Für die Erstellung der Statistik über die Spannungsqualität hat die E-Control die von ihr gemäß § 14 Abs. 3 der NetzdienstleistungsVO Strom 2012 (END-VO 2012), BGBl. II Nr. 477/2012, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 192/2013, erhobenen Daten zu verwenden.
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