(1) Ein/Eine Auszubildende/r ist von der OTA-Ausbildung auszuschließen, wenn folgende Gründe vorliegen:
1. mangelnde Vertrauenswürdigkeit,
2. mangelnde gesundheitliche Eignung,
3. schwerwiegende Pflichtverletzung im Rahmen der theoretischen oder praktischen Ausbildung oder
4. schwerwiegende Verstöße gegen die Schul- bzw. Ausbildungsordnung.
(2) Über den Ausschluss gemäß Abs. 1 entscheidet die Aufnahmekommission. Vor Ausschluss sind der/die leitende Sanitätsbeamte/-in des Landes, der/die Auszubildende und ein/eine Vertreter/in der Auszubildenden zu hören.
(3) Das erfolglose Ausschöpfen von in dieser Verordnung im Rahmen der Leistungsfeststellung und -beurteilung vorgesehenen Wiederholungsmöglichkeiten führt zu einem automatischen Ausscheiden des/der Auszubildenden aus der Ausbildung. Der/Die Auszubildende ist hierüber schriftlich von der Leitung der OTA-Ausbildung zu informieren.
(4) Im Falle des Ausschlusses oder des automatischen Ausscheidens aus der Ausbildung ist von der Leitung der OTA-Ausbildung ein Zeugnis gemäß dem Muster der Anlage 4 über die bis dahin absolvierte Ausbildung auszustellen.
(5) Wird die OTA-Ausbildung im Dienstverhältnis gemäß § 4 (duale OTA-Ausbildung) durchgeführt, ist der Dienstgeber über den Ausschluss zu informieren.
Rückverweise
OTA-AV · OTA-Ausbildungsverordnung
§ 14 Ausschluss und automatisches Ausscheiden aus der OTA-Ausbildung
…1) Ein/Eine Auszubildende/r ist von der OTA-Ausbildung auszuschließen, wenn folgende Gründe vorliegen: 1. mangelnde Vertrauenswürdigkeit, 2. mangelnde gesundheitliche Eignung, 3. schwerwiegende Pflichtverletzung im Rahmen der theoretischen oder praktischen Ausbildung oder 4…
§ 27 Dokumentation und Beurteilung der praktischen OTA-Ausbildung
…die Wiederholung des Praktikums gemäß Abs. 6 nicht zu dem erforderlichen Kompetenzerwerb und zu einer negativen Beurteilung, scheidet der/die Auszubildende automatisch aus der OTA-Ausbildung aus (§ 14 Abs. 3). (8) Kann ein/eine Auszubildende/r auf Grund gerechtfertigter Abwesenheit im Sinne der Schul- bzw. Ausbildungsordnung ein Praktikum nicht absolvieren, ist dieses…
§ 21 Negative Beurteilung im 1. und 2. Ausbildungsjahr – Wiederholungsmöglichkeiten
…die Wiederholung gemäß Abs. 1 in vier oder mehr Themenfeldern zu einer Beurteilung „nicht genügend“, scheidet der/die Auszubildende automatisch aus der OTA-Ausbildung aus (§ 14 Abs. 3).…
§ 22 Letzte Wiederholungsmöglichkeit – 1. und 2. Ausbildungsjahr
…stattfinden. (2) Führt mindestens eine kommissionelle Wiederholungsprüfung gemäß Abs. 1 Z 3 zu einer negativen Beurteilung, scheidet der/die Auszubildende automatisch aus der OTA-Ausbildung aus (§ 14 Abs. 3).…