Jene Mitgliedstaaten und Gebiete die in Anhang I der Verordnung (EU) 2017/625 aufgelistet sind. Gebiete die in dieser Liste ausdrücklich ausgenommen sind gelten als Drittstaaten.
1. Das Gebiet des Königreichs Norwegen
2. Das Gebiet von Island*
*mit Ausnahme von lebenden Tieren, Samen und Embryonen
1. Das Gebiet von Andorra
2. Das Gebiet der Färöer Inseln
3. Das Gebiet des Fürstentums Liechtenstein
4. Das Gebiet von San Marino
5. Das Gebiet von Nordirland
6. Das Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Rückverweise
VEVO 2022 · Veterinärbehördliche Einfuhrverordnung 2022
§ 19 Einfuhrverbote wegen Verstoßes gegen Vorschriften des Bestimmungsstaates
…Die Einfuhr von Tieren, Waren und Gegenständen, die für einen anderen Staat oder ein anderes Gebiet gemäß Anlage 1 der Union bestimmt sind, ist verboten, wenn die Sendung den veterinär- und hygienerechtlichen Vorschriften des Bestimmungsstaates oder –gebietes nicht entspricht.…
§ 16 Zulassung der Bestimmungsbetriebe
…1) Ist nach den unionsrechtlichen Bestimmungen die Zulassung von Bestimmungsbetrieben im Gebiet der Anlage 1 vorgeschrieben, dürfen Sendungen von Tieren, Waren und Gegenständen nur abgefertigt…
§ 14 Einfuhrbewilligungen
…1) Einfuhrbewilligungen sind vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf Antrag zu erteilen, wenn mit der Einfuhr der in Betracht kommenden Sendungen nicht die…
§ 2 Begriffsbestimmungen
…1) Im Sinne dieser Verordnung gelten alle Begriffsbestimmungen 1. der Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung…