Die Vorschriften über den Zeugenbeweis finden auch Anwendung, insoweit zum Beweise vergangener Thatsachen oder Zustände, zu deren Wahrnehmung eine besondere Sachkunde erforderlich war, solche sachkundige Personen zu vernehmen sind.
Rückverweise
Einen "sachverständigen" Zeugen kennt das Gesetz nur im § 350 ZPO; er hat seine Sachkunde nur als Erkenntnisquelle für Tatsachen zu benützen und ist deshalb ebenfalls Zeuge und nicht Sachverständiger (Fasching 407).…
…zutreffenden Ansicht des Berufungsgerichtes nicht prozeßentscheidend. Der Angriff der Revision auf die genannten Zeugen, welche das Berufungsgericht ganz richtig als sachverständige (vgl. Marginalrubrik zu § 350 ZPO. "sachkundig") bezeichnet, weil sie über zur Zeit der Beweisaufnahme vollzogene Tatsachen oder Zustände, zu deren Wahrnehmung eine besondere Sachkunde gehört, aussagen sollten, ist unbegrundet und…
…einer erheblichen Rechtsfrage zurückgewiesen wurde. Auch ging es im Wesentlichen nur darum, ob das Berufungsgericht die Verfahrensrüge überhaupt zu behandeln hatte. Ein sachverständiger Zeuge (§ 350 ZPO) hat seine Sachkunde nur als Erkenntnisquelle für Tatsachen zu benützen und ist deshalb ebenfalls Zeuge und nicht Sachverständiger (vgl RIS-Justiz RS0040558 mwN). Das Sachverständigengutachten…
…selbst besitzt. Ob das Gericht vermeint, ein Sachverständigengutachten zu benötigen, kann häufig auch mit anderen Fragen der Beweiswürdigung zusammenhängen (vgl zum „Sachverständigen Zeugen" § 350 ZPO), die schwer abgesondert in einem Rekursverfahren beurteilt werden könnten. Insgesamt hat es daher dabei zu bleiben, dass die grundsätzliche Entscheidung, ob ein Sachverständigenbeweis einzuholen ist…
…des (sachverständigen) Zeugen Mag. J* nicht geboten: 6.1.: Dazu ist zunächst festzuhalten, dass selbst ein „sachverständiger Zeuge“ im Sinn des § 350 ZPO seine Sachkunde nur als Erkenntnisquelle für Tatsachen zu benützen hat und deshalb nicht Sachverständiger ist (RIS Justiz RS0040558; Frauenberger in Fasching/Konecny ³ § …
…auf dieser Grundlage die Entscheidung des Erstgerichts bestätigt. Der Oberste Gerichtshof sah darin einen Mangel des Berufungsverfahrens, weil der Arzt (als sachverständiger Zeuge iSv § 350 ZPO) nur über die Umstände der Blutabnahme zu vernehmen gewesen wäre, während die Frage, ob das so gewonnene Blut für eine Blutgruppenbestimmung geeignet war, ausschließlich vom…
…geeignet. Ein Sachverständigengutachten kann durch Zeugen nicht entkräftet werden (RIS-Justiz RS0040598). Bei ihr handelt es sich auch nicht um eine sachverständige Zeugin iSd § 350 ZPO. Selbst als solche wäre sie nicht berechtigt, eine sachverständige Bewertung abzugeben, sondern nur über Tatsachenwahrnehmungen zu berichten. Sachverständige Zeugen dürfen ihre Sachkunde nur als Erkenntnisquelle…
…berichten, während die Vermittlung von Erfahrungssätzen an den Richter Aufgabe der Sachverständigen ist (Fasching III, 406). Einen "sachverständigen Zeugen" kennt das Gesetz nur im § 350 ZPO; er hat seine Sachkunde nur als Erkenntnisquelle für Tatsachen zu benützen und ist deshalb ebenfalls Zeuge und nicht Sachverständiger (Fasching 407). Da es im vorliegenden…
…zur Mängelrüge der Berufung der Prozeßordnung; denn das von der klagenden Partei vor dem Erstgericht angegebene Beweisthema hält sich durchaus im Rahmen der in § 350 ZPO. getroffenen Regelung. Bereits unter diesem Gesichtspunkt muß mit der Aufhebung des angefochtenen Urteils und der Rückverweisung der Streitsache laut Spruch vorgegangen werden; dem Ermessen der…
…nach. Insbesondere brachte er nicht vor, dass fehlerhafte Dokumentationen vorliegen würden und tatsächlich wahrnehmbare Zeichen eines Schlaganfalls vorgelegen wären. 1.2.4 Ein sachverständiger Zeuge iSd § 350 ZPO hat seine Sachkunde nur als Erkenntnisquelle für Tatsachen zu benützen, aber keine Bewertungen und Schlüsse vorzunehmen, weswegen er idR kein Sachverständigengutachten zu entkräften vermag ( RS0040598…