Anhänge
image001.pngPNGRückverweise
ZFV 1972 · Zivilflugplatz-Verordnung
§ 80 § 80.Präzisionsanflugbefeuerung II
…und beiderseits davon je 3 weißen, gerichteten Hochleistungsfeuern. (2) Die Anordnung und die Abstände der einzelnen Feuer einer Präzisionsanflugbefeuerung II müssen dem Muster der Anlage 21 entsprechen und mit den in § 86 bezeichneten Aufsetzzonenfeuern in der Anflugrichtung gesehen, übereinstimmen.…
§ 86 § 86.Aufsetzzonenbefeuerung
…1) Präzisionsanflugpisten der Kategorie II und III müssen über eine Aufsetzzonenbefeuerung nach dem Muster der Anlage 21 verfügen. (2) Die Aufsetzzonenbefeuerung muß aus symmetrisch beiderseits der Pistenmittellinie über eine Länge von 900 m von der Schwelle pisteneinwärts angeordneten, 3 m…
§ 85 § 85.Pistenmittellinienbefeuerung
…Instrumentenpisten, wenn sie für Starts von Luftfahrzeugen bei einer Pistensichtweite unter 400 m benützt werden, müssen über eine Pistenmittellinienbefeuerung nach dem Muster der Anlage 21 verfügen. Die Mittellinienfeuer müssen gerichtete Hochleistungsfeuer in Unterflurausführung sein und in gleichmäßigen Abständen in die Piste horizontal eingebaut sein. Die Abstände der Feuer müssen bei…