RS0123312 – OGH Rechtssatz
Die Bestimmung des § 18 Abs 1 Z 1 ZustG über die Nachsendung von Postsendungen findet auch dann Anwendung, wenn der Empfänger die bisherige Abgabestelle endgültig aufgegeben hat.
…gegen das Versäumungsurteil zu behaupten; solche Darlegungen im Rekurs über die Rechtzeitigkeit eines als verspätet zurückgewiesenen Schriftsatzes sind zulässige Neuerungen (2 Ob 163/07w; 1 Ob 126/19i; RIS-Justiz RS0041923), zumal aufgrund Amtswegigkeit der Zustellung allfällige Unrichtigkeiten von Amts wegen zu erheben und zu beachten sind…
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