§ 3 Vereinfachte Abschätzung
In Kraft seit 01. Januar 2013
Up-to-date
Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung ist nach den Vorgaben der Anlage 1 zu prüfen, ob die gesamtwirtschaftlichen Aspekte wirtschaftspolitischer Auswirkungen wesentlich gemäß Anlage 1 WFA-GV betroffen sind.
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