Als Wesentlichkeitskriterien zu Wirkungsdimensionen werden festgelegt:
| Wirkungsdimension | Subdimension der Wirkungsdimension | Wesentlichkeitskriterium |
| Öffentliche Haushalte | Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungsträger | Vorhandensein finanzieller Auswirkungen |
| Gesamtwirtschaft | Nachfrage | Nachfrageveränderung in Höhe von 40 Mio. € (budgetwirksam oder durch private Nachfrage) |
| Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen | 40 Mio. € Wertschöpfung oder 1 000 Jahresbeschäftigungsverhältnisse in zumindest einem der fünf untersuchten Jahre | |
| Unternehmen | Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen | Mindestens 10 000 betroffene Unternehmen oder 2,5 Mio. € Gesamtbe- bzw. entlastung pro Jahr |
| Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus | Mindestens 500 betroffene Unternehmen | |
| Umwelt | Luft oder Klima | – Veränderung der gesamtösterreichischen Emissionen der Feinstaubfraktion PM 10 um mehr als 3,5 Tonnen pro Jahr oder von Stickstoffoxiden um mehr als 14 Tonnen pro Jahr oder – Änderung der Treibhausgasemissionen um 10 000 Tonnen CO 2 -Äquivalent pro Jahr |
| Wasser | – Auswirkungen auf den ökologischen oder chemischen Zustand von Seen und Fließgewässern oder – Auswirkungen auf Menge und Qualität des Grundwassers | |
| Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden | – Eingriffe in den Lebensraum im Hinblick auf die Verringerung des Hochwasserschutzes oder des Schutzes vor Muren und Lawinen, Veränderungen hinsichtlich der Produktion von schadstofffreien Lebensmitteln oder Eingriffe in Naturschutzgebiete oder – Zerschneidung eines großflächig zusammenhängenden Waldgebietes oder einer regionstypischen Landschaft oder – Zunahme der versiegelten Flächen um 25 ha pro Jahr | |
| Energie oder Abfall | – Änderung des Energieverbrauchs um mehr als 100 TJ pro Jahr oder – Änderung des Ausmaßes an gefährlichen Abfällen von mehr als 1 000 Tonnen pro Jahr oder des Ausmaßes an nicht gefährlichen Abfällen, die einer Beseitigung (Deponierung) zuzuführen sind, von mehr als 10 000 Tonnen pro Jahr. | |
| Verwaltungskosten für | Verwaltungskosten für Unternehmen | Mehr als 100 000 € an Verwaltungskosten für alle Betroffenen pro Jahr |
| BürgerInnen und für Unternehmen | Verwaltungskosten für Bürgerinnen und Bürger | Mehr als 1 000 Stunden Zeitaufwand oder über 10 000 € an direkten Kosten für alle Betroffenen pro Jahr |
| Soziales | Arbeitsbedingungen | Mehr als 150 000 ArbeitnehmerInnen sind aktuell oder potenziell betroffen |
| Arbeitsmarkt | Nachfrageveränderung in Höhe von 40 Mio. € (budgetwirksam oder durch private Nachfrage) | |
| Europa-2020-Sozialzielgruppe | Mehr als 150 000 Personen der Europa-2020-Sozialzielgruppe (armutsgefährdete Personen, erheblich materiell deprivierte Personen und Personen in Haushalten mit keiner oder sehr niedriger Erwerbsintensität) sind betroffen | |
| Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung (in Hinblick auf deren Beschäftigungssituation sowie außerhalb der Arbeitswelt) | – Änderung der Anzahl der besetzten Pflichtstellen um mindestens 1 000 Stellen oder Änderung der Anzahl der als arbeitslos gemeldeten Menschen mit Behinderungen um mindestens 700 Personen oder – mindestens 5% der Menschen mit Behinderung oder einer bestimmten Art von Behinderung (zB blinde oder stark sehbehinderte Menschen, gehörlose Menschen, Rollstuhlfahrer) sind aktuell oder potenziell betroffen | |
| Pflegegeld | Mindestens 5% der BezieherInnen von Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz sind aktuell oder potenziell betroffen | |
| Konsumenten-schutzpolitik | Verhältnis der KonsumentInnen zu Unternehmen | – Mehr als 100 000 potenziell oder 5 000 aktuell betroffene KonsumentInnen pro Jahr oder – finanzielle Auswirkung von mehr als 500 000 € für alle KonsumentInnen oder mehr als 400 € pro Einzelfall bei mehr als 500 Personen pro Jahr |
| Konsumentenschutz-Einrichtungen | unmittelbare rechtliche oder organisatorische Auswirkungen auf Konsumentenschutz-Einrichtungen | |
| Gesundheit und Sicherheit in Zusammenhang mit Produkten oder Dienstleistungen | Zahl der Krankheitsfälle oder Unfälle mit einer zu erwartenden Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen | |
| Kinder und Jugend | Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre) | Mindestens 1 000 junge Menschen sind betroffen |
| Unterhaltsversorgung, Ausgleich für Kinderkosten, Betreuung von Kindern (bis 18 Jahre) | Mindestens 1 000 junge Menschen sind betroffen | |
| Sicherung der Zukunft junger Menschen in mittelfristiger Perspektive | – Finanzielle Auswirkungen von 1 Mrd. € über 10 Jahre an öffentlichen Ausgaben oder – es sind Strategien oder Entscheidungen mit Implikationen für die Lebensgestaltung auf mindestens 25 Jahre betroffen, insbesondere in der Fiskal-, Energie- oder Umweltpolitik | |
| Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern | Direkte Leistungen | – Bei natürlichen Personen mehr als 400 000 € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% in der Zielgruppe/den Kategorien der Zielgruppe oder bei den Begünstigten (Inanspruchnahme der Leistung) – Bei Unternehmen/juristischen Personen mehr als 2,5 Mio. € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% bei den Beschäftigten bzw. 25% bei den Leitungspositionen oder unter 30% bei den NutzerInnen/Begünstigten |
| Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen | – Bildung: ab 10 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist – Erwerbstätigkeit: ab 50 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist – Einkommen: ab 50 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist | |
| Unbezahlte Arbeit | Mindestens 10 000 Betroffene | |
| Öffentliche Einnahmen | – Direkte und indirekte Steuern (zB Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern) von natürlichen Personen: über 1 Mio. € pro Jahr – Direkte Steuern von Unternehmen/juristischen Personen (zB Körperschaftsteuer, Gebühren für Unternehmen): über 5 Mio. € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% bei den Beschäftigten bzw. 25% bei den Leitungspositionen oder unter 30% bei den Nutzerinnen/Nutzern/Begünstigten | |
| Entscheidungsprozesse und gremien | Jedenfalls bei der Neueinrichtung von Gremien oder Institutionen, oder wenn einer der folgenden Bereiche betroffen ist: – Gremien der Strategiebildung und strategischen Planung – Gremien, die für die Vergabe von Geldmitteln zuständig sind – Kontroll- und Leitungsgremien von Organisationen und Unternehmen (Aufsichtsräte, Vorstände, Kuratorien usw.), – Entscheidungspositionen und –gremien an Universitäten | |
| Körperliche und seelische Gesundheit | Mindestens 1 000 Betroffene |
Rückverweise
WFA-GWV · WFA-Gesamtwirtschaft-Verordnung
§ 3 Vereinfachte Abschätzung
…Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung ist nach den Vorgaben der Anlage 1 zu prüfen, ob die gesamtwirtschaftlichen Aspekte wirtschaftspolitischer Auswirkungen wesentlich gemäß Anlage 1 WFA-GV betroffen sind.…
WFA-VKV · WFA-Verwaltungskosten-Verordnung
§ 3 Vereinfachte Abschätzung
…Verwaltungskosten für Bürgerinnen und Bürger und für Unternehmen aufgrund von neuen oder geänderten Informationsverpflichtungen beziehungsweise auf den Vollzug von Informationsverpflichtungen voraussichtlich wesentlich gemäß Anlage 1 WFA-GV sind.…
WFA-GV · WFA-Grundsatz-Verordnung
§ 6 Wirkungsdimensionen
…1) Die in Anlage 1 näher ausgeführten Wirkungsdimensionen zu den in § 17 Abs. 1 BHG 2013 aufgezählten Auswirkungen sind: 1. Gesamtwirtschaft…
§ 7 Wesentlichkeit der Auswirkungen
…Voraussichtliche Auswirkungen sind jedenfalls wesentlich, wenn 1. Entwürfe für Rechtsvorschriften des Bundes finanzielle Auswirkungen nach sich ziehen oder 2. Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung im Sinne des § 58 Abs. …
§ 5 Systematische Schritte der wirkungsorientierten Folgenabschätzung
…1) Die Schritte der wirkungsorientierten Folgenabschätzung sind: 1. Problemanalyse, 2. Zielformulierung, 3. Maßnahmenformulierung, 4. Abschätzung der Auswirkungen in den betroffenen Wirkungsdimensionen und 5. Planung der internen…