Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich — Delegierte Verordnung (EU) Nr. 65/2014 der Kommission vom 1. Oktober 2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltsbacköfen und - dunstabzugshauben Text von Bedeutung für den EWR
Rückverweise
(1) In dieser Verordnung werden Anforderungen an die Kennzeichnung von Haushaltselektro- und Haushaltsgasbacköfen (einschließlich in Herde integrierter Haushaltsbacköfen) und von elektrischen Haushaltsdunstabzugshauben sowie Anforderungen an die Bereitstellung zusätzlicher Produktinformationen für diese Geräte festgelegt, die auch dann gelten, wenn diese nicht für den Hausgebrauch verkauft werden.
(2) Die Verordnung gilt nicht für
a) Backöfen, die nicht mit Strom oder Gas betrieben werden,
b) Backöfen mit einer „Mikrowellenerwärmungsfunktion“,
c) kleine Backöfen,
d) tragbare Backöfen,
e) Wärmespeicher-Backöfen,
f) mit Dampf als Hauptwärmequelle beheizte Backöfen,
g) Geräte, die nur für die Verwendung von Gasen der dritten Gasfamilie (Propan und Butan) bestimmt sind.
Art. 4 KSchG · KSchG · Konsumentenschutzgesetz
Art. 4 Artikel 4
…I Nr. 175/2021 , zu den §§ 7c, 7d, 8, 9, 9a, 13a, 28a und 41a , BGBl. Nr. 140/1979 ) Mit Artikel 2 und 3 dieses Bundesgesetzes werden die Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen, ABl. Nr…