Mit dem Binnenmarkt unvereinbar und verboten ist die missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Binnenmarkt oder auf einem wesentlichen Teil desselben durch ein oder mehrere Unternehmen, soweit dies dazu führen kann, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen.
Dieser Missbrauch kann insbesondere in Folgendem bestehen:
a) der unmittelbaren oder mittelbaren Erzwingung von unangemessenen Einkaufs- oder Verkaufspreisen oder sonstigen Geschäftsbedingungen;
b) der Einschränkung der Erzeugung, des Absatzes oder der technischen Entwicklung zum Schaden der Verbraucher;
c) der Anwendung unterschiedlicher Bedingungen bei gleichwertigen Leistungen gegenüber Handelspartnern, wodurch diese im Wettbewerb benachteiligt werden;
d) der an den Abschluss von Verträgen geknüpften Bedingung, dass die Vertragspartner zusätzliche Leistungen annehmen, die weder sachlich noch nach Handelsbrauch in Beziehung zum Vertragsgegenstand stehen.
Rückverweise
AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Art. 103 Artikel 103(ex-Artikel 83 EGV)
…1) Die zweckdienlichen Verordnungen oder Richtlinien zur Verwirklichung der in den Artikeln 101 und 102 niedergelegten Grundsätze werden vom Rat auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments beschlossen. (2) Die in Absatz 1 vorgesehenen Vorschriften bezwecken insbesondere…
ORF-G · ORF-Gesetz
§ 38a Abschöpfungsverfahren
…der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. (5) Nach Abs. 1 Z 2 ist nicht vorzugehen, wenn das Verhalten den Tatbestand des Art. 102 AEUV erfüllt.…
WettbG · Wettbewerbsgesetz
§ 3 Zuständigkeit für die Durchführung der Europäischen Wettbewerbsregeln
…Kartellgericht rechtskräftig abgewiesen wurde. (5) Die Bundeswettbewerbsbehörde hat das Europäische Wettbewerbsnetz von der Erlassung einer einstweiligen Verfügung in einem Verfahren nach Art. 101 oder Art. 102 AEUV zu verständigen.…
KartG 2005 · Kartellgesetz 2005
§ 29 Geldbußentatbestände
…Auftrag nach § 16 nicht nachkommt, c) nach § 27 für verbindlich erklärte Verpflichtungszusagen nicht einhält oder d) gegen Art. 101 oder Art. 102 AEUV verstößt; 2. bis zu einem Höchstbetrag von 1 % des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes gegen einen Unternehmer oder eine Unternehmervereinigung, der oder die…