Geo.
Gliederung
I. Hauptstück Aufbau und Grundsätze des gerichtlichen Dienstes
3. Kapitel Verwendung der Richter und Geschäftsverteilung
§ 21 Zuteilung von Geschäften innerhalb der Senate
(1) Innerhalb des Senates verteilt der Vorsitzende die Geschäfte unter die Mitglieder.
(2) Bei den Gerichtshöfen I. Instanz sind die Geschäfte, die nach der Geschäftsverteilung einer Senatsabteilung zugewiesen sind, aber nach § 37 GOG. § 7 Abs. 3 JN., nach den Bestimmungen der Zivilprozeßordnung, der Strafprozeßordnung oder nach anderen Vorschriften keiner Beschlußfassung des Senates bedürfen, zu erledigen:
1.in Streit-, Exekutions- und Grundbuchssachen vom Vorsitzenden des Senates oder dem von ihm bestimmten Mitgliede des Senates (§ 35 GOG.);
2.in außerstreitigen Sachen vom Berichterstatter (§ 38 Abs. 2 GOG.);
3. in Strafsachen vom Vorsitzenden.
§ 21 Geo. · Geo. · Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz
§ 21 Zuteilung von Geschäften innerhalb der Senate
…§ 21. (1) Innerhalb des Senates verteilt der Vorsitzende die Geschäfte unter die Mitglieder. (2) Bei den Gerichtshöfen I. Instanz sind die Geschäfte, die nach der Geschäftsverteilung…
§ 1
…Anzahl von Richterinnen oder Richtern als Mitglieder zu besetzen. Die Personalsenate, die Begutachtungssenate, Senatsmitglieder, die einer Senatsabteilung zugewiesene Geschäfte selbstständig zu besorgen haben (§ 21), die Dienstgerichte sowie die Disziplinarsenate sind nicht besondere Gerichtsabteilungen. (4) Die Gerichtsabteilungen werden mit fortlaufenden Zahlen bezeichnet. Abteilungen, die nur eine Gattung von Geschäften zu…
§ 241 Einbringung der Kosten des Strafvollzuges und der Unterbringung in Anstalten nach den §§ 21, 22 oder 23 StGB
…Die Bestimmungen der Abs. 1, 3 und 4 gelten dem Sinne nach für die Kosten der Unterbringung in Anstalten nach den §§ 21, 22 oder 23 StGB.…
§ 605 Berichte über den Antritt und die Vollziehung von Freiheitsstrafen sowie über die Vollziehung der Unterbringung in Anstalten nach den §§ 21, 22 oder 23 StGB
… 1 und 2 finden dem Sinne nach auch auf die Berichte über die Vollziehung der Unterbringung in Anstalten nach den §§ 21, 22 oder 23 StGB Anwendung.…
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