RS0123779 – OGH Rechtssatz
Informationen zu Art 102 AEUV (früher Art 82 EG, davor Art 86 EGV, noch früher Art 86 EWGV)
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HINWEIS ZUR ABFRAGE:
Der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ist in den verschiedenen Fassungen des E(W)G-Vertrags in unterschiedlichen Artikeln geregelt.
Bei der Suche nach Rechtsprechung zum Marktmachtmissbrauch empfiehlt sich daher, in der Normzeile zugleich alle Fassungen abzufragen:
Norm: (EWGV Art86) oder (EGV Maastricht Art86) oder (EG Amsterdam Art82) oder (AEUV Lissabon Art102)
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Für eine allgemeine Information zu den verschiedenen Fassungen des EG-Vertrags siehe RS0123653.