lediglich einer Anzeige, dass die Reaktivierungsfunktion aktiv ist, und/oder einer Informations- oder Statusanzeige;
21. „Reaktivierungsfunktion“ bezeichnet eine Funktion zur Aktivierung anderer Betriebsmodi einschließlich des aktiven Betriebsmodus mittels eines Fernschalters, der eine Fernbedienung, einen internen Sensor oder einen Timer zur Umschaltung in einen Zustand mit zusätzlichen Funktionen einschließlich der Hauptfunktion umfasst;
22. „Informations- oder Statusanzeige“ bezeichnet eine kontinuierliche Funktion, die Informationen liefert oder den Status des Geräts auf einer Anzeige angibt, einschließlich Zeitanzeige;
23. „Endnutzer“ bezeichnet einen Verbraucher, der ein Produkt kauft oder voraussichtlich kaufen wird;
24. „Verkaufsstelle“ ist ein Ort, an dem Geräte ausgestellt und/oder zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten werden;
25. „gleichwertiges Modell“ bezeichnet ein Modell, das mit denselben technischen Parametern in Verkehr gebracht wird wie ein anderes, von demselben Hersteller oder Importeur unter einer anderen numerischen Handelsbezeichnung in Verkehr gebrachtes Modell.
Die Lieferanten stellen sicher, dass
1. in Bezug auf die Etiketten, Produktdatenblätter und technische Dokumentation
2. In Bezug auf die Energieeffizienzklassen gilt Folgendes:
3. In Bezug auf die Gestaltung der Etiketten gilt Folgendes:
Die Händler stellen sicher, dass
1. im Fall von Haushaltsbacköfen
2. im Fall von Haushaltsdunstabzugshauben
Die gemäß Artikel 3 und 4 bereitzustellenden Informationen werden durch zuverlässige, genaue und reproduzierbare Messverfahren, die dem anerkannten Stand der Berechnungs- und Messmethoden Rechnung tragen, ermittelt.
Bei der Prüfung der Einhaltung der in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen wenden die Mitgliedstaaten das Nachprüfungsverfahren gemäß Anhang VIII an.
Die Kommission überprüft diese Verordnung spätestens bis zum 1. Januar 2021 unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts.
Die Richtlinie 2002/40/EG der Kommission wird zum 1. Januar 2015 aufgehoben.
(1) Haushaltbacköfen, die den Bestimmungen dieser Verordnung entsprechen und vor dem 1. Januar 2015 in Verkehr gebracht oder zum Verkauf, zur Vermietung oder zum Mietkauf angeboten werden, sind als den Bestimmungen der Richtlinie 2002/40/EG entsprechend anzusehen.
(2) Vom 1. Januar bis zum 1. April 2015 können Händler Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b auf bestimmte Backöfen, die unter diese Bestimmung fallen, anwenden.
(3) Vom 1. Januar bis zum 1. April 2015 können Händler Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b auf bestimmte Haushaltsdunstabzugshauben, die unter diese Bestimmung fallen, anwenden.
(1) Amtsblatt der Europäischen Union
(2) Sie gilt ab dem 1. Januar 2015. Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a Ziffern iv und v, Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b Ziffern iv und v, Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben b, c und d sowie Artikel 4 Absatz 2 Buchstaben b, c und d gelten jedoch ab dem 1. April 2015.
Die Energieeffizienzklassen von Haushaltsbacköfen werden für jeden Garraum anhand der Werte in Tabelle 1 einzeln ermittelt. Die Energieeffizienz von Haushaltsbacköfen wird gemäß Anhang II Nummer 1 ermittelt.
| Energieeffizienzklasse | Energieeffizienzindex (EEIcavity) |
| A+++ (höchste Effizienz) | EEIcavity < 45 |
| A++ | 45 ≤ EEIcavity < 62 |
| A+ | 62 ≤ EEIcavity < 82 |
| A | 82 ≤ EEIcavity < 107 |
| B | 107 ≤ EEIcavity < 132 |
| C | 132 ≤ EEIcavity < 159 |
| D (geringste Effizienz) | EEIcavity ≥ 159 |
a) Die Energieeffizienzklassen von Haushaltsdunstabzugshauben werden anhand der Werte in Tabelle 2 ermittelt. Der Energieeffizienzindex (EEIhood) von Haushaltsdunstabzugshauben wird gemäß Anhang II Nummer 2.1 berechnet.
b) Die Klassen für die fluiddynamische Effizienz einer Haushaltsdunstabzugshabe werden anhand ihrer fluiddynamischen Effizienz (FDEhood) gemäß folgender Tabelle 3 ermittelt. Die fluiddynamische Effizienz von Haushaltsdunstabzugshauben wird gemäß Anhang II Nummer 2.2 ermittelt.
c) Die Klassen für die Beleuchtungseffizienz einer Haushaltsdunstabzugshabe werden anhand ihrer Beleuchtungseffizienz (LEhood) gemäß folgender Tabelle 4 ermittelt. Die Beleuchtungseffizienz von Haushaltsdunstabzugshauben wird gemäß Anhang II Nummer 2.3 ermittelt.
d) Die Klassen für den Fettabscheidegrad einer Haushaltsdunstabzugshabe werden anhand ihres Fettabscheidegrads (GFEhood) gemäß folgender Tabelle 5 ermittelt. Der Fettabscheidegrad von Haushaltsdunstabzugshauben wird gemäß Anhang II Nummer 2.4 ermittelt.
Amtsblatt der Europäischen Union
Der Energieverbrauch des Garraums eines Haushaltsbackofens wird bei einem standardisierten Zyklus im konventionellen Modus und, sofern vorhanden, im Umluftmodus gemessen, wobei eine standardisierte mit Wasser getränkte Prüfbeladung erhitzt wird. Dabei ist darauf zu achten, dass die Temperatur im Garraum während des Prüfzyklus die Temperatureinstellung des Thermostats und/oder der Ofenkontrollanzeige erreicht. Bei den folgenden Berechnungen wird der Energieverbrauch je Zyklus im effizientesten Modus (konventioneller Modus oder Umluftmodus) verwendet.
cavity
Bei Haushaltselektrobacköfen:
cavity
electric cavity
electric cavity
electric cavity
Bei Haushaltsgasbacköfen:
cavity
gas cavity
gas cavity
gas cavity
Dabei gilt:
—
cavity
Energieeffizienzindex jedes Garraums eines Haushaltsbackofens in %, auf die erste Dezimalstelle gerundet;
—
electric cavity
in kWh ausgedrückter Standardenergieverbrauch (Strom), der erforderlich ist, um eine standardisierte Prüfbeladung in einem Garraum eines elektrischen Haushaltsbackofens in einem Zyklus zu erhitzen, auf die zweite Dezimalstelle gerundet;
—
gas cavity
in MJ ausgedrückter Standardenergieverbrauch, der erforderlich ist, um eine standardisierte Prüfbeladung im Garraum eines gasbeheizten Haushaltsbackofens in einem Zyklus zu erhitzen, auf die zweite Dezimalstelle gerundet;
—
V
Volumen des Garraums des Haushaltsbackofens in Litern (l), auf die nächste ganze Zahl gerundet;
—
electric cavity
in kWh ausgedrückter Energieverbrauch, der erforderlich ist, um eine standardisierte Prüfbeladung in einem Garraum eines elektrisch beheizten Haushaltsbackofens in einem Zyklus zu erhitzen, auf die zweite Dezimalstelle gerundet;
—
gas cavity
in MJ ausgedrückter Energieverbrauch, der erforderlich ist, um eine standardisierte Prüfbeladung in einem gasbetriebenen Garraum eines Haushaltsbackofens in einem Zyklus zu erhitzen, auf die zweite Dezimalstelle gerundet.
hood
hood
hood
hood
und wird auf die erste Dezimalstelle gerundet.
Dabei gilt:
—
hood
jährlicher Standardenergieverbrauch der Haushaltsdunstabzugshaube in kWh/Jahr, auf die erste Dezimalstelle gerundet;
—
hood
jährlicher Energieverbrauch der Haushaltsdunstabzugshaube in kWh/Jahr, auf die erste Dezimalstelle gerundet.
hood
hood
BEP
L
Dabei gilt:
WBEP ist die elektrische Eingangsleistung der Haushaltsdunstabzugshaube im Bestpunkt in Watt, auf die erste Dezimalstelle gerundet;
WL ist die elektrische Nenneingangsleistung des Beleuchtungssystems der Haushaltsdunstabzugshaube für die Kochoberfläche in Watt, auf die erste Dezimalstelle gerundet.
hood
i) Bei vollautomatischen Haushaltsdunstabzugshauben:
ii) bei allen anderen Haushaltsdunstabzugshauben:
hood
hood
BEP
BEP
3600
BEP
Dabei gilt:
QBEP ist der Volumenstrom der Haushaltsdunstabzugshaube im Bestpunkt in m3/h, auf die erste Dezimalstelle gerundet;
PBEP ist der statische Druckunterschied der Haushaltsdunstabzugshaube im Bestpunkt in Pa, auf die nächste ganze Zahl gerundet;
WBEP ist die elektrische Eingangsleistung der Haushaltsdunstabzugshaube im Bestpunkt in Watt, auf die erste Dezimalstelle gerundet.
hood
hood
middle
L
Dabei gilt:
Emiddle ist die unter Standardbedingungen gemessene durchschnittliche Beleuchtungsstärke des Beleuchtungssystems auf der Kochoberfläche in Lux, auf die nächste ganze Zahl gerundet;
WL ist die elektrische Nenneingangsleistung des Beleuchtungssystems der Haushaltsdunstabzugshaube für die Kochoberfläche in Watt, auf die erste Dezimalstelle gerundet.
hood
hood
g
r
t
g
%
Dabei gilt:
—
g
Masse des Öls im Fettfilter einschließlich aller abnehmbaren Abdeckungen in g, auf die erste Dezimalstelle gerundet;
—
r
Masse des Öls, das in den Luftwegen der Dunstabzugshaube zurückbehalten wurde, in g, auf die erste Dezimalstelle gerundet;
—
t
Masse des Öls, das im Absolutfilter der Dunstabzugshaube abgeschieden wurde, in g, auf die erste Dezimalstelle gerundet.
WA
Das Etikett muss die folgenden Informationen enthalten:
I. Name oder Warenzeichen des Lieferanten;
II. Modellkennung des Lieferanten, d. h. der üblicherweise alphanumerische Code, der ein bestimmtes Haushaltsbackofenmodell von anderen Modellen mit dem gleichen Warenzeichen oder Lieferantennamen unterscheidet;
III. die Energiequelle des Haushaltsbackofens;
IV. die gemäß Anhang I ermittelte Energieeffizienzklasse des Garraums; die Spitze des Pfeils mit dem Kennzeichnungsbuchstaben ist auf derselben Höhe zu platzieren wie die Spitze des Pfeils der entsprechenden Energieeffizienzklasse;
V. das nutzbare Garraumvolumen in Litern, auf die nächste ganze Zahl gerundet;
VI. den in kWh/Zyklus ausgedrückten Energieverbrauch (Leistungsaufnahme) für die Beheizungsfunktion/en (konventionell und Umluft, sofern vorhanden) des Garraums bei Standardbeladung, ermittelt nach den Prüfverfahren und auf die zweite Dezimalstelle gerundet (ECelectric cavity).
Die Gestaltung des Etiketts für jeden Garraum eines Haushaltselektrobackofens muss folgender Vorlage entsprechen:
Dabei gilt:
i) Das Etikett muss mindestens 85 mm breit und 170 mm hoch sein. Wird das Etikett in größerem Format gedruckt, müssen die Proportionen der obigen Spezifikationen gewahrt bleiben.
ii) Der Hintergrund muss weiß sein.
iii) Farbliche Gestaltung: CMYK — Cyan, Magenta, Gelb, Schwarz — nach folgendem Muster: 00-70-X-00: 0 % Cyan, 70 % Magenta, 100 % Gelb, 0 % Schwarz.
iv) Das Etikett muss folgenden Anforderungen entsprechen (die Nummern beziehen sich auf die obige Abbildung):
Das Etikett muss die folgenden Informationen enthalten:
I. Name oder Warenzeichen des Lieferanten;
II. Modellkennung des Lieferanten, d. h. der üblicherweise alphanumerische Code, der ein bestimmtes Haushaltsbackofenmodell von anderen Modellen mit dem gleichen Warenzeichen oder Lieferantennamen unterscheidet;
III. die Energiequelle des Haushaltsbackofens;
IV. die gemäß Anhang I ermittelte Energieeffizienzklasse des Garraums; die Spitze des Pfeils mit dem Kennzeichnungsbuchstaben ist auf derselben Höhe zu platzieren wie die Spitze des Pfeils der entsprechenden Energieeffizienzklasse;
V. das nutzbare Garraumvolumen in Litern, auf die nächste ganze Zahl gerundet;
VI. den in MJ/Zyklus und in kWh/Zyklus ausgedrückten Energieverbrauch (Gasverbrauch) für die Beheizungsfunktion/en (konventionell und Umluft, sofern vorhanden) des Garraums bei Standardbeladung, ermittelt nach den Prüfverfahren und auf die zweite Dezimalstelle gerundet (ECgas cavity).
Die Gestaltung des Etiketts für jeden Garraum eines Haushaltsgasbackofens muss folgender Vorlage entsprechen:
Dabei gilt:
i) Das Etikett muss mindestens 85 mm breit und 170 mm hoch sein. Wird das Etikett in größerem Format gedruckt, müssen die Proportionen der obigen Spezifikationen gewahrt bleiben.
ii) Der Hintergrund muss weiß sein.
iii) Farbliche Gestaltung: CMYK — Cyan, Magenta, Gelb, Schwarz — nach folgendem Muster: 00-70-X-00: 0 % Cyan, 70 % Magenta, 100 % Gelb, 0 % Schwarz.
iv) Das Etikett muss folgenden Anforderungen entsprechen (die Nummern beziehen sich auf die obige Abbildung):
Das Etikett muss die folgenden Informationen enthalten:
I. Name oder Warenzeichen des Lieferanten;
II. Modellkennung des Lieferanten, d. h. der üblicherweise alphanumerische Code, der ein bestimmtes Haushaltsdunstabzugshaubenmodell von anderen Modellen mit dem gleichen Warenzeichen oder Lieferantennamen unterscheidet;
III. die gemäß Anhang I ermittelte Energieeffizienzklasse der Haushaltsdunstabzugshaube; die Spitze des Pfeils, der die Energieeffizienzklasse der Haushaltsdunstabzugshaube angibt, ist auf derselben Höhe zu platzieren wie die Spitze des Pfeils der entsprechenden Energieeffizienzklasse;
IV. den gemäß Anhang II berechneten jährlichen Energieverbrauch (AEChood) in kWh, auf die nächste ganze Zahl gerundet;
V. die gemäß Anhang I ermittelte Klasse für die fluiddynamische Effizienz;
VI. die gemäß Anhang I ermittelte Beleuchtungseffizienzklasse;
VII. die gemäß Anhang I ermittelte Klasse für den Fettabscheidgrad;
VIII. den gemäß Anhang II Nummer 2.5 ermittelten Schallleistungspegel, auf die nächste ganze Zahl gerundet.
Die Gestaltung des Etiketts muss folgender Vorlage entsprechen:
Dabei gilt:
i) Das Etikett muss mindestens 60 mm breit und 120 mm hoch sein. Wird das Etikett in größerem Format gedruckt, müssen die Proportionen der obigen Spezifikationen gewahrt bleiben.
ii) Der Hintergrund muss weiß sein.
iii) Farbliche Gestaltung: CMYK — Cyan, Magenta, Gelb, Schwarz — nach folgendem Muster: 00-70-X-00: 0 % Cyan, 70 % Magenta, 100 % Gelb, 0 % Schwarz.
iv) Das Etikett muss folgenden Anforderungen entsprechen (die Nummern beziehen sich auf die obige Abbildung):
1. Die Angaben auf dem Produktdatenblatt von Haushaltsbacköfen gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer ii sind gemäß den folgenden Vorgaben in nachstehender Reihenfolge aufzuführen und in die Produktbroschüre oder andere mit dem Produkt bereitgestellte Unterlagen aufzunehmen:
a) Name oder Warenzeichen des Lieferanten;
b) Modellkennung des Lieferanten, d. h. der üblicherweise alphanumerische Code, der ein bestimmtes Haushaltsbackofenmodell von anderen Modellen mit dem gleichen Warenzeichen oder dem gleichen Lieferantennamen, aber mit anderen Werten für die Parameter auf dem Etikett für den Haushaltsbackofen, unterscheidet (Anhang III Nummer 1);
c) der Energieeffizienzindex (EEIcavity) für jeden Garraum des Modells, berechnet gemäß Anhang II Nummer 1 und auf die erste Dezimalstelle gerundet; der angegebene Energieeffizienzindex darf nicht höher sein als der in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkte Index;
d) die Energieeffizienzklasse des Modells für jeden Garraum gemäß Anhang I Tabelle 1; die angegebene Klasse darf nicht günstiger sein als die in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkte Klasse;
e) der Energieverbrauch pro Zyklus für jeden Garraum im konventionellen Modus und im Umluft-Modus, soweit vorhanden (der gemessene Energieverbrauch ist in kWh (Elektro- und Gasbacköfen) und in MJ (Gasbacköfen) auszudrücken, auf zwei Dezimalstellen gerundet; der angegebene Wert darf nicht unter dem in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkten Wert liegen;
f) die Zahl der Garräume, die Wärmequelle(n) pro Garraum und das Volumen jedes Garraums.
2. Vorbehaltlich etwaiger Anforderungen des Umweltzeichensystems der Europäischen Union gilt, dass eine Kopie des Umweltzeichens der Europäischen Union hinzugefügt werden kann, wenn für das betreffende Modell ein Umweltzeichen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 vergeben wurde.
3. Ein Datenblatt kann eine Reihe von Haushaltsbackofenmodellen desselben Lieferanten abdecken.
4. Die Angaben auf dem Datenblatt können in Form einer Kopie des Etiketts jedes Garraums in Farbe oder Schwarz/Weiß erfolgen. In diesem Fall sind die unter Nummer 1 aufgeführten Angaben, die nicht bereits auf dem Etikett vorhanden sind, ebenfalls aufzuführen.
1. Die Angaben auf dem Produktdatenblatt von Haushaltsdunstabzugshauben gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer ii sind gemäß den folgenden Vorgaben in nachstehender Reihenfolge aufzuführen und in die Produktbroschüre oder andere mit dem Produkt bereitgestellte Unterlagen aufzunehmen:
a) Name oder Warenzeichen des Lieferanten;
b) Modellkennung des Lieferanten, d. h. der üblicherweise alphanumerische Code, der ein bestimmtes Haushaltsdunstabzugshaubenmodell von anderen Modellen mit dem gleichen Warenzeichen oder dem gleichen Lieferantennamen, aber mit anderen Werten für die Parameter auf dem Etikett für die Haushaltsdunstabzugshaube, unterscheidet (Anhang III Nummer 2);
c) der gemäß Anhang II Nummer 2 berechnete jährliche Energieverbrauch (AEChood) in kWh/Jahr, auf die erste Dezimalstelle gerundet; der angegebene Wert darf nicht unter dem in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkten Wert liegen;
d) die Energieeffizienzklasse gemäß Anhang I Tabelle 2; die angegebene Klasse darf nicht günstiger sein als die in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkte Klasse;
e) die nach Anhang II Nummer 2 berechnete fluiddynamische Effizienz (FDEhood), auf die erste Dezimalstelle gerundet; der angegebene Wert darf nicht über dem in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkten Wert liegen;
f) die Klasse für die fluiddynamische Effizienz gemäß Anhang I Tabelle 3; die angegebene Klasse darf nicht besser sein als die in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkte Klasse;
g) der gemäß Anhang II Nummer 2 berechnete Beleuchtungseffizienz (LEhood) in lx/Watt, auf die erste Dezimalstelle gerundet; der angegebene Wert darf nicht über dem in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkten Wert liegen;
h) die Beleuchtungseffizienzklasse gemäß Anhang I Tabelle 4; die angegebene Klasse darf nicht besser sein als die in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkte Klasse;
2. Ein Datenblatt kann eine Reihe von Haushaltsdunstabzugshaubenmodellen desselben Lieferanten abdecken.
3. Die Angaben auf dem Datenblatt können in Form einer Kopie des Etiketts (in Farbe oder Schwarz/Weiß) erfolgen. In diesem Fall sind die unter Nummer 1 aufgeführten Angaben, die nicht bereits auf dem Etikett vorhanden sind, ebenfalls aufzuführen.
1. Die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer iii genannte technische Dokumentation muss mindestens folgende Angaben enthalten:
a) Name und Anschrift des Lieferanten;
b) eine allgemeine Beschreibung des Gerätemodells, die für eine eindeutige und einfache Identifizierung ausreicht, einschließlich der Modellkennung des Lieferanten (d. h. des üblicherweise alphanumerischen Codes), die ein bestimmtes Haushaltsbackofenmodell von anderen Modellen mit dem gleichen Warenzeichen oder dem gleichen Lieferantennamen, aber mit anderen Werten für die Parameter auf dem Etikett für den Haushaltsbackofen, unterscheidet (Anhang III Nummer 1);
c) die folgenden technischen Parameter für Messungen:
d) eine Kopie der Berechnung und die Ergebnisse der gemäß Anhang II durchgeführten Berechnungen;
e) gegebenenfalls die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen;
f) gegebenenfalls andere Normen oder technische Spezifikationen, die angewandt wurden;
g) Name und Unterschrift der für den Lieferanten zeichnungsberechtigten Person.
2. Am Ende der obigen Liste können die Lieferanten weitere Angaben hinzufügen.
1. Die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer iii genannte technische Dokumentation muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:
a) Name und Anschrift des Lieferanten;
b) eine allgemeine Beschreibung des Gerätemodells, die für eine eindeutige und einfache Identifizierung ausreicht, einschließlich der Modellkennung des Lieferanten (d. h. des üblicherweise alphanumerischen Codes), die ein bestimmtes Haushaltsdunstabzugshaubenmodell von anderen Modellen mit dem gleichen Warenzeichen oder dem gleichen Lieferantennamen, aber mit anderen Werten für die Parameter auf dem Etikett für die Haushaltsdunstabzugshaube, unterscheidet (Anhang III Nummer 2);
c) die folgenden technischen Parameter für Messungen:
d) eine Kopie der Berechnung und die Ergebnisse der gemäß Anhang II durchgeführten Berechnungen;
e) gegebenenfalls die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen;
f) gegebenenfalls andere Normen oder technische Spezifikationen, die angewandt wurden;
g) Name und Unterschrift der für den Lieferanten zeichnungsberechtigten Person.
2. Die Lieferanten können weitere Angaben hinzufügen.
1. Die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b genannten Informationen sind in der folgenden Reihenfolge anzugeben:
a) Name oder Warenzeichen des Lieferanten;
b) Modellkennung des Lieferanten, d. h. die Modellkennung des Haushaltsbackofens, für den die unten angegebenen Zahlen gelten;
c) die Energieeffizienzklasse des Modells für jeden Garraum gemäß Anhang I Tabelle 1; die angegebene Klasse darf nicht günstiger sein als die in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkte Klasse;
d) der Energieverbrauch pro Zyklus für jeden Garraum im konventionellen Modus und im Umluft-Modus, soweit vorhanden; der gemessene Energieverbrauch ist in kWh (Elektro- und Gasbacköfen) und in MJ (Gasbacköfen) auszudrücken, auf zwei Dezimalstellen gerundet; der angegebene Wert darf nicht unter dem in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkten Wert liegen;
e) die Zahl der Garräume, die Wärmequelle(n) pro Garraum und das Volumen jedes Garraums.
2. Werden noch weitere im Produktdatenblatt enthaltene Angaben bereitgestellt, sind sie in der Form und Reihenfolge gemäß Anhang IV aufzuführen.
3. Schrifttyp und Schriftgröße, in der alle in diesem Anhang genannten Angaben aufgeführt werden, müssen gut lesbar sein.
1. Die in Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b genannten Informationen sind in der folgenden Reihenfolge anzugeben:
a) Name oder Warenzeichen des Lieferanten;
b) Modellkennung des Lieferanten, d. h. die Modellkennung der Haushaltsdunstabzugshaube, für die die unten angegebenen Zahlen gelten;
c) die Energieeffizienzklasse des Modells gemäß Anhang I Tabelle 2; die angegebene Klasse darf nicht günstiger sein als die in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkte Klasse;
d) der jährliche Energieverbrauch des Modells in kWh gemäß Anhang II Nummer 2.1; der angegebene Wert darf nicht unter dem in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkten Wert liegen;
e) die Klasse für die fluiddynamische Effizienz des Modells gemäß Anhang I Tabelle 3; die angegebene Klasse darf nicht günstiger sein als die in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkte Klasse;
f) die Beleuchtungseffizienzklasse des Modells gemäß Anhang I Tabelle 4; die angegebene Klasse darf nicht günstiger sein als die in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkte Klasse;
g) die Klasse für den Fettabscheidegrad des Modells gemäß Anhang I Tabelle 5; die angegebene Klasse darf nicht günstiger sein als die in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkte Klasse;
h) die A-bewerteten Luftschallemissionen (gewichteter durchschnittlicher Wert — LWA) einer Haushaltsdunstabzugshaube bei minimaler und maximaler verfügbarer Geschwindigkeit im Normalbetrieb, in dB, auf die nächste ganze Zahl gerundet; der angegebene Wert darf nicht unter dem in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkten Wert liegen;.
2. Werden noch weitere im Produktdatenblatt enthaltene Angaben bereitgestellt, sind sie in der Form und Reihenfolge gemäß Anhang IV aufzuführen.
3. Schrifttyp und Schriftgröße, in der alle in diesem Anhang genannten Angaben aufgeführt werden, müssen gut lesbar sein.
1. Für die Zwecke der Nummern 2 bis 5 gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
a) „Anzeigemechanismus“ bezeichnet jeden Bildschirm, einschließlich Touchscreens, oder sonstige Bildtechnologien zur Anzeige von Internet-Inhalten für Nutzer;
b) „geschachtelte Anzeige“ bezeichnet eine grafische Benutzeroberfläche, bei der der Zugang zu Bildern oder Datensätzen per Mausklick auf ein anderes Bild oder einen anderen Datensatz, per Maus-Rollover über ein anderes Bild oder einen anderen Datensatz oder durch Berühren oder Aufziehen eines anderen Bildes oder Datensatzes auf einem Touchscreen erfolgt;
c) „Touchscreen“ bezeichnet einen berührungsempfindlichen Bildschirm wie jenen von Tablet-Computern, Slate-Computern oder Smartphones;
d) „alternativer Text“ bezeichnet einen Text, der als Alternative zu einer Grafik bereitgestellt wird und die Darstellung von Informationen in nicht grafischer Form ermöglicht, wenn Anzeigegeräte die Grafik nicht wiedergeben können, oder der als Hilfe für die Barrierefreiheit dient, z. B. als Eingabe für Sprachsynthese-Anwendungen.
2. Das von den Lieferanten gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer vi oder Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer vi bereitgestellte Etikett ist nach dem in Artikel 3 Absatz 3 festgelegten Zeitplan auf dem Anzeigemechanismus in der Nähe des Produktpreises darzustellen. Bei Backöfen ist das jeweilige Etikett für jeden Garraum des Backofens darzustellen. Die Größe ist so zu wählen, dass das Etikett gut sichtbar und leserlich ist, und die Proportionen müssen der in Anhang III festgelegten Größe entsprechen. Das Etikett kann mit Hilfe einer geschachtelten Anzeige angezeigt werden, wobei das für den Zugang zum Etikett verwendete Bild den Vorgaben in Nummer 3 entsprechen muss. Bei Anwendung einer geschachtelten Anzeige muss das Etikett beim ersten Mausklick auf das Bild, beim ersten Maus-Rollover über das Bild bzw. beim ersten Berühren oder Aufziehen des Bildes auf einem Touchscreen erscheinen.
3. Das für den Zugang zum Etikett genutzte Bild muss bei einer geschachtelten Anzeige
a) ein Pfeil in der Farbe der Energieeffizienzklasse des Produkts auf dem Etikett sein,
b) auf dem Pfeil die Energieeffizienzklasse des Produkts in Weiß in einer Schriftgröße, die der des Preises entspricht, enthalten und
c) einem der folgenden zwei Formate entsprechen:
4. Bei einer geschachtelten Anzeige muss die Reihenfolge, in der das Etikett angezeigt wird, folgenden Vorgaben entsprechen:
a) das in Nummer 3 genannte Bild ist auf dem Anzeigemechanismus in der Nähe des Produktpreises darzustellen;
b) das Bild muss mit einem Link zum Etikett versehen sein;
c) das Etikett wird nach einem Mausklick auf das Bild, nach einem Maus-Rollover über das Bild oder nach dem Berühren oder Aufziehen des Bildes auf einem Touchscreen angezeigt;
d) das Etikett wird in einem Pop-up-Fenster, auf einer neuen Registerkarte, auf einer neuen Seite oder als Einblendung angezeigt;
e) für die Vergrößerung des Etiketts auf Touchscreens gelten die Gerätekonventionen für die Vergrößerung durch Berührung eines Touchscreens;
f) die Anzeige des Etiketts wird mit Hilfe einer Option zum Schließen oder mit einem anderen Standard-Schließmechanismus beendet;
g) der alternative Text für die Grafik, der anzuzeigen ist, wenn das Etikett nicht angezeigt werden kann, gibt die Energieeffizienzklasse des Produkts in einer Schriftgröße an, die der des Preises entspricht.
5. Das von den Lieferanten gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer vii oder Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer vii bereitgestellte Produktdatenblatt ist auf dem Anzeigemechanismus in der Nähe des Produktpreises darzustellen. Die Größe ist so zu wählen, dass das Produktdatenblatt gut sichtbar und leserlich sind. Das Produktdatenblatt kann mit Hilfe einer geschachtelten Anzeige dargestellt werden; in diesem Fall muss auf dem Link für den Zugriff auf das Datenblatt klar und leserlich „Produktdatenblatt“ angegeben sein. Bei Anwendung einer geschachtelten Anzeige muss das Produktdatenblatt beim ersten Mausklick auf den Link, beim ersten Maus-Rollover über den Link bzw. beim ersten Berühren oder Aufziehen des Links auf einem Touchscreen erscheinen.
Zur Prüfung der Übereinstimmung der Produkte mit den Anforderungen dieser Verordnung wenden die Behörden der Mitgliedstaaten das folgende Verfahren an:
1. Die Behörden der Mitgliedstaaten prüfen nur ein Exemplar je Modell.
2. Es wird angenommen, dass das Modell den anwendbaren Anforderungen entspricht,
3. Wird das unter Nummer 2 Buchstabe a geforderte Ergebnis nicht erreicht, so wird angenommen, dass das Modell und alle gleichwertigen Modelle die Anforderungen dieser Verordnung nicht erfüllen.
4. Wird das unter Nummer 2 Buchstabe b geforderte Ergebnis nicht erreicht, so prüfen die Behörden der Mitgliedstaaten drei weitere Exemplare desselben Modells. Alternativ können drei Exemplare eines oder mehrerer anderer Modelle ausgewählt werden, die in der technischen Dokumentation des Lieferanten als gleichwertige Modelle aufgeführt sind.
5. Es wird angenommen, dass das Modell den anwendbaren Anforderungen entspricht, wenn die Prüfung der in Tabelle 6 aufgeführten relevanten Modellparameter für alle Parameter eine Übereinstimmung ergibt.
6. Wird das unter Nummer 5 geforderte Ergebnis nicht erreicht, so wird angenommen, dass das Modell und alle gleichwertigen Modelle die Anforderungen dieser Verordnung nicht erfüllen. Die Behörden der Mitgliedstaaten stellen den Behörden der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission innerhalb eines Monats nach der Entscheidung, dass das Modell die Anforderungen nicht erfüllt, die Prüfergebnisse und sonstige relevante Informationen bereit.
Die Behörden der Mitgliedstaaten wenden die in Anhang II beschriebenen Mess- und Berechnungsmethoden an.
Die in diesem Anhang festgelegten Toleranzen gelten nur für die Nachprüfung der gemessenen Parameter durch die Behörden der Mitgliedstaaten und geben an, inwieweit die Messergebnisse der Nachprüfungen vom angegebenen Wert abweichen dürfen; sie sind jedoch vom Lieferanten in keiner Weise für die Festlegung der Werte in der technischen Dokumentation oder für eine Auslegung dieser Werte heranzuziehen, um eine Einstufung in eine bessere Energieeffizienzklasse zu erreichen oder eine bessere Leistung anzugeben.
| Gemessene Parameter | Prüftoleranzen |
| Masse des Backofens (M) | Der ermittelte Wert darf den angegebenen Wert M nicht um mehr als 5 % überschreiten. |
| Volumen des Garraums des Backofens (V) | Der ermittelte Wert darf den angegebenen Wert V nicht um mehr als 5 % unterschreiten. |
| ECelectric cavity, ECgas cavity | Der ermittelte Wert darf den für ECelectric cavity und ECgas cavity angegebenen Wert nicht um mehr als 5 % überschreiten. |
| WBEP, WL | Der ermittelte Wert darf den für WBEP und WL angegebenen Wert nicht um mehr als 5 % überschreiten. |
| QBEP, PBEP | Der ermittelte Wert darf den für QBEP und PBEP angegebenen Wert nicht um mehr als 5 % unterschreiten. |
| Qmax | Der ermittelte Wert darf den für Qmax angegebenen Wert nicht um mehr als 8 % überschreiten. |
| Emiddle | Der ermittelte Wert darf den für Emiddle angegebenen Wert nicht um mehr als 5 % unterschreiten. |
| GFEhood | Der ermittelte Wert darf den für GFEhood angegebenen Wert nicht um mehr als 5 % unterschreiten. |
| Po, Ps | Der ermittelte Wert für die Leistungsaufnahme Po und Ps darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 10 % überschreiten. Beträgt der ermittelte Wert für die Leistungsaufnahme Po und Ps höchstens 1,00 W, so darf er den angegebenen Wert nicht um mehr als 0,10 W überschreiten. |
| Schallleistungspegel LWA | Der ermittelte Wert darf den angegebenen Wert nicht überschreiten. |
j) die Klasse für den Fettabscheidegrad gemäß Anhang I Tabelle 5; die angegebene Klasse darf nicht besser sein als die in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkte Klasse;
k) der Luftstrom (in m3/h, auf die nächste ganze Zahl gerundet) bei minimaler und bei maximaler Geschwindigkeit im Normalbetrieb, ausgenommen den Betrieb auf der Intensivstufe oder Schnelllaufstufe; die angegebenen Werte dürfen nicht über den in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkten Werten liegen;
l) gegebenenfalls der Luftstrom (in m3/h, auf die nächste ganze Zahl gerundet) im Betrieb auf der Intensivstufe oder Schnelllaufstufe; der angegebene Wert darf nicht über den in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkten Werten liegen;
m) die A-bewerteten Luftschallemissionen (in dB, auf die nächste ganze Zahl gerundet) bei minimaler und maximaler verfügbarer Geschwindigkeit im Normalbetrieb; der angegebene Wert darf nicht unter dem in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkten Wert liegen;
n) gegebenenfalls die A-bewerteten Luftschallemissionen (in dB, auf die nächste ganze Zahl gerundet) im Betrieb auf der Intensivstufe oder Schnelllaufstufe; der angegebene Wert darf nicht unter dem in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkten Wert liegen;
o) gegebenenfalls die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand (Po) in Watt, auf die zweite Dezimalstelle gerundet; die angegebenen Werte dürfen nicht unter den in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkten Werten liegen;
p) gegebenenfalls die Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand (Ps) in Watt, auf die zweite Dezimalstelle gerundet; die angegebenen Werte dürfen nicht unter den in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkten Werten liegen.