(Anm.: Anlage 2 als PDF dokumentiert)
Anhänge
Anlage 2PDFRückverweise
ZÄ-EWRV 2008 · Zahnärzte-EWR-Qualifikationsnachweis-Verordnung 2008
Anl. 2 Fachzahnärztliche Ausbildungsnachweise in der Kieferorthopädie gemäß Anhang V.5.3.3 der Richtlinie 2005/36/EG
…(Anm.: Anlage 2 als PDF dokumentiert)…
§ 10b Fachzahnärztliche Ausbildungsnachweise gemäß Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG
…Als fachzahnärztliche Qualifikationsnachweise in der Kieferorthopädie sind die in der Anlage 2 für das jeweilige Land angeführten fachzahnärztlichen Ausbildungsnachweise anzuerkennen, die von der angeführten zuständigen Stelle des jeweiligen EWR-Vertragsstaats bzw. der Schweizerischen Eidgenossenschaft ausgestellt wurden (Artikel…
§ 12a Anerkennung der fachzahnärztlichen Spezialisierung in der Kieferorthopädie
…für eine Spezialisierung des/der Zahnarztes/Zahnärztin, die 1. von einem EWR-Vertragsstaat oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft ausgestellt wurden, für den in der Anlage 2 kein fachzahnärztlicher Ausbildungsnachweis angeführt ist, und 2. eine postgraduale Ausbildung in der Kieferorthopädie abschließen, die einer fachzahnärztlichen Ausbildung in der Kieferorthopädie an einer Universität in…
§ 10f Erworbene Rechte für fachzahnärztliche Ausbildungsnachweise – Slowenien
…der Kieferorthopädie sind vom früheren Jugoslawien ausgestellte zahnärztliche Ausbildungsnachweise anzuerkennen, sofern 1. sie eine Ausbildung abschließen, die vor dem 25. Juni 1991 begonnen wurde, 2. von der zuständigen slowenischen Behörde bescheinigt wird, dass der Ausbildungsnachweis für die Ausübung fachzahnärztlicher Tätigkeiten im slowenischen Hoheitsgebiet die gleichen Rechte verleiht wie der in…