Eine kieferorthopädische Ausbildung gemäß § 6 Z 2 ist eine postpromotionelle Aus-, Weiter- oder Fortbildung auf dem Gebiet der Kieferorthopädie, die
1. vor dem 1. September 2023 begonnen wurde und
2. mindestens 36 ECTS-Punkte im Rahmen einer universitären Aus- oder Weiterbildung oder das Fortbildungsdiplom Kieferorthopädie der Österreichischen Zahnärztekammer umfasst.
Rückverweise
KFO-AV · Kieferorthopädie-Ausbildungsverordnung
§ 6 Kieferorthopädische Qualifikation
…Jahren innerhalb der letzten zehn Jahre vor Zulassung zur Prüfung gemäß Z 4 und 2. Abschluss einer Ausbildung in der Kieferorthopädie gemäß § 7 und 3. Ausübung von Tätigkeiten der Kieferorthopädie gemäß § 8 und 4. Prüfung über die fachliche Qualifikation gemäß § 9.…
§ 2 Zulassung zur fachzahnärztlichen Ausbildung
…Zur fachzahnärztlichen Ausbildung in der Kieferorthopädie können Angehörige des zahnärztlichen Berufs zugelassen werden, die über einen Qualifikationsnachweis als 1. Zahnarzt/Zahnärztin gemäß §§ 7 ff. Zahnärztegesetz (ZÄG), ausgenommen bei partiellem Berufszugang, oder 2. Facharzt/Fachärztin für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde gemäß § 53 ZÄG verfügen.…
§ 9 Prüfung
…2 durchzuführen. Zu diesem Prüfungsgespräch hat sich der/die Angehörige des zahnärztlichen Berufs gemäß § 6 unter Vorlage der Nachweise gemäß §§ 7 und 8 bis spätestens 31. August 2027 bei der Österreichischen Zahnärztekammer anzumelden. (2) Der Prüfungskommission gehören 1. ein Vertreter/eine Vertreterin der Österreichischen Zahnärztekammer…