Jeder hat das Recht, auf seine Person bezogene unrichtige Daten berichtigen oder unrechtmäßig gespeicherte Daten löschen zu lassen.
Rückverweise
…ist die Voraussetzung für die Zuständigkeit der Datenschutzkommission im konkreten Verfahren ebenfalls gegeben. 2.2. Ermittlung des Beschwerdegegners Adressat der mit dem Löschungs- bzw. Richtigstellungsrecht nach Art. 110 SDÜ korrespondierenden bzw. sich bereits aus Art. 105 SDÜ ergebenden Verpflichtung zur Löschung unrechtmäßig verarbeiteter bzw. Berichtigung unrichtiger Daten kann nur jene Stelle sein, welche „…
…Schengener Informationssystem (N.SIS) vom 4. Dezember 2000, Schengener-Identifikations-Nr. F/xxx/0000/1, zu löschen. Begründung: Der Beschwerdeführer behauptet einen Anspruch auf Löschung nach Art. 110 SDÜ gegen die französische Datenschutzkommission (Commission Nationale de l’ Informatique et des Libertés - CNIL). Diese sei ihm in einer Auskunft des österreichischen SIRENE-Büros vom…
Aus dem Wortlaut von Art. 110 SDÜ (arg. „löschen zu lassen “) ist zu schließen, dass das SDÜ (ebenso wie das DSG 2000) kein subjektives Recht auf amtswegige Löschung kennt, sondern…
dortigen Datenschutzbehörde einzubringen ist – was im Hinblick auf Art. 109 SDÜ zulässig scheint - , wird dadurch die Datenschutzbehörde nicht Adressat der mit dem Löschungsrecht nach Art. 110 SDÜ korrespondierenden Löschungsverpflichtung. Dies ist vielmehr der „Herr der Daten“ des N.SIS (nach österreichischer Diktion der „Auftrageber“ iSv § 4 Z 4…