(1) Das Bundesgebiet bildet ein einheitliches Währungs-, Wirtschafts- und Zollgebiet.
(2) Innerhalb des Bundes dürfen Zwischenzolllinien oder sonstige Verkehrsbeschränkungen nicht errichtet werden.
Rückverweise
Art. 4 Abs. 1 StGG bezieht sich nur auf die örtliche Bewegung der Person und des Vermögens. Die Bestimmung des {Bundes-Verfassungsgesetz Art 4, Art. 4 Abs. 2 B-VG} bezieht sich nicht auf das Problem des freien Zuganges zu Liegenschaften.…
Unter "Verkehrsbeschränkungen" i. S. des {Bundes-Verfassungsgesetz Art 4, Art. 4 Abs. 2 B-VG} (des § 13 des V-ÜG und des {Finanz-Verfassungsgesetz 1948 § 7, § 7 Abs. 4 F-VG}) , die der Regelung durch die Bundesverfassung…
lit. a StVO 1960 wegen Übertretung nach § 42 Abs. 1 StVO 1960, Übertretung des Fahrverbotes an Samstagen nachmittags, wird gegen {Bundes-Verfassungsgesetz Art 4, Art. 4 Abs. 2 B-VG} nicht verstoßen.…
In einem Bundesstaat kann die durch {Bundes-Verfassungsgesetz Art 4, Art. 4 B-VG} gewährleistete Wirtschaftseinheit nicht auch eine völlige Rechtseinheit bedeuten, da die Dezentralisation der Gesetzgebung gerade wegen der Möglichkeit einer länderweisen Rechtsverschiedenheit innerhalb der dezentralisierten Materien erfolgt…
ab diesem Übertritt ist nämlich nicht unsachlich. Es bestehen auch keine Bedenken in der Richtung, daß die zit. Gesetzesstelle etwa dem {Bundes-Verfassungsgesetz Art 4, Art. 4 B-VG} ({Finanz-Verfassungsgesetz 1948 § 8, § 8 F-VG 1948}) widerspricht. Das Gesetz ist nämlich ausschließlich auf die Zollgrenze dem Ausland gegenüber abgestellt.…
…wie insbesondere aus den Vorschriften über die Behördenzuständigkeit (XII. Abschnitt) und aus der Vollzugsklausel (§105) deutlich wird, auf den Kompetenztatbestand "Straßenpolizei" (Art11 Abs1 Z4 B-VG idF des BVG BGBl. 148/1960). In diesen Angelegenheiten ist die Gesetzgebung Bundessache, die Vollziehung Landessache. Daß gegen die Verfasssungsmäßigkeit der StVO 1960 unter dem Gesichtspunkt der Kompetenzverteilung…
Fahrzeuge mit über 5 t Gesamtgewicht (entgegen der Auffassung von Lukas, ZVR 1977, 5 f) eine bestimmte Art von Fahrzeugen. Gemäß {Bundes-Verfassungsgesetz Art 4, Art. 4 Abs. 2 B-VG} dürfen innerhalb des Bundes Zwischenzollinien oder sonstige Verkehrsbeschränkungen nicht errichtet werden. Dieses Verbot erfaßt jedoch nur solche Beschränkungen oder Erschwerungen des Verkehrs von Personen oder…
…außenhandelsrechtliche Voraussetzungen schafft, in ihren Zielsetzungen und Auswirkungen regionale Marktabsperrungen bewirkt und einer besonderen sachlichen Rechtfertigung entbehrt, steht im Widerspruch zum Gebot des Art4 Abs1 B-VG (vgl. Wenger, Wirtschaftsrecht I, Rz 152 ff.). 2. Betrachtet man die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes zu Art4 Abs2 B-VG, so ist festzustellen, daß die Bedeutung dieser…
den heutigen Verkehrsverhältnissen und Wirtschaftsverhältnissen in Europa keinesfalls so selten, daß sie als atypisch bezeichnet werden könnten. Daß das Bundesgebiet nach {Bundes-Verfassungsgesetz Art 4, Art. 4 B-VG} ein einheitliches Zollgebiet bildet, bedeutet lediglich, daß der Zoll nicht gebietsweise verschieden erhoben und Zwischenzollinien und Verkehrsbeschränkungen, die Zwischenzollinien gleich zu achten sind, nicht errichtet…
die Verfassungsmäßigkeit des Wiener Landesgesetzes, LGBl. Nr. 7/1950, Nr. 29/1951, Nr. 4/1954, Nr. 4/1957 im Hinblick auf {Bundes-Verfassungsgesetz Art 4, Art. 4 B-VG} und im Hinblick auf das Gleichheitsgebot. Art. 4 B-VG räumt dem einzelnen kein subjektives öffentliches Recht ein. Die Vorschrift des {Bundes-Verfassungsgesetz Art 4…
der Bevölkerung oder innerhalb einer bestimmten Berufsgruppe wieder nur einen bestimmten Kreis ihrer Angehörigen trifft, kann nicht als eine Verletzung des {Bundes-Verfassungsgesetz Art 4, Art. 4 B-VG} gewertet werden, falls nur der Kreis der Abgabepflichtigen objektiv abgegrenzt ist.…
auch einer juristischen Person - durch Bescheid einer Verwaltungsbehörde der Antritt oder die Ausübung einer bestimmten Erwerbstätigkeit untersagt wird. Die Bestimmung des {Bundes-Verfassungsgesetz Art 4, Art. 4 Abs. 2 B-VG} bezweckt die Erhaltung der Einheitlichkeit des Wirtschaftsgebietes: Es dürfen weder für den Verkehr von Personen noch für den Warenverkehr innerhalb des Bundesgebietes Verkehrsbeschränkungen welcher Art…
Straßenpolizei. § 42 StVO 1960 trifft daher eine Regelung im Kompetenzbereich des {Bundes-Verfassungsgesetz Art 11, Art. 11 Abs. 1 Z 4 B-VG}. Gemäß Art. 4 B-VG bildet das Bundesgebiet einheitliches Währungsgebiet, Wirtschaftsgebiet und Zollgebiet. Innerhalb des Bundes dürfen Zwischenzollinien oder sonstige Verkehrsbeschränkungen nicht errichtet werden. Damit wird die Einheit des Wirtschaftsgebietes…
…überwiegend Be- oder Entladen werden (Ziel- oder Quellverkehr). §3 Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben unberührt. ..." II. 1. Mit den auf Art144 B-VG - beim Verfassungsgerichtshof zu B166/94, B260/94, B284/94, B415-417/94, B506/94, B527/94, B540/94, B541/94, B564-566/94 und B1905…
…abfallwirtschaftlicher Sicht ein erhebliches Bedürfnis daran, daß die Verwertungskreisläufe in Österreich grundsätzlich nicht auf einzelne Bundesländer beschränkt sind, was auch dem Prinzip der Wirtschaftsgebietseinheit gemäß Art 4 B-VG entspreche. Nur wenn Abfälle nach einheitlichen Kriterien getrennt würden, könnten sie auch einem geordneten Verwertungskreislauf zugeführt werden. Das Fehlen einheitlicher Kriterien für die Abfalltrennung könne…
der Bf. in seinem das ganze Bundesgebiet umfassenden Unternehmen durchführt, spalte das einheitliche Bundesgebiet in unzählige kleine und kleinste Teilgebiete auf und verstoße so gegen Art. 4 B-VG. Der VfGH hat sich mit § 1 Abs. 3 PreistreibereiG bereits in seinem Erk. Slg. 3410/1958 befaßt. Er hat im gegebenen Zusammenhang keine Bedenken…
…3/87, 38-3/87, 1114-3/87, 1671-3/87 und 2007-3/87, zugestellt am 17. 11. 1987, werden zurückgewiesen. 2. gemäß Art144 B-VG zu Recht erkannt: 2. Die Bf. ist durch die angefochtenen Bescheide der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg vom 13.11.1987, GZ 39-3/1987, sowie vom 12.11.1987, GZ…
Es bestehen keine Bedenken gegen § 37 a Marktordnungsgesetz im Hinblick auf {Bundes-Verfassungsgesetz Art 4, Art. 4 B-VG} in Verbindung mit § 13 Übergangsgesetz 1920. Nur solche Beschränkungen oder Erschwerungen des Verkehrs von Personen oder Waren zwischen den Ländern und innerhalb der Länder…
Eine solche Beschränkung betrifft aber nicht den Warenverkehr selbst und bringt es daher keineswegs mit sich, daß in einer dem im {Bundes-Verfassungsgesetz Art 4, Art. 4 B-VG} festgelegten Grundsatz der Wirtschaftsgebietseinheit widersprechenden Weise innerhalb Österreichs Gebiete mit der Wirkung abgegrenzt werden, daß über die Grenzen der Warenverkehr nur unter bestimmten wirtschaftlichen Beschränkungen…
…anläßlich der Genehmigung eines unter Art50 Abs1 B-VG fallenden Staatsvertrages zu beschließen, daß dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist (Art50 Abs2 B-VG idF des BVG BGBl. 59/1964), noch nicht bestanden hatte. cc) Daß die unmittelbare Anwendbarkeit des Accordino dem Willen der Vertragsparteien entspricht, wird aus einem weiteren Umstand deutlich…
…gegen diesen Bescheid erhobene Berufung wurde mit Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 14. Mai 1993 abgewiesen. 2. Gegen diesen Bescheid richtet sich die auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde, in welcher die Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes und die Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Unversehrtheit des Eigentums behauptet und die Aufhebung des…
…auf Gleichheit vor dem Gesetz. Darüberhinaus führen sie aus, daß die Verordnungsermächtigung des §2 Abs4 LSchG nicht hinreichend determiniert sei und daher gegen Art18 B-VG verstoße, und daß die Bgld. LSchV dem in Art4 B-VG festgeschriebenen Gebot der Wirtschaftsgebietseinheit zuwiderlaufe. c) Über Aufforderung durch den VfGH, näher darzulegen, inwieweit…
…auch auf das von der Beschwerdeführerin zum Beleg ihres Rechtstandpunktes angezogene Erkenntnis VfSlg. 8086/1977, in seiner Entscheidung vom 09.10.1987 eine Verletzung des Art4 Abs2 B-VG verneint (vgl. VfSlg. 11493). Die Ausführungen der Beschwerdeführerin sind also auch insofern nicht zielführend." 3. Mit großteils identen Vorbringen argumentieren auch die Beschwerdeführer der zu B455/03…
Gebietsgrenze errichtet, über die der Fluß des Wirtschaftsverkehrs behindert wird. Daß in allen Teilen Österreichs gleiche rechtliche Voraussetzungen für die Wirtschaft bestehen müssen, gebietet aber Art. 4 B-VG nicht. Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes im Hinblick auf {Bundes-Verfassungsgesetz Art 4, Art. 4 B-VG} sind nicht entstanden. Die Legitimation eines Gesellschafters…
…die materienspezifische Gefahrenabwehr im Vordergrund und nicht der wirtschaftslenkende Ordnungsgedanke für marktgängige Güter. Insgesamt also widersprechen die Deponierungsbeschränkungen nicht dem Gebot der Wirtschaftseinheit gemäß Art4 B-VG (vgl. in diesem Sinne Barfuß, ÖJZ 1966, S. 144; Walter, Bundesverfassungsrecht, S. 133; Verfassungsgerichtshof Erkenntnisse Slg. 4649/1963, 4940/1964, 6400/1970, 7304/1974 und andere…
…und der Hauptverband in Selbstverwaltung berufen sind) Gesetz und Verordnung (Art18 B-VG), die Weisung demokratisch legitimierter oberster Organe der Staats- oder Selbstverwaltung (Art20 Abs1 B-VG; vgl. zum Hauptverband das vorhin genannte hg. Erkenntnis vom 10. Oktober 2003) sowie im Falle der Selbstverwaltung überdies das Instrumentarium der staatlichen Aufsicht bereitstellt und dass…
…in die Verfassungssphäre reichen, wurde die beschwerdeführende Gesellschaft auch in keinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht verletzt. Die Beschwerde war infolgedessen abzuweisen und antragsgemäß nach Art144 Abs3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof abzutreten. 4. Dies konnte gemäß §19 Abs4 erster Satz VerfGG ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung beschlossen werden.…
vorgeschrieben wird, so daß letzten Endes nur eine gleichmäßige Kopfsteuer verfassungsmäßig wäre. Es kann nicht als eine Verkehrsbeschränkung i. S. des {Bundes-Verfassungsgesetz Art 4, Art. 4 B-VG} angesehen werden, wenn in einem Bundesland einzelne Gemeinden Abgaben erheben, die von anderen Gemeinden nicht eingehoben werden, sei es, daß diese letzteren dazu nicht ermächtigt…
angewendeten Vorschriften wird das Bundesgebiet nicht in kleinere Wirtschaftsgebiete zerlegt. Schon allein aus diesem Grunde entstehen Bedenken weder im Hinblick auf {Bundes-Verfassungsgesetz Art 4, Art. 4 Abs. 2 B-VG} noch im Hinblick auf {Finanz-Verfassungsgesetz 1948 § 8, § 8 Abs. 4 F-VG 1948}.…
…diesen Bescheid erhobene Berufung wurde mit Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 14. Mai 1993 abgewiesen. 1.2. Gegen diesen Bescheid richtet sich die auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde, in welcher die Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes und die Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Unversehrtheit des Eigentums behauptet und die Aufhebung des…
Verfassungswidrigkeiten (des § 276 ABGB idF BGBl I 59/2017) als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat: Art18 Abs1 B-VG verlangt angesichts der unterschiedlichen Lebensgebiete, Sachverhalte und Rechtsfolgen, die Gegenstand und Inhalt gesetzlicher Regelungen sein können, einen dem jeweiligen Regelungsgegenstand adäquaten Determinierungsgrad. §276 Abs1…
Keine Bedenken gegen §40 Abs2 FleischuntersuchungsG im Hinblick auf Art6 StGG, Art4 B-VG und Art18 B-VG. Das aus Anlaß der vorliegenden Beschwerde eingeleitete Verordnungsprüfungsverfahren hat ergeben, daß der Transport von Fleisch jedenfalls dann ein erhöhtes Hygienerisiko darstellen…
wie insbesondere aus den Vorschriften über die Behördenzuständigkeit (XII. Abschnitt) und aus der Vollzugsklausel (§105) deutlich wird, auf den Kompetenztatbestand "Straßenpolizei" (Art11 Abs1 Z4 B-VG idF des BVG BGBl. 1960/148). In diesen Angelegenheiten ist die Gesetzgebung Bundessache, die Vollziehung Landessache. Daß gegen die Verfasssungsmäßigkeit der StVO 1960 unter dem Gesichtspunkt der Kompetenzverteilung…
…Lastenausgleich innerhalb von gesamtösterreichischen Riskengemeinschaften. In diesem Zusammenhang ist auch auf den Grundsatz der österreichischen Bundesverfassung hinzuweisen, wonach das Bundesgebiet ein einheitliches Wirtschaftsgebiet darstellt (Artikel 4 Abs1 B-VG). Allerdings hat es sich in der Vergangenheit gezeigt, dass der Ausgleichsfonds nur unzureichend geeignet war, Strukturunterschiede zwischen den einzelnen Krankenversicherungsträgern auszugleichen; das Bundesministerium für soziale…
eingeräumten Gestaltungsfreiheit nicht überschritten. Das Sbg ZapfsäulenabgabeG behinderte den Verkehr über die Landesgrenzen nicht und führte auch nicht zu einer verfassungswidrigen Einschränkung der durch Art4 B-VG normierten Wirtschaftseinheit. Art4 B-VG gebietet nicht, daß in allen Teilen Österreichs die gleichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bestehen müssen (VfSlg. 5084/1965). Die länderweise unterschiedliche Regelung…
Wirtschaftsgebiet beschränkenden Regelung kann auch bei einem auf das ImmissionsschutzG-Luft gestützten Nachtfahrverbot für Schwerfahrzeuge keine Rede sein. Dieses Verbot bewirkt nämlich keine nach Art4 B-VG verbotene "gebietsabsperrende Verkehrsbeschränkung" (vgl VfSlg 11493/1987). Erst recht begegnet das ImmissionsschutzG-Luft selbst - jedenfalls in seiner Grundkonzeption - keinen Bedenken ob seiner Verfassungsmäßigkeit, weil die danach zu setzenden Verwaltungsmaßnahmen…
der Vollziehung zollrechtlicher Vorschriften in unmittelbarer Bundesverwaltung ist die Übertragung von Zuständigkeiten in solchen Angelegenheiten auf den Landeshauptmann als Träger der mittelbaren Bundesverwaltung (Art102 Abs1 B-VG) und damit - funktionell gesehen - als Bundesbehörde (vgl. VfSlg. 5681/1968) keineswegs ausgeschlossen. Vielmehr läßt Art102 Abs3 B-VG derartiges ausdrücklich zu. Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn die durch diese Vorschrift dem einfachen…
…Stolzlechner (Österreichisches Straßenverkehrsrecht3 I, RZ 14 zu §96), daß die gesetzliche Determinierung hinsichtlich der Frage der zulässigen Anzahl von Standplätzen im Hinblick auf Art18 B-VG unzureichend sei; er meint vielmehr, daß es dem klaren Sinn und Zweck der Regelung entspricht, daß die Behörde bei der Festlegung der Anzahl der Standplätze…
der Gesetzwidrigkeit der in Prüfung gezogenen Ausnahmebestimmungen hat offenkundig nichts daran geändert, daß auf den Beschwerdeführer der Grundtatbestand des Fahrverbotes anwendbar ist. Gemäß Art139 Abs6 B-VG sind nämlich jene Bestimmungen, deren Gesetzwidrigkeit der Verfassungsgerichtshof feststellte, im Anlaßfall nicht mehr anzuwenden. Der mit der vorliegenden Beschwerde bekämpfte Bescheid ist somit an Hand…
nicht verletzt worden sei. Die Frage der (materiellen) Richtigkeit oder Unrichtigkeit dieses Verwaltungsaktes aber kann, wie ergänzend bemerkt sei, unter dem Aspekt des Art83 Abs2 B-VG keineswegs aufgerollt und untersucht werden (vgl. VfSlg. 5616/1967 uvam.). Der Standpunkt der belangten Behörde - so namentlich die Ansicht, es handle sich bei dem 3-SAT-Programm um keine Fernsehrundfunksendung des…