JudikaturOGH

RS0123312 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Februar 2008

Die Bestimmung des § 18 Abs 1 Z 1 ZustG über die Nachsendung von Postsendungen findet auch dann Anwendung, wenn der Empfänger die bisherige Abgabestelle endgültig aufgegeben hat.

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