§ 2 Zulassung zur fachzahnärztlichen Ausbildung
In Kraft seit 01. September 2023
Up-to-date
Zur fachzahnärztlichen Ausbildung in der Kieferorthopädie können Angehörige des zahnärztlichen Berufs zugelassen werden, die über einen Qualifikationsnachweis als
1. Zahnarzt/Zahnärztin gemäß §§ 7 ff. Zahnärztegesetz (ZÄG), ausgenommen bei partiellem Berufszugang, oder
2. Facharzt/Fachärztin für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde gemäß § 53 ZÄG
verfügen.
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