2R168/25f—OLG Graz Entscheidung
11. Dezember 2025
…4. September 2025, **-60, zu Recht erkannt:
Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit EUR 2.251,47 (darin EUR 375,24 USt) bestimmten Kosten der Berufungsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. Die ordentliche Revision ist nicht zulässig. II. über den Rekurs…