Geo.
Gliederung
VI. Hauptstück Besondere Vorschriften für einzelne Verfahrensarten
2. Kapitel Durchführungsvorschriften zur Exekutionsordnung
§ 564 Verwahrung und Schätzung beweglicher Sachen
(1) Wenn das Gericht die Einleitung der Verwahrung (§ 259 EO.) bewilligt, kann die Auswahl der Person des Verwahrers dem Vollstrecker (Anm.: jetzt: Gerichtsvollzieher) gegen nachträgliche Genehmigung durch den Richter übertragen werden.
(2) Ist Verwahrung bewilligt worden, so ist der betreibende Gläubiger, falls er sich am Vollzuge nicht beteiligt hat, bei der Verständigung vom Pfändungsvollzug oder bei Mitteilung des Versteigerungsediktes (§ 253 Abs. 4 EO.) zu verständigen, ob und wie die Verwahrung durchgeführt wurde oder warum sie unterblieb.
(3) Bargeld, Wertpapiere und andere Sachen, die sich zum gerichtlichen Erlag eignen, sind nach den Bestimmungen des IV. Hauptstückes beim Rechnungsführer oder in der Verwahrungsabteilung zu verwahren (§ 556 Abs. 1). Wechsel und andere indossable Papiere, nicht indossable Schecks, kaufmännische Anweisungen und Verpflichtungsscheine sowie alle Papiere, bei denen zur Erhaltung oder Ausübung der in ihnen verkörperten Rechte möglicherweise Vorkehrungen zu treffen sind (§ 297 EO.), sind vor dem Erlag dem Richter vorzuweisen.
(Anm.: Abs. 4 aufgehoben durch Art. VII Z 3, BGBl. Nr. 519/1995).
§ 564 Geo. · Geo. · Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz
§ 564 Verwahrung und Schätzung beweglicher Sachen
…§ 564. (1) Wenn das Gericht die Einleitung der Verwahrung (§ 259 EO.) bewilligt, kann die Auswahl der Person des Verwahrers dem Vollstrecker (Anm.: jetzt: Gerichtsvollzieher…
§ 256 Buchung und Verwahrung von bestimmten Münzen und bestimmten Banknoten, ausländischem Geld, Wertpapieren und anderen Wertgegenständen
…in Abs. 1 bis 3 genannten Werte sind in der Amtsrechnung nicht einzutragen. (5) Über jeden solchen Erlag hat der Rechnungsführer eine Amtsbestätigung nach GeoForm. Nr. 62 auszustellen. Das Formular wird in Großformat für den Erlag einer größeren Anzahl von Gegenständen und in Kleinformat hergestellt. Diese Bestätigung ist sowohl…
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