Vom Verbot gemäß § 6 Abs. 1 erfasst sind Stoffe der folgenden Stofffamilien und Stoffgruppen, sofern sie nicht auf Grund ihrer geringen Toxizität, ihrer Kurzlebigkeit oder des geringen Risikos der Bioakkumulation vernachlässigt werden können:
Stoffe, die im Hinblick auf Toxizität, Langlebigkeit oder Bioakkumulation für die Anlage 3 geeignet sind, sind als Stoffe der Anlage 3 zu behandeln.
Dem Verbot unterliegen ferner Stoffe der Anlage 3, die in Anlage 2 Z 4 angeführte Eigenschaften aufweisen.
1. organohalogene Verbindungen und Stoffe, die im Wasser derartige Verbindungen bilden können;
2. organische Phosphorverbindungen;
3. organische Zinnverbindungen;
4. Stoffe und Zubereitungen oder deren Abbauprodukte, deren karzinogene oder mutagene Eigenschaften bzw. steroidogene, thyreoide, reproduktive oder andere Funktionen des endokrinen Systems beeinträchtigenden Eigenschaften im oder durch das Wasser erwiesen sind;
5. Mineralöle und Kohlenwasserstoffe;
6. Zyanide;
7. Quecksilber und Quecksilberverbindungen;
8. Cadmium und Cadmiumverbindungen.
Rückverweise
QZV Chemie GW · Qualitätszielverordnung Chemie Grundwasser
Anl. 2
…für die Anlage 3 geeignet sind, sind als Stoffe der Anlage 3 zu behandeln. Dem Verbot unterliegen ferner Stoffe der Anlage 3, die in Anlage 2 Z 4 angeführte Eigenschaften aufweisen. 1. organohalogene Verbindungen und Stoffe, die im Wasser derartige Verbindungen bilden können; 2. organische Phosphorverbindungen; 3. organische Zinnverbindungen; 4. Stoffe…
Anl. 3
…Antimon, i) Molybdän, j) Titan, k) Zinn, l) Barium, m) Beryllium, n) Bor, o) Uran, p) Vanadium, q) Kobalt, r) Thallium, s) Tellur, t) Silber; 2. Biozide und Pflanzenschutzmittel sowie davon abgeleitete Verbindungen, die nicht in Anlage 2 enthalten sind; 3. Stoffe, die eine für den Geschmack und/oder den Geruch…
§ 6 Verbot der Einbringung von Schadstoffen
…Die direkte Einbringung von in Anlage 2 angeführten Schadstoffen in das Grundwasser ist, sofern nicht eine Ausnahme gemäß § 32a Abs. 1 lit. a oder b WRG 1959…
§ 9 Inhalt der Bewilligung
…Eine Bewilligung für die Einbringung von in der Anlage 2 oder 3 angeführten Schadstoffen in das Grundwasser nach § 32 WRG 1959 hat in Abhängigkeit von den Gegebenheiten des Einzelfalles zumindest die nachstehenden Festlegungen zu…