Inhalt | Mindeststunden | Leistungs-feststellung |
Berufsspezifische Rechtsgrundlagen: Einführung in das Gesundheitsrecht, Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts | 24 | Einzelprüfung |
Erste Hilfe und Arbeitsschutz | 24 | |
Allgemeine und zahnspezifische Anatomie, Histologie und Physiologie | 60 | |
Pathologie des stomatognathen Systems | 42 | |
Kieferorthopädie | 12 | |
Parodontologie und Prophylaxe | 36 | |
Hygiene, Mikrobiologie, Umweltschutz | 42 | |
Physik und Biochemie | 12 | |
Einführung in die Pharmakologie | 18 | |
Berufskunde und Berufsethik | 18 | Teilnahme |
Angewandte Psychologie und Kommunikation | 36 | |
Administration und Organisation - Rechnungswesen - Schriftverkehr und Praxisorganisation - Abrechnung mit Sozialversicherung | Einzelprüfung | |
90 | ||
Röntgen und Strahlenschutz | 24 | |
Instrumenten-, Geräte- und Materialienkunde | 36 | |
Konservierende Zahnheilkunde | 42 | Einzelprüfung/kommissionelle Abschlussprüfung |
Prothetische Zahnheilkunde | 36 | |
Zahnärztliche Chirurgie | 24 | |
Praktische Übungen: - Prothetische Zahnheilkunde - Prophylaxe | Teilnahme | |
24 | ||
Mindeststunden/GESAMT | 600 | |
Rückverweise
ZASS-AV · ZASS-Ausbildungsverordnung
§ 19 Zulassungsvoraussetzungen zur kommissionellen Abschlussprüfung
…Ein/Eine Teilnehmer/in ist von der Lehrgangsleitung zur kommissionellen Abschlussprüfung zuzulassen, wenn 1. die Unterrichtsfächer gemäß Anlage 1 positiv absolviert worden sind, wobei § 18 Abs. 3 zu berücksichtigen ist, und 2. mindestens 3 000 Stunden…
§ 4 Lehr- und Fachkräfte
…1) Der Rechtsträger des Lehrgangs für Zahnärztliche Assistenz hat Lehrkräfte für den theoretischen Unterricht und Fachkräfte für die praktischen Übungen heranzuziehen. (2) Als Lehrkräfte für die…
§ 17 Leistungsbeurteilung
…1) Einzelprüfungen gemäß der Anlage 1 können in Form eines mündlichen oder schriftlichen Verfahrens durchgeführt werden. Die Teilnehmer/innen sind zeitgerecht über die Form und die…
§ 2 Duale Ausbildung
…1) Die Ausbildung in der Zahnärztlichen Assistenz dauert drei Jahre und umfasst mindestens 600 Stunden theoretische und mindestens 3 000 Stunden praktische Ausbildung. (2) Die theoretische…