(1) Hält sich der Empfänger nicht regelmäßig (§ 17 Abs. 1) an der Abgabestelle auf, so ist das Dokument an eine andere inländische Abgabestelle nachzusenden, wenn es
1. durch Organe eines Zustelldienstes zugestellt werden soll und nach den für die Beförderung von Postsendungen geltenden Vorschriften die Nachsendung vorgesehen ist; in diesem Fall ist die neue Anschrift des Empfängers auf dem Zustellnachweis (Zustellschein, Rückschein) zu vermerken;
2. durch Organe der Behörde oder einer Gemeinde zugestellt werden soll, die neue Abgabestelle ohne Schwierigkeit festgestellt werden kann und im örtlichen Wirkungsbereich der Behörde oder der Gemeinde liegt.
(2) Dokumente, deren Nachsendung durch einen auf ihnen angebrachten Vermerk ausgeschlossen ist, sind nicht nachzusenden.
§ 40 ZustG · ZustG · Zustellgesetz
§ 40 Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen
…die Überschrift des 2. Abschnitts, § 13, § 14, § 16 Abs. 1, 3 und 4, § 17, § 18, § 19, § 20 Abs. 1 und 2, § 21 samt Überschrift, § 22 Abs. 2 bis 4, §…
§ 172 BörseG 2018 · BörseG 2018 · Börsegesetz 2018
§ 172 Zustellerfordernisse
…Erledigungen und andere Schriftstücke, gegen die der FMA ein Rechtsmittel oder ein Rechtsbehelf zusteht, sind ihr mit Zustellnachweis ( §§ 13 bis 20 des Zustellgesetzes – ZustG , BGBl. Nr. 200/1982) zuzustellen oder durch Telefax oder im elektronischen Rechtsverkehr ( § 89a des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG , RGBl. Nr. 217/1896…
Art. 1 § 200a FinStrG · FinStrG · Finanzstrafgesetz
Art. 1 § 200a Zu den §§ 81 bis 83
…Erledigungen und andere Schriftstücke, gegen die der Finanzstrafbehörde ein Rechtsmittel oder ein Rechtsbehelf zusteht, sind ihr mit Zustellnachweis ( §§ 13 bis 20 des Zustellgesetzes ) zuzustellen oder durch Telefax oder im elektronischen Rechtsverkehr ( § 89a GOG ) zu übermitteln.…
§ 83 StPO · StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 83 Arten der Zustellung
…Übermittlung durch Telefax, im elektronischen Rechtsverkehr nach Maßgabe des § 89a GOG oder durch elektronische Zustelldienste nach den Bestimmungen des 3. Abschnitts des Zustellgesetzes ist einer Zustellung mit Zustellnachweis gleichzuhalten. Durch Telefax übermittelte Dokumente gelten als zugestellt, sobald seine Daten in den elektronischen Verfügungsbereich des Empfängers gelangt sind. Im…
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