Artikel 3 Pflichten der Lieferanten und Zeitplan — Delegierte Verordnung (EU) Nr. 65/2014 der Kommission vom 1. Oktober 2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltsbacköfen und - dunstabzugshauben Text von Bedeutung für den EWR
Die Lieferanten stellen sicher, dass
1. in Bezug auf die Etiketten, Produktdatenblätter und technische Dokumentation
2. In Bezug auf die Energieeffizienzklassen gilt Folgendes:
3. In Bezug auf die Gestaltung der Etiketten gilt Folgendes:
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