Der/Die Absolvent/in hat im Rahmen der Ausbildung folgende Kompetenzen zu erwerben:
– Patientendaten erfassen und verarbeiten
– Ablagesysteme einrichten, Registratur- und Archivierungsarbeiten unter Berücksichtigung von Aufbewahrungsfristen durchführen (Patientendokumentation)
– Anamneseblätter verwalten
– Posteingang und -ausgang bearbeiten
– Schriftverkehr durchführen, Vordrucke und Formulare bearbeiten
– Dokumentationspflichten nach verschiedenen Rechtsquellen (z.B. Strahlenschutz, Medizinprodukte, Abfall) umsetzen
– zahnärztliche Bestätigungen vorbereiten
– Bedarf für den Einkauf von Waren, Arzneimitteln, Werkstoffen und Materialien ermitteln, Bestellungen aufgeben
– Wareneingang und -ausgang bearbeiten
– zahntechnische Material- und Laborrechnungen überprüfen
– Materialien, Werkstoffe und Arzneimittel sachgerecht lagern und überwachen
– Zahlungsvorgänge abwickeln
– Zahlungseingänge und -ausgänge erfassen und kontrollieren
– Mahnverfahren betreuen
– Honorarordnungen und Vertragsbestimmungen anwenden
– Heil- und Kostenpläne erklären und über Kostenzusammensetzung informieren
– erbrachte Leistungen für die Versicherungsträger erfassen sowie bei der Abrechnung mitwirken
– grundlegende Vorschriften des Sozialversicherungsrechts anwenden
– Funktionsweise der und Umgang mit der E-Card beherrschen
– Struktur, Aufgaben und Funktionsbereiche der Ordination erläutern
– Geräte und Instrumente des ausbildenden Betriebes handhaben, pflegen und warten
– Fehler in der Funktionsweise von Geräten und Mängel an Instrumenten feststellen sowie Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen
– Integration in das zahnärztliche Team, Kooperation mit Mitarbeitern/-innen und eigenverantwortliches Handeln
– Systematische Planung der Durchführung von Arbeitsschritten
– Mitwirkung bei Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung
– patientenspezifische Terminplanung durchführen
– Wiederbestellung organisieren
– Koordination einer bedarfsgerechten Terminplanung mit zahntechnischen Laboren
– Berücksichtigen des Datenschutzes und der Datensicherheit entsprechend den Vorschriften
Telefonische Betreuung der Patienten/-innen und Terminvereinbarung
Kommunikation unter Berücksichtigung verschiedener Patientengruppen:
– Gespräche personenorientiert und situationsgerecht führen
– Patienten/-innen und begleitende Personen über Praxisabläufe hinsichtlich Diagnostik, Behandlung, Wiederbestellung, Verwaltung und Abrechnung informieren und zur Kooperation motivieren
– Erklärung und Hilfe bei Erhebung der Anamnese
– auf die jeweils spezifische Situation und Verhaltensweise der Patienten/-innen eingehen
– Patienten/-innen unter Berücksichtigung ihrer Erwartungen und Wünsche vor, während und nach der Behandlung betreuen
– verantwortungsbewusst beim Aufbau einer Patientenbindung mitwirken
– Besonderheiten im Umgang mit speziellen Patientengruppen, insbesondere mit ängstlichen, behinderten und pflegebedürftigen Personen, Risikopatienten/-innen sowie Kindern, beachten
Verhalten in Konfliktsituationen
– Konflikte durch vorbeugendes Handeln vermeiden
– Konflikte erkennen und einschätzen
– zur Lösung von Konfliktsituationen beitragen
– Vorbereitung des Arbeitsplatzes, der Instrumente und der Materialien
– Vorbereitung der Patienten/-innen für die zahnärztliche Behandlung
– Absaug- und Haltetechnik beherrschen
– bei allen Behandlungsmaßnahmen assistieren
– Arzneimittel, Werkstoffe und Materialien vorbereiten und verarbeiten
– Kenntnisse des gängigen zahnärztlichen Instrumentariums, deren Anwendung und Pflege
– Behandlungsabläufe dokumentieren
– Wirkungen von Werkstoffen und Materialien beachten
– Verordnung von Arzneimitteln vorbereiten
– Hilfeleistungen bei Zwischenfällen und Unfällen
– Symptome bedrohlicher Zustände, insbesondere bei Schock, Atem- und Kreislaufstillstand, Bewusstlosigkeit, starken Blutungen und Allergien erkennen und Maßnahmen einleiten
– Rettungsdienst alarmieren
– Mitwirkung an Maßnahmen des/der Zahnarztes/Zahnärztin bei Zwischenfällen
– Erste Hilfemaßnahmen bei Unfällen, insbesondere bei Unfällen mit Infektionspotential einleiten und durchführen
– Absaugen von Mundflüssigkeiten
– Trockenlegung des Arbeitsfeldes
– Assistenz beim Legen von Füllungen
– Polieren von Füllungen
– Herstellen von provisorischen Füllungen
– Assistenz bei Wurzelbehandlungen
– Assistenz bei prothetischen Arbeiten
– Assistenz bei Abformungen
– Planungs- und Situationsmodelle
– Hilfsmittel zur Abformung und Bissnahme herstellen
– Zementüberschüsse entfernen
– Assistenz beim Legen von Fäden
– Anfertigung von Provisorien und Mitarbeit bei Reparaturen von Kunststoffprothesen
– Assistenz bei Reparaturen
– Archivieren und Anfertigen von Modellen und Arbeitsmitteln und deren Archivierung
– Assistenz bei der Vorbereitung chirurgischer Eingriffe
– Kenntnisse des gängigen chirurgischen Instrumentariums
– Assistenz bei sämtlichen chirurgischen Behandlungen
– Kenntnisse der Abläufe bei verschiedenen chirurgischen Eingriffen
– Ursachen und Entstehung von Karies und Parodontalerkrankungen erläutern
– Patienten/-innen die Möglichkeiten der Karies- und Parodontalprophylaxe, insbesondere Mundhygiene, zahngesunde Ernährung und Fluoridierung, erklären und zur Mundhygiene motivieren
– Patienten/-innen über Zahnputztechniken instruieren, über geeignete Hilfsmittel zur Mundhygiene informieren
– Assistenz bei lokalen Fluoridierungsmaßnahmen
– Anfärben von Zahnbelägen
– Dokumentation von Prophylaxemaßnahmen
– Assistenz bei sämtlichen kieferorthopädischen Behandlungsabläufen
– Assistenz bei präventiven und therapeutischen Maßnahmen von Zahnstellungs- und Kieferanomalien
– Fotodokumentation
– Funktionsweise von Röntgengeräten erklären
– Grundlagen der Erzeugung von Röntgenstrahlen und der biologischen Wirkungen von ionisierenden Strahlen erklären
– Maßnahmen des Strahlenschutzes für Patienten/-innen und Personal durchführen
– Intra- und extraorale Aufnahmetechniken durchführen
– Befragungs-, Aufzeichnungs-, Belehrungs-, Kontroll- und Dokumentationspflichten beachten, entsprechende Maßnahmen durchführen
– Film- und Bildbearbeitung durchführen
– Assistenz bei Maßnahmen zur Fehleranalyse und Qualitätssicherung
– Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionen aufzeigen
– Bedeutung der Hygiene für die Ordination kennen
– Maßnahmen der Hygienekette auf Grundlage des Hygieneplans der Ordination durchführen
– hygienische und technische Wartung am Arbeitsplatz
– Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von Behandlungsinstrumenten und -geräten
– Gefahren für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen sowie Maßnahmen zu deren Vermeidung ergreifen und die Verantwortlichen nach den Arbeitnehmervorschriften informieren
– Abfallentsorgung und Umweltschutz
– mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb vermeiden (Entsorgung, Mülltrennung)
– Möglichkeiten der umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
– Abfälle vermeiden
Rückverweise
ZASS-AV · ZASS-Ausbildungsverordnung
§ 15 Dokumentation der praktischen Ausbildung
…1) Die Teilnehmer/innen haben im Rahmen der praktischen Ausbildung am Dienstort eine Dokumentation über den Kompetenzerwerb im Sinne des Qualifikationsprofils gemäß Anlage 2 zu führen. Die Dokumentation ist vom/von der Ausbildungsverantwortlichen zu überprüfen und mit Unterschrift und Datum abzuzeichnen. (2) Die Dokumentation der praktischen Ausbildung dient als…
§ 23 Leistungsbeurteilung im Rahmen der kommissionellen Abschlussprüfung
…1) Die Prüfungskommission hat den Kompetenzerwerb des/der Kandidaten/-in im Sinne des Qualifikationsprofils gemäß Anlage 2 festzustellen und zu beurteilen. Folgende Beurteilungsstufen sind anzuwenden: 1. „mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden“ 2. „mit gutem Erfolg bestanden“ 3. „bestanden…
§ 13 Qualifikationsprofil – Curriculum
…1) Die Ausbildung in der Zahnärztlichen Assistenz hat auf die Vermittlung der Kompetenzen des Qualifikationsprofils gemäß der Anlage 2 abzuzielen. (2) Die Teilnehmer/innen sind im Rahmen der Ausbildung zu einem verantwortungsvollen Umgang miteinander anzuregen. Sie sind zu einem höchstmöglichen Maß an Offenheit, Toleranz…
§ 16 Allgemeines
…Rahmen der theoretischen Ausbildung in der Zahnärztlichen Assistenz ist der Ausbildungserfolg der Teilnehmer/innen im Sinne des stattgefundenen Kompetenzerwerbs, wie im Qualifikationsprofil gemäß der Anlage 2 vorgesehen, zu überprüfen und zu beurteilen. (2) Die Lehr- und Fachkräfte haben sich während der theoretischen Ausbildung vom Lernfortschritt der Teilnehmer/innen zu überzeugen und…