BundesrechtVerordnungenUniversitäts- und Hochschulstatistik- und BildungsdokumentationsverordnungAnl. 2

Anl. 2

1. Aufbau der Studierendendaten für die Applikation BIS und für den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen (DVUH)

Die Daten der

Anlage 2

enthalten Studierendendaten der Fachhochschulen für die Applikation BIS sowie für den DVUH und gliedern sich in Daten, die von beiden Applikationen, oder nur von der Applikation BIS oder nur von der Applikation DVUH genutzt werden. Des Weiteren werden Studierenden-Personendaten, Studiendaten (jeweils für ordentliche und außerordentliche Studierende), Studienbeitragsdatensätze sowie Daten für den Vollzug studienförderungsrechtlicher Vorschriften unterschieden. Die Daten sind für alle meldepflichtigen FH-Studierenden, unabhängig davon, ob es sich um ordentliche oder außerordentliche Studierende handelt, zu übermitteln.

2. Verarbeitung durch Applikation BIS und DVUH

2.1. FH-Studierenden-Personendaten

Die Datensätze beziehen sich auf ordentliche Studierende von ordentlichen Studien, auf außerordentliche Studierende von außerordentlichen Studien (Hochschullehrgänge) sowie auf außerordentliche Studierende, die einzelne Lehrveranstaltungen besuchen. Die Datensätze umfassen auch jene Studierende, die ein im Ausland eingerichtetes Fachhochschul-Studium besuchen, welches mit einem österreichischen akademischen Grad abschließt (dislozierte Studierende).

Lfd. Nr. Feldinhalt Anmerkungen
1 Matrikelnummer des/der Studierenden codiert gemäß § 4
2 Kennung der Bildungseinrichtung codiert gemäß § 12
3 Semesterkennzeichen Jahreszahl (vierstellig) + S oder W
4 Sozialversicherungsnummer bzw. bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF
5 Ersatzkennzeichen
6 vbPK-AS
7 Familienname codiert nach BIS-SST, DVUH
8 Vorname codiert nach BIS-SST, DVUH
9 Geburtsdatum codiert nach BIS-SST, DVUH
10 Staatsangehörigkeit codiert gemäß § 13 Abs. 4
11 Geschlecht codiert gemäß § 13 Abs. 3
12 Akademische/r Grad/e vor dem Namen codiert nach BIS-SST, DVUH
13 Akademische/r Grad/e nach dem Namen codiert nach BIS-SST, DVUH
14 Staat des Heimatortes codiert gemäß § 13 Abs. 4
15 Postleitzahl des Heimatortes codiert nach BIS-SST, DVUH
16 Bezeichnung des Heimatortes codiert nach BIS-SST, DVUH
17 Straße, Hausnummer/Stiege/Stock/Tür am Heimatort codiert nach BIS-SST, DVUH
18 Staat der Zustelladresse codiert nach BIS-SST, DVUH
19 Postleitzahl der Zustelladresse codiert nach BIS-SST, DVUH
20 Ort der Zustelladresse codiert nach BIS-SST, DVUH
21 Straße, Hausnummer, Stiege/Stock/Tür der Zustelladresse codiert nach BIS-SST, DVUH
22 c/o
23 E-Mail-Adresse (von BE vergeben)
24 E-Mail-Adresse (privat)

Zu lfd. Nr. 4 und 5 (Sozialversicherungsnummer, Ersatzkennzeichen) sowie Nr. 7 und 8 (Familienname, Vorname): Die Erfassung dieser Daten erfolgt nur befristet, die Daten werden daher sieben Monate nach Erfassung in BIS gelöscht.

Zu lfd. Nr. 15, 16 (Postleitzahl des Heimatortes, Bezeichnung des Heimatortes) sowie Nr. 19 und 20 (Postleitzahl der Zustelladresse, Ort der Zustelladresse): im Bereich der Applikation BIS ist bei österreichischen Adressen eine Eingabe gemäß Kodex Tabelle PLZ der Einrichtung Bundesanstalt „Statistik Österreich“ erforderlich; bei ausländischen Adressen sowie im Bereich des DVUH sind keine Vorgaben zu beachten (Freitext).

2.2. FH-Studiendaten

2.2.1. Studiendaten für ordentliche FH-Studierende und außerordentliche FH-Studierende, die einzelne Lehrveranstaltungen besuchen

Die Datensätze beziehen sich auf ordentliche Studierende von ordentlichen Studien (FH-Studiengänge) und auf außerordentliche Studierende, die einzelne Lehrveranstaltungen besuchen.

Lfd. Nr. Feldinhalt Anmerkungen
1 Matrikelnummer des/der Studierenden codiert gemäß § 4
2 Kennung der Bildungseinrichtung codiert gemäß § 12
3 Semesterkennzeichen Jahreszahl (vierstellig) + S oder W
4 Zugangsvoraussetzung (Schulform) codiert nach BIS-SST
5 Datum der Erlangung der Zugangsvoraussetzung (Schulform) codiert nach BIS-SST
6 Ausstellungsstaat der Urkunde über die Zugangsvoraussetzung (Schulform) codiert gemäß § 13 Abs. 4
7 Beginndatum des Studiums (JJJJMMTT)
8 Beendigungsdatum des Studiums (JJJJMMTT)
9 Aufenthalt von incomings/outgoings codiert nach BIS-SST, DVUH
10 Aufenthalt bis incomings/outgoings codiert nach BIS-SST, DVUH
11 Mobilitätsprogramm incomings/outgoings codiert nach BIS-SST, DVUH
12 Aufenthaltszweck incomings/outgoings codiert nach BIS-SST, DVUH
13 Gastland incomings/outgoings codiert gemäß § 13 Abs. 4
14 Herkunftsland incomings/outgoings codiert gemäß § 13 Abs. 4
15 erworbene ECTS-Anrechnungspunkte incomings/outgoings codiert nach BIS-SST, DVUH
16 angerechnete ECTS-Anrechnungspunkte incomings/outgoings codiert nach BIS-SST, DVUH
17 Studiengangskennzahl codiert nach BIS-SST, DVUH
18 Meldedatum codiert nach BIS-SST, DVUH
19 Studienkennung der öffentlichen Universitäten bei gemeinsam eingerichteten Studien codiert nach DVUH
20 Meldestatus codiert nach DVUH
21 Unterbrechungsdatum des Studiums codiert nach BIS-SST, DVUH
22 Wiedereintrittsdatum ins Studium codiert nach BIS-SST, DVUH

2.2.2. Studiendaten für außerordentliche FH-Studierende von außerordentlichen Studien (Hochschullehrgänge)

Die Datensätze beziehen sich auf außerordentliche Studierende von außerordentlichen Studien (Hochschullehrgänge).

Lfd. Nr. Feldinhalt Anmerkungen
1 Matrikelnummer codiert gemäß § 4
2 Kennung der Bildungseinrichtung codiert gemäß § 12
3 Semesterkennzeichen Jahreszahl (vierstellig) + S oder W
4 Zugangsvoraussetzung (Schulform) codiert nach BIS-SST
5 Datum der Erlangung der Zugangsvoraussetzung (Schulform) codiert nach BIS-SST
6 Ausstellungsstaat der Urkunde über die Zugangsvoraussetzung (Schulform) codiert nach § 13 Abs. 4
7 Beginndatum des Hochschullehrganges (JJJJMMTT)
8 Beendigungsdatum des Hochschullehrganges (JJJJMMTT)
9 Studienkennung der öffentlichen Universitäten bei gemeinsam eingerichteten Studien codiert nach DVUH
10 Meldedatum codiert nach BIS-SST, DVUH
11 Hochschullehrgangsnummer codiert nach BIS-SST, DVUH
12 Meldestatus codiert nach DVUH

Zu lfd. Nr. 4 (Zugangsvoraussetzung/Schulform) und 5 (Datum der Erlangung der Zugangsvoraussetzung/Schulform): bis zum Studienjahr 2021/22 erfolgt die Eingabe gemäß BIS, ab dem Studienjahr 2022/23 gemäß DVUH.

3. Verarbeitung durch den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen

3.1. Studienbeitragsdaten

Die nachfolgenden Daten werden von Fachhochschulen an den Datenverbund zum Zweck der Sicherstellung der Einhebung von Studierendenbeiträgen gemeldet. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an die Applikation BIS. Die Daten sind für alle ordentlichen und außerordentlichen FH-Studierenden mit Beitragspflicht anzuführen. Eine Beitragspflicht besteht bereits bei der Abführung des Studierendenbeitrages.

Lfd. Nr. Feldinhalt Anmerkungen
1 Matrikelnummer des/der Studierenden codiert gemäß § 4
2 Kennung der Bildungseinrichtung codiert gemäß § 12
3 Beitragssemester Jahreszahl (vierstellig) + S oder W
4 Beitragsstatus FHs codieren mit „X“ wenn beitragspflichtig, ÖH-Beitrag + ggf. Studienbeitrag“
5 Studierendenbeitrag ÖH
6 Sonderbeitrag ÖH
7 Studienbeitrag
8 Nachforderung Studienbeitrag
9 Valutadatum (Ende der Zahlungsfrist)
10 Valutadatum Nachfrist
11 Letztes Buchungsdatum
12 Zulassungsstatus Codierung gemäß DVUH-Spezifikation
13 Meldung der Fortsetzung des Studiums (Fortsetzungskennzahl) Codierung gemäß DVUH-Spezifikation
14 Bezahlstatus
15 IST-Beitrag
16 Studienbeitragskonto der FH
17 Vollzugsmeldung

3.2. Studienförderungs- und Prüfungsdaten

Zum Zweck der Bereitstellung von Daten für den Vollzug studienförderungsrechtlicher Vorgaben sowie für die Übermittlung von Prüfungsdaten bei gemeinsam eingerichteten Studien sind folgende Daten zu übermitteln:

Lfd. Nr. Feldinhalt Anmerkungen
1 Matrikelnummer der/des Studierenden codiert gemäß § 4
2 Kennung der Bildungseinrichtung
3 Semesterkennzeichen Jahreszahl (vierstellig) + S oder W
4 Semesterzahl
5 ECTS-Anrechnungspunkte
6 Studiengangskennzahl

4. Verarbeitung durch die Applikation BIS

Die nachfolgenden Daten werden nur mittels Applikation BIS und nicht durch den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen verarbeitet.

4.1. Studiendaten für ordentliche FH-Studierende und außerordentliche FH-Studierende, die einzelne Lehrveranstaltungen besuchen

Die Datensätze beziehen sich auf ordentliche Studierende von ordentlichen Studien (FH-Studiengänge) und auf außerordentlich Studierende, die einzelne Lehrveranstaltungen besuchen.

Lfd. Nr. Feldinhalt Anmerkungen
1 Studiengangskennzahl codiert nach BIS-SST
2 Standort codiert nach BIS-SST
3 Organisationsform codiert nach BIS-SST
4 Personenkennzeichen codiert nach BIS-SST
5 Zugangsvoraussetzung Master codiert nach BIS-SST
6 Datum der Erlangung der Zugangsvoraussetzung Master codiert nach BIS-SST
7 Ausstellungsstaat der Urkunden über die Zugangsvoraussetzung Master codiert nach BIS-SST, DVUH
8 Ausbildungssemester codiert nach BIS-SST
9 Studierendenstatus codiert nach BIS-SST
10 Berufstätigkeit codiert nach BIS-SST
11 VonNachPersKZ codiert nach BIS-SST
12 Förderrelevanz für das Bundesministerium codiert nach BIS-SST
13 Förderung des Auslandsaufenthaltes outgoings codiert nach BIS-SST
14 Mobilitätsprogramm des gemeinsamen (eingerichteten) Studiums codiert nach BIS-SST
15 Programmnummer des gemeinsamen (eingerichteten) Studiums codiert nach BIS-SST
16 Studierendentyp im gemeinsamen (eingerichteten) Studiums codiert nach BIS-SST
17 Partnerinstitution des gemeinsamen (einrichteten) Studiums codiert nach BIS-SST
18 Studierendenstatus im gemeinsamen (eingerichteten) Studium codiert nach BIS-SST
19 Ausbildungssemester im gemeinsamen (eingerichteten) Studium codiert nach BIS-SST
20 Beendigungsdatum des gemeinsam (eingerichteten) Studiums codiert nach BIS SST
21 Meldedatum codiert nach BIS-SST
22 Erhalterkennzahl codiert nach BIS-SST
23 Duales Studium codiert nach BIS-SST

4.2. Studiendaten für außerordentliche FH-Studierende von Hochschullehrgängen

Die Datensätze beziehen sich auf außerordentliche Studierende von Hochschullehrgängen

Lfd. Nr. Feldinhalt Anmerkungen
1 Meldedatum 15.11.JJJJ und 15.04.JJJJ
2 Erhalterkennzahl codiert nach BIS-SST
3 Hochschullehrgangsnummer codiert nach BIS-SST
4 Standort codiert nach BIS-SST
5 Personenkennzeichen codiert nach BIS-SST
6 Zugangsvoraussetzung Master codiert nach BIS-SST
7 Datum der Erlangung der Zugangsvoraussetzung Master codiert nach BIS-SST
8 Ausstellungsstaat der Urkunde über die Zugangsvoraussetzung Master codiert gemäß § 13 Abs. 4
9 Studierendenstatus codiert nach BIS-SST
10 Organisationsform codiert nach BIS-SST
11 Mobilitätsprogramm des gemeinsamen (eingerichteten) Studiums codiert nach BIS-SST
12 Programmnummer des gemeinsamen (eingerichteten) Studiums codiert nach BIS-SST
13 Studierendentyp im gemeinsamen eingerichteten Studium codiert nach BIS-SST
14 Partnerinstitution des gemeinsamen (eingerichteten) Studium codiert nach BIS-SST
15 Studierendenstatus im gemeinsamen (eingerichteten) Studium codiert nach BIS-SST
16 Beendigungsdatum des gemeinsamen (eingerichteten) Studiums codiert nach BIS-SST
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