Artikel 6 Nachprüfungsverfahren zur Marktaufsicht — Delegierte Verordnung (EU) Nr. 65/2014 der Kommission vom 1. Oktober 2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltsbacköfen und - dunstabzugshauben Text von Bedeutung für den EWR
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Bei der Prüfung der Einhaltung der in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen wenden die Mitgliedstaaten das Nachprüfungsverfahren gemäß Anhang VIII an.
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